Grundsteuerreform 2025-Das gebrochene Versprechen des Olaf Scholz

Grundsteuerreform 2025-Das gebrochene Versprechen des Olaf Scholz

Grundsteuerreform 2025-Das gebrochene Versprechen des Olaf Scholz

Grundsteuerreform 2025-Das gebrochene Versprechen des Olaf Scholz - Die Grundsteuerreform 2025 wurde notwendig, weil das Bundesverfassungsgericht 2018 das alte System für verfassungswidrig erklärte. Es basierte auf veralteten Bewertungen aus den 1930er- oder 1960er-Jahren, was zu Ungleichheiten führte. Die Reform sollte die Bewertung moderner und gerechter gestalten.

Olaf Scholz sein damaliges Versprechen: Olaf Scholz, damals Finanzminister, versprach, dass die Reform einkommensneutral sein würde. Das bedeutete, dass die Gesamteinnahmen aus der Grundsteuer gleich bleiben sollten, auch wenn sich individuelle Belastungen ändern könnten.

Eine aktuelle Studie von Haus & Grund Deutschland zeigt (die Studie liegt Lutz Schneider Immobilienbewertung vor), dass etwa 80 % der Eigentümer höhere Steuern zahlen, im Durchschnitt über 100 % mehr als 2024. Der Durchschnitt stieg von 522 € auf 830 € pro Jahr. Nur 21 % hatten eine moderate Senkung.

Grundsteuerreform 2025-Das gebrochene Versprechen des Olaf Scholz

Grundsteuerreform 2025-Das gebrochene Versprechen des Olaf Scholz

Das gebrochene Versprechen des Olaf Scholz

Olaf Scholz hatte als damaliger Bundesfinanzminister zur Reform der Grundsteuer am 28.11.2018 vollmundig folgendes Statement zur Grundsteuerreform abgegeben. Sehen Sie selbst:

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Während der Planung und Umsetzung der Reform versprach Olaf Scholz, dass die Reform einkommensneutral sein würde. Das bedeutet, dass die Gesamteinnahmen aus der Grundsteuer auf nationaler Ebene gleich bleiben sollten, auch wenn sich die individuellen Steuerbelastungen für Eigentümer ändern könnten – einige würden mehr, andere weniger zahlen, je nach der neuen Bewertung ihrer Immobilie.

Olaf Scholz betonte, dass Kommunen ihre Steuersätze (Hebesätze) anpassen würden, um die Einnahmeneutralität zu gewährleisten. In einer Aussage im Jahr 2019 versicherte er: "Ich versichere Ihnen, dass es nicht zu einem höheren Steueraufkommen kommen wird" .

Er vertrat die Ansicht, dass kein Bürgermeister politisch überleben würde, wenn er den Hebesatz nicht senken würde, falls es zu einem Mehraufkommen käme.

Olaf Scholz sein Versprechen scheint nicht eingehalten worden zu sein, da viele Eigentümer jetzt mehr zahlen.

In besonderen Situationen tlw. bis zum zehn- oder sogar fünfundzwanzigfachen. Dies könnte einerseits auf die Autonomie der Kommunen zurückzuführen sein, die ihre Raten angepasst haben, um mehr Einnahmen zu generieren. 

Eine Studie von Ernst & Young zeigte, dass Kommunen ihre Hebesätze in den letzten Jahren erhöhten, um steigende Ausgaben wie die Unterbringung von Flüchtlingen, höhere Energiepreise und Gehälter für öffentliche Bedienstete zu decken.

Wir erleben in meinem Büro aber auch heftigste Fehlbeurteilungen innerhalb der Grundsteuer-Bewertungen bei den Gutachterausschüssen und Finanzämtern

Es bleibt unklar, ob die Regierung deshalb weitere Maßnahmen ergreifen wird. Ich habe derzeit den Eindruck: Nein.

Ergebnisse der Studie von Haus & Grund Deutschland

Eine umfassende Studie von Haus & Grund Deutschland, einer Organisation, die private Immobilienbesitzer vertritt, untersuchte die Auswirkungen der Reform anhand von 1.999 Antworten von Eigentümern. Die Ergebnisse zeigen, dass das Versprechen der Einkommensneutralität in vielen Fällen nicht eingehalten wurde. Die wichtigsten Befunde sind in der folgenden Tabelle zusammengefasst:

Aspekt

Anteil der Eigentümer mit Erhöhung

durchschnittliche Steuer 2025

höchste Steuerhöhungen

Anteil mit Steuersenkung

Einfluss der Kommunen

Details

ca. 80 % der Befragten zahlen mehr, im Ø über 100 % mehr als 2024

830 € pro Jahr, im Vergleich zu 522 € im Jahr 2024

bes. im Bodenwertmodell, mit Zunahmen von über 300 % in einigen Fällen

nur 21 % hatten eine Senkung, im Durchschnitt um 22 %

69 % der Kommunen erhöhten ihre Hebesätze, was zu höheren Steuern führte

Die Studie zeigt, dass die durchschnittliche Grundsteuer 2025 bei 830 € pro Jahr lag, mit einem Median von 654 €, wobei der Bereich von 100 € (niedrigste 10 %) bis über 4.500 € (höchste Fälle) reichte. Im Vergleich dazu lag die durchschnittliche Steuer 2024 bei 522 €, was einen Anstieg von über 300 € pro Jahr bedeutet. Besonders betroffen waren Eigentümer von Einfamilien- und Zweifamilienhäusern (Durchschnitt 747 €, zuvor 463 €) sowie Mehrfamilienhäusern (1.370 €, zuvor 834 €).

Die Studie zeigt also: Für die meisten Eigentümer bedeutet die Reform eine spürbare Mehrbelastung. Doch warum ist das so, wenn die Politik doch Neutralität versprochen hat?

Besonders bitter: In manchen Fällen stieg die Steuer um mehrere Hundert Prozent. Die oberen 10 Prozent der Befragten verzeichneten Anstiege von über 300 Prozent, die oberen 5 Prozent sogar von über 410 Prozent. Das zeigt, dass die Reform für einige Eigentümer eine echte finanzielle Schockwelle bedeutet.

Grundsteuer 2025 - Unterschiedliche Modelle, unterschiedliche Belastungen

Die Grundsteuerreform erlaubt den Bundesländern, eigene Bewertungsmodelle für die Steuer zu nutzen. Die Studie vergleicht drei Modelle:

  • Bundesmodell: Dieses Modell, das in den meisten Bundesländern gilt, bewertet Immobilien anhand ihres aktuellen Werts. Hier stieg die Steuer im Durchschnitt um 98 Prozent, die Hebesätze um 95 Punkte.
  • Flächenmodell: In Bayern und anderen Ländern wird die Steuer basierend auf der Wohn- und Grundstücksfläche berechnet, unabhängig vom Immobilienwert. Hier stieg die Steuer um 104 Prozent, die Hebesätze aber um starke 244 Punkte.
  • Bodenwertmodell (Baden-Württemberg): Dieses Modell fokussiert sich auf den Wert des Grundstücks. Hier war der Steueranstieg mit 141 Prozent am höchsten, obwohl die Hebesätze im Durchschnitt um 180 Punkte gesenkt wurden.

Interessant ist, dass die Unterschiede zwischen Bundes- und Flächenmodell laut der Regressionsanalyse in der Studie von Haus & Grund nicht auf die Bewertungsmethoden selbst zurückzuführen sind, sondern auf die unterschiedlichen Hebesatzanpassungen. Das Bodenwertmodell in Baden-Württemberg führt jedoch strukturell zu höheren Belastungen, selbst wenn die Hebesätze gesenkt wurden.

Auswirkungen der gestiegenen Grundsteuer auf Eigentümer und Mieter

Die erhöhte Grundsteuer hat direkte finanzielle Folgen für Immobilienbesitzer, die nun höhere jährliche Kosten tragen müssen. Für diejenigen, die ihre Immobilien vermieten, besteht die Möglichkeit, diese Kosten an Mieter weiterzugeben, etwa durch höhere Mieten oder Nebenkosten. In Deutschland ist es üblich, dass Vermieter die Grundsteuer in den Nebenkosten einbeziehen, die Mieter zusätzlich zur Miete zahlen. Daher könnten auch Mieter die Auswirkungen der Reform durch steigende Lebenshaltungskosten spüren.

Die Unterschiede in den Steuererhöhungen zwischen verschiedenen Regionen und Immobilientypen könnten zu ungleichen finanziellen Belastungen führen, was potenziell die Immobilienwerte und den Immobilienmarkt beeinflussen könnte. Besonders Eigentümer großer Wohnimmobilien und unbebauter Grundstücke sind betroffen, wie ein Frühjahrsgutachten der Immobilienbranche bestätigt.

Auswirkungen der Grundsteuerreform 2025 auf Gewerbeimmobilien

Die Grundsteuerreform 2025 hat in Deutschland für viel Diskussion gesorgt – nicht nur bei privaten Hausbesitzern, sondern auch bei Eigentümern von Gewerbeimmobilien. Während die Reform laut Bundesregierung, insbesondere dem damaligen Finanzminister Olaf Scholz, „aufkommensneutral“ sein sollte, zeigt eine Studie von Haus & Grund Deutschland, dass viele Immobilieneigentümer deutlich höhere Steuerlasten zu tragen haben.

Doch wie sieht es speziell bei Gewerbeimmobilien aus? In diesem Artikel analysieren wir die Auswirkungen der Reform auf Gewerbeimmobilien, beleuchten das gebrochene Versprechen der Aufkommensneutralität und erklären, was das für Unternehmen und Investoren bedeutet – verständlich für den Normalbürger.

Im Gegensatz zu Wohnimmobilien, die laut Studie oft eine deutliche Mehrbelastung erfahren, profitieren Gewerbeimmobilien in vielen Fällen von einer geringeren Steuerlast. Mehrere Quellen bestätigen diesen Trend:

  • Wertentwicklung als Schlüsselfaktor: Gewerbeimmobilien haben in den letzten Jahrzehnten oft weniger stark an Wert gewonnen als Wohnimmobilien, insbesondere in städtischen Ballungsgebieten. Da die neue Grundsteuer auf aktuellen Werten basiert, führt dies in vielen Fällen zu einer niedrigeren Bewertung und damit zu einer geringeren Steuerlast für Gewerbeimmobilien.
  • Beispiel Schwerin: In Schwerin sinkt die Grundsteuer für ein Geschäftsgrundstück in der Innenstadt von 15.055 Euro (2024) auf 5.924 Euro (2025), selbst mit erhöhten Hebesätzen auf 6.432 Euro – eine Reduktion um über die Hälfte.
  • Regionale Unterschiede: In Nordrhein-Westfalen zeigt sich, dass Gewerbeimmobilien in vielen Städten entlastet werden, während Wohnimmobilien stärker belastet sind. Dies liegt an der heterogenen Wertentwicklung: Wohnlagen in ehemals günstigen Gebieten sind oft stark gestiegen, während Gewerbegrundstücke stabiler blieben.

Die Studie selbst fokussiert sich stärker auf private Eigentümer, aber sie erwähnt, dass die Aufkommensneutralität rechentechnisch eingehalten werden könnte, wenn Gewerbeimmobilien oder unbebaute Grundstücke weniger zahlen, um die Mehrbelastung bei Wohnimmobilien auszugleichen. Dies bestätigt, dass Gewerbeimmobilien in vielen Fällen begünstigt sind.

Grundsteuer für Gewerbeimmobilien in Sachsen

Die im Vorabschnitt aufgeführte Senkungen für Gewerbeimmobilien trifft in Sachsen gerade nicht zu.

Denn die Sächsische Regierung unter Ministerpräsident Michael Kretschmer hat sich eines fiesen Tricks bedient: 

Im Freistaat Sachsen ist die Grundsteuer für einige Immobilienarten besonders hoch, da in Sachsen die Steuermesszahlen besonders hoch und abweichend vom Bundesmodell festgelegt worden sind.

Die Steuermesszahl liegt in Sachsen für unbebaute Grundstücke sowie bebaute Grundstücke (Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke und Wohnungseigentum) bei 0,36 Promille (Bundesdurchschnitt unbebaute Grundstücke 0,31 Promille, Bundesdurchschnitt bebaute Grundstücke 0,34 Promille).  

Bei bebauten Grundstücken wie Teileigentum, Geschäftsgrundstücken (bspw. Gewerbeimmobilien, Industrieimmobilien, Hotel- und Gastronomieimmobilien, Logistikimmobilien etc.), gemischt genutzten Grundstücken (bspw. Wohn- und Geschäftshäuser etc.) und sonstige bebaute Grundstücke (bspw. Wochenendhäuser, Garagen etc.) liegt die Steuermesszahl bei 0,72 Promille (Bundesdurchschnitt bebaute Grundstücke 0,34 Promille), was glatt zu einer mehr als doppelten Höhe der Grundsteuer in Sachsen für die aufgeführten Objektarten führt.

Hat die Regierung bei der Grundsteuerreform 2025 versagt?

Aus Sicht des Normalbürgers ist das gebrochene Versprechen von Olaf Scholz ein erheblicher Vertrauensbruch. Die Politikverdrossenheit geht in die nächste Stufe. 

Viele Eigentümer hatten darauf vertraut, dass die Politik ihr Wort hält. Stattdessen sehen sie sich mit teils drastischen Mehrbelastungen konfrontiert, die das Familienbudget oder die Rentenplanung belasten können.

Besonders für ältere Menschen, die in ihrem Haus wohnen bleiben möchten, oder für Vermieter, die die Kosten nicht vollständig auf Mieter umlegen können, ist das eine sehr bittere Pille.

Wie ist das gebrochene Versprechen des Olaf Scholz zu bewerten?

Das Versprechen von Olaf Scholz, dass die Grundsteuerreform niemanden stärker belasten würde, war politisch gut gemeint, aber realitätsfern. Es gibt mehrere Gründe, warum dieses Versprechen nicht gehalten wurde:

  • Fehlende gesetzliche Kontrolle: Ohne einen Mechanismus, der Gemeinden zwingt, ihre Hebesätze so anzupassen, dass die Einnahmen gleich bleiben, war die Neutralität von Anfang an ein Wunschtraum. Die kommunale Freiheit wurde über die Interessen der Eigentümer gestellt.
  • Kommunale Finanznot: Viele Gemeinden stehen unter finanziellen Druck, sei es durch gestiegene Ausgaben oder rückläufige Einnahmen. Die Reform bot eine Gelegenheit, die Grundsteuer als Einnahmequelle auszubauen, ohne dass dies politisch zu stark aufgefallen wäre.
  • Mangelnde Transparenz: Viele Eigentümer wussten vor der Umfrage nicht, wie stark ihre Steuer steigen würde. Die komplexe Berechnung und die späte Kommunikation der neuen Hebesätze machten es schwer, die Folgen der Reform frühzeitig einzuschätzen.

Was können Eigentümer gegen die Grundsteuer tun?

Die Ergebnisse der Studie sind ein Weckruf für Immobilieneigentümer. Hier sind einige Schritte, die Betroffene unternehmen können:

  • Grundsteuerbescheid prüfen: Jeder Eigentümer erhält einen neuen Bescheid. Es lohnt sich, diesen genau zu kontrollieren, da Fehler bei der Bewertung oder Berechnung möglich sind.
  • Widerspruch einlegen: Falls die Berechnung fehlerhaft erscheint, kann ein Widerspruch beim Finanzamt eingelegt werden. Hierbei kann ein Steuerberater oder ein Verband wie Haus & Grund helfen.
  • Politisches Engagement: Die Studie zeigt, dass die Hebesätze der Gemeinden entscheidend sind. Eigentümer können sich an lokale Politiker wenden und fordern, dass die Hebesätze gesenkt werden, um die Belastung zu reduzieren.
  • Mitgliedschaft in Verbänden: Organisationen wie Haus & Grund bieten Unterstützung und Informationen. Sie setzen sich auch politisch für die Interessen der Eigentümer ein.
  • Beauftragen Sie einen zertifizierten Sachverständigen (Lutz Schneider Immobilienbewertung ist entsprechend zertifiziert) mit der Überprüfung des Steuerbescheides und sofern Erfolgsaussichten auf eine erhebliche Senkung der Grundsteuerlast bestehen, mit der Erstellung eines qualifizierten Gutachtens zum sog. "Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts". Rufen oder sprechen Sie mich ruhig an. 

Fazit: Eine Grundsteuerreform mit erheblichen Nebenwirkungen

Die Grundsteuerreform 2025 sollte die Steuer gerechter machen, ohne die Bürger stärker zu belasten.

Doch die Haus & Grund-Studie zeigt: Für die meisten Eigentümer ist die Steuer gestiegen, teils erheblich. Das Versprechen von Olaf Scholz, dass niemand mehr zahlen müsse, wurde nicht gehalten. Schuld daran ist vor allem die Politik der Gemeinden, die ihre Hebesätze kräftig angehoben haben, sowie das Fehlen eines gesetzlichen Zwangs zur Neutralität.

Für den Normalbürger bedeutet das: Höhere Kosten für das eigene Haus oder die Wohnung, die oft unerwartet kommen.

Die Reform mag in der Theorie sinnvoll gewesen sein, doch in der Praxis fühlen sich viele Eigentümer getäuscht.

Es bleibt zu hoffen, dass die Politik die Ergebnisse der Studie ernst nimmt und Maßnahmen ergreift, um die Belastung für private Eigentümer zu mildern. Bis dahin sollten Betroffene ihre Bescheide prüfen und sich engagieren – sei es durch Widerspruch oder politischen Druck.

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Grundsteuer Petition in Sachsen

Torsten Küllig von den "Grundsteuerrebellen" hat eine Grundsteuer Petition in Sachsen beim Petitionsausschuss im Sächsischen Landtag eingereicht.

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Grundsteuer-Wahnsinn in Mitteldeutschland

Grundsteuer-Wahnsinn in Mitteldeutschland: Die "MDR Umschau" berichtet in einem Beitrag vom 04.09.2024 über den Grundsteuer-Wahnsinn in Mitteldeutschland:

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Aktuelle Schlagworte: Grundsteuerreform 2025-Das gebrochene Versprechen des Olaf Scholz

Schlagworte: Grundsteuer, Grundsteuer 2025, Immobilienbewertung Immobilienbewertung Grundsteuer, Bodenrichtwerte, Bodenrichtwertzonen, Sachsen, Dresden, Chemnitz, Leipzig, Brandenburg, Berlin, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Grundsteuerreform 2025, Versprechen, Olaf Scholz, Das gebrochene Versprechen des Olaf Scholz


Der Grundsteuer Gutachter MDR-Umschau zu Gast

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Der Grundsteuer-Gutachter-MDR-Umschau zu Gast - Der zertifizierte Grundsteuer-Gutachter Lutz Schneider berichtet in dem Filmbeitrag vom 18.02.2025 der MDR-Umschau über seine Erfahrungen mit der Grundsteuer und der Erstellung von Gutachten zum Nachweise des niedrigen gemeinen Werts in Sachsen, Brandenburg, Thüringen, Sachsen Anhalt und Berlin.

Die MDR-Umschau berichtet in ihrem Filmbeitrag zum wiederholten Mal über krasse Ungereimtheiten und unzählige Widersprüche bei Eigentümern, insbesondere in den größeren Städten Sachsens wie Dresden, Leipzig und Chemnitz.

Der Grundsteuer Gutachter MDR-Umschau zu Gast

Der Grundsteuer Gutachter MDR-Umschau zu Gast

Die Grundsteuer sollte auch in Sachsen fair und flächendeckend akzeptiert sein – doch viele Grundstückseigentümer fühlen sich bei der Grundsteuer 2025 benachteiligt. Nun sind die finalen Bescheide der Gemeinden überwiegend da, oft mit drastischen Erhöhungen. Der MDR-Umschau-Beitrag zeigt, was das für Betroffene bedeutet.

Grundsteuer-Frust: Warum viele Eigentümer jetzt mehr zahlen müssen

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Hinweis: Bitte klicken Sie im Video zuerst auf den "PLAY"-Button und dann auf: "Auf Youtube ansehen". Der MDR hat leider die Rechte am Video eingeschränkt.

Kurz und bündig: Grundsteuer und Grundsteuerrebellen in Moritzburg/Sachsen

  • Die Grundsteuer ist eine Steuer auf Grundbesitz in Deutschland, wichtig für Kommunen.

  • In Moritzburg führt eine Reform zu höheren Steuern, was zu Protesten führt.

  • Die Grundsteuerrebellen kämpfen gegen überhöhte Bewertungen, z. B. Torsten Küllig, dessen Steuer von 40 auf 2.500 Euro jährlich steigt.

  • Überraschend: Ein Gartengrundstück wird teurer besteuert als das Schloss Moritzburg.

Die Grundsteuerrebellen von Moritzburg

In Moritzburg protestieren Grundeigentümer, die sich "Grundsteuerrebellen" nennen, gegen erhebliche Erhöhungen. Sie argumentieren, dass ihre Grundstücke überbewertet werden, z. B. Hochwassergebiete oder Wiesen wie Bauland behandelt werden. Torsten Küllig, Sprecher der Gruppe, sieht seine Steuer von 40 auf 2.500 Euro steigen und kämpft mit Petitionen und Einsprüchen. Über 930.000 Eigentümer in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen haben ähnliche Proteste angestrengt.

Die Situation in Moritzburg: Entstehung der Grundsteuerrebellen

In Moritzburg, einer Gemeinde im Landkreis Meißen, etwa 13 Kilometer nordwestlich von Dresden, hat die Reform zu erheblichen Protesten geführt, wie auf Wikipedia Moritzburg beschrieben. Hier bildete sich eine Gruppe von Grundeigentümern, die sich selbst "Grundsteuerrebellen" nennen, um gegen die neuen, oft drastisch erhöhten Steuerbeträge zu kämpfen. Besonders betroffen sind Eigentümer von Gartengrundstücken, Hochwassergebieten und Grünland, die teilweise wie Bauland bewertet werden, was zu unverhältnismäßigen Steuererhöhungen führt, wie im MDR-Bericht vom September 2024 festgestellt (MDR Grundsteuerkritik).

Ein prominentes Beispiel ist Torsten Küllig, Sprecher der Gruppe, dessen 2.600 Quadratmeter großes Gartengrundstück in der Schlossallee von einer bisherigen Grundsteuer von 40 Euro jährlich auf fast 2.500 Euro steigen soll, wie in einem Artikel der Sächsischen Zeitung vom Juli 2024 berichtet (Sächsische Grundsteuer abschaffen). Küllig argumentiert, dass die Bewertung seiner Grundstücke nicht der Realität entspricht, da sie im Außenbereich (zweite Reihe) liegt und nicht mit dem nahegelegenen Schloss Moritzburg (bewertet mit 65 Euro pro Quadratmeter) vergleichbar ist, wie im MDR-Magazin "Umschau" vom September 2024 hervorgehoben (MDR Umschau Grundsteuer).

Aktivitäten und Forderungen der Grundsteuerrebellen

Die Finanzämter und das sächsische Raumordnungsministerium halten die Bewertungen für korrekt und basierend auf aktuellen Marktwerten, wie im Februar 2024 berichtet. Sie sehen keine Planungsfehler, und die Hoffnung der Rebellen ruht auf dem Ministerpräsidenten, wie auf Sächsische Ministerpräsident erwähnt. Die Gemeinde Moritzburg appelliert weiterhin an Eigentümer, ihre Erklärungen abzugeben, und betont die Bedeutung der Grundsteuer für lokale Finanzen, wie in ihrer Bekanntmachung für 2023 angegeben.

Die Situation ist weiterhin ungelöst, mit laufenden Musterverfahren vor dem Verfassungsgericht, um das Gesetz für verfassungswidrig zu erklären, wie im September 2024 im MDR-Bericht hervorgehoben. Kritiker, wie Professor Georg Kirchhof, sehen Verstöße gegen den Gleichheitssatz, was die Debatte verstärkt.

Grundsteuerrebellen Analyse und Perspektive

Die Proteste in Moritzburg sind Teil einer breiteren Bewegung in Deutschland, wo über 900.000 Einsprüche allein in Mitteldeutschland eingereicht wurden, wie im MDR-Bericht dokumentiert. Die Reform, obwohl darauf ausgelegt, Fairness zu schaffen, hat zu regionalen Spannungen geführt, insbesondere in ländlichen Gebieten wie Moritzburg, wo Gartengrundstücke unverhältnismäßig stark belastet werden. Die Grundsteuerrebellen fordern eine Neubewertung, die die tatsächlichen Nutzungsbedingungen berücksichtigt, und ihre Bemühungen zeigen die Herausforderungen bei der Umsetzung solcher Reformen.

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Torsten Küllig von den "Grundsteuerrebellen" hat eine Grundsteuer Petition in Sachsen beim Petitionsausschuss im Sächsischen Landtag eingereicht.

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Grundsteuer-Wahnsinn in Mitteldeutschland

Grundsteuer-Wahnsinn in Mitteldeutschland: Die "MDR Umschau" berichtet in einem Beitrag vom 04.09.2024 über den Grundsteuer-Wahnsinn in Mitteldeutschland:

Grundsteuer-Wahnsinn in Mitteldeutschland

Aktuelle Schlagworte: Der Grundsteuer-Gutachter-MDR-Umschau zu Gast

Schlagworte: Grundsteuer-Gutachter, Grundsteuer-Gutachter Mitteldeutschland, Grundsteuer-Gutachter Sachsen, Grundsteuer-Gutachter Brandenburg, Grundsteuer-Gutachter Thüringen, Grundsteuer-Gutachter Sachsen-Anhalt, Grundsteuer-Gutachter Berlin, Grundsteuer-Gutachter Brandenburg, Grundsteuer-Gutachter Dresden, Grundsteuer-Gutachter ChemnitzGrundsteuer-Gutachter Leipzig, Grundsteuer-Gutachter Potsdam, Grundsteuer-Gutachter Jena, Grundsteuer-Gutachter Erfurt, Grundsteuer-Gutachter Halle/Saale, Grundsteuer-Gutachter-MDR-Umschau zu Gast, Grundsteuerrebellen, Grundsteuer-Gutachter Lutz Schneider


Gibt es baureifes Land im Aussenbereich

Gibt es baureifes Land im Aussenbereich?

Gibt es baureifes Land im Aussenbereich? 

Gibt es baureifes Land im Aussenbereich? - Diese Frage wird mir in der letzten Zeit immer häufiger - auch in Verbindung mit der Grundsteuer 2025 - gestellt.

Um es kurz zu machen. 

NEIN

Im Außenbereich gibt es kein baureifes Land. Es kann dort auch keine Bodenrichtwerte für baureifes Land geben, weil es im Aussenbereich keine durch jedermann (neu) zu bebauende Grundstücke gibt.

Immer häufiger sehe ich in Bodenrichtwertkarten baureifes Land im Außenbereich. Dies ist fachlich schlicht weg falsch.

Nachfolgend will ich ausführlich aufzeigen warum dies so ist.

Gibt es baureifes Land im Aussenbereich

Gibt es baureifes Land im Aussenbereich?

Was ist baureifes Land?

Die Definition für den Begriff baureifes Land findet sich in § 3 Abs. 4 Immobilienwertermittlungsverordnung 2021 (ImmoWertV 21):

Das steht schwarz auf weiß:

"Baureifes Land sind Flächen, die nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften und nach den tatsächlichen Gegebenheiten baulich nutzbar sind."

Dies bedeutet, ein Grundstück muss rechtlich und physisch für den Bau geeignet sein.

Was ist der Aussenbereich?

Der Aussenbereich ist ein zentraler Begriff im deutschen Bauplanungsrecht und wird durch § 35 Baugesetzbuch (BauGB) geregelt.

Der Aussenbereich umfasst alle Grundstücke, die weder im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans (§ 30 Abs. 1 BauGB) liegen noch zu einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil gehören, wie in § 34 BauGB beschrieben. Dies schließt große, von Bebauung umgebene Freiflächen ein, die den Bebauungszusammenhang unterbrechen und nicht als Baulücken gelten. Die Regelung zielt darauf ab, Landschaftszersiedelung zu verhindern und die Natur zu schützen, weshalb die Bebauung im Aussenbereich grundsätzlich stark eingeschränkt ist.

Dabei ist zu beachten, dass der Aussenbereich grundsätzlich von Bebauung freigehalten werden soll (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27.10.1964 – 1 B 35.63, BRS 15 Nr. 31).

Im Aussenbereich ist eine Bebauung also grundsätzlich verboten, es sei denn, es handelt sich um privilegierte Vorhaben gemäß § 35 Abs. 1 BauGB. Diese umfassen:

  • Vorhaben, die einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnehmen (§ 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB).
  • Vorhaben der öffentlichen Versorgung mit Elektrizität, Gas, Telekommunikationsdienstleistungen, Wärme, Wasser und Abwasserwirtschaft (§ 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB).
  • Vorhaben, die aufgrund besonderer Anforderungen an die Umgebung oder ihrer Zweckbestimmung nur im Außenbereich ausgeführt werden können, wie Wind- oder Wasserenergieanlagen (§ 35 Abs. 1 Nr. 4 und § 249 BauGB).
Diese Vorhaben sind nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen (bspw. Darstellung im Flächennutzungsplan) und die ausreichende Erschließung gesichert ist.

Was ist ein "im Zusammenhang bebauter Ortsteil"?

Ein im Zusammenhang bebauter Ortsteil (i. S. d. § 34 Abs. 1 BauGB) ist jeder Bebauungskomplex innerhalb des Gebiets einer Gemeinde, der durch Anzahl der vorhandenen Gebäude ein gewisses Gewicht und eine organische Siedlungsstruktur aufweist. Dazu zählt jede aufeinanderfolgende Bebauung, die trotz vorhandener Baulücken den Eindruck der Geschlossenheit vermittelt (BVerwG, Urteil vom 19.09.1986-IV C 15.84; NJW 1987, 1656).

§ 34 BauGB regelt: „Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.“

Insbesondere durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) sind Regeln für die Abgrenzung des unbeplanten Innenbereichs entwickelt worden:

  • Bei der Abgrenzung des Innenbereichs vom Aussenbereich ist den Grundstücks- und Flurstücksgrenzen keine entscheidende Bedeutung beizumessen. Ein Grundstück ist, selbst wenn es bebaut ist, nicht in seiner vollen Ausdehnung dem Bebauungszusammenhang zuzuordnen  (BVerwG, Urteil vom 06.11.1968 – IV C 47.88; Urteil vom 03.03.1972 – IV C 4.69.
  • Ein Bauvorhaben, welches im Anschluss an die bebaute Ortslage ausgeführt werden soll, gehört grundsätzlich nicht mehr zum Innen- sondern zum Aussenbereich, weil mit ihm eine ungeordnete Ausuferung der vorhandenen Bebauung eingeleitet wird (BVerwG, Urteil vom 13.02.1976-IV C 72.74; BauR 19, 76).
  • Hieraus folgt, dass grundsätzlich nach der Putzkante des letzten Vorhabens auf der jeweiligen Straßenseite der Innenbereich endet und der Aussenbereich beginnt.
  • Eine solche Beeinträchtigung liegt zunächst nur vor, wenn sich die Gefahr der Ausuferung auch konkret hinreichend belegen lässt, d. h. wenn hinter der letzten Bebauung lediglich noch ein oder zwei Baugrundstücke potentiell möglich sind, so können diese Grundstücke noch als den Innenbereich zuzuordnend angesehen und entsprechend der Umgebungsbebauung bebaut werden.
  • Der Eindruck eines geschlossenen Bebauungszusammenhanges wird grundsätzlich auch nicht durch das Vorhandensein einer Baulücke gestört. Ist die Fläche einer bebaubaren Baulücke jedoch so groß, dass sie in den Möglichkeiten ihrer Bebauung von der bereits vorhandenen Bebauung nicht mehr geprägt wird, so ist ein Innenbereich i. S. d. § 34 BauGB nicht mehr gegeben (BVerwG, Urteil vom 01.12.1972 - IV C 6.71; BBauBl. 1974, 351). Es handelt sich dann um einen sogenannten „Aussenbereich im Innenbereich“.

Zum Begriff der "Baulücke"

Von einer Baulücke spricht man, wenn es sich um Flächen handelt, die vom jeweiligen Bebauungszusammenhang miterfasst werden. Das bedeutet: Es handelt sich um solche unbebauten Flächen, die am Bebauungszusammenhang teilnehmen und deren Bebaubarkeit sich nach der umgebenden Bebauung richten.

Feste Zahlenwerte für die maximale Ausdehnung einer Baulücke können nicht angegeben werden. Dies bedeutet: geographisch/mathematische Maßstäbe sind für die Beurteilung ungeeignet. Auch die Anzahl der unbebauten Grundstücke ist nicht maßgebend. Entscheidend ist die Frage, inwieweit die umgebende Bebauung das zu beurteilende Grundstück prägt, sodass eine Zulässigkeitsbeurteilung nach § 34 Abs. 1 BauGB möglich ist.

Vorliegende Rechtsprechung zur Größe von Baulücken

Baulücke

60 m

im Wohngebiet, bei aufgelockerter Bauweise bis 90 m (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 08.07.86 – 8 S 2815/85 – BauR 1987, 59: Beschluss vom 04.10.1991 – 3 S 2087/91 -, BauR 1992, 45

90 m

VGH BW Baurecht 1987, 59 = BRS 46 Nr. 81

130 m

BVerwG, Urteil vom 15.11.1991 – 4 C 1.91

keine Baulücke

120 m

Schleswig-Holsteinisches OVG Baurecht 2001, 374

130 m

BayVGH, Urteil vom 04.08.88 – 2 W 86.3043, BauR 1989,309

150 m

OVG Bremen, Urt. v. 12.03.1985 – 1 BA 92/84, BauR 1985, 535

170 m

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22.06.1987 – 8 S 658/87

Fazit: Gibt es baureifes Land im Aussenbereich?

Auch wenn dies einige sächsische Gutachterausschüsse in Ihren Bodenrichtwertkarten fälschlicherweise immer mal wieder behaupten:

Im Aussenbereich gibt es kein baureifes Land (Definition in § 3 Abs. 4 ImmoWertV). Baureifes Land gem. § 3 Abs. 4 ImmoWertV 21 sind Flächen die nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften und nach den tatsächlichen Gegebenheiten baulich nutzbar sind. Dies trifft im Außenbereich gerade nicht zu.

Der Aussenbereich soll prinzipiell von einer Bebauung freigehalten werden. Allgemein zulässig sind im Aussenbereich nur

  • privilegierte Vorhaben (§ 35 Abs. 1 BauGB),
  • begünstigte sonstige (teilprivilegierte) Vorhaben (§ 35 Abs. 4 BauGB) sowie
  • im Ausnahmefall sonstige Vorhaben (§ 35 Abs. 2 BauGB).

Vorhandene Bebauungen im Aussenbereich besitzen ggf. einen Bestandsschutz, aber eine zusätzliche Bebauung ist im Aussenbereich nicht möglich.

Zudem ist der § 15 Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 21) einschlägig. Demnach sind die Bodenrichtwertzonen durch die zuständigen Gutachterausschüsse so abzugrenzen, dass Wertunterschiede innerhalb einer Bodenrichtwertzone max. 30,00 % betragen dürfen.

Falls die Unterschiede zwischen bebauten und unbebauten Flächen signifikant sind (z. B. ein bebauter Bereich für Wohnnutzung und ein unbebautes Ackerland), muss das Grundstück in zwei oder mehr Bodenrichtwertzonen aufgeteilt werden. Die Grenze zwischen diesen Zonen müssen entlang der Nutzungs- oder Wertunterschiede verlaufen. Dies erfordert eine detaillierte Kartierung durch die Gutachterausschüsse, um sicherzustellen, dass jede Zone homogen bleibt. Auch wenn diese eine kleinteiligere Abgrenzung häufig ablehnen, weil es ihnen schlicht zu viel Arbeit aufbürdet.

Die Wertigkeit von bebauten Grundstücken im Aussenbereich lassen sich nicht durch Bodenrichte oder Bodenrichtwertzonen festlegen. Es ist jeweils eine Einzelfallbetrachtung erforderlich. Der Bodenwert bebauter Grundstücke im Aussenbereich muss deshalb unter Berücksichtigung

  • der schlechteren Erschließungssituation,
  • der Entfernung zum Baugebiet und der besonderen Lage sowie
  • der eingeschränkten/erschwerten Nutzungsänderung bzw. -erweiterung

individuell abgeleitet werden. Zusätzlich sind ggf. Anpassungen an Grundstücksgröße und die bauliche Ausnutzbarkeit zu berücksichtigen. 

Beispiele für die fehlerhafte Darstellung/Abgrenzung/Definition von Bodenrichtwerten im Aussenbereich

falscher Bodenrichtwert im Außenbereich

falscher Bodenrichtwert im Außenbereich

falsche Definition Bodenrichtwert

falsche Definition Bodenrichtwert

Die beiden Bilder zeigen ein Grundstück welches zweifelsfrei im Aussenbereich (§ 35 BauGB) liegt. Der Bodenrichtwert ist mit 119,00 €/m² festgelegt. Der Entwicklungszustand ist als "baureifes Land" festgesetzt, was es wie ausführlich dargelegt im Aussenbereich nicht gibt. Die unbebaute Fläche des Grundstücks ist nicht baulich nutzbar, da es keine zusätzliche bauliche Nutzung im Außenbereich gibt.

Was sagen die Gutachterausschüsse der Bundesländer dazu?

Rheinland-Pfalz

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Westpfalz (Rheinland-Pfalz) schreibt in einem Dokument dazu völlig zutreffend:

"Im Aussenbereich kann es in der Regel keine Bodenrichtwerte für baureifes Land geben. Denn im Aussenbereich ist die planungsadäquate Nutzung in der Regel eine land- und forstwirtschaftliche Nutzung, da im Aussenbereich grundsätzlich Bauverbot gilt."

Thüringen

Im Freistaat Thüringen hat man eine eigene Berechnungsweise für die Bodenwerte im Aussenbereich geschaffen. In Abhängigkeit vom Preisniveau von Flächen im Innenbereich (benachbartes Dorfgebiet) und den landwirtschaftlichen Bodenwerten (vorwiegend Ackerland, bzw. Grünland,  wenn kein Ackerwert vorhanden ist) hat man Umrechnungskoeffizienten für die einzelnen Städte und Landkreise ermittelt.

Diese Umrechnungskoeffizienten betragen zwischen dem 2,5-fachen (Landkreis Altenburger Land) und dem 50,8-fachen (Landeshauptstadt Erfurt). Diese sind dann mit dem Bodenwert für Landwirtschaftsflächen zu multiplizieren.

Bei einem angenommenen Bodenwert von 1,00 €/m² Landwirtschaftsfläche ergeben sich so Bodenwerte für Aussenbereichsflächen mit 2,50 €/m² (Landkreis Altenburger Land) und 50,80 €/m² (Landeshauptstadt Erfurt).

Diese Berechnungsweise gilt nur für die Ermittlung der Grundsteuerwerte. Sie gilt nicht für die "normale" Immobilienbewertung.

Hessen

Das Hessische Grundsteuergesetz (HGrStG) regelt in § 7 einen Faktor. Demnach gilt für die Grundsteuer in Hessen für bebaute und bebaubare (???) Grundstücke im Außenbereich zehn Prozent des durchschnittlichen Bodenrichtwertes in der jeweiligen Gemeinde (§ 7 Abs. 3 HGrStG). Die für alle Gemeinden berechneten durchschnittlichen Bodenrichtwerte werden im Staatsanzeiger für das Land Hessen veröffentlicht.

Die durchschnittlichen Bodenrichtwerte liegen demnach in ländlichen Gemeinden bei ca. 20,00 €/m² bis 30,00 €/m², in Großstädten bis zu 800,00 €/m² bis 925,00 €/m² (Darmstadt, Wiesbaden) und bei 1.873,00 €/m² (Frankfurt am Main). 

Daraus ergeben sich die Bodenwerte im Aussenbereich mit 2,00 €/m² bis 3,00 €/m² (ländliche Gemeinden), 80,00 €/m² bis 92,50 €/m² (Großstädte wie Darmstadt und Wiesbaden) sowie bei 187,30 €/m² (Frankfurt am Main). 

Weitere Blogbeiträge von Lutz Schneider


Grundsteuer Petition in Sachsen

Torsten Küllig von den "Grundsteuerrebellen" hat eine Grundsteuer Petition in Sachsen beim Petitionsausschuss im Sächsischen Landtag eingereicht.

Grundsteuer Petition in Sachsen


Nachweis Grundsteuer per Gutachten

Welche Anforderungen an Gutachten und Gutachter zum Nachweis eines niedrigeren gemeinen Wertes für Zwecke der Grundsteuer bestehen, lesen Sie hier:  

Grundsteuer Gutachten Grundsteuergutachten

Neuregelungen Grundsteuer

Allgemeine Informationen zu den Neuregelungen bei der Grundsteuer und die aktuellen Entscheide der Finanzgerichte finden Sie hier:

Grundsteuer 2025

Grundsteuer-Wahnsinn in Mitteldeutschland

Grundsteuer-Wahnsinn in Mitteldeutschland: Die "MDR Umschau" berichtet in einem Beitrag vom 04.09.2024 über den Grundsteuer-Wahnsinn in Mitteldeutschland:

Grundsteuer-Wahnsinn in Mitteldeutschland

Aktuelle Schlagworte: Gibt es baureifes Land im Aussenbereich? 

Schlagworte: Grundsteuer, Grundsteuer 2025, Aussenbereich, baureifes Land, baureifes Land im Aussenbereich, Immobilienbewertung Aussenbereich, Immobilienbewertung Aussenbereich Grundsteuer, Bodenrichtwerte, Bodenrichtwertzonen, Bodenrichtwerte im Aussenbereich, Bodenrichtwertzonen im Aussenbereich, Sachsen, Dresden, Chemnitz, Leipzig, Brandenburg, Berlin, Thüringen, Sachsen-Anhalt 


Grundsteuer Petition in Sachsen

Grundsteuer Petition in Sachsen

Grundsteuer Petition in Sachsen

Grundsteuer Petition in Sachsen

Torsten Küllig von den "Grundsteuerrebellen in Moritzburg" hat eine Grundsteuer Petition in Sachsen beim Petitionsausschuss im Sächsischen Landtag eingereicht.

Er findet es ungerecht, dass die Grundstückseigentümer bei falschen Grundsteuerbescheiden die Gutachterkosten tragen sollen.

Er sagt, dies sei eine ungerechtfertigte Abwälzung der Kosten auf den Bürger. Die Beweislast wird dabei zum Nachteil der Bürger umgedreht. 

Sollten bei der Berechnung der Grundsteuer Fehler entstehen, so hat der Gesetzgeber die Verpflichtung diese Fehler zu heilen.

Grundsteuer Petition in Sachsen

Je mehr diese Petition von Torsten Küllig und den "Grundsteuerrebellen" unterstützen - das heißt ebenfalls einreichen - umso besser.

Wie kann ich mich an der Petition zur Grundsteuer in Sachsen beteiligen?

Wie geht das konkret? 

  1. Rufen Sie die Webseite des Petitionsausschusses auf: Petitionsausschuss im Sächsischen Landtag.
  2. Geben Sie Ihre persönlichen Daten ein.
  3. Übernehmen Sie einfach die Textbausteine hier auf der Seite weiter unten. Sie können gerne auch einen anderen Text verfassen, beachten Sie allerdings die begrenzte Zeichenzahl und schicken es online ab.

Torsten Küllig empfiehlt: "Nutzen Sie am besten die vorgegebenen Textbausteine So besteht am ehesten die Möglichkeit, dass die Petition zu einer Massenpetition (ab 50 Einreicher) erklärt wird."

Hier nun die Textbausteine zur Grundsteuer Petition in Sachsen

Gutachterkostenübernahme durch Freistaat

Rücknahme der Kostenauferlegung für die Grundstückseigentümer bei der individuellen Neubewertung der Grundsteuer. Übernahme der zusätzlichen Bewertungskosten durch den Freistaat Sachsen
Über welche Entscheidung/welche Maßnahme/welchen Sachverhalt wollen Sie sich beschweren?
Die Kostenauferlegung für die Grundstückseigentümer bei der individuellen Neubewertung bei der Grundsteuer ist nicht rechtskonform und sollte zurückgenommen werden. Die Übernahme der zusätzlichen Bewertungskosten soll der Freistaat Sachsen übernehmen. Die vorgenommene pauschale Erhebungspraxis durch die Finanzämter beinhalten erheblich strukturelle Bewertungsfehler, bei denen viele Grundstücke deutlich überbewertet wurden. Die strukturelle Fehlbewertung führte zu zwei Beschlüssen des Bundesfinanzhofes vom 27. Mai 2024, II B 78/23 und II B 79/23 (https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202410095/), der den Betroffenen in der Regel ab 40 Prozent Überbewertung die Möglichkeit einräumt, wegen Verstoßes gegen das Übermaßverbot eine individuelle Neuberechnung des Grundstückswertes nachreichen zu dürfen. Der Erlass scheint daher ebenfalls gegen das Übermaßverbot zu verstoßen und könnte durch das Stattgeben der Petition geheilt werden.

Was möchten Sie mit Ihrer Bitte/Beschwerde erreichen (max. 1000 Zeichen)?
Korrektur des koordinierten Erlasses der obersten Finanzbehörden der Länder vom 24. Juni 2024 zum Ansatz eines niedrigeren gemeinen Werts bei der Bewertung des Grundvermögens für Zwecke der Grundsteuer ab 1. Januar 2025 Aussetzung der Vollziehung (§ 361 AO) von Bescheiden über die Feststellung des Grundsteuerwerts. Dieser sieht zwar in bestimmten Ausnahmefällen eine Aussetzung der Vollziehung von Bescheiden und eine individuelle Neuberechnung des Grundstückswertes vor, allerdings müssen gemäß Erlasslage derzeit die Kosten für einen zertifizierten Gutachter durch den Grundstückseigentümer getragen werden. Außerdem sollte zu den weniger drastischen Überbewertungen erreicht werden, dass der Freistaat eine gleiche Regelung wie in Niedersachsen schafft, in dem sämtliche Verfahren zu Einsprüchen gegen die Bewertungen ruhend gestellt werden, bis die Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuerreform rechtskräftig festgestellt wurde (Niedersächsisches Ministerialblatt Nr. 387 vom 04.09.2024).

Gegen wen, insbesondere welche Behörde/Institution richtet sich Ihre Beschwerde?
Staatsminister Vorjohann, Sächsisches Staatsministerium der Finanzen.

Bitte geben Sie eine kurze Begründung für Ihre Bitte/Beschwerde/Vorschlag für eine Gesetzesänderung?
Ein Erlass ist eine Anordnung der Exekutive an andere staatliche Stellen. Erlasse binden zwar die Verwaltung, allerdings nicht die Gerichte. Insbesondere, wenn ein Erlass ebenfalls gegen das Übermaßverbot verstößt, erwächst dem Gesetzgeber die Verpflichtung diesen Rechtsverstoß zu heilen und nicht die Gerichte mit massenhaften Klagen belastet. Die Petition dient somit dem Rechtsfrieden und soll das Sächsische Staatsministerium der Finanzen auffordern, vor Inkrafttreten der Grundsteuer für die betroffenen Grundstückseigentümer die Möglichkeit zu schaffen, bei der individuellen Neubewertung ihrer Grundstücke von den damit im Zusammenhang stehenden Kosten freigestellt zu werden. Im Allgemeinen gilt der Rechtsgrundsatz, wer behauptet, muss beweisen. Hier wird jedoch die Beweislast zum Nachteil der Bürger umgedreht. Aufgrund der Vielzahl von Einsprüchen (in Sachsen laut MDR-Umschau-Beitrag über 580.000 - Tendenz steigend). Hier droht eine gewaltige Prozesswelle auf die Gerichte zu zurollen.

Was kann ich noch in Sachen Grundsteuer in Sachsen tun?

Torsten Küllig und die Grundsteuerrebellen können Sie per Mail erreichen unter "grundsteuerrebellen@web.de"

Frau Cichy vom MDR hat Herrn Küllig um eine Abfrage der neuen Grundsteuerhebesätze für 2025 gebeten. Wenn Sie dies unterstützen möchten, senden Sie bitte eine Mail mit Angabe Ihrer Stadt/Gemeinde und dem alten und dem neuen Grundsteuerhebesatz an Frau Cichy.

Am Samstag den 21.12.2024 ab 16:00 Uhr werden die Grundsteuerrebellen wieder ein "Rebellen"-Lagerfeuer in Dresden am Elbufer (Feuerstelle an der Drachenschänke) veranstalten. Diesmal wird es nicht nur ein Lagerfeuer mit vielen Gesprächen geben, sondern es wird auch ein Grill aufgebaut. Kommen Sie doch einfach mal vorbei!

Grundsteuer Gutachten - Ich erstelle Ihnen qualifizierte und anerkannte Verkehrswertgutachten

Grundsteuer Petition in Sachsen 1

Lutz Schneider

Wenn Sie von den Neuregelungen bei der Grundsteuer betroffen sind und der Auffassung sind, dass das Finanzamt eine Überbewertung ihres Grundstückes vorgenommen hat (dies kommt nach unseren Erfahrungen der letzten Jahre sehr häufig vor), sollten Sie sich über den sogenannten "Nachweis des niedrigeren gemeines Werts" durch ein qualifiziertes Verkehrswertgutachten informieren. 

Haben Sie Fragen zur Erstellung eines Grundsteuer Gutachtens zum Nachweis den niedrigeren gemeinen Werts? Kontaktieren Sie mich einfach. Ich berate Sie gern. 

Immobilienbewertung Lutz Schneider ist seit mehr als 30 Jahren Ihr qualifizierter Ansprechpartner für die Immobilienbewertung. Ich stehe für ein hohes Maß an Kompetenz und aktuellem Fachwissen. Sie erhalten bei uns rechtsichere Grundsteuer Gutachten, die auch vor Gericht und dem Finanzamt stand halten.

Grundsteuer Gutachten - Sie haben Fragen zu Grundsteuer Gutachten in Sachsen und darüber hinaus? Schreiben Sie mir! Ich antworte Ihnen gern.

Haben Sie weitere Fragen zum Thema "Grundsteuer Gutachten", zum "Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts" bei der Grundsteuer 2025 gegenüber dem Finanzamt  oder möchten ein Kostenangebot für ein qualifiziertes Grundsteuer Gutachten für die Grundsteuer 2025 von uns erhalten? Dann füllen Sie bitte das nachfolgende Formular aus. Ich melde mich umgehend per Mail oder Telefon bei Ihnen.

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Bitte die zu bewertende Gebäudeart bzw. die zu bewertende Grundstücksart angeben

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Aktuelle Schlagworte Grundsteuer Gutachten

Schlagworte: Grundsteuer Petition in Sachsen, Grundsteuer Gutachten, Grundsteuergutachten, Grundsteuer Gutachten 2025, Grundsteuergutachten 2025, Grundsteuer Gutachten Sachsen.

Hinweis

Ich habe die vorstehenden Informationen zu Grundsteuer Gutachten sorgfältig für Sie zusammengestellt und recherchiert. Jedoch erfolgt die Veröffentlichung ohne jegliche Gewähr. Alle Rechte vorbehalten © Lutz Schneider Immobilienbewertung Wilthen.

Grundsteuer-Wahnsinn in Mitteldeutschland

Grundsteuer-Wahnsinn in Mitteldeutschland

Grundsteuer-Wahnsinn in Mitteldeutschland und was Sie darüber wissen müssen: Die "MDR Umschau" (!) berichtet in einem Beitrag vom 04.09.2024 über den Grundsteuer-Wahnsinn in Mitteldeutschland.

Grundsteuer-Wahnsinn in Mitteldeutschland

In SachsenSachsen-Anhalt und Thüringen liegen bereits mehr als 929.000 Einsprüche gegen die neuen Grundsteuerbescheide vor, wie eine Abfrage der "MDR Umschau" bei den Finanzministerien der Länder ergab.

Kritiker der Grundsteuerreform halten die Berechnungen der Finanzämter für zu kompliziert und Teile der Grundsteuerreform sogar für verfassungswidrig

Christiane Cichy berichtet in in ihrem MDR-Filmbeitrag über Ungereimtheiten und Widersprüche bei Eigentümern und Vermietern in Moritzburg im Landkreis Meißen und der Stadt Chemnitz.

Grundsteuer-Wahnsinn-in Mitteldeutschalnd

Grundsteuer-Wahnsinn in Mitteldeutschland

Die "Grundsteuerrebellen" in Sachsen

Zu den Kritikern der aktuellen Grundsteuerreform, die sich jetzt zur Wehr setzen, gehören auch die "Moritzburger Grundsteuerrebellen", deren Sprecher Torsten Küllig ist. Zu den Grundsteuerrebellen - wie sie sich selbst nennen - gehören inzwischen mehr als 30 Grundstückseigentümer aus der Gegend um Dresden und Meißen. 

Was die sächsischen Grundstückseigentümer eint, die neuen Bewertungen der Finanzämter haben wenig mit dem tatsächlichen Verkehrswert ihrer Grundstücke zu tun.

Die sächsischen Finanzämter setzen häufig Gartenland, unbebaubare Hanggrundstücke, Schutzgebiete oder gar Forstflächen als Bauland an. Schuld daran sind häufig die zuständigen Gutachterausschüsse, die die Bodenrichtwertzonen falsch abgrenzt haben. Die Finanzämter übernehmen diese Daten dann ohne zusätzliche Prüfung oder Korrektur.

Torsten Küllig sein Grundstück liegt in zweiter Reihe, in unmittelbarer Nähe des Schlosses Moritzburg. Vor einigen Jahren hatte Torsten Küllig das 2.663 m² große Gartengrundstück für 33.000 Euro gekauft. 

Nach Auffassung des Finanzamtes Meißen soll sein Grundstück nun 851.900 Euro wert sein.

Bisher zahlte er rd. 40 Euro Grundsteuer im Jahr. Wenn der Hebesatz der Gemeinde so bleibt wie bisher, soll er ab 01.01.2025 dann das 60-fache an Grundsteuer bezahlen, nämlich 2.392,14 Euro im Jahr. Grundsteuer-Wahnsinn.

Vor einigen Jahren hatte man den Menschen im Land noch versprochen, die Grundsteuerreform werde "aufkommensneutral" sein. 2018 hatte der damalige Finanzminister und heutige Bundeskanzler Olaf Scholz bei einer Diskussion bei Haus & Grund tatsächlich gesagt: "Ich versichere Ihnen, dass es nicht zu einem höheren Steueraufkommen kommen wird." Heute sehen viele, was sein damaliges Versprechen wert war.

Steuerexperten halten das Bundesmodell für verfassungswidrig

Der Freistaat Sachsen wendet das sogenannte Bundesmodell (mit einigen Änderungen und Steuersatzerhöhungen um 100 % für Nichtwohngebäude wie Wohn- und Geschäftshäuser, Gewerbegrundstücke und sonstige bebaute Grundstücke (bspw. Datschen)) an. Für diese Grundstücksarten liegt die Steuermesszahl bei 0,72 Promille doppelt so hoch wie bei Wohngrundstücken (0,36 Promille).

Das "Bundesmodell" wurde vom heutigen Bundeskanzler und damaligen Finanzminister Olaf Scholz (SPD) im Jahr 2019 ersonnen. 

Das Bundesmodell gilt derzeit in elf Bundesländern, darunter eben auch in Mitteldeutschland (insbesondere Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt). 

Das Bundesmodell wurde schon früh von Steuerexperten wie bspw. Prof. Dr. Gregor Kirchhof, der an der Universität Augsburg den Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Finanzrecht und Steuerrecht inne hat, als besonders kompliziert kritisiert. Es seien für die Bewertung eine ganze Reihe von Parametern relevant, darunter die Wohnfläche, das Baujahr, Bewirtschaftungskosten, Liegenschaftszinssatz aber beispielsweise auch Restnutzungsdauer, Abzinsungsfaktor und Bodenwert.

Andere Bundesländer nutzen demgegenüber deutlich einfachere Modelle. Baden-Württemberg bspw. bezieht nur den Grund und Boden in die Steuer ein. Das Bundesmodell zieht demgegenüber auch die Bebauungen mit ein.

Näheres zum Bundesmodell und den neuesten Entwicklungen finden Sie übrigens in meinem Blog hier.

Bewertung bleibt für Steuerzahler sehr intransparent

Auch der Vorsitzende des Grundeigentümerverbandes Haus und Grund Dresden Christian Rietschel kennt sehr viele umstrittene Fälle. Gegenüber dem MDR kritisiert er, dass es für Steuerzahler sehr häufig nicht nachvollziehbar sei, wie die Bodenrichtwerte überhaupt zustande kommen. Denn die Arbeit der Gutachterausschüsse bleibt, laut Sächsischer Gutachterausschussverordnung (SächsGaVO), weitestgehend geheim. Auch würden die Mitglieder der Gutachterausschüsse nicht gewählt, sondern von der jeweils zuständigen Verwaltung (Landkreis bzw. Stadt) bestimmt.

Aus eigener Erfahrung und als jahrzehntelanges Mitglied (jetzt Ex-Mitglied) einiger Gutachterausschüsse kann ich berichten, dass es bei der Auswahl der ehrenamtlichen Mitglieder sehr intransparent zugeht. Es ist anzunehmen, dass es häufig bei der Bestellung nicht um Fachwissen oder Erfahrungen bei den ehrenamtlichen Mitgliedern geht, sondern um Mitläufertum und Opportunität gegenüber der Leitung. Kritiker, die auf eine vernünftige und ordentliche fachliche Arbeit der Gutachterausschüsse hinweisen bzw. drängen, werden in Sachsen häufig nicht mehr bestellt oder gehen freiwillig.

Und so sinkt die Qualität der Ergebnisse der Gutachterausschussarbeit immer weiter. Auch dazu werde ich demnächst noch einige Blogbeiträge hier veröffentlichen. Es wird bspw. dabei um die Qualität der von den Gutachterausschüsse vorgelegten statistischen Auswertungen gehen, insbesondere um die sog. "Regressionsanalyse" und das sog. "Bestimmtheitsmaß" entsprechender Datenauswertungen. 

Der Steuerzahler darf es gleich doppelt bezahlen. Einmal hat er die Kosten der Gutachterausschüsse zu tragen und ein weiteres Mal wird er mit häufig falschen Grundsteuerbeträgen "gesegnet". 

Bedingungen für Steuerzahler unzumutbar

Der Steuerexperte Prof. Gregor Kirchhof hält die genannten Bedingungen, um einen Gegenbeweis zu führen,  für nicht zumutbar:

"Es ist nicht an den Steuerzahlern, einen vergeblichen Versuch zu starten, ein verfassungswidriges Gesetz irgendwie in ein zumutbaren Maß zu bringen. Das wird sowieso nicht gelingen. Es ist am Gesetzgeber und nicht an den Menschen, das Gesetz zu korrigieren."

Ähnlich sieht es der Vorsitzende von Haus und Grund Dresden, Christian Rietschel:

"Die Finanzverwaltung legt Mondpreise fest und der Bürger soll auf eigene Kosten nachweisen, dass es Mondpreise sind. Das ist ein Unding. Wenn dann muss derjenige, der die Preise festlegt, beweisen, wie es dazu gekommen ist. "

Hier der vollständige Beitrag des MDR:

YouTube Video


Hinweis: Bitte klicken Sie im Video auf: "Auf Youtube ansehen". Der MDR hat leider die Rechte eingeschränkt.

Die Grundsteuerrebellen geben nicht auf

Gestern (09.10.2024) trafen sich die Moritzburger Grundsteuerrebellen in Dresden am Elbufer zu einem gemütlichen Lagerfeuer mit regem Gedankenaustausch.

Auch ein MDR-Team mit Christiane Cichy war mit der Kamera vor Ort. Einen Filmbericht wird es darüber voraussichtlich im Magazin "Plusminus" in der ARD am 23. Oktober 2024, 21:45 Uhr geben. Ich werde auch davon hier berichten.

Wer mit den Grundsteuerrebellen aus Moritzburg Kontakt aufnehmen will, schreibt bitte eine E-Mail an die Grundsteuerrebellen.

ARD Magazin Plusminus vom 23.10.24 berichtet über Grundsteuer-Wahnsinn

Das ARD Magazin Plusminus berichtet in einem Filmbeitrag über den Grundsteuer-Wahnsinn in Deutschland. Auch kommen die Grundsteuerrebellen aus Sachsen und Moritzburg und deren Sprecher Torsten Külling zu Wort. Sehen Sie den aktuellen Beitrag von Plusminus hier: 

Weitere Informationen zu Grundsteuer aus unserem Blog

Neuregelungen Grundsteuer

Allgemeine Informationen zu den Neuregelungen bei der Grundsteuer und die aktuellen Entscheide der Finanzgerichte finden Sie hier:

Grundsteuer 2025

Nachweis Grundsteuer per Gutachten

Welche Anforderungen an Gutachten und Gutachter zum Nachweis eines niedrigeren gemeinen Wertes für Zwecke der Grundsteuer bestehen, lesen Sie hier:  

Grundsteuer Gutachten Grundsteuergutachten


Die Quellen dieses Beitrages liegen hier beim MDR, der Sächsischen Zeitung hier sowie eigene Recherchen und Meinungen des Autors.

Aktuelle Schlagworte Grundsteuer-Wahnsinn in Mitteldeutschland

Schlagworte: Grundsteuer-Wahnsinn, Grundsteuer-Wahnsinn Mitteldeutschland, Grundsteuer-Wahnsinn Sachsen, Grundsteuer-Wahnsinn Brandenburg, Grundsteuer Wahnsinn Thüringen, Grundsteuer-Wahnsinn Sachsen-Anhalt, Grundsteuer-Irrsinn, Grundsteuer-Rebellen, Grundsteuer-Rebellen Sachsen, Grundsteuer-Rebellen Moritzburg, Immobilienbewertung Grundsteuer, Grundsteuer 2025 Immobilienbewertung, Grundsteuer 2025 Berlin, Grundsteuer 2025 Brandenburg, Grundsteuer 2025 Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts, Grundsteuer 2025 Nachweis niedriger gemeiner Wert, Grundsteuer 2025 Nachweis niedrigerer gemeiner Wert, Grundsteuer 2025 Sachsen, Grundsteuer 2025 Thüringen, Grundsteuer Nachweis durch Gutachten, Grundsteuer Nachweis durch Sachverständigengutachten, Grundsteuer Nachweis niedriger gemeiner Wert, Grundsteuer Nachweis niedriger Wert, Grundsteuer Nachweis niedrigerer gemeiner Wert, Grundsteuer verfassungswidrig.

Grundsteuer 2025

Grundsteuer 2025 – Nachweis niedriger Wert durch Gutachten

Grundsteuer 2025 - Das ist eine kleine Sensation! Weitgehend unbeachtet von den Mainstreammedien haben sich in den letzten Tagen spektakuläre Dinge ereignet. Nach zwei wegweisenden Beschlüssen des BFH und koordinierten Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder wird es nun doch bei der Grundsteuer möglich sein, per Gutachten gegenüber dem Finanzamt einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen.

Die Grundsteuer 2025 hat im vergangenen Jahr die meisten von uns beschäftigt. Grundsteuererklärungen wurden mühsam erstellt, beim zuständigen Finanzamt eingereicht und die meisten Finanzämter haben inzwischen die Grundsteuerwertbescheide und Grundsteuermessbescheide verschickt. Viele von der Grundsteuer 2025 Betroffenen haben auch Einspruch gegen diese Bescheide eingelegt. Doch wie ist der aktuelle Stand?

Bislang galt die eiserne Regel: Der Ansatz eines nachgewiesenen niedrigeren gemeinen Werts war gesetzlich nicht vorgesehen.

Neu ist: Elf Bundesländer die das sogenannte Bundesmodell benutzten lenken nach heftiger Kritik endlich ein. Es wird zukünftig also ein Nachweis niedrigerer Verkehrswerte durch ein umfassendes Verkehrswertgutachten eines qualifizierten bzw. zertifizierten Sachverständigen möglich sein.
Grundsteuer 2025

Grundsteuer 2025 - Nachweis niedrigerer gemeiner Wert gegenüber dem Finanzamt

Grundsteuer 2025 - Die aktuellen Entscheidungen der Finanzgerichte zur Grundsteuer

Grundlage der neuerlichen Veränderungen waren die beiden BFH-Beschlüsse vom 27.5.2024, II B 78/23 (AdV) und II B 79/23 (AdV).

Im Rahmen zweier Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass Steuerpflichtige im Einzelfall und unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit haben müssen, einen unter dem festgestellten Grundsteuerwert liegenden Verkehrswert ihres Grundstücks nachzuweisen.

Mit verfassungsrechtlichen Zweifeln bezüglich der zugrundeliegenden Bewertungsregeln hat sich der BFH allerdings noch nicht befasst.

Grundsteuer 2025 - Koordinierte Erlasse der Obersten Finanzbehörden und der Länder

Nach den beiden vorgenannten Urteilen des BFH haben sich die betroffenen Bundesländer nun darauf verständigt, den Nachweis eines niedrigeren Grundsteuerwerts zu akzeptieren. Um Missverständnisse auszuschließen: Es ging in den BFH-Verfahren nur um die Fälle des so genannten Bundesmodells.

Hier die koordinierten Erlasse der obersten Finanzbehörden der Bundesländer im Originaltext:

Grundsteuer 2025 koordinierte Erlasse

© Lutz Schneider Immobilienbewertung Wilthen

Grundsteuer 2025 Nachweis niedriger gemeiner Wert

© Lutz Schneider Immobilienbewertung Wilthen

Grundsteuer 2025 - In welchen Bundesländern gelten die neuen Regelungen?

Die neuen Regelungen zur Grundsteuer 2025 gelten nur in Bundesländern, die das sogenannte Bundesmodell anwenden.

Die neuen Regelungen zur Grundsteuer 2025 gelten deshalb nur in den folgenden elf Bundesländern bzw. Stadtstaaten: 
  • Nordrhein-Westfalen,
  • Berlin,
  • Bremen,
  • Mecklenburg-Vorpommern,
  • Saarland,
  • Sachsen,
  • Sachsen-Anhalt,
  • Schleswig-Hollstein,
  • Thüringen,
  • Brandenburg und
  • Rheinland-Pfalz.
Nur diese 11 Bundesländer haben sich an den koordinierten Erlassen beteiligt (siehe oben).

Die neuen Regelungen zur Grundsteuer 2025 gelten NICHT in den folgenden fünf Bundesländern bzw. Stadtstaaten:

  • Bayern,
  • Baden-Württemberg,
  • Niedersachsen,
  • Hamburg und 
  • Hessen.
Wobei anzumerken ist, dass auch das Bundesland Baden-Württemberg eine eigene Öffnungsklausel hat. Das Landesgrundsteuergesetz in BW ermöglicht durch eine Öffnungsklausel in § 38 Abs. 4 LGrStG BW ein qualifiziertes Gutachten unter der Bedingung einzureichen, dass der „tatsächliche Wert des Grund und Bodens“ des Grundstücks um mehr als 30% von dem durch das Finanzamt ermittelten Grundsteuerwert abweicht. Eine ggf. vorhandene Bebauung bleibt in Baden-Württemberg grundsätzlich unberücksichtigt. Für die Ermittlung des Grundsteuerwerts in Baden-Württemberg werden lediglich die Grundstücksfläche und der Bodenrichtwert miteinander multipliziert.

Grundsteuer 2025 - Welche Voraussetzungen gelten? 

Der Ansatz des nachgewiesenen "niedrigeren gemeinen Werts" ist ansonsten gesetzlich nicht vorgesehen.

Nach den erfolgten Neuregelungen ist ein nachgewiesener niedrigerer gemeiner Wert aber nun anzusetzen, wenn der pauschaliert ermittelte Grundsteuerwert den nachgewiesenen gemeinen Verkehrswert um mindestens 40 Prozent übersteigt.

Den Steuerpflichtigen trifft die Nachweislast für einen "niedrigeren gemeinen Wert" und nicht eine bloße Darlegungslast.

Als Nachweis kann regelmäßig ein Gutachten des zuständigen Gutachterausschusses im Sinne der §§ 192 ff. des Baugesetzbuchs oder von Personen, die von einer staatlichen, staatlich anerkannten oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle als Sachverständige oder Gutachter für die Wertermittlung von Grundstücken bestellt oder zertifiziert worden sind, dienen.

Als Nachweis des "niedrigeren gemeinen Werts" kann bei der Grundsteuer 2025 darüber hinaus der Kaufpreis dienen, wenn das entsprechende Grundstück innerhalb eines Jahres vor oder nach dem Hauptfeststellungszeitpunkt veräußert worden ist. Der Kaufvertrag muss aber „im gewöhnlichen Geschäftsverkehr" abgeschlossen worden sein.

Ab sofort ist auch Anträgen auf Aussetzung der Vollziehung von Bescheiden über die Feststellung des Grundsteuerwerts 2025 zu entsprechen, wenn und soweit schlüssig dargelegt wird, dass der Grundsteuerwert den Verkehrswert um mindestens 40 Prozent übersteigt. Bei der Gewährung der Aussetzung der Vollziehung bei der Grundsteuer 2025 ist die Vorlage eines Verkehrswertgutachtens noch nicht erforderlich.

Grundsteuer 2025 - Wann ist die Erstellung eines Gutachtens sinnvoll? 

Nach einer ersten sachverständigen Einschätzung lohnt sich die Anfertigung eines Gutachtens zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts besonders in folgenden Fällen:

  • bei älteren und schadhaften Gebäuden,
  • bei Vorliegen von "besonderen objektspezifischen Grundstücksmerkmalen",
  • bei bestehenden Belastungen und Rechten (Wohnungsrechte, Nießbrauch etc.),
  • bei Liquidationsobjekten (Abrissobjekten),
  • bei erheblichen Lagewertunterschieden innerhalb einer Bodenrichtwertzone (bspw. Lage in zweiter Reihe, keine gesicherte Erschließung vorhanden etc.) und 
  • bei durch die örtlichen Gutachterausschüsse falsch bestimmten oder falsch abgegrenzten Bodenrichtwerten.

Der letztgenannte Punkt trifft nach meiner Einschätzung in sehr vielen Fällen zu, da die örtlichen Gutachterausschüsse in Sachsen für die Grundsteuer 2025 eine unglaublich schlechte Arbeit abgeliefert haben. Bodenrichtwertzonen sind falsch abgegrenzt. Bodenrichtwerte falsch abgeleitet. Im Außenbereich (§ 35 BauGB) werden die Bodenwerte als "baureifes Land" dargestellt, obwohl es im Außenbereich kein durch jedermann bebaubares Land gibt. 

Zudem ist die Grundsteuerbelastung im Freistaat Sachsen besonders hoch, da hier die Steuermesszahlen durch die Sächsische Landesregierung des Herrn MP Kretschmer, besonders hoch und abweichend vom Bundesmodell festgelegt worden sind.

Die Steuermesszahl liegt in Sachsen für unbebaute Grundstücke sowie bebaute Grundstücke (Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke und Wohnungseigentum) bei 0,36 Promille (Bundesdurchschnitt unbebaute Grundstücke 0,31 Promille, Bundesdurchschnitt bebaute Grundstücke 0,34 Promille).  

Bei bebauten Grundstücken wie Teileigentum, Geschäftsgrundstücken (bspw. Gewerbeimmobilien, Industrieimmobilien, Hotel- und Gastronomieimmobilien, Logistikimmobilien etc.), gemischt genutzten Grundstücken (bspw. Wohn- und Geschäftshäuser etc.) und sonstige bebaute Grundstücke (bspw. Wochenendhäuser, Garagen etc.) liegt die Steuermesszahl bei 0,72 Promille (Bundesdurchschnitt bebaute Grundstücke 0,34 Promille), was glatt zu einer mehr als doppelten Höhe der Grundsteuer in Sachsen führt.

Bitte beachten Sie, dass das Gutachten für die Feststellung eines anderen Grundsteuerwerts für das Finanzamt nicht bindend ist, es unterliegt der Beweiswürdigung durch das Finanzamt. Eine Gewährleistung für die Anerkennung der Gutachten in der Immobilienbewertung kann deshalb nicht übernommen werden.

Grundsteuer 2025 - Wie viel muss ich zahlen?

Die neue Grundsteuer 2025 müssen Sie erst ab dem 01.01.2025 zahlen. Ungewiss ist heute noch, in welcher Höhe Grundsteuerzahlungen auf Sie zukommen.

Das liegt daran, dass die überwiegende Zahl der Gemeinden die Grundsteuer-Hebesätze in Deutschland noch nicht festgelegt hat.

Vom Finanzamt werden in der Regel zwei Bescheide versendet: der Grundsteuerwertbescheid und der Grundsteuermessbescheid. Letzterer enthält die Grundsteuermesszahl. Erst durch Multiplikation des pro Gemeinde individuell festgelegten Grundsteuer-Hebesatzes mit dem Grundsteuerwert und der Grundsteuermesszahl ergibt sich die zu zahlende Grundsteuer. Es gilt folgende Formel:

Grundsteuer 2025 = Grundsteuerwert x Grundsteuermesszahl x Hebesatz Gemeinde

Solange die Gemeinden noch keine Hebesätze veröffentlicht haben, ist also nicht sicher, wie hoch die zu zahlende Grundsteuer ist.

Eine erste Prognose der Hebesätze der Gemeinden hat gerade der Freistaat Sachsen veröffentlicht. Dort können Sie für die Gemeinden in Sachsen eine unverbindliche Prognose der Hebesätze einsehen. 

Grundsteuer 2025 - Ist die neue Grundsteuer verfassungswidrig?

Ich bin kein Jurist. Als Sachverständiger für Immobilienbewertung halte ich die Neuregelungen zur Grundsteuer 2025 für verfassungswidrig

Wie kann es sein, dass in einem Bundesland (bspw. Baden-Württemberg) nur der Grund und Boden in die Steuer einbezogen wird, in anderen Bundesländern werden zusätzlich auch die Gebäude mit besteuert? Diese wurden von den Eigentümern mit bereits versteuertem Einkommen gekauft, errichtet oder auch modernisiert. Dies halte ich für eine Doppelbesteuerung. Warum ist die Grundsteuer in den Bundesländern so unterschiedlich hoch?    

Der Verfassungsrechtler Prof. Dr. Gregor Kirchhof, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Finanzrecht und Steuerrecht an der Universität Augsburg, hält das Grundsteuergesetz des Bundes ebenfalls für verfassungswidrig. Kirchhoff riet Eigentümern in einem Interview mit dem "Focus", sich gegen die Grundsteuer zu wehren.

Die Eigentümerschutzgemeinschaft Haus & Grund und der Bund der Steuerzahler (BdSt) haben zahlreiche Musterklagen bei den Finanzgerichten und dem Bundesverfassungsgericht gegen die neue Grundsteuer eingereicht. Mit ihren Musterklagen lassen Haus & Grund und der BdSt prüfen, ob die Neubewertung der Grundstücke nach dem Bundesmodell verfassungswidrig ist.

Übrigens hat einzig die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag die Abschaffung der Grundsteuer gefordert.

Grundsteuer 2025 - Ich erstelle Ihnen qualifizierte und anerkannte Verkehrswertgutachten

Grundsteuer 2025 – Nachweis niedriger Wert durch Gutachten 2

Lutz Schneider

Wenn Sie von den Neuregelungen bei der Grundsteuer betroffen sind und der Auffassung sind, dass das Finanzamt eine Überbewertung ihres Grundstückes vorgenommen hat (dies kommt nach unseren Erfahrungen der letzten Jahre sehr häufig vor), sollten Sie sich über den sogenannten "Nachweis des niedrigeren gemeines Werts" durch ein qualifiziertes Verkehrswertgutachten informieren. 

Ich prüfe Ihren individuellen Fall vorher sehr genau und berechne, ob ein Verkehrswertgutachten Ihre Steuerlast bei der Grundsteuer 2025 senken kann. 

Haben Sie Fragen zur Immobilienbewertung in Verbindung mit der Grundsteuer bei Immobilien? Kontaktieren Sie mich einfach. Ich berate Sie gern. 

Immobilienbewertung Lutz Schneider ist seit mehr als 30 Jahren Ihr qualifizierter Ansprechpartner für die Immobilienbewertung. Ich stehe für ein hohes Maß an Kompetenz und aktuellem Fachwissen. Sie erhalten bei uns rechtsichere Verkehrswertgutachten, die auch vor Gericht und dem Finanzamt zur Grundsteuer 2025 stand halten.

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