Regressionsanalyse in der Immobilienbewertung

Regressionsanalyse in der Immobilienbewertung

Dieser Blogbeitrag widmet sich dem Thema Regressionsanalyse in der Immobilienbewertung.

Was ist eine Regressionsanalyse?

Bei der Regressionsanalyse handelt es sich um ein statistisches Analyseverfahren, das die Beziehung zwischen einer abhängigen und einer oder mehreren unabhängigen Variablen modelliert. Damit gehört sie zu den sogenannten multivariaten Analysemethoden.

Diese Technik wird in verschiedenen Feldern wie Wirtschaft, Biologie, Psychologie und vielen anderen verwendet, um Vorhersagen zu treffen oder die Wirkung von Variablen zu verstehen. 

Arten der Regressionsanalyse:

  • Einfache lineare Regression: Untersucht die lineare Beziehung zwischen zwei Variablen.
  • Multiple lineare Regression: Erweitert die einfache Regression auf mehrere unabhängige Variablen.
  • Nicht-lineare Regression: Wird verwendet, wenn die Beziehung zwischen den Variablen nicht linear ist.

Regressionsanalysen werden auch in der Immobilienbewertung benutzt, z. B. bei der Ableitung von sog. Sachwertfaktoren (für das Sachwertverfahren) oder Liegenschaftszinssätzen (für das Ertragswertverfahren). Dies sind Daten, die für eine marktgerechte Immobilienbewertung stets erforderlich sind.

Es ist die gesetzliche Aufgabe der örtlichen Gutachterausschüsse solche für die Wertermittlung benötigte Daten aus dem lokalen Grundstücksmarkt zutreffend abzuleiten (§ 193 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB)) und zu veröffentlichen.

Leider kommen viele Gutachterausschüsse in Sachsen dieser Vorschrift nicht oder nur in ungenügender Qualität nach.

Es reicht eben bspw. nicht einen Mittelwert oder Median aller Daten zu veröffentlichen, sondern es sollte ein Funktionsverlauf der Ergebnisse veröffentlicht werden, da die Daten in der Regel von einen oder mehreren Variablen abhängig sind.

Dazu nutzt man in der Regel die Regressionsanalyse. Dafür werden jedoch mathematische und statistische Grundkenntnisse bei den Anwendern benötigt.

Was ist ein Bestimmtheitsmaß?

Das Bestimmtheitsmaß bezeichnet mit R² (R-Quadrat), ist in der Statistik eine Kennzahl zur Beurteilung der Anpassungsgüte einer Regression.

Es reicht von 0 bis 1:

  • R² = 0: Das Modell erklärt keinerlei Varianz der abhängigen Variable.
  • R² = 1: Das Modell erklärt die gesamte Varianz, was bedeutet, dass die Vorhersagen perfekt sind.


Zur Interpretation von R²:

Regressionsanalyse in der Immobilienbewertung

Regressionsanalyse in der Immobilienbewertung

Ein hoher R²-Wert (z. B. 0,80) bedeutet, dass 80 % der Variabilität in der abhängigen Variable durch die unabhängigen Variablen im Modell erklärt werden kann. Das deutet auf ein gutes Modell hin, jedoch ist auch Vorsicht geboten:

  • Überanpassung (Overfitting): Ein sehr hoher R²-Wert könnte auf ein überangepasstes Modell hinweisen, das schlecht auf neuen Daten generalisiert.
  • Korrelation vs. Kausalität: Ein hoher R²-Wert zeigt eine starke Korrelation, aber nicht unbedingt eine kausale Beziehung.

Ein niedriger R²-Wert bedeutet, dass das Modell nicht viel der Varianz erklärt. Dies könnte auf fehlende wichtige Prädiktoren, nicht-lineare Beziehungen oder einfach auf viel Rauschen in den Daten hinweisen.

Fazit zur Regressionsanalyse und zum Bestimmtheitsmaß

Die Regressionsanalyse ist ein mächtiges Werkzeug zur Datenanalyse, doch ihre Effektivität hängt stark davon ab, wie gut das Modell die zugrunde liegenden Daten beschreibt. Das Bestimmtheitsmaß ist dabei ein nützlicher Indikator für die Anpassungsgüte des Modells, sollte aber immer im Kontext aller Modellannahmen und Modellvalidierungen betrachtet werden.

So viel zur "trockenen" Theorie.

Wie sieht es in der Praxis der Immobilienbewertung in Sachsen aus?

Beginnen möchte ich mit einem Beispiel aus der Praxis der Immobilienbewertung im Freistaat Sachsen:

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Mittelsachsen hat im Dezember 2023 den Grundstücksmarkbericht 2021/2022 zum Stichtag 31.12.2022 veröffentlicht.

Darin sind auch die sog. Sachwertfaktoren abgeleitet und veröffentlicht worden.

Es beginnt schon damit, dass der Gutachterausschuss eine veraltete Formel zur Ermittlung der Sachwertfaktoren verwendet. Er gibt in Abschnitt 6.3 die Formel mit:

Sachwertfaktor (SWF) = Kaufpreis / (vorläufiger) Sachwert

an. Die zutreffende Formel (dies ergibt sich übrigens auch sehr deutlich aus den Muster-Anwendungshinweisen zur Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertA) in Punkt 21..(3).2) ist jedoch

Sachwertfaktor (SWF) = Kaufpreis +/- boG / vorläufiger Sachwert

"boG" bedeutet darin "besondere objektspezifische Grundstückmerkmale". Dies sind gem. § 8 Abs. 3 ImmoWertV 2021:

(Zitat Anfang) "Besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale sind wertbeeinflussende Grundstücksmerkmale, die nach Art oder Umfang erheblich von dem auf dem jeweiligen Grundstücksmarkt Üblichen oder erheblich von den zugrunde gelegten Modellen oder Modellansätzen abweichen. Besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale können insbesondere vorliegen bei 

  1. besonderen Ertragsverhältnissen,
  2. Baumängeln und Bauschäden,
  3. baulichen Anlagen, die nicht mehr wirtschaftlich nutzbar sind (Liquidationsobjekte) und zur alsbaldigen Freilegung anstehen,
  4. Bodenverunreinigungen,
  5. Bodenschätzen sowie
  6. grundstücksbezogenen Rechten und Belastungen.

Die besonderen objektspezifischen Grundstücksmerkmale werden, wenn sie nicht bereits anderweitig berücksichtigt worden sind, erst bei der Ermittlung der Verfahrenswerte insbesondere durch marktübliche Zu- oder Abschläge berücksichtigt. Bei paralleler Durchführung mehrerer Wertermittlungsverfahren sind die besonderen objektspezifischen Grundstücksmerkmale, soweit möglich, in allen Verfahren identisch anzusetzen." (Zitat Ende)

In der Praxis bedeutet dies, dass bei älteren oder schadhaften Gebäuden die Kosten für erforderliche Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen zum Kaufpreis hinzuzurechnen sind.

Dies tun die meisten Gutachterausschüsse aber nicht, weil sie nicht wissen wie man sie in zutreffender Höhe bestimmt.

Übrigens entspricht diese Berechnungsweise auch den Verhältnissen auf dem Grundstücksmarkt. Denn jeder wirtschaftlich denkende Käufer wird die zusätzlich zum Kaufpreis erforderlichen Kosten für Sanierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen in seine Gesamtkalkulation (bspw. auch in seine Baufinanzierung) mit einbeziehen. 

Da die Kosten für diese "boG" eine erhebliche Größenordnung einnehmen können, hat dies eine erhebliche Auswirkung auf die Qualität der statistischen Auswertungen.  

Beispiel 1 - Grundstücksmarktbericht Landkreis Mittelsachsen

Und nun betrachten wir die Praxis im Landkreis Mittelsachsen. Nachfolgend ist das veröffentlichte Diagramm und der Funktionsverlauf der ermittelten Sachwertfaktoren abgedruckt. Bitte lassen Sie das Bild eine kleine Weile wirken:

Sachwertfaktoren Mittelsachsen

Quelle: Grundstücksmarktbericht 2023, Stichtag 31.12.2022, Gutachterausschuss zur Ermittlung von Grundstückswerten im Landkreis Mittelsachsen, Seite 34

Was fällt Ihnen zuerst auf? Das Bestimmtheitsmaß R² der Regressionsfunktion ist mit 0,0053 angegeben, d. h. es liegt nahe bei Null. Dies bedeutet hier: 99,47 % der verwendeten Daten erklären die Regressionsformel gerade nicht.

Was hatte ich oben geschrieben? Zitat: "Ein niedriger R²-Wert bedeutet, dass das Modell nicht viel der Varianz erklärt."

Üblich sind der Grundstücksbewertung Bestimmtheitsmaße zumindest von 0,30 bis 0,50. Alles was darunter liegt ist gelinde gesagt "Schrott". Alles was darüber liegt ist "Goldstandard".

Was fällt Ihnen noch auf? Die veröffentlichte Regressionsfunktion steigt mit steigendem vorläufigen Sachwert in Mittelsachsen an. Das ist nicht plausibel. Sachwertfaktoren fallen in der Praxis mit steigendem vorläufigen Sachwert.

Mit einer befreundeten Kollegin (Dr. Diana Steinbrecher) hatten wir schon im Jahr 2013 im Landkreis Bautzen Sachwertfaktoren abgeleitet. Diese sahen damals (2013) wie folgt aus:

Sachwertfaktoren 2013 Landkreis Bautzen

Sachwertfaktoren 2013 Landkreis Bautzen

Das Bestimmtheitsmaß unserer damaligen Auswertung lag übrigens bei rd. 0,70.

Beispiel 2 - Grundstücksmarktbericht Landkreis Bautzen

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Bautzen hat im Juli 2024 seinen Grundstücksmarktbericht Stand 01.01.2024 veröffentlicht (Beschlussfassung war der 30.07.2024). Der Grundstücksmarktbericht im Landkreis Bautzen wird kostenlos zum Download bereit gestellt.

Im Grundstücksmarktbericht sind ebenfalls Sachwertfaktoren für Ein- und Zweifamilienhausgrundstücke veröffentlicht. 

Das Gute zuerst: Der Gutachterausschuss im Landkreis Bautzen verwendet die richtige Ableitungsformel und berücksichtigt darin auch die sog. boG.

In der Erläuterung steht Folgendes: "nur Kaufpreise ohne besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale". In die Auswertung sind insgesamt 240 nachbewertete Kauffälle zwischen dem 01.01.2022 und 31.12.2023 eingeflossen. Insgesamt sind nach Angaben im Jahr 2022 775 und im Jahr 2023 592 Ein- und Zweifamilienhäuser verkauft worden.

Die Funktionskurve der Sachwertfaktoren stellt der Gutachterausschuss wie folgt dar:

Grundstücksmarktbericht  Landkreis Bautzen

Quelle: Grundstücksmarktbericht Landkreis Bautzen, Stand 01.01.2024, Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Bautzen, Seite 78

Das Bestimmtheitsmaß der Regressionfunktion gibt der Gutachterausschuss mit "mageren" 0,16 an.

In der Vergangenheit lag das Bestimmtheitsmaß der Auswertungen im Landkreis Bautzen deutlich höher. Die Qualität ist in den letzten Jahren bei den Auswertungen bspw. bei den Ein- und Zweifamilienhäusern immer weiter gesunken:

  • Jahr 2014: Bestimmtheitsmaß 0,70,
  • Jahr 2017: Bestimmtheitsmaß 0,43,
  • Jahr 2020: Bestimmtheitsmaß 0,32,
  • Jahr 2022: Bestimmtheitsmaß 0,24,
  • Jahr 2024: Bestimmtheitsmaß 0,16.

Man ist also in 2024 auf dem Tiefpunkt der Qualität bei der Datenauswertung angekommen.

Zudem ist eine lineare Regressionsfunktion verwendet worden. Aus vielen vergleichbaren Auswertung ist allgemein bekannt, dass Sachwertfaktoren eben gerade keinem linearen Funktionsverlauf folgen (siehe Beispiel oben aus 2013) sondern einem nichtlinearen Funktionsverlauf folgen. Warum hat man keine nichtlineare Regressionsanalyse durchgeführt? Fehlt es an entsprechender Software dafür?

Aufgrund des linearen Funktionsverlaufes ist zu befürchten, dass in den Randbereichen bei den Sachwertfaktoren in der Praxis erhebliche Abweichungen auftreten. Dies führt zu unsicheren/ungenauen Wertermittlungsergebnissen.  

Lt. Angaben des Gutachterausschusses im Grundstücksmarktbericht wurden auch alle  Kauffälle ausgeschlossen, die einen Sachwertfaktor unter 0,50 oder über 1,50 haben. Dies ist fachlich falsch, da gerade bei großen vorläufigen Sachwert und geringem Bodenwertniveau auch Sachwertfaktoren von unter 0,50 und bei sehr kleinen Objekten in Gebieten mit hohem Bodenwertniveau über 1,50 auftreten können (siehe Beispiel oben aus 2013).  

Fragen über Fragen...

Mich als Sachverständiger für Immobilienbewertung mit über 30 Jahren Berufserfahrung lassen diese Veröffentlichungen aus Mittelsachsen und Bautzen ratlos zurück. Ich glaube das Beitragsbild sagt es auch aus. 

Ich hatte bereits im Jahr 2018 in einem Blogbeitrag zum Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Mittelsachsen berichtet. Schon damals hatte ich ähnliche Kritik wie heute an der Veröffentlichung eines Grundstücksmarktberichtes geäußert. Ich hatte damals sogar eine Mail an die Geschäftsstelle geschrieben und meine Hilfe angeboten. Eine Antwort auf meine Mail bekam ich allerdings nie.

Hier sind meine weiteren Fragen dazu: 

  • Warum veröffentlicht der Gutachterausschuss in Mittelsachsen bzw. Bautzen solche Daten im Jahr 2023/2024?
  • Wie hoch ist die Qualifizierung der Mitarbeiter der Geschäftsstelle und der Mitglieder des Gutachterausschusses?
  • Geht die Digitalisierung (bzw. moderne Software) an den Gutachterausschüssen in Sachsen vorbei? 
  • Warum setzt sich der Obere Gutachterausschuss im Freistaat Sachsen nicht für eine hinreichende Qualität bzw. offensichtlich sehr notwendige Aus- und Weiterbildung bei den örtlichen Gutachterausschüssen ein?
  • Wie ist es um die Zuverlässigkeit der anderen vom Gutachterausschuss veröffentlichten Daten - bspw. den für die gerade laufende Grundsteuerreform so wichtigen Bodenrichtwerten - bestellt?
  • Warum funktioniert dies in anderen Bundesländern vollkommen reibungslos, bspw. in Rheinland-Pfalz, die einen erstklassigen Landesgrundstückmarktbericht mit fast 300 Seiten herausgeben? 
  • Entspricht das Handeln der Beteiligten wirklich dem vielgepriesenen Slogan "Folge der Wissenschaft"?  
  • Ist das die gewünschte Qualität unserer öffentlichen Verwaltung im Jahr 2024?
  • Können und wollen wir uns als Steuerzahler eine sehr teure öffentliche Verwaltung mit so schlechten Ergebnissen eigentlich "leisten"?

Beantworten Sie sich diese Fragen bitte selbst. Ich bin wirklich ratlos. 

Nach der politischen Wende 1990 hatten wir Ostdeutschen gehofft ,,alles würde im Laufe der Zeit besser". Aber dies scheint auch im Jahr 2024 eine unerfüllte Hoffnung zu bleiben. 

Grundsteuer-Wahnsinn in Mitteldeutschland

Grundsteuer-Wahnsinn in Mitteldeutschland

Grundsteuer-Wahnsinn in Mitteldeutschland und was Sie darüber wissen müssen: Die "MDR Umschau" (!) berichtet in einem Beitrag vom 04.09.2024 über den Grundsteuer-Wahnsinn in Mitteldeutschland.

Grundsteuer-Wahnsinn in Mitteldeutschland

In SachsenSachsen-Anhalt und Thüringen liegen bereits mehr als 929.000 Einsprüche gegen die neuen Grundsteuerbescheide vor, wie eine Abfrage der "MDR Umschau" bei den Finanzministerien der Länder ergab.

Kritiker der Grundsteuerreform halten die Berechnungen der Finanzämter für zu kompliziert und Teile der Grundsteuerreform sogar für verfassungswidrig

Christiane Cichy berichtet in in ihrem MDR-Filmbeitrag über Ungereimtheiten und Widersprüche bei Eigentümern und Vermietern in Moritzburg im Landkreis Meißen und der Stadt Chemnitz.

Grundsteuer-Wahnsinn-in Mitteldeutschalnd

Grundsteuer-Wahnsinn in Mitteldeutschland

Die "Grundsteuerrebellen" in Sachsen

Zu den Kritikern der aktuellen Grundsteuerreform, die sich jetzt zur Wehr setzen, gehören auch die "Moritzburger Grundsteuerrebellen", deren Sprecher Torsten Küllig ist. Zu den Grundsteuerrebellen - wie sie sich selbst nennen - gehören inzwischen mehr als 30 Grundstückseigentümer aus der Gegend um Dresden und Meißen. 

Was die sächsischen Grundstückseigentümer eint, die neuen Bewertungen der Finanzämter haben wenig mit dem tatsächlichen Verkehrswert ihrer Grundstücke zu tun.

Die sächsischen Finanzämter setzen häufig Gartenland, unbebaubare Hanggrundstücke, Schutzgebiete oder gar Forstflächen als Bauland an. Schuld daran sind häufig die zuständigen Gutachterausschüsse, die die Bodenrichtwertzonen falsch abgrenzt haben. Die Finanzämter übernehmen diese Daten dann ohne zusätzliche Prüfung oder Korrektur.

Torsten Küllig sein Grundstück liegt in zweiter Reihe, in unmittelbarer Nähe des Schlosses Moritzburg. Vor einigen Jahren hatte Torsten Küllig das 2.600 m² große Gartengrundstück für 33.000 Euro gekauft. 

Nach Auffassung des Finanzamtes Meißen soll sein Grundstück nun fast 852.000 Euro wert sein.

Bisher zahlte er rd. 40 Euro Grundsteuer im Jahr. Wenn der Hebesatz der Gemeinde so bleibt wie bisher, soll er ab 01.01.2025 dann das 60-fache an Grundsteuer bezahlen, nämlich fast 2.500 Euro im Jahr. Grundsteuer-Wahnsinn.

Vor einigen Jahren hatte man den Menschen im Land noch versprochen, die Grundsteuerreform werde "aufkommensneutral" sein. 

Steuerexperten halten das Bundesmodell für verfassungswidrig

Der Freistaat Sachsen wendet das sogenannte Bundesmodell (mit einigen Änderungen und Steuersatzerhöhungen um 100 % für Nichtwohngebäude wie Wohn- und Geschäftshäuser, Gewerbegrundstücke und sonstige bebaute Grundstücke (bspw. Datschen)) an. Für diese Grundstücksarten liegt die Steuermesszahl bei 0,72 Promille doppelt so hoch wie bei Wohngrundstücken (0,36 Promille).

Das "Bundesmodell" wurde vom heutigen Bundeskanzler und damaligen Finanzminister Olaf Scholz (SPD) im Jahr 2019 ersonnen. 

Das Bundesmodell gilt derzeit in elf Bundesländern, darunter eben auch in Mitteldeutschland (insbesondere Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt). 

Das Bundesmodell wurde schon früh von Steuerexperten wie bspw. Prof. Dr. Gregor Kirchhof, der an der Universität Augsburg den Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Finanzrecht und Steuerrecht inne hat, als besonders kompliziert kritisiert. Es seien für die Bewertung eine ganze Reihe von Parametern relevant, darunter die Wohnfläche, das Baujahr, Bewirtschaftungskosten, Liegenschaftszinssatz aber beispielsweise auch Restnutzungsdauer, Abzinsungsfaktor und Bodenwert.

Andere Bundesländer nutzen demgegenüber deutlich einfachere Modelle. Baden-Württemberg bspw. bezieht nur den Grund und Boden in die Steuer ein. Das Bundesmodell zieht demgegenüber auch die Bebauungen mit ein.

Näheres zum Bundesmodell und den neuesten Entwicklungen finden Sie übrigens in meinem Blog hier.

Bewertung bleibt für Steuerzahler sehr intransparent

Auch der Vorsitzende des Grundeigentümerverbandes Haus und Grund Dresden Christian Rietschel kennt sehr viele umstrittene Fälle. Gegenüber dem MDR kritisiert er, dass es für Steuerzahler sehr häufig nicht nachvollziehbar sei, wie die Bodenrichtwerte überhaupt zustande kommen. Denn die Arbeit der Gutachterausschüsse bleibt, laut Sächsischer Gutachterausschussverordnung (SächsGaVO), weitestgehend geheim. Auch würden die Mitglieder der Gutachterausschüsse nicht gewählt, sondern von der jeweils zuständigen Verwaltung (Landkreis bzw. Stadt) bestimmt.

Aus eigener Erfahrung und als jahrzehntelanges Mitglied (jetzt Ex-Mitglied) einiger Gutachterausschüsse kann ich berichten, dass es bei der Auswahl der ehrenamtlichen Mitglieder sehr intransparent zugeht. Es ist anzunehmen, dass es häufig bei der Bestellung nicht um Fachwissen oder Erfahrungen bei den ehrenamtlichen Mitgliedern geht, sondern um Mitläufertum und Opportunität gegenüber der Leitung. Kritiker, die auf eine vernünftige und ordentliche fachliche Arbeit der Gutachterausschüsse hinweisen bzw. drängen, werden in Sachsen häufig nicht mehr bestellt oder gehen freiwillig.

Und so sinkt die Qualität der Ergebnisse der Gutachterausschussarbeit immer weiter. Auch dazu werde ich demnächst noch einige Blogbeiträge hier veröffentlichen. Es wird bspw. dabei um die Qualität der von den Gutachterausschüsse vorgelegten statistischen Auswertungen gehen, insbesondere um die sog. "Regressionsanalyse" und das sog. "Bestimmtheitsmaß" entsprechender Datenauswertungen. 

Der Steuerzahler darf es gleich doppelt bezahlen. Einmal hat er die Kosten der Gutachterausschüsse zu tragen und ein weiteres Mal wird er mit häufig falschen Grundsteuerbeträgen "gesegnet". 

Bedingungen für Steuerzahler unzumutbar

Der Steuerexperte Prof. Gregor Kirchhof hält die genannten Bedingungen, um einen Gegenbeweis zu führen,  für nicht zumutbar:

"Es ist nicht an den Steuerzahlern, einen vergeblichen Versuch zu starten, ein verfassungswidriges Gesetz irgendwie in ein zumutbaren Maß zu bringen. Das wird sowieso nicht gelingen. Es ist am Gesetzgeber und nicht an den Menschen, das Gesetz zu korrigieren."

Ähnlich sieht es der Vorsitzende von Haus und Grund Dresden, Christian Rietschel:

"Die Finanzverwaltung legt Mondpreise fest und der Bürger soll auf eigene Kosten nachweisen, dass es Mondpreise sind. Das ist ein Unding. Wenn dann muss derjenige, der die Preise festlegt, beweisen, wie es dazu gekommen ist. "

Hier der vollständige Beitrag des MDR:

YouTube video


Hinweis: Bitte klicken Sie im Video auf: "Auf Youtube ansehen". Der MDR hat leider die Rechte eingeschränkt.

Die Grundsteuerrebellen geben nicht auf

Gestern (09.10.2024) trafen sich die Moritzburger Grundsteuerrebellen in Dresden am Elbufer zu einem gemütlichen Lagerfeuer mit regem Gedankenaustausch.

Auch ein MDR-Team mit Christiane Cichy war mit der Kamera vor Ort. Einen Filmbericht wird es darüber voraussichtlich im Magazin "Plusminus" in der ARD am 23. Oktober 2024, 21:45 Uhr geben. Ich werde auch davon hier berichten.

Wer mit den Grundsteuerrebellen aus Moritzburg Kontakt aufnehmen will, schreibt bitte eine E-Mail an die Grundsteuerrebellen.


Die Quellen dieses Beitrages liegen hier beim MDR, der Sächsischen Zeitung hier sowie eigene Recherchen und Meinungen des Autors.

Grundsteuer 2025

Grundsteuer 2025 – Nachweis niedriger Wert durch Gutachten

Grundsteuer 2025 - Das ist eine kleine Sensation! Weitgehend unbeachtet von den Mainstreammedien haben sich in den letzten Tagen spektakuläre Dinge ereignet. Nach zwei wegweisenden Beschlüssen des BFH und koordinierten Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder wird es nun doch bei der Grundsteuer möglich sein, per Gutachten gegenüber dem Finanzamt einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen.

Die Grundsteuer 2025 hat im vergangenen Jahr die meisten von uns beschäftigt. Grundsteuererklärungen wurden mühsam erstellt, beim zuständigen Finanzamt eingereicht und die meisten Finanzämter haben inzwischen die Grundsteuerwertbescheide und Grundsteuermessbescheide verschickt. Viele von der Grundsteuer 2025 Betroffenen haben auch Einspruch gegen diese Bescheide eingelegt. Doch wie ist der aktuelle Stand?

Bislang galt die eiserne Regel: Der Ansatz eines nachgewiesenen niedrigeren gemeinen Werts war gesetzlich nicht vorgesehen.

Neu ist: Elf Bundesländer die das sogenannte Bundesmodell benutzten lenken nach heftiger Kritik endlich ein. Es wird zukünftig also ein Nachweis niedrigerer Verkehrswerte durch ein umfassende Verkehrswertgutachten eines qualifizierten bzw. zertifizierten Sachverständigen möglich sein.
Grundsteuer 2025

Grundsteuer 2025 - Nachweis niedrigerer gemeiner Wert gegenüber dem Finanzamt

Grundsteuer 2025 - Die aktuellen Entscheidungen der Finanzgerichte zur Grundsteuer

Grundlage der neuerlichen Veränderungen waren die beiden BFH-Beschlüsse vom 27.5.2024, II B 78/23 (AdV) und II B 79/23 (AdV).

Im Rahmen zweier Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass Steuerpflichtige im Einzelfall und unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit haben müssen, einen unter dem festgestellten Grundsteuerwert liegenden Verkehrswert ihres Grundstücks nachzuweisen.

Mit verfassungsrechtlichen Zweifeln bezüglich der zugrundeliegenden Bewertungsregeln hat sich der BFH allerdings noch nicht befasst.

Grundsteuer 2025 - Koordinierte Erlasse der Obersten Finanzbehörden und der Länder

Nach den beiden vorgenannten Urteilen des BFH haben sich die betroffenen Bundesländer nun darauf verständigt, den Nachweis eines niedrigeren Grundsteuerwerts zu akzeptieren. Um Missverständnisse auszuschließen: Es ging in den BFH-Verfahren nur um die Fälle des so genannten Bundesmodells.

Hier die koordinierten Erlasse der obersten Finanzbehörden der Bundesländer im Originaltext:

Grundsteuer 2025 koordinierte Erlasse

© Lutz Schneider Immobilienbewertung Wilthen

Grundsteuer 2025 Nachweis niedriger gemeiner Wert

© Lutz Schneider Immobilienbewertung Wilthen

Grundsteuer 2025 - In welchen Bundesländern gelten die neuen Regelungen?

Die neuen Regelungen zur Grundsteuer 2025 gelten nur in Bundesländern, die das sogenannte Bundesmodell anwenden.

Die neuen Regelungen zur Grundsteuer 2025 gelten deshalb nur in den folgenden elf Bundesländern bzw. Stadtstaaten: 
  • Nordrhein-Westfalen,
  • Berlin,
  • Bremen,
  • Mecklenburg-Vorpommern,
  • Saarland,
  • Sachsen,
  • Sachsen-Anhalt,
  • Schleswig-Hollstein,
  • Thüringen,
  • Brandenburg und
  • Rheinland-Pfalz.
Nur diese 11 Bundesländer haben sich an den koordinierten Erlassen beteiligt (siehe oben).

Die neuen Regelungen zur Grundsteuer 2025 gelten NICHT in den folgenden fünf Bundesländern bzw. Stadtstaaten:

  • Bayern,
  • Baden-Württemberg,
  • Niedersachsen,
  • Hamburg und 
  • Hessen.
Wobei anzumerken ist, dass auch das Bundesland Baden-Württemberg eine eigene Öffnungsklausel hat. Das Landesgrundsteuergesetz in BW ermöglicht durch eine Öffnungsklausel in § 38 Abs. 4 LGrStG BW ein qualifiziertes Gutachten unter der Bedingung einzureichen, dass der „tatsächliche Wert des Grund und Bodens“ des Grundstücks um mehr als 30% von dem durch das Finanzamt ermittelten Grundsteuerwert abweicht. Eine ggf. vorhandene Bebauung bleibt in Baden-Württemberg grundsätzlich unberücksichtigt. Für die Ermittlung des Grundsteuerwerts in Baden-Württemberg werden lediglich die Grundstücksfläche und der Bodenrichtwert miteinander multipliziert.

Grundsteuer 2025 - Welche Voraussetzungen gelten? 

Der Ansatz des nachgewiesenen "niedrigeren gemeinen Werts" ist ansonsten gesetzlich nicht vorgesehen.

Nach den erfolgten Neuregelungen ist ein nachgewiesener niedrigerer gemeiner Wert aber nun anzusetzen, wenn der pauschaliert ermittelte Grundsteuerwert den nachgewiesenen gemeinen Verkehrswert um mindestens 40 Prozent übersteigt.

Den Steuerpflichtigen trifft die Nachweislast für einen "niedrigeren gemeinen Wert" und nicht eine bloße Darlegungslast.

Als Nachweis kann regelmäßig ein Gutachten des zuständigen Gutachterausschusses im Sinne der §§ 192 ff. des Baugesetzbuchs oder von Personen, die von einer staatlichen, staatlich anerkannten oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle als Sachverständige oder Gutachter für die Wertermittlung von Grundstücken bestellt oder zertifiziert worden sind, dienen.

Als Nachweis des "niedrigeren gemeinen Werts" kann bei der Grundsteuer 2025 darüber hinaus der Kaufpreis dienen, wenn das entsprechende Grundstück innerhalb eines Jahres vor oder nach dem Hauptfeststellungszeitpunkt veräußert worden ist. Der Kaufvertrag muss aber „im gewöhnlichen Geschäftsverkehr" abgeschlossen worden sein.

Ab sofort ist auch Anträgen auf Aussetzung der Vollziehung von Bescheiden über die Feststellung des Grundsteuerwerts 2025 zu entsprechen, wenn und soweit schlüssig dargelegt wird, dass der Grundsteuerwert den Verkehrswert um mindestens 40 Prozent übersteigt. Bei der Gewährung der Aussetzung der Vollziehung bei der Grundsteuer 2025 ist die Vorlage eines Verkehrswertgutachtens noch nicht erforderlich.

Wichtig: Profitieren von den neuen Regelungen kann man aber nur, wenn der eigene Fall mittels Einspruch offen gehalten wurde. Eigentümer, die keinen Einspruch eingelegt haben, können NICHT von den Neuregelungen profitieren. Eigentümer, die Einspruch eingelegt haben, können auch weiterhin Ruhen des Verfahrens beantragen.

Grundsteuer 2025 - Wann ist die Erstellung eines Gutachtens sinnvoll? 

Nach einer ersten sachverständigen Einschätzung lohnt sich die Anfertigung eines Gutachtens zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts besonders in folgenden Fällen:

  • bei älteren und schadhaften Gebäuden,
  • bei Vorliegen von "besonderen objektspezifischen Grundstücksmerkmalen",
  • bei bestehenden Belastungen und Rechten (Wohnungsrechte, Nießbrauch etc.),
  • bei Liquidationsobjekten (Abrissobjekten),
  • bei erheblichen Lagewertunterschieden innerhalb einer Bodenrichtwertzone (bspw. Lage in zweiter Reihe, keine gesicherte Erschließung vorhanden etc.) und 
  • bei durch die örtlichen Gutachterausschüsse falsch bestimmten oder falsch abgegrenzten Bodenrichtwerten.

Der letztgenannte Punkt trifft nach meiner Einschätzung in sehr vielen Fällen zu, da die örtlichen Gutachterausschüsse in Sachsen für die Grundsteuer 2025 eine unglaublich schlechte Arbeit abgeliefert haben. Bodenrichtwertzonen sind falsch abgegrenzt. Bodenrichtwerte falsch abgeleitet. Im Außenbereich (§ 35 BauGB) werden die Bodenwerte als "baureifes Land" dargestellt, obwohl es im Außenbereich kein durch jedermann bebaubares Land gibt. 

Zudem ist die Grundsteuerbelastung im Freistaat Sachsen besonders hoch, da hier die Steuermesszahlen durch die Sächsische Landesregierung des Herrn MP Kretschmer, besonders hoch und abweichend vom Bundesmodell festgelegt worden sind.

Die Steuermesszahl liegt in Sachsen für unbebaute Grundstücke sowie bebaute Grundstücke (Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke und Wohnungseigentum) bei 0,36 Promille (Bundesdurchschnitt unbebaute Grundstücke 0,31 Promille, Bundesdurchschnitt bebaute Grundstücke 0,34 Promille).  

Bei bebauten Grundstücken wie Teileigentum, Geschäftsgrundstücken (bspw. Gewerbeimmobilien, Industrieimmobilien, Hotel- und Gastronomieimmobilien, Logistikimmobilien etc.), gemischt genutzten Grundstücken (bspw. Wohn- und Geschäftshäuser etc.) und sonstige bebaute Grundstücke (bspw. Wochenendhäuser) liegt die Steuermesszahl bei 0,72 Promille (Bundesdurchschnitt bebaute Grundstücke 0,34 Promille), was glatt zu einer mehr als doppelten Höhe der Grundsteuer in Sachsen führt.

Bitte beachten Sie, dass das Gutachten für die Feststellung eines anderen Grundsteuerwerts für das Finanzamt nicht bindend ist, es unterliegt der Beweiswürdigung durch das Finanzamt. Eine Gewährleistung für die Anerkennung der Gutachten in der Immobilienbewertung kann deshalb nicht übernommen werden.

Grundsteuer 2025 - Wie viel muss ich zahlen?

Die neue Grundsteuer 2025 müssen Sie erst ab dem 01.01.2025 zahlen. Ungewiss ist heute noch, in welcher Höhe Grundsteuerzahlungen auf Sie zukommen.

Das liegt daran, dass die überwiegende Zahl der Gemeinden die Grundsteuer-Hebesätze in Deutschland noch nicht festgelegt hat.

Vom Finanzamt werden in der Regel zwei Bescheide versendet: der Grundsteuerwertbescheid und der Grundsteuermessbescheid. Letzterer enthält den Grundsteuermessbetrag. Erst durch Multiplikation des pro Gemeinde individuell festgelegten Grundsteuer-Hebesatzes mit dem Grundsteuermessbetrag ergibt sich die zu zahlende Grundsteuer. Es gilt folgende Formel:

Grundsteuer 2025 = Grundsteuerwert x Grundsteuermessbetrag x Hebesatz Gemeinde

Solange die Gemeinden noch keine Hebesätze veröffentlicht haben, ist also nicht sicher, wie hoch die zu zahlende Grundsteuer ist.

Eine erste Prognose der Hebesätze der Gemeinden hat gerade der Freistaat Sachsen veröffentlicht. Dort können Sie für die Gemeinden in Sachsen eine unverbindliche Prognose der Hebesätze einsehen. 

Grundsteuer 2025 - Ist die neue Grundsteuer verfassungswidrig?

Ich bin kein Jurist. Als Sachverständiger für Immobilienbewertung halte ich die Neuregelungen zur Grundsteuer 2025 für verfassungswidrig

Wie kann es sein, dass in einem Bundesland (bspw. Baden-Württemberg) nur der Grund und Boden in die Steuer einbezogen wird, in anderen Bundesländern werden zusätzlich auch die Gebäude mit besteuert? Diese wurden von den Eigentümern mit bereits versteuertem Einkommen gekauft, errichtet oder auch modernisiert. Dies halte ich für eine Doppelbesteuerung. Warum ist die Grundsteuer in den Bundesländern so unterschiedlich hoch?    

Der Verfassungsrechtler Prof. Dr. Gregor Kirchhof, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Finanzrecht und Steuerrecht an der Universität Augsburg, hält das Grundsteuergesetz des Bundes ebenfalls für verfassungswidrig. Kirchhoff riet Eigentümern in einem Interview mit dem "Focus", sich gegen die Grundsteuer zu wehren.

Die Eigentümerschutzgemeinschaft Haus & Grund und der Bund der Steuerzahler (BdSt) haben zahlreiche Musterklagen bei den Finanzgerichten und dem Bundesverfassungsgericht gegen die neue Grundsteuer eingereicht. Mit ihren Musterklagen lassen Haus & Grund und der BdSt prüfen, ob die Neubewertung der Grundstücke nach dem Bundesmodell verfassungswidrig ist.

Übrigens hat einzig die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag die Abschaffung der Grundsteuer gefordert.

Grundsteuer 2025 - Ich erstelle Ihnen qualifizierte und anerkannte Verkehrswertgutachten

Grundsteuer 2025 – Nachweis niedriger Wert durch Gutachten 1

Lutz Schneider

Wenn Sie von den Neuregelungen bei der Grundsteuer betroffen sind und der Auffassung sind, dass das Finanzamt eine Überbewertung ihres Grundstückes vorgenommen hat (dies kommt nach unseren Erfahrungen der letzten Jahre sehr häufig vor), sollten Sie sich über den sogenannten "Nachweis des niedrigeren gemeines Werts" durch ein qualifiziertes Verkehrswertgutachten informieren. 

Ich prüfe Ihren individuellen Fall vorher sehr genau und berechne, ob ein Verkehrswertgutachten Ihre Steuerlast bei der Grundsteuer 2025 senken kann. 

Haben Sie Fragen zur Immobilienbewertung in Verbindung mit der Grundsteuer bei Immobilien? Kontaktieren Sie mich einfach. Ich berate Sie gern. 

Immobilienbewertung Lutz Schneider ist seit mehr als 30 Jahren Ihr qualifizierter Ansprechpartner für die Immobilienbewertung. Ich stehe für ein hohes Maß an Kompetenz und aktuellem Fachwissen. Sie erhalten bei uns rechtsichere Verkehrswertgutachten, die auch vor Gericht und dem Finanzamt zur Grundsteuer 2025 stand halten.

Grundsteuer 2025 - Sie haben Fragen zur Grundsteuer 2025 in Sachsen und darüber hinaus? Schreiben Sie mir! Ich antworte Ihnen gern.

Haben Sie weitere Fragen zum Thema "Grundsteuer 2025", zum "Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts" bei der Grundsteuer 2025 gegenüber dem Finanzamt  oder möchten ein Kostenangebot für ein qualifiziertes Gutachten für die Grundsteuer 2025 von uns erhalten? Dann füllen Sie bitte das nachfolgende Formular aus. Ich melde mich umgehend per Mail oder Telefon bei Ihnen.

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Aktuelle Schlagworte Grundsteuer 2025

Schlagworte: Grundsteuer, Grundsteuer 2025, Grundsteuer Immobilienbewertung, Grundsteuer 2025 Immobilienbewertung, Grundsteuer 2025 Berlin, Grundsteuer 2025 Brandenburg, Grundsteuer 2025 Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts, Grundsteuer 2025 Nachweis niedriger gemeiner Wert, Grundsteuer 2025 Nachweis niedrigerer gemeiner Wert, Grundsteuer 2025 Sachsen, Grundsteuer 2025 Thüringen, Grundsteuer Nachweis durch Gutachten, Grundsteuer Nachweis durch Sachverständigengutachten, Grundsteuer Nachweis niedriger gemeiner Wert, Grundsteuer Nachweis niedriger Wert, Grundsteuer Nachweis niedrigerer gemeiner Wert, Grundsteuer verfassungswidrig.

Hinweis

Ich habe die vorstehenden Informationen zur Grundsteuer 2025 sorgfältig für Sie zusammengestellt und recherchiert. Jedoch erfolgt die Veröffentlichung ohne jegliche Gewähr. Alle Rechte vorbehalten © Lutz Schneider Immobilienbewertung Wilthen.

Immobilienbewertung Meißen

Immobilienmarkt 2024

Immobilienmarkt 2024 - Dr. Markus Krall: Immobilienmarkt 2024 und Gedanken zum Marktgeschehen im Jahr 2024

Herzlich Willkommen zu einem brandneuen Video mit Dr. Markus Krall.

In diesem Video sprechen Christian Bubeck und Dr. Markus Krall über die aktuellen Entwicklungen auf dem deutschen Immobilienmarkt im Jahr 2024.

Sie werfen einen Blick auf die Mietkatastrophe, den gegenwärtigen Immobilienmarkt, die Baubranche und hören Dr. Kralls Einschätzungen für den Immobilienmarkt im Jahr 2024.

Die Zeiten sind unsicher, und wir alle fragen uns, wie es weitergeht. In diesem Video finden Sie viele Informationen, die Sie für das Jahr 2024 benötigen. Bleiben wir gemeinsam dran!


YouTube video



Wie wird es im Jahr 2024 auf dem Immobilienmarkt in Deutschland weiter gehen? Wir wieder eine positive Entwicklung zu verzeichnen sein? Wie wird sich die Nachfrage nach Immobilien aufgrund der unklaren Wirtschaftslage entwickeln? Wie wird es mit der Zinsentwicklung weiter gehen. Wird nach dem kräftigen Aufwärtstrend auch wieder eine rückläufige Entwicklung statt finden? Wie werden sich die Preise in den Ballungszentren und in den ländlichen Regionen entwickeln? 

Schenkungsteuer 2023

Schenkungsteuer 2023 – Für Beschenkte wird es richtig teuer

Schenkungsteuer 2023 - Bei Immobilienschenkungen wird es ab dem Jahr 2023 richtig teuer

In Deutschland werden jährlich etwa 400 Milliarden Euro vererbt und verschenkt, fast die Hälfte davon in Form von Immobilien. Ab 2023 fallen für Immobilien deutlich höhere Schenkungsteuern an. Warum?

Am 02.12.2022 hat der Bundestag den Entwurf des Finanzausschusses des Jahressteuergesetzes 2022 beschlossen. Am 16.12.2022 hat der Bundesrat dem Jahressteuergesetz 2022 zugestimmt. Am 20.12.2022 wurde das Jahressteuergesetz im Bundesgesetzblatt verkündet. Es tritt zum 01.01.2023 in Kraft.
Schenkungsteuer 2023

Schenkungsteuer 2023 - Für Immobilienschenker wird es 2023 richtig teuer

Was ist das Jahressteuergesetz 2022?

Das Jahressteuergesetz 2022 ist ein typisches "Artikelgesetz". Mit mehr als 100 Einzelregelungen quer durch das Steuerrecht ändert es eine Vielzahl von Gesetzen in Deutschland.

So erfolgen durch das Jahressteuergesetz 2022 auch wichtige Änderungen im sogenannten Bewertungsgesetz (BewG), welches maßgeblich zur Grundbesitzbewertung für Zwecke der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer sowie Grunderwerbsteuer angewendet wird.

Mit dem Bewertungsgesetz werden insbesondere das Ertrags- und Sachwertverfahren zur Bewertung bebauter Grundstücke sowie die Verfahren zur Bewertung in Erbbaurechtsfällen und Fällen mit Gebäuden auf fremdem Grund und Boden an die geänderte Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) vom 14. Juli 2021 (BGBl. I S. 2805) angepasst.

Insbesondere werden dabei die Liegenschaftszinssätze (§ 188 Abs. 2 Satz 2 BewG) und die Wertzahlen für das Sachwertverfahren (§ 191 Satz 2 BewG i. V. m. Anlage 25 zum BewG) an das aktuelle Marktniveau angepasst. Diese gelten für alle Bewertungsstichtage nach dem 31.12.2022.

Weitere Informationen zum Jahressteuergesetz 2022 finden Sie bspw. bei haufe.de

Schenkungsteuer 2023 - Welche Änderungen ergeben sich?

Ich will Ihnen hier einmal die alten und die neuen Liegenschaftszinssätze sowie die Wertzahlen für das Sachwertverfahren (wir Immobiliensachverständige sagen Sachwertfaktoren bzw. Marktanpassungsfaktoren dazu) gegenüber stellen:

Schenkungsteuer 2023 - Neue Liegenschaftszinssätze

Liegenschaftszinssätze bis zum 31.12.2022

Mietwohngrundstücke 5,00 %

gem. genutzte Grundstücke 5,50 % (gew. Anteil bis 50 %)

gem. genutzte Grundstücke 6,00 % (gew. Anteil >50 %)

Geschäftsgrundstücke 6,50 % 

© Lutz Schneider Immobilienbewertung Wilthen

Liegenschaftszinssätze nach dem 31.12.2022

Mietwohngrundstücke 3,50 %

gem. genutzte Grundstücke 4,50 % (gew. Anteil bis 50 %)

gem. genutzte Grundstücke 5,00 % (gew. Anteil >50 %)

Geschäftsgrundstücke 6,00 % 

© Lutz Schneider Immobilienbewertung Wilthen

Diese Liegenschaftszinssätze werden zur Bewertung im Ertragswertverfahren für Renditeobjekte herangezogen, sofern die örtlichen Gutachterausschüsse keine geeigneten (aus dem örtlichen Markt abgeleiteten) Liegenschaftszinssätze veröffentlichen.

Was fällt bei den geänderten Liegenschaftszinssätzen auf? Die Liegenschaftszinssätze im BewG wurden deutlich abgesenkt. Dies führt (weil sie umgekehrt proportional wirken) jedoch zu deutlich höheren Ertragswerten

Schenkungsteuer 2023 - Neue Wertzahlen

Wertzahlen Sachwertverfahren bis zum 31.12.2022 für Ein- und Zweifamilienhäuser und Wohnungseigentum (hier beispielhaft)

Schenkungsteuer 2023

© Lutz Schneider Immobilienbewertung Wilthen

Wertzahlen Sachwertverfahren nach dem 31.12.2022 für Ein- und Zweifamilienhäuser und Wohnungseigentum (hier beispielhaft)

Schenkungsteuer 2023

© Lutz Schneider Immobilienbewertung Wilthen

Diese Wertfaktoren werden zur Bewertung im Sachwertverfahren für Eigennutzungsobjekte herangezogen, sofern die örtlichen Gutachterausschüsse keine geeigneten (aus dem örtlichen Markt abgeleiteten) Wertfaktoren veröffentlichen.

Was fällt bei den geänderten Wertfaktoren auf? Die Wertfaktoren im BewG wurden zunächst nach anderen Bodenrichtwertklassen gegliedert. Damit wird den gestiegenen Bodenwerten in den letzten Jahren Rechnung getragen.

Grundsätzlich jedoch hat man die Wertfaktoren deutlich angehoben. Die führt zu deutlich höheren Sachwerten.

Massive Steuererhöhungen durch die Schenkungsteuer 2023?

Zunächst ergeben sich aus den vorgenannten Änderungen erheblich höhere Immobilienwerte, wenn das Finanzamt anhand des typisierten Bewertungsverfahrens nach BewG bewertet.

Ich habe zahlreiche Vergleichsrechnungen in meinem Büro durchgeführt. Man kann sagen, dass sich durchschnittlich 30 % bis 50 % höhere Immobilienwerte ergeben. Dies ist schon eine erhebliche Anpassung.

Man muss dabei aber auch beachten, dass gerade in den größeren Städten sich die Immobilienwerte in dieser Größenordnung verändert haben. Es erfolgt also tatsächlich eine Anpassung an die Marktsituation.

Gleichzeitig muss aber auch beachten, dass die Freibeträge in der Schenkungsteuer seit 2009 nicht mehr angehoben wurden.

Deshalb kann sich im Einzelfall eine erheblich höhere Schenkungsteuer für die Eigentümer ergeben.

Schenkungsteuer 2023 - Ich habe nachgerechnet

Ich habe eine grobe Beispielrechnung für die neue Schenkungsteuer 2023 angefertigt. Das Ergebnis ist wirklich erschreckend. Die Schenkungsteuer ist in dem Beispiel fast sechs mal so hoch, wie nach dem Modell 2022.

Beispiel: freistehendes Einfamilienhaus, Baujahr 2004, 220 m² Bruttogrundfläche, 700 m² Grundstücksfläche, Bodenrichtwert 500 €/m²
Schenkungsteuer 2023

© Lutz Schneider Immobilienbewertung Wilthen

Schenkungsteuer 2023 - Warum die Politik keine Anhebung der Freibeträge vornehmen will

Die Freibeträge in der Schenkungsteuer wurden seit 2009 nicht mehr angepasst. Sie betragen bspw. für einen Ehepartner 500.000 €, für Kinder noch 400.000 €, für Enkelkinder noch 200.000 €.

Die Baupreise für Wohngebäude sind in dem Zeitraum von 2009 bis Ende 2022 um fast 70,00 % angestiegen (Quelle: Baupreisindex des Statistischen Bundesamtes). Die Immobilienwerte sind insbesondere in begehrten Lagen im mindestens gleichen Verhältnis angestiegen. Der sog. Hauspreisindex des Statistischen Bundesamtes ist im Zeitraum von 2015 bis 2022 um rd. 66,00 % angestiegen.

Es ist deshalb vollkommen unverständlich, warum die Politik in Berlin und den Bundesländern sich gegen eine vernünftige Anhebung der Freibeträge in einem gerechten (der Preisentwicklung entsprechendem) Verhältnis sperrt. 

Lindner will "großzügige" Erhöhung der Freibeträge um 25 %

Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hatte im Dezember 2022 noch eine Anhebung um 25 Prozent für angebracht gehalten. Allerdings betonte er, dass dies die Bundesländer bestimmen müssten. Sie sind die alleinigen Empfänger der Schenkungsteuer.
 
Einen Antrag von Bayern zur Anhebung der Freibeträge hat der Bundesrat jedoch mehrheitlich abgelehnt. Lediglich die Bundesländer Sachsen und Hessen stimmten zusammen mit den Bayern dafür. Damit bleibt es bei den bisherigen Freibeträgen. Ein wirklich mieses Spiel unserer Politikgrößen in Berlin und den Bundesländern. Bayern will nun vor dem Bundesverfassungsgericht klagen.   

Schenkungsteuer - Wir erstellen qualifizierte und anerkannte Verkehrswertgutachten

Wenn Sie von den Neuregelungen betroffen sind und der Auffassung sind, dass das Finanzamt eine Überbewertung ihres Grundstückes vorgenommen hat (dies kommt nach unseren Erfahrungen der letzten Jahre sehr häufig vor), sollten Sie sich über den sog. "Nachweis des niedrigeren gemeines Werts" durch ein qualifiziertes Verkehrswertgutachten informieren. Auf meiner Webseite hatte ich hier schon einmal davon berichtet.

Wir prüfen Ihren individuellen Fall vorher sehr genau und berechnen, ob ein Verkehrswertgutachten Ihre Steuerlast bei der Schenkungsteuer senken kann. Zudem sind die Gutachtenkosten tlw. steuerlich absetzbar. Auch dazu informieren wir sie im konkreten Einzelfall. 

Haben Sie Fragen zur Immobilienbewertung in Verbindung mit der Schenkungsteuer bei Immobilien? Kontaktieren Sie uns einfach. Wir beraten Sie gern. 

Immobilienbewertung Lutz Schneider ist seit mehr als 30 Jahren Ihr qualifizierter Ansprechpartner für die Immobilienbewertung. Wir stehen für ein hohes Maß an Kompetenz und aktuellem Fachwissen. Sie erhalten bei uns rechtsichere Verkehrswertgutachten, die auch vor Gericht und Finanzamt stand halten.

Sie haben zur Schenkungsteuer in Sachsen und darüber hinaus? Schreiben Sie uns! Wir antworten Ihnen gern.

Schenkungsteuer in Sachsen - Haben Sie weitere Fragen zum Thema "Schenkungsteuer 2023" oder möchten ein Kostenangebot für ein Gutachten für die Schenkungsteuer von uns erhalten? Dann füllen Sie bitte das nachfolgende Formular aus. Wir melden uns umgehend per Mail oder Telefon bei Ihnen.

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Bitte die zu bewertende Gebäudeart bzw. die zu bewertende Grundstücksart angeben

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Aktuelle Schlagworte Schenkungsteuer 2023

Schlagworte: Schenkungsteuer, Schenkungsteuer 2023, Schenkungsteuer 2023 Sachsen, Schenkungsteuer 2023 Brandenburg, Schenkungsteuer 2023 Thüringen, Schenkungsteuer 2023 Berlin, Schenkungsteuer 2023 Sachsen-Anhalt, Schenkungsteuer 2023 Deutschland, Schenkungsteuer 2023 Verkehrswertgutachten, Schenkungsteuer 2023 Wertgutachten, Schenkungsteuer 2023 Gutachten, Schenkungsteuer 2023 Immobilienbewertung, Schenkungsteuer 2023 Dresden, Schenkungsteuer 2023 Chemnitz, Schenkungsteuer 2023 Leipzig, Immobilienschenkung 2023.

Erbschaftsteuer 2023

Erbschaftsteuer 2023 – Für Immobilienerben wird es teuer

Erbschaftsteuer 2023 - Für Immobilienerben wird es ab dem Jahr 2023 richtig teuer

In Deutschland werden jährlich etwa 400 Milliarden Euro vererbt, fast die Hälfte davon in Form von Immobilien. Ab 2023 fallen für Immobilien deutlich höhere Erbschaftsteuern an. Warum?

Am 02.12.2022 hat der Bundestag den Entwurf des Finanzausschusses des Jahressteuergesetzes 2022 beschlossen. Am 16.12.2022 hat der Bundesrat dem Jahressteuergesetz 2022 zugestimmt. Am 20.12.2022 wurde das Jahressteuergesetz im Bundesgesetzblatt verkündet. Es tritt zum 01.01.2023 in Kraft.
Erbschaftsteuer 2023

Erbschaftsteuer 2023 - Für Immobilienerben wird es 2023 richtig teuer

Was ist das Jahressteuergesetz 2022?

Das Jahressteuergesetz ist ein typisches "Artikelgesetz". Mit mehr als 100 Einzelregelungen quer durch das Steuerrecht ändert es eine Vielzahl von Gesetzen in Deutschland.

So erfolgen durch das Jahressteuergesetz 2022 auch wichtige Änderungen im sogenannten Bewertungsgesetz (BewG), welches maßgeblich zur Grundbesitzbewertung für Zwecke der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer sowie Grunderwerbsteuer angewendet wird.

Mit dem Bewertungsgesetz werden insbesondere das Ertrags- und Sachwertverfahren zur Bewertung bebauter Grundstücke sowie die Verfahren zur Bewertung in Erbbaurechtsfällen und Fällen mit Gebäuden auf fremdem Grund und Boden an die geänderte Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) vom 14. Juli 2021 (BGBl. I S. 2805) angepasst.

Insbesondere werden dabei die Liegenschaftszinssätze (§ 188 Abs. 2 Satz 2 BewG) und die Wertzahlen für das Sachwertverfahren (§ 191 Satz 2 BewG i. V. m. Anlage 25 zum BewG) an das aktuelle Marktniveau angepasst. Diese gelten für alle Bewertungsstichtage nach dem 31.12.2022.

Weitere Informationen zum Jahressteuergesetz 2022 finden Sie bspw. bei haufe.de

Erbschaftsteuer 2023 - Welche Änderungen ergeben sich?

Ich will Ihnen hier einmal die alten und die neuen Liegenschaftszinssätze sowie die Wertzahlen für das Sachwertverfahren (wir Immobiliensachverständige sagen Sachwertfaktoren bzw. Marktanpassungsfaktoren dazu) gegenüber stellen:

Erbschaftsteuer 2023 - Neue Liegenschaftszinssätze

Liegenschaftszinssätze bis zum 31.12.2022

Mietwohngrundstücke 5,00 %

gem. genutzte Grundstücke 5,50 % (gew. Anteil bis 50 %)

gem. genutzte Grundstücke 6,00 % (gew. Anteil >50 %)

Geschäftsgrundstücke 6,50 % 

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Liegenschaftszinssätze nach dem 31.12.2022

Mietwohngrundstücke 3,50 %

gem. genutzte Grundstücke 4,50 % (gew. Anteil bis 50 %)

gem. genutzte Grundstücke 5,00 % (gew. Anteil >50 %)

Geschäftsgrundstücke 6,00 % 

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Diese Liegenschaftszinssätze werden zur Bewertung im Ertragswertverfahren für Renditeobjekte herangezogen, sofern die örtlichen Gutachterausschüsse keine geeigneten (aus dem örtlichen Markt abgeleiteten) Liegenschaftszinssätze veröffentlichen.

Was fällt bei den geänderten Liegenschaftszinssätzen auf? Die Liegenschaftszinssätze im BewG wurden deutlich abgesenkt. Dies führt (weil sie umgekehrt proportional wirken) jedoch zu deutlich höheren Ertragswerten

Erbschaftsteuer 2023 - Neue Wertzahlen

Wertzahlen Sachwertverfahren bis zum 31.12.2022 für Ein- und Zweifamilienhäuser und Wohnungseigentum (hier beispielhaft)

Erbschaftsteuer 2023 – Für Immobilienerben wird es teuer 2

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Wertzahlen Sachwertverfahren nach dem 31.12.2022 für Ein- und Zweifamilienhäuser und Wohnungseigentum (hier beispielhaft)

Erbschaftsteuer 2023 – Für Immobilienerben wird es teuer 3

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Diese Wertfaktoren werden zur Bewertung im Sachwertverfahren für Eigennutzungsobjekte herangezogen, sofern die örtlichen Gutachterausschüsse keine geeigneten (aus dem örtlichen Markt abgeleiteten) Wertfaktoren veröffentlichen.

Was fällt bei den geänderten Wertfaktoren auf? Die Wertfaktoren im BewG wurden zunächst nach anderen Bodenrichtwertklassen gegliedert. Damit wird den gestiegenen Bodenwerten in den letzten Jahren Rechnung getragen.

Grundsätzlich jedoch hat man die Wertfaktoren deutlich angehoben. Die führt zu deutlich höheren Sachwerten.

Massive Steuererhöhungen durch die Erbschaftsteuer 2023?

Zunächst ergeben sich aus den vorgenannten Änderungen erheblich höhere Immobilienwerte, wenn das Finanzamt anhand des typisierten Bewertungsverfahrens nach BewG bewertet.

Ich habe zahlreiche Vergleichsrechnungen in meinem Büro durchgeführt. Man kann sagen, dass sich durchschnittlich 30 % bis 50 % höhere Immobilienwerte ergeben. Dies ist schon eine erhebliche Anpassung.

Man muss dabei aber auch beachten, dass gerade in den größeren Städten sich die Immobilienwerte in dieser Größenordnung verändert haben. Es erfolgt also tatsächlich eine Anpassung an die Marktsituation.

Gleichzeitig muss aber auch beachten, dass die Freibeträge in der Erbschaftsteuer seit 2009 nicht mehr angehoben wurden.

Deshalb kann sich im Einzelfall eine erheblich höhere Erbschaftsteuer für die Erben ergeben.

Erbschaftsteuer 2023 - Ich habe nachgerechnet

Ich habe eine grobe Beispielrechnung für die neue Erbschaftsteuer 2023 angefertigt. Das Ergebnis ist wirklich erschreckend. Die Erbschaftsteuer ist in dem Beispiel fast sechs mal so hoch, wie nach dem Modell 2022.

Beispiel: freistehendes Einfamilienhaus, Baujahr 2004, 220 m² Bruttogrundfläche, 700 m² Grundstücksfläche, Bodenrichtwert 500 €/m²
Erbschaftsteuer 2023 – Für Immobilienerben wird es teuer 4

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Erbschaftsteuer 2023 - Warum die Politik keine Anhebung der Freibeträge vornehmen will

Die Freibeträge in der Erbschaftsteuer wurden seit 2009 nicht mehr angepasst. Sie betragen bswp. für einen Ehepartner 500.000 €, für Kinder noch 400.000 €, für Enkelkinder noch 200.000 €.

Die Baupreise für Wohngebäude sind in dem Zeitraum von 2009 bis Ende 2022 um fast 70,00 % angestiegen (Quelle: Baupreisindex des Statistischen Bundesamtes). Die Immobilienwerte sind insbesondere in begehrten Lagen im mindestens gleichen Verhältnis angestiegen. Der sog. Hauspreisindex des Statistischen Bundesamtes ist im Zeitraum von 2015 bis 2022 um rd. 66,00 % angestiegen.

Es ist deshalb vollkommen unverständlich, warum die Politik in Berlin und den Bundesländern sich gegen eine vernünftige Anhebung der Freibeträge in einem gerechten (der Preisentwicklung entsprechendem) Verhältnis sperrt. 

Lindner will "großzügige" Erhöhung der Freibeträge um 25 %

Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hatte im Dezember 2022 noch eine Anhebung um 25 Prozent für angebracht gehalten. Allerdings betonte er, dass dies die Bundesländer bestimmen müssten. Sie sind die alleinigen Empfänger der Erbschaftsteuer.
 
Einen Antrag von Bayern zur Anhebung der Freibeträge hat der Bundesrat jedoch mehrheitlich abgelehnt. Lediglich die Bundesländer Sachsen und Hessen stimmten zusammen mit den Bayern dafür. Damit bleibt es bei den bisherigen Freibeträgen. Ein wirklich mieses Spiel unserer Politikgrößen in Berlin und den Bundesländern. Bayern will nun vor dem Bundesverfassungsgericht klagen.   

Erbschaftsteuer - Wir erstellen qualifizierte und anerkannte Verkehrswertgutachten

Wenn Sie von den Neuregelungen betroffen sind und der Auffassung sind, dass das Finanzamt eine Überbewertung ihres Grundstückes vorgenommen hat (dies kommt nach unseren Erfahrungen der letzten Jahre sehr häufig vor), sollten Sie sich über den sog. "Nachweis des niedrigeren gemeines Werts" durch ein qualifiziertes Verkehrswertgutachten informieren. Auf meiner Webseite hatte ich hier schon einmal davon berichtet.

Wir prüfen Ihren individuellen Fall vorher sehr genau und berechnen, ob ein Verkehrswertgutachten Ihre Steuerlast bei der Erbschaftsteuer senken kann. Zudem sind die Gutachtenkosten tlw. steuerlich absetzbar. Auch dazu informieren wir sie im konkreten Einzelfall. 

Haben Sie Fragen zur Immobilienbewertung in Verbindung mit der Erbschaftsteuer bei Immobilien? Kontaktieren Sie uns einfach. Wir beraten Sie gern. 

Immobilienbewertung Lutz Schneider ist seit mehr als 30 Jahren Ihr qualifizierter Ansprechpartner für die Immobilienbewertung. Wir stehen für ein hohes Maß an Kompetenz und aktuellem Fachwissen. Sie erhalten bei uns rechtsichere Verkehrswertgutachten, die auch vor Gericht und Finanzamt stand halten.

Sie haben zur Erbschaftsteuer in Sachsen und darüber hinaus? Schreiben Sie uns! Wir antworten Ihnen gern.

Erbschaftsteuer in Sachsen - Haben Sie weitere Fragen zum Thema "Erbschaftsteuer 2023" oder möchten ein Kostenangebot für ein Gutachten für die Erbschaftsteuer von uns erhalten? Dann füllen Sie bitte das nachfolgende Formular aus. Wir melden uns umgehend per Mail oder Telefon bei Ihnen.

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Bitte lesen Sie vor dem "Nachricht Absenden" unsere Datenschutzerklärung und unsere weiteren wichtigen Informationen zum Datenschutz.

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Aktuelle Schlagworte Erbschaftsteuer 2023

Schlagworte: Erbschaftsteuer, Erbschaftsteuer 2023, Erbschaftsteuer 2023 Sachsen, Erbschaftsteuer 2023 Brandenburg, Erbschaftsteuer Sachsen-Anhalt, Erbschaftsteuer 2023 Thüringen, Erbschaftsteuer 2023 Berlin, Erbschaftsteuer 2023 Deutschland, Erbschaftsteuer 2023 Verkehrswertgutachten, Erbschaftsteuer 2023 Wertgutachten, Erbschaftsteuer 2023 Gutachten, Erbschaftsteuer 2023 Immobilienbewertung, Erbschaftsteuer 2023 Dresden, Erbschaftsteuer 2023 Chemnitz, Erbschaftsteuer 2023 Leipzig.

Sachsen erhöht Grunderwerbsteuer

Sachsen erhöht die Grunderwerbsteuer

Sachsen erhöht die Grunderwerbsteuer


Sachsen erhöht die Grunderwerbsteuer von bisher 3,50 % auf 5,50 %. Dies entspricht einer Erhöhung von 57 % und ist ein Schlag ins Gesicht für Immobilienkäufer und vor allem junge Familien, die Eigentum erwerben wollen.

Auf seiner zweitägigen Klausurtagung am 14. und 15. Juni 2022 in Radebeul hat die Sächsische Regierung unter Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) mit seiner Koalition aus SPD und Grünen beschlossen, die Grunderwerbsteuer in Sachsen drastisch zu erhöhen. Die neue Grunderwerbsteuer soll voraussichtlich ab 01.01.2023 gelten.

Die Sächsische Staatsregierung informiert über die geplante Erhöhung der Grunderwerbsteuer in Sachsen auf ihrer Homepage übrigens darüber hier.
Sachsen erhöht Grunderwerbsteuer

Sachsen erhöht Grunderwerbsteuer

Grunderwerbsteuer - Sachsen plant drastische Erhöhung

Die Grunderwerbsteuer (GrESt) ist eine Steuer, die beim Erwerb einer Immobile oder eines Baugrundstücks anfällt.

Sie wird auf Grundlage des Grunderwerbsteuergesetzes erhoben und ist eine Ländersteuer, die diese an die Kommunen weiterreichen können. Je nach Bundesland beträgt der Steuersatz zwischen 3,50 % (Bayern und Sachsen (alte Regelung)) und 6,50 % (Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Brandenburg und Thüringen) der Bemessungsgrundlage.

Grunderwerbsteuer zählt zu den Nebenkosten beim Grundstückskauf.

Nun will der Freistaat Sachsen die Grunderwerbsteuer drastisch auf 5,50 % erhöhen. Vielerorts erhebt sich heftige Kritik an der Erhöhung der Grunderwerbsteuer.

Grunderwerbsteuererhöhung verteuert das Bauen in Sachsen weiter

Die Erhöhung der Grunderwerbsteuer in Sachsen wird sich erheblich auf die Bautätigkeit in Sachsen auswirken und damit das Bauhandwerk, das gerade durch Corona und Materialknappheit und die stark gestiegenen Energiepreise ohnehin stark unter Druck steht, erheblich treffen. Dies gilt vor allem für junge Familien, denen es - zusätzlich zu den rapide steigenden Baupreisen, den stark gestiegenen Bodenwerten und in den letzten Wochen (wegen der EZB-Entscheidungen) stark ansteigenden Zinsen - noch schwieriger gemacht wird, Grundeigentum oder Immobilieneigentum zu erwerben.

Grunderwerbsteueraufkommen in Deutschland

Die Grunderwerbsteuer steht in Deutschland den Bundesländern zu. Sie ist zurzeit die wichtigste unabhängige Steuereinnahme der Bundesländer und die einzige Steuer, bei der die Länder den Steuersatz selbst festlegen können. Das Aufkommen der Grunderwerbsteuer brachte den Ländern im Jahr 2021 insgesamt in Deutschland rd. 18,30 Mrd. Euro ein. 

Grunderwerbsteuer - Wir erstellen qualifizierte und anerkannte Verkehrswertgutachten

In Sonderfällen kann es vorkommen, dass auch für die Grunderwerbsteuer ein qualifiziertes Verkehrswertgutachten benötigt wird. 
 
Schlagworte: Grunderwerbsteuer, Grunderwerbsteuer Sachsen, Grunderwerbsteuer Brandenburg, Grunderwerbsteuer Thüringen, Grunderwerbsteuer Berlin, Grunderwerbsteuer Deutschland, Grunderwerbsteuer Verkehrswertgutachten Grunderwerbsteuer Wertgutachten, Grunderwerbsteuer Gutachten, Grunderwerbsteuer Immobilienbewertung, Grunderwerbsteuer Dresden, Grunderwerbsteuer Chemnitz, Grunderwerbsteuer Leipzig.

Haben Sie Fragen zur Immobilienbewertung in Verbindung mit der Grunderwerbsteuer bei Immobilien? Kontaktieren Sie uns einfach. Wir beraten Sie gern. 

Immobilienbewertung Lutz Schneider ist seit mehr als 30 Jahren Ihr qualifizierter Ansprechpartner für die Immobilienbewertung. Wir stehen für ein hohes Maß an Kompetenz und aktuellem Fachwissen. Sie erhalten bei uns rechtsichere Verkehrswertgutachten, die auch vor Gericht und Finanzamt stand halten.

Sie haben zur Grunderwerbsteuer in Sachsen und darüber hinaus? Schreiben Sie uns! Wir antworten Ihnen gern.

Grunderwerbsteuer Sachsen - Haben Sie weitere Fragen zum Thema "Sachsen erhöht die Grunderwerbsteuer" oder möchten ein Kostenangebot für ein Gutachten für die Grunderwerbsteuer Sachsen von uns erhalten? Dann füllen Sie bitte das nachfolgende Formular aus. Wir melden uns umgehend per Mail oder Telefon bei Ihnen.

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Grundstücksmarktberichte Brandenburg 2020 erschienen 5

Grundstücksmarktberichte Brandenburg 2020 erschienen

Die Grundstücksmarktberichte Brandenburg 2020 sind erschienen. Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte im Land Brandenburg haben in Zusammenarbeit mit dem Landesbetrieb Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg (LGB) die Bodenrichtwerte und die Grundstücksmarktberichte im Laufe des Jahres 2021 aktualisiert.

Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte leisten mit diesem Schritt einen weiteren wichtigen Beitrag zur landesweiten Transparenz am Immobilienmarkt und sorgen für eine einfache und schnelle Verfügbarkeit aktueller amtlicher Immobilienmarktinformationen. Die bisher schon kostenfreie Ansicht der Bodenrichtwerte im amtlichen Bodenrichtwertportal BORIS Land Brandenburg wird um einen anmelde- und kostenfreien automatisierten Abruf einer Bodenrichtwertauskunft als PDF-Dokument erweitert.

BORIS Land Brandenburg ermöglicht damit nun jedermann, sich eine amtliche Bodenrichtwertauskunft direkt aus dem Bodenrichtwertportal zu erzeugen. Daneben werden die Bodenrichtwerte als kostenfreier webbasierter Darstellungsdienst WMS-BRW und als Bodenrichtwertdatei im Geobroker der LGB, insbesondere im Hinblick auf eine Einbindung und Nutzung in vielfältigen Fachanwendungen angeboten. Die kostenfreie Bereitstellung der vollständigen Grundstücksmarktberichte einschließlich der sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten erfolgt als automatisierter Abruf der PDF-Dateien über die Homepage der Gutachterausschüsse und den Geobroker der LGB.

Die gedruckten Exemplare der Grundstücksmarktberichte können weiterhin gebührenpflichtig bei den Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse für je 40,00 Euro bestellt werden.

Die Grundstücksmarktberichte werden von den einzelnen Gutachterausschüssen für ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich und vom Oberen Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Land Brandenburg einen Grundstücksmarktbericht für das Land Brandenburg herausgegeben.

Die Grundstücksmarktberichte in Brandenburg 2020 haben vorrangig folgenden Inhalt:

  • Statistische Grunddaten über den Grundstücksverkehr,
  • Preisentwicklungen und Preisniveau,
  • sonstige für die Wertermittlung erforderliche Daten,
  • gebietstypische Einzelergebnisse.


Die Ableitung der sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten gemäß §§ 11 ff. Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) dient insbesondere dem Ziel der Verbesserung der bewertungstechnischen Grundlagen. Die Daten bilden einerseits die Grundlage für die Wertermittlungen der Gutachterausschüsse, erleichtern aber auch allen anderen Stellen ihre Wertermittlungsaufgaben. Bestandteile sind insbesondere Bodenpreisindexreihen, Umrechnungskoeffizienten für das Maß der baulichen Nutzung, Marktanpassungsfaktoren sowie Liegenschaftszinssätze für ertragsorientierte Objekte. Außerdem werden Vergleichsfaktoren für bebaute Objekte aller gängigen Objektgruppen (z. B. Eigentumswohnungen, Reihenhäuser) und gegebenenfalls aus den bei den Gutachterausschüssen vorliegenden Vergleichsmieten Mietwertübersichten abgeleitet.

Hier der Link zum Bodenrichtwertportal des Landes Brandenburg:

Hier die Links zu den aktuellen Grundstücksmarktberichten 2020 (Auswertezeitraum 2020) im Land Brandenburg:

Landkreis / Kreisfreie Stadt

Grundstücksmarktbericht 2020

(Auswertezeitraum 2020)

Landesgrundstücksmarktbericht Brandenburg 2020


Grundstücksmarktbericht Landkreis Barnim 2020

Grundstücksmarktbericht Landkreis Dahme-Spreewald 2020

Grundstücksmarktbericht Landkreis Elbe-Elster 2020

Grundstücksmarktbericht Landkreis Havelland 2020

Grundstücksmarktbericht Landkreis Märkisch-Oderland 2020

Grundstücksmarktbericht Landkreis Oberhavel 2020

Grundstücksmarktbericht Landkreis Oder-Spree u. kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder) 2020

Grundstücksmarktbericht Landkreis Ostprignitz-Ruppin 2020

Grundstücksmarktbericht Landkreis Potsdam-Mittelmark 2020

Grundstücksmarktbericht Landkreis Prignitz 2020

Grundstücksmarktbericht Landkreise Spree-Neiße und Oberspreewald-Lausitz 2020

Grundstücksmarktbericht Landkreis Teltow-Fläming 2020

Grundstücksmarktbericht Landkreis Uckermark 2020

Grundstücksmarktbericht Landkreis Brandenburg a. d. Havel 2020

Grundstücksmarktbericht Kreisfreie Stadt Cottbus 2020

Grundstücksmarktbericht Kreisfreie Stadt Potsdam 2020

Die Grundstücksmarktberichte Brandenburg 2019 können Sie auf unserer Webseite ebenfalls herunterlagen. Folgen Sie einfach der Verlinkung.

Quelle: Gutachterausschüsse für Grundstückswerte im Land Brandenburg.

sachverständiger pflichtteil

Finanzverwaltung erkennt weiterhin Gutachten von zertifizierten Sachverständigen an

Die obersten Finanzbehörden der Länder halten entgegen dem BFH-Urteil vom 05.12.2019 weiterhin an ihrer Auffassung fest, dass der Nachweis des niedrigeren gemeinen Wertes auch durch von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle zertifizierte Sachverständige erfolgen kann.

Dies ist durch die kürzlich veröffentlichten gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden vom 02.12.2020 bekannt gemacht geworden.

In dem Erlass halten die obersten Finanzbehörden der Länder erneut (wie auch bereits in ihrem Erlass vom 19.02.2014) an ihrer Auffassung fest, dass der Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts durch ein Gutachten des zuständigen Gutachterausschusses oder durch ein Gutachten eines Sachverständigen mit besonderen Erfahrungen und Kenntnissen in der Bewertung von Grundstücken erbracht werden kann.

Konkret sind dies öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige oder Sachverständige, die eine Zertifizierung durch eine nach der DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Zertifizierungsstelle nachweisen können. Hintergrund dieses Erlasses ist die Rechtsauffassung des BFH in seinem Urteil vom 05.12.2019 (II R 9/18), dass der Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nur durch ein Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für die Bewertung von Grundstücken erbracht werden kann. Mit dem aktuellen Erlass ordnen die obersten Finanzbehörden der Länder an, das vorgenannte BFH-Urteil über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht anzuwenden.

Damit können Gutachten von Sachverständigen, die von SprengnetterZert zertifiziert sind, nicht aufgrund mangelnder Qualifikation von den Finanzämtern zurückgewiesen werden.

Download:

Quelle: Sprengnetter GmbH


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Den Optimismus lassen wir uns nicht nehmen und freuen uns auf eine gute, konstruktive Zusammenarbeit auch in 2021.

Viele herzliche Grüße


Ihr Lutz Schneider und das gesamte Team von Lutz Schneider Immobilienbewertung