Gibt es baureifes Land im Aussenbereich

Gibt es baureifes Land im Aussenbereich?

Gibt es baureifes Land im Aussenbereich? 

Gibt es baureifes Land im Aussenbereich? - Diese Frage wird mir in der letzten Zeit immer häufiger - auch in Verbindung mit der Grundsteuer 2025 - gestellt.

Um es kurz zu machen. 

NEIN

Im Außenbereich gibt es kein baureifes Land. Es kann dort auch keine Bodenrichtwerte für baureifes Land geben, weil es im Aussenbereich keine durch jedermann (neu) zu bebauende Grundstücke gibt.

Immer häufiger sehe ich in Bodenrichtwertkarten baureifes Land im Außenbereich. Dies ist fachlich schlicht weg falsch.

Nachfolgend will ich ausführlich aufzeigen warum dies so ist.

Gibt es baureifes Land im Aussenbereich

Gibt es baureifes Land im Aussenbereich?

Was ist baureifes Land?

Die Definition für den Begriff baureifes Land findet sich in § 3 Abs. 4 Immobilienwertermittlungsverordnung 2021 (ImmoWertV 21):

Das steht schwarz auf weiß:

"Baureifes Land sind Flächen, die nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften und nach den tatsächlichen Gegebenheiten baulich nutzbar sind."

Dies bedeutet, ein Grundstück muss rechtlich und physisch für den Bau geeignet sein.

Was ist der Aussenbereich?

Der Aussenbereich ist ein zentraler Begriff im deutschen Bauplanungsrecht und wird durch § 35 Baugesetzbuch (BauGB) geregelt.

Der Aussenbereich umfasst alle Grundstücke, die weder im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans (§ 30 Abs. 1 BauGB) liegen noch zu einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil gehören, wie in § 34 BauGB beschrieben. Dies schließt große, von Bebauung umgebene Freiflächen ein, die den Bebauungszusammenhang unterbrechen und nicht als Baulücken gelten. Die Regelung zielt darauf ab, Landschaftszersiedelung zu verhindern und die Natur zu schützen, weshalb die Bebauung im Aussenbereich grundsätzlich stark eingeschränkt ist.

Dabei ist zu beachten, dass der Aussenbereich grundsätzlich von Bebauung freigehalten werden soll (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27.10.1964 – 1 B 35.63, BRS 15 Nr. 31).

Im Aussenbereich ist eine Bebauung also grundsätzlich verboten, es sei denn, es handelt sich um privilegierte Vorhaben gemäß § 35 Abs. 1 BauGB. Diese umfassen:

  • Vorhaben, die einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnehmen (§ 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB).
  • Vorhaben der öffentlichen Versorgung mit Elektrizität, Gas, Telekommunikationsdienstleistungen, Wärme, Wasser und Abwasserwirtschaft (§ 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB).
  • Vorhaben, die aufgrund besonderer Anforderungen an die Umgebung oder ihrer Zweckbestimmung nur im Außenbereich ausgeführt werden können, wie Wind- oder Wasserenergieanlagen (§ 35 Abs. 1 Nr. 4 und § 249 BauGB).
Diese Vorhaben sind nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen (bspw. Darstellung im Flächennutzungsplan) und die ausreichende Erschließung gesichert ist.

Was ist ein "im Zusammenhang bebauter Ortsteil"?

Ein im Zusammenhang bebauter Ortsteil (i. S. d. § 34 Abs. 1 BauGB) ist jeder Bebauungskomplex innerhalb des Gebiets einer Gemeinde, der durch Anzahl der vorhandenen Gebäude ein gewisses Gewicht und eine organische Siedlungsstruktur aufweist. Dazu zählt jede aufeinanderfolgende Bebauung, die trotz vorhandener Baulücken den Eindruck der Geschlossenheit vermittelt (BVerwG, Urteil vom 19.09.1986-IV C 15.84; NJW 1987, 1656).

§ 34 BauGB regelt: „Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.“

Insbesondere durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) sind Regeln für die Abgrenzung des unbeplanten Innenbereichs entwickelt worden:

  • Bei der Abgrenzung des Innenbereichs vom Aussenbereich ist den Grundstücks- und Flurstücksgrenzen keine entscheidende Bedeutung beizumessen. Ein Grundstück ist, selbst wenn es bebaut ist, nicht in seiner vollen Ausdehnung dem Bebauungszusammenhang zuzuordnen  (BVerwG, Urteil vom 06.11.1968 – IV C 47.88; Urteil vom 03.03.1972 – IV C 4.69.
  • Ein Bauvorhaben, welches im Anschluss an die bebaute Ortslage ausgeführt werden soll, gehört grundsätzlich nicht mehr zum Innen- sondern zum Aussenbereich, weil mit ihm eine ungeordnete Ausuferung der vorhandenen Bebauung eingeleitet wird (BVerwG, Urteil vom 13.02.1976-IV C 72.74; BauR 19, 76).
  • Hieraus folgt, dass grundsätzlich nach der Putzkante des letzten Vorhabens auf der jeweiligen Straßenseite der Innenbereich endet und der Aussenbereich beginnt.
  • Eine solche Beeinträchtigung liegt zunächst nur vor, wenn sich die Gefahr der Ausuferung auch konkret hinreichend belegen lässt, d. h. wenn hinter der letzten Bebauung lediglich noch ein oder zwei Baugrundstücke potentiell möglich sind, so können diese Grundstücke noch als den Innenbereich zuzuordnend angesehen und entsprechend der Umgebungsbebauung bebaut werden.
  • Der Eindruck eines geschlossenen Bebauungszusammenhanges wird grundsätzlich auch nicht durch das Vorhandensein einer Baulücke gestört. Ist die Fläche einer bebaubaren Baulücke jedoch so groß, dass sie in den Möglichkeiten ihrer Bebauung von der bereits vorhandenen Bebauung nicht mehr geprägt wird, so ist ein Innenbereich i. S. d. § 34 BauGB nicht mehr gegeben (BVerwG, Urteil vom 01.12.1972 - IV C 6.71; BBauBl. 1974, 351). Es handelt sich dann um einen sogenannten „Aussenbereich im Innenbereich“.

Zum Begriff der "Baulücke"

Von einer Baulücke spricht man, wenn es sich um Flächen handelt, die vom jeweiligen Bebauungszusammenhang miterfasst werden. Das bedeutet: Es handelt sich um solche unbebauten Flächen, die am Bebauungszusammenhang teilnehmen und deren Bebaubarkeit sich nach der umgebenden Bebauung richten.

Feste Zahlenwerte für die maximale Ausdehnung einer Baulücke können nicht angegeben werden. Dies bedeutet: geographisch/mathematische Maßstäbe sind für die Beurteilung ungeeignet. Auch die Anzahl der unbebauten Grundstücke ist nicht maßgebend. Entscheidend ist die Frage, inwieweit die umgebende Bebauung das zu beurteilende Grundstück prägt, sodass eine Zulässigkeitsbeurteilung nach § 34 Abs. 1 BauGB möglich ist.

Vorliegende Rechtsprechung zur Größe von Baulücken

Baulücke

60 m

im Wohngebiet, bei aufgelockerter Bauweise bis 90 m (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 08.07.86 – 8 S 2815/85 – BauR 1987, 59: Beschluss vom 04.10.1991 – 3 S 2087/91 -, BauR 1992, 45

90 m

VGH BW Baurecht 1987, 59 = BRS 46 Nr. 81

130 m

BVerwG, Urteil vom 15.11.1991 – 4 C 1.91

keine Baulücke

120 m

Schleswig-Holsteinisches OVG Baurecht 2001, 374

130 m

BayVGH, Urteil vom 04.08.88 – 2 W 86.3043, BauR 1989,309

150 m

OVG Bremen, Urt. v. 12.03.1985 – 1 BA 92/84, BauR 1985, 535

170 m

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22.06.1987 – 8 S 658/87

Fazit: Gibt es baureifes Land im Aussenbereich?

Auch wenn dies einige sächsische Gutachterausschüsse in Ihren Bodenrichtwertkarten fälschlicherweise immer mal wieder behaupten:

Im Aussenbereich gibt es kein baureifes Land (Definition in § 3 Abs. 4 ImmoWertV). Baureifes Land gem. § 3 Abs. 4 ImmoWertV 21 sind Flächen die nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften und nach den tatsächlichen Gegebenheiten baulich nutzbar sind. Dies trifft im Außenbereich gerade nicht zu.

Der Aussenbereich soll prinzipiell von einer Bebauung freigehalten werden. Allgemein zulässig sind im Aussenbereich nur

  • privilegierte Vorhaben (§ 35 Abs. 1 BauGB),
  • begünstigte sonstige (teilprivilegierte) Vorhaben (§ 35 Abs. 4 BauGB) sowie
  • im Ausnahmefall sonstige Vorhaben (§ 35 Abs. 2 BauGB).

Vorhandene Bebauungen im Aussenbereich besitzen ggf. einen Bestandsschutz, aber eine zusätzliche Bebauung ist im Aussenbereich nicht möglich.

Zudem ist der § 15 Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 21) einschlägig. Demnach sind die Bodenrichtwertzonen durch die zuständigen Gutachterausschüsse so abzugrenzen, dass Wertunterschiede innerhalb einer Bodenrichtwertzone max. 30,00 % betragen dürfen.

Falls die Unterschiede zwischen bebauten und unbebauten Flächen signifikant sind (z. B. ein bebauter Bereich für Wohnnutzung und ein unbebautes Ackerland), muss das Grundstück in zwei oder mehr Bodenrichtwertzonen aufgeteilt werden. Die Grenze zwischen diesen Zonen müssen entlang der Nutzungs- oder Wertunterschiede verlaufen. Dies erfordert eine detaillierte Kartierung durch die Gutachterausschüsse, um sicherzustellen, dass jede Zone homogen bleibt. Auch wenn diese eine kleinteiligere Abgrenzung häufig ablehnen, weil es ihnen schlicht zu viel Arbeit aufbürdet.

Die Wertigkeit von bebauten Grundstücken im Aussenbereich lassen sich nicht durch Bodenrichte oder Bodenrichtwertzonen festlegen. Es ist jeweils eine Einzelfallbetrachtung erforderlich. Der Bodenwert bebauter Grundstücke im Aussenbereich muss deshalb unter Berücksichtigung

  • der schlechteren Erschließungssituation,
  • der Entfernung zum Baugebiet und der besonderen Lage sowie
  • der eingeschränkten/erschwerten Nutzungsänderung bzw. -erweiterung

individuell abgeleitet werden. Zusätzlich sind ggf. Anpassungen an Grundstücksgröße und die bauliche Ausnutzbarkeit zu berücksichtigen. 

Beispiele für die fehlerhafte Darstellung/Abgrenzung/Definition von Bodenrichtwerten im Aussenbereich

falscher Bodenrichtwert im Außenbereich

falscher Bodenrichtwert im Außenbereich

falsche Definition Bodenrichtwert

falsche Definition Bodenrichtwert

Die beiden Bilder zeigen ein Grundstück welches zweifelsfrei im Aussenbereich (§ 35 BauGB) liegt. Der Bodenrichtwert ist mit 119,00 €/m² festgelegt. Der Entwicklungszustand ist als "baureifes Land" festgesetzt, was es wie ausführlich dargelegt im Aussenbereich nicht gibt. Die unbebaute Fläche des Grundstücks ist nicht baulich nutzbar, da es keine zusätzliche bauliche Nutzung im Außenbereich gibt.

Was sagen die Gutachterausschüsse der Bundesländer dazu?

Rheinland-Pfalz

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Westpfalz (Rheinland-Pfalz) schreibt in einem Dokument dazu völlig zutreffend:

"Im Aussenbereich kann es in der Regel keine Bodenrichtwerte für baureifes Land geben. Denn im Aussenbereich ist die planungsadäquate Nutzung in der Regel eine land- und forstwirtschaftliche Nutzung, da im Aussenbereich grundsätzlich Bauverbot gilt."

Thüringen

Im Freistaat Thüringen hat man eine eigene Berechnungsweise für die Bodenwerte im Aussenbereich geschaffen. In Abhängigkeit vom Preisniveau von Flächen im Innenbereich (benachbartes Dorfgebiet) und den landwirtschaftlichen Bodenwerten (vorwiegend Ackerland, bzw. Grünland,  wenn kein Ackerwert vorhanden ist) hat man Umrechnungskoeffizienten für die einzelnen Städte und Landkreise ermittelt.

Diese Umrechnungskoeffizienten betragen zwischen dem 2,5-fachen (Landkreis Altenburger Land) und dem 50,8-fachen (Landeshauptstadt Erfurt). Diese sind dann mit dem Bodenwert für Landwirtschaftsflächen zu multiplizieren.

Bei einem angenommenen Bodenwert von 1,00 €/m² Landwirtschaftsfläche ergeben sich so Bodenwerte für Aussenbereichsflächen mit 2,50 €/m² (Landkreis Altenburger Land) und 50,80 €/m² (Landeshauptstadt Erfurt).

Diese Berechnungsweise gilt nur für die Ermittlung der Grundsteuerwerte. Sie gilt nicht für die "normale" Immobilienbewertung.

Hessen

Das Hessische Grundsteuergesetz (HGrStG) regelt in § 7 einen Faktor. Demnach gilt für die Grundsteuer in Hessen für bebaute und bebaubare (???) Grundstücke im Außenbereich zehn Prozent des durchschnittlichen Bodenrichtwertes in der jeweiligen Gemeinde (§ 7 Abs. 3 HGrStG). Die für alle Gemeinden berechneten durchschnittlichen Bodenrichtwerte werden im Staatsanzeiger für das Land Hessen veröffentlicht.

Die durchschnittlichen Bodenrichtwerte liegen demnach in ländlichen Gemeinden bei ca. 20,00 €/m² bis 30,00 €/m², in Großstädten bis zu 800,00 €/m² bis 925,00 €/m² (Darmstadt, Wiesbaden) und bei 1.873,00 €/m² (Frankfurt am Main). 

Daraus ergeben sich die Bodenwerte im Aussenbereich mit 2,00 €/m² bis 3,00 €/m² (ländliche Gemeinden), 80,00 €/m² bis 92,50 €/m² (Großstädte wie Darmstadt und Wiesbaden) sowie bei 187,30 €/m² (Frankfurt am Main). 

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Die Grundsteuer sollte auch in Sachsen fair und flächendeckend akzeptiert sein – doch viele Grundstückseigentümer fühlen sich bei der Grundsteuer 2025 benachteiligt. Nun sind die finalen Bescheide der Gemeinden überwiegend da, oft mit drastischen Erhöhungen. Der MDR-Umschau-Beitrag zeigt, was das für Betroffene bedeutet.

Grundsteuer-Frust: Warum viele Eigentümer jetzt mehr zahlen müssen

YouTube Video


Hinweis: Bitte klicken Sie im Video zuerst auf den "PLAY"-Button und dann auf: "Auf Youtube ansehen". Der MDR hat leider die Rechte am Video eingeschränkt.

Kurz und bündig: Grundsteuer und Grundsteuerrebellen in Moritzburg/Sachsen

  • Die Grundsteuer ist eine Steuer auf Grundbesitz in Deutschland, wichtig für Kommunen.

  • In Moritzburg führt eine Reform zu höheren Steuern, was zu Protesten führt.

  • Die Grundsteuerrebellen kämpfen gegen überhöhte Bewertungen, z. B. Torsten Küllig, dessen Steuer von 40 auf 2.500 Euro jährlich steigt.

  • Überraschend: Ein Gartengrundstück wird teurer besteuert als das Schloss Moritzburg.

Die Grundsteuerrebellen von Moritzburg

In Moritzburg protestieren Grundeigentümer, die sich "Grundsteuerrebellen" nennen, gegen erhebliche Erhöhungen. Sie argumentieren, dass ihre Grundstücke überbewertet werden, z. B. Hochwassergebiete oder Wiesen wie Bauland behandelt werden. Torsten Küllig, Sprecher der Gruppe, sieht seine Steuer von 40 auf 2.500 Euro steigen und kämpft mit Petitionen und Einsprüchen. Über 930.000 Eigentümer in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen haben ähnliche Proteste angestrengt.

Die Situation in Moritzburg: Entstehung der Grundsteuerrebellen

In Moritzburg, einer Gemeinde im Landkreis Meißen, etwa 13 Kilometer nordwestlich von Dresden, hat die Reform zu erheblichen Protesten geführt, wie auf Wikipedia Moritzburg beschrieben. Hier bildete sich eine Gruppe von Grundeigentümern, die sich selbst "Grundsteuerrebellen" nennen, um gegen die neuen, oft drastisch erhöhten Steuerbeträge zu kämpfen. Besonders betroffen sind Eigentümer von Gartengrundstücken, Hochwassergebieten und Grünland, die teilweise wie Bauland bewertet werden, was zu unverhältnismäßigen Steuererhöhungen führt, wie im MDR-Bericht vom September 2024 festgestellt (MDR Grundsteuerkritik).

Ein prominentes Beispiel ist Torsten Küllig, Sprecher der Gruppe, dessen 2.600 Quadratmeter großes Gartengrundstück in der Schlossallee von einer bisherigen Grundsteuer von 40 Euro jährlich auf fast 2.500 Euro steigen soll, wie in einem Artikel der Sächsischen Zeitung vom Juli 2024 berichtet (Sächsische Grundsteuer abschaffen). Küllig argumentiert, dass die Bewertung seiner Grundstücke nicht der Realität entspricht, da sie im Außenbereich (zweite Reihe) liegt und nicht mit dem nahegelegenen Schloss Moritzburg (bewertet mit 65 Euro pro Quadratmeter) vergleichbar ist, wie im MDR-Magazin "Umschau" vom September 2024 hervorgehoben (MDR Umschau Grundsteuer).

Aktivitäten und Forderungen der Grundsteuerrebellen

Die Finanzämter und das sächsische Raumordnungsministerium halten die Bewertungen für korrekt und basierend auf aktuellen Marktwerten, wie im Februar 2024 berichtet. Sie sehen keine Planungsfehler, und die Hoffnung der Rebellen ruht auf dem Ministerpräsidenten, wie auf Sächsische Ministerpräsident erwähnt. Die Gemeinde Moritzburg appelliert weiterhin an Eigentümer, ihre Erklärungen abzugeben, und betont die Bedeutung der Grundsteuer für lokale Finanzen, wie in ihrer Bekanntmachung für 2023 angegeben.

Die Situation ist weiterhin ungelöst, mit laufenden Musterverfahren vor dem Verfassungsgericht, um das Gesetz für verfassungswidrig zu erklären, wie im September 2024 im MDR-Bericht hervorgehoben. Kritiker, wie Professor Georg Kirchhof, sehen Verstöße gegen den Gleichheitssatz, was die Debatte verstärkt.

Grundsteuerrebellen Analyse und Perspektive

Die Proteste in Moritzburg sind Teil einer breiteren Bewegung in Deutschland, wo über 900.000 Einsprüche allein in Mitteldeutschland eingereicht wurden, wie im MDR-Bericht dokumentiert. Die Reform, obwohl darauf ausgelegt, Fairness zu schaffen, hat zu regionalen Spannungen geführt, insbesondere in ländlichen Gebieten wie Moritzburg, wo Gartengrundstücke unverhältnismäßig stark belastet werden. Die Grundsteuerrebellen fordern eine Neubewertung, die die tatsächlichen Nutzungsbedingungen berücksichtigt, und ihre Bemühungen zeigen die Herausforderungen bei der Umsetzung solcher Reformen.

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Schlagworte: Grundsteuer-Gutachter, Grundsteuer-Gutachter Mitteldeutschland, Grundsteuer-Gutachter Sachsen, Grundsteuer-Gutachter Brandenburg, Grundsteuer-Gutachter Thüringen, Grundsteuer-Gutachter Sachsen-Anhalt, Grundsteuer-Gutachter Berlin, Grundsteuer-Gutachter Brandenburg, Grundsteuer-Gutachter Dresden, Grundsteuer-Gutachter ChemnitzGrundsteuer-Gutachter Leipzig, Grundsteuer-Gutachter Potsdam, Grundsteuer-Gutachter Jena, Grundsteuer-Gutachter Erfurt, Grundsteuer-Gutachter Halle/Saale, Grundsteuer-Gutachter-MDR-Umschau zu Gast, Grundsteuerrebellen, Grundsteuer-Gutachter Lutz Schneider


Grundsteuer Petition in Sachsen

Grundsteuer Petition in Sachsen

Grundsteuer Petition in Sachsen

Grundsteuer Petition in Sachsen

Torsten Küllig von den "Grundsteuerrebellen in Moritzburg" hat eine Grundsteuer Petition in Sachsen beim Petitionsausschuss im Sächsischen Landtag eingereicht.

Er findet es ungerecht, dass die Grundstückseigentümer bei falschen Grundsteuerbescheiden die Gutachterkosten tragen sollen.

Er sagt, dies sei eine ungerechtfertigte Abwälzung der Kosten auf den Bürger. Die Beweislast wird dabei zum Nachteil der Bürger umgedreht. 

Sollten bei der Berechnung der Grundsteuer Fehler entstehen, so hat der Gesetzgeber die Verpflichtung diese Fehler zu heilen.

Grundsteuer Petition in Sachsen

Je mehr diese Petition von Torsten Küllig und den "Grundsteuerrebellen" unterstützen - das heißt ebenfalls einreichen - umso besser.

Wie kann ich mich an der Petition zur Grundsteuer in Sachsen beteiligen?

Wie geht das konkret? 

  1. Rufen Sie die Webseite des Petitionsausschusses auf: Petitionsausschuss im Sächsischen Landtag.
  2. Geben Sie Ihre persönlichen Daten ein.
  3. Übernehmen Sie einfach die Textbausteine hier auf der Seite weiter unten. Sie können gerne auch einen anderen Text verfassen, beachten Sie allerdings die begrenzte Zeichenzahl und schicken es online ab.

Torsten Küllig empfiehlt: "Nutzen Sie am besten die vorgegebenen Textbausteine So besteht am ehesten die Möglichkeit, dass die Petition zu einer Massenpetition (ab 50 Einreicher) erklärt wird."

Hier nun die Textbausteine zur Grundsteuer Petition in Sachsen

Gutachterkostenübernahme durch Freistaat

Rücknahme der Kostenauferlegung für die Grundstückseigentümer bei der individuellen Neubewertung der Grundsteuer. Übernahme der zusätzlichen Bewertungskosten durch den Freistaat Sachsen
Über welche Entscheidung/welche Maßnahme/welchen Sachverhalt wollen Sie sich beschweren?
Die Kostenauferlegung für die Grundstückseigentümer bei der individuellen Neubewertung bei der Grundsteuer ist nicht rechtskonform und sollte zurückgenommen werden. Die Übernahme der zusätzlichen Bewertungskosten soll der Freistaat Sachsen übernehmen. Die vorgenommene pauschale Erhebungspraxis durch die Finanzämter beinhalten erheblich strukturelle Bewertungsfehler, bei denen viele Grundstücke deutlich überbewertet wurden. Die strukturelle Fehlbewertung führte zu zwei Beschlüssen des Bundesfinanzhofes vom 27. Mai 2024, II B 78/23 und II B 79/23 (https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202410095/), der den Betroffenen in der Regel ab 40 Prozent Überbewertung die Möglichkeit einräumt, wegen Verstoßes gegen das Übermaßverbot eine individuelle Neuberechnung des Grundstückswertes nachreichen zu dürfen. Der Erlass scheint daher ebenfalls gegen das Übermaßverbot zu verstoßen und könnte durch das Stattgeben der Petition geheilt werden.

Was möchten Sie mit Ihrer Bitte/Beschwerde erreichen (max. 1000 Zeichen)?
Korrektur des koordinierten Erlasses der obersten Finanzbehörden der Länder vom 24. Juni 2024 zum Ansatz eines niedrigeren gemeinen Werts bei der Bewertung des Grundvermögens für Zwecke der Grundsteuer ab 1. Januar 2025 Aussetzung der Vollziehung (§ 361 AO) von Bescheiden über die Feststellung des Grundsteuerwerts. Dieser sieht zwar in bestimmten Ausnahmefällen eine Aussetzung der Vollziehung von Bescheiden und eine individuelle Neuberechnung des Grundstückswertes vor, allerdings müssen gemäß Erlasslage derzeit die Kosten für einen zertifizierten Gutachter durch den Grundstückseigentümer getragen werden. Außerdem sollte zu den weniger drastischen Überbewertungen erreicht werden, dass der Freistaat eine gleiche Regelung wie in Niedersachsen schafft, in dem sämtliche Verfahren zu Einsprüchen gegen die Bewertungen ruhend gestellt werden, bis die Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuerreform rechtskräftig festgestellt wurde (Niedersächsisches Ministerialblatt Nr. 387 vom 04.09.2024).

Gegen wen, insbesondere welche Behörde/Institution richtet sich Ihre Beschwerde?
Staatsminister Vorjohann, Sächsisches Staatsministerium der Finanzen.

Bitte geben Sie eine kurze Begründung für Ihre Bitte/Beschwerde/Vorschlag für eine Gesetzesänderung?
Ein Erlass ist eine Anordnung der Exekutive an andere staatliche Stellen. Erlasse binden zwar die Verwaltung, allerdings nicht die Gerichte. Insbesondere, wenn ein Erlass ebenfalls gegen das Übermaßverbot verstößt, erwächst dem Gesetzgeber die Verpflichtung diesen Rechtsverstoß zu heilen und nicht die Gerichte mit massenhaften Klagen belastet. Die Petition dient somit dem Rechtsfrieden und soll das Sächsische Staatsministerium der Finanzen auffordern, vor Inkrafttreten der Grundsteuer für die betroffenen Grundstückseigentümer die Möglichkeit zu schaffen, bei der individuellen Neubewertung ihrer Grundstücke von den damit im Zusammenhang stehenden Kosten freigestellt zu werden. Im Allgemeinen gilt der Rechtsgrundsatz, wer behauptet, muss beweisen. Hier wird jedoch die Beweislast zum Nachteil der Bürger umgedreht. Aufgrund der Vielzahl von Einsprüchen (in Sachsen laut MDR-Umschau-Beitrag über 580.000 - Tendenz steigend). Hier droht eine gewaltige Prozesswelle auf die Gerichte zu zurollen.

Was kann ich noch in Sachen Grundsteuer in Sachsen tun?

Torsten Küllig und die Grundsteuerrebellen können Sie per Mail erreichen unter "grundsteuerrebellen@web.de"

Frau Cichy vom MDR hat Herrn Küllig um eine Abfrage der neuen Grundsteuerhebesätze für 2025 gebeten. Wenn Sie dies unterstützen möchten, senden Sie bitte eine Mail mit Angabe Ihrer Stadt/Gemeinde und dem alten und dem neuen Grundsteuerhebesatz an Frau Cichy.

Am Samstag den 21.12.2024 ab 16:00 Uhr werden die Grundsteuerrebellen wieder ein "Rebellen"-Lagerfeuer in Dresden am Elbufer (Feuerstelle an der Drachenschänke) veranstalten. Diesmal wird es nicht nur ein Lagerfeuer mit vielen Gesprächen geben, sondern es wird auch ein Grill aufgebaut. Kommen Sie doch einfach mal vorbei!

Grundsteuer Gutachten - Ich erstelle Ihnen qualifizierte und anerkannte Verkehrswertgutachten

Grundsteuer Petition in Sachsen 1

Lutz Schneider

Wenn Sie von den Neuregelungen bei der Grundsteuer betroffen sind und der Auffassung sind, dass das Finanzamt eine Überbewertung ihres Grundstückes vorgenommen hat (dies kommt nach unseren Erfahrungen der letzten Jahre sehr häufig vor), sollten Sie sich über den sogenannten "Nachweis des niedrigeren gemeines Werts" durch ein qualifiziertes Verkehrswertgutachten informieren. 

Haben Sie Fragen zur Erstellung eines Grundsteuer Gutachtens zum Nachweis den niedrigeren gemeinen Werts? Kontaktieren Sie mich einfach. Ich berate Sie gern. 

Immobilienbewertung Lutz Schneider ist seit mehr als 30 Jahren Ihr qualifizierter Ansprechpartner für die Immobilienbewertung. Ich stehe für ein hohes Maß an Kompetenz und aktuellem Fachwissen. Sie erhalten bei uns rechtsichere Grundsteuer Gutachten, die auch vor Gericht und dem Finanzamt stand halten.

Grundsteuer Gutachten - Sie haben Fragen zu Grundsteuer Gutachten in Sachsen und darüber hinaus? Schreiben Sie mir! Ich antworte Ihnen gern.

Haben Sie weitere Fragen zum Thema "Grundsteuer Gutachten", zum "Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts" bei der Grundsteuer 2025 gegenüber dem Finanzamt  oder möchten ein Kostenangebot für ein qualifiziertes Grundsteuer Gutachten für die Grundsteuer 2025 von uns erhalten? Dann füllen Sie bitte das nachfolgende Formular aus. Ich melde mich umgehend per Mail oder Telefon bei Ihnen.

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Gutachten Restnutzungsdauer

Gutachten Restnutzungsdauer

Gutachten Restnutzungsdauer - Wie Sie damit Steuern sparen

Gutachten Restnutzungsdauer - Wie man mit Gutachten über die Restnutzungsdauer kräftig Steuern sparen kann, hatte ich in meinem Blogbeitrag zu Gutachten und Restnutzungsdauer bereits berichtet.

Der Finanzverwaltung war diese Vorgehensweise seit Längerem ein Dorn im Auge. Sie versuchte mit zahlreichen Aktionen und Tricks die Anwendung der Restnutzungsdauergutachten zu behindern.
Gutachten Restnutzungsdauer

Gutachten Restnutzungsdauer

Jahressteuergesetz 2024 - Die Anwendung der Restnutzungsdauergutachten soll ab 01.01.2025 weiter behindert und eingeschränkt werden.

Im Entwurf des Jahressteuergesetzes 2024 gibt es wesentliche Neuregelungen, die den Bereich der Abschreibungen für Abnutzung (AfA) betreffen, insbesondere im Hinblick auf Gutachten und die Bestimmung der Restnutzungsdauer von Wirtschaftsgütern.

Der Entwurf des Jahressteuergesetzes 2024 sieht eine Reihe von Neuregelungen ab dem 01.01.2025 vor, die die Anwendung der Gutachten zur Restnutzungsdauer weiter behindert und eingeschränkt werden.

Eine zentrale Änderung im Entwurf des Jahressteuergesetzes 2024 betrifft die verbindliche Einführung von Mindestnutzungsdauern für bestimmte Wirtschaftsgüter.

Für Fälle, in denen von den gesetzlichen Normen abgewichen werden soll, sind verstärkte Anforderungen an externe Gutachten vorgesehen. Diese Gutachten müssen umfassender sein und eine detaillierte Begründung dafür liefern, warum eine von den Tabellen abweichende Restnutzungsdauer angesetzt wird. Der Entwurf legt fest, dass solche Gutachten von unabhängigen und qualifizierten Sachverständigen erstellt werden müssen, um Manipulationen zu verhindern und Transparenz zu gewährleisten.

Steuerberater Stefan Mücke aus Kleinwallstadt klärt über alle Sachverhalte dazu kompetent auf. Sehen Sie hier sein Video. Ich habe dem nichts hinzuzufügen. Danke Herr Mücke!
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Praktische Auswirklungen für Steuerpflichtige

Für Steuerpflichtige bedeutet dies, dass bei der Abschreibung von Wirtschaftsgütern die Berücksichtigung individueller Gegebenheiten eingeschränkt wird, sofern kein entsprechendes, anerkanntes Gutachten vorgelegt wird.

Gelten die Neuregelungen ab 01.01.2025?

Inwieweit die Neuregelungen bei Gutachten zur Restnutzungsdauer des Jahressteuergesetzes 2024 tatsächlich in Kraft treten, bleibt zum heutigen Zeitpunkt (01.11.2024) noch abzuwarten.

Aber die Wahrscheinlichkeit, dass der übergriffige Staat und die gierige Finanzverwaltung auch dies durchzieht, ist sehr hoch. Dann bleibt dem Steuerzahler nur der Klageweg.

Gutachten Restnutzungsdauer - Ich erstelle Ihnen qualifizierte und anerkannte Verkehrswertgutachten

Gutachten Restnutzungsdauer 2

Lutz Schneider

Haben Sie Fragen zu Gutachten über die Restnutzungsdauer? Kontaktieren Sie mich einfach. Ich berate Sie gern. 

Immobilienbewertung Lutz Schneider ist seit mehr als 30 Jahren Ihr qualifizierter Ansprechpartner für die Immobilienbewertung. Ich stehe für ein hohes Maß an Kompetenz und aktuellem Fachwissen. Sie erhalten bei mir rechtsichere Verkehrswertgutachten, die auch vor Gericht und Finanzamt stand halten.

Mit meiner Zertifizierung erfülle ich übrigens alle Anforderungen, die die Finanzämter an Gutachter zum Nachweis einer geringeren Restnutzungsdauer stellen. Zudem führen wir bei unseren Restnutzungsdauergutachten stets eine Besichtigung der Immobilie durch.  

Sie haben Fragen zu Gutachten über die Restnutzungsdauer? Schreiben Sie mir! Ich antworte Ihnen gern.

Gutachten Restnutzungsdauer - Haben Sie weitere Fragen zu "Gutachten Restnutzungsdauer" oder möchten ein Kostenangebot (für Sie kostenfrei und unverbindlich) für ein Gutachten von uns erhalten? Dann füllen Sie bitte das nachfolgende Formular aus. Wir melden uns umgehend per Mail oder Telefon bei Ihnen.

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Aktuelle Schlagworte Gutachten Restnutzungsdauer

Schlagworte: Gutachten Restnutzungsdauer, Gutachten Restnutzungsdauer Sachsen, Gutachten Restnutzungsdauer Brandenburg, Gutachten Restnutzungsdauer Berlin, Gutachten Restnutzungsdauer Thüringen.

Hinweis

Ich habe die vorstehenden Informationen sorgfältig für Sie zusammengestellt und recherchiert. Jedoch erfolgt die Veröffentlichung ohne jegliche Gewähr. Alle Rechte vorbehalten © Lutz Schneider Immobilienbewertung Wilthen.

Grundsteuer Gutachten Grundsteuergutachten

Grundsteuer Gutachten

Grundsteuer Gutachten Grundsteuergutachten

Grundsteuer Gutachten Grundsteuergutachten

Das Jahr 2024 neigt sich dem Ende zu und das Thema Grundsteuer und Gutachten bzw. Grundsteuergutachten rückt immer mehr in das Bewusstsein der Steuerzahler. Aber auch Mieter werden von den Neuregelungen bei der Grundsteuer betroffen sein.

Die ersten Kommunen haben bereits die neuen Hebesätze veröffentlicht und die ersten Gemeinden verschicken die neuen Grundsteuerbescheide.

Jetzt wird man erstmals konkret sehen können, ob man im Jahr 2025 mehr oder weniger Grundsteuer zu zahlen hat.

Lutz Schneider Immobilienbewertung hatte bereits zwei Blogbeiträge zur neuen Grundsteuer veröffentlicht. Einmal zu den Neuregelungen bei dem jetzt zulässigen Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts für Zwecke der Grundsteuer ab dem 01.01.2025 sowie zu den zahlreichen Einsprüchen gegen die neue Grundsteuer und den Grundsteuerrebellen in Sachsen.

Grundsteuer Gutachten - Die Grundlagen

Wann sollte gegen die Festsetzung der neuen Grundsteuer Einspruch eingelegt werden?

Ist der vom Finanzamt festgestellte Grundsteuerwert vermeintlich zu hoch (also über dem aktuellen Verkehrswert/Marktwert des Grundstücks), dann sollten Sie innerhalb einer Frist von 4 Wochen Einspruch gegen den Wertfestsetzungsbescheid einlegen. Dies kann formlos und vorerst ohne Begründung geschehen. Ihnen entstehen daraus keine Nachteile.

Wichtig: Den Einspruch per Einschreiben/Rückschein versenden. Damit Sie einen Nachweis haben, wann der Einspruch beim Finanzamt eingegangen ist.

Grundsätzlich sollten Sie sowieso Einspruch gegen die neue Grundsteuer (gegen den Wertfestsetzungsbescheid) einlegen, da zum heutigen Zeitpunkt nicht absehbar ist, wie es mit der Grundsteuer überhaupt weiter geht. 

Es laufen derzeit mehrere Gerichtsverfahren, die das neue Grundsteuermodell (Bundesmodell) für verfassungswidrig halten. Geklagt haben u. a. der "Bund der Steuerzahler" sowie "Haus und Grund".

Welche formalen Anforderungen an Grundsteuer Gutachten bestehen? 

Seit Juli 2024 besteht in den Bundesländern bzw. Stadtstaaten Nordrhein-Westfalen, Berlin, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Hollstein, Thüringen, Brandenburg und Rheinland-Pfalz die Möglichkeit per qualifizierten Gutachten eines zertifizierten Sachverständigen nachzuweisen, dass der vom Finanzamt ermittelte Grundsteuerwert zu hoch ist. Dies sind alle Bundesländer, die das sog. Bundesmodell anwenden. Wir hatten in unserem Blogbeitrag bereits hier ausführlich darüber berichtet. In anderen Bundesländern bestehen ggf. davon abweichende Regelungen.

Die Finanzämter nennen diesen Vorgang amtlich "Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts für Zwecke der Grundsteuer".

Welche Anforderungen an Grundsteuer Gutachten bzw. Grundsteuergutachten bestehen?

Beispielhaft hat das Ministerium der Finanzen und für Europa des Landes Brandenburg in Potsdam ein Merkblatt dazu herausgegeben:

Grundsteuer Gutachten Anforderungen

Grundsteuer Gutachten Anforderungen

Grundsteuer Gutachten Anforderungen

Grundsteuer Gutachten Anforderungen

Grundsteuer Gutachten Anforderungen

Grundsteuer Gutachten Anforderungen

Grundsteuer Gutachten Anforderungen

Grundsteuer Gutachten Anforderungen

Das Merkblatt kann als PDF-Datei beim Ministerium der Finanzen und für Europa des Landes Brandenburg kostenlos gedownloadet werden.

Es ist davon auszugehen, dass in den anderen Bundesländern vergleichbare Regelungen gelten. 

Als Nachweis des niedrigen gemeinen Werts können regelmäßig Verkehrswertgutachten

  • der zuständigen Gutachterausschüsse im Sinne der §§ 192 ff. BauGB (dies sind übrigens die Verantwortlichen für tlw. falsch ermittelte Bodenrichtwerte bzw. falsch abgegrenzte Bodenrichtwertzonen),
  • von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken oder
  • von Sachverständigen, die von einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle als Sachverständiger zertifiziert sind. 

Hinweis zu einer "nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle:

Auch nicht akkreditierte sowie nicht nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Zertifizierungsstellen können Sachverständigen ein Zertifikat nach DIN EN ISO/IEC 17024 ausstellen. Diese Zertifikate erfüllen jedoch nicht die geforderte Qualifikation.

Lutz Schneider ist bei SprengnetterZert nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert. SprengnetterZert ist bei der Deutschen Akkreditierungssstelle (DAkkS) akkreditiert. Lutz Schneider erfüllt also diese Anforderung vollumfänglich.

Welche sonstigen Anforderungen an Grundsteuer Gutachten bestehen? 

Nach den erfolgten Neuregelungen in den o. g. Bundesländern mit dem Grundsteuermodell "Bundesmodell" ist ein nachgewiesener niedrigerer gemeiner Wert aber nur anzusetzen, wenn der pauschaliert ermittelte Grundsteuerwert den nachgewiesenen gemeinen Verkehrswert um mindestens 40 Prozent übersteigt.

Nach einer ersten sachverständigen Einschätzung lohnt sich die Anfertigung eines Gutachtens zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts besonders in folgenden Fällen:

  • bei älteren und schadhaften Gebäuden,
  • bei Vorliegen von "besonderen objektspezifischen Grundstücksmerkmalen",
  • bei bestehenden Belastungen und Rechten (Wohnungsrechte, Nießbrauch etc.),
  • bei Liquidationsobjekten (Abrissobjekten),
  • bei erheblichen Lagewertunterschieden innerhalb einer Bodenrichtwertzone (bspw. Lage in zweiter Reihe, keine gesicherte Erschließung vorhanden etc.) und 
  • bei durch die örtlichen Gutachterausschüsse falsch bestimmten oder falsch abgegrenzten Bodenrichtwerten.

Wir würden diesen Sachverhalt im Einzelfall für Ihr Grundstück prüfen. Dazu benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen, die Sie uns bitte per Mail zusenden:

  • Grundbuchauszug (aktuell),
  • Angaben zum Objekt (Anschrift, Flurstücke etc.),
  • Anschrift Auftraggeber,
  • Bauunterlagen (Grundriss, Schnitt) sofern vorhanden,
  • einige Objektfotos (sofern vorhanden), 
  • Objektangaben (Objektart, Anzahl Wohnungen oder Gewerbeeinheiten, Wohnfläche/Nutzfläche),
  • Angaben Baujahr und Unterhaltungszustand (unsaniert, tlw. saniert/modernisiert oder voll modernisiert),
  • Modernisierungsmaßnahmen der letzten 10 bis 20 Jahre
  • Bescheid über Grundsteuerwert und Bescheid über Grundsteuermessbetrag.

Wenn Sie uns diese Unterlagen vollständig zusenden, können wir vorab im Einzelfall prüfen, ob eine Chance besteht, dass die vorgeschriebene Abweichung zwischen ermittelten Grundsteuerwert und aktuellem Verkehrswert von 40 Prozent erreicht werden könnte. Für diese aufwendige Prüfung berechnen wir Ihnen 149,00 € zzgl. 19,00 % Mehrwertsteuer (177,31 € incl. MwSt.).

Gleichzeitig können wir Ihnen ein Kostenangebot für ein Verkehrswertgutachten zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts zum Zwecke der Grundsteuer erstellen. Die Kosten für die Vorprüfung rechnen wir Ihnen auf die Kosten des Gutachtens an. 

Bitte beachten Sie weiterhin, dass wir wegen der Entfernungen derzeit nur Anfragen aus den Bundesländern Sachsen, Brandenburg, Berlin, Sachsen-Anhalt und Thüringen bearbeiten können. In Einzelfällen auch darüber hinaus. Dies muss aber im Vorfeld geklärt werden.

Wann rechnet sich ein Grundsteuer Gutachten bzw. Grundsteuergutachten?

Für diese Prüfung müssen Sie den neuen Grundsteuerhebesatz ihrer Gemeinde kennen. Viele Gemeinden haben diese bis zum heutigen Tag aber noch nicht veröffentlicht.

Sollte ihr Hebesatz schon vorliegen, können Sie vorerst die alte jährliche Grundsteuer mit der neuen jährlichen Grundsteuer vergleichen.  

Sollte Ihnen noch kein neuer Grundsteuerbescheid zum 01.01.2025 vorliegen, gilt für die neue Grundsteuer folgende Formel:

Grundsteuer 2025 = Grundsteuerwert x Grundsteuermesszahl x Hebesatz Gemeinde

Ziehen Sie hilfsweise (den neuen Verkehrswert und die dafür geltende Grundsteuer kennen Sie ja noch nicht) von der neuen Grundsteuer die alte Grundsteuer ab. Der Differenzbetrag wäre hilfsweise die jährliche "Ersparnis".

Multiplizieren Sie diesen Betrag mit der Zahl 7, denn die Grundsteuer gilt bis zum neuen Feststellungszeitpunkt 01.01.2029. Sie zahlen die Grundsteuer also in gleicher Höhe für 7 Jahre. Dann wird neu berechnet.

Von dem entsprechenden Betrag ziehen Sie die Kosten für ein Verkehrswertgutachten zum Nachweis des niedrigen gemeine Werts zum Zwecke der Grundsteuer ab. Sollte der verbliebene Betrag positiv sein, so lohnt sich formal ein entsprechendes Grundsteuer Gutachten.

Sollte der neue Hebesatz noch nicht bekannt sein, so können Sie hilfsweise den alten Hebesatz anwenden.

Aber Sie sehen, da sind zum heutigen Zeitpunkt noch zahlreiche Unsicherheiten eingebaut. Ein Verkehrswertgutachten zum Nachweis den niedrigeren gemeinen Werts für Zwecke der Grundsteuer wird sich nur bei sehr hohen Abweichungen rechnen.   

Was kostet ein Grundsteuer Gutachten bzw. Grundsteuergutachten?

Die Anforderungen an Grundsteuer Gutachten bzw. Grundsteuergutachten sind extrem hoch. Deshalb ist die Anfertigung eines Grundsteuer Gutachtens wirklich arbeitszeitintensiv und aufwendig. Wir müssen ja auch alle Anforderungen der Finanzämter erfüllen. Und schließlich soll das Gutachten ja auch vom Finanzamt anerkannt werden.

Wir erstellen Ihnen bei Übersendung der o. g. Unterlagen und Informationen gern ein entsprechende Kostenangebot zum Festpreis (für Sie bis auf die Kosten der Vorprüfung kostenlos und unverbindlich).

Sie sollten aber unverbindlich mindestens mit Kosten von 2.500,00 € zzgl. MwSt. (2.975,00 € inkl. MwSt.) zzgl. Nebenkosten und Auslagen rechnen. Bei weiten Entfernungen, großen Objekten (bspw. Gewerbeobjekte, Industrieobjekte etc.) sowie beim Vorliegen von Objektbesonderheiten (Rechte, Belastungen etc.) können deutlich höhere Honorare anfallen.

Grundsteuer Gutachten - Ich erstelle Ihnen qualifizierte und anerkannte Verkehrswertgutachten

Grundsteuer Gutachten 3

Lutz Schneider

Wenn Sie von den Neuregelungen bei der Grundsteuer betroffen sind und der Auffassung sind, dass das Finanzamt eine Überbewertung ihres Grundstückes vorgenommen hat (dies kommt nach unseren Erfahrungen der letzten Jahre sehr häufig vor), sollten Sie sich über den sogenannten "Nachweis des niedrigeren gemeines Werts" durch ein qualifiziertes Verkehrswertgutachten informieren. 

Haben Sie Fragen zur Erstellung eines Grundsteuer Gutachtens zum Nachweis den niedrigeren gemeinen Werts? Kontaktieren Sie mich einfach. Ich berate Sie gern. 

Immobilienbewertung Lutz Schneider ist seit mehr als 30 Jahren Ihr qualifizierter Ansprechpartner für die Immobilienbewertung. Ich stehe für ein hohes Maß an Kompetenz und aktuellem Fachwissen. Sie erhalten bei uns rechtsichere Grundsteuer Gutachten, die auch vor Gericht und dem Finanzamt stand halten.

Grundsteuer Gutachten - Sie haben Fragen zu Grundsteuer Gutachten in Sachsen und darüber hinaus? Schreiben Sie mir! Ich antworte Ihnen gern.

Haben Sie weitere Fragen zum Thema "Grundsteuer Gutachten", zum "Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts" bei der Grundsteuer 2025 gegenüber dem Finanzamt  oder möchten ein Kostenangebot für ein qualifiziertes Grundsteuer Gutachten für die Grundsteuer 2025 von uns erhalten? Dann füllen Sie bitte das nachfolgende Formular aus. Ich melde mich umgehend per Mail oder Telefon bei Ihnen.

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Bitte Grund für die Erstellung des Gutachtens angeben

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Aktuelle Schlagworte Grundsteuer Gutachten

Schlagworte: Grundsteuer Gutachten, Grundsteuergutachten, Grundsteuer Gutachten 2025, Grundsteuergutachten 2025, Grundsteuer Gutachten Berlin, Grundsteuer Gutachten Brandenburg, Grundsteuer Gutachten Sachsen, Grundsteuer Gutachten Thüringen, Grundsteuer Gutachten Sachsen-Anhalt, Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts, Grundsteuer Nachweis niedriger gemeiner Wert, Grundsteuer Nachweis niedrigerer gemeiner Wert 2025, Grundsteuer Nachweis durch Gutachten, Grundsteuer Nachweis durch Sachverständigengutachten, Grundsteuergutachten Nachweis niedriger gemeiner Wert, Grundsteuergutachten Nachweis niedriger Wert.

Hinweis

Ich habe die vorstehenden Informationen zu Grundsteuer Gutachten sorgfältig für Sie zusammengestellt und recherchiert. Jedoch erfolgt die Veröffentlichung ohne jegliche Gewähr. Alle Rechte vorbehalten © Lutz Schneider Immobilienbewertung Wilthen.

Grundstücksmarkt in Thüringen 2024

Grundstücksmarkt in Thüringen 2024

Grundstücksmarkt in Thüringen 2024

Grundstücksmarkt in Thüringen 2024

Immobilienbewertung Lutz Schneider wird häufig gefragt, wie sich der Grundstücksmarkt in Thüringen 2024 entwickelt hat.

Wir haben die interaktive Webseite zum Immobilienmarkt Thüringen der Zentralen Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte des Freistaates Thüringen in den Wochen ausführlich für Sie analysiert und ausgewertet.

Lutz Schneider Immobilienbewertung gibt Ihnen heute hier eine überregionale Zusammenfassung über den Grundstücksmarkt in Thüringen 2024. Sollten Sie Fragen zum thüringischen Grundstückmarkt haben, können Sie uns gern kontaktieren.

Der Grundstücksmarkt in Thüringen 2024

Grundstücksmarkt Thüringen 2023: Allgemeine Entwicklung 

Der Grundstücksmarkt in Thüringen 2023 war von deutlichen Veränderungen geprägt. Der Markt erlebte nach einem Hoch in den Vorjahren einen Rückgang bei den Transaktionen und Geldumsätzen, was vor allem auf die steigenden Zinsen und die unsichere wirtschaftliche Lage zurückzuführen ist. Der Fokus lag insbesondere auf den großen Städten wie Erfurt, Jena und Weimar, aber auch in ländlichen Gebieten gab es signifikante Veränderungen.

Grundstücksmarkt Thüringen: Unbebaute Grundstücke

Im Jahr 2023 zeigte der Markt für unbebaute Grundstücke in Thüringen eine heterogene Entwicklung. Während die Nachfrage nach Baugrundstücken in städtischen Gebieten wie Erfurt, Weimar und Jena weiterhin hoch war, stagnierte sie in ländlicheren Regionen oder nahm sogar ab.

  • Bauland für den individuellen Wohnungsbau: In städtischen Gebieten blieben die Preise für Baugrundstücke relativ stabil, vor allem im Umland von Erfurt. In ländlicheren Gebieten gingen die Transaktionen jedoch zurück, was auf den geringen Zuzug und eine alternde Bevölkerung hinweist.
  • Gewerbeflächen: Auch der Markt für gewerbliche Bauflächen war von Unsicherheiten geprägt, da viele Unternehmen aufgrund der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen Investitionen aufgeschoben haben.

Grundstücksmarkt Thüringen: Bebaute Grundstücke

Ein- und Zweifamilienhäuser:

Ein- und Zweifamilienhäuser sind in Thüringen weiterhin sehr gefragt, insbesondere in den Ballungsräumen um Erfurt und Jena. Der Kaufpreis pro Quadratmeter für Einfamilienhäuser stieg in städtischen Regionen, insbesondere aufgrund der hohen Nachfrage bei gleichzeitig begrenztem Angebot. In ländlichen Regionen war die Preisentwicklung jedoch weniger dynamisch, und es gab vereinzelt Rückgänge bei den Transaktionen.

Reihenhäuser und Doppelhaushälften:

Dieses Segment zeigt ebenfalls einen stabilen Trend in den Städten, insbesondere dort, wo das Platzangebot für Einfamilienhäuser begrenzt ist. In den ländlichen Gebieten konnten jedoch keine signifikanten Preisanstiege verzeichnet werden. Die Nachfrage nach dieser Wohnform hängt stark von der Nähe zu städtischen Ballungszentren ab.

Mehrfamilienhäuser:

Mehrfamilienhäuser in den Großstädten Thüringens erlebten ebenfalls eine hohe Nachfrage, insbesondere als Anlageobjekte. Der Rückgang der Transaktionen in diesem Bereich war jedoch auf die allgemeinen Unsicherheiten auf den Finanzmärkten zurückzuführen. Es gab einen Rückgang der Investitionstätigkeiten, da steigende Zinsen und die unsichere Wirtschaftslage viele Investoren vorsichtiger agieren ließen.

Wohn- und Geschäftshäuser:

Der Markt für Wohn- und Geschäftshäuser zeigte eine ähnliche Entwicklung wie der Markt für Mehrfamilienhäuser. In Erfurt und Jena blieb die Nachfrage relativ hoch, während kleinere Städte und ländliche Regionen weniger Interesse verzeichneten. Der Geldumsatz in diesem Segment war stark abhängig von der wirtschaftlichen Situation der Region.

Gewerbeimmobilien:

Gewerbeimmobilien waren ebenfalls stark von der wirtschaftlichen Unsicherheit betroffen. Viele Unternehmen hielten sich mit Investitionen zurück, was zu einem Rückgang bei den Transaktionen und dem Umsatz führte. Besonders betroffen waren ländliche Regionen, in denen die Nachfrage nach Gewerbeflächen ohnehin geringer ist.

Wohnungseigentum:

Der Markt für Wohnungseigentum entwickelte sich je nach Region unterschiedlich. In Städten wie Erfurt und Jena stieg die Nachfrage nach Eigentumswohnungen weiter an, getrieben durch die Urbanisierung und die Zuwanderung in diese Wachstumszentren. In anderen Regionen stagnierte der Markt jedoch, und die Preise blieben auf einem moderaten Niveau.

  • Neubauprojekte: Trotz der gestiegenen Baukosten bleibt das Interesse an Neubauten hoch, insbesondere in städtischen Lagen. Die Preise für Neubauwohnungen stiegen vor allem in Erfurt und Jena aufgrund des knappen Angebots weiter an.
  • Bestandswohnungen: Der Markt für Bestandswohnungen zeigte ebenfalls eine positive Entwicklung, besonders in den Städten. Hier wurde eine Zunahme an Kaufverträgen registriert, obwohl die Preisanstiege moderater ausfielen.

Regionale Unterschiede

Der Grundstücksmarkt in Thüringen 2024 zeigt deutliche regionale Unterschiede. Während in den städtischen Gebieten wie Erfurt, Jena und Weimar die Preise aufgrund der hohen Nachfrage weiter steigen, stagnieren oder sinken sie in ländlichen Gebieten wie im Altenburger Land oder im Eichsfeld. Die Landkreise in der Peripherie verzeichnen teilweise sinkende Transaktionszahlen und geringere Preisanstiege.

Grundstücksmarkt in Thüringen: Aussichten 2024

Für 2024 ist zu erwarten, dass sich die Trends des Jahres 2023 fortsetzen. Die Nachfrage nach Wohnimmobilien in den städtischen Regionen wird weiterhin stark bleiben, insbesondere in den Ballungszentren. In ländlichen Regionen wird die Nachfrage hingegen weiter sinken, insbesondere wenn die Zinsen weiter steigen und der Zuzug in diese Gebiete ausbleibt.

  • Wachstumsstädte: Städte wie Erfurt und Jena werden auch 2024 die Haupttreiber des Immobilienmarktes in Thüringen sein. Die Preise für Wohnimmobilien dürften hier weiter steigen, während Gewerbeimmobilien unter der wirtschaftlichen Unsicherheit leiden könnten.
  • Ländliche Gebiete: In ländlichen Regionen wird es auch 2024 kaum Impulse für den Immobilienmarkt geben. Hier könnten fallende Preise und geringe Transaktionszahlen den Markt weiter belasten.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Grundstücksmarkt in Thüringen 2024 stark von der regionalen Lage abhängt. Während die Städte von Zuzug und wachsender Nachfrage profitieren, haben ländliche Regionen mit Abwanderung und sinkender Nachfrage zu kämpfen.

Grundstücksmarkt in Brandenburg 2024

Grundstücksmarkt in Brandenburg 2024

Grundstücksmarkt in Brandenburg 2024

Grundstücksmarkt in Brandenburg 2024

Immobilienbewertung Lutz Schneider wird häufig gefragt, wie sich der Grundstücksmarkt in Brandenburg 2024 entwickelt hat.

Wir haben in den letzten Wochen den Landesgrundstücksmarktbericht 2023 des Oberen Gutachterausschusses für Grundstückswerte in Brandenburg analysiert und ausgewertet.

Lutz Schneider Immobilienbewertung gibt Ihnen heute hier eine überregionale Zusammenfassung über den Grundstücksmarkt in Brandenburg 2024. Sollten Sie Fragen zum brandenburgischen Grundstückmarkt 2023/2024 haben, können Sie uns gern kontaktieren.

Grundstücksmarkt in Brandenburg 2024

Allgemeine Entwicklung des Grundstücksmarktes in Brandenburg

Im Jahr 2023 war der Grundstücksmarkt in Brandenburg von deutlichen Rückgängen sowohl bei der Anzahl der Kaufverträge als auch beim Geld- und Flächenumsatz geprägt. Insgesamt wurden 10.031 Kaufverträge für bebaute Grundstücke registriert, was einem Rückgang von 15 % im Vergleich zu 2022 entspricht. Der Geldumsatz sank um 39 % und der Flächenumsatz um 28 %. Diese Entwicklung ist vor allem auf steigende Zinsen, unsichere wirtschaftliche Rahmenbedingungen und hohe Baukosten zurückzuführen, die die Nachfrage nach Immobilien stark beeinflussten.

Grundstücksmarkt Brandenburg 2024: Unbebaute Grundstücke

Der Markt für unbebaute Grundstücke, insbesondere Bauflächen, zeigte einen starken Rückgang. Die Anzahl der Kaufverträge ging um 28 % zurück, und der Geldumsatz sank um 13 %. Diese Flächen umfassen Grundstücke für den individuellen Wohnungsbau, gewerbliche Nutzungen und Wochenend- oder Ferienhäuser. Trotz des Rückgangs im Kaufvertragsvolumen bleibt das Interesse an Baugrundstücken relativ stabil, insbesondere im Berliner Umland, wo die Nähe zur Hauptstadt eine große Rolle spielt.

Bauflächenkategorien:
  • Individueller Wohnungsbau: Stärkster Rückgang in der Anzahl der Kaufverträge aufgrund der unsicheren wirtschaftlichen Lage und hoher Zinsen.
  • Gewerbegrundstücke: Ähnlich starke Rückgänge wie beim Wohnungsbau, mit sinkender Nachfrage nach neuen Gewerbeprojekten.

Grundstücksmarkt Brandenburg 2024: Bebaute Grundstücke

Ein- und Zweifamilienhäuser:

Freistehende Ein- und Zweifamilienhäuser sind nach wie vor die gefragtesten Objekte im bebauten Bereich, obwohl die Nachfrage im Jahr 2023 um 12 % zurückging. Der Geldumsatz sank um 20 %, während der Flächenumsatz um 19 % abnahm. Die durchschnittlichen Kaufpreise für Ein- und Zweifamilienhäuser blieben jedoch relativ stabil, was darauf hindeutet, dass diese Immobilientypen weiterhin als wertbeständige Investitionen gelten. Die Preise im Berliner Umland sanken um 17 %, während im Weiteren Metropolenraum nur ein Rückgang von 5 % verzeichnet wurde.

Reihenhäuser und Doppelhaushälften:

Die Nachfrage nach Reihenhäusern und Doppelhaushälften ging ebenfalls um 10 % zurück, und der Geldumsatz sank um 24 %. Diese Häuser bieten oft eine erschwinglichere Alternative zu Einfamilienhäusern, was sie besonders in wirtschaftlich angespannten Zeiten attraktiv macht. Dennoch haben die steigenden Finanzierungskosten auch in diesem Segment die Nachfrage gedämpft.

Mehrfamilienhäuser:

Mehrfamilienhäuser machten etwa 5 % der Verkäufe bebauter Grundstücke aus, mit einem dramatischen Rückgang der Kaufverträge um 35 % und einem Rückgang des Geldumsatzes um 66 %. Dieser starke Rückgang verdeutlicht die Zurückhaltung bei größeren Investitionen in Mietimmobilien, da höhere Zinsen und eine unsichere Mietpreisentwicklung Investoren vorsichtig werden lassen. Im Berliner Umland fiel der Kaufpreis für Mehrfamilienhäuser älterer Baujahre um rund 16 %, was den schwachen Markt für Investoren unterstreicht.

Wohn- und Geschäftshäuser:

Im Segment der Wohn- und Geschäftshäuser wurde ein Rückgang der Kaufverträge um 22 % verzeichnet, während der Geldumsatz um 44 % zurückging. Der Bedarf an gemischt genutzten Immobilien, insbesondere in städtischen Gebieten, bleibt bestehen, jedoch wirken sich die gestiegenen Finanzierungskosten stark auf dieses Segment aus.

Gewerbeimmobilien:

Auch bei den Gewerbeimmobilien wurden rückläufige Zahlen verzeichnet. Der Flächenumsatz sank um 22 %, und der Geldumsatz reduzierte sich um 70 %. Diese Zahlen deuten auf eine schleppende Nachfrage nach Gewerbeflächen hin, insbesondere im Hinblick auf neue Projekte, die aufgrund unsicherer wirtschaftlicher Rahmenbedingungen verzögert oder ganz abgesagt werden.

Wohnungs- und Teileigentum

Der Markt für Eigentumswohnungen zeigte 2023 eine starke Abkühlung. Die Anzahl der Kaufverträge sank um 25 %, während der Geldumsatz um 37 % zurückging. Vor allem im Berliner Umland und in den kreisfreien Städten ist das Interesse an Eigentumswohnungen gesunken, da steigende Zinsen und unsichere Zukunftsperspektiven potenzielle Käufer abschrecken. Auch in Potsdam ging die Anzahl der Kaufverträge um 23 % zurück, wobei die durchschnittlichen Preise für Eigentumswohnungen relativ stabil blieben.

Ausblick auf den brandenburgischen Grundstücksmarkt für 2024

Für das Jahr 2024 wird erwartet, dass die Unsicherheiten auf dem Immobilienmarkt bestehen bleiben. Steigende Zinsen und wirtschaftliche Herausforderungen, wie die steigenden Baukosten, werden die Nachfrage weiter dämpfen, insbesondere im Bereich der Wohnimmobilien. Eine mögliche Erholung könnte jedoch in den stabileren Regionen wie dem Berliner Umland stattfinden, wo die Nähe zur Hauptstadt und die damit verbundene Nachfrage langfristig für Stabilität sorgen könnten.

Prognosen für 2024:
  • Ein- und Zweifamilienhäuser: Die Preise könnten sich weiter stabilisieren, insbesondere in begehrten Lagen wie dem Berliner Umland. Die Nachfrage nach bezahlbarem Wohneigentum bleibt jedoch gedämpft.
  • Mehrfamilienhäuser und Wohn- und Geschäftshäuser: Investoren werden weiterhin zurückhaltend sein, insbesondere bei größeren Objekten. Es wird erwartet, dass die Anzahl der Transaktionen niedrig bleibt.
  • Gewerbeimmobilien: Die Nachfrage nach Gewerbeimmobilien könnte stabil bleiben, wenn sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen verbessern. Derzeit zeigt sich jedoch eine vorsichtige Zurückhaltung bei Investoren.

Insgesamt ist für 2024 keine signifikante Erholung des Immobilienmarktes in Brandenburg zu erwarten. Es bleibt abzuwarten, wie sich die wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen entwickeln, um langfristig positive Impulse zu geben.

Grundstücksmarkt in Sachsen 2024

Grundstücksmarkt in Sachsen 2024

Grundstücksmarkt in Sachsen 2024

Grundstücksmarkt in Sachsen 2024

Immobilienbewertung Lutz Schneider wird häufig gefragt, wie sich der Grundstücksmarkt in Sachsen 2024 entwickelt hat.

Wir haben in den letzten Monaten die zahlreichen Grundstücksmarktberichte aus 2024 bspw. die der Großstädte Dresden, Leipzig und Chemnitz, aber auch Grundstücksmarktberichte nicht so zentraler Lagen bspw. dem Landkreis Bautzen, dem Landkreis Zwickau oder dem Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge analysiert und ausgewertet.

Lutz Schneider Immobilienbewertung gibt Ihnen heute hier eine überregionale Zusammenfassung über den Grundstücksmarkt in Sachsen 2024. Sollten Sie Fragen zum sächsischen Grundstückmarkt haben, können Sie uns gern kontaktieren.

Der Grundstücksmarkt in Sachsen 2024

Der Immobilienmarkt in Sachsen 2024 hat sich in den letzten Jahren dynamisch entwickelt und spiegelt die allgemeine wirtschaftliche und demografische Entwicklung der Region wider. Mit seinen großen Städten wie Dresden, Leipzig und Chemnitz sowie ländlichen Regionen bietet Sachsen ein breit gefächertes Immobilienangebot. Diese Analyse stützt sich auf die aktuellen Grundstücksmarktberichte und untersucht die wichtigsten Trends, Preisdynamiken und regionale Besonderheiten des Immobilienmarktes in Sachsen.

Wirtschaftliche und demographische Rahmenbedingungen

Die wirtschaftliche Stabilität und das demografische Wachstum sind entscheidende Faktoren, die den Immobilienmarkt beeinflussen. Sachsen verzeichnet eine stabile Wirtschaftsentwicklung mit einem Fokus auf Industrien wie Maschinenbau, Automobilbau und IT-Dienstleistungen. Der Bevölkerungszuwachs in den Metropolregionen, insbesondere in Leipzig und Dresden, hat zu einer erhöhten Nachfrage nach Wohnimmobilien geführt, während ländliche Regionen eher einen Rückgang der Nachfrage erleben.

Schlüsselindikatoren für den Grundstücksmarkt in Sachsen 2024 sind:

  • Bevölkerungswachstum: Leipzig und Dresden gehören zu den am schnellsten wachsenden Städten Deutschlands.
  • Wirtschaftliche Entwicklung: Die starke industrielle Basis und das Wachstum im Dienstleistungssektor tragen zur Attraktivität der Region bei.

Immobilienpreise in den Großstädten

Leipzig:

Leipzig ist in den letzten Jahren zu einem der attraktivsten Immobilienmärkte in Ostdeutschland geworden. Die Stadt profitiert von ihrer dynamischen wirtschaftlichen Entwicklung und steigenden Bevölkerungszahlen. Der Grundstücksmarktbericht zeigt, dass die Kaufpreise für Wohnimmobilien kontinuierlich gestiegen sind.

  • Wohnungspreise: Die Preise für Eigentumswohnungen in Leipzig sind in den letzten Jahren erheblich gestiegen, insbesondere in den zentralen und gefragten Stadtteilen wie Plagwitz, Südvorstadt und Connewitz.
  • Mietpreise: Auch die Mietpreise haben einen deutlichen Anstieg verzeichnet, wobei das Mietpreiswachstum in den innerstädtischen Gebieten am höchsten ist.

Dresden:

Dresden, die Landeshauptstadt Sachsens, zeigt ebenfalls einen Aufwärtstrend bei den Immobilienpreisen. Der historische Charme der Stadt, kombiniert mit wirtschaftlicher Stärke in Branchen wie der Mikroelektronik und der Halbleiterfertigung, zieht sowohl Investoren als auch neue Einwohner an.

  • Wohnungspreise: In Dresden sind die Preise für Neubauwohnungen besonders in den Stadtteilen Neustadt, Blasewitz und Striesen stark gestiegen.
  • Mietpreise: Dresden verzeichnete in den letzten Jahren ein moderates Wachstum der Mietpreise, bleibt jedoch im Vergleich zu Leipzig leicht darunter.

Chemnitz:

Chemnitz zeigt eine andere Dynamik als Leipzig und Dresden. Die Stadt hat mit einem Bevölkerungsrückgang und einer vergleichsweise schwächeren wirtschaftlichen Entwicklung zu kämpfen, was sich auch auf die Immobilienpreise auswirkt.

  • Wohnungspreise: Chemnitz weist deutlich geringere Immobilienpreise auf als die beiden anderen Großstädte, wobei der Preisanstieg moderat bleibt.
  • Mietpreise: Auch die Mieten sind vergleichsweise niedrig, was Chemnitz für bestimmte Zielgruppen, wie beispielsweise Studierende oder Rentner, attraktiv macht.

Ländliche Regionen

In den ländlichen Gebieten Sachsens ist ein differenziertes Bild zu erkennen. Während Regionen in der Nähe von Dresden und Leipzig teilweise von der urbanen Expansion profitieren und steigende Immobilienpreise verzeichnen, sehen viele strukturschwache Gegenden einen stagnierenden oder sogar rückläufigen Markt. Die ländlichen Regionen kämpfen mit Abwanderung und einem demografischen Wandel, was die Nachfrage nach Immobilien in diesen Gebieten schwächt.

  • Regionen mit Zuwachs: Gebiete rund um Dresden und Leipzig, wie das Umland von Meißen oder Markkleeberg, zeigen positive Marktentwicklungen, da viele Städter ins Umland ziehen.
  • Schrumpfende Regionen: Regionen wie das Erzgebirge oder die Lausitz haben mit Bevölkerungsverlusten zu kämpfen, was die Immobilienpreise dort unter Druck setzt.

Gewerbeimmobilienmarkt

Der Gewerbeimmobilienmarkt in Sachsen zeigt eine gemischte Entwicklung. Während in Leipzig und Dresden eine starke Nachfrage nach Büro- und Gewerbeflächen besteht, ist der Markt in Chemnitz und ländlichen Regionen weniger dynamisch.

  • Leipzig: Der Markt für Büroflächen in Leipzig boomt, insbesondere durch die Ansiedlung von Startups und Technologieunternehmen.
  • Dresden: In Dresden ist die Nachfrage nach Gewerbeflächen in den Bereichen Forschung und Entwicklung, insbesondere in der Mikroelektronik, stark.
  • Chemnitz: Chemnitz zeigt im Vergleich zu Leipzig und Dresden eine geringere Nachfrage nach Gewerbeimmobilien, was zu stabilen, aber niedrigen Preisen führt.

Zukunftsaussichten und Herausforderungen

Die zukünftige Entwicklung des sächsischen Immobilienmarktes hängt von mehreren Faktoren ab:

  • Demografische Entwicklung: Der anhaltende Bevölkerungszuwachs in den Großstädten wird die Nachfrage nach Wohnraum weiter ankurbeln. Eine Herausforderung besteht darin, genügend Wohnraum zu schaffen, um der steigenden Nachfrage gerecht zu werden, ohne dass die Preise außer Kontrolle geraten.
  • Infrastrukturprojekte: Zukünftige Infrastrukturprojekte, wie der Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs oder neue Verkehrsverbindungen, könnten auch die Immobilienmärkte in den Umlandgemeinden stärken.
  • Politische Maßnahmen: Maßnahmen zur Mietpreisbremse und Wohnbauförderung könnten einen erheblichen Einfluss auf den Markt haben, sowohl in den Städten als auch in den ländlichen Regionen.
  • Wirtschaftsentwicklung: Eine Schlüsselposition wird die Entwicklung der sächsischen Automobilindustrie einnehmen. Sollten gerade in den von der Volkswagen AG betriebenen zahlreichen sächsischen Standorten zahlreiche Mitarbeiter entlassen werden müssen, Standorte ggf. sogar ganz geschlossen oder einige der zahlreichen Zulieferbetriebe insolvent gehen, so könnte dies auf den sächsischen Immobilienmarkt verheerende Auswirkungen haben.   

Fazit und Ausblick Grundstücksmarkt Sachsen 2024

Der sächsische Immobilienmarkt zeigt eine starke Zweiteilung zwischen den wachsenden Metropolregionen und den ländlichen Gegenden.

Während Leipzig und Dresden dynamisches Wachstum verzeichnen und als Investmentstandorte immer attraktiver werden, kämpfen ländliche Regionen um Stabilität.

Chemnitz nimmt eine Zwischenstellung ein, mit einem verhaltenen Wachstum und moderaten Preisen.

Die Herausforderungen der kommenden Jahre liegen in der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum in den Großstädten sowie der Stärkung der ländlichen Regionen, um Abwanderung und Preisverfall entgegenzuwirken.

Die Grundstücksmarktberichte zeigen insgesamt ein Bild eines Immobilienmarktes, der von regionalen Disparitäten geprägt ist, aber gleichzeitig Chancen für Investoren und Eigenheimbesitzer in unterschiedlichen Segmenten bietet.

Grundstücksmarkt in Berlin 2024

Grundstücksmarkt in Berlin 2024

Grundstücksmarkt in Berlin 2024

Grundstücksmarkt in Berlin 2024

Immobilienbewertung Lutz Schneider wird häufig gefragt, wie sich der Grundstücksmarkt in Berlin 2024 entwickelt hat.

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Berlin hat im August 2024 den neuen Grundstücksmarktbericht 2023/2024 veröffentlicht.

Der vollständige neue Grundstücksmarktberichts 2024 ist auf der Webseite des Gutachterausschusses kostenlos zu downloaden

Lutz Schneider Immobilienbewertung hat den Marktbericht nachfolgend für Sie analysiert und ausgewertet.


Der Grundstücksmarkt in Berlin 2024

Der Grundstücksmarkt in Berlin erlebte im Jahr 2023 eine deutliche Abkühlung. Der Immobilienmarktbericht des Gutachterausschusses zeigt, dass sowohl die Anzahl der Kauffälle als auch der Geldumsatz signifikant zurückgingen. Dies ist auf gestiegene Bau- und Finanzierungskosten sowie auf die hohe Inflation zurückzuführen. Trotz dieser Herausforderungen zeigten einige Teilmärkte, wie das Wohnungseigentum in bestimmten Bezirken, eine gewisse Stabilität.

Entwicklung der Kauffälle und Umsätze

Im Jahr 2023 wurden insgesamt 17.563 Kauffälle in Berlin verzeichnet, was einem Rückgang von 19 % im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Der Gesamtgeldumsatz sank sogar um 29 % auf 12,4 Milliarden Euro. Ein besonders starker Rückgang zeigte sich im Bereich der unbebauten Grundstücke, wo die Zahl der Kauffälle um 15 % auf 694 fiel und der Geldumsatz um 61 % auf 780,1 Millionen Euro zurückging. Die Gesamtfläche der verkauften Grundstücke reduzierte sich um 45 % auf 456,2 Hektar. Dieser Rückgang spiegelt die Unsicherheiten auf dem Markt wider, da steigende Zinsen und hohe Baukosten viele potenzielle Käufer davon abhielten, neue Projekte zu beginnen.

Preisentwicklung in den Teilmärkten

Der Bericht zeigt, dass die Bodenrichtwerte in Berlin insbesondere im renditeorientierten Bauland, wie Geschosswohnungsbau, Bürogebäuden und Einzelhandel, zum Stichtag 1. Januar 2024 um 10 bis 30 % gesenkt wurden. Ähnliche Rückgänge wurden für höherwertige gewerbliche Nutzungen, wie Büroflächen, verzeichnet. Besonders in zentralen und renditestarken Lagen war dieser Preisverfall spürbar.

  • Bauland für individuellen Wohnungsbau: Trotz der allgemeinen Preisrückgänge blieb der Markt für Bauland im individuellen Wohnungsbau vergleichsweise stabil, wobei die Preisanpassungen regional unterschiedlich ausfielen.
  • Gewerbebauland: In diesem Segment wurden Preisrückgänge von bis zu 30 % verzeichnet, insbesondere in Lagen, die von hohen Büro- oder Einzelhandelsnutzungen geprägt sind.

Teilmarkt für bebaute Grundstücke

Der Markt für bebaute Grundstücke verzeichnete ebenfalls einen signifikanten Rückgang der Kauffälle um 16 % auf 2.931 Verkäufe. Die verkaufte Fläche reduzierte sich um 19 %, und der Geldumsatz sank um 25 % auf 6,6 Milliarden Euro. Besonders betroffen waren Ein- und Zweifamilienhäuser, wo ein Rückgang der Kauffälle um 12 % und der Geldumsätze um 22 % beobachtet wurde. Trotz dieser Rückgänge blieben einige hochpreisige Lagen stabil, etwa im Ortsteil Grunewald, wo der höchste Kaufpreis für ein Einfamilienhaus bei rund 9.295 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche lag.

Im Vergleich dazu lagen die mittleren Kaufpreise für Einfamilienhäuser in Berlin bei rund 4.095 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Auch der höchste Kaufpreis für ein Villengrundstück wurde in diesem Segment mit 9,8 Millionen Euro im Ortsteil Nikolassee erzielt.

Teilmarkt des Wohnungseigentums

Der Bericht hebt hervor, dass der Teilmarkt des Wohnungseigentums ebenfalls von Rückgängen betroffen war. Im Jahr 2023 wurden 13.938 Kauffälle für Eigentumswohnungen registriert, was einem Rückgang von 20 % entspricht. Der Gesamtumsatz sank um 25 % auf rund 5 Milliarden Euro, während die verkaufte Wohnfläche um 24 % auf rund 0,9 Millionen Quadratmeter zurückging. Der höchste Kaufpreis für eine Eigentumswohnung wurde im Ortsteil Prenzlauer Berg verzeichnet, wo rund 16.000 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche gezahlt wurden.

  • Erstverkäufe von Eigentumswohnungen: Diese lagen im Durchschnitt bei 7.868 Euro pro Quadratmeter, was einem leichten Rückgang von 1 % im Vergleich zum Vorjahr entspricht.
  • Weiterverkäufe von Eigentumswohnungen: In diesem Bereich sanken die mittleren Kaufpreise um 6 % auf 5.322 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche.

Bodenrichtwerte und Marktaussichten

Der Bericht zeigt, dass die Bodenrichtwerte in Berlin, insbesondere für renditeorientiertes Bauland, angepasst wurden. Im Vergleich zum Vorjahr wurden Preissenkungen von 10 bis 30 % verzeichnet, während in anderen Segmenten wie Gewerbe- und Wohnbauland für den individuellen Wohnungsbau die Preise moderat fielen. Dies spiegelt die Zurückhaltung der Käufer wider, die auf günstigere Finanzierungsbedingungen warten.

Für 2024 prognostiziert der Bericht eine Fortsetzung der schwierigen Marktsituation. Die gesenkten Zinsen der Europäischen Zentralbank im Jahr 2024 könnten den Markt leicht stabilisieren, reichen jedoch bei weitem nicht aus, um die Entwicklung vollständig umzukehren. Vor allem im renditeorientierten Bereich, wie bei Wohn- und Geschäftshäusern, werden weitere Preisrückgänge erwartet, während Immobilien zur eigenen Nutzung, wie Einfamilienhäuser, leichte Preisanstiege verzeichnen könnten.

Fazit zum Grundstücksmarkt in Berlin 2024

Insgesamt bleibt der Berliner Grundstücksmarkt 2023 in einer schwierigen Lage, die durch wirtschaftliche Unsicherheiten geprägt ist. Steigende Finanzierungskosten und sinkende Bodenrichtwerte führen zu einer deutlichen Abkühlung, insbesondere in den renditeorientierten Segmenten. Der Bericht des Gutachterausschusses bietet jedoch wertvolle Einblicke in die unterschiedlichen Teilmärkte und zeigt auf, dass trotz der Herausforderungen in bestimmten Lagen weiterhin stabile Preise erzielt werden können.

Grundstücksmarkt im Landkreis Zwickau 2024

Grundstücksmarkt im Landkreis Zwickau 2024

Grundstücksmarkt im Landkreis Zwickau 2024

Grundstücksmarkt im Landkreis Zwickau 2024

Immobilienbewertung Lutz Schneider wird häufig gefragt, wie sich der Grundstücksmarkt im Landkreis Zwickau 2024 sich entwickelt hat.

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Zwickau hat im April 2024 den neuen Grundstücksmarktbericht 2024 veröffentlicht.

Eine gekürzte Version des neuen Grundstücksmarktberichts 2024 ist auf der Webseite des Gutachterausschusses kostenlos zu downloaden

Die Vollversion kostet 140 Euro und ist beim Gutachterausschuss erhältlich.

Lutz Schneider Immobilienbewertung hat den Marktbericht nachfolgend für Sie analysiert und ausgewertet.


Der Grundstücksmarkt im Landkreis Zwickau

Der Grundstücksmarktbericht 2024 für den Landkreis Zwickau zeigt eine detaillierte Analyse der Entwicklungen im Jahr 2023. Einige Hauptpunkte sind:

  • Marktentwicklung: Rückgang der Kauffälle und Umsätze aufgrund von steigenden Zinsen und Baukosten.
  • Preisentwicklungen: Preise für Wohnbauland blieben weitgehend stabil, während landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Flächen teilweise leichte Preisrückgänge erlebten.
  • Regionale Unterschiede: Zwickau-Stadt und umliegende Gemeinden zeigen unterschiedliche Preisniveaus, wobei die Stadt Zwickau tendenziell teurer ist.

Der Grundstücksmarkt im Landkreis Zwickau - Ein Überblick 2023/2024

Der Grundstücksmarkt im Landkreis Zwickau hat sich im Jahr 2023 in einem von Unsicherheiten geprägten wirtschaftlichen Umfeld weiterentwickelt. Besonders gestiegene Zinsen, Inflation und die zunehmenden Baukosten beeinflussten die Kaufentscheidungen sowohl von privaten als auch gewerblichen Interessenten. Trotz dieser Herausforderungen verzeichnete der Landkreis in bestimmten Bereichen stabile Preise und zeigt somit ein differenziertes Bild, das vor allem von der Lage und dem Immobilientyp abhängt.

Marktentwicklung und Rahmenbedingungen

Im Vergleich zu den Vorjahren war 2023 durch einen Rückgang der Anzahl an Kauffällen und der damit verbundenen Geldumsätze gekennzeichnet. Hauptursachen hierfür waren die stark gestiegenen Baukosten, die Inflation sowie die Erhöhung der Bauzinsen, was potenzielle Käufer verunsicherte. Viele Interessenten verschoben aufgrund der volatilen Zinssituation ihre Kaufentscheidungen oder wählten günstigere, weniger attraktive Lagen, um das finanzielle Risiko zu minimieren.

Die Neubautätigkeit ging ebenfalls zurück, was sich besonders auf den Markt für Baugrundstücke auswirkte. Käufer sind zunehmend vorsichtiger geworden, was sich in einem verlangsamten Umsatz widerspiegelt. Besonders in weniger zentralen Lagen, also in Dörfern und kleineren Gemeinden, wurde ein Rückgang der Nachfrage nach Baugrundstücken und Immobilien beobachtet.

Preisentwicklung nach Lage

Ein entscheidender Faktor für den Preis eines Grundstücks im Landkreis Zwickau ist nach wie vor die Lage. Im Vergleich zu 2022 blieben die Preise für Wohnbauland in den zentraleren, städtischen Regionen relativ stabil. Besonders die Stadt Zwickau und deren nähere Umgebung verzeichneten weiterhin eine stabile Nachfrage. Hier haben Käufer, trotz gestiegener Kosten, weiterhin in Immobilien investiert. Die Preise stiegen moderat oder blieben auf dem Niveau der Vorjahre, was vor allem auf das begrenzte Angebot und die städtische Infrastruktur zurückzuführen ist.

In den ländlicheren Regionen des Landkreises hingegen, insbesondere in Gemeinden abseits der größeren Städte, kam es teilweise zu leichten Preisrückgängen. Der Rückgang der Nachfrage nach Baugrundstücken in diesen Gebieten führte dazu, dass die Preise hier nicht weiter steigen konnten und in manchen Fällen gesenkt werden mussten, um potenzielle Käufer zu gewinnen. Grundstücke in besonders attraktiven Lagen, wie in Stadtnähe oder an verkehrsgünstigen Standorten, blieben jedoch weiterhin gefragt.

Markt für landwirtschaftliche und gewerbliche Flächen

Neben dem Wohnbauland bleibt auch der Markt für landwirtschaftliche Flächen im Landkreis Zwickau von Interesse. Der Bericht weist darauf hin, dass landwirtschaftliche Flächen weiterhin gefragt sind, insbesondere von Investoren, die in Boden als Anlageform investieren. Die Preise für landwirtschaftlich genutzte Flächen blieben stabil, da auch hier ein gewisses Maß an Angebot und Nachfrage besteht. Allerdings waren in abgelegeneren und weniger fruchtbaren Regionen Preisrückgänge zu verzeichnen, da dort die Konkurrenz unter den Käufern geringer ist.

Im Bereich der gewerblichen Flächen zeigte sich ein gemischtes Bild. Während in den Gewerbegebieten der Städte Zwickau, Glauchau und Werdau eine anhaltend hohe Nachfrage zu beobachten war, stagnierten in den peripheren Gebieten die Preise. Unternehmen bevorzugen nach wie vor zentrale Standorte, die gut an das Verkehrsnetz angeschlossen sind, während weniger gut erschlossene Gewerbeflächen nur schwer Käufer finden.

Ausblick und Tendenzen für 2024

Für 2024 erwartet der Grundstücksmarktbericht eine weitere Stabilisierung der Preise in den gefragten Regionen des Landkreises Zwickau, insbesondere in städtischen Gebieten. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, wie die Zinsentwicklung und die Kosten für Baumaterialien, werden jedoch entscheidend dafür sein, ob sich der Markt insgesamt erholen kann oder ob die Unsicherheit unter den Käufern anhält.

Ein besonderer Fokus wird auch auf nachhaltige Baukonzepte gelegt. Mit dem zunehmenden Bewusstsein für Klimaschutz und Energieeffizienz steigen die Anforderungen an Neubauten. Dies könnte jedoch zu höheren Baukosten führen. Dies schafft ggf. auch Anreize für Investoren, in zukunftsfähige Bauprojekte zu investieren, die sich auf lange Sicht rechnen. Inwieweit sich die überbordenen Umwelt- und Klimaschutzauflagen tatsächlich rechnen bleibt meiner Ansicht nach abzuwarten.

Der Landkreis Zwickau bleibt ein interessanter Standort für Investitionen in den Immobilienmarkt, sowohl für private Bauherren als auch für institutionelle Anleger. Die regionalen Unterschiede in der Preisentwicklung bieten Investoren Chancen, insbesondere in den zentralen Städten. Ländliche Gebiete könnten jedoch weiterhin mit Preisrückgängen und einer verminderten Nachfrage zu kämpfen haben, wenn die wirtschaftliche Lage angespannt bleibt.

Die größte Frage stellt sich jedoch im Hinblick auf den strauchelnden Volkwagenkonzern in der Region. Wenn es hier zu Massenentlassungen bei VW und zahlreichen Zulieferbetrieben kommen sollte, dann hätte dies erhebliche Auswirkungen auf den Grundstücksmarkt im Landkreis Zwickau.

Dieser Überblick zum Grundstücksmarkt im Landkreis Zwickau zeigt die Herausforderungen und Chancen für Käufer und Investoren auf. Wer in dieser Region investieren möchte, sollte die Marktbedingungen genau analysieren und besonders auf die Lage der Grundstücke achten.