Schenkungsteuer 2023 - Bei Immobilienschenkungen wird es ab dem Jahr 2023 richtig teuer
Was ist das Jahressteuergesetz 2022?
Das Jahressteuergesetz 2022 ist ein typisches "Artikelgesetz". Mit mehr als 100 Einzelregelungen quer durch das Steuerrecht ändert es eine Vielzahl von Gesetzen in Deutschland.
So erfolgen durch das Jahressteuergesetz 2022 auch wichtige Änderungen im sogenannten Bewertungsgesetz (BewG), welches maßgeblich zur Grundbesitzbewertung für Zwecke der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer sowie Grunderwerbsteuer angewendet wird.
Mit dem Bewertungsgesetz werden insbesondere das Ertrags- und Sachwertverfahren zur Bewertung bebauter Grundstücke sowie die Verfahren zur Bewertung in Erbbaurechtsfällen und Fällen mit Gebäuden auf fremdem Grund und Boden an die geänderte Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) vom 14. Juli 2021 (BGBl. I S. 2805) angepasst.
Insbesondere werden dabei die Liegenschaftszinssätze (§ 188 Abs. 2 Satz 2 BewG) und die Wertzahlen für das Sachwertverfahren (§ 191 Satz 2 BewG i. V. m. Anlage 25 zum BewG) an das aktuelle Marktniveau angepasst. Diese gelten für alle Bewertungsstichtage nach dem 31.12.2022.
Weitere Informationen zum Jahressteuergesetz 2022 finden Sie bspw. bei haufe.de.
Schenkungsteuer 2023 - Welche Änderungen ergeben sich?
Ich will Ihnen hier einmal die alten und die neuen Liegenschaftszinssätze sowie die Wertzahlen für das Sachwertverfahren (wir Immobiliensachverständige sagen Sachwertfaktoren bzw. Marktanpassungsfaktoren dazu) gegenüber stellen:
Schenkungsteuer 2023 - Neue Liegenschaftszinssätze
Liegenschaftszinssätze bis zum 31.12.2022
Mietwohngrundstücke 5,00 %
gem. genutzte Grundstücke 5,50 % (gew. Anteil bis 50 %)
gem. genutzte Grundstücke 6,00 % (gew. Anteil >50 %)
Geschäftsgrundstücke 6,50 %
© Lutz Schneider Immobilienbewertung Wilthen
Liegenschaftszinssätze nach dem 31.12.2022
Mietwohngrundstücke 3,50 %
gem. genutzte Grundstücke 4,50 % (gew. Anteil bis 50 %)
gem. genutzte Grundstücke 5,00 % (gew. Anteil >50 %)
Geschäftsgrundstücke 6,00 %
© Lutz Schneider Immobilienbewertung Wilthen
Diese Liegenschaftszinssätze werden zur Bewertung im Ertragswertverfahren für Renditeobjekte herangezogen, sofern die örtlichen Gutachterausschüsse keine geeigneten (aus dem örtlichen Markt abgeleiteten) Liegenschaftszinssätze veröffentlichen.
Was fällt bei den geänderten Liegenschaftszinssätzen auf? Die Liegenschaftszinssätze im BewG wurden deutlich abgesenkt. Dies führt (weil sie umgekehrt proportional wirken) jedoch zu deutlich höheren Ertragswerten.
Schenkungsteuer 2023 - Neue Wertzahlen
Wertzahlen Sachwertverfahren bis zum 31.12.2022 für Ein- und Zweifamilienhäuser und Wohnungseigentum (hier beispielhaft)
Wertzahlen Sachwertverfahren nach dem 31.12.2022 für Ein- und Zweifamilienhäuser und Wohnungseigentum (hier beispielhaft)
Diese Wertfaktoren werden zur Bewertung im Sachwertverfahren für Eigennutzungsobjekte herangezogen, sofern die örtlichen Gutachterausschüsse keine geeigneten (aus dem örtlichen Markt abgeleiteten) Wertfaktoren veröffentlichen.
Was fällt bei den geänderten Wertfaktoren auf? Die Wertfaktoren im BewG wurden zunächst nach anderen Bodenrichtwertklassen gegliedert. Damit wird den gestiegenen Bodenwerten in den letzten Jahren Rechnung getragen.
Grundsätzlich jedoch hat man die Wertfaktoren deutlich angehoben. Die führt zu deutlich höheren Sachwerten.
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Schenkungsteuer - Wir erstellen qualifizierte und anerkannte Verkehrswertgutachten
Wenn Sie von den Neuregelungen betroffen sind und der Auffassung sind, dass das Finanzamt eine Überbewertung ihres Grundstückes vorgenommen hat (dies kommt nach unseren Erfahrungen der letzten Jahre sehr häufig vor), sollten Sie sich über den sog. "Nachweis des niedrigeren gemeines Werts" durch ein qualifiziertes Verkehrswertgutachten informieren. Auf meiner Webseite hatte ich hier schon einmal davon berichtet.
Wir prüfen Ihren individuellen Fall vorher sehr genau und berechnen, ob ein Verkehrswertgutachten Ihre Steuerlast bei der Schenkungsteuer senken kann. Zudem sind die Gutachtenkosten tlw. steuerlich absetzbar. Auch dazu informieren wir sie im konkreten Einzelfall.
Haben Sie Fragen zur Immobilienbewertung in Verbindung mit der Schenkungsteuer bei Immobilien? Kontaktieren Sie uns einfach. Wir beraten Sie gern.
Immobilienbewertung Lutz Schneider ist seit mehr als 30 Jahren Ihr qualifizierter Ansprechpartner für die Immobilienbewertung. Wir stehen für ein hohes Maß an Kompetenz und aktuellem Fachwissen. Sie erhalten bei uns rechtsichere Verkehrswertgutachten, die auch vor Gericht und Finanzamt stand halten.
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