Grundsteuer Petition in Sachsen

Grundsteuer Petition in Sachsen

Grundsteuer Petition in Sachsen

Grundsteuer Petition in Sachsen

Torsten Küllig von den "Grundsteuerrebellen in Moritzburg" hat eine Grundsteuer Petition in Sachsen beim Petitionsausschuss im Sächsischen Landtag eingereicht.

Er findet es ungerecht, dass die Grundstückseigentümer bei falschen Grundsteuerbescheiden die Gutachterkosten tragen sollen.

Er sagt, dies sei eine ungerechtfertigte Abwälzung der Kosten auf den Bürger. Die Beweislast wird dabei zum Nachteil der Bürger umgedreht. 

Sollten bei der Berechnung der Grundsteuer Fehler entstehen, so hat der Gesetzgeber die Verpflichtung diese Fehler zu heilen.

Grundsteuer Petition in Sachsen

Je mehr diese Petition von Torsten Küllig und den "Grundsteuerrebellen" unterstützen - das heißt ebenfalls einreichen - umso besser.

Wie kann ich mich an der Petition zur Grundsteuer in Sachsen beteiligen?

Wie geht das konkret? 

  1. Rufen Sie die Webseite des Petitionsausschusses auf: Petitionsausschuss im Sächsischen Landtag.
  2. Geben Sie Ihre persönlichen Daten ein.
  3. Übernehmen Sie einfach die Textbausteine hier auf der Seite weiter unten. Sie können gerne auch einen anderen Text verfassen, beachten Sie allerdings die begrenzte Zeichenzahl und schicken es online ab.

Torsten Küllig empfiehlt: "Nutzen Sie am besten die vorgegebenen Textbausteine So besteht am ehesten die Möglichkeit, dass die Petition zu einer Massenpetition (ab 50 Einreicher) erklärt wird."

Hier nun die Textbausteine zur Grundsteuer Petition in Sachsen

Gutachterkostenübernahme durch Freistaat

Rücknahme der Kostenauferlegung für die Grundstückseigentümer bei der individuellen Neubewertung der Grundsteuer. Übernahme der zusätzlichen Bewertungskosten durch den Freistaat Sachsen
Über welche Entscheidung/welche Maßnahme/welchen Sachverhalt wollen Sie sich beschweren?
Die Kostenauferlegung für die Grundstückseigentümer bei der individuellen Neubewertung bei der Grundsteuer ist nicht rechtskonform und sollte zurückgenommen werden. Die Übernahme der zusätzlichen Bewertungskosten soll der Freistaat Sachsen übernehmen. Die vorgenommene pauschale Erhebungspraxis durch die Finanzämter beinhalten erheblich strukturelle Bewertungsfehler, bei denen viele Grundstücke deutlich überbewertet wurden. Die strukturelle Fehlbewertung führte zu zwei Beschlüssen des Bundesfinanzhofes vom 27. Mai 2024, II B 78/23 und II B 79/23 (https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202410095/), der den Betroffenen in der Regel ab 40 Prozent Überbewertung die Möglichkeit einräumt, wegen Verstoßes gegen das Übermaßverbot eine individuelle Neuberechnung des Grundstückswertes nachreichen zu dürfen. Der Erlass scheint daher ebenfalls gegen das Übermaßverbot zu verstoßen und könnte durch das Stattgeben der Petition geheilt werden.

Was möchten Sie mit Ihrer Bitte/Beschwerde erreichen (max. 1000 Zeichen)?
Korrektur des koordinierten Erlasses der obersten Finanzbehörden der Länder vom 24. Juni 2024 zum Ansatz eines niedrigeren gemeinen Werts bei der Bewertung des Grundvermögens für Zwecke der Grundsteuer ab 1. Januar 2025 Aussetzung der Vollziehung (§ 361 AO) von Bescheiden über die Feststellung des Grundsteuerwerts. Dieser sieht zwar in bestimmten Ausnahmefällen eine Aussetzung der Vollziehung von Bescheiden und eine individuelle Neuberechnung des Grundstückswertes vor, allerdings müssen gemäß Erlasslage derzeit die Kosten für einen zertifizierten Gutachter durch den Grundstückseigentümer getragen werden. Außerdem sollte zu den weniger drastischen Überbewertungen erreicht werden, dass der Freistaat eine gleiche Regelung wie in Niedersachsen schafft, in dem sämtliche Verfahren zu Einsprüchen gegen die Bewertungen ruhend gestellt werden, bis die Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuerreform rechtskräftig festgestellt wurde (Niedersächsisches Ministerialblatt Nr. 387 vom 04.09.2024).

Gegen wen, insbesondere welche Behörde/Institution richtet sich Ihre Beschwerde?
Staatsminister Vorjohann, Sächsisches Staatsministerium der Finanzen.

Bitte geben Sie eine kurze Begründung für Ihre Bitte/Beschwerde/Vorschlag für eine Gesetzesänderung?
Ein Erlass ist eine Anordnung der Exekutive an andere staatliche Stellen. Erlasse binden zwar die Verwaltung, allerdings nicht die Gerichte. Insbesondere, wenn ein Erlass ebenfalls gegen das Übermaßverbot verstößt, erwächst dem Gesetzgeber die Verpflichtung diesen Rechtsverstoß zu heilen und nicht die Gerichte mit massenhaften Klagen belastet. Die Petition dient somit dem Rechtsfrieden und soll das Sächsische Staatsministerium der Finanzen auffordern, vor Inkrafttreten der Grundsteuer für die betroffenen Grundstückseigentümer die Möglichkeit zu schaffen, bei der individuellen Neubewertung ihrer Grundstücke von den damit im Zusammenhang stehenden Kosten freigestellt zu werden. Im Allgemeinen gilt der Rechtsgrundsatz, wer behauptet, muss beweisen. Hier wird jedoch die Beweislast zum Nachteil der Bürger umgedreht. Aufgrund der Vielzahl von Einsprüchen (in Sachsen laut MDR-Umschau-Beitrag über 580.000 - Tendenz steigend). Hier droht eine gewaltige Prozesswelle auf die Gerichte zu zurollen.

Was kann ich noch in Sachen Grundsteuer in Sachsen tun?

Torsten Küllig und die Grundsteuerrebellen können Sie per Mail erreichen unter "grundsteuerrebellen@web.de"

Frau Cichy vom MDR hat Herrn Küllig um eine Abfrage der neuen Grundsteuerhebesätze für 2025 gebeten. Wenn Sie dies unterstützen möchten, senden Sie bitte eine Mail mit Angabe Ihrer Stadt/Gemeinde und dem alten und dem neuen Grundsteuerhebesatz an Frau Cichy.

Am Samstag den 21.12.2024 ab 16:00 Uhr werden die Grundsteuerrebellen wieder ein "Rebellen"-Lagerfeuer in Dresden am Elbufer (Feuerstelle an der Drachenschänke) veranstalten. Diesmal wird es nicht nur ein Lagerfeuer mit vielen Gesprächen geben, sondern es wird auch ein Grill aufgebaut. Kommen Sie doch einfach mal vorbei!

Grundsteuer Gutachten - Ich erstelle Ihnen qualifizierte und anerkannte Verkehrswertgutachten

Grundsteuer Petition in Sachsen 1

Lutz Schneider

Wenn Sie von den Neuregelungen bei der Grundsteuer betroffen sind und der Auffassung sind, dass das Finanzamt eine Überbewertung ihres Grundstückes vorgenommen hat (dies kommt nach unseren Erfahrungen der letzten Jahre sehr häufig vor), sollten Sie sich über den sogenannten "Nachweis des niedrigeren gemeines Werts" durch ein qualifiziertes Verkehrswertgutachten informieren. 

Haben Sie Fragen zur Erstellung eines Grundsteuer Gutachtens zum Nachweis den niedrigeren gemeinen Werts? Kontaktieren Sie mich einfach. Ich berate Sie gern. 

Immobilienbewertung Lutz Schneider ist seit mehr als 30 Jahren Ihr qualifizierter Ansprechpartner für die Immobilienbewertung. Ich stehe für ein hohes Maß an Kompetenz und aktuellem Fachwissen. Sie erhalten bei uns rechtsichere Grundsteuer Gutachten, die auch vor Gericht und dem Finanzamt stand halten.

Grundsteuer Gutachten - Sie haben Fragen zu Grundsteuer Gutachten in Sachsen und darüber hinaus? Schreiben Sie mir! Ich antworte Ihnen gern.

Haben Sie weitere Fragen zum Thema "Grundsteuer Gutachten", zum "Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts" bei der Grundsteuer 2025 gegenüber dem Finanzamt  oder möchten ein Kostenangebot für ein qualifiziertes Grundsteuer Gutachten für die Grundsteuer 2025 von uns erhalten? Dann füllen Sie bitte das nachfolgende Formular aus. Ich melde mich umgehend per Mail oder Telefon bei Ihnen.

Ihr Name

Ihre E-Mail-Adresse

Ihre Telefonnummer (nur erforderlich, wenn Sie einen Rückruf wünschen)

Bitte die zu bewertende Gebäudeart bzw. die zu bewertende Grundstücksart angeben

Bitte Grund für die Erstellung des Gutachtens angeben

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Aktuelle Schlagworte Grundsteuer Gutachten

Schlagworte: Grundsteuer Petition in Sachsen, Grundsteuer Gutachten, Grundsteuergutachten, Grundsteuer Gutachten 2025, Grundsteuergutachten 2025, Grundsteuer Gutachten Sachsen.

Hinweis

Ich habe die vorstehenden Informationen zu Grundsteuer Gutachten sorgfältig für Sie zusammengestellt und recherchiert. Jedoch erfolgt die Veröffentlichung ohne jegliche Gewähr. Alle Rechte vorbehalten © Lutz Schneider Immobilienbewertung Wilthen.

Grundstücksmarkt im Landkreis Zwickau 2024

Grundstücksmarkt im Landkreis Zwickau 2024

Grundstücksmarkt im Landkreis Zwickau 2024

Grundstücksmarkt im Landkreis Zwickau 2024

Immobilienbewertung Lutz Schneider wird häufig gefragt, wie sich der Grundstücksmarkt im Landkreis Zwickau 2024 sich entwickelt hat.

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Zwickau hat im April 2024 den neuen Grundstücksmarktbericht 2024 veröffentlicht.

Eine gekürzte Version des neuen Grundstücksmarktberichts 2024 ist auf der Webseite des Gutachterausschusses kostenlos zu downloaden

Die Vollversion kostet 140 Euro und ist beim Gutachterausschuss erhältlich.

Lutz Schneider Immobilienbewertung hat den Marktbericht nachfolgend für Sie analysiert und ausgewertet.


Der Grundstücksmarkt im Landkreis Zwickau

Der Grundstücksmarktbericht 2024 für den Landkreis Zwickau zeigt eine detaillierte Analyse der Entwicklungen im Jahr 2023. Einige Hauptpunkte sind:

  • Marktentwicklung: Rückgang der Kauffälle und Umsätze aufgrund von steigenden Zinsen und Baukosten.
  • Preisentwicklungen: Preise für Wohnbauland blieben weitgehend stabil, während landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Flächen teilweise leichte Preisrückgänge erlebten.
  • Regionale Unterschiede: Zwickau-Stadt und umliegende Gemeinden zeigen unterschiedliche Preisniveaus, wobei die Stadt Zwickau tendenziell teurer ist.

Der Grundstücksmarkt im Landkreis Zwickau - Ein Überblick 2023/2024

Der Grundstücksmarkt im Landkreis Zwickau hat sich im Jahr 2023 in einem von Unsicherheiten geprägten wirtschaftlichen Umfeld weiterentwickelt. Besonders gestiegene Zinsen, Inflation und die zunehmenden Baukosten beeinflussten die Kaufentscheidungen sowohl von privaten als auch gewerblichen Interessenten. Trotz dieser Herausforderungen verzeichnete der Landkreis in bestimmten Bereichen stabile Preise und zeigt somit ein differenziertes Bild, das vor allem von der Lage und dem Immobilientyp abhängt.

Marktentwicklung und Rahmenbedingungen

Im Vergleich zu den Vorjahren war 2023 durch einen Rückgang der Anzahl an Kauffällen und der damit verbundenen Geldumsätze gekennzeichnet. Hauptursachen hierfür waren die stark gestiegenen Baukosten, die Inflation sowie die Erhöhung der Bauzinsen, was potenzielle Käufer verunsicherte. Viele Interessenten verschoben aufgrund der volatilen Zinssituation ihre Kaufentscheidungen oder wählten günstigere, weniger attraktive Lagen, um das finanzielle Risiko zu minimieren.

Die Neubautätigkeit ging ebenfalls zurück, was sich besonders auf den Markt für Baugrundstücke auswirkte. Käufer sind zunehmend vorsichtiger geworden, was sich in einem verlangsamten Umsatz widerspiegelt. Besonders in weniger zentralen Lagen, also in Dörfern und kleineren Gemeinden, wurde ein Rückgang der Nachfrage nach Baugrundstücken und Immobilien beobachtet.

Preisentwicklung nach Lage

Ein entscheidender Faktor für den Preis eines Grundstücks im Landkreis Zwickau ist nach wie vor die Lage. Im Vergleich zu 2022 blieben die Preise für Wohnbauland in den zentraleren, städtischen Regionen relativ stabil. Besonders die Stadt Zwickau und deren nähere Umgebung verzeichneten weiterhin eine stabile Nachfrage. Hier haben Käufer, trotz gestiegener Kosten, weiterhin in Immobilien investiert. Die Preise stiegen moderat oder blieben auf dem Niveau der Vorjahre, was vor allem auf das begrenzte Angebot und die städtische Infrastruktur zurückzuführen ist.

In den ländlicheren Regionen des Landkreises hingegen, insbesondere in Gemeinden abseits der größeren Städte, kam es teilweise zu leichten Preisrückgängen. Der Rückgang der Nachfrage nach Baugrundstücken in diesen Gebieten führte dazu, dass die Preise hier nicht weiter steigen konnten und in manchen Fällen gesenkt werden mussten, um potenzielle Käufer zu gewinnen. Grundstücke in besonders attraktiven Lagen, wie in Stadtnähe oder an verkehrsgünstigen Standorten, blieben jedoch weiterhin gefragt.

Markt für landwirtschaftliche und gewerbliche Flächen

Neben dem Wohnbauland bleibt auch der Markt für landwirtschaftliche Flächen im Landkreis Zwickau von Interesse. Der Bericht weist darauf hin, dass landwirtschaftliche Flächen weiterhin gefragt sind, insbesondere von Investoren, die in Boden als Anlageform investieren. Die Preise für landwirtschaftlich genutzte Flächen blieben stabil, da auch hier ein gewisses Maß an Angebot und Nachfrage besteht. Allerdings waren in abgelegeneren und weniger fruchtbaren Regionen Preisrückgänge zu verzeichnen, da dort die Konkurrenz unter den Käufern geringer ist.

Im Bereich der gewerblichen Flächen zeigte sich ein gemischtes Bild. Während in den Gewerbegebieten der Städte Zwickau, Glauchau und Werdau eine anhaltend hohe Nachfrage zu beobachten war, stagnierten in den peripheren Gebieten die Preise. Unternehmen bevorzugen nach wie vor zentrale Standorte, die gut an das Verkehrsnetz angeschlossen sind, während weniger gut erschlossene Gewerbeflächen nur schwer Käufer finden.

Ausblick und Tendenzen für 2024

Für 2024 erwartet der Grundstücksmarktbericht eine weitere Stabilisierung der Preise in den gefragten Regionen des Landkreises Zwickau, insbesondere in städtischen Gebieten. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, wie die Zinsentwicklung und die Kosten für Baumaterialien, werden jedoch entscheidend dafür sein, ob sich der Markt insgesamt erholen kann oder ob die Unsicherheit unter den Käufern anhält.

Ein besonderer Fokus wird auch auf nachhaltige Baukonzepte gelegt. Mit dem zunehmenden Bewusstsein für Klimaschutz und Energieeffizienz steigen die Anforderungen an Neubauten. Dies könnte jedoch zu höheren Baukosten führen. Dies schafft ggf. auch Anreize für Investoren, in zukunftsfähige Bauprojekte zu investieren, die sich auf lange Sicht rechnen. Inwieweit sich die überbordenen Umwelt- und Klimaschutzauflagen tatsächlich rechnen bleibt meiner Ansicht nach abzuwarten.

Der Landkreis Zwickau bleibt ein interessanter Standort für Investitionen in den Immobilienmarkt, sowohl für private Bauherren als auch für institutionelle Anleger. Die regionalen Unterschiede in der Preisentwicklung bieten Investoren Chancen, insbesondere in den zentralen Städten. Ländliche Gebiete könnten jedoch weiterhin mit Preisrückgängen und einer verminderten Nachfrage zu kämpfen haben, wenn die wirtschaftliche Lage angespannt bleibt.

Die größte Frage stellt sich jedoch im Hinblick auf den strauchelnden Volkwagenkonzern in der Region. Wenn es hier zu Massenentlassungen bei VW und zahlreichen Zulieferbetrieben kommen sollte, dann hätte dies erhebliche Auswirkungen auf den Grundstücksmarkt im Landkreis Zwickau.

Dieser Überblick zum Grundstücksmarkt im Landkreis Zwickau zeigt die Herausforderungen und Chancen für Käufer und Investoren auf. Wer in dieser Region investieren möchte, sollte die Marktbedingungen genau analysieren und besonders auf die Lage der Grundstücke achten.

IHK Gewerbemietspiegel Chemnitz 2018

IHK veröffentlicht Gewerbemietspiegel 2018 für den Kammerbezirk Chemnitz

Die IHK Chemnitz veröffentlicht nun zum zweiten Mal einen Gewerbemietspiegel für die kreisfreie Stadt Chemnitz sowie die Landkreise Mittelsachsen und Zwickau, den Erzgebirgskreis und den Vogtlandkreis. Für 71 Gemeinden sind nun Orientierungswerte für Gewerbemietpreisverhandlungen verfügbar.

Auf 104 Seiten werden in dem Gewerbemietspiegel Chemnitz 2018 für folgende Gemeinden Gewerbemieten ausgewiesen:

Adorf/Vogtland, Annaberg-Buchholz, Aue, Auerbach/Vogtland, Bad Elster, Brand-Erbisdorf, Burkhardtsdorf, Burgstädt, Chemnitz, Crimmitschau, Crottendorf, Döbeln, Eibenstock, Elsterberg, Eppendorf, Flöha, Frankenberg, Frauenstein, Fraureuth, Freiberg, Glauchau, Halsbrücke, Hartmannsdorf, Hohenstein-Ernstthal, Johanngeorgenstadt, Kirchberg, Langenbernsdorf, Lengenfeld, Leubsdorf, Lichtenstein, Lichtentanne, Limbach-Oberfrohna, Lößnitz, Markneukirchen, Marienberg, Meerane, Mittweida, Mulda, Netzschkau, Neukirchen/Erzgebirge, Neukirchen/Pleiße, Niederfrohna, Niederwiesa, Oberlungwitz, Oederan, Oelsnitz/Erzgebirge, Oelsnitz/Vogtland, Olbernhau, Pausa-Mühltroff, Penig, Plauen, Pockau-Lengefeld, Reichenbach im Vogtland, Rosenbach/Vogtland, Roßwein, Scheibenberg, Schneeberg, Schöneck, Schönheide, Schwarzenberg , St. Egidien, Stollberg, Thermalbad Wiesenbad, Treuen, Waldenburg, Weischlitz, Werdau, Wildenfels, Wilkau-Haßlau, Zwickau und Zwönitz.

Welche Datenbasis liegt dem Gewerbemietspiegel Chemnitz 2018 zugrunde?

Die IHK Chemnitz schreibt in den Erläuterungen zum Gewerbemietspiegel Chemnitz 2018:

„Grundlage für den Gewerbemietspiegel sind belastbare Angaben wie Vertragsabschlüsse regionaler Marktteilnehmer aus den Jahren 2016 und 2017. Damit wird dem Ziel Rechnung getragen, den Mietpreis ohne Beeinflussung durch Wunschmieten abzubilden.

Der Mietspiegel ist eine einfache Mietpreissammlung. Dadurch können alle vorliegenden Daten berücksichtigt und Orientierungswerte für eine größere Anzahl an Kommunen ausgewiesen werden. Der Umfang der Angaben variiert je Gemeinde.

Ergänzt werden die Mietpreisangaben u. a. durch standortbezogene Informationen und Checklisten zur Unterstützung bei der Wahl von Gewerberäumen.“

Die Ausgabe des IHK Gewerbemietspiegels für den Kammerbezirk Chemnitz steht leider nicht als Download und leider auch nicht kostenlos zu Verfügung. Der Gewerbemietspiegel Chemnitz 2018 kann hier als Druckexemplar für 20,00 Euro bestellt werden.

Die Datengrundlage des Gewerbemietspiegels der IHK Chemnitz ist regelmäßig sehr dünn (vor allem in kleinen Gemeinden sind nur einzelne Mietangaben Grundlage) und die Spannenangaben darin sind meistens sehr groß. Deshalb greifen wir bei uns im Büro auf zahlreiche weitere Gewerbemietsammlungen zurück und kaufen auch Daten bei Datendienstleistern wie Geoport, on-geo, Sprengnetter und IndustrielPort. Wenn Sie qualifizierte Gewerbemieten für Ihr Grundstück oder ein Gewerbemietwertgutachten benötigen, sprechen Sie uns einfach an.