Immobilienbewertung Meißen

Immobilienmarkt 2024

Immobilienmarkt 2024 - Dr. Markus Krall: Immobilienmarkt 2024 und Gedanken zum Marktgeschehen im Jahr 2024

Herzlich Willkommen zu einem brandneuen Video mit Dr. Markus Krall.

In diesem Video sprechen Christian Bubeck und Dr. Markus Krall über die aktuellen Entwicklungen auf dem deutschen Immobilienmarkt im Jahr 2024.

Sie werfen einen Blick auf die Mietkatastrophe, den gegenwärtigen Immobilienmarkt, die Baubranche und hören Dr. Kralls Einschätzungen für den Immobilienmarkt im Jahr 2024.

Die Zeiten sind unsicher, und wir alle fragen uns, wie es weitergeht. In diesem Video finden Sie viele Informationen, die Sie für das Jahr 2024 benötigen. Bleiben wir gemeinsam dran!


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Wie wird es im Jahr 2024 auf dem Immobilienmarkt in Deutschland weiter gehen? Wir wieder eine positive Entwicklung zu verzeichnen sein? Wie wird sich die Nachfrage nach Immobilien aufgrund der unklaren Wirtschaftslage entwickeln? Wie wird es mit der Zinsentwicklung weiter gehen. Wird nach dem kräftigen Aufwärtstrend auch wieder eine rückläufige Entwicklung statt finden? Wie werden sich die Preise in den Ballungszentren und in den ländlichen Regionen entwickeln? 

Schenkungsteuer 2023

Schenkungsteuer 2023 – Für Beschenkte wird es richtig teuer

Schenkungsteuer 2023 - Bei Immobilienschenkungen wird es ab dem Jahr 2023 richtig teuer

In Deutschland werden jährlich etwa 400 Milliarden Euro vererbt und verschenkt, fast die Hälfte davon in Form von Immobilien. Ab 2023 fallen für Immobilien deutlich höhere Schenkungsteuern an. Warum?

Am 02.12.2022 hat der Bundestag den Entwurf des Finanzausschusses des Jahressteuergesetzes 2022 beschlossen. Am 16.12.2022 hat der Bundesrat dem Jahressteuergesetz 2022 zugestimmt. Am 20.12.2022 wurde das Jahressteuergesetz im Bundesgesetzblatt verkündet. Es tritt zum 01.01.2023 in Kraft.
Schenkungsteuer 2023

Schenkungsteuer 2023 - Für Immobilienschenker wird es 2023 richtig teuer

Was ist das Jahressteuergesetz 2022?

Das Jahressteuergesetz 2022 ist ein typisches "Artikelgesetz". Mit mehr als 100 Einzelregelungen quer durch das Steuerrecht ändert es eine Vielzahl von Gesetzen in Deutschland.

So erfolgen durch das Jahressteuergesetz 2022 auch wichtige Änderungen im sogenannten Bewertungsgesetz (BewG), welches maßgeblich zur Grundbesitzbewertung für Zwecke der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer sowie Grunderwerbsteuer angewendet wird.

Mit dem Bewertungsgesetz werden insbesondere das Ertrags- und Sachwertverfahren zur Bewertung bebauter Grundstücke sowie die Verfahren zur Bewertung in Erbbaurechtsfällen und Fällen mit Gebäuden auf fremdem Grund und Boden an die geänderte Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) vom 14. Juli 2021 (BGBl. I S. 2805) angepasst.

Insbesondere werden dabei die Liegenschaftszinssätze (§ 188 Abs. 2 Satz 2 BewG) und die Wertzahlen für das Sachwertverfahren (§ 191 Satz 2 BewG i. V. m. Anlage 25 zum BewG) an das aktuelle Marktniveau angepasst. Diese gelten für alle Bewertungsstichtage nach dem 31.12.2022.

Weitere Informationen zum Jahressteuergesetz 2022 finden Sie bspw. bei haufe.de

Schenkungsteuer 2023 - Welche Änderungen ergeben sich?

Ich will Ihnen hier einmal die alten und die neuen Liegenschaftszinssätze sowie die Wertzahlen für das Sachwertverfahren (wir Immobiliensachverständige sagen Sachwertfaktoren bzw. Marktanpassungsfaktoren dazu) gegenüber stellen:

Schenkungsteuer 2023 - Neue Liegenschaftszinssätze

Liegenschaftszinssätze bis zum 31.12.2022

Mietwohngrundstücke 5,00 %

gem. genutzte Grundstücke 5,50 % (gew. Anteil bis 50 %)

gem. genutzte Grundstücke 6,00 % (gew. Anteil >50 %)

Geschäftsgrundstücke 6,50 % 

© Lutz Schneider Immobilienbewertung Wilthen

Liegenschaftszinssätze nach dem 31.12.2022

Mietwohngrundstücke 3,50 %

gem. genutzte Grundstücke 4,50 % (gew. Anteil bis 50 %)

gem. genutzte Grundstücke 5,00 % (gew. Anteil >50 %)

Geschäftsgrundstücke 6,00 % 

© Lutz Schneider Immobilienbewertung Wilthen

Diese Liegenschaftszinssätze werden zur Bewertung im Ertragswertverfahren für Renditeobjekte herangezogen, sofern die örtlichen Gutachterausschüsse keine geeigneten (aus dem örtlichen Markt abgeleiteten) Liegenschaftszinssätze veröffentlichen.

Was fällt bei den geänderten Liegenschaftszinssätzen auf? Die Liegenschaftszinssätze im BewG wurden deutlich abgesenkt. Dies führt (weil sie umgekehrt proportional wirken) jedoch zu deutlich höheren Ertragswerten

Schenkungsteuer 2023 - Neue Wertzahlen

Wertzahlen Sachwertverfahren bis zum 31.12.2022 für Ein- und Zweifamilienhäuser und Wohnungseigentum (hier beispielhaft)

Schenkungsteuer 2023

© Lutz Schneider Immobilienbewertung Wilthen

Wertzahlen Sachwertverfahren nach dem 31.12.2022 für Ein- und Zweifamilienhäuser und Wohnungseigentum (hier beispielhaft)

Schenkungsteuer 2023

© Lutz Schneider Immobilienbewertung Wilthen

Diese Wertfaktoren werden zur Bewertung im Sachwertverfahren für Eigennutzungsobjekte herangezogen, sofern die örtlichen Gutachterausschüsse keine geeigneten (aus dem örtlichen Markt abgeleiteten) Wertfaktoren veröffentlichen.

Was fällt bei den geänderten Wertfaktoren auf? Die Wertfaktoren im BewG wurden zunächst nach anderen Bodenrichtwertklassen gegliedert. Damit wird den gestiegenen Bodenwerten in den letzten Jahren Rechnung getragen.

Grundsätzlich jedoch hat man die Wertfaktoren deutlich angehoben. Die führt zu deutlich höheren Sachwerten.

Massive Steuererhöhungen durch die Schenkungsteuer 2023?

Zunächst ergeben sich aus den vorgenannten Änderungen erheblich höhere Immobilienwerte, wenn das Finanzamt anhand des typisierten Bewertungsverfahrens nach BewG bewertet.

Ich habe zahlreiche Vergleichsrechnungen in meinem Büro durchgeführt. Man kann sagen, dass sich durchschnittlich 30 % bis 50 % höhere Immobilienwerte ergeben. Dies ist schon eine erhebliche Anpassung.

Man muss dabei aber auch beachten, dass gerade in den größeren Städten sich die Immobilienwerte in dieser Größenordnung verändert haben. Es erfolgt also tatsächlich eine Anpassung an die Marktsituation.

Gleichzeitig muss aber auch beachten, dass die Freibeträge in der Schenkungsteuer seit 2009 nicht mehr angehoben wurden.

Deshalb kann sich im Einzelfall eine erheblich höhere Schenkungsteuer für die Eigentümer ergeben.

Schenkungsteuer 2023 - Ich habe nachgerechnet

Ich habe eine grobe Beispielrechnung für die neue Schenkungsteuer 2023 angefertigt. Das Ergebnis ist wirklich erschreckend. Die Schenkungsteuer ist in dem Beispiel fast sechs mal so hoch, wie nach dem Modell 2022.

Beispiel: freistehendes Einfamilienhaus, Baujahr 2004, 220 m² Bruttogrundfläche, 700 m² Grundstücksfläche, Bodenrichtwert 500 €/m²
Schenkungsteuer 2023

© Lutz Schneider Immobilienbewertung Wilthen

Schenkungsteuer 2023 - Warum die Politik keine Anhebung der Freibeträge vornehmen will

Die Freibeträge in der Schenkungsteuer wurden seit 2009 nicht mehr angepasst. Sie betragen bspw. für einen Ehepartner 500.000 €, für Kinder noch 400.000 €, für Enkelkinder noch 200.000 €.

Die Baupreise für Wohngebäude sind in dem Zeitraum von 2009 bis Ende 2022 um fast 70,00 % angestiegen (Quelle: Baupreisindex des Statistischen Bundesamtes). Die Immobilienwerte sind insbesondere in begehrten Lagen im mindestens gleichen Verhältnis angestiegen. Der sog. Hauspreisindex des Statistischen Bundesamtes ist im Zeitraum von 2015 bis 2022 um rd. 66,00 % angestiegen.

Es ist deshalb vollkommen unverständlich, warum die Politik in Berlin und den Bundesländern sich gegen eine vernünftige Anhebung der Freibeträge in einem gerechten (der Preisentwicklung entsprechendem) Verhältnis sperrt. 

Lindner will "großzügige" Erhöhung der Freibeträge um 25 %

Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hatte im Dezember 2022 noch eine Anhebung um 25 Prozent für angebracht gehalten. Allerdings betonte er, dass dies die Bundesländer bestimmen müssten. Sie sind die alleinigen Empfänger der Schenkungsteuer.
 
Einen Antrag von Bayern zur Anhebung der Freibeträge hat der Bundesrat jedoch mehrheitlich abgelehnt. Lediglich die Bundesländer Sachsen und Hessen stimmten zusammen mit den Bayern dafür. Damit bleibt es bei den bisherigen Freibeträgen. Ein wirklich mieses Spiel unserer Politikgrößen in Berlin und den Bundesländern. Bayern will nun vor dem Bundesverfassungsgericht klagen.   

Schenkungsteuer - Wir erstellen qualifizierte und anerkannte Verkehrswertgutachten

Wenn Sie von den Neuregelungen betroffen sind und der Auffassung sind, dass das Finanzamt eine Überbewertung ihres Grundstückes vorgenommen hat (dies kommt nach unseren Erfahrungen der letzten Jahre sehr häufig vor), sollten Sie sich über den sog. "Nachweis des niedrigeren gemeines Werts" durch ein qualifiziertes Verkehrswertgutachten informieren. Auf meiner Webseite hatte ich hier schon einmal davon berichtet.

Wir prüfen Ihren individuellen Fall vorher sehr genau und berechnen, ob ein Verkehrswertgutachten Ihre Steuerlast bei der Schenkungsteuer senken kann. Zudem sind die Gutachtenkosten tlw. steuerlich absetzbar. Auch dazu informieren wir sie im konkreten Einzelfall. 

Haben Sie Fragen zur Immobilienbewertung in Verbindung mit der Schenkungsteuer bei Immobilien? Kontaktieren Sie uns einfach. Wir beraten Sie gern. 

Immobilienbewertung Lutz Schneider ist seit mehr als 30 Jahren Ihr qualifizierter Ansprechpartner für die Immobilienbewertung. Wir stehen für ein hohes Maß an Kompetenz und aktuellem Fachwissen. Sie erhalten bei uns rechtsichere Verkehrswertgutachten, die auch vor Gericht und Finanzamt stand halten.

Sie haben zur Schenkungsteuer in Sachsen und darüber hinaus? Schreiben Sie uns! Wir antworten Ihnen gern.

Schenkungsteuer in Sachsen - Haben Sie weitere Fragen zum Thema "Schenkungsteuer 2023" oder möchten ein Kostenangebot für ein Gutachten für die Schenkungsteuer von uns erhalten? Dann füllen Sie bitte das nachfolgende Formular aus. Wir melden uns umgehend per Mail oder Telefon bei Ihnen.

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Aktuelle Schlagworte Schenkungsteuer 2023

Schlagworte: Schenkungsteuer, Schenkungsteuer 2023, Schenkungsteuer 2023 Sachsen, Schenkungsteuer 2023 Brandenburg, Schenkungsteuer 2023 Thüringen, Schenkungsteuer 2023 Berlin, Schenkungsteuer 2023 Sachsen-Anhalt, Schenkungsteuer 2023 Deutschland, Schenkungsteuer 2023 Verkehrswertgutachten, Schenkungsteuer 2023 Wertgutachten, Schenkungsteuer 2023 Gutachten, Schenkungsteuer 2023 Immobilienbewertung, Schenkungsteuer 2023 Dresden, Schenkungsteuer 2023 Chemnitz, Schenkungsteuer 2023 Leipzig, Immobilienschenkung 2023.

Erbschaftsteuer 2023

Erbschaftsteuer 2023 – Für Immobilienerben wird es teuer

Erbschaftsteuer 2023 - Für Immobilienerben wird es ab dem Jahr 2023 richtig teuer

In Deutschland werden jährlich etwa 400 Milliarden Euro vererbt, fast die Hälfte davon in Form von Immobilien. Ab 2023 fallen für Immobilien deutlich höhere Erbschaftsteuern an. Warum?

Am 02.12.2022 hat der Bundestag den Entwurf des Finanzausschusses des Jahressteuergesetzes 2022 beschlossen. Am 16.12.2022 hat der Bundesrat dem Jahressteuergesetz 2022 zugestimmt. Am 20.12.2022 wurde das Jahressteuergesetz im Bundesgesetzblatt verkündet. Es tritt zum 01.01.2023 in Kraft.
Erbschaftsteuer 2023

Erbschaftsteuer 2023 - Für Immobilienerben wird es 2023 richtig teuer

Was ist das Jahressteuergesetz 2022?

Das Jahressteuergesetz ist ein typisches "Artikelgesetz". Mit mehr als 100 Einzelregelungen quer durch das Steuerrecht ändert es eine Vielzahl von Gesetzen in Deutschland.

So erfolgen durch das Jahressteuergesetz 2022 auch wichtige Änderungen im sogenannten Bewertungsgesetz (BewG), welches maßgeblich zur Grundbesitzbewertung für Zwecke der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer sowie Grunderwerbsteuer angewendet wird.

Mit dem Bewertungsgesetz werden insbesondere das Ertrags- und Sachwertverfahren zur Bewertung bebauter Grundstücke sowie die Verfahren zur Bewertung in Erbbaurechtsfällen und Fällen mit Gebäuden auf fremdem Grund und Boden an die geänderte Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) vom 14. Juli 2021 (BGBl. I S. 2805) angepasst.

Insbesondere werden dabei die Liegenschaftszinssätze (§ 188 Abs. 2 Satz 2 BewG) und die Wertzahlen für das Sachwertverfahren (§ 191 Satz 2 BewG i. V. m. Anlage 25 zum BewG) an das aktuelle Marktniveau angepasst. Diese gelten für alle Bewertungsstichtage nach dem 31.12.2022.

Weitere Informationen zum Jahressteuergesetz 2022 finden Sie bspw. bei haufe.de

Erbschaftsteuer 2023 - Welche Änderungen ergeben sich?

Ich will Ihnen hier einmal die alten und die neuen Liegenschaftszinssätze sowie die Wertzahlen für das Sachwertverfahren (wir Immobiliensachverständige sagen Sachwertfaktoren bzw. Marktanpassungsfaktoren dazu) gegenüber stellen:

Erbschaftsteuer 2023 - Neue Liegenschaftszinssätze

Liegenschaftszinssätze bis zum 31.12.2022

Mietwohngrundstücke 5,00 %

gem. genutzte Grundstücke 5,50 % (gew. Anteil bis 50 %)

gem. genutzte Grundstücke 6,00 % (gew. Anteil >50 %)

Geschäftsgrundstücke 6,50 % 

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Liegenschaftszinssätze nach dem 31.12.2022

Mietwohngrundstücke 3,50 %

gem. genutzte Grundstücke 4,50 % (gew. Anteil bis 50 %)

gem. genutzte Grundstücke 5,00 % (gew. Anteil >50 %)

Geschäftsgrundstücke 6,00 % 

© Lutz Schneider Immobilienbewertung Wilthen

Diese Liegenschaftszinssätze werden zur Bewertung im Ertragswertverfahren für Renditeobjekte herangezogen, sofern die örtlichen Gutachterausschüsse keine geeigneten (aus dem örtlichen Markt abgeleiteten) Liegenschaftszinssätze veröffentlichen.

Was fällt bei den geänderten Liegenschaftszinssätzen auf? Die Liegenschaftszinssätze im BewG wurden deutlich abgesenkt. Dies führt (weil sie umgekehrt proportional wirken) jedoch zu deutlich höheren Ertragswerten

Erbschaftsteuer 2023 - Neue Wertzahlen

Wertzahlen Sachwertverfahren bis zum 31.12.2022 für Ein- und Zweifamilienhäuser und Wohnungseigentum (hier beispielhaft)

Erbschaftsteuer 2023 – Für Immobilienerben wird es teuer 1

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Wertzahlen Sachwertverfahren nach dem 31.12.2022 für Ein- und Zweifamilienhäuser und Wohnungseigentum (hier beispielhaft)

Erbschaftsteuer 2023 – Für Immobilienerben wird es teuer 2

© Lutz Schneider Immobilienbewertung Wilthen

Diese Wertfaktoren werden zur Bewertung im Sachwertverfahren für Eigennutzungsobjekte herangezogen, sofern die örtlichen Gutachterausschüsse keine geeigneten (aus dem örtlichen Markt abgeleiteten) Wertfaktoren veröffentlichen.

Was fällt bei den geänderten Wertfaktoren auf? Die Wertfaktoren im BewG wurden zunächst nach anderen Bodenrichtwertklassen gegliedert. Damit wird den gestiegenen Bodenwerten in den letzten Jahren Rechnung getragen.

Grundsätzlich jedoch hat man die Wertfaktoren deutlich angehoben. Die führt zu deutlich höheren Sachwerten.

Massive Steuererhöhungen durch die Erbschaftsteuer 2023?

Zunächst ergeben sich aus den vorgenannten Änderungen erheblich höhere Immobilienwerte, wenn das Finanzamt anhand des typisierten Bewertungsverfahrens nach BewG bewertet.

Ich habe zahlreiche Vergleichsrechnungen in meinem Büro durchgeführt. Man kann sagen, dass sich durchschnittlich 30 % bis 50 % höhere Immobilienwerte ergeben. Dies ist schon eine erhebliche Anpassung.

Man muss dabei aber auch beachten, dass gerade in den größeren Städten sich die Immobilienwerte in dieser Größenordnung verändert haben. Es erfolgt also tatsächlich eine Anpassung an die Marktsituation.

Gleichzeitig muss aber auch beachten, dass die Freibeträge in der Erbschaftsteuer seit 2009 nicht mehr angehoben wurden.

Deshalb kann sich im Einzelfall eine erheblich höhere Erbschaftsteuer für die Erben ergeben.

Erbschaftsteuer 2023 - Ich habe nachgerechnet

Ich habe eine grobe Beispielrechnung für die neue Erbschaftsteuer 2023 angefertigt. Das Ergebnis ist wirklich erschreckend. Die Erbschaftsteuer ist in dem Beispiel fast sechs mal so hoch, wie nach dem Modell 2022.

Beispiel: freistehendes Einfamilienhaus, Baujahr 2004, 220 m² Bruttogrundfläche, 700 m² Grundstücksfläche, Bodenrichtwert 500 €/m²
Erbschaftsteuer 2023 – Für Immobilienerben wird es teuer 3

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Erbschaftsteuer 2023 - Warum die Politik keine Anhebung der Freibeträge vornehmen will

Die Freibeträge in der Erbschaftsteuer wurden seit 2009 nicht mehr angepasst. Sie betragen bswp. für einen Ehepartner 500.000 €, für Kinder noch 400.000 €, für Enkelkinder noch 200.000 €.

Die Baupreise für Wohngebäude sind in dem Zeitraum von 2009 bis Ende 2022 um fast 70,00 % angestiegen (Quelle: Baupreisindex des Statistischen Bundesamtes). Die Immobilienwerte sind insbesondere in begehrten Lagen im mindestens gleichen Verhältnis angestiegen. Der sog. Hauspreisindex des Statistischen Bundesamtes ist im Zeitraum von 2015 bis 2022 um rd. 66,00 % angestiegen.

Es ist deshalb vollkommen unverständlich, warum die Politik in Berlin und den Bundesländern sich gegen eine vernünftige Anhebung der Freibeträge in einem gerechten (der Preisentwicklung entsprechendem) Verhältnis sperrt. 

Lindner will "großzügige" Erhöhung der Freibeträge um 25 %

Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hatte im Dezember 2022 noch eine Anhebung um 25 Prozent für angebracht gehalten. Allerdings betonte er, dass dies die Bundesländer bestimmen müssten. Sie sind die alleinigen Empfänger der Erbschaftsteuer.
 
Einen Antrag von Bayern zur Anhebung der Freibeträge hat der Bundesrat jedoch mehrheitlich abgelehnt. Lediglich die Bundesländer Sachsen und Hessen stimmten zusammen mit den Bayern dafür. Damit bleibt es bei den bisherigen Freibeträgen. Ein wirklich mieses Spiel unserer Politikgrößen in Berlin und den Bundesländern. Bayern will nun vor dem Bundesverfassungsgericht klagen.   

Erbschaftsteuer - Wir erstellen qualifizierte und anerkannte Verkehrswertgutachten

Wenn Sie von den Neuregelungen betroffen sind und der Auffassung sind, dass das Finanzamt eine Überbewertung ihres Grundstückes vorgenommen hat (dies kommt nach unseren Erfahrungen der letzten Jahre sehr häufig vor), sollten Sie sich über den sog. "Nachweis des niedrigeren gemeines Werts" durch ein qualifiziertes Verkehrswertgutachten informieren. Auf meiner Webseite hatte ich hier schon einmal davon berichtet.

Wir prüfen Ihren individuellen Fall vorher sehr genau und berechnen, ob ein Verkehrswertgutachten Ihre Steuerlast bei der Erbschaftsteuer senken kann. Zudem sind die Gutachtenkosten tlw. steuerlich absetzbar. Auch dazu informieren wir sie im konkreten Einzelfall. 

Haben Sie Fragen zur Immobilienbewertung in Verbindung mit der Erbschaftsteuer bei Immobilien? Kontaktieren Sie uns einfach. Wir beraten Sie gern. 

Immobilienbewertung Lutz Schneider ist seit mehr als 30 Jahren Ihr qualifizierter Ansprechpartner für die Immobilienbewertung. Wir stehen für ein hohes Maß an Kompetenz und aktuellem Fachwissen. Sie erhalten bei uns rechtsichere Verkehrswertgutachten, die auch vor Gericht und Finanzamt stand halten.

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Aktuelle Schlagworte Erbschaftsteuer 2023

Schlagworte: Erbschaftsteuer, Erbschaftsteuer 2023, Erbschaftsteuer 2023 Sachsen, Erbschaftsteuer 2023 Brandenburg, Erbschaftsteuer Sachsen-Anhalt, Erbschaftsteuer 2023 Thüringen, Erbschaftsteuer 2023 Berlin, Erbschaftsteuer 2023 Deutschland, Erbschaftsteuer 2023 Verkehrswertgutachten, Erbschaftsteuer 2023 Wertgutachten, Erbschaftsteuer 2023 Gutachten, Erbschaftsteuer 2023 Immobilienbewertung, Erbschaftsteuer 2023 Dresden, Erbschaftsteuer 2023 Chemnitz, Erbschaftsteuer 2023 Leipzig.

Sachsen erhöht Grunderwerbsteuer

Sachsen erhöht die Grunderwerbsteuer

Sachsen erhöht die Grunderwerbsteuer


Sachsen erhöht die Grunderwerbsteuer von bisher 3,50 % auf 5,50 %. Dies entspricht einer Erhöhung von 57 % und ist ein Schlag ins Gesicht für Immobilienkäufer und vor allem junge Familien, die Eigentum erwerben wollen.

Auf seiner zweitägigen Klausurtagung am 14. und 15. Juni 2022 in Radebeul hat die Sächsische Regierung unter Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) mit seiner Koalition aus SPD und Grünen beschlossen, die Grunderwerbsteuer in Sachsen drastisch zu erhöhen. Die neue Grunderwerbsteuer soll voraussichtlich ab 01.01.2023 gelten.

Die Sächsische Staatsregierung informiert über die geplante Erhöhung der Grunderwerbsteuer in Sachsen auf ihrer Homepage übrigens darüber hier.
Sachsen erhöht Grunderwerbsteuer

Sachsen erhöht Grunderwerbsteuer

Grunderwerbsteuer - Sachsen plant drastische Erhöhung

Die Grunderwerbsteuer (GrESt) ist eine Steuer, die beim Erwerb einer Immobile oder eines Baugrundstücks anfällt.

Sie wird auf Grundlage des Grunderwerbsteuergesetzes erhoben und ist eine Ländersteuer, die diese an die Kommunen weiterreichen können. Je nach Bundesland beträgt der Steuersatz zwischen 3,50 % (Bayern und Sachsen (alte Regelung)) und 6,50 % (Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Brandenburg und Thüringen) der Bemessungsgrundlage.

Grunderwerbsteuer zählt zu den Nebenkosten beim Grundstückskauf.

Nun will der Freistaat Sachsen die Grunderwerbsteuer drastisch auf 5,50 % erhöhen. Vielerorts erhebt sich heftige Kritik an der Erhöhung der Grunderwerbsteuer.

Grunderwerbsteuererhöhung verteuert das Bauen in Sachsen weiter

Die Erhöhung der Grunderwerbsteuer in Sachsen wird sich erheblich auf die Bautätigkeit in Sachsen auswirken und damit das Bauhandwerk, das gerade durch Corona und Materialknappheit und die stark gestiegenen Energiepreise ohnehin stark unter Druck steht, erheblich treffen. Dies gilt vor allem für junge Familien, denen es - zusätzlich zu den rapide steigenden Baupreisen, den stark gestiegenen Bodenwerten und in den letzten Wochen (wegen der EZB-Entscheidungen) stark ansteigenden Zinsen - noch schwieriger gemacht wird, Grundeigentum oder Immobilieneigentum zu erwerben.

Grunderwerbsteueraufkommen in Deutschland

Die Grunderwerbsteuer steht in Deutschland den Bundesländern zu. Sie ist zurzeit die wichtigste unabhängige Steuereinnahme der Bundesländer und die einzige Steuer, bei der die Länder den Steuersatz selbst festlegen können. Das Aufkommen der Grunderwerbsteuer brachte den Ländern im Jahr 2021 insgesamt in Deutschland rd. 18,30 Mrd. Euro ein. 

Grunderwerbsteuer - Wir erstellen qualifizierte und anerkannte Verkehrswertgutachten

In Sonderfällen kann es vorkommen, dass auch für die Grunderwerbsteuer ein qualifiziertes Verkehrswertgutachten benötigt wird. 
 
Schlagworte: Grunderwerbsteuer, Grunderwerbsteuer Sachsen, Grunderwerbsteuer Brandenburg, Grunderwerbsteuer Thüringen, Grunderwerbsteuer Berlin, Grunderwerbsteuer Deutschland, Grunderwerbsteuer Verkehrswertgutachten Grunderwerbsteuer Wertgutachten, Grunderwerbsteuer Gutachten, Grunderwerbsteuer Immobilienbewertung, Grunderwerbsteuer Dresden, Grunderwerbsteuer Chemnitz, Grunderwerbsteuer Leipzig.

Haben Sie Fragen zur Immobilienbewertung in Verbindung mit der Grunderwerbsteuer bei Immobilien? Kontaktieren Sie uns einfach. Wir beraten Sie gern. 

Immobilienbewertung Lutz Schneider ist seit mehr als 30 Jahren Ihr qualifizierter Ansprechpartner für die Immobilienbewertung. Wir stehen für ein hohes Maß an Kompetenz und aktuellem Fachwissen. Sie erhalten bei uns rechtsichere Verkehrswertgutachten, die auch vor Gericht und Finanzamt stand halten.

Sie haben zur Grunderwerbsteuer in Sachsen und darüber hinaus? Schreiben Sie uns! Wir antworten Ihnen gern.

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Grundstücksmarktberichte Brandenburg 2020 erschienen 4

Grundstücksmarktberichte Brandenburg 2020 erschienen

Die Grundstücksmarktberichte Brandenburg 2020 sind erschienen. Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte im Land Brandenburg haben in Zusammenarbeit mit dem Landesbetrieb Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg (LGB) die Bodenrichtwerte und die Grundstücksmarktberichte im Laufe des Jahres 2021 aktualisiert.

Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte leisten mit diesem Schritt einen weiteren wichtigen Beitrag zur landesweiten Transparenz am Immobilienmarkt und sorgen für eine einfache und schnelle Verfügbarkeit aktueller amtlicher Immobilienmarktinformationen. Die bisher schon kostenfreie Ansicht der Bodenrichtwerte im amtlichen Bodenrichtwertportal BORIS Land Brandenburg wird um einen anmelde- und kostenfreien automatisierten Abruf einer Bodenrichtwertauskunft als PDF-Dokument erweitert.

BORIS Land Brandenburg ermöglicht damit nun jedermann, sich eine amtliche Bodenrichtwertauskunft direkt aus dem Bodenrichtwertportal zu erzeugen. Daneben werden die Bodenrichtwerte als kostenfreier webbasierter Darstellungsdienst WMS-BRW und als Bodenrichtwertdatei im Geobroker der LGB, insbesondere im Hinblick auf eine Einbindung und Nutzung in vielfältigen Fachanwendungen angeboten. Die kostenfreie Bereitstellung der vollständigen Grundstücksmarktberichte einschließlich der sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten erfolgt als automatisierter Abruf der PDF-Dateien über die Homepage der Gutachterausschüsse und den Geobroker der LGB.

Die gedruckten Exemplare der Grundstücksmarktberichte können weiterhin gebührenpflichtig bei den Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse für je 40,00 Euro bestellt werden.

Die Grundstücksmarktberichte werden von den einzelnen Gutachterausschüssen für ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich und vom Oberen Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Land Brandenburg einen Grundstücksmarktbericht für das Land Brandenburg herausgegeben.

Die Grundstücksmarktberichte in Brandenburg 2020 haben vorrangig folgenden Inhalt:

  • Statistische Grunddaten über den Grundstücksverkehr,
  • Preisentwicklungen und Preisniveau,
  • sonstige für die Wertermittlung erforderliche Daten,
  • gebietstypische Einzelergebnisse.


Die Ableitung der sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten gemäß §§ 11 ff. Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) dient insbesondere dem Ziel der Verbesserung der bewertungstechnischen Grundlagen. Die Daten bilden einerseits die Grundlage für die Wertermittlungen der Gutachterausschüsse, erleichtern aber auch allen anderen Stellen ihre Wertermittlungsaufgaben. Bestandteile sind insbesondere Bodenpreisindexreihen, Umrechnungskoeffizienten für das Maß der baulichen Nutzung, Marktanpassungsfaktoren sowie Liegenschaftszinssätze für ertragsorientierte Objekte. Außerdem werden Vergleichsfaktoren für bebaute Objekte aller gängigen Objektgruppen (z. B. Eigentumswohnungen, Reihenhäuser) und gegebenenfalls aus den bei den Gutachterausschüssen vorliegenden Vergleichsmieten Mietwertübersichten abgeleitet.

Hier der Link zum Bodenrichtwertportal des Landes Brandenburg:

Hier die Links zu den aktuellen Grundstücksmarktberichten 2020 (Auswertezeitraum 2020) im Land Brandenburg:

Landkreis / Kreisfreie Stadt

Grundstücksmarktbericht 2020

(Auswertezeitraum 2020)

Landesgrundstücksmarktbericht Brandenburg 2020


Grundstücksmarktbericht Landkreis Barnim 2020

Grundstücksmarktbericht Landkreis Dahme-Spreewald 2020

Grundstücksmarktbericht Landkreis Elbe-Elster 2020

Grundstücksmarktbericht Landkreis Havelland 2020

Grundstücksmarktbericht Landkreis Märkisch-Oderland 2020

Grundstücksmarktbericht Landkreis Oberhavel 2020

Grundstücksmarktbericht Landkreis Oder-Spree u. kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder) 2020

Grundstücksmarktbericht Landkreis Ostprignitz-Ruppin 2020

Grundstücksmarktbericht Landkreis Potsdam-Mittelmark 2020

Grundstücksmarktbericht Landkreis Prignitz 2020

Grundstücksmarktbericht Landkreise Spree-Neiße und Oberspreewald-Lausitz 2020

Grundstücksmarktbericht Landkreis Teltow-Fläming 2020

Grundstücksmarktbericht Landkreis Uckermark 2020

Grundstücksmarktbericht Landkreis Brandenburg a. d. Havel 2020

Grundstücksmarktbericht Kreisfreie Stadt Cottbus 2020

Grundstücksmarktbericht Kreisfreie Stadt Potsdam 2020

Die Grundstücksmarktberichte Brandenburg 2019 können Sie auf unserer Webseite ebenfalls herunterlagen. Folgen Sie einfach der Verlinkung.

Quelle: Gutachterausschüsse für Grundstückswerte im Land Brandenburg.

sachverständiger pflichtteil

Finanzverwaltung erkennt weiterhin Gutachten von zertifizierten Sachverständigen an

Die obersten Finanzbehörden der Länder halten entgegen dem BFH-Urteil vom 05.12.2019 weiterhin an ihrer Auffassung fest, dass der Nachweis des niedrigeren gemeinen Wertes auch durch von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle zertifizierte Sachverständige erfolgen kann.

Dies ist durch die kürzlich veröffentlichten gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden vom 02.12.2020 bekannt gemacht geworden.

In dem Erlass halten die obersten Finanzbehörden der Länder erneut (wie auch bereits in ihrem Erlass vom 19.02.2014) an ihrer Auffassung fest, dass der Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts durch ein Gutachten des zuständigen Gutachterausschusses oder durch ein Gutachten eines Sachverständigen mit besonderen Erfahrungen und Kenntnissen in der Bewertung von Grundstücken erbracht werden kann.

Konkret sind dies öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige oder Sachverständige, die eine Zertifizierung durch eine nach der DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Zertifizierungsstelle nachweisen können. Hintergrund dieses Erlasses ist die Rechtsauffassung des BFH in seinem Urteil vom 05.12.2019 (II R 9/18), dass der Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nur durch ein Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für die Bewertung von Grundstücken erbracht werden kann. Mit dem aktuellen Erlass ordnen die obersten Finanzbehörden der Länder an, das vorgenannte BFH-Urteil über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht anzuwenden.

Damit können Gutachten von Sachverständigen, die von SprengnetterZert zertifiziert sind, nicht aufgrund mangelnder Qualifikation von den Finanzämtern zurückgewiesen werden.

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Quelle: Sprengnetter GmbH


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Frohe Weihnachten und alles Gute für das Jahr 2021

Was war das für ein unglaubliches Jahr 2020? Wir sind in mehrfacher Hinsicht geflasht, was wir in diesem verrückten Jahr alles erleben durften und mussten.

Umso dankbarer sind wir allen unseren Kunden, Partnern, Kollegen und Freunden für das entgegengebrachte Vertrauen und die angenehme Zusammenarbeit in diesen schwierigen Zeiten.

Wir wünschen ein besinnliches Weihnachtsfest und einen guten Start - in ein hoffentlich besseres - neues Jahr 2021.

Den Optimismus lassen wir uns nicht nehmen und freuen uns auf eine gute, konstruktive Zusammenarbeit auch in 2021.

Viele herzliche Grüße


Ihr Lutz Schneider und das gesamte Team von Lutz Schneider Immobilienbewertung



  

Gutachterausschüsse in Brandenburg veröffentlichen neue Grundstücksmarktberichte 6

Gutachterausschüsse in Brandenburg veröffentlichen neue Grundstücksmarktberichte

Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte im Land Brandenburg haben in Zusammenarbeit mit dem Landesbetrieb Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg (LGB) die Bodenrichtwerte und die Grundstücksmarktberichte im Laufe des Jahres 2020 aktualisiert.

Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte leisten mit diesem Schritt einen weiteren wichtigen Beitrag zur landesweiten Transparenz am Immobilienmarkt und sorgen für eine einfache und schnelle Verfügbarkeit aktueller amtlicher Immobilienmarktinformationen. Die bisher schon kostenfreie Ansicht der Bodenrichtwerte im amtlichen Bodenrichtwertportal BORIS Land Brandenburg wird um einen anmelde- und kostenfreien automatisierten Abruf einer Bodenrichtwertauskunft als PDF-Dokument erweitert.

BORIS Land Brandenburg ermöglicht damit nun jedermann, sich eine amtliche Bodenrichtwertauskunft direkt aus dem Bodenrichtwertportal zu erzeugen. Daneben werden die Bodenrichtwerte als kostenfreier webbasierter Darstellungsdienst WMS-BRW und als Bodenrichtwertdatei im Geobroker der LGB, insbesondere im Hinblick auf eine Einbindung und Nutzung in vielfältigen Fachanwendungen angeboten. Die kostenfreie Bereitstellung der vollständigen Grundstücksmarktberichte einschließlich der sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten erfolgt als automatisierter Abruf der PDF-Dateien über die Homepage der Gutachterausschüsse und den Geobroker der LGB.

Die gedruckten Exemplare der Grundstücksmarktberichte können weiterhin gebührenpflichtig bei den Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse für je 40,00 Euro bestellt werden.

Hier der Link zum Bodenrichtwertportal des Landes Brandenburg:

Hier die Links zu den aktuellen Grundstücksmarktberichten 2019 im Land Brandenburg:

Landkreis / Kreisfreie Stadt

Grundstücksmarktbericht 2019

(Auswertezeitraum 2019)

Landesgrundstücksmarktbericht Brandenburg 2019


Grundstücksmarktbericht Landkreis Barnim 2019

Grundstücksmarktbericht Landkreis Dahme-Spreewald 2019

Grundstücksmarktbericht Landkreis Elbe-Elster 2019

Grundstücksmarktbericht Landkreis Havelland 2019

Grundstücksmarktbericht Landkreis Märkisch-Oderland 2019

Grundstücksmarktbericht Landkreis Oberhavel 2019

Grundstücksmarktbericht Landkreis Oder-Spree u. kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder) 2019

Grundstücksmarktbericht Landkreis Ostprignitz-Ruppin 2019

Grundstücksmarktbericht Landkreis Potsdam-Mittelmark 2019

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Grundstücksmarktbericht Landkreise Spree-Neiße und Oberspreewald-Lausitz 2019


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Grundstücksmarktbericht Landkreis Brandenburg a. d. Havel 2019

Grundstücksmarktbericht Kreisfreie Stadt Cottbus 2019

Grundstücksmarktbericht Kreisfreie Stadt Potsdam 2019

sachverständiger pflichtteil

Entwurf der neuen ImmoWertV veröffentlicht

Gestern ist der Entwurf der neuen ImmoWertV zusammen mit dem Entwurf der sog. ImmoWertA veröffentlicht worden. Gleichzeitig beginnt mit dem heutigen Tag die erste Beteiligungsphase, in der Jedermann (also auch Sachverständige) bis einschließlich zum 21.08.2020 die Möglichkeit hat, eine Stellungnahme zu beiden Entwürfen einzureichen.

ImmoWertV

Entwurf ImmoWertV und ImmoWertA liegt vor

Anders als noch vor Jahren geplant, werden die in den letzten Jahren erarbeiteten und veröffentlichten Einzelrichtlinien nicht in einer gemeinsamen ImmoWertR zusammengefasst, sondern gehen im Zuge der ImmoWertV-Novellierung in diese (zumindest in Teilen) über.

Hintergrund ist der Wunsch nach bundesweit einheitlichen Grundsätzen für die Ableitung der für die Wertermittlung relevanten Daten sowie für die Ermittlung der Marktwerte. Zudem sollen die Inhalte der derzeit sechs Regelungswerke übersichtlich gestaltet und damit auch neu geordnet werden.

Aus WertR wird ImmoWertV und ImmoWertA

Damit soll es in Zukunft (geplant ist ab dem 1. Januar 2021) nur noch 2 Regelungswerke geben:

  1. Die ImmoWertV 2021 mit verbindlichen Regelungen.
  2. Die ImmoWertA (Muster-Anwendungshinweise zur ImmoWertV) mit weiteren Hinweisen ohne Regelungscharakter.

In einer ersten Beteiligungsphase, der sogenannten "Jedermann-Beteiligung", sind neben den Ländern und Verbänden auch Sie aufgerufen, die ausgearbeiteten Entwürfe der ImmoWertV und ImmoWertA durchzugehen und eine Stellungnahme zu beiden Entwürfen abzugeben. Diese werden - Ihr Einverständnis vorausgesetzt - auf der Internetseite des Bundesinnenministeriums mit den anderen Stellungnahmen veröffentlicht. Weitere Hinweise zur Beteiligung finden Sie hier.

In der darauffolgenden zweiten Beteiligungsphase werden die durch Anregung der ersten Beteiligungsphase geänderten Entwürfe den Ländern und Verbänden zur Stellungnahme übersandt.

Im Anschluss findet eine Abstimmung innerhalb der Bundesregierung statt, wonach die Verordnung vom Bundeskabinett beschlossen werden soll. Nach erfolgreicher Zustimmung durch den Bundesrat werden die ImmoWertA der Fachkommission Städtebau mit der Empfehlung der abschließenden Beratung und Beschlussfassung zugeleitet.

Referentenentwürfe ImmoWertV und ImmoWertA

Die Referentenentwürfe der ImmoWertV und ImmoWertA können hier als PDF-Datei herunter geladen werden:



Quelle: www.bmi.bund.de/ImmoWertV (Stand: 19.06.2020)


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Sächsische Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Dresden

Seminarankündigung Immobilienbewertung

Mein nächstes Seminar „Immobilienbewertung“ wird voraussichtlich am 16. und 17. September 2020 jeweils von 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr im Kugelhaus gegenüber des Hauptbahnhofes (D-01069 Dresden, Wiener Platz 10) statt finden. Eine Anmeldung kann direkt bei der Sächsischen Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie oder telefonisch bei Frau Gereke unter Telefon 0351/47045-17 oder Fax 0351/47045-40 erfolgen.

Zielgruppe

  • Mitarbeiter von kommunalen Liegenschaftsabteilungen
  • Immobilienabteilungen von Banken/Sparkassen und Versicherungen sowie
  • andere Beschäftigte in der Immobilienwirtschaft.

Inhalt

  • Teil 1: Grundlagen der Wertermittlung, Wertermittlungsverfahren, Bodenwertermittlung
  • Teil 2: Vergleichswertverfahren, Ertragswertverfahren, Sachwertverfahren
  • jeweils mit praktischen Übungen