Gutachten Restnutzungsdauer

Gutachten Restnutzungsdauer

Gutachten Restnutzungsdauer - Wie Sie damit Steuern sparen

Gutachten Restnutzungsdauer - Wie man mit Gutachten über die Restnutzungsdauer kräftig Steuern sparen kann, hatte ich in meinem Blogbeitrag zu Gutachten und Restnutzungsdauer bereits berichtet.

Der Finanzverwaltung war diese Vorgehensweise seit Längerem ein Dorn im Auge. Sie versuchte mit zahlreichen Aktionen und Tricks die Anwendung der Restnutzungsdauergutachten zu behindern.
Gutachten Restnutzungsdauer

Gutachten Restnutzungsdauer

Jahressteuergesetz 2024 - Die Anwendung der Restnutzungsdauergutachten soll ab 01.01.2025 weiter behindert und eingeschränkt werden.

Im Entwurf des Jahressteuergesetzes 2024 gibt es wesentliche Neuregelungen, die den Bereich der Abschreibungen für Abnutzung (AfA) betreffen, insbesondere im Hinblick auf Gutachten und die Bestimmung der Restnutzungsdauer von Wirtschaftsgütern.

Der Entwurf des Jahressteuergesetzes 2024 sieht eine Reihe von Neuregelungen ab dem 01.01.2025 vor, die die Anwendung der Gutachten zur Restnutzungsdauer weiter behindert und eingeschränkt werden.

Eine zentrale Änderung im Entwurf des Jahressteuergesetzes 2024 betrifft die verbindliche Einführung von Mindestnutzungsdauern für bestimmte Wirtschaftsgüter.

Für Fälle, in denen von den gesetzlichen Normen abgewichen werden soll, sind verstärkte Anforderungen an externe Gutachten vorgesehen. Diese Gutachten müssen umfassender sein und eine detaillierte Begründung dafür liefern, warum eine von den Tabellen abweichende Restnutzungsdauer angesetzt wird. Der Entwurf legt fest, dass solche Gutachten von unabhängigen und qualifizierten Sachverständigen erstellt werden müssen, um Manipulationen zu verhindern und Transparenz zu gewährleisten.

Steuerberater Stefan Mücke aus Kleinwallstadt klärt über alle Sachverhalte dazu kompetent auf. Sehen Sie hier sein Video. Ich habe dem nichts hinzuzufügen. Danke Herr Mücke!
YouTube Video

Praktische Auswirklungen für Steuerpflichtige

Für Steuerpflichtige bedeutet dies, dass bei der Abschreibung von Wirtschaftsgütern die Berücksichtigung individueller Gegebenheiten eingeschränkt wird, sofern kein entsprechendes, anerkanntes Gutachten vorgelegt wird.

Gelten die Neuregelungen ab 01.01.2025?

Inwieweit die Neuregelungen bei Gutachten zur Restnutzungsdauer des Jahressteuergesetzes 2024 tatsächlich in Kraft treten, bleibt zum heutigen Zeitpunkt (01.11.2024) noch abzuwarten.

Aber die Wahrscheinlichkeit, dass der übergriffige Staat und die gierige Finanzverwaltung auch dies durchzieht, ist sehr hoch. Dann bleibt dem Steuerzahler nur der Klageweg.

Gutachten Restnutzungsdauer - Ich erstelle Ihnen qualifizierte und anerkannte Verkehrswertgutachten

Gutachten Restnutzungsdauer 1

Lutz Schneider

Haben Sie Fragen zu Gutachten über die Restnutzungsdauer? Kontaktieren Sie mich einfach. Ich berate Sie gern. 

Immobilienbewertung Lutz Schneider ist seit mehr als 30 Jahren Ihr qualifizierter Ansprechpartner für die Immobilienbewertung. Ich stehe für ein hohes Maß an Kompetenz und aktuellem Fachwissen. Sie erhalten bei mir rechtsichere Verkehrswertgutachten, die auch vor Gericht und Finanzamt stand halten.

Mit meiner Zertifizierung erfülle ich übrigens alle Anforderungen, die die Finanzämter an Gutachter zum Nachweis einer geringeren Restnutzungsdauer stellen. Zudem führen wir bei unseren Restnutzungsdauergutachten stets eine Besichtigung der Immobilie durch.  

Sie haben Fragen zu Gutachten über die Restnutzungsdauer? Schreiben Sie mir! Ich antworte Ihnen gern.

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