Grundsteuer 2025

Grundsteuer 2025 – Nachweis niedriger Wert durch Gutachten

Grundsteuer 2025 - Das ist eine kleine Sensation! Weitgehend unbeachtet von den Mainstreammedien haben sich in den letzten Tagen spektakuläre Dinge ereignet. Nach zwei wegweisenden Beschlüssen des BFH und koordinierten Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder wird es nun doch bei der Grundsteuer möglich sein, per Gutachten gegenüber dem Finanzamt einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen.

Die Grundsteuer 2025 hat im vergangenen Jahr die meisten von uns beschäftigt. Grundsteuererklärungen wurden mühsam erstellt, beim zuständigen Finanzamt eingereicht und die meisten Finanzämter haben inzwischen die Grundsteuerwertbescheide und Grundsteuermessbescheide verschickt. Viele von der Grundsteuer 2025 Betroffenen haben auch Einspruch gegen diese Bescheide eingelegt. Doch wie ist der aktuelle Stand?

Bislang galt die eiserne Regel: Der Ansatz eines nachgewiesenen niedrigeren gemeinen Werts war gesetzlich nicht vorgesehen.

Neu ist: Elf Bundesländer die das sogenannte Bundesmodell benutzten lenken nach heftiger Kritik endlich ein. Es wird zukünftig also ein Nachweis niedrigerer Verkehrswerte durch ein umfassende Verkehrswertgutachten eines qualifizierten bzw. zertifizierten Sachverständigen möglich sein.
Grundsteuer 2025

Grundsteuer 2025 - Nachweis niedrigerer gemeiner Wert gegenüber dem Finanzamt

Grundsteuer 2025 - Die aktuellen Entscheidungen der Finanzgerichte zur Grundsteuer

Grundlage der neuerlichen Veränderungen waren die beiden BFH-Beschlüsse vom 27.5.2024, II B 78/23 (AdV) und II B 79/23 (AdV).

Im Rahmen zweier Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass Steuerpflichtige im Einzelfall und unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit haben müssen, einen unter dem festgestellten Grundsteuerwert liegenden Verkehrswert ihres Grundstücks nachzuweisen.

Mit verfassungsrechtlichen Zweifeln bezüglich der zugrundeliegenden Bewertungsregeln hat sich der BFH allerdings noch nicht befasst.

Grundsteuer 2025 - Koordinierte Erlasse der Obersten Finanzbehörden und der Länder

Nach den beiden vorgenannten Urteilen des BFH haben sich die betroffenen Bundesländer nun darauf verständigt, den Nachweis eines niedrigeren Grundsteuerwerts zu akzeptieren. Um Missverständnisse auszuschließen: Es ging in den BFH-Verfahren nur um die Fälle des so genannten Bundesmodells.

Hier die koordinierten Erlasse der obersten Finanzbehörden der Bundesländer im Originaltext:

Grundsteuer 2025 koordinierte Erlasse

© Lutz Schneider Immobilienbewertung Wilthen

Grundsteuer 2025 Nachweis niedriger gemeiner Wert

© Lutz Schneider Immobilienbewertung Wilthen

Grundsteuer 2025 - In welchen Bundesländern gelten die neuen Regelungen?

Die neuen Regelungen zur Grundsteuer 2025 gelten nur in Bundesländern, die das sogenannte Bundesmodell anwenden.

Die neuen Regelungen zur Grundsteuer 2025 gelten deshalb nur in den folgenden elf Bundesländern bzw. Stadtstaaten: 
  • Nordrhein-Westfalen,
  • Berlin,
  • Bremen,
  • Mecklenburg-Vorpommern,
  • Saarland,
  • Sachsen,
  • Sachsen-Anhalt,
  • Schleswig-Hollstein,
  • Thüringen,
  • Brandenburg und
  • Rheinland-Pfalz.
Nur diese 11 Bundesländer haben sich an den koordinierten Erlassen beteiligt (siehe oben).

Die neuen Regelungen zur Grundsteuer 2025 gelten NICHT in den folgenden fünf Bundesländern bzw. Stadtstaaten:

  • Bayern,
  • Baden-Württemberg,
  • Niedersachsen,
  • Hamburg und 
  • Hessen.
Wobei anzumerken ist, dass auch das Bundesland Baden-Württemberg eine eigene Öffnungsklausel hat. Das Landesgrundsteuergesetz in BW ermöglicht durch eine Öffnungsklausel in § 38 Abs. 4 LGrStG BW ein qualifiziertes Gutachten unter der Bedingung einzureichen, dass der „tatsächliche Wert des Grund und Bodens“ des Grundstücks um mehr als 30% von dem durch das Finanzamt ermittelten Grundsteuerwert abweicht. Eine ggf. vorhandene Bebauung bleibt in Baden-Württemberg grundsätzlich unberücksichtigt. Für die Ermittlung des Grundsteuerwerts in Baden-Württemberg werden lediglich die Grundstücksfläche und der Bodenrichtwert miteinander multipliziert.

Grundsteuer 2025 - Welche Voraussetzungen gelten? 

Der Ansatz des nachgewiesenen "niedrigeren gemeinen Werts" ist ansonsten gesetzlich nicht vorgesehen.

Nach den erfolgten Neuregelungen ist ein nachgewiesener niedrigerer gemeiner Wert aber nun anzusetzen, wenn der pauschaliert ermittelte Grundsteuerwert den nachgewiesenen gemeinen Verkehrswert um mindestens 40 Prozent übersteigt.

Den Steuerpflichtigen trifft die Nachweislast für einen "niedrigeren gemeinen Wert" und nicht eine bloße Darlegungslast.

Als Nachweis kann regelmäßig ein Gutachten des zuständigen Gutachterausschusses im Sinne der §§ 192 ff. des Baugesetzbuchs oder von Personen, die von einer staatlichen, staatlich anerkannten oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle als Sachverständige oder Gutachter für die Wertermittlung von Grundstücken bestellt oder zertifiziert worden sind, dienen.

Als Nachweis des "niedrigeren gemeinen Werts" kann bei der Grundsteuer 2025 darüber hinaus der Kaufpreis dienen, wenn das entsprechende Grundstück innerhalb eines Jahres vor oder nach dem Hauptfeststellungszeitpunkt veräußert worden ist. Der Kaufvertrag muss aber „im gewöhnlichen Geschäftsverkehr" abgeschlossen worden sein.

Ab sofort ist auch Anträgen auf Aussetzung der Vollziehung von Bescheiden über die Feststellung des Grundsteuerwerts 2025 zu entsprechen, wenn und soweit schlüssig dargelegt wird, dass der Grundsteuerwert den Verkehrswert um mindestens 40 Prozent übersteigt. Bei der Gewährung der Aussetzung der Vollziehung bei der Grundsteuer 2025 ist die Vorlage eines Verkehrswertgutachtens noch nicht erforderlich.

Wichtig: Profitieren von den neuen Regelungen kann man aber nur, wenn der eigene Fall mittels Einspruch offen gehalten wurde. Eigentümer, die keinen Einspruch eingelegt haben, können NICHT von den Neuregelungen profitieren. Eigentümer, die Einspruch eingelegt haben, können auch weiterhin Ruhen des Verfahrens beantragen.

Grundsteuer 2025 - Wann ist die Erstellung eines Gutachtens sinnvoll? 

Nach einer ersten sachverständigen Einschätzung lohnt sich die Anfertigung eines Gutachtens zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts besonders in folgenden Fällen:

  • bei älteren und schadhaften Gebäuden,
  • bei Vorliegen von "besonderen objektspezifischen Grundstücksmerkmalen",
  • bei bestehenden Belastungen und Rechten (Wohnungsrechte, Nießbrauch etc.),
  • bei Liquidationsobjekten (Abrissobjekten),
  • bei erheblichen Lagewertunterschieden innerhalb einer Bodenrichtwertzone (bspw. Lage in zweiter Reihe, keine gesicherte Erschließung vorhanden etc.) und 
  • bei durch die örtlichen Gutachterausschüsse falsch bestimmten oder falsch abgegrenzten Bodenrichtwerten.

Der letztgenannte Punkt trifft nach meiner Einschätzung in sehr vielen Fällen zu, da die örtlichen Gutachterausschüsse in Sachsen für die Grundsteuer 2025 eine unglaublich schlechte Arbeit abgeliefert haben. Bodenrichtwertzonen sind falsch abgegrenzt. Bodenrichtwerte falsch abgeleitet. Im Außenbereich (§ 35 BauGB) werden die Bodenwerte als "baureifes Land" dargestellt, obwohl es im Außenbereich kein durch jedermann bebaubares Land gibt. 

Zudem ist die Grundsteuerbelastung im Freistaat Sachsen besonders hoch, da hier die Steuermesszahlen durch die Sächsische Landesregierung des Herrn MP Kretschmer, besonders hoch und abweichend vom Bundesmodell festgelegt worden sind.

Die Steuermesszahl liegt in Sachsen für unbebaute Grundstücke sowie bebaute Grundstücke (Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke und Wohnungseigentum) bei 0,36 Promille (Bundesdurchschnitt unbebaute Grundstücke 0,31 Promille, Bundesdurchschnitt bebaute Grundstücke 0,34 Promille).  

Bei bebauten Grundstücken wie Teileigentum, Geschäftsgrundstücken (bspw. Gewerbeimmobilien, Industrieimmobilien, Hotel- und Gastronomieimmobilien, Logistikimmobilien etc.), gemischt genutzten Grundstücken (bspw. Wohn- und Geschäftshäuser etc.) und sonstige bebaute Grundstücke (bspw. Wochenendhäuser) liegt die Steuermesszahl bei 0,72 Promille (Bundesdurchschnitt bebaute Grundstücke 0,34 Promille), was glatt zu einer mehr als doppelten Höhe der Grundsteuer in Sachsen führt.

Bitte beachten Sie, dass das Gutachten für die Feststellung eines anderen Grundsteuerwerts für das Finanzamt nicht bindend ist, es unterliegt der Beweiswürdigung durch das Finanzamt. Eine Gewährleistung für die Anerkennung der Gutachten in der Immobilienbewertung kann deshalb nicht übernommen werden.

Grundsteuer 2025 - Wie viel muss ich zahlen?

Die neue Grundsteuer 2025 müssen Sie erst ab dem 01.01.2025 zahlen. Ungewiss ist heute noch, in welcher Höhe Grundsteuerzahlungen auf Sie zukommen.

Das liegt daran, dass die überwiegende Zahl der Gemeinden die Grundsteuer-Hebesätze in Deutschland noch nicht festgelegt hat.

Vom Finanzamt werden in der Regel zwei Bescheide versendet: der Grundsteuerwertbescheid und der Grundsteuermessbescheid. Letzterer enthält den Grundsteuermessbetrag. Erst durch Multiplikation des pro Gemeinde individuell festgelegten Grundsteuer-Hebesatzes mit dem Grundsteuermessbetrag ergibt sich die zu zahlende Grundsteuer. Es gilt folgende Formel:

Grundsteuer 2025 = Grundsteuerwert x Grundsteuermessbetrag x Hebesatz Gemeinde

Solange die Gemeinden noch keine Hebesätze veröffentlicht haben, ist also nicht sicher, wie hoch die zu zahlende Grundsteuer ist.

Eine erste Prognose der Hebesätze der Gemeinden hat gerade der Freistaat Sachsen veröffentlicht. Dort können Sie für die Gemeinden in Sachsen eine unverbindliche Prognose der Hebesätze einsehen. 

Grundsteuer 2025 - Ist die neue Grundsteuer verfassungswidrig?

Ich bin kein Jurist. Als Sachverständiger für Immobilienbewertung halte ich die Neuregelungen zur Grundsteuer 2025 für verfassungswidrig

Wie kann es sein, dass in einem Bundesland (bspw. Baden-Württemberg) nur der Grund und Boden in die Steuer einbezogen wird, in anderen Bundesländern werden zusätzlich auch die Gebäude mit besteuert? Diese wurden von den Eigentümern mit bereits versteuertem Einkommen gekauft, errichtet oder auch modernisiert. Dies halte ich für eine Doppelbesteuerung. Warum ist die Grundsteuer in den Bundesländern so unterschiedlich hoch?    

Der Verfassungsrechtler Prof. Dr. Gregor Kirchhof, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Finanzrecht und Steuerrecht an der Universität Augsburg, hält das Grundsteuergesetz des Bundes ebenfalls für verfassungswidrig. Kirchhoff riet Eigentümern in einem Interview mit dem "Focus", sich gegen die Grundsteuer zu wehren.

Die Eigentümerschutzgemeinschaft Haus & Grund und der Bund der Steuerzahler (BdSt) haben zahlreiche Musterklagen bei den Finanzgerichten und dem Bundesverfassungsgericht gegen die neue Grundsteuer eingereicht. Mit ihren Musterklagen lassen Haus & Grund und der BdSt prüfen, ob die Neubewertung der Grundstücke nach dem Bundesmodell verfassungswidrig ist.

Übrigens hat einzig die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag die Abschaffung der Grundsteuer gefordert.

Grundsteuer 2025 - Ich erstelle Ihnen qualifizierte und anerkannte Verkehrswertgutachten

Grundsteuer 2025 – Nachweis niedriger Wert durch Gutachten 1

Lutz Schneider

Wenn Sie von den Neuregelungen bei der Grundsteuer betroffen sind und der Auffassung sind, dass das Finanzamt eine Überbewertung ihres Grundstückes vorgenommen hat (dies kommt nach unseren Erfahrungen der letzten Jahre sehr häufig vor), sollten Sie sich über den sogenannten "Nachweis des niedrigeren gemeines Werts" durch ein qualifiziertes Verkehrswertgutachten informieren. 

Ich prüfe Ihren individuellen Fall vorher sehr genau und berechne, ob ein Verkehrswertgutachten Ihre Steuerlast bei der Grundsteuer 2025 senken kann. 

Haben Sie Fragen zur Immobilienbewertung in Verbindung mit der Grundsteuer bei Immobilien? Kontaktieren Sie mich einfach. Ich berate Sie gern. 

Immobilienbewertung Lutz Schneider ist seit mehr als 30 Jahren Ihr qualifizierter Ansprechpartner für die Immobilienbewertung. Ich stehe für ein hohes Maß an Kompetenz und aktuellem Fachwissen. Sie erhalten bei uns rechtsichere Verkehrswertgutachten, die auch vor Gericht und dem Finanzamt zur Grundsteuer 2025 stand halten.

Grundsteuer 2025 - Sie haben Fragen zur Grundsteuer 2025 in Sachsen und darüber hinaus? Schreiben Sie mir! Ich antworte Ihnen gern.

Haben Sie weitere Fragen zum Thema "Grundsteuer 2025", zum "Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts" bei der Grundsteuer 2025 gegenüber dem Finanzamt  oder möchten ein Kostenangebot für ein qualifiziertes Gutachten für die Grundsteuer 2025 von uns erhalten? Dann füllen Sie bitte das nachfolgende Formular aus. Ich melde mich umgehend per Mail oder Telefon bei Ihnen.

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Aktuelle Schlagworte Grundsteuer 2025

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Hinweis

Ich habe die vorstehenden Informationen zur Grundsteuer 2025 sorgfältig für Sie zusammengestellt und recherchiert. Jedoch erfolgt die Veröffentlichung ohne jegliche Gewähr. Alle Rechte vorbehalten © Lutz Schneider Immobilienbewertung Wilthen.

Schenkungsteuer 2023

Schenkungsteuer 2023 – Für Beschenkte wird es richtig teuer

Schenkungsteuer 2023 - Bei Immobilienschenkungen wird es ab dem Jahr 2023 richtig teuer

In Deutschland werden jährlich etwa 400 Milliarden Euro vererbt und verschenkt, fast die Hälfte davon in Form von Immobilien. Ab 2023 fallen für Immobilien deutlich höhere Schenkungsteuern an. Warum?

Am 02.12.2022 hat der Bundestag den Entwurf des Finanzausschusses des Jahressteuergesetzes 2022 beschlossen. Am 16.12.2022 hat der Bundesrat dem Jahressteuergesetz 2022 zugestimmt. Am 20.12.2022 wurde das Jahressteuergesetz im Bundesgesetzblatt verkündet. Es tritt zum 01.01.2023 in Kraft.
Schenkungsteuer 2023

Schenkungsteuer 2023 - Für Immobilienschenker wird es 2023 richtig teuer

Was ist das Jahressteuergesetz 2022?

Das Jahressteuergesetz 2022 ist ein typisches "Artikelgesetz". Mit mehr als 100 Einzelregelungen quer durch das Steuerrecht ändert es eine Vielzahl von Gesetzen in Deutschland.

So erfolgen durch das Jahressteuergesetz 2022 auch wichtige Änderungen im sogenannten Bewertungsgesetz (BewG), welches maßgeblich zur Grundbesitzbewertung für Zwecke der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer sowie Grunderwerbsteuer angewendet wird.

Mit dem Bewertungsgesetz werden insbesondere das Ertrags- und Sachwertverfahren zur Bewertung bebauter Grundstücke sowie die Verfahren zur Bewertung in Erbbaurechtsfällen und Fällen mit Gebäuden auf fremdem Grund und Boden an die geänderte Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) vom 14. Juli 2021 (BGBl. I S. 2805) angepasst.

Insbesondere werden dabei die Liegenschaftszinssätze (§ 188 Abs. 2 Satz 2 BewG) und die Wertzahlen für das Sachwertverfahren (§ 191 Satz 2 BewG i. V. m. Anlage 25 zum BewG) an das aktuelle Marktniveau angepasst. Diese gelten für alle Bewertungsstichtage nach dem 31.12.2022.

Weitere Informationen zum Jahressteuergesetz 2022 finden Sie bspw. bei haufe.de

Schenkungsteuer 2023 - Welche Änderungen ergeben sich?

Ich will Ihnen hier einmal die alten und die neuen Liegenschaftszinssätze sowie die Wertzahlen für das Sachwertverfahren (wir Immobiliensachverständige sagen Sachwertfaktoren bzw. Marktanpassungsfaktoren dazu) gegenüber stellen:

Schenkungsteuer 2023 - Neue Liegenschaftszinssätze

Liegenschaftszinssätze bis zum 31.12.2022

Mietwohngrundstücke 5,00 %

gem. genutzte Grundstücke 5,50 % (gew. Anteil bis 50 %)

gem. genutzte Grundstücke 6,00 % (gew. Anteil >50 %)

Geschäftsgrundstücke 6,50 % 

© Lutz Schneider Immobilienbewertung Wilthen

Liegenschaftszinssätze nach dem 31.12.2022

Mietwohngrundstücke 3,50 %

gem. genutzte Grundstücke 4,50 % (gew. Anteil bis 50 %)

gem. genutzte Grundstücke 5,00 % (gew. Anteil >50 %)

Geschäftsgrundstücke 6,00 % 

© Lutz Schneider Immobilienbewertung Wilthen

Diese Liegenschaftszinssätze werden zur Bewertung im Ertragswertverfahren für Renditeobjekte herangezogen, sofern die örtlichen Gutachterausschüsse keine geeigneten (aus dem örtlichen Markt abgeleiteten) Liegenschaftszinssätze veröffentlichen.

Was fällt bei den geänderten Liegenschaftszinssätzen auf? Die Liegenschaftszinssätze im BewG wurden deutlich abgesenkt. Dies führt (weil sie umgekehrt proportional wirken) jedoch zu deutlich höheren Ertragswerten

Schenkungsteuer 2023 - Neue Wertzahlen

Wertzahlen Sachwertverfahren bis zum 31.12.2022 für Ein- und Zweifamilienhäuser und Wohnungseigentum (hier beispielhaft)

Schenkungsteuer 2023

© Lutz Schneider Immobilienbewertung Wilthen

Wertzahlen Sachwertverfahren nach dem 31.12.2022 für Ein- und Zweifamilienhäuser und Wohnungseigentum (hier beispielhaft)

Schenkungsteuer 2023

© Lutz Schneider Immobilienbewertung Wilthen

Diese Wertfaktoren werden zur Bewertung im Sachwertverfahren für Eigennutzungsobjekte herangezogen, sofern die örtlichen Gutachterausschüsse keine geeigneten (aus dem örtlichen Markt abgeleiteten) Wertfaktoren veröffentlichen.

Was fällt bei den geänderten Wertfaktoren auf? Die Wertfaktoren im BewG wurden zunächst nach anderen Bodenrichtwertklassen gegliedert. Damit wird den gestiegenen Bodenwerten in den letzten Jahren Rechnung getragen.

Grundsätzlich jedoch hat man die Wertfaktoren deutlich angehoben. Die führt zu deutlich höheren Sachwerten.

Massive Steuererhöhungen durch die Schenkungsteuer 2023?

Zunächst ergeben sich aus den vorgenannten Änderungen erheblich höhere Immobilienwerte, wenn das Finanzamt anhand des typisierten Bewertungsverfahrens nach BewG bewertet.

Ich habe zahlreiche Vergleichsrechnungen in meinem Büro durchgeführt. Man kann sagen, dass sich durchschnittlich 30 % bis 50 % höhere Immobilienwerte ergeben. Dies ist schon eine erhebliche Anpassung.

Man muss dabei aber auch beachten, dass gerade in den größeren Städten sich die Immobilienwerte in dieser Größenordnung verändert haben. Es erfolgt also tatsächlich eine Anpassung an die Marktsituation.

Gleichzeitig muss aber auch beachten, dass die Freibeträge in der Schenkungsteuer seit 2009 nicht mehr angehoben wurden.

Deshalb kann sich im Einzelfall eine erheblich höhere Schenkungsteuer für die Eigentümer ergeben.

Schenkungsteuer 2023 - Ich habe nachgerechnet

Ich habe eine grobe Beispielrechnung für die neue Schenkungsteuer 2023 angefertigt. Das Ergebnis ist wirklich erschreckend. Die Schenkungsteuer ist in dem Beispiel fast sechs mal so hoch, wie nach dem Modell 2022.

Beispiel: freistehendes Einfamilienhaus, Baujahr 2004, 220 m² Bruttogrundfläche, 700 m² Grundstücksfläche, Bodenrichtwert 500 €/m²
Schenkungsteuer 2023

© Lutz Schneider Immobilienbewertung Wilthen

Schenkungsteuer 2023 - Warum die Politik keine Anhebung der Freibeträge vornehmen will

Die Freibeträge in der Schenkungsteuer wurden seit 2009 nicht mehr angepasst. Sie betragen bspw. für einen Ehepartner 500.000 €, für Kinder noch 400.000 €, für Enkelkinder noch 200.000 €.

Die Baupreise für Wohngebäude sind in dem Zeitraum von 2009 bis Ende 2022 um fast 70,00 % angestiegen (Quelle: Baupreisindex des Statistischen Bundesamtes). Die Immobilienwerte sind insbesondere in begehrten Lagen im mindestens gleichen Verhältnis angestiegen. Der sog. Hauspreisindex des Statistischen Bundesamtes ist im Zeitraum von 2015 bis 2022 um rd. 66,00 % angestiegen.

Es ist deshalb vollkommen unverständlich, warum die Politik in Berlin und den Bundesländern sich gegen eine vernünftige Anhebung der Freibeträge in einem gerechten (der Preisentwicklung entsprechendem) Verhältnis sperrt. 

Lindner will "großzügige" Erhöhung der Freibeträge um 25 %

Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hatte im Dezember 2022 noch eine Anhebung um 25 Prozent für angebracht gehalten. Allerdings betonte er, dass dies die Bundesländer bestimmen müssten. Sie sind die alleinigen Empfänger der Schenkungsteuer.
 
Einen Antrag von Bayern zur Anhebung der Freibeträge hat der Bundesrat jedoch mehrheitlich abgelehnt. Lediglich die Bundesländer Sachsen und Hessen stimmten zusammen mit den Bayern dafür. Damit bleibt es bei den bisherigen Freibeträgen. Ein wirklich mieses Spiel unserer Politikgrößen in Berlin und den Bundesländern. Bayern will nun vor dem Bundesverfassungsgericht klagen.   

Schenkungsteuer - Wir erstellen qualifizierte und anerkannte Verkehrswertgutachten

Wenn Sie von den Neuregelungen betroffen sind und der Auffassung sind, dass das Finanzamt eine Überbewertung ihres Grundstückes vorgenommen hat (dies kommt nach unseren Erfahrungen der letzten Jahre sehr häufig vor), sollten Sie sich über den sog. "Nachweis des niedrigeren gemeines Werts" durch ein qualifiziertes Verkehrswertgutachten informieren. Auf meiner Webseite hatte ich hier schon einmal davon berichtet.

Wir prüfen Ihren individuellen Fall vorher sehr genau und berechnen, ob ein Verkehrswertgutachten Ihre Steuerlast bei der Schenkungsteuer senken kann. Zudem sind die Gutachtenkosten tlw. steuerlich absetzbar. Auch dazu informieren wir sie im konkreten Einzelfall. 

Haben Sie Fragen zur Immobilienbewertung in Verbindung mit der Schenkungsteuer bei Immobilien? Kontaktieren Sie uns einfach. Wir beraten Sie gern. 

Immobilienbewertung Lutz Schneider ist seit mehr als 30 Jahren Ihr qualifizierter Ansprechpartner für die Immobilienbewertung. Wir stehen für ein hohes Maß an Kompetenz und aktuellem Fachwissen. Sie erhalten bei uns rechtsichere Verkehrswertgutachten, die auch vor Gericht und Finanzamt stand halten.

Sie haben zur Schenkungsteuer in Sachsen und darüber hinaus? Schreiben Sie uns! Wir antworten Ihnen gern.

Schenkungsteuer in Sachsen - Haben Sie weitere Fragen zum Thema "Schenkungsteuer 2023" oder möchten ein Kostenangebot für ein Gutachten für die Schenkungsteuer von uns erhalten? Dann füllen Sie bitte das nachfolgende Formular aus. Wir melden uns umgehend per Mail oder Telefon bei Ihnen.

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Aktuelle Schlagworte Schenkungsteuer 2023

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Erbschaftsteuer 2023

Erbschaftsteuer 2023 – Für Immobilienerben wird es teuer

Erbschaftsteuer 2023 - Für Immobilienerben wird es ab dem Jahr 2023 richtig teuer

In Deutschland werden jährlich etwa 400 Milliarden Euro vererbt, fast die Hälfte davon in Form von Immobilien. Ab 2023 fallen für Immobilien deutlich höhere Erbschaftsteuern an. Warum?

Am 02.12.2022 hat der Bundestag den Entwurf des Finanzausschusses des Jahressteuergesetzes 2022 beschlossen. Am 16.12.2022 hat der Bundesrat dem Jahressteuergesetz 2022 zugestimmt. Am 20.12.2022 wurde das Jahressteuergesetz im Bundesgesetzblatt verkündet. Es tritt zum 01.01.2023 in Kraft.
Erbschaftsteuer 2023

Erbschaftsteuer 2023 - Für Immobilienerben wird es 2023 richtig teuer

Was ist das Jahressteuergesetz 2022?

Das Jahressteuergesetz ist ein typisches "Artikelgesetz". Mit mehr als 100 Einzelregelungen quer durch das Steuerrecht ändert es eine Vielzahl von Gesetzen in Deutschland.

So erfolgen durch das Jahressteuergesetz 2022 auch wichtige Änderungen im sogenannten Bewertungsgesetz (BewG), welches maßgeblich zur Grundbesitzbewertung für Zwecke der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer sowie Grunderwerbsteuer angewendet wird.

Mit dem Bewertungsgesetz werden insbesondere das Ertrags- und Sachwertverfahren zur Bewertung bebauter Grundstücke sowie die Verfahren zur Bewertung in Erbbaurechtsfällen und Fällen mit Gebäuden auf fremdem Grund und Boden an die geänderte Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) vom 14. Juli 2021 (BGBl. I S. 2805) angepasst.

Insbesondere werden dabei die Liegenschaftszinssätze (§ 188 Abs. 2 Satz 2 BewG) und die Wertzahlen für das Sachwertverfahren (§ 191 Satz 2 BewG i. V. m. Anlage 25 zum BewG) an das aktuelle Marktniveau angepasst. Diese gelten für alle Bewertungsstichtage nach dem 31.12.2022.

Weitere Informationen zum Jahressteuergesetz 2022 finden Sie bspw. bei haufe.de

Erbschaftsteuer 2023 - Welche Änderungen ergeben sich?

Ich will Ihnen hier einmal die alten und die neuen Liegenschaftszinssätze sowie die Wertzahlen für das Sachwertverfahren (wir Immobiliensachverständige sagen Sachwertfaktoren bzw. Marktanpassungsfaktoren dazu) gegenüber stellen:

Erbschaftsteuer 2023 - Neue Liegenschaftszinssätze

Liegenschaftszinssätze bis zum 31.12.2022

Mietwohngrundstücke 5,00 %

gem. genutzte Grundstücke 5,50 % (gew. Anteil bis 50 %)

gem. genutzte Grundstücke 6,00 % (gew. Anteil >50 %)

Geschäftsgrundstücke 6,50 % 

© Lutz Schneider Immobilienbewertung Wilthen

Liegenschaftszinssätze nach dem 31.12.2022

Mietwohngrundstücke 3,50 %

gem. genutzte Grundstücke 4,50 % (gew. Anteil bis 50 %)

gem. genutzte Grundstücke 5,00 % (gew. Anteil >50 %)

Geschäftsgrundstücke 6,00 % 

© Lutz Schneider Immobilienbewertung Wilthen

Diese Liegenschaftszinssätze werden zur Bewertung im Ertragswertverfahren für Renditeobjekte herangezogen, sofern die örtlichen Gutachterausschüsse keine geeigneten (aus dem örtlichen Markt abgeleiteten) Liegenschaftszinssätze veröffentlichen.

Was fällt bei den geänderten Liegenschaftszinssätzen auf? Die Liegenschaftszinssätze im BewG wurden deutlich abgesenkt. Dies führt (weil sie umgekehrt proportional wirken) jedoch zu deutlich höheren Ertragswerten

Erbschaftsteuer 2023 - Neue Wertzahlen

Wertzahlen Sachwertverfahren bis zum 31.12.2022 für Ein- und Zweifamilienhäuser und Wohnungseigentum (hier beispielhaft)

Erbschaftsteuer 2023 – Für Immobilienerben wird es teuer 2

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Wertzahlen Sachwertverfahren nach dem 31.12.2022 für Ein- und Zweifamilienhäuser und Wohnungseigentum (hier beispielhaft)

Erbschaftsteuer 2023 – Für Immobilienerben wird es teuer 3

© Lutz Schneider Immobilienbewertung Wilthen

Diese Wertfaktoren werden zur Bewertung im Sachwertverfahren für Eigennutzungsobjekte herangezogen, sofern die örtlichen Gutachterausschüsse keine geeigneten (aus dem örtlichen Markt abgeleiteten) Wertfaktoren veröffentlichen.

Was fällt bei den geänderten Wertfaktoren auf? Die Wertfaktoren im BewG wurden zunächst nach anderen Bodenrichtwertklassen gegliedert. Damit wird den gestiegenen Bodenwerten in den letzten Jahren Rechnung getragen.

Grundsätzlich jedoch hat man die Wertfaktoren deutlich angehoben. Die führt zu deutlich höheren Sachwerten.

Massive Steuererhöhungen durch die Erbschaftsteuer 2023?

Zunächst ergeben sich aus den vorgenannten Änderungen erheblich höhere Immobilienwerte, wenn das Finanzamt anhand des typisierten Bewertungsverfahrens nach BewG bewertet.

Ich habe zahlreiche Vergleichsrechnungen in meinem Büro durchgeführt. Man kann sagen, dass sich durchschnittlich 30 % bis 50 % höhere Immobilienwerte ergeben. Dies ist schon eine erhebliche Anpassung.

Man muss dabei aber auch beachten, dass gerade in den größeren Städten sich die Immobilienwerte in dieser Größenordnung verändert haben. Es erfolgt also tatsächlich eine Anpassung an die Marktsituation.

Gleichzeitig muss aber auch beachten, dass die Freibeträge in der Erbschaftsteuer seit 2009 nicht mehr angehoben wurden.

Deshalb kann sich im Einzelfall eine erheblich höhere Erbschaftsteuer für die Erben ergeben.

Erbschaftsteuer 2023 - Ich habe nachgerechnet

Ich habe eine grobe Beispielrechnung für die neue Erbschaftsteuer 2023 angefertigt. Das Ergebnis ist wirklich erschreckend. Die Erbschaftsteuer ist in dem Beispiel fast sechs mal so hoch, wie nach dem Modell 2022.

Beispiel: freistehendes Einfamilienhaus, Baujahr 2004, 220 m² Bruttogrundfläche, 700 m² Grundstücksfläche, Bodenrichtwert 500 €/m²
Erbschaftsteuer 2023 – Für Immobilienerben wird es teuer 4

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Erbschaftsteuer 2023 - Warum die Politik keine Anhebung der Freibeträge vornehmen will

Die Freibeträge in der Erbschaftsteuer wurden seit 2009 nicht mehr angepasst. Sie betragen bswp. für einen Ehepartner 500.000 €, für Kinder noch 400.000 €, für Enkelkinder noch 200.000 €.

Die Baupreise für Wohngebäude sind in dem Zeitraum von 2009 bis Ende 2022 um fast 70,00 % angestiegen (Quelle: Baupreisindex des Statistischen Bundesamtes). Die Immobilienwerte sind insbesondere in begehrten Lagen im mindestens gleichen Verhältnis angestiegen. Der sog. Hauspreisindex des Statistischen Bundesamtes ist im Zeitraum von 2015 bis 2022 um rd. 66,00 % angestiegen.

Es ist deshalb vollkommen unverständlich, warum die Politik in Berlin und den Bundesländern sich gegen eine vernünftige Anhebung der Freibeträge in einem gerechten (der Preisentwicklung entsprechendem) Verhältnis sperrt. 

Lindner will "großzügige" Erhöhung der Freibeträge um 25 %

Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hatte im Dezember 2022 noch eine Anhebung um 25 Prozent für angebracht gehalten. Allerdings betonte er, dass dies die Bundesländer bestimmen müssten. Sie sind die alleinigen Empfänger der Erbschaftsteuer.
 
Einen Antrag von Bayern zur Anhebung der Freibeträge hat der Bundesrat jedoch mehrheitlich abgelehnt. Lediglich die Bundesländer Sachsen und Hessen stimmten zusammen mit den Bayern dafür. Damit bleibt es bei den bisherigen Freibeträgen. Ein wirklich mieses Spiel unserer Politikgrößen in Berlin und den Bundesländern. Bayern will nun vor dem Bundesverfassungsgericht klagen.   

Erbschaftsteuer - Wir erstellen qualifizierte und anerkannte Verkehrswertgutachten

Wenn Sie von den Neuregelungen betroffen sind und der Auffassung sind, dass das Finanzamt eine Überbewertung ihres Grundstückes vorgenommen hat (dies kommt nach unseren Erfahrungen der letzten Jahre sehr häufig vor), sollten Sie sich über den sog. "Nachweis des niedrigeren gemeines Werts" durch ein qualifiziertes Verkehrswertgutachten informieren. Auf meiner Webseite hatte ich hier schon einmal davon berichtet.

Wir prüfen Ihren individuellen Fall vorher sehr genau und berechnen, ob ein Verkehrswertgutachten Ihre Steuerlast bei der Erbschaftsteuer senken kann. Zudem sind die Gutachtenkosten tlw. steuerlich absetzbar. Auch dazu informieren wir sie im konkreten Einzelfall. 

Haben Sie Fragen zur Immobilienbewertung in Verbindung mit der Erbschaftsteuer bei Immobilien? Kontaktieren Sie uns einfach. Wir beraten Sie gern. 

Immobilienbewertung Lutz Schneider ist seit mehr als 30 Jahren Ihr qualifizierter Ansprechpartner für die Immobilienbewertung. Wir stehen für ein hohes Maß an Kompetenz und aktuellem Fachwissen. Sie erhalten bei uns rechtsichere Verkehrswertgutachten, die auch vor Gericht und Finanzamt stand halten.

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Sachsen erhöht Grunderwerbsteuer

Sachsen erhöht die Grunderwerbsteuer

Sachsen erhöht die Grunderwerbsteuer


Sachsen erhöht die Grunderwerbsteuer von bisher 3,50 % auf 5,50 %. Dies entspricht einer Erhöhung von 57 % und ist ein Schlag ins Gesicht für Immobilienkäufer und vor allem junge Familien, die Eigentum erwerben wollen.

Auf seiner zweitägigen Klausurtagung am 14. und 15. Juni 2022 in Radebeul hat die Sächsische Regierung unter Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) mit seiner Koalition aus SPD und Grünen beschlossen, die Grunderwerbsteuer in Sachsen drastisch zu erhöhen. Die neue Grunderwerbsteuer soll voraussichtlich ab 01.01.2023 gelten.

Die Sächsische Staatsregierung informiert über die geplante Erhöhung der Grunderwerbsteuer in Sachsen auf ihrer Homepage übrigens darüber hier.
Sachsen erhöht Grunderwerbsteuer

Sachsen erhöht Grunderwerbsteuer

Grunderwerbsteuer - Sachsen plant drastische Erhöhung

Die Grunderwerbsteuer (GrESt) ist eine Steuer, die beim Erwerb einer Immobile oder eines Baugrundstücks anfällt.

Sie wird auf Grundlage des Grunderwerbsteuergesetzes erhoben und ist eine Ländersteuer, die diese an die Kommunen weiterreichen können. Je nach Bundesland beträgt der Steuersatz zwischen 3,50 % (Bayern und Sachsen (alte Regelung)) und 6,50 % (Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Brandenburg und Thüringen) der Bemessungsgrundlage.

Grunderwerbsteuer zählt zu den Nebenkosten beim Grundstückskauf.

Nun will der Freistaat Sachsen die Grunderwerbsteuer drastisch auf 5,50 % erhöhen. Vielerorts erhebt sich heftige Kritik an der Erhöhung der Grunderwerbsteuer.

Grunderwerbsteuererhöhung verteuert das Bauen in Sachsen weiter

Die Erhöhung der Grunderwerbsteuer in Sachsen wird sich erheblich auf die Bautätigkeit in Sachsen auswirken und damit das Bauhandwerk, das gerade durch Corona und Materialknappheit und die stark gestiegenen Energiepreise ohnehin stark unter Druck steht, erheblich treffen. Dies gilt vor allem für junge Familien, denen es - zusätzlich zu den rapide steigenden Baupreisen, den stark gestiegenen Bodenwerten und in den letzten Wochen (wegen der EZB-Entscheidungen) stark ansteigenden Zinsen - noch schwieriger gemacht wird, Grundeigentum oder Immobilieneigentum zu erwerben.

Grunderwerbsteueraufkommen in Deutschland

Die Grunderwerbsteuer steht in Deutschland den Bundesländern zu. Sie ist zurzeit die wichtigste unabhängige Steuereinnahme der Bundesländer und die einzige Steuer, bei der die Länder den Steuersatz selbst festlegen können. Das Aufkommen der Grunderwerbsteuer brachte den Ländern im Jahr 2021 insgesamt in Deutschland rd. 18,30 Mrd. Euro ein. 

Grunderwerbsteuer - Wir erstellen qualifizierte und anerkannte Verkehrswertgutachten

In Sonderfällen kann es vorkommen, dass auch für die Grunderwerbsteuer ein qualifiziertes Verkehrswertgutachten benötigt wird. 
 
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gebäude afa abschreibung wertgutachten

Höhere Abschreibung durch Wertgutachten

Höhere Abschreibung durch Wertgutachten durch Nachweis geringerer Restnutzungsdauer

Höhere Abschreibung durch Wertgutachten - Vermietete Immobilien können in der Regel über 50 Jahre zu zwei Prozent jährlich steuerlich abgeschrieben werden. Für einen höheren AfA-Satz müssen Eigentümer eine kürzere Nutzungsdauer nachweisen. Dafür reicht laut einem Urteil ein normales Wertgutachten.

Von vermieteten oder gewerblich genutzten Immobilien können Eigentümer steuerlich profitieren, indem sie Gebäude über die Nutzungsdauer hinweg abschreiben – im Normalfall mit einer linearen Abschreibung von zwei Prozent pro Jahr laut Einkommenssteuergesetz (EstG). Nach 50 Jahren wäre ein Objekt so vollständig abgeschrieben. Bei jedem Eigentümerwechsel werden Abschreibungshöhe und die Abschreibungsdauer neu ermittelt.
höhere-abschreibung-durch-wertgutachten

Gebäude AfA: Wertgutachten reicht für höhere Abschreibung

Kürzere Restnutzungsdauer - Höhere Abschreibung

Vermieter, die eine kürzere Restnutzungsdauer (RND) nachweisen können, profitieren steuerlich von höheren Absetzungen für Abnutzung (AfA).

Ein Wertgutachten reicht als Grundlage zur Ermittlung des AfA-Satzes, hat das Finanzgericht Münster entschieden (Urteil vom 27.1.2022, Az. 1 K 1741/18 E).

Die Entscheidung des FG Münster basiert auf einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 28.7.2021 (Az. IX R 25/19), das die Verkürzung der Nutzungsdauer erleichtert hatte. Es kann sich "jeder Darlegungsmethode bedient werden, die im Einzelfall geeignet erscheint", so der BFH.

Bis dahin verlangten Finanzämter teils die Vorlage eines kostspieligen Bausubstanzgutachtens. Nun reicht zum Nachweis auch ein normales Wertgutachten.

Höhere Abschreibung durch Wertgutachten - Höherer AfA-Satz bei nachgewiesener kürzerer Restnutzungsdauer

In dem vorliegenden Fall hatte ein Vermieter ein Grundstück gekauft, für das ein Sachverständigengutachten auf Grundlage der Regelungen der zum Stichtag gültigen Immobilienwertermittlungsverordnung vorlag.

Demnach wies das Gebäude eine Restnutzungsdauer von 30 Jahren aus. Der Eigentümer setzte daraufhin in seinen Einkommensteuererklärungen eine jährliche Abschreibung des Gebäudes von 3,33 Prozent statt der üblichen zwei Prozent als Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung an.

Das zuständige Finanzamt berücksichtigte aber nur den kleineren Abschreibungssatz. Grundsätzlich sei ein Gebäude zwar nach festen AfA-Sätzen (hier zwei Prozent pro Jahr) abzuschreiben, bei einer tatsächlich kürzeren Nutzungsdauer als 50 Jahre könne, meint auch das Finanzgericht Münster, aber nach Wahl der steuerpflichtigen Person von höheren Sätzen ausgegangen werden.

Dieses Urteil bestätige die BFH-Entscheidung nicht nur, sondern erleichtere die Verkürzung, da nach der Gerichtsentscheidung auch ein normales Wertgutachten zum Nachweis der geringeren Restnutzungsdauer genügt.

Vermieter von Renditeimmobilien sollten daher gerade bei einem Neukauf prüfen, ob ein Wertgutachten eine kürzere Restnutzungsdauer (RND) bescheinigt. Vermieter, die eine kürzere Restnutzungsdauer (RND) nachweisen können, profitieren steuerlich von höheren Absetzungen für Abnutzung (AfA).

Höhere Abschreibung durch Wertgutachten - Wir erstellen qualifizierte und anerkannte Wertgutachten

Die vorgenannten Urteile zum AFA-Satz und der höheren Abschreibung gelten bundesweit, auch in den Bundesländern Sachsen, Brandenburg sowie den Großstädten Dresden, Chemnitz, Leipzig und Berlin.
 
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Haben Sie Fragen zur Immobilienbewertung zum Nachweis einer geringeren Restnutzungsdauer bei Immobilien oder zu "höhere Abschreibung durch Wertgutachten"? Kontaktieren Sie uns einfach. Wir beraten Sie gern. 

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Update 19.12.2022 - Restnutzungsdauergutachten auch in 2023


Wir haben noch vor Weihnachten 2022 eine wirklich gute Nachricht für alle Eigentümer, die bei Renditeobjekten durch ein Restnutzungsdauergutachten Steuern sparen möchten:

Es wird auch nach dem 31.12.2022 möglich sein, bei den Finanzämtern Gutachten zur (geringeren) Restnutzungsdauer einzureichen und dadurch eine höhere Abschreibung zu erreichen.  

Hier der Versuch, den durchaus komplexen rechtlichen Hintergrund "einfach" zu erläutern:

Der BFH hatte mit Urteil (AZ IX R 21/19) vom 28.07.2021 den Weg frei gemacht für den Nachweis einer kürzeren Restnutzungsdauer bei vermieteten Renditeimmobilien. Daraus ergibt sich ein höherer Abschreibungssatz in der Einkommensteuer. Die höhere Abschreibung führt zu Steuersenkungen beim Eigentümer.

Im Kern geht es um § 7 Abs. 4 Satz 2 Einkommensteuergesetz (EStG):
 

"Beträgt die tatsächliche Nutzungsdauer eines Gebäudes in den Fällen des Satzes 1 Nummer 1 weniger als 33 Jahre, in den Fällen des Satzes 1 Nummer 2 Buchstabe a weniger als 50 Jahre, in den Fällen des Satzes 1 Nummer 2 Buchstabe b weniger als 40 Jahre, so können anstelle der Absetzungen nach Satz 1 die der tatsächlichen Nutzungsdauer entsprechenden Absetzungen für Abnutzung vorgenommen werden."

Nun zum Jahressteuergesetz 2022 (voraussichtlich gültig ab 01.01.2023):

Der Entwurf des Jahressteuergesetzes 2022 der Bundesregierung vom 14.09.2022 sah die kpl. Streichung des § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG vor. Damit wäre ein Nachweis einer kürzeren Restnutzungsdauer ab 01.01.2023 nicht mehr möglich gewesen.

Am 02.12.2022 hat der Bundestag jedoch den Entwurf des Finanzausschusses des Jahressteuergesetzes 2022 beschlossen. Dieser Entwurf enthält die Streichung des § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG nicht mehr. Damit ist auch im Jahr 2023 der Nachweis einer kürzeren RND möglich.

Am 16.12.2022 hat der Bundesrat dem vorgenannten Jahressteuergesetz 2022 zugestimmt. Am 20.12.2022 wurde das Jahressteuergesetz im Bundesgesetzblatt verkündet. Damit tritt es am 01.01.2023 in Kraft.

Weitere Informationen zum Jahressteuergesetz 2020 finden Sie auf haufe.de


Fazit: Auch im Jahr 2023 können weiter Restnutzungsdauergutachten bei den Finanzämtern eingereicht werden. 

Sie wollen eine höhere Abschreibung durch Wertgutachten erreichen und Steuern sparen? Dann sprechen Sie uns ruhig an. Wir helfen Ihnen gern. 

Sie haben Fragen zur Afa, höheren Restnutzungsdauer durch Wertgutachten oder Restnutzungsdauer? Schreiben Sie uns! Wir antworten Ihnen gern.

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sachverständiger zugewinn

Sachverständiger Zugewinn – BGH entscheidet Grundsatzfrage bei Zugewinnausgleich

Sachverständiger Zugewinn - BGH entscheidet Grundsatzfrage zum Zugewinnausgleich - BGH Urteil vom 21.10.2014 - XI ZR 210/13

Um welche Ansprüche beim Zugewinnausgleich geht es? 

Karlsruhe - Nach einem Urteil des BGH vom 21.10.2014 - XI ZR 210/13 - ist die Zahlung eines Zugewinnausgleichs kein unentgeltlicher Vermögenserwerb. Der Zugewinnausgleich dient der Teilhabe an dem während der Ehe gemeinsam erwirtschafteten Vermögen.

Zugewinnausgleich: BGH entscheidet Grundsatzfrage

Der Fall ist zwar außergewöhnlich – und doch hat der BGH mit seiner neuen Entscheidung zum Zugewinnausgleich eine grundsätzliche Frage geklärt. Es geht darum, wann der Zugewinnausgleich eine entgeltliche und wann eine unentgeltliche Zuwendung ist.

Zugewinnausgleich: Entgeltliche oder unentgeltliche Zuwendung?

Der Fall: Die Klägerin, ein Kreditinstitut, nimmt den Beklagten aus einer Rückzahlungsvereinbarung in Anspruch.

Darin verpflichtete sich der Beklagte, einen bestimmten Betrag an die Klägerin zu zahlen – zuzüglich eines Anteils an einer eventuellen Einkommenserhöhung, aber auch zuzüglich der Hälfte ihm unentgeltlich zufließender Vermögenswerte. Beispielhaft genannt sind Lottogewinn, Schenkung und Erbschaft.
 
Nach der Scheidung seiner Ehe erhielt der Beklagte von seiner Ehefrau insgesamt 140.642 € als Zugewinnausgleich. Die Parteien streiten darüber, ob dieser Vermögenszufluss unentgeltlich erfolgt ist und eine Zahlungspflicht gemäß der Vereinbarung begründet.

Zugewinnausgleich als unentgeltlicher Vermögenserwerb?

Das vorinstanzliche OLG hat die Entgeltlichkeit eines Zugewinnausgleichsanspruchs damit begründet, dass in der Beendigung des Güterstands und dem damit verbundenen Ausschluss von der weiteren Teilhabe an einem Vermögenszuwachs des Ehegatten die ausgleichende Gegenleistung in Form einer gesetzlich vorgegebenen Bedingung liege.

Dementsprechend sei nach der Rechtsprechung des BFH die Zahlung eines vorzeitigen Zugewinns ohne Beendigung des Güterstands als Schenkung und damit als unentgeltliche Zuwendung zu betrachten.

Definition des Begriffs "unentgeltlicher Vermögenserwerb"

Der BGH in Karlsruhe sieht das anders und stellt folgende Vorüberlegung an: Eine Leistung ist unentgeltlich, wenn ihr keine Gegenleistung gegenübersteht. Mit anderen Worten: Der Leistende gibt einen Vermögenswert auf – ihm fließt aber keine Gegenleistung zu, die diesem Vermögenswert entspricht.

Entgeltlich ist eine Zuwendung aber dann, wenn sie zur Erfüllung einer rechtswirksamen Verbindlichkeit erfolgt. Denn die dadurch bewirkte Befreiung von der Verbindlichkeit stellt einen Vermögensvorteil für den Leistenden dar. Der durch die Leistung erfüllte Anspruch des Empfängers erlischt.

Zweck und Funktion des Zugewinnausgleichs

Daran gemessen ist die Zahlung des Zugewinnausgleichs, die der Beklagte von seiner geschiedenen Ehefrau erhalten hat, kein unentgeltlicher Vermögenserwerb. Denn durch diese Zahlung ist seine Ausgleichsforderung gem. § 1378 Abs. 1 BGB erfüllt worden.

Zudem dient der Zugewinnausgleich nach seinem Grundgedanken der Teilhabe an dem während der Ehe gemeinsam erwirtschafteten Vermögen. Die jeweiligen Leistungen, die die Ehegatten im Rahmen ihrer innerfamiliären Arbeitsteilung erbringen, sind grundsätzlich als gleichwertig anzusehen.

Steuerrechtliche Konsequenzen für den Zugewinnausgleich

Entsprechend der zivilrechtlichen Einordnung des Zugewinnausgleichs nach der Scheidung einer Ehe als entgeltliche Zuwendung unterliegt die Ausgleichsforderung gem. § 1378 Abs. 1 BGB in Fällen, in denen der Güterstand der Zugewinngemeinschaft in anderer Weise als durch den Tod eines Ehegatten beendet wird, gem. § 5 Abs. 2 ErbStG nicht der Erbschafts- oder Schenkungssteuer.

Sachverständiger Zugewinn - Immobilienbewertung für Zugewinn bzw. Zugewinnausgleich - Wir erstellen qualifizierte Gutachten für die Ehescheidung

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Haben Sie Fragen zur Immobilienbewertung einer Scheidung mit Zugewinn/Zugewinnausgleich? Kontaktieren Sie uns einfach. Wir beraten Sie gern. 

Immobilienbewertung Lutz Schneider ist seit mehr als 30 Jahren Ihr qualifizierter Ansprechpartner für die Immobilienbewertung - auch zur Immobilienbewertung im Rahmen von Ehescheidungen mit Zugewinn/Zugewinnausgleich. Wir stehen für ein hohes Maß an Kompetenz und aktuellem Fachwissen. Sie erhalten bei uns rechtsichere Verkehrswertgutachten für die Ermittlung des Zugewinns bzw. Zugewinnausgleichs, die auch vor Gericht stand halten.

Quelle: DPA


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Sachverständiger Pflichtteil – Pflichtteilsberechtigte haben Anspruch auf Wertermittlung des Grundstücks

Sachverständiger Pflichtteil - Pflichtteilsberechtigte haben Anspruch auf Wertermittlung des Grundstücks - BGH stärkt Rechte von Pflichtteilsberechtigten - BGH Urteil vom 29.09.2021 - IV ZR 328/20

Sachverständiger Pflichtteil - Um welche Ansprüche geht es? Erben müssen Pflichtteilsberechtigten Auskunft über den Wert der Nachlassgegenstände - also auch über den Wert der Immobilien und Grundstücke geben. Unter Umständen auch, wenn die Immobilien/Grundstücke bereits verkauft wurden.

Karlsruhe - Nach einem Urteil des BGH vom 29.09.2021 - IV ZR 328/20 - können Pflichtteilsberechtigte verlangen, dass Erben ihnen Auskunft über den Bestand des Nachlasses geben. Dabei muss der Wert der Nachlassgegenstände ermittelt werden.

Das gilt auch dann, wenn ein Nachlassgegenstand wie eine Immobilie oder ein Grundstück vom Erben nach dem Erbfall bereits veräußert wurde, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am 29.09.2021 veröffentlichten Urteil (Az.: IV ZR 328/20).

Andernfalls haben Pflichtteilsberechtigte keine Möglichkeit nachzuweisen, dass eine Immobilie unter Wert verkauft wurde und der Pflichtteil damit ggf. zu gering ausfiel.

Die Immobile wurde von den Erben bereits verkauft

In dem vor dem BGH verhandelten Fall hatte der Erblasser ein Grundstück an mehrere Erben vererbt. Für das Grundstück gab es verschiedene Wertgutachten, die erheblich zwischen 58.000 € und 245.000 € schwankten. Die Erben veräußerten das Grundstück schließlich für 65.000 €.

Die Tochter des Erblassers bekam als Pflichtteil rund 33.400 €. Dennoch wollte die Pflichtteilsberechtigte unabhängig von der Veräußerung den Verkehrswert des Grundstückes zum Zeitpunkt des Erbfalles ermitteln lassen. Die Erben lehnten das ab.

Sachverständiger Pflichtteil - Pflichtteilsberechtigte hat schutzwürdiges Interesse

Das Urteil des BGH: Der Klägerin und Pflichtteilsberechtigten steht ein Anspruch auf Wertermittlung zu, befand der BGH. 

Ein Pflichtteilsberechtigter hat an einer derartigen Wertermittlung ein schutzwürdiges Interesse. Und zwar, wenn die vom Erben vorgelegten Unterlagen und Auskünfte nicht ausreichen, um sich ein Bild über den Wert des Nachlassgegenstandes zu machen.

Die in diesem Fall eingeholten Sachverständigengutachten und auch der Verkaufspreis variieren in ihren Werten deutlich.

Dass das Grundstück bereits verkauft wurde, ändert an dem Anspruch nichts. Denn andernfalls könne ein Pflichtteilsberechtigter nicht nachweisen, dass der Veräußerungserlös nicht dem Verkehrswert entspricht.

Sachverständiger Pflichtteil - Es besteht kein Anspruch auf ein Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen

Der BGH stellt aber auch deutlich klar: Der Klägerin steht kein Anspruch auf Ermittlung des Wertes der Immobilie durch Vorlage eine Wertgutachtens eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen zu.

Die Qualifikation des Sachverständigen ist in § 2314 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2 BGB nicht geregelt.

Maßgebend ist alleine, dass der Wert des Nachlassgegenstandes - hier der Wert der Immobilie bzw. des Grundstücks -  durch einen unparteiischen Sachverständigen ermittelt wird, unabhängig davon, ob er öffentlich bestellt und vereidigt ist oder nicht (vgl. Senatsurteil vom 30.10.1974 - IV ZR 41/75).

Öffentlich bestellte und vereidigte Gutachter berechnen regelmäßig exorbitante Honorare - bis zu 140,00 € pro Stunde (incl. MwSt.) und sind häufig auch nicht auf dem aktuellen fachlichen Stand. Bei uns erhalten Sie Gutachten zum Festpreis mit der Garantie der Rechtsicherheit. 

Sachverständiger Pflichtteil - Immobilienbewertung Pflichtteil - Wir erstellen qualifizierte Gutachten für die Pflichtteilsberechnung

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erbschaftssteuer immobilien

Erbschaftssteuer Immobilien 2021 neu

Erbschaftssteuer Immobilien - Der Streit um den Immobilienwert in der Erbschaftssteuer oder Schenkungssteuer

Erbschaftssteuer Immobilien: Bereits vor einigen Jahren hat der BGH das alte Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz als verfassungswidrig eingestuft.

Im Jahr 2008 einigte sich die damalige große Koalition auf entsprechende gesetzliche Neuregelungen, die am 01.01.2009 in Kraft traten. Zum 01.01.2010 wurden die Regelungen dann tlw. noch einmal geändert.

Da die Ausführungsbestimmungen erst sehr viel später veröffentlicht wurden, verzögerte sich die Bearbeitung der Erbschafts- und Schenkungssteuerangelegenheiten bei vielen Finanzämtern.

Aufgrund dieser gesetzlichen Änderungen nehmen die Finanzämter jetzt Bewertungen nach dem aktuellen Bewertungsgesetz vor, die in vielen Fällen bei der Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer zu massiven Überbewertungen führen.

Entsprechend groß ist die Verunsicherung bei Erben und Beschenkten.

Nachweis durch qualifiziertes Wertgutachten in der Erbschaftssteuer oder Schenkungssteuer

Im Jahr 2013 hatte ich einen Anruf eines besorgen Erben, Herrn Rainer K. aus Chemnitz:

„Herr Schneider, stellen Sie sich vor, das Finanzamt hat die kleine, stark modernisierungsbedürftige Doppelhaushälfte aus dem Jahr 1936 (Ursprungszustand aus dem Jahr 1936, rd. 80 m² Wohnfläche) meiner Nachbarin mit rd. 106.000 Euro (!) bewertet.

Wir haben die Nachbarin die letzten Jahre mit meiner Frau zusammen gepflegt und weil Sie selbst keine Kinder hatte, hat sie uns das Haus vererbt.

Für diesen Preis kann ich es doch niemals verkaufen! Und jetzt soll ich bis Ende des Monats auch noch fast 23.000 Euro Erbschaftsteuer an das Finanzamt überweisen. Herr Schneider, können Sie mir das bitte mal erklären?“

Ich habe geantwortet:

„Natürlich, Herr K., dies kann ich sehr gern. Weil ich jeden Tag Fragen von besorgten Erben bekomme, habe ich die vielen Fragen zu dem Thema gesammelt und daraus zeitgemäß ein kleines Lexikon gemacht.“

Wenn es Ihnen wie Hern Rainer K. geht und Sie lauter Fragezeichen im Kopf haben, dann finden Sie in meinem neuen E-Book Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Erbschaft-und Schenkungsteuer und zum Grundstückswert. Tragen Sie einfach Ihren Namen und Ihre E-Mailadresse in das vorgesehene Feld (weiter unten) ein und Sie erhalten das E-Book umgehend kostenlos zugesandt.

Sollten Sie darüber hinaus weitere Informationen benötigen, so rufen Sie mich unter +49 (0) 3592 31908 an oder schreiben Sie mir eine E-Mail an info@schneider-immobilienbewertung.de. Ich helfe Ihnen wirklich gern.

So, nun wünsche ich Ihnen viel Spaß bei der Lektüre des E-Books!

Mit freundlichen Grüßen aus Wilthen

Ihr

   Lutz Schneider

gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung, ZIS Sprengnetter Zert (S)

erbschaftssteuer immobilien

Bewertungsobjekt zum Zeitpunkt des Erbfalls

erbschaftssteuer immobilien

Bewertungsobjekt zum Zeitpunkt des Erbfalls

Erbschaftssteuer Immobilien - Unser neues E-Book "Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer" 

Erbschaftssteuer Immobilien - Das Thema Bedarfsbewertung von Immobilien in Erbschafts- und Schenkungssteuerangelegenheiten liegt mir am Herzen. Deshalb habe ich für Sie zu den gesetzlichen Neuregelungen bei der der Immobilienbewertung in der Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer einen kleinen Praxisratgeber (E-Book) erstellt, welchen Sie unten kostenlos abrufen können.

Mein neues E-Book zur Immobilienbewertung bei "Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer" ist nun endlich fertig gestellt! Darin  informiere ich Sie über alle wichtigen Fragen zu diesem Themenbereich:  

  • Wer profitiert von der Reform der Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer?
  • Wer sind die Verlierer bei der Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer?
  • Welche Freibeträge gelten bei der Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer?
  • Welche Steuerklassen und Steuersätze gibt es bei der Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer?
  • Wie wird die Bewertung von Grundstücken bzw. die Immobilienbewertung bei der Erbschaftssteuer und der Schenkungssteuer neu geregelt?
  • Was unternehme ich, wenn das Finanzamt einen zu hohen Grundstückswert oder Immobilienwert bei der Erbschaftssteuer oder Schenkungssteuer errechnet?
  • u. v. a. m.

Sie erhalten mit unserem 21-seitigen E-Book einen echten Zusatznutzen, der Ihnen in Sachen Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer wirklich weiter hilft.

Um unser E-Book jetzt sofort kostenlos zu bekommen, tragen Sie einfach Ihren Namen und Ihre E-Mailadresse hier ein.

Erbschaftssteuer Immobilien 2021 neu 5

Erbschaftssteuer Immobilien: Nachtrag Happyend" durch unsere vom Finanzamt anerkannte Immobilienbewertung 

Ich habe die Familie K. vor einigen Wochen noch einmal besucht. Das zuständige Finanzamt hat mein mängelfreies Gutachten, daß einen realistischen und marktgerechten Verkehrswert von lediglich rd. 31.000 € für die stark modernisierungsbedürftige Immobilie ausgewiesen hat, anstandslos akzeptiert. 

So hat sich die Steuerlast der Familie K. um rd. 20.000 € verringert!

In der Zwischenzeit haben die Kinder der Eheleute K. das Haus übernommen und ein echtes Schmuckstück aus dem Haus gemacht. Ein moderner Anbau hat das Haus in Chemnitz deutlich vergrößert. Die Enkelkinder können jetzt im schönen Garten spielen und das große Grundstück in der Nähe von Oma und Opa nutzen. 

Die Beauftragung des Gutachtens hat sich für die Familie K. also wirklich gelohnt! 

Erbschaftssteuer Immobilien 2021 neu 6

Bewertungsobjekt im Jahr 2017

Erbschaftssteuer Immobilien - Wir erstellen qualifizierte und anerkannte

Die neuen Regelungen gelten bundesweit, auch in den Bundesländern Sachsen, Brandenburg sowie den Großstädten Dresden, Chemnitz, Leipzig und Berlin.
 
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Haben Sie Fragen zur Immobilienbewertung bei Erbschaftssteuer Immobilien? Kontaktieren Sie uns einfach. Wir beraten Sie gern. 

Immobilienbewertung Lutz Schneider ist seit mehr als 30 Jahren Ihr qualifizierter Ansprechpartner für die Immobilienbewertung. Wir stehen für ein hohes Maß an Kompetenz und aktuellem Fachwissen. Sie erhalten bei uns rechtsichere Verkehrswertgutachten, die auch vor Gericht und Finanzamt stand halten.

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corona immobilienmarkt

Immobilienkrise wegen Corona? Corona und Immobilienmarkt

Corona Immobilienmarkt - Was Sie jetzt in der Corona-Krise über die Entwicklungen am Immobilienmarkt in Ostdeutschland wissen müssen.

Corona Immobilienmarkt - Die Corona-Krise hat den Immobilienmarkt in Ostdeutschland nicht wirklich erreicht – die Preise steigen anders als erwartet in unvermindertem Tempo weiter. Die Nachfrage ist unverändert hoch. In einigen Teilbereichen gibt es einen regelrechten Boom. Dies betrifft insbesondere den Neubau von Einfamilienhäusern und Ferienhäusern bzw. Ferienwohnungen. 

Corona Immobilienmarkt - Das Wichtigste in Kürze

  • Der rasante Preisanstieg am Immobilienmarkt in Sachsen, Brandenburg und Berlin hat sich 2021 ungebremst fortgesetzt – trotz der Corona-Pandemie.
  • Die Nachfrage nach Gebrauchtimmobilien ist unverändert hoch, aber die Menschen weichen mit Neubauten auch ins Umland der Großstädte wie Dresden, Leipzig, Chemnitz und Berlin aus. Dies sorgt im Umland für steigende Bodenpreise insbesondere für Einfamilienhausgrundstücke.
  • Der ländliche Raum wird als Wohnstandort wieder attraktiver. Die Corona-Pandemie verstärkt diesen Trend, weil sich Home-Office immer mehr etabliert und von vielen angenommen wird.
  • Die Baukosten für Neubauten sind in den letzten beiden Jahren tlw. um 35 % gestiegen. In vielen Bereichen (Holz, Dämmstoffe, Stahl) sind Materialengpässe entstanden. Es kommt immer häufiger zu Lieferschwierigkeiten und Terminverschiebungen. 
corona immobilienmarkt

Corona Immobilienmarkt - Welche Auswirkung hat die Corona-Krise auf den Immobilienmarkt in Ostdeutschland?

In den letzten 15 Jahren waren die Immobilienpreise für Einfamilienhäuser, Eigentumswohnungen und Mehrfamilienhäuser - auch in den sächsischen Großstädten Dresden, Chemnitz und Leipzig eher moderat. In den letzten 5 Jahren ziehen die Preise auch hier an. In Berlin steigen die Preise sogar sehr stark.

Immer wieder spekulieren Insider darüber, ob sich auch in Ostdeutschland eine Immobilien-Blase entwickelt. Vor allem Immobilieneigentümer fragen sich, welchen Einfluss eine solche Blase aufgrund der Corona-Pandemie auf den Wert ihrer Immobilie haben könnte - und wie sich der Immobilienmarkt verändert.

Corona Immobilienmarkt - Veröffentlichungen des Oberen Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Freistaat Sachsen

Der Obere Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Freistaat Sachsen hat in seinem "Schlaglicht Markt 2021 - Immobilienmarkt in Großstädten Sachsens" insbesondere folgende Entwicklungen festgestellt:

  • Die durchschnittlichen Kaufpreise für Baugrundstücke für den individuellen Wohnungsbau lagen im Jahr 2020 bei 300 €/m² in Dresden, bei 275 €/m² in Leipzig und bei 100 €/m² in Chemnitz.
  • Die durchschnittlichen Kaufpreise für Baugrundstücke für Geschosswohnungsbau sind stark gestiegen. Sie lagen 2020 bei 900 €/m² in Dresden, bei 800 €/m² in Leipzig und bei 200 €/m² in Chemnitz.
  • Die durchschnittlichen Kaufpreise €/m² Wohnfläche für freistehende Einfamilienhäuser lagen im Jahr 2020 bei 3.200 €/m² in Dresden, bei 3.400 €/m² in Leipzig und bei 1.750 €/m² in Chemnitz.
  • Die durchschnittlichen Gesamtkaufpreise freistehende Einfamilienhäuser lagen im Jahr 2020 bei 390.000 € in Dresden, bei 490.000 € in Leipzig und bei 250.000 € in Chemnitz.
  • Die durchschnittlichen Kaufpreise €/m² Wohnfläche für Eigentumswohnungen (Weiterverkauf) lagen im Jahr 2020 bei 2.200 €/m² in Dresden, bei 2.300 €/m² in Leipzig und bei 1.000 €/m² in Chemnitz. Für Erstverkäufe musste deutlich mehr Geld ausgegeben werden. So lagen die durchschnittlichen Kaufpreise 2020 bei 4.750 €/m² in Dresden, bei 5.000 €/m² in Leipzig und bei 3.000 €/m² in Chemnitz.

Corona Immobilienmarkt - Aktuelle Entwicklungen auf dem Immobilienmarkt

Gewohnt wird immer auch während Corona – so könnte das Fazit der Insider zur Corona-Pandemie Stand heute lauten. Während die Gesamtwirtschaft sich nur langsam erholt und die Inflation stark anzieht, bleibt der Preisanstieg auf dem Immobilienmarkt stabil. Dabei geht der Trend eher zu kleineren Immobilien. Man kauft eine "Nummer kleiner".

Aufgrund der stark angestiegenen Preise in den Großstädten ziehen die Menschen verstärkt ins Umland der Großstädte wie Dresden, Chemnitz, Leipzig und Berlin, weil sie dort wegen der niedrigeren Preise keine solch großen Abstriche an ihren Wohnwünschen vornehmen müssen. Aber auch hier sind die Preise gestiegen.

Diese Entwicklung ist überraschend: galt doch jahrelang, dass die Ballungsräume wachsen und sich verteuern, während der ländliche Raum mit Abwanderung, Leerstand und sinkenden Preisen zu kämpfen hat.

Doch mittlerweile ist selbst der Wohnraum in den sogenannten Speckgürteln knapp. Neben den günstigeren Preisen, die auf dem Land locken, ziehen vor allem der Platz, die Freiräume und die Nähe zur Natur immer mehr Menschen an – eine Entwicklung, die durch die Pandemie nochmal deutlich an Schwung gewonnen hat.

Wo kann ich noch eine preiswerte Immobilie finden?

Wegen der großen Veränderungen fragen sich derzeit viele: Was ist eine Immobilie wert? Ist der in der Anzeige angegebene Wert realistisch? Die Wertermittlung gestaltet sich oft nicht einfach. Sie können andere Immobilienanzeigen in Ihrer Region heranziehen. Dieser Vergleich ist aber oft sehr ungenau.

Auch Eigentümer von Eigenheimen wissen nicht genau, wie sich der Wert der eigenen Immobilie entwickelt. Jedes Haus und jede Wohnung hat unterschiedliche Merkmale. Manchmal gibt es schon große Preisunterschiede bei Immobilien in der gleichen Gegend. Eine professionelle Immobilienbewertung wiederum ist mit Kosten verbunden und ein längerer Prozess.

Wir sorgen für Transparenz auf dem Immobilienmarkt. Sogar kostenlos:

Corona Immobilienmarkt - Wir erstellen qualifizierte und marktgerechte Gutachten auch in der Corona-Krise

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Haben Sie Fragen zur Immobilienbewertung während der Corona-Krise? Kontaktieren Sie uns einfach. Wir beraten Sie gern. 

Immobilienbewertung Lutz Schneider ist seit mehr als 30 Jahren Ihr qualifizierter Ansprechpartner für die Immobilienbewertung. Wir stehen für ein hohes Maß an Kompetenz und aktuellem Fachwissen. Sie erhalten bei uns rechtsichere Verkehrswertgutachten in Zeiten der Corona-Krise, die auch vor Gericht stand halten.

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Verkehrswertgutachten

Verkehrswertgutachten - Das vollumfängliche (gerichtsfeste und finanzamtfeste) Verkehrswertgutachten

Verkehrswertgutachten - Das Verkehrswertgutachten ist unsere umfangreichste und vollumfänglichste Gutachtenform. Es ist gerichtsfest (sämtlichen gesetzlichen Vorgaben entsprechend). Im Verkehrswertgutachten wird der Verkehrswert i. S. d. § 194 Baugesetzbuch (BauGB) mit Berücksichtigung sämtlicher objektspezifischer und rechtlichen Gegebenheiten ermittelt. 

Ein Verkehrswertgutachten kann für sämtliche Objektarten (auch mit rechtlichen oder wirtschaftlichen Besonderheiten) angefertigt werden.

Der Leistungsumfang beträgt dabei insbesondere:

  • Beschaffung und Abfrage sämtlicher notwendiger Unterlagen (Grundbuch, Kataster, ggf. Bauarchiv) sowie wertbestimmender Faktoren (Erschließung – Straßenausbau, Versorgungsleitungen, Grenzverhältnisse, Planungsrecht, Baulasten, Altlasten, Denkmalschutz, städtebauliche Maßnahmen, öffentlich-rechtliche Festsetzungen – Landschafts-, Natur- und Gewässerschutz -, Beitrags- und Abgabensituation etc.) bei den zuständigen Behörden
  • detaillierte Beschreibung des Objektes (Grundstück und Gebäude) und der rechtlichen Gegebenheiten

  • Darstellung der wertermittlungstheoretischen Vorschriften und Gegebenheiten

  • detaillierte Begründung der Verfahrenswahl

  • ausführliche Ertrags-, Sach- und/oder Vergleichswertermittlung (Durchführung von mindestens 2 Wertermittlungsverfahren) 

  • detaillierte Erläuterung der sämtlicher Wertermittlungsansätze und Erläuterung aller Datenquellen (mit Nennung aller Quellenangaben) 

  • detaillierte Berücksichtigung von Rechten und Belastungen (detaillierte Berechnungen und Erläuterungen) 

  • Ableitung des Verkehrswerts aus den Verfahrensergebnissen

  • ausführliche Lagedokumentation (Karten, Lageplan, Unterlagen etc.)

  • mindestens 10 aussagekräftige Außen- und Innenfotos

  • Gesamtumfang des Gutachtens i. d. R. 50 - 80 Seiten

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Verkehrswertgutachten

Ein solches Verkehrswertgutachten kann uneingeschränkt (auch zu gerichtlichen Auseinandersetzungen, Ehescheidungen etc.) verwendet und auch zur Vorlage von Banken oder Kreditinstituten genutzt werden.

Allerdings wird darauf hingewiesen, dass Banken oder Kreditinstitute ggf. eigene Beleihungsvorschriften besitzen und tlw. bankinterne Gutachter beauftragen und/oder vom Kreditnehmer vorgelegte Gutachten nach § 16 BelWertV nicht akzeptieren. Bitte erfragen Sie deshalb frühzeitig die Bedingungen Ihrer finanzierenden Bank.

Verkehrswertgutachten  - Was ist der Verkehrswert eines Grundstücks?

Der Verkehrswert wird gemäß § 194 Baugesetzbuch «durch den Preis bestimmt, der im Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.»

Umgangssprachlich ist dies «der Wert für Jedermann» oder auch «der wahrscheinlichste Kaufpreis im nächsten Kauffall».

Der Verkehrswert nach Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) wird sorgfältig ermittelt. Dazu sind in jedem Fall eine gründliche Ortsbesichtigung erforderlich und darüber hinaus umfangreiche Erhebungen des Sachverständigen hinsichtlich der rechtlichen Gegebenheiten des Grundstücks, des Entwicklungspotentials und des örtlichen Marktes.

verkehrswertermittlung

Verkehrswertgutachten - Sie möchten gern ein Muster eines Verkehrswertgutachtens einsehen?

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Verkehrswertgutachten vs. Kurzwertgutachten Produktvergleich mit Gegenüberstellung

Was ist der Unterschied zwischen Verkehrswertgutachten, Kurzwertgutachten und Wertexpertise?

Welche Unterschiede zwischen den Gutachtenfomrmen bestehen?

Was sind die Vor- und Nachteile der verschiedenen Gutachtenformen? 

Sind die Produkte alle gleichermaßen genau?

Sind die Gutachtenformen für alle Anwendungsfälle genauso gut geeignet?

Wir geben Ihnen auf die vorstehenden Fragen auf einer gesonderten Übersichtsseite ausführlich Antwort. Sie  finden den Vergleich unserer Produkte mit einer detaillierten Gegenüberstellung hier.

Verkehrswertgutachtachten

Verkehrswertgutachten

Kurzwertgutachtachten

Kurzgutachten

Wertexpertise

Wertexpertise

Immobilienbewertung - Welche Begriffe und Definitionen gibt es in der Immobilienbewertung?

So verschieden die Wertermittlungsanlässe und der Verwendungszweck von Wertgutachten sind, so vielfältig sind auch die Wertbegriffe. Die wichtigsten Wertbegriffe der Immobilienbewertung in Deutschland sind:

  • Marktwert bzw. Verkehrswert als Grundlage für private Vermögensdispositionen und als Wertbegriff im Städtebau (z. B. für Entschädigungen); 
  • gemeiner Wert, Einheitswert, Teilwert, Grundbesitzwert, Bedarfswert als Wertbegriffe aus dem Steuerrecht;
  • Beleihungswert als Wertbegriff in der Kreditwirtschaft und
  • Versicherungswert als Wertbegriff bei der Versicherung.

Die vorstehenden Wertbegriffe der Immobilienbewertung und die Verfahren zu ihrer Ermittlung sind (weitgehend gesetzlich) normiert. Die diesbezüglich vorgeschriebenen Ermittlungsverfahren führen grundsätzlich zu völlig unterschiedlichen Ergebnissen. Das bedeutet, dass sich der Wertgutachter vor jeder Wertermittlung darüber im Klaren sein muss, welchem Zweck die Wertermittlung dienen soll. Hiervon hängt es ab, welcher der vorgenannten Werte zu ermitteln ist.

Immobilienbewertung - Wie funktioniert eine Immobilienbewertung?

Für die Verkehrswertermittlung werden im Wesentlichen drei Verfahren angewendet. Dies ist in § 8 Abs. 1 Satz 1 Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) wie folgt geregelt: „Zur Wertermittlung sind

  • das Vergleichswertverfahren (§ 15 ImmoWertV) einschließlich des Verfahrens zur Bodenwertermittlung (§ 16 ImmoWertV),
  • das Ertragswertverfahren (§§ 17 – 20 ImmoWertV), 
  • das Sachwertverfahren (§§ 21 – 23 ImmoWertV)

oder mehrere dieser Verfahren heranzuziehen.“

Grundsätzlich sind für jeden Bewertungsfall alle drei Verfahren auch eigenständig anwendbar und können jeweils für sich marktkonforme Ergebnisse liefern.

Dennoch ist es üblich und sachgemäß, für bestimmte Grundstücksarten bestimmte Verfahren vorrangig anzuwenden. Dies insbesondere, weil die diesen Verfahren zugrunde liegende Betrachtungsweise bei der Kaufpreisbildung auf dem Grundstücksmarkt für bestimmte Objekte vorrangig ist.

So werden z. B. Bodenwerte und der Wert von Wohnungseigentum i. d. R. vorrangig mit dem Vergleichswertverfahren, der Wert von Renditeimmobilien (z. B. Mehrfamilienhausgrundstücke) vorrangig mit dem Ertragswertverfahren und der Wert üblicherweise eigengenutzter Immobilien (z. B. Einfamilienhausgrundstücke) vorrangig mit dem Sachwertverfahren ermittelt.

Neben den vorgenannten Marktgepflogenheiten erfolgt die Verfahrenswahl auch im Hinblick auf die zur Verfügung stehenden Daten.

Immobilienbewertung - Wo finden sich die gesetzlichen Grundlagen der Immobilienbewertung?

Das Baugesetzbuch (BauGB).

Die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV).

Die Wertermittlungsrichtlinien.

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Immobilienbewertung Lutz Schneider ist seit mehr als 30 Jahren Ihr qualifizierter Ansprechpartner für die Immobilienbewertung - auch zur Immobilienbewertung im Rahmen von Verkehrswertgutachten. Wir stehen für ein hohes Maß an Kompetenz und aktuellem Fachwissen. Sie erhalten bei uns rechtsichere Verkehrswertgutachten, die auch vor Gericht stand halten.

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