Grundstücksmarkt in Thüringen 2024

Grundstücksmarkt in Thüringen 2024

Grundstücksmarkt in Thüringen 2024

Grundstücksmarkt in Thüringen 2024

Immobilienbewertung Lutz Schneider wird häufig gefragt, wie sich der Grundstücksmarkt in Thüringen 2024 entwickelt hat.

Wir haben die interaktive Webseite zum Immobilienmarkt Thüringen der Zentralen Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte des Freistaates Thüringen in den Wochen ausführlich für Sie analysiert und ausgewertet.

Lutz Schneider Immobilienbewertung gibt Ihnen heute hier eine überregionale Zusammenfassung über den Grundstücksmarkt in Thüringen 2024. Sollten Sie Fragen zum thüringischen Grundstückmarkt haben, können Sie uns gern kontaktieren.

Der Grundstücksmarkt in Thüringen 2024

Grundstücksmarkt Thüringen 2023: Allgemeine Entwicklung 

Der Grundstücksmarkt in Thüringen 2023 war von deutlichen Veränderungen geprägt. Der Markt erlebte nach einem Hoch in den Vorjahren einen Rückgang bei den Transaktionen und Geldumsätzen, was vor allem auf die steigenden Zinsen und die unsichere wirtschaftliche Lage zurückzuführen ist. Der Fokus lag insbesondere auf den großen Städten wie Erfurt, Jena und Weimar, aber auch in ländlichen Gebieten gab es signifikante Veränderungen.

Grundstücksmarkt Thüringen: Unbebaute Grundstücke

Im Jahr 2023 zeigte der Markt für unbebaute Grundstücke in Thüringen eine heterogene Entwicklung. Während die Nachfrage nach Baugrundstücken in städtischen Gebieten wie Erfurt, Weimar und Jena weiterhin hoch war, stagnierte sie in ländlicheren Regionen oder nahm sogar ab.

  • Bauland für den individuellen Wohnungsbau: In städtischen Gebieten blieben die Preise für Baugrundstücke relativ stabil, vor allem im Umland von Erfurt. In ländlicheren Gebieten gingen die Transaktionen jedoch zurück, was auf den geringen Zuzug und eine alternde Bevölkerung hinweist.
  • Gewerbeflächen: Auch der Markt für gewerbliche Bauflächen war von Unsicherheiten geprägt, da viele Unternehmen aufgrund der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen Investitionen aufgeschoben haben.

Grundstücksmarkt Thüringen: Bebaute Grundstücke

Ein- und Zweifamilienhäuser:

Ein- und Zweifamilienhäuser sind in Thüringen weiterhin sehr gefragt, insbesondere in den Ballungsräumen um Erfurt und Jena. Der Kaufpreis pro Quadratmeter für Einfamilienhäuser stieg in städtischen Regionen, insbesondere aufgrund der hohen Nachfrage bei gleichzeitig begrenztem Angebot. In ländlichen Regionen war die Preisentwicklung jedoch weniger dynamisch, und es gab vereinzelt Rückgänge bei den Transaktionen.

Reihenhäuser und Doppelhaushälften:

Dieses Segment zeigt ebenfalls einen stabilen Trend in den Städten, insbesondere dort, wo das Platzangebot für Einfamilienhäuser begrenzt ist. In den ländlichen Gebieten konnten jedoch keine signifikanten Preisanstiege verzeichnet werden. Die Nachfrage nach dieser Wohnform hängt stark von der Nähe zu städtischen Ballungszentren ab.

Mehrfamilienhäuser:

Mehrfamilienhäuser in den Großstädten Thüringens erlebten ebenfalls eine hohe Nachfrage, insbesondere als Anlageobjekte. Der Rückgang der Transaktionen in diesem Bereich war jedoch auf die allgemeinen Unsicherheiten auf den Finanzmärkten zurückzuführen. Es gab einen Rückgang der Investitionstätigkeiten, da steigende Zinsen und die unsichere Wirtschaftslage viele Investoren vorsichtiger agieren ließen.

Wohn- und Geschäftshäuser:

Der Markt für Wohn- und Geschäftshäuser zeigte eine ähnliche Entwicklung wie der Markt für Mehrfamilienhäuser. In Erfurt und Jena blieb die Nachfrage relativ hoch, während kleinere Städte und ländliche Regionen weniger Interesse verzeichneten. Der Geldumsatz in diesem Segment war stark abhängig von der wirtschaftlichen Situation der Region.

Gewerbeimmobilien:

Gewerbeimmobilien waren ebenfalls stark von der wirtschaftlichen Unsicherheit betroffen. Viele Unternehmen hielten sich mit Investitionen zurück, was zu einem Rückgang bei den Transaktionen und dem Umsatz führte. Besonders betroffen waren ländliche Regionen, in denen die Nachfrage nach Gewerbeflächen ohnehin geringer ist.

Wohnungseigentum:

Der Markt für Wohnungseigentum entwickelte sich je nach Region unterschiedlich. In Städten wie Erfurt und Jena stieg die Nachfrage nach Eigentumswohnungen weiter an, getrieben durch die Urbanisierung und die Zuwanderung in diese Wachstumszentren. In anderen Regionen stagnierte der Markt jedoch, und die Preise blieben auf einem moderaten Niveau.

  • Neubauprojekte: Trotz der gestiegenen Baukosten bleibt das Interesse an Neubauten hoch, insbesondere in städtischen Lagen. Die Preise für Neubauwohnungen stiegen vor allem in Erfurt und Jena aufgrund des knappen Angebots weiter an.
  • Bestandswohnungen: Der Markt für Bestandswohnungen zeigte ebenfalls eine positive Entwicklung, besonders in den Städten. Hier wurde eine Zunahme an Kaufverträgen registriert, obwohl die Preisanstiege moderater ausfielen.

Regionale Unterschiede

Der Grundstücksmarkt in Thüringen 2024 zeigt deutliche regionale Unterschiede. Während in den städtischen Gebieten wie Erfurt, Jena und Weimar die Preise aufgrund der hohen Nachfrage weiter steigen, stagnieren oder sinken sie in ländlichen Gebieten wie im Altenburger Land oder im Eichsfeld. Die Landkreise in der Peripherie verzeichnen teilweise sinkende Transaktionszahlen und geringere Preisanstiege.

Grundstücksmarkt in Thüringen: Aussichten 2024

Für 2024 ist zu erwarten, dass sich die Trends des Jahres 2023 fortsetzen. Die Nachfrage nach Wohnimmobilien in den städtischen Regionen wird weiterhin stark bleiben, insbesondere in den Ballungszentren. In ländlichen Regionen wird die Nachfrage hingegen weiter sinken, insbesondere wenn die Zinsen weiter steigen und der Zuzug in diese Gebiete ausbleibt.

  • Wachstumsstädte: Städte wie Erfurt und Jena werden auch 2024 die Haupttreiber des Immobilienmarktes in Thüringen sein. Die Preise für Wohnimmobilien dürften hier weiter steigen, während Gewerbeimmobilien unter der wirtschaftlichen Unsicherheit leiden könnten.
  • Ländliche Gebiete: In ländlichen Regionen wird es auch 2024 kaum Impulse für den Immobilienmarkt geben. Hier könnten fallende Preise und geringe Transaktionszahlen den Markt weiter belasten.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Grundstücksmarkt in Thüringen 2024 stark von der regionalen Lage abhängt. Während die Städte von Zuzug und wachsender Nachfrage profitieren, haben ländliche Regionen mit Abwanderung und sinkender Nachfrage zu kämpfen.

Grundstücksmarkt in Brandenburg 2024

Grundstücksmarkt in Brandenburg 2024

Grundstücksmarkt in Brandenburg 2024

Grundstücksmarkt in Brandenburg 2024

Immobilienbewertung Lutz Schneider wird häufig gefragt, wie sich der Grundstücksmarkt in Brandenburg 2024 entwickelt hat.

Wir haben in den letzten Wochen den Landesgrundstücksmarktbericht 2023 des Oberen Gutachterausschusses für Grundstückswerte in Brandenburg analysiert und ausgewertet.

Lutz Schneider Immobilienbewertung gibt Ihnen heute hier eine überregionale Zusammenfassung über den Grundstücksmarkt in Brandenburg 2024. Sollten Sie Fragen zum brandenburgischen Grundstückmarkt 2023/2024 haben, können Sie uns gern kontaktieren.

Grundstücksmarkt in Brandenburg 2024

Allgemeine Entwicklung des Grundstücksmarktes in Brandenburg

Im Jahr 2023 war der Grundstücksmarkt in Brandenburg von deutlichen Rückgängen sowohl bei der Anzahl der Kaufverträge als auch beim Geld- und Flächenumsatz geprägt. Insgesamt wurden 10.031 Kaufverträge für bebaute Grundstücke registriert, was einem Rückgang von 15 % im Vergleich zu 2022 entspricht. Der Geldumsatz sank um 39 % und der Flächenumsatz um 28 %. Diese Entwicklung ist vor allem auf steigende Zinsen, unsichere wirtschaftliche Rahmenbedingungen und hohe Baukosten zurückzuführen, die die Nachfrage nach Immobilien stark beeinflussten.

Grundstücksmarkt Brandenburg 2024: Unbebaute Grundstücke

Der Markt für unbebaute Grundstücke, insbesondere Bauflächen, zeigte einen starken Rückgang. Die Anzahl der Kaufverträge ging um 28 % zurück, und der Geldumsatz sank um 13 %. Diese Flächen umfassen Grundstücke für den individuellen Wohnungsbau, gewerbliche Nutzungen und Wochenend- oder Ferienhäuser. Trotz des Rückgangs im Kaufvertragsvolumen bleibt das Interesse an Baugrundstücken relativ stabil, insbesondere im Berliner Umland, wo die Nähe zur Hauptstadt eine große Rolle spielt.

Bauflächenkategorien:
  • Individueller Wohnungsbau: Stärkster Rückgang in der Anzahl der Kaufverträge aufgrund der unsicheren wirtschaftlichen Lage und hoher Zinsen.
  • Gewerbegrundstücke: Ähnlich starke Rückgänge wie beim Wohnungsbau, mit sinkender Nachfrage nach neuen Gewerbeprojekten.

Grundstücksmarkt Brandenburg 2024: Bebaute Grundstücke

Ein- und Zweifamilienhäuser:

Freistehende Ein- und Zweifamilienhäuser sind nach wie vor die gefragtesten Objekte im bebauten Bereich, obwohl die Nachfrage im Jahr 2023 um 12 % zurückging. Der Geldumsatz sank um 20 %, während der Flächenumsatz um 19 % abnahm. Die durchschnittlichen Kaufpreise für Ein- und Zweifamilienhäuser blieben jedoch relativ stabil, was darauf hindeutet, dass diese Immobilientypen weiterhin als wertbeständige Investitionen gelten. Die Preise im Berliner Umland sanken um 17 %, während im Weiteren Metropolenraum nur ein Rückgang von 5 % verzeichnet wurde.

Reihenhäuser und Doppelhaushälften:

Die Nachfrage nach Reihenhäusern und Doppelhaushälften ging ebenfalls um 10 % zurück, und der Geldumsatz sank um 24 %. Diese Häuser bieten oft eine erschwinglichere Alternative zu Einfamilienhäusern, was sie besonders in wirtschaftlich angespannten Zeiten attraktiv macht. Dennoch haben die steigenden Finanzierungskosten auch in diesem Segment die Nachfrage gedämpft.

Mehrfamilienhäuser:

Mehrfamilienhäuser machten etwa 5 % der Verkäufe bebauter Grundstücke aus, mit einem dramatischen Rückgang der Kaufverträge um 35 % und einem Rückgang des Geldumsatzes um 66 %. Dieser starke Rückgang verdeutlicht die Zurückhaltung bei größeren Investitionen in Mietimmobilien, da höhere Zinsen und eine unsichere Mietpreisentwicklung Investoren vorsichtig werden lassen. Im Berliner Umland fiel der Kaufpreis für Mehrfamilienhäuser älterer Baujahre um rund 16 %, was den schwachen Markt für Investoren unterstreicht.

Wohn- und Geschäftshäuser:

Im Segment der Wohn- und Geschäftshäuser wurde ein Rückgang der Kaufverträge um 22 % verzeichnet, während der Geldumsatz um 44 % zurückging. Der Bedarf an gemischt genutzten Immobilien, insbesondere in städtischen Gebieten, bleibt bestehen, jedoch wirken sich die gestiegenen Finanzierungskosten stark auf dieses Segment aus.

Gewerbeimmobilien:

Auch bei den Gewerbeimmobilien wurden rückläufige Zahlen verzeichnet. Der Flächenumsatz sank um 22 %, und der Geldumsatz reduzierte sich um 70 %. Diese Zahlen deuten auf eine schleppende Nachfrage nach Gewerbeflächen hin, insbesondere im Hinblick auf neue Projekte, die aufgrund unsicherer wirtschaftlicher Rahmenbedingungen verzögert oder ganz abgesagt werden.

Wohnungs- und Teileigentum

Der Markt für Eigentumswohnungen zeigte 2023 eine starke Abkühlung. Die Anzahl der Kaufverträge sank um 25 %, während der Geldumsatz um 37 % zurückging. Vor allem im Berliner Umland und in den kreisfreien Städten ist das Interesse an Eigentumswohnungen gesunken, da steigende Zinsen und unsichere Zukunftsperspektiven potenzielle Käufer abschrecken. Auch in Potsdam ging die Anzahl der Kaufverträge um 23 % zurück, wobei die durchschnittlichen Preise für Eigentumswohnungen relativ stabil blieben.

Ausblick auf den brandenburgischen Grundstücksmarkt für 2024

Für das Jahr 2024 wird erwartet, dass die Unsicherheiten auf dem Immobilienmarkt bestehen bleiben. Steigende Zinsen und wirtschaftliche Herausforderungen, wie die steigenden Baukosten, werden die Nachfrage weiter dämpfen, insbesondere im Bereich der Wohnimmobilien. Eine mögliche Erholung könnte jedoch in den stabileren Regionen wie dem Berliner Umland stattfinden, wo die Nähe zur Hauptstadt und die damit verbundene Nachfrage langfristig für Stabilität sorgen könnten.

Prognosen für 2024:
  • Ein- und Zweifamilienhäuser: Die Preise könnten sich weiter stabilisieren, insbesondere in begehrten Lagen wie dem Berliner Umland. Die Nachfrage nach bezahlbarem Wohneigentum bleibt jedoch gedämpft.
  • Mehrfamilienhäuser und Wohn- und Geschäftshäuser: Investoren werden weiterhin zurückhaltend sein, insbesondere bei größeren Objekten. Es wird erwartet, dass die Anzahl der Transaktionen niedrig bleibt.
  • Gewerbeimmobilien: Die Nachfrage nach Gewerbeimmobilien könnte stabil bleiben, wenn sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen verbessern. Derzeit zeigt sich jedoch eine vorsichtige Zurückhaltung bei Investoren.

Insgesamt ist für 2024 keine signifikante Erholung des Immobilienmarktes in Brandenburg zu erwarten. Es bleibt abzuwarten, wie sich die wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen entwickeln, um langfristig positive Impulse zu geben.

Nutzungsdauer Gutachten

Nutzungsdauer Gutachten

Nutzungsdauer Gutachten - Wie Sie damit Steuern sparen

Nutzungsdauer Gutachten - Wie man mit Gutachten über die Restnutzungsdauer kräftig Steuern sparen kann, hatte ich in meinem Blogbeitrag zu Gutachten und Restnutzungsdauer bereits berichtet.

Der Finanzverwaltung war diese Vorgehensweise seit Längerem ein Dorn im Auge. Sie versuchte mit zahlreichen Aktionen und Tricks die Anwendung der Restnutzungsdauergutachten zu behindern.
Nutzungsdauer Gutachten

Nutzungsdauer Gutachten

Jahressteuergesetz 2024 - Die Anwendung der Nutzungsdauergutachten soll ab 01.01.2025 weiter behindert und eingeschränkt werden.

Im Entwurf des Jahressteuergesetzes 2024 gibt es wesentliche Neuregelungen, die den Bereich der Abschreibungen für Abnutzung (AfA) betreffen, insbesondere im Hinblick auf Gutachten und die Bestimmung der Nutzungsdauer von Wirtschaftsgütern.

Der Entwurf des Jahressteuergesetzes 2024 sieht eine Reihe von Neuregelungen ab dem 01.01.2025 vor, die die Anwendung der Gutachten zur Nutzungsdauer weiter behindert und eingeschränkt werden.

Eine zentrale Änderung im Entwurf des Jahressteuergesetzes 2024 betrifft die verbindliche Einführung von Mindestnutzungsdauern für bestimmte Wirtschaftsgüter.

Für Fälle, in denen von den gesetzlichen Normen abgewichen werden soll, sind verstärkte Anforderungen an externe Gutachten vorgesehen. Diese Gutachten müssen umfassender sein und eine detaillierte Begründung dafür liefern, warum eine von den Tabellen abweichende Restnutzungsdauer angesetzt wird. Der Entwurf legt fest, dass solche Gutachten von unabhängigen und qualifizierten Sachverständigen erstellt werden müssen, um Manipulationen zu verhindern und Transparenz zu gewährleisten.

Steuerberater Stefan Mücke aus Kleinwallstadt klärt über alle Sachverhalte dazu kompetent auf. Sehen Sie hier sein Video. Ich habe dem nichts hinzuzufügen. Danke Stefan Mücke!
YouTube Video

Praktische Auswirklungen für Steuerpflichtige

Für Steuerpflichtige bedeutet dies, dass bei der Abschreibung von Wirtschaftsgütern die Berücksichtigung individueller Gegebenheiten eingeschränkt wird, sofern kein entsprechendes, anerkanntes Gutachten vorgelegt wird.

Gelten die Neuregelungen ab 01.01.2025?

Inwieweit die Neuregelungen bei Gutachten zur Nutzungsdauer des Jahressteuergesetzes 2024 tatsächlich in Kraft treten, bleibt zum heutigen Zeitpunkt (01.11.2024) noch abzuwarten.

Aber die Wahrscheinlichkeit, dass der übergriffige Staat und die gierige Finanzverwaltung auch dies durchzieht, ist sehr hoch. Dann bleibt dem Steuerzahler nur der Klageweg.

Nutzungsdauer Gutachten - Ich erstelle Ihnen qualifizierte und anerkannte Verkehrswertgutachten

Nutzungsdauer Gutachten 1

Lutz Schneider

Haben Sie Fragen zu Nutzungsdauer Gutachten? Kontaktieren Sie mich einfach. Ich berate Sie gern. 

Immobilienbewertung Lutz Schneider ist seit mehr als 30 Jahren Ihr qualifizierter Ansprechpartner für die Immobilienbewertung. Ich stehe für ein hohes Maß an Kompetenz und aktuellem Fachwissen. Sie erhalten bei mir rechtsichere Verkehrswertgutachten, die auch vor Gericht und Finanzamt stand halten.

Mit meiner Zertifizierung erfülle ich übrigens alle Anforderungen, die die Finanzämter an Gutachter zum Nachweis einer geringeren Nutzungsdauer stellen. Zudem führen wir bei unseren Nutzungsdauergutachten stets eine Besichtigung der Immobilie durch.  

Sie haben Fragen zu Nutzungsdauer Gutachten? Schreiben Sie mir! Ich antworte Ihnen gern.

Nutzungsdauer Gutachten - Haben Sie weitere Fragen zu "Nutzungsdauer Gutachten" oder möchten ein Kostenangebot (für Sie kostenfrei und unverbindlich) für ein Nutzungsdauer Gutachten von uns erhalten? Dann füllen Sie bitte das nachfolgende Formular aus. Wir melden uns umgehend per Mail oder Telefon bei Ihnen.

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Aktuelle Schlagworte Nutzungsdauer Gutachten

Schlagworte: Nutzungsdauer Gutachten, Nutzungsdauer Gutachten Sachsen, Nutzungsdauer Gutachten Brandenburg, Nutzungsdauer Gutachten Berlin, Nutzungsdauer Gutachten Thüringen.

Hinweis

Ich habe die vorstehenden Informationen sorgfältig für Sie zusammengestellt und recherchiert. Jedoch erfolgt die Veröffentlichung ohne jegliche Gewähr. Alle Rechte vorbehalten © Lutz Schneider Immobilienbewertung Wilthen.

Grundsteuer 2025

Grundsteuer 2025 – Nachweis niedriger Wert durch Gutachten

Grundsteuer 2025 - Das ist eine kleine Sensation! Weitgehend unbeachtet von den Mainstreammedien haben sich in den letzten Tagen spektakuläre Dinge ereignet. Nach zwei wegweisenden Beschlüssen des BFH und koordinierten Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder wird es nun doch bei der Grundsteuer möglich sein, per Gutachten gegenüber dem Finanzamt einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen.

Die Grundsteuer 2025 hat im vergangenen Jahr die meisten von uns beschäftigt. Grundsteuererklärungen wurden mühsam erstellt, beim zuständigen Finanzamt eingereicht und die meisten Finanzämter haben inzwischen die Grundsteuerwertbescheide und Grundsteuermessbescheide verschickt. Viele von der Grundsteuer 2025 Betroffenen haben auch Einspruch gegen diese Bescheide eingelegt. Doch wie ist der aktuelle Stand?

Bislang galt die eiserne Regel: Der Ansatz eines nachgewiesenen niedrigeren gemeinen Werts war gesetzlich nicht vorgesehen.

Neu ist: Elf Bundesländer die das sogenannte Bundesmodell benutzten lenken nach heftiger Kritik endlich ein. Es wird zukünftig also ein Nachweis niedrigerer Verkehrswerte durch ein umfassendes Verkehrswertgutachten eines qualifizierten bzw. zertifizierten Sachverständigen möglich sein.
Grundsteuer 2025

Grundsteuer 2025 - Nachweis niedrigerer gemeiner Wert gegenüber dem Finanzamt

Grundsteuer 2025 - Die aktuellen Entscheidungen der Finanzgerichte zur Grundsteuer

Grundlage der neuerlichen Veränderungen waren die beiden BFH-Beschlüsse vom 27.5.2024, II B 78/23 (AdV) und II B 79/23 (AdV).

Im Rahmen zweier Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass Steuerpflichtige im Einzelfall und unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit haben müssen, einen unter dem festgestellten Grundsteuerwert liegenden Verkehrswert ihres Grundstücks nachzuweisen.

Mit verfassungsrechtlichen Zweifeln bezüglich der zugrundeliegenden Bewertungsregeln hat sich der BFH allerdings noch nicht befasst.

Grundsteuer 2025 - Koordinierte Erlasse der Obersten Finanzbehörden und der Länder

Nach den beiden vorgenannten Urteilen des BFH haben sich die betroffenen Bundesländer nun darauf verständigt, den Nachweis eines niedrigeren Grundsteuerwerts zu akzeptieren. Um Missverständnisse auszuschließen: Es ging in den BFH-Verfahren nur um die Fälle des so genannten Bundesmodells.

Hier die koordinierten Erlasse der obersten Finanzbehörden der Bundesländer im Originaltext:

Grundsteuer 2025 koordinierte Erlasse

© Lutz Schneider Immobilienbewertung Wilthen

Grundsteuer 2025 Nachweis niedriger gemeiner Wert

© Lutz Schneider Immobilienbewertung Wilthen

Grundsteuer 2025 - In welchen Bundesländern gelten die neuen Regelungen?

Die neuen Regelungen zur Grundsteuer 2025 gelten nur in Bundesländern, die das sogenannte Bundesmodell anwenden.

Die neuen Regelungen zur Grundsteuer 2025 gelten deshalb nur in den folgenden elf Bundesländern bzw. Stadtstaaten: 
  • Nordrhein-Westfalen,
  • Berlin,
  • Bremen,
  • Mecklenburg-Vorpommern,
  • Saarland,
  • Sachsen,
  • Sachsen-Anhalt,
  • Schleswig-Hollstein,
  • Thüringen,
  • Brandenburg und
  • Rheinland-Pfalz.
Nur diese 11 Bundesländer haben sich an den koordinierten Erlassen beteiligt (siehe oben).

Die neuen Regelungen zur Grundsteuer 2025 gelten NICHT in den folgenden fünf Bundesländern bzw. Stadtstaaten:

  • Bayern,
  • Baden-Württemberg,
  • Niedersachsen,
  • Hamburg und 
  • Hessen.
Wobei anzumerken ist, dass auch das Bundesland Baden-Württemberg eine eigene Öffnungsklausel hat. Das Landesgrundsteuergesetz in BW ermöglicht durch eine Öffnungsklausel in § 38 Abs. 4 LGrStG BW ein qualifiziertes Gutachten unter der Bedingung einzureichen, dass der „tatsächliche Wert des Grund und Bodens“ des Grundstücks um mehr als 30% von dem durch das Finanzamt ermittelten Grundsteuerwert abweicht. Eine ggf. vorhandene Bebauung bleibt in Baden-Württemberg grundsätzlich unberücksichtigt. Für die Ermittlung des Grundsteuerwerts in Baden-Württemberg werden lediglich die Grundstücksfläche und der Bodenrichtwert miteinander multipliziert.

Grundsteuer 2025 - Welche Voraussetzungen gelten? 

Der Ansatz des nachgewiesenen "niedrigeren gemeinen Werts" ist ansonsten gesetzlich nicht vorgesehen.

Nach den erfolgten Neuregelungen ist ein nachgewiesener niedrigerer gemeiner Wert aber nun anzusetzen, wenn der pauschaliert ermittelte Grundsteuerwert den nachgewiesenen gemeinen Verkehrswert um mindestens 40 Prozent übersteigt.

Den Steuerpflichtigen trifft die Nachweislast für einen "niedrigeren gemeinen Wert" und nicht eine bloße Darlegungslast.

Als Nachweis kann regelmäßig ein Gutachten des zuständigen Gutachterausschusses im Sinne der §§ 192 ff. des Baugesetzbuchs oder von Personen, die von einer staatlichen, staatlich anerkannten oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle als Sachverständige oder Gutachter für die Wertermittlung von Grundstücken bestellt oder zertifiziert worden sind, dienen.

Als Nachweis des "niedrigeren gemeinen Werts" kann bei der Grundsteuer 2025 darüber hinaus der Kaufpreis dienen, wenn das entsprechende Grundstück innerhalb eines Jahres vor oder nach dem Hauptfeststellungszeitpunkt veräußert worden ist. Der Kaufvertrag muss aber „im gewöhnlichen Geschäftsverkehr" abgeschlossen worden sein.

Ab sofort ist auch Anträgen auf Aussetzung der Vollziehung von Bescheiden über die Feststellung des Grundsteuerwerts 2025 zu entsprechen, wenn und soweit schlüssig dargelegt wird, dass der Grundsteuerwert den Verkehrswert um mindestens 40 Prozent übersteigt. Bei der Gewährung der Aussetzung der Vollziehung bei der Grundsteuer 2025 ist die Vorlage eines Verkehrswertgutachtens noch nicht erforderlich.

Grundsteuer 2025 - Wann ist die Erstellung eines Gutachtens sinnvoll? 

Nach einer ersten sachverständigen Einschätzung lohnt sich die Anfertigung eines Gutachtens zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts besonders in folgenden Fällen:

  • bei älteren und schadhaften Gebäuden,
  • bei Vorliegen von "besonderen objektspezifischen Grundstücksmerkmalen",
  • bei bestehenden Belastungen und Rechten (Wohnungsrechte, Nießbrauch etc.),
  • bei Liquidationsobjekten (Abrissobjekten),
  • bei erheblichen Lagewertunterschieden innerhalb einer Bodenrichtwertzone (bspw. Lage in zweiter Reihe, keine gesicherte Erschließung vorhanden etc.) und 
  • bei durch die örtlichen Gutachterausschüsse falsch bestimmten oder falsch abgegrenzten Bodenrichtwerten.

Der letztgenannte Punkt trifft nach meiner Einschätzung in sehr vielen Fällen zu, da die örtlichen Gutachterausschüsse in Sachsen für die Grundsteuer 2025 eine unglaublich schlechte Arbeit abgeliefert haben. Bodenrichtwertzonen sind falsch abgegrenzt. Bodenrichtwerte falsch abgeleitet. Im Außenbereich (§ 35 BauGB) werden die Bodenwerte als "baureifes Land" dargestellt, obwohl es im Außenbereich kein durch jedermann bebaubares Land gibt. 

Zudem ist die Grundsteuerbelastung im Freistaat Sachsen besonders hoch, da hier die Steuermesszahlen durch die Sächsische Landesregierung des Herrn MP Kretschmer, besonders hoch und abweichend vom Bundesmodell festgelegt worden sind.

Die Steuermesszahl liegt in Sachsen für unbebaute Grundstücke sowie bebaute Grundstücke (Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke und Wohnungseigentum) bei 0,36 Promille (Bundesdurchschnitt unbebaute Grundstücke 0,31 Promille, Bundesdurchschnitt bebaute Grundstücke 0,34 Promille).  

Bei bebauten Grundstücken wie Teileigentum, Geschäftsgrundstücken (bspw. Gewerbeimmobilien, Industrieimmobilien, Hotel- und Gastronomieimmobilien, Logistikimmobilien etc.), gemischt genutzten Grundstücken (bspw. Wohn- und Geschäftshäuser etc.) und sonstige bebaute Grundstücke (bspw. Wochenendhäuser, Garagen etc.) liegt die Steuermesszahl bei 0,72 Promille (Bundesdurchschnitt bebaute Grundstücke 0,34 Promille), was glatt zu einer mehr als doppelten Höhe der Grundsteuer in Sachsen führt.

Bitte beachten Sie, dass das Gutachten für die Feststellung eines anderen Grundsteuerwerts für das Finanzamt nicht bindend ist, es unterliegt der Beweiswürdigung durch das Finanzamt. Eine Gewährleistung für die Anerkennung der Gutachten in der Immobilienbewertung kann deshalb nicht übernommen werden.

Grundsteuer 2025 - Wie viel muss ich zahlen?

Die neue Grundsteuer 2025 müssen Sie erst ab dem 01.01.2025 zahlen. Ungewiss ist heute noch, in welcher Höhe Grundsteuerzahlungen auf Sie zukommen.

Das liegt daran, dass die überwiegende Zahl der Gemeinden die Grundsteuer-Hebesätze in Deutschland noch nicht festgelegt hat.

Vom Finanzamt werden in der Regel zwei Bescheide versendet: der Grundsteuerwertbescheid und der Grundsteuermessbescheid. Letzterer enthält die Grundsteuermesszahl. Erst durch Multiplikation des pro Gemeinde individuell festgelegten Grundsteuer-Hebesatzes mit dem Grundsteuerwert und der Grundsteuermesszahl ergibt sich die zu zahlende Grundsteuer. Es gilt folgende Formel:

Grundsteuer 2025 = Grundsteuerwert x Grundsteuermesszahl x Hebesatz Gemeinde

Solange die Gemeinden noch keine Hebesätze veröffentlicht haben, ist also nicht sicher, wie hoch die zu zahlende Grundsteuer ist.

Eine erste Prognose der Hebesätze der Gemeinden hat gerade der Freistaat Sachsen veröffentlicht. Dort können Sie für die Gemeinden in Sachsen eine unverbindliche Prognose der Hebesätze einsehen. 

Grundsteuer 2025 - Ist die neue Grundsteuer verfassungswidrig?

Ich bin kein Jurist. Als Sachverständiger für Immobilienbewertung halte ich die Neuregelungen zur Grundsteuer 2025 für verfassungswidrig

Wie kann es sein, dass in einem Bundesland (bspw. Baden-Württemberg) nur der Grund und Boden in die Steuer einbezogen wird, in anderen Bundesländern werden zusätzlich auch die Gebäude mit besteuert? Diese wurden von den Eigentümern mit bereits versteuertem Einkommen gekauft, errichtet oder auch modernisiert. Dies halte ich für eine Doppelbesteuerung. Warum ist die Grundsteuer in den Bundesländern so unterschiedlich hoch?    

Der Verfassungsrechtler Prof. Dr. Gregor Kirchhof, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Finanzrecht und Steuerrecht an der Universität Augsburg, hält das Grundsteuergesetz des Bundes ebenfalls für verfassungswidrig. Kirchhoff riet Eigentümern in einem Interview mit dem "Focus", sich gegen die Grundsteuer zu wehren.

Die Eigentümerschutzgemeinschaft Haus & Grund und der Bund der Steuerzahler (BdSt) haben zahlreiche Musterklagen bei den Finanzgerichten und dem Bundesverfassungsgericht gegen die neue Grundsteuer eingereicht. Mit ihren Musterklagen lassen Haus & Grund und der BdSt prüfen, ob die Neubewertung der Grundstücke nach dem Bundesmodell verfassungswidrig ist.

Übrigens hat einzig die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag die Abschaffung der Grundsteuer gefordert.

Grundsteuer 2025 - Ich erstelle Ihnen qualifizierte und anerkannte Verkehrswertgutachten

Grundsteuer 2025 – Nachweis niedriger Wert durch Gutachten 2

Lutz Schneider

Wenn Sie von den Neuregelungen bei der Grundsteuer betroffen sind und der Auffassung sind, dass das Finanzamt eine Überbewertung ihres Grundstückes vorgenommen hat (dies kommt nach unseren Erfahrungen der letzten Jahre sehr häufig vor), sollten Sie sich über den sogenannten "Nachweis des niedrigeren gemeines Werts" durch ein qualifiziertes Verkehrswertgutachten informieren. 

Ich prüfe Ihren individuellen Fall vorher sehr genau und berechne, ob ein Verkehrswertgutachten Ihre Steuerlast bei der Grundsteuer 2025 senken kann. 

Haben Sie Fragen zur Immobilienbewertung in Verbindung mit der Grundsteuer bei Immobilien? Kontaktieren Sie mich einfach. Ich berate Sie gern. 

Immobilienbewertung Lutz Schneider ist seit mehr als 30 Jahren Ihr qualifizierter Ansprechpartner für die Immobilienbewertung. Ich stehe für ein hohes Maß an Kompetenz und aktuellem Fachwissen. Sie erhalten bei uns rechtsichere Verkehrswertgutachten, die auch vor Gericht und dem Finanzamt zur Grundsteuer 2025 stand halten.

Grundsteuer 2025 - Sie haben Fragen zur Grundsteuer 2025 in Sachsen und darüber hinaus? Schreiben Sie mir! Ich antworte Ihnen gern.

Haben Sie weitere Fragen zum Thema "Grundsteuer 2025", zum "Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts" bei der Grundsteuer 2025 gegenüber dem Finanzamt  oder möchten ein Kostenangebot für ein qualifiziertes Gutachten für die Grundsteuer 2025 von uns erhalten? Dann füllen Sie bitte das nachfolgende Formular aus. Ich melde mich umgehend per Mail oder Telefon bei Ihnen.

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Aktuelle Schlagworte Grundsteuer 2025

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Hinweis

Ich habe die vorstehenden Informationen zur Grundsteuer 2025 sorgfältig für Sie zusammengestellt und recherchiert. Jedoch erfolgt die Veröffentlichung ohne jegliche Gewähr. Alle Rechte vorbehalten © Lutz Schneider Immobilienbewertung Wilthen.

Schenkungsteuer 2023

Schenkungsteuer 2023 – Für Beschenkte wird es richtig teuer

Schenkungsteuer 2023 - Bei Immobilienschenkungen wird es ab dem Jahr 2023 richtig teuer

In Deutschland werden jährlich etwa 400 Milliarden Euro vererbt und verschenkt, fast die Hälfte davon in Form von Immobilien. Ab 2023 fallen für Immobilien deutlich höhere Schenkungsteuern an. Warum?

Am 02.12.2022 hat der Bundestag den Entwurf des Finanzausschusses des Jahressteuergesetzes 2022 beschlossen. Am 16.12.2022 hat der Bundesrat dem Jahressteuergesetz 2022 zugestimmt. Am 20.12.2022 wurde das Jahressteuergesetz im Bundesgesetzblatt verkündet. Es tritt zum 01.01.2023 in Kraft.
Schenkungsteuer 2023

Schenkungsteuer 2023 - Für Immobilienschenker wird es 2023 richtig teuer

Was ist das Jahressteuergesetz 2022?

Das Jahressteuergesetz 2022 ist ein typisches "Artikelgesetz". Mit mehr als 100 Einzelregelungen quer durch das Steuerrecht ändert es eine Vielzahl von Gesetzen in Deutschland.

So erfolgen durch das Jahressteuergesetz 2022 auch wichtige Änderungen im sogenannten Bewertungsgesetz (BewG), welches maßgeblich zur Grundbesitzbewertung für Zwecke der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer sowie Grunderwerbsteuer angewendet wird.

Mit dem Bewertungsgesetz werden insbesondere das Ertrags- und Sachwertverfahren zur Bewertung bebauter Grundstücke sowie die Verfahren zur Bewertung in Erbbaurechtsfällen und Fällen mit Gebäuden auf fremdem Grund und Boden an die geänderte Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) vom 14. Juli 2021 (BGBl. I S. 2805) angepasst.

Insbesondere werden dabei die Liegenschaftszinssätze (§ 188 Abs. 2 Satz 2 BewG) und die Wertzahlen für das Sachwertverfahren (§ 191 Satz 2 BewG i. V. m. Anlage 25 zum BewG) an das aktuelle Marktniveau angepasst. Diese gelten für alle Bewertungsstichtage nach dem 31.12.2022.

Weitere Informationen zum Jahressteuergesetz 2022 finden Sie bspw. bei haufe.de

Schenkungsteuer 2023 - Welche Änderungen ergeben sich?

Ich will Ihnen hier einmal die alten und die neuen Liegenschaftszinssätze sowie die Wertzahlen für das Sachwertverfahren (wir Immobiliensachverständige sagen Sachwertfaktoren bzw. Marktanpassungsfaktoren dazu) gegenüber stellen:

Schenkungsteuer 2023 - Neue Liegenschaftszinssätze

Liegenschaftszinssätze bis zum 31.12.2022

Mietwohngrundstücke 5,00 %

gem. genutzte Grundstücke 5,50 % (gew. Anteil bis 50 %)

gem. genutzte Grundstücke 6,00 % (gew. Anteil >50 %)

Geschäftsgrundstücke 6,50 % 

© Lutz Schneider Immobilienbewertung Wilthen

Liegenschaftszinssätze nach dem 31.12.2022

Mietwohngrundstücke 3,50 %

gem. genutzte Grundstücke 4,50 % (gew. Anteil bis 50 %)

gem. genutzte Grundstücke 5,00 % (gew. Anteil >50 %)

Geschäftsgrundstücke 6,00 % 

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Diese Liegenschaftszinssätze werden zur Bewertung im Ertragswertverfahren für Renditeobjekte herangezogen, sofern die örtlichen Gutachterausschüsse keine geeigneten (aus dem örtlichen Markt abgeleiteten) Liegenschaftszinssätze veröffentlichen.

Was fällt bei den geänderten Liegenschaftszinssätzen auf? Die Liegenschaftszinssätze im BewG wurden deutlich abgesenkt. Dies führt (weil sie umgekehrt proportional wirken) jedoch zu deutlich höheren Ertragswerten

Schenkungsteuer 2023 - Neue Wertzahlen

Wertzahlen Sachwertverfahren bis zum 31.12.2022 für Ein- und Zweifamilienhäuser und Wohnungseigentum (hier beispielhaft)

Schenkungsteuer 2023

© Lutz Schneider Immobilienbewertung Wilthen

Wertzahlen Sachwertverfahren nach dem 31.12.2022 für Ein- und Zweifamilienhäuser und Wohnungseigentum (hier beispielhaft)

Schenkungsteuer 2023

© Lutz Schneider Immobilienbewertung Wilthen

Diese Wertfaktoren werden zur Bewertung im Sachwertverfahren für Eigennutzungsobjekte herangezogen, sofern die örtlichen Gutachterausschüsse keine geeigneten (aus dem örtlichen Markt abgeleiteten) Wertfaktoren veröffentlichen.

Was fällt bei den geänderten Wertfaktoren auf? Die Wertfaktoren im BewG wurden zunächst nach anderen Bodenrichtwertklassen gegliedert. Damit wird den gestiegenen Bodenwerten in den letzten Jahren Rechnung getragen.

Grundsätzlich jedoch hat man die Wertfaktoren deutlich angehoben. Die führt zu deutlich höheren Sachwerten.

Massive Steuererhöhungen durch die Schenkungsteuer 2023?

Zunächst ergeben sich aus den vorgenannten Änderungen erheblich höhere Immobilienwerte, wenn das Finanzamt anhand des typisierten Bewertungsverfahrens nach BewG bewertet.

Ich habe zahlreiche Vergleichsrechnungen in meinem Büro durchgeführt. Man kann sagen, dass sich durchschnittlich 30 % bis 50 % höhere Immobilienwerte ergeben. Dies ist schon eine erhebliche Anpassung.

Man muss dabei aber auch beachten, dass gerade in den größeren Städten sich die Immobilienwerte in dieser Größenordnung verändert haben. Es erfolgt also tatsächlich eine Anpassung an die Marktsituation.

Gleichzeitig muss aber auch beachten, dass die Freibeträge in der Schenkungsteuer seit 2009 nicht mehr angehoben wurden.

Deshalb kann sich im Einzelfall eine erheblich höhere Schenkungsteuer für die Eigentümer ergeben.

Schenkungsteuer 2023 - Ich habe nachgerechnet

Ich habe eine grobe Beispielrechnung für die neue Schenkungsteuer 2023 angefertigt. Das Ergebnis ist wirklich erschreckend. Die Schenkungsteuer ist in dem Beispiel fast sechs mal so hoch, wie nach dem Modell 2022.

Beispiel: freistehendes Einfamilienhaus, Baujahr 2004, 220 m² Bruttogrundfläche, 700 m² Grundstücksfläche, Bodenrichtwert 500 €/m²
Schenkungsteuer 2023

© Lutz Schneider Immobilienbewertung Wilthen

Schenkungsteuer 2023 - Warum die Politik keine Anhebung der Freibeträge vornehmen will

Die Freibeträge in der Schenkungsteuer wurden seit 2009 nicht mehr angepasst. Sie betragen bspw. für einen Ehepartner 500.000 €, für Kinder noch 400.000 €, für Enkelkinder noch 200.000 €.

Die Baupreise für Wohngebäude sind in dem Zeitraum von 2009 bis Ende 2022 um fast 70,00 % angestiegen (Quelle: Baupreisindex des Statistischen Bundesamtes). Die Immobilienwerte sind insbesondere in begehrten Lagen im mindestens gleichen Verhältnis angestiegen. Der sog. Hauspreisindex des Statistischen Bundesamtes ist im Zeitraum von 2015 bis 2022 um rd. 66,00 % angestiegen.

Es ist deshalb vollkommen unverständlich, warum die Politik in Berlin und den Bundesländern sich gegen eine vernünftige Anhebung der Freibeträge in einem gerechten (der Preisentwicklung entsprechendem) Verhältnis sperrt. 

Lindner will "großzügige" Erhöhung der Freibeträge um 25 %

Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hatte im Dezember 2022 noch eine Anhebung um 25 Prozent für angebracht gehalten. Allerdings betonte er, dass dies die Bundesländer bestimmen müssten. Sie sind die alleinigen Empfänger der Schenkungsteuer.
 
Einen Antrag von Bayern zur Anhebung der Freibeträge hat der Bundesrat jedoch mehrheitlich abgelehnt. Lediglich die Bundesländer Sachsen und Hessen stimmten zusammen mit den Bayern dafür. Damit bleibt es bei den bisherigen Freibeträgen. Ein wirklich mieses Spiel unserer Politikgrößen in Berlin und den Bundesländern. Bayern will nun vor dem Bundesverfassungsgericht klagen.   

Schenkungsteuer - Wir erstellen qualifizierte und anerkannte Verkehrswertgutachten

Wenn Sie von den Neuregelungen betroffen sind und der Auffassung sind, dass das Finanzamt eine Überbewertung ihres Grundstückes vorgenommen hat (dies kommt nach unseren Erfahrungen der letzten Jahre sehr häufig vor), sollten Sie sich über den sog. "Nachweis des niedrigeren gemeines Werts" durch ein qualifiziertes Verkehrswertgutachten informieren. Auf meiner Webseite hatte ich hier schon einmal davon berichtet.

Wir prüfen Ihren individuellen Fall vorher sehr genau und berechnen, ob ein Verkehrswertgutachten Ihre Steuerlast bei der Schenkungsteuer senken kann. Zudem sind die Gutachtenkosten tlw. steuerlich absetzbar. Auch dazu informieren wir sie im konkreten Einzelfall. 

Haben Sie Fragen zur Immobilienbewertung in Verbindung mit der Schenkungsteuer bei Immobilien? Kontaktieren Sie uns einfach. Wir beraten Sie gern. 

Immobilienbewertung Lutz Schneider ist seit mehr als 30 Jahren Ihr qualifizierter Ansprechpartner für die Immobilienbewertung. Wir stehen für ein hohes Maß an Kompetenz und aktuellem Fachwissen. Sie erhalten bei uns rechtsichere Verkehrswertgutachten, die auch vor Gericht und Finanzamt stand halten.

Sie haben zur Schenkungsteuer in Sachsen und darüber hinaus? Schreiben Sie uns! Wir antworten Ihnen gern.

Schenkungsteuer in Sachsen - Haben Sie weitere Fragen zum Thema "Schenkungsteuer 2023" oder möchten ein Kostenangebot für ein Gutachten für die Schenkungsteuer von uns erhalten? Dann füllen Sie bitte das nachfolgende Formular aus. Wir melden uns umgehend per Mail oder Telefon bei Ihnen.

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Aktuelle Schlagworte Schenkungsteuer 2023

Schlagworte: Schenkungsteuer, Schenkungsteuer 2023, Schenkungsteuer 2023 Sachsen, Schenkungsteuer 2023 Brandenburg, Schenkungsteuer 2023 Thüringen, Schenkungsteuer 2023 Berlin, Schenkungsteuer 2023 Sachsen-Anhalt, Schenkungsteuer 2023 Deutschland, Schenkungsteuer 2023 Verkehrswertgutachten, Schenkungsteuer 2023 Wertgutachten, Schenkungsteuer 2023 Gutachten, Schenkungsteuer 2023 Immobilienbewertung, Schenkungsteuer 2023 Dresden, Schenkungsteuer 2023 Chemnitz, Schenkungsteuer 2023 Leipzig, Immobilienschenkung 2023.

Erbschaftsteuer 2023

Erbschaftsteuer 2023 – Für Immobilienerben wird es teuer

Erbschaftsteuer 2023 - Für Immobilienerben wird es ab dem Jahr 2023 richtig teuer

In Deutschland werden jährlich etwa 400 Milliarden Euro vererbt, fast die Hälfte davon in Form von Immobilien. Ab 2023 fallen für Immobilien deutlich höhere Erbschaftsteuern an. Warum?

Am 02.12.2022 hat der Bundestag den Entwurf des Finanzausschusses des Jahressteuergesetzes 2022 beschlossen. Am 16.12.2022 hat der Bundesrat dem Jahressteuergesetz 2022 zugestimmt. Am 20.12.2022 wurde das Jahressteuergesetz im Bundesgesetzblatt verkündet. Es tritt zum 01.01.2023 in Kraft.
Erbschaftsteuer 2023

Erbschaftsteuer 2023 - Für Immobilienerben wird es 2023 richtig teuer

Was ist das Jahressteuergesetz 2022?

Das Jahressteuergesetz ist ein typisches "Artikelgesetz". Mit mehr als 100 Einzelregelungen quer durch das Steuerrecht ändert es eine Vielzahl von Gesetzen in Deutschland.

So erfolgen durch das Jahressteuergesetz 2022 auch wichtige Änderungen im sogenannten Bewertungsgesetz (BewG), welches maßgeblich zur Grundbesitzbewertung für Zwecke der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer sowie Grunderwerbsteuer angewendet wird.

Mit dem Bewertungsgesetz werden insbesondere das Ertrags- und Sachwertverfahren zur Bewertung bebauter Grundstücke sowie die Verfahren zur Bewertung in Erbbaurechtsfällen und Fällen mit Gebäuden auf fremdem Grund und Boden an die geänderte Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) vom 14. Juli 2021 (BGBl. I S. 2805) angepasst.

Insbesondere werden dabei die Liegenschaftszinssätze (§ 188 Abs. 2 Satz 2 BewG) und die Wertzahlen für das Sachwertverfahren (§ 191 Satz 2 BewG i. V. m. Anlage 25 zum BewG) an das aktuelle Marktniveau angepasst. Diese gelten für alle Bewertungsstichtage nach dem 31.12.2022.

Weitere Informationen zum Jahressteuergesetz 2022 finden Sie bspw. bei haufe.de

Erbschaftsteuer 2023 - Welche Änderungen ergeben sich?

Ich will Ihnen hier einmal die alten und die neuen Liegenschaftszinssätze sowie die Wertzahlen für das Sachwertverfahren (wir Immobiliensachverständige sagen Sachwertfaktoren bzw. Marktanpassungsfaktoren dazu) gegenüber stellen:

Erbschaftsteuer 2023 - Neue Liegenschaftszinssätze

Liegenschaftszinssätze bis zum 31.12.2022

Mietwohngrundstücke 5,00 %

gem. genutzte Grundstücke 5,50 % (gew. Anteil bis 50 %)

gem. genutzte Grundstücke 6,00 % (gew. Anteil >50 %)

Geschäftsgrundstücke 6,50 % 

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Liegenschaftszinssätze nach dem 31.12.2022

Mietwohngrundstücke 3,50 %

gem. genutzte Grundstücke 4,50 % (gew. Anteil bis 50 %)

gem. genutzte Grundstücke 5,00 % (gew. Anteil >50 %)

Geschäftsgrundstücke 6,00 % 

© Lutz Schneider Immobilienbewertung Wilthen

Diese Liegenschaftszinssätze werden zur Bewertung im Ertragswertverfahren für Renditeobjekte herangezogen, sofern die örtlichen Gutachterausschüsse keine geeigneten (aus dem örtlichen Markt abgeleiteten) Liegenschaftszinssätze veröffentlichen.

Was fällt bei den geänderten Liegenschaftszinssätzen auf? Die Liegenschaftszinssätze im BewG wurden deutlich abgesenkt. Dies führt (weil sie umgekehrt proportional wirken) jedoch zu deutlich höheren Ertragswerten

Erbschaftsteuer 2023 - Neue Wertzahlen

Wertzahlen Sachwertverfahren bis zum 31.12.2022 für Ein- und Zweifamilienhäuser und Wohnungseigentum (hier beispielhaft)

Erbschaftsteuer 2023 – Für Immobilienerben wird es teuer 3

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Wertzahlen Sachwertverfahren nach dem 31.12.2022 für Ein- und Zweifamilienhäuser und Wohnungseigentum (hier beispielhaft)

Erbschaftsteuer 2023 – Für Immobilienerben wird es teuer 4

© Lutz Schneider Immobilienbewertung Wilthen

Diese Wertfaktoren werden zur Bewertung im Sachwertverfahren für Eigennutzungsobjekte herangezogen, sofern die örtlichen Gutachterausschüsse keine geeigneten (aus dem örtlichen Markt abgeleiteten) Wertfaktoren veröffentlichen.

Was fällt bei den geänderten Wertfaktoren auf? Die Wertfaktoren im BewG wurden zunächst nach anderen Bodenrichtwertklassen gegliedert. Damit wird den gestiegenen Bodenwerten in den letzten Jahren Rechnung getragen.

Grundsätzlich jedoch hat man die Wertfaktoren deutlich angehoben. Die führt zu deutlich höheren Sachwerten.

Massive Steuererhöhungen durch die Erbschaftsteuer 2023?

Zunächst ergeben sich aus den vorgenannten Änderungen erheblich höhere Immobilienwerte, wenn das Finanzamt anhand des typisierten Bewertungsverfahrens nach BewG bewertet.

Ich habe zahlreiche Vergleichsrechnungen in meinem Büro durchgeführt. Man kann sagen, dass sich durchschnittlich 30 % bis 50 % höhere Immobilienwerte ergeben. Dies ist schon eine erhebliche Anpassung.

Man muss dabei aber auch beachten, dass gerade in den größeren Städten sich die Immobilienwerte in dieser Größenordnung verändert haben. Es erfolgt also tatsächlich eine Anpassung an die Marktsituation.

Gleichzeitig muss aber auch beachten, dass die Freibeträge in der Erbschaftsteuer seit 2009 nicht mehr angehoben wurden.

Deshalb kann sich im Einzelfall eine erheblich höhere Erbschaftsteuer für die Erben ergeben.

Erbschaftsteuer 2023 - Ich habe nachgerechnet

Ich habe eine grobe Beispielrechnung für die neue Erbschaftsteuer 2023 angefertigt. Das Ergebnis ist wirklich erschreckend. Die Erbschaftsteuer ist in dem Beispiel fast sechs mal so hoch, wie nach dem Modell 2022.

Beispiel: freistehendes Einfamilienhaus, Baujahr 2004, 220 m² Bruttogrundfläche, 700 m² Grundstücksfläche, Bodenrichtwert 500 €/m²
Erbschaftsteuer 2023 – Für Immobilienerben wird es teuer 5

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Erbschaftsteuer 2023 - Warum die Politik keine Anhebung der Freibeträge vornehmen will

Die Freibeträge in der Erbschaftsteuer wurden seit 2009 nicht mehr angepasst. Sie betragen bswp. für einen Ehepartner 500.000 €, für Kinder noch 400.000 €, für Enkelkinder noch 200.000 €.

Die Baupreise für Wohngebäude sind in dem Zeitraum von 2009 bis Ende 2022 um fast 70,00 % angestiegen (Quelle: Baupreisindex des Statistischen Bundesamtes). Die Immobilienwerte sind insbesondere in begehrten Lagen im mindestens gleichen Verhältnis angestiegen. Der sog. Hauspreisindex des Statistischen Bundesamtes ist im Zeitraum von 2015 bis 2022 um rd. 66,00 % angestiegen.

Es ist deshalb vollkommen unverständlich, warum die Politik in Berlin und den Bundesländern sich gegen eine vernünftige Anhebung der Freibeträge in einem gerechten (der Preisentwicklung entsprechendem) Verhältnis sperrt. 

Lindner will "großzügige" Erhöhung der Freibeträge um 25 %

Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hatte im Dezember 2022 noch eine Anhebung um 25 Prozent für angebracht gehalten. Allerdings betonte er, dass dies die Bundesländer bestimmen müssten. Sie sind die alleinigen Empfänger der Erbschaftsteuer.
 
Einen Antrag von Bayern zur Anhebung der Freibeträge hat der Bundesrat jedoch mehrheitlich abgelehnt. Lediglich die Bundesländer Sachsen und Hessen stimmten zusammen mit den Bayern dafür. Damit bleibt es bei den bisherigen Freibeträgen. Ein wirklich mieses Spiel unserer Politikgrößen in Berlin und den Bundesländern. Bayern will nun vor dem Bundesverfassungsgericht klagen.   

Erbschaftsteuer - Wir erstellen qualifizierte und anerkannte Verkehrswertgutachten

Wenn Sie von den Neuregelungen betroffen sind und der Auffassung sind, dass das Finanzamt eine Überbewertung ihres Grundstückes vorgenommen hat (dies kommt nach unseren Erfahrungen der letzten Jahre sehr häufig vor), sollten Sie sich über den sog. "Nachweis des niedrigeren gemeines Werts" durch ein qualifiziertes Verkehrswertgutachten informieren. Auf meiner Webseite hatte ich hier schon einmal davon berichtet.

Wir prüfen Ihren individuellen Fall vorher sehr genau und berechnen, ob ein Verkehrswertgutachten Ihre Steuerlast bei der Erbschaftsteuer senken kann. Zudem sind die Gutachtenkosten tlw. steuerlich absetzbar. Auch dazu informieren wir sie im konkreten Einzelfall. 

Haben Sie Fragen zur Immobilienbewertung in Verbindung mit der Erbschaftsteuer bei Immobilien? Kontaktieren Sie uns einfach. Wir beraten Sie gern. 

Immobilienbewertung Lutz Schneider ist seit mehr als 30 Jahren Ihr qualifizierter Ansprechpartner für die Immobilienbewertung. Wir stehen für ein hohes Maß an Kompetenz und aktuellem Fachwissen. Sie erhalten bei uns rechtsichere Verkehrswertgutachten, die auch vor Gericht und Finanzamt stand halten.

Sie haben zur Erbschaftsteuer in Sachsen und darüber hinaus? Schreiben Sie uns! Wir antworten Ihnen gern.

Erbschaftsteuer in Sachsen - Haben Sie weitere Fragen zum Thema "Erbschaftsteuer 2023" oder möchten ein Kostenangebot für ein Gutachten für die Erbschaftsteuer von uns erhalten? Dann füllen Sie bitte das nachfolgende Formular aus. Wir melden uns umgehend per Mail oder Telefon bei Ihnen.

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Aktuelle Schlagworte Erbschaftsteuer 2023

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Sachsen erhöht Grunderwerbsteuer

Sachsen erhöht die Grunderwerbsteuer

Sachsen erhöht die Grunderwerbsteuer


Sachsen erhöht die Grunderwerbsteuer von bisher 3,50 % auf 5,50 %. Dies entspricht einer Erhöhung von 57 % und ist ein Schlag ins Gesicht für Immobilienkäufer und vor allem junge Familien, die Eigentum erwerben wollen.

Auf seiner zweitägigen Klausurtagung am 14. und 15. Juni 2022 in Radebeul hat die Sächsische Regierung unter Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) mit seiner Koalition aus SPD und Grünen beschlossen, die Grunderwerbsteuer in Sachsen drastisch zu erhöhen. Die neue Grunderwerbsteuer soll voraussichtlich ab 01.01.2023 gelten.

Die Sächsische Staatsregierung informiert über die geplante Erhöhung der Grunderwerbsteuer in Sachsen auf ihrer Homepage übrigens darüber hier.
Sachsen erhöht Grunderwerbsteuer

Sachsen erhöht Grunderwerbsteuer

Grunderwerbsteuer - Sachsen plant drastische Erhöhung

Die Grunderwerbsteuer (GrESt) ist eine Steuer, die beim Erwerb einer Immobile oder eines Baugrundstücks anfällt.

Sie wird auf Grundlage des Grunderwerbsteuergesetzes erhoben und ist eine Ländersteuer, die diese an die Kommunen weiterreichen können. Je nach Bundesland beträgt der Steuersatz zwischen 3,50 % (Bayern und Sachsen (alte Regelung)) und 6,50 % (Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Brandenburg und Thüringen) der Bemessungsgrundlage.

Grunderwerbsteuer zählt zu den Nebenkosten beim Grundstückskauf.

Nun will der Freistaat Sachsen die Grunderwerbsteuer drastisch auf 5,50 % erhöhen. Vielerorts erhebt sich heftige Kritik an der Erhöhung der Grunderwerbsteuer.

Grunderwerbsteuererhöhung verteuert das Bauen in Sachsen weiter

Die Erhöhung der Grunderwerbsteuer in Sachsen wird sich erheblich auf die Bautätigkeit in Sachsen auswirken und damit das Bauhandwerk, das gerade durch Corona und Materialknappheit und die stark gestiegenen Energiepreise ohnehin stark unter Druck steht, erheblich treffen. Dies gilt vor allem für junge Familien, denen es - zusätzlich zu den rapide steigenden Baupreisen, den stark gestiegenen Bodenwerten und in den letzten Wochen (wegen der EZB-Entscheidungen) stark ansteigenden Zinsen - noch schwieriger gemacht wird, Grundeigentum oder Immobilieneigentum zu erwerben.

Grunderwerbsteueraufkommen in Deutschland

Die Grunderwerbsteuer steht in Deutschland den Bundesländern zu. Sie ist zurzeit die wichtigste unabhängige Steuereinnahme der Bundesländer und die einzige Steuer, bei der die Länder den Steuersatz selbst festlegen können. Das Aufkommen der Grunderwerbsteuer brachte den Ländern im Jahr 2021 insgesamt in Deutschland rd. 18,30 Mrd. Euro ein. 

Grunderwerbsteuer - Wir erstellen qualifizierte und anerkannte Verkehrswertgutachten

In Sonderfällen kann es vorkommen, dass auch für die Grunderwerbsteuer ein qualifiziertes Verkehrswertgutachten benötigt wird. 
 
Schlagworte: Grunderwerbsteuer, Grunderwerbsteuer Sachsen, Grunderwerbsteuer Brandenburg, Grunderwerbsteuer Thüringen, Grunderwerbsteuer Berlin, Grunderwerbsteuer Deutschland, Grunderwerbsteuer Verkehrswertgutachten Grunderwerbsteuer Wertgutachten, Grunderwerbsteuer Gutachten, Grunderwerbsteuer Immobilienbewertung, Grunderwerbsteuer Dresden, Grunderwerbsteuer Chemnitz, Grunderwerbsteuer Leipzig.

Haben Sie Fragen zur Immobilienbewertung in Verbindung mit der Grunderwerbsteuer bei Immobilien? Kontaktieren Sie uns einfach. Wir beraten Sie gern. 

Immobilienbewertung Lutz Schneider ist seit mehr als 30 Jahren Ihr qualifizierter Ansprechpartner für die Immobilienbewertung. Wir stehen für ein hohes Maß an Kompetenz und aktuellem Fachwissen. Sie erhalten bei uns rechtsichere Verkehrswertgutachten, die auch vor Gericht und Finanzamt stand halten.

Sie haben zur Grunderwerbsteuer in Sachsen und darüber hinaus? Schreiben Sie uns! Wir antworten Ihnen gern.

Grunderwerbsteuer Sachsen - Haben Sie weitere Fragen zum Thema "Sachsen erhöht die Grunderwerbsteuer" oder möchten ein Kostenangebot für ein Gutachten für die Grunderwerbsteuer Sachsen von uns erhalten? Dann füllen Sie bitte das nachfolgende Formular aus. Wir melden uns umgehend per Mail oder Telefon bei Ihnen.

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gebäude afa abschreibung wertgutachten

Höhere Abschreibung durch Wertgutachten

Höhere Abschreibung durch Wertgutachten durch Nachweis geringerer Restnutzungsdauer

Höhere Abschreibung durch Wertgutachten - Vermietete Immobilien können in der Regel über 50 Jahre zu zwei Prozent jährlich steuerlich abgeschrieben werden. Für einen höheren AfA-Satz müssen Eigentümer eine kürzere Nutzungsdauer nachweisen. Dafür reicht laut einem Urteil ein normales Wertgutachten.

Von vermieteten oder gewerblich genutzten Immobilien können Eigentümer steuerlich profitieren, indem sie Gebäude über die Nutzungsdauer hinweg abschreiben – im Normalfall mit einer linearen Abschreibung von zwei Prozent pro Jahr laut Einkommenssteuergesetz (EstG). Nach 50 Jahren wäre ein Objekt so vollständig abgeschrieben. Bei jedem Eigentümerwechsel werden Abschreibungshöhe und die Abschreibungsdauer neu ermittelt.
höhere-abschreibung-durch-wertgutachten

Gebäude AfA: Wertgutachten reicht für höhere Abschreibung

Kürzere Restnutzungsdauer - Höhere Abschreibung

Vermieter, die eine kürzere Restnutzungsdauer (RND) nachweisen können, profitieren steuerlich von höheren Absetzungen für Abnutzung (AfA).

Ein Wertgutachten reicht als Grundlage zur Ermittlung des AfA-Satzes, hat das Finanzgericht Münster entschieden (Urteil vom 27.1.2022, Az. 1 K 1741/18 E).

Die Entscheidung des FG Münster basiert auf einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 28.7.2021 (Az. IX R 25/19), das die Verkürzung der Nutzungsdauer erleichtert hatte. Es kann sich "jeder Darlegungsmethode bedient werden, die im Einzelfall geeignet erscheint", so der BFH.

Bis dahin verlangten Finanzämter teils die Vorlage eines kostspieligen Bausubstanzgutachtens. Nun reicht zum Nachweis auch ein normales Wertgutachten.

Höhere Abschreibung durch Wertgutachten - Höherer AfA-Satz bei nachgewiesener kürzerer Restnutzungsdauer

In dem vorliegenden Fall hatte ein Vermieter ein Grundstück gekauft, für das ein Sachverständigengutachten auf Grundlage der Regelungen der zum Stichtag gültigen Immobilienwertermittlungsverordnung vorlag.

Demnach wies das Gebäude eine Restnutzungsdauer von 30 Jahren aus. Der Eigentümer setzte daraufhin in seinen Einkommensteuererklärungen eine jährliche Abschreibung des Gebäudes von 3,33 Prozent statt der üblichen zwei Prozent als Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung an.

Das zuständige Finanzamt berücksichtigte aber nur den kleineren Abschreibungssatz. Grundsätzlich sei ein Gebäude zwar nach festen AfA-Sätzen (hier zwei Prozent pro Jahr) abzuschreiben, bei einer tatsächlich kürzeren Nutzungsdauer als 50 Jahre könne, meint auch das Finanzgericht Münster, aber nach Wahl der steuerpflichtigen Person von höheren Sätzen ausgegangen werden.

Dieses Urteil bestätige die BFH-Entscheidung nicht nur, sondern erleichtere die Verkürzung, da nach der Gerichtsentscheidung auch ein normales Wertgutachten zum Nachweis der geringeren Restnutzungsdauer genügt.

Vermieter von Renditeimmobilien sollten daher gerade bei einem Neukauf prüfen, ob ein Wertgutachten eine kürzere Restnutzungsdauer (RND) bescheinigt. Vermieter, die eine kürzere Restnutzungsdauer (RND) nachweisen können, profitieren steuerlich von höheren Absetzungen für Abnutzung (AfA).

Höhere Abschreibung durch Wertgutachten - Wir erstellen qualifizierte und anerkannte Wertgutachten

Die vorgenannten Urteile zum AFA-Satz und der höheren Abschreibung gelten bundesweit, auch in den Bundesländern Sachsen, Brandenburg sowie den Großstädten Dresden, Chemnitz, Leipzig und Berlin.
 
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Haben Sie Fragen zur Immobilienbewertung zum Nachweis einer geringeren Restnutzungsdauer bei Immobilien oder zu "höhere Abschreibung durch Wertgutachten"? Kontaktieren Sie uns einfach. Wir beraten Sie gern. 

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Update 19.12.2022 - Restnutzungsdauergutachten auch in 2023


Wir haben noch vor Weihnachten 2022 eine wirklich gute Nachricht für alle Eigentümer, die bei Renditeobjekten durch ein Restnutzungsdauergutachten Steuern sparen möchten:

Es wird auch nach dem 31.12.2022 möglich sein, bei den Finanzämtern Gutachten zur (geringeren) Restnutzungsdauer einzureichen und dadurch eine höhere Abschreibung zu erreichen.  

Hier der Versuch, den durchaus komplexen rechtlichen Hintergrund "einfach" zu erläutern:

Der BFH hatte mit Urteil (AZ IX R 21/19) vom 28.07.2021 den Weg frei gemacht für den Nachweis einer kürzeren Restnutzungsdauer bei vermieteten Renditeimmobilien. Daraus ergibt sich ein höherer Abschreibungssatz in der Einkommensteuer. Die höhere Abschreibung führt zu Steuersenkungen beim Eigentümer.

Im Kern geht es um § 7 Abs. 4 Satz 2 Einkommensteuergesetz (EStG):
 

"Beträgt die tatsächliche Nutzungsdauer eines Gebäudes in den Fällen des Satzes 1 Nummer 1 weniger als 33 Jahre, in den Fällen des Satzes 1 Nummer 2 Buchstabe a weniger als 50 Jahre, in den Fällen des Satzes 1 Nummer 2 Buchstabe b weniger als 40 Jahre, so können anstelle der Absetzungen nach Satz 1 die der tatsächlichen Nutzungsdauer entsprechenden Absetzungen für Abnutzung vorgenommen werden."

Nun zum Jahressteuergesetz 2022 (voraussichtlich gültig ab 01.01.2023):

Der Entwurf des Jahressteuergesetzes 2022 der Bundesregierung vom 14.09.2022 sah die kpl. Streichung des § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG vor. Damit wäre ein Nachweis einer kürzeren Restnutzungsdauer ab 01.01.2023 nicht mehr möglich gewesen.

Am 02.12.2022 hat der Bundestag jedoch den Entwurf des Finanzausschusses des Jahressteuergesetzes 2022 beschlossen. Dieser Entwurf enthält die Streichung des § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG nicht mehr. Damit ist auch im Jahr 2023 der Nachweis einer kürzeren RND möglich.

Am 16.12.2022 hat der Bundesrat dem vorgenannten Jahressteuergesetz 2022 zugestimmt. Am 20.12.2022 wurde das Jahressteuergesetz im Bundesgesetzblatt verkündet. Damit tritt es am 01.01.2023 in Kraft.

Weitere Informationen zum Jahressteuergesetz 2020 finden Sie auf haufe.de


Fazit: Auch im Jahr 2023 können weiter Restnutzungsdauergutachten bei den Finanzämtern eingereicht werden. 

Sie wollen eine höhere Abschreibung durch Wertgutachten erreichen und Steuern sparen? Dann sprechen Sie uns ruhig an. Wir helfen Ihnen gern. 

Sie haben Fragen zur Afa, höheren Restnutzungsdauer durch Wertgutachten oder Restnutzungsdauer? Schreiben Sie uns! Wir antworten Ihnen gern.

Höhere Abschreibung durch Wertgutachten - Haben Sie weitere Fragen zu "höhere Abschreibung durch Wertgutachten" oder möchten ein Kostenangebot (für Sie kostenfrei und unverbindlich) für ein Gutachten von uns erhalten? Dann füllen Sie bitte das nachfolgende Formular aus. Wir melden uns umgehend per Mail oder Telefon bei Ihnen.

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sachverständiger zugewinn

Sachverständiger Zugewinn – BGH entscheidet Grundsatzfrage bei Zugewinnausgleich

Sachverständiger Zugewinn - BGH entscheidet Grundsatzfrage zum Zugewinnausgleich - BGH Urteil vom 21.10.2014 - XI ZR 210/13

Um welche Ansprüche beim Zugewinnausgleich geht es? 

Karlsruhe - Nach einem Urteil des BGH vom 21.10.2014 - XI ZR 210/13 - ist die Zahlung eines Zugewinnausgleichs kein unentgeltlicher Vermögenserwerb. Der Zugewinnausgleich dient der Teilhabe an dem während der Ehe gemeinsam erwirtschafteten Vermögen.

Zugewinnausgleich: BGH entscheidet Grundsatzfrage

Der Fall ist zwar außergewöhnlich – und doch hat der BGH mit seiner neuen Entscheidung zum Zugewinnausgleich eine grundsätzliche Frage geklärt. Es geht darum, wann der Zugewinnausgleich eine entgeltliche und wann eine unentgeltliche Zuwendung ist.

Zugewinnausgleich: Entgeltliche oder unentgeltliche Zuwendung?

Der Fall: Die Klägerin, ein Kreditinstitut, nimmt den Beklagten aus einer Rückzahlungsvereinbarung in Anspruch.

Darin verpflichtete sich der Beklagte, einen bestimmten Betrag an die Klägerin zu zahlen – zuzüglich eines Anteils an einer eventuellen Einkommenserhöhung, aber auch zuzüglich der Hälfte ihm unentgeltlich zufließender Vermögenswerte. Beispielhaft genannt sind Lottogewinn, Schenkung und Erbschaft.
 
Nach der Scheidung seiner Ehe erhielt der Beklagte von seiner Ehefrau insgesamt 140.642 € als Zugewinnausgleich. Die Parteien streiten darüber, ob dieser Vermögenszufluss unentgeltlich erfolgt ist und eine Zahlungspflicht gemäß der Vereinbarung begründet.

Zugewinnausgleich als unentgeltlicher Vermögenserwerb?

Das vorinstanzliche OLG hat die Entgeltlichkeit eines Zugewinnausgleichsanspruchs damit begründet, dass in der Beendigung des Güterstands und dem damit verbundenen Ausschluss von der weiteren Teilhabe an einem Vermögenszuwachs des Ehegatten die ausgleichende Gegenleistung in Form einer gesetzlich vorgegebenen Bedingung liege.

Dementsprechend sei nach der Rechtsprechung des BFH die Zahlung eines vorzeitigen Zugewinns ohne Beendigung des Güterstands als Schenkung und damit als unentgeltliche Zuwendung zu betrachten.

Definition des Begriffs "unentgeltlicher Vermögenserwerb"

Der BGH in Karlsruhe sieht das anders und stellt folgende Vorüberlegung an: Eine Leistung ist unentgeltlich, wenn ihr keine Gegenleistung gegenübersteht. Mit anderen Worten: Der Leistende gibt einen Vermögenswert auf – ihm fließt aber keine Gegenleistung zu, die diesem Vermögenswert entspricht.

Entgeltlich ist eine Zuwendung aber dann, wenn sie zur Erfüllung einer rechtswirksamen Verbindlichkeit erfolgt. Denn die dadurch bewirkte Befreiung von der Verbindlichkeit stellt einen Vermögensvorteil für den Leistenden dar. Der durch die Leistung erfüllte Anspruch des Empfängers erlischt.

Zweck und Funktion des Zugewinnausgleichs

Daran gemessen ist die Zahlung des Zugewinnausgleichs, die der Beklagte von seiner geschiedenen Ehefrau erhalten hat, kein unentgeltlicher Vermögenserwerb. Denn durch diese Zahlung ist seine Ausgleichsforderung gem. § 1378 Abs. 1 BGB erfüllt worden.

Zudem dient der Zugewinnausgleich nach seinem Grundgedanken der Teilhabe an dem während der Ehe gemeinsam erwirtschafteten Vermögen. Die jeweiligen Leistungen, die die Ehegatten im Rahmen ihrer innerfamiliären Arbeitsteilung erbringen, sind grundsätzlich als gleichwertig anzusehen.

Steuerrechtliche Konsequenzen für den Zugewinnausgleich

Entsprechend der zivilrechtlichen Einordnung des Zugewinnausgleichs nach der Scheidung einer Ehe als entgeltliche Zuwendung unterliegt die Ausgleichsforderung gem. § 1378 Abs. 1 BGB in Fällen, in denen der Güterstand der Zugewinngemeinschaft in anderer Weise als durch den Tod eines Ehegatten beendet wird, gem. § 5 Abs. 2 ErbStG nicht der Erbschafts- oder Schenkungssteuer.

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Quelle: DPA


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Sachverständiger Pflichtteil – Pflichtteilsberechtigte haben Anspruch auf Wertermittlung des Grundstücks

Sachverständiger Pflichtteil - Pflichtteilsberechtigte haben Anspruch auf Wertermittlung des Grundstücks - BGH stärkt Rechte von Pflichtteilsberechtigten - BGH Urteil vom 29.09.2021 - IV ZR 328/20

Sachverständiger Pflichtteil - Um welche Ansprüche geht es? Erben müssen Pflichtteilsberechtigten Auskunft über den Wert der Nachlassgegenstände - also auch über den Wert der Immobilien und Grundstücke geben. Unter Umständen auch, wenn die Immobilien/Grundstücke bereits verkauft wurden.

Karlsruhe - Nach einem Urteil des BGH vom 29.09.2021 - IV ZR 328/20 - können Pflichtteilsberechtigte verlangen, dass Erben ihnen Auskunft über den Bestand des Nachlasses geben. Dabei muss der Wert der Nachlassgegenstände ermittelt werden.

Das gilt auch dann, wenn ein Nachlassgegenstand wie eine Immobilie oder ein Grundstück vom Erben nach dem Erbfall bereits veräußert wurde, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am 29.09.2021 veröffentlichten Urteil (Az.: IV ZR 328/20).

Andernfalls haben Pflichtteilsberechtigte keine Möglichkeit nachzuweisen, dass eine Immobilie unter Wert verkauft wurde und der Pflichtteil damit ggf. zu gering ausfiel.

Die Immobile wurde von den Erben bereits verkauft

In dem vor dem BGH verhandelten Fall hatte der Erblasser ein Grundstück an mehrere Erben vererbt. Für das Grundstück gab es verschiedene Wertgutachten, die erheblich zwischen 58.000 € und 245.000 € schwankten. Die Erben veräußerten das Grundstück schließlich für 65.000 €.

Die Tochter des Erblassers bekam als Pflichtteil rund 33.400 €. Dennoch wollte die Pflichtteilsberechtigte unabhängig von der Veräußerung den Verkehrswert des Grundstückes zum Zeitpunkt des Erbfalles ermitteln lassen. Die Erben lehnten das ab.

Sachverständiger Pflichtteil - Pflichtteilsberechtigte hat schutzwürdiges Interesse

Das Urteil des BGH: Der Klägerin und Pflichtteilsberechtigten steht ein Anspruch auf Wertermittlung zu, befand der BGH. 

Ein Pflichtteilsberechtigter hat an einer derartigen Wertermittlung ein schutzwürdiges Interesse. Und zwar, wenn die vom Erben vorgelegten Unterlagen und Auskünfte nicht ausreichen, um sich ein Bild über den Wert des Nachlassgegenstandes zu machen.

Die in diesem Fall eingeholten Sachverständigengutachten und auch der Verkaufspreis variieren in ihren Werten deutlich.

Dass das Grundstück bereits verkauft wurde, ändert an dem Anspruch nichts. Denn andernfalls könne ein Pflichtteilsberechtigter nicht nachweisen, dass der Veräußerungserlös nicht dem Verkehrswert entspricht.

Sachverständiger Pflichtteil - Es besteht kein Anspruch auf ein Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen

Der BGH stellt aber auch deutlich klar: Der Klägerin steht kein Anspruch auf Ermittlung des Wertes der Immobilie durch Vorlage eine Wertgutachtens eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen zu.

Die Qualifikation des Sachverständigen ist in § 2314 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2 BGB nicht geregelt.

Maßgebend ist alleine, dass der Wert des Nachlassgegenstandes - hier der Wert der Immobilie bzw. des Grundstücks -  durch einen unparteiischen Sachverständigen ermittelt wird, unabhängig davon, ob er öffentlich bestellt und vereidigt ist oder nicht (vgl. Senatsurteil vom 30.10.1974 - IV ZR 41/75).

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