Kurzwertgutachten - Die schnelle und preiswerte Wertgutachtenform - Kurzgutachten

Das Kurzwertgutachten bzw. Kurzgutachten dient zur Unterstützung des Marktgefühls bzw. als Hilfe zur Entwicklung einer objektiven Preisvorstellung beim Kunden (Beispiele Anlässe: Kauf, Verkauf, Vermögensübersicht).

Ein Kurzwertgutachten bzw. Kurzgutachten mit der Ausweisung des Verkaufswerts ist ausschließlich für private Auftraggeber geeignet, die sich im eigenen Interesse über den Wert eines Grundstückes informieren möchten.

Leistungsumfang des Kurzgutachtens:

  • Beschaffung und Abfrage nur der wesentlichsten Unterlagen sowie wertbestimmender Faktoren bei den zuständigen Behörden 
  • Objektkurzbeschreibung (Grundstück und Gebäude) und der rechtlichen Gegebenheiten
  • Kurzbegründung der Verfahrenswahl

  • Ertrags-, Sach- und/oder Vergleichswertermittlung (Durchführung von mindestens 2 Wertermittlungsverfahren)

  • Kurzerläuterung der Wertermittlungsverfahren und Kurzerläuterung der Wertermittlungsansätze (keine Nennung von Quellenangaben)

  • pauschale Berücksichtigung von Rechten und Belastungen (keine detaillierten Berechnungen und Erläuterungen)
  • Ableitung des Verkehrswertes aus den Verfahrensergebnissen

  • Lagedokumentation (Karten, Lagepläne etc.)

  • mindestens 4 aussagefähige Fotos

  • Gesamtumfang des Kurzwertgutachtens i. d. R. 30 - 50 Seiten

Immobilienbewertung Kurzwertgutachten Sterne

Kurzgutachten Kurzwertgutachten

Für ein Kurzwertgutachten wird ein vereinfachtes Bewertungsverfahren angewendet. Aufgrund des eingeschränkten Umfanges ist das Kurzwertgutachten zur Verwendung in gerichtlichen Verfahren oder Auseinandersetzungen (Ehescheidung, Erbauseinandersetzung etc.), zum Nachweis des geringeren gemeinen Werts gegenüber dem Finanzamt (§ 198 BewG) sowie zur Vorlage bei Banken oder Kreditinstituten als Grundlage einer Beleihung nicht geeignet.

Mit diesem vereinfachten Verfahren können auch keine Objekte mit rechtlichen oder wirtschaftlichen Besonderheiten (bspw. beim Vorliegen von besonderen Schwierigkeiten, wie z. B. Wohnungsrecht, Reallasten, Nießbrauch, Erbbaurecht, Altlasten sowie Bewertungen zu zurückliegenden bzw. mehreren Stichtagen etc.) bewertet werden.

Der Leistungsumfang eine Kurzwertgutachtens bzw. Kurzgutachtens ersetzt kein umfassendes Verkehrswertgutachten i. S. d. § 194 Baugesetzbuch (BauGB).

Kurzwertgutachten - Was ist der Verkehrswert eines Grundstücks?

Der Verkehrswert wird gemäß § 194 Baugesetzbuch «durch den Preis bestimmt, der im Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.»

Umgangssprachlich ist dies «der Wert für Jedermann» oder auch «der wahrscheinlichste Kaufpreis im nächsten Kauffall».

Der Verkehrswert nach Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) wird sorgfältig ermittelt. Dazu sind in jedem Fall eine gründliche Ortsbesichtigung erforderlich und darüber hinaus umfangreiche Erhebungen des Sachverständigen hinsichtlich der rechtlichen Gegebenheiten des Grundstücks, des Entwicklungspotentials und des örtlichen Marktes.

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Kurzwertgutachten - Sie möchten gern ein Muster eines Kurzwertgutachten einsehen?

Sie möchten gern ein Muster eines Kurzwertgutachtens erhalten? Dann tragen Sie einfach Ihre E-Mail-Adresse in das nachfolgende Feld ein und drücken Sie den Button "Jetzt Muster Kurzwertgutachten abrufen". Der Versand des Mustergutachtens erfolgt vollautomatisch.

Oder scannen Sie einfach folgenden QR-Code mit dem Handy ein. Es wird automatisch eine Mail erzeugt. Diese bitte einfach mit den voreingestellten Daten absenden.

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Kurzgutachten vs. Verkehrswertgutachten - Produktvergleich mit Gegenüberstellung

Was ist der Unterschied zwischen Verkehrswertgutachten, Kurzwertgutachten und Wertexpertise?

Welche Unterschiede zwischen den Gutachtenfomrmen bestehen?

Was sind die Vor- und Nachteile der verschiedenen Gutachtenformen? 

Sind die Produkte alle gleichermaßen genau?

Sind die Gutachtenformen für alle Anwendungsfälle genauso gut geeignet?

Wir geben Ihnen auf die vorstehenden Fragen auf einer gesonderten Übersichtsseite ausführlich Antwort. Sie  finden den Vergleich unserer Produkte mit einer detaillierten Gegenüberstellung hier.

Verkehrswertgutachtachten

Verkehrswertgutachten

Kurzwertgutachtachten

Kurzgutachten Kurzwertgutachten

Wertexpertise

Wertexpertise

Immobilienbewertung - Wie funktioniert eine Immobilienbewertung?

Für die Verkehrswertermittlung werden im Wesentlichen drei Verfahren angewendet. Dies ist in § 8 Abs. 1 Satz 1 Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) wie folgt geregelt: „Zur Wertermittlung sind

  • das Vergleichswertverfahren (§ 15 ImmoWertV) einschließlich des Verfahrens zur Bodenwertermittlung (§ 16 ImmoWertV),
  • das Ertragswertverfahren (§§ 17 – 20 ImmoWertV), 
  • das Sachwertverfahren (§§ 21 – 23 ImmoWertV)

oder mehrere dieser Verfahren heranzuziehen.“

Grundsätzlich sind für jeden Bewertungsfall alle drei Verfahren auch eigenständig anwendbar und können jeweils für sich marktkonforme Ergebnisse liefern.

Dennoch ist es üblich und sachgemäß, für bestimmte Grundstücksarten bestimmte Verfahren vorrangig anzuwenden. Dies insbesondere, weil die diesen Verfahren zugrunde liegende Betrachtungsweise bei der Kaufpreisbildung auf dem Grundstücksmarkt für bestimmte Objekte vorrangig ist.

So werden z. B. Bodenwerte und der Wert von Wohnungseigentum i. d. R. vorrangig mit dem Vergleichswertverfahren, der Wert von Renditeimmobilien (z. B. Mehrfamilienhausgrundstücke) vorrangig mit dem Ertragswertverfahren und der Wert üblicherweise eigengenutzter Immobilien (z. B. Einfamilienhausgrundstücke) vorrangig mit dem Sachwertverfahren ermittelt.

Neben den vorgenannten Marktgepflogenheiten erfolgt die Verfahrenswahl auch im Hinblick auf die zur Verfügung stehenden Daten.

Immobilienbewertung - Wo finden sich die gesetzlichen Grundlagen der Immobilienbewertung?

Das Baugesetzbuch (BauGB).

Die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV).

Die Wertermittlungsrichtlinien.

Was kostet eine Immobilienbewertung?

Jedes Grundstück ist ganz individuell. Die Anforderungen an ein Wertgutachten sind es - je nach Grund und Zweck der Wertermittlung - auch. Genau darauf haben wir uns mit einem vielfältigen Portfolio an qualifizierten Bewertungsdienstleistungen eingestellt.

Bitte nehmen Sie deshalb mit uns über das Formular, per Mail oder über das Telefon Kontakt auf.

Sie erläutern uns kurz die Bewertungsaufgabe und machen uns ein paar wenige Angaben zum Bewertungsgrundstück. Wir zeigen Ihnen auf, welchen Möglichkeiten der Bewertung bestehen, welche Gutachtenform für Sie am preiswertesten ist und am Besten für den Bewertungszweck geeignet ist. Damit haben Sie die Sicherheit, dass Sie kein Geld für unnötige Leistungen auszugeben. 

Unser Kostenangebot ist für Sie dabei unverbindlich und immer kostenlos.

Alle unsere Gutachten erstellen wir zum Festpreis. So haben Sie kein Kostenrisiko.

Wie läuft eine Immobilienbewertung ab?

1. Kontaktaufnahme

Sie nehmen mit uns über das Kontaktformular (unten), per E-Mail, per Telefon oder persönlich im Büro Kontakt auf und erläutern uns die Bewertungsaufgabe.

2. Kostenangebot

Wir beraten Sie individuell zur Bewertungsaufgabe und erstellen Ihnen für Ihren konkreten Bewertungsfall ein Kostenangebot (kostenlos). 

3. Auftragserteilung

Sie erteilen uns den Auftrag und wir vereinbaren einen Besichtigungstermin. Gleichzeitig stimmen wir ab, welche Unterlagen noch erforderlich sind.

4. Ortstermin

Wir besichtigen das Bewertungsgrundstück und führen für alle Gebäude eine Innen- und Außenbesichtigung durch.

5. Bearbeitung

Wir werten die vorhandenen Informationen aus, beschaffen ggf. noch erforderliche Daten und fertigen das Wertgutachten an.

6. Versand

Nach Fertigstellung übersenden wir Ihnen das Gutachten per Post und sofern gewünscht auch per E-Mail.

Kurzwertgutachten - Immobilienbewertung in Kurzform - Wir erstellen qualifizierte Kurzwertgutachten

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Haben Sie Fragen zur Immobilienbewertung mit einem Kurzgutachten? Kontaktieren Sie uns einfach. Wir beraten Sie gern. 

Immobilienbewertung Lutz Schneider ist seit mehr als 30 Jahren Ihr qualifizierter Ansprechpartner für die Immobilienbewertung - auch zur Immobilienbewertung in Form von Kurz. Wir stehen für ein hohes Maß an Kompetenz und aktuellem Fachwissen. Sie erhalten bei uns rechtsichere Wertgutachten.

Sie haben Fragen zum Kurzwertgutachten? Schreiben Sie uns! Wir antworten Ihnen gern.

Haben Sie weitere Fragen zum Thema Immobilienbewertung oder möchten ein Kostenangebot für ein Kurzwertgutachten von uns erhalten? Dann füllen Sie bitte das nachfolgende Formular aus. Wir melden uns umgehend per Mail oder Telefon bei Ihnen.

Ihr Name

Ihre E-Mail-Adresse

Ihre Telefonnummer (nur erforderlich, wenn Sie einen Rückruf wünschen)

Bitte die zu bewertende Gebäudeart bzw. die zu bewertende Grundstücksart angeben

Bitte Grund für die Erstellung des Gutachtens angeben

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Bitte beantworten Sie uns kurz diese Frage. Wir würden gern auf Kundenwünsche besser eingehen. Vielen Dank!

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