Grundsteuer Petition in Sachsen

Grundsteuer Petition in Sachsen

Grundsteuer Petition in Sachsen

Grundsteuer Petition in Sachsen

Torsten Küllig von den "Grundsteuerrebellen in Moritzburg" hat eine Grundsteuer Petition in Sachsen beim Petitionsausschuss im Sächsischen Landtag eingereicht.

Er findet es ungerecht, dass die Grundstückseigentümer bei falschen Grundsteuerbescheiden die Gutachterkosten tragen sollen.

Er sagt, dies sei eine ungerechtfertigte Abwälzung der Kosten auf den Bürger. Die Beweislast wird dabei zum Nachteil der Bürger umgedreht. 

Sollten bei der Berechnung der Grundsteuer Fehler entstehen, so hat der Gesetzgeber die Verpflichtung diese Fehler zu heilen.

Grundsteuer Petition in Sachsen

Je mehr diese Petition von Torsten Küllig und den "Grundsteuerrebellen" unterstützen - das heißt ebenfalls einreichen - umso besser.

Wie kann ich mich an der Petition zur Grundsteuer in Sachsen beteiligen?

Wie geht das konkret? 

  1. Rufen Sie die Webseite des Petitionsausschusses auf: Petitionsausschuss im Sächsischen Landtag.
  2. Geben Sie Ihre persönlichen Daten ein.
  3. Übernehmen Sie einfach die Textbausteine hier auf der Seite weiter unten. Sie können gerne auch einen anderen Text verfassen, beachten Sie allerdings die begrenzte Zeichenzahl und schicken es online ab.

Torsten Küllig empfiehlt: "Nutzen Sie am besten die vorgegebenen Textbausteine So besteht am ehesten die Möglichkeit, dass die Petition zu einer Massenpetition (ab 50 Einreicher) erklärt wird."

Hier nun die Textbausteine zur Grundsteuer Petition in Sachsen

Gutachterkostenübernahme durch Freistaat

Rücknahme der Kostenauferlegung für die Grundstückseigentümer bei der individuellen Neubewertung der Grundsteuer. Übernahme der zusätzlichen Bewertungskosten durch den Freistaat Sachsen
Über welche Entscheidung/welche Maßnahme/welchen Sachverhalt wollen Sie sich beschweren?
Die Kostenauferlegung für die Grundstückseigentümer bei der individuellen Neubewertung bei der Grundsteuer ist nicht rechtskonform und sollte zurückgenommen werden. Die Übernahme der zusätzlichen Bewertungskosten soll der Freistaat Sachsen übernehmen. Die vorgenommene pauschale Erhebungspraxis durch die Finanzämter beinhalten erheblich strukturelle Bewertungsfehler, bei denen viele Grundstücke deutlich überbewertet wurden. Die strukturelle Fehlbewertung führte zu zwei Beschlüssen des Bundesfinanzhofes vom 27. Mai 2024, II B 78/23 und II B 79/23 (https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202410095/), der den Betroffenen in der Regel ab 40 Prozent Überbewertung die Möglichkeit einräumt, wegen Verstoßes gegen das Übermaßverbot eine individuelle Neuberechnung des Grundstückswertes nachreichen zu dürfen. Der Erlass scheint daher ebenfalls gegen das Übermaßverbot zu verstoßen und könnte durch das Stattgeben der Petition geheilt werden.

Was möchten Sie mit Ihrer Bitte/Beschwerde erreichen (max. 1000 Zeichen)?
Korrektur des koordinierten Erlasses der obersten Finanzbehörden der Länder vom 24. Juni 2024 zum Ansatz eines niedrigeren gemeinen Werts bei der Bewertung des Grundvermögens für Zwecke der Grundsteuer ab 1. Januar 2025 Aussetzung der Vollziehung (§ 361 AO) von Bescheiden über die Feststellung des Grundsteuerwerts. Dieser sieht zwar in bestimmten Ausnahmefällen eine Aussetzung der Vollziehung von Bescheiden und eine individuelle Neuberechnung des Grundstückswertes vor, allerdings müssen gemäß Erlasslage derzeit die Kosten für einen zertifizierten Gutachter durch den Grundstückseigentümer getragen werden. Außerdem sollte zu den weniger drastischen Überbewertungen erreicht werden, dass der Freistaat eine gleiche Regelung wie in Niedersachsen schafft, in dem sämtliche Verfahren zu Einsprüchen gegen die Bewertungen ruhend gestellt werden, bis die Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuerreform rechtskräftig festgestellt wurde (Niedersächsisches Ministerialblatt Nr. 387 vom 04.09.2024).

Gegen wen, insbesondere welche Behörde/Institution richtet sich Ihre Beschwerde?
Staatsminister Vorjohann, Sächsisches Staatsministerium der Finanzen.

Bitte geben Sie eine kurze Begründung für Ihre Bitte/Beschwerde/Vorschlag für eine Gesetzesänderung?
Ein Erlass ist eine Anordnung der Exekutive an andere staatliche Stellen. Erlasse binden zwar die Verwaltung, allerdings nicht die Gerichte. Insbesondere, wenn ein Erlass ebenfalls gegen das Übermaßverbot verstößt, erwächst dem Gesetzgeber die Verpflichtung diesen Rechtsverstoß zu heilen und nicht die Gerichte mit massenhaften Klagen belastet. Die Petition dient somit dem Rechtsfrieden und soll das Sächsische Staatsministerium der Finanzen auffordern, vor Inkrafttreten der Grundsteuer für die betroffenen Grundstückseigentümer die Möglichkeit zu schaffen, bei der individuellen Neubewertung ihrer Grundstücke von den damit im Zusammenhang stehenden Kosten freigestellt zu werden. Im Allgemeinen gilt der Rechtsgrundsatz, wer behauptet, muss beweisen. Hier wird jedoch die Beweislast zum Nachteil der Bürger umgedreht. Aufgrund der Vielzahl von Einsprüchen (in Sachsen laut MDR-Umschau-Beitrag über 580.000 - Tendenz steigend). Hier droht eine gewaltige Prozesswelle auf die Gerichte zu zurollen.

Was kann ich noch in Sachen Grundsteuer in Sachsen tun?

Torsten Küllig und die Grundsteuerrebellen können Sie per Mail erreichen unter "grundsteuerrebellen@web.de"

Frau Cichy vom MDR hat Herrn Küllig um eine Abfrage der neuen Grundsteuerhebesätze für 2025 gebeten. Wenn Sie dies unterstützen möchten, senden Sie bitte eine Mail mit Angabe Ihrer Stadt/Gemeinde und dem alten und dem neuen Grundsteuerhebesatz an Frau Cichy.

Am Samstag den 21.12.2024 ab 16:00 Uhr werden die Grundsteuerrebellen wieder ein "Rebellen"-Lagerfeuer in Dresden am Elbufer (Feuerstelle an der Drachenschänke) veranstalten. Diesmal wird es nicht nur ein Lagerfeuer mit vielen Gesprächen geben, sondern es wird auch ein Grill aufgebaut. Kommen Sie doch einfach mal vorbei!

Grundsteuer Gutachten - Ich erstelle Ihnen qualifizierte und anerkannte Verkehrswertgutachten

Grundsteuer Petition in Sachsen 1

Lutz Schneider

Wenn Sie von den Neuregelungen bei der Grundsteuer betroffen sind und der Auffassung sind, dass das Finanzamt eine Überbewertung ihres Grundstückes vorgenommen hat (dies kommt nach unseren Erfahrungen der letzten Jahre sehr häufig vor), sollten Sie sich über den sogenannten "Nachweis des niedrigeren gemeines Werts" durch ein qualifiziertes Verkehrswertgutachten informieren. 

Haben Sie Fragen zur Erstellung eines Grundsteuer Gutachtens zum Nachweis den niedrigeren gemeinen Werts? Kontaktieren Sie mich einfach. Ich berate Sie gern. 

Immobilienbewertung Lutz Schneider ist seit mehr als 30 Jahren Ihr qualifizierter Ansprechpartner für die Immobilienbewertung. Ich stehe für ein hohes Maß an Kompetenz und aktuellem Fachwissen. Sie erhalten bei uns rechtsichere Grundsteuer Gutachten, die auch vor Gericht und dem Finanzamt stand halten.

Grundsteuer Gutachten - Sie haben Fragen zu Grundsteuer Gutachten in Sachsen und darüber hinaus? Schreiben Sie mir! Ich antworte Ihnen gern.

Haben Sie weitere Fragen zum Thema "Grundsteuer Gutachten", zum "Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts" bei der Grundsteuer 2025 gegenüber dem Finanzamt  oder möchten ein Kostenangebot für ein qualifiziertes Grundsteuer Gutachten für die Grundsteuer 2025 von uns erhalten? Dann füllen Sie bitte das nachfolgende Formular aus. Ich melde mich umgehend per Mail oder Telefon bei Ihnen.

Ihr Name

Ihre E-Mail-Adresse

Ihre Telefonnummer (nur erforderlich, wenn Sie einen Rückruf wünschen)

Bitte die zu bewertende Gebäudeart bzw. die zu bewertende Grundstücksart angeben

Bitte Grund für die Erstellung des Gutachtens angeben

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Bitte beantworten Sie uns kurz diese Frage. Wir würden gern auf Kundenwünsche besser eingehen. Vielen Dank!

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Aktuelle Schlagworte Grundsteuer Gutachten

Schlagworte: Grundsteuer Petition in Sachsen, Grundsteuer Gutachten, Grundsteuergutachten, Grundsteuer Gutachten 2025, Grundsteuergutachten 2025, Grundsteuer Gutachten Sachsen.

Hinweis

Ich habe die vorstehenden Informationen zu Grundsteuer Gutachten sorgfältig für Sie zusammengestellt und recherchiert. Jedoch erfolgt die Veröffentlichung ohne jegliche Gewähr. Alle Rechte vorbehalten © Lutz Schneider Immobilienbewertung Wilthen.

Grundsteuer Gutachten Grundsteuergutachten

Grundsteuer Gutachten

Grundsteuer Gutachten Grundsteuergutachten

Grundsteuer Gutachten Grundsteuergutachten

Das Jahr 2024 neigt sich dem Ende zu und das Thema Grundsteuer und Gutachten bzw. Grundsteuergutachten rückt immer mehr in das Bewusstsein der Steuerzahler. Aber auch Mieter werden von den Neuregelungen bei der Grundsteuer betroffen sein.

Die ersten Kommunen haben bereits die neuen Hebesätze veröffentlicht und die ersten Gemeinden verschicken die neuen Grundsteuerbescheide.

Jetzt wird man erstmals konkret sehen können, ob man im Jahr 2025 mehr oder weniger Grundsteuer zu zahlen hat.

Lutz Schneider Immobilienbewertung hatte bereits zwei Blogbeiträge zur neuen Grundsteuer veröffentlicht. Einmal zu den Neuregelungen bei dem jetzt zulässigen Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts für Zwecke der Grundsteuer ab dem 01.01.2025 sowie zu den zahlreichen Einsprüchen gegen die neue Grundsteuer und den Grundsteuerrebellen in Sachsen.

Grundsteuer Gutachten - Die Grundlagen

Wann sollte gegen die Festsetzung der neuen Grundsteuer Einspruch eingelegt werden?

Ist der vom Finanzamt festgestellte Grundsteuerwert vermeintlich zu hoch (also über dem aktuellen Verkehrswert/Marktwert des Grundstücks), dann sollten Sie innerhalb einer Frist von 4 Wochen Einspruch gegen den Wertfestsetzungsbescheid einlegen. Dies kann formlos und vorerst ohne Begründung geschehen. Ihnen entstehen daraus keine Nachteile.

Wichtig: Den Einspruch per Einschreiben/Rückschein versenden. Damit Sie einen Nachweis haben, wann der Einspruch beim Finanzamt eingegangen ist.

Grundsätzlich sollten Sie sowieso Einspruch gegen die neue Grundsteuer (gegen den Wertfestsetzungsbescheid) einlegen, da zum heutigen Zeitpunkt nicht absehbar ist, wie es mit der Grundsteuer überhaupt weiter geht. 

Es laufen derzeit mehrere Gerichtsverfahren, die das neue Grundsteuermodell (Bundesmodell) für verfassungswidrig halten. Geklagt haben u. a. der "Bund der Steuerzahler" sowie "Haus und Grund".

Welche formalen Anforderungen an Grundsteuer Gutachten bestehen? 

Seit Juli 2024 besteht in den Bundesländern bzw. Stadtstaaten Nordrhein-Westfalen, Berlin, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Hollstein, Thüringen, Brandenburg und Rheinland-Pfalz die Möglichkeit per qualifizierten Gutachten eines zertifizierten Sachverständigen nachzuweisen, dass der vom Finanzamt ermittelte Grundsteuerwert zu hoch ist. Dies sind alle Bundesländer, die das sog. Bundesmodell anwenden. Wir hatten in unserem Blogbeitrag bereits hier ausführlich darüber berichtet. In anderen Bundesländern bestehen ggf. davon abweichende Regelungen.

Die Finanzämter nennen diesen Vorgang amtlich "Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts für Zwecke der Grundsteuer".

Welche Anforderungen an Grundsteuer Gutachten bzw. Grundsteuergutachten bestehen?

Beispielhaft hat das Ministerium der Finanzen und für Europa des Landes Brandenburg in Potsdam ein Merkblatt dazu herausgegeben:

Grundsteuer Gutachten Anforderungen

Grundsteuer Gutachten Anforderungen

Grundsteuer Gutachten Anforderungen

Grundsteuer Gutachten Anforderungen

Grundsteuer Gutachten Anforderungen

Grundsteuer Gutachten Anforderungen

Grundsteuer Gutachten Anforderungen

Grundsteuer Gutachten Anforderungen

Das Merkblatt kann als PDF-Datei beim Ministerium der Finanzen und für Europa des Landes Brandenburg kostenlos gedownloadet werden.

Es ist davon auszugehen, dass in den anderen Bundesländern vergleichbare Regelungen gelten. 

Als Nachweis des niedrigen gemeinen Werts können regelmäßig Verkehrswertgutachten

  • der zuständigen Gutachterausschüsse im Sinne der §§ 192 ff. BauGB (dies sind übrigens die Verantwortlichen für tlw. falsch ermittelte Bodenrichtwerte bzw. falsch abgegrenzte Bodenrichtwertzonen),
  • von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken oder
  • von Sachverständigen, die von einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle als Sachverständiger zertifiziert sind. 

Hinweis zu einer "nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle:

Auch nicht akkreditierte sowie nicht nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Zertifizierungsstellen können Sachverständigen ein Zertifikat nach DIN EN ISO/IEC 17024 ausstellen. Diese Zertifikate erfüllen jedoch nicht die geforderte Qualifikation.

Lutz Schneider ist bei SprengnetterZert nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert. SprengnetterZert ist bei der Deutschen Akkreditierungssstelle (DAkkS) akkreditiert. Lutz Schneider erfüllt also diese Anforderung vollumfänglich.

Welche sonstigen Anforderungen an Grundsteuer Gutachten bestehen? 

Nach den erfolgten Neuregelungen in den o. g. Bundesländern mit dem Grundsteuermodell "Bundesmodell" ist ein nachgewiesener niedrigerer gemeiner Wert aber nur anzusetzen, wenn der pauschaliert ermittelte Grundsteuerwert den nachgewiesenen gemeinen Verkehrswert um mindestens 40 Prozent übersteigt.

Nach einer ersten sachverständigen Einschätzung lohnt sich die Anfertigung eines Gutachtens zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts besonders in folgenden Fällen:

  • bei älteren und schadhaften Gebäuden,
  • bei Vorliegen von "besonderen objektspezifischen Grundstücksmerkmalen",
  • bei bestehenden Belastungen und Rechten (Wohnungsrechte, Nießbrauch etc.),
  • bei Liquidationsobjekten (Abrissobjekten),
  • bei erheblichen Lagewertunterschieden innerhalb einer Bodenrichtwertzone (bspw. Lage in zweiter Reihe, keine gesicherte Erschließung vorhanden etc.) und 
  • bei durch die örtlichen Gutachterausschüsse falsch bestimmten oder falsch abgegrenzten Bodenrichtwerten.

Wir würden diesen Sachverhalt im Einzelfall für Ihr Grundstück prüfen. Dazu benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen, die Sie uns bitte per Mail zusenden:

  • Grundbuchauszug (aktuell),
  • Angaben zum Objekt (Anschrift, Flurstücke etc.),
  • Anschrift Auftraggeber,
  • Bauunterlagen (Grundriss, Schnitt) sofern vorhanden,
  • einige Objektfotos (sofern vorhanden), 
  • Objektangaben (Objektart, Anzahl Wohnungen oder Gewerbeeinheiten, Wohnfläche/Nutzfläche),
  • Angaben Baujahr und Unterhaltungszustand (unsaniert, tlw. saniert/modernisiert oder voll modernisiert),
  • Modernisierungsmaßnahmen der letzten 10 bis 20 Jahre
  • Bescheid über Grundsteuerwert und Bescheid über Grundsteuermessbetrag.

Wenn Sie uns diese Unterlagen vollständig zusenden, können wir vorab im Einzelfall prüfen, ob eine Chance besteht, dass die vorgeschriebene Abweichung zwischen ermittelten Grundsteuerwert und aktuellem Verkehrswert von 40 Prozent erreicht werden könnte. Für diese aufwendige Prüfung berechnen wir Ihnen 149,00 € zzgl. 19,00 % Mehrwertsteuer (177,31 € incl. MwSt.).

Gleichzeitig können wir Ihnen ein Kostenangebot für ein Verkehrswertgutachten zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts zum Zwecke der Grundsteuer erstellen. Die Kosten für die Vorprüfung rechnen wir Ihnen auf die Kosten des Gutachtens an. 

Bitte beachten Sie weiterhin, dass wir wegen der Entfernungen derzeit nur Anfragen aus den Bundesländern Sachsen, Brandenburg, Berlin, Sachsen-Anhalt und Thüringen bearbeiten können. In Einzelfällen auch darüber hinaus. Dies muss aber im Vorfeld geklärt werden.

Wann rechnet sich ein Grundsteuer Gutachten bzw. Grundsteuergutachten?

Für diese Prüfung müssen Sie den neuen Grundsteuerhebesatz ihrer Gemeinde kennen. Viele Gemeinden haben diese bis zum heutigen Tag aber noch nicht veröffentlicht.

Sollte ihr Hebesatz schon vorliegen, können Sie vorerst die alte jährliche Grundsteuer mit der neuen jährlichen Grundsteuer vergleichen.  

Sollte Ihnen noch kein neuer Grundsteuerbescheid zum 01.01.2025 vorliegen, gilt für die neue Grundsteuer folgende Formel:

Grundsteuer 2025 = Grundsteuerwert x Grundsteuermesszahl x Hebesatz Gemeinde

Ziehen Sie hilfsweise (den neuen Verkehrswert und die dafür geltende Grundsteuer kennen Sie ja noch nicht) von der neuen Grundsteuer die alte Grundsteuer ab. Der Differenzbetrag wäre hilfsweise die jährliche "Ersparnis".

Multiplizieren Sie diesen Betrag mit der Zahl 7, denn die Grundsteuer gilt bis zum neuen Feststellungszeitpunkt 01.01.2029. Sie zahlen die Grundsteuer also in gleicher Höhe für 7 Jahre. Dann wird neu berechnet.

Von dem entsprechenden Betrag ziehen Sie die Kosten für ein Verkehrswertgutachten zum Nachweis des niedrigen gemeine Werts zum Zwecke der Grundsteuer ab. Sollte der verbliebene Betrag positiv sein, so lohnt sich formal ein entsprechendes Grundsteuer Gutachten.

Sollte der neue Hebesatz noch nicht bekannt sein, so können Sie hilfsweise den alten Hebesatz anwenden.

Aber Sie sehen, da sind zum heutigen Zeitpunkt noch zahlreiche Unsicherheiten eingebaut. Ein Verkehrswertgutachten zum Nachweis den niedrigeren gemeinen Werts für Zwecke der Grundsteuer wird sich nur bei sehr hohen Abweichungen rechnen.   

Was kostet ein Grundsteuer Gutachten bzw. Grundsteuergutachten?

Die Anforderungen an Grundsteuer Gutachten bzw. Grundsteuergutachten sind extrem hoch. Deshalb ist die Anfertigung eines Grundsteuer Gutachtens wirklich arbeitszeitintensiv und aufwendig. Wir müssen ja auch alle Anforderungen der Finanzämter erfüllen. Und schließlich soll das Gutachten ja auch vom Finanzamt anerkannt werden.

Wir erstellen Ihnen bei Übersendung der o. g. Unterlagen und Informationen gern ein entsprechende Kostenangebot zum Festpreis (für Sie bis auf die Kosten der Vorprüfung kostenlos und unverbindlich).

Sie sollten aber unverbindlich mindestens mit Kosten von 2.500,00 € zzgl. MwSt. (2.975,00 € inkl. MwSt.) zzgl. Nebenkosten und Auslagen rechnen. Bei weiten Entfernungen, großen Objekten (bspw. Gewerbeobjekte, Industrieobjekte etc.) sowie beim Vorliegen von Objektbesonderheiten (Rechte, Belastungen etc.) können deutlich höhere Honorare anfallen.

Grundsteuer Gutachten - Ich erstelle Ihnen qualifizierte und anerkannte Verkehrswertgutachten

Grundsteuer Gutachten 2

Lutz Schneider

Wenn Sie von den Neuregelungen bei der Grundsteuer betroffen sind und der Auffassung sind, dass das Finanzamt eine Überbewertung ihres Grundstückes vorgenommen hat (dies kommt nach unseren Erfahrungen der letzten Jahre sehr häufig vor), sollten Sie sich über den sogenannten "Nachweis des niedrigeren gemeines Werts" durch ein qualifiziertes Verkehrswertgutachten informieren. 

Haben Sie Fragen zur Erstellung eines Grundsteuer Gutachtens zum Nachweis den niedrigeren gemeinen Werts? Kontaktieren Sie mich einfach. Ich berate Sie gern. 

Immobilienbewertung Lutz Schneider ist seit mehr als 30 Jahren Ihr qualifizierter Ansprechpartner für die Immobilienbewertung. Ich stehe für ein hohes Maß an Kompetenz und aktuellem Fachwissen. Sie erhalten bei uns rechtsichere Grundsteuer Gutachten, die auch vor Gericht und dem Finanzamt stand halten.

Grundsteuer Gutachten - Sie haben Fragen zu Grundsteuer Gutachten in Sachsen und darüber hinaus? Schreiben Sie mir! Ich antworte Ihnen gern.

Haben Sie weitere Fragen zum Thema "Grundsteuer Gutachten", zum "Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts" bei der Grundsteuer 2025 gegenüber dem Finanzamt  oder möchten ein Kostenangebot für ein qualifiziertes Grundsteuer Gutachten für die Grundsteuer 2025 von uns erhalten? Dann füllen Sie bitte das nachfolgende Formular aus. Ich melde mich umgehend per Mail oder Telefon bei Ihnen.

Ihr Name

Ihre E-Mail-Adresse

Ihre Telefonnummer (nur erforderlich, wenn Sie einen Rückruf wünschen)

Bitte die zu bewertende Gebäudeart bzw. die zu bewertende Grundstücksart angeben

Bitte Grund für die Erstellung des Gutachtens angeben

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Bitte beantworten Sie uns kurz diese Frage. Wir würden gern auf Kundenwünsche besser eingehen. Vielen Dank!

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Hinweis

Ich habe die vorstehenden Informationen zu Grundsteuer Gutachten sorgfältig für Sie zusammengestellt und recherchiert. Jedoch erfolgt die Veröffentlichung ohne jegliche Gewähr. Alle Rechte vorbehalten © Lutz Schneider Immobilienbewertung Wilthen.