Energieausweis und EnEV 2014

Am 1. Mai 2014 ist die zweite Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft getreten.

Schon seit einigen Jahren wird über das Thema „Energieausweis“ und „EnEV“ in den Medien und der Presse immer mal wieder berichtet. Eigentlich war ja schon in den letzten Jahren ein Energieausweis bei Verkauf oder Neuvermietung Pflicht, aber kaum einer hielt sich bisher an die Regelungen.

Ab dem 01.05.2014 ist es für Verkäufer und Vermieter aber nun wirklich ernst, denn es drohen Abmahnungen und empfindliche Bußgelder!

Entsprechend groß ist die Verunsicherung bei Eigentümern und auch bei Maklern.

Erst gestern rief mich ein Eigentümer, Herr Franke, an:

Energieausweis EnEV 2014 neu

Muster Energieausweis

„Herr Schneider, brauche ich jetzt wirklich einen Energieausweis? Und, ich möchte eine Anzeige für den Verkauf unseres Elternhauses in der Zeitung schalten, aber ein Freund sagte mir, es müssen irgendwelche Mindestangaben in der Anzeige stehen, sonst drohen mir sogar Bußgelder? Herr Schneider, können Sie mir das bitte mal erklären?“

Ich habe geantwortet:

„Natürlich, Herr Franke, das kann ich. Weil ich jeden Tag Fragen von besorgten Eigentümern bekomme, habe ich die letzten Wochen die vielen Fragen zu dem Thema gesammelt und daraus zeitgemäß in ein kleines E‑Book gemacht.“

Wenn es Ihnen wie Herrn Franke geht und Sie lauter Fragezeichen im Kopf haben, dann finden Sie in unserem kostenlosen E-Book die 34 Antworten auf die wichtigsten Fragen zum „Energieausweis“ und der „EnEV 2014“. Tragen Sie weiter unten Ihre E-Mail-Adresse ein und Sie erhalten das E-Book sofort und kostenlos per Mail übersandt.

Sollten Sie darüber hinaus weitere Informationen benötigen, so rufen Sie mich unter +49 (0) 3592 31908 an oder schreiben Sie mir eine E-Mail an info@schneider-immobilienbewertung.de. Ich helfe Ihnen wirklich gern.

So, nun wünsche ich Ihnen viel Spaß bei der Lektüre des E-Books!

Mit freundlichen Grüßen aus Wilthen

Ihr

   Lutz Schneider

gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung, ZIS Sprengnetter Zert (S)


PS: Ach übrigens, Herr Franke weiß jetzt nicht nur worauf er achten muss. Seine Anzeige ist geschalten und er hat bereits erste Anrufe von Kaufinteressenten für das Elternhaus erhalten. Dem ersten Besichtigungstermin sieht er gelassen entgegen. Er hat den für das Haus vorgeschriebenen Energiebedarfsausweis parat, denn diesen haben wir ihm preiswert und innerhalb von nur 48 Stunden erstellt.

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Energieausweis und EnEV 2014 1

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