Torsten Küllig von den "Grundsteuerrebellen in Moritzburg" hat eine Grundsteuer Petition in Sachsen beim Petitionsausschuss im Sächsischen Landtag eingereicht.
Er findet es ungerecht, dass die Grundstückseigentümer bei falschen Grundsteuerbescheiden die Gutachterkosten tragen sollen.
Er sagt, dies sei eine ungerechtfertigte Abwälzung der Kosten auf den Bürger. Die Beweislast wird dabei zum Nachteil der Bürger umgedreht.
Sollten bei der Berechnung der Grundsteuer Fehler entstehen, so hat der Gesetzgeber die Verpflichtung diese Fehler zu heilen.
Lutz Schneider Immobilienbewertung hatte bereits drei Blogbeiträge zur neuen Grundsteuer veröffentlicht. Sie finden Sie hier:
Grundsteuer Petition in Sachsen
Je mehr diese Petition von Torsten Küllig und den "Grundsteuerrebellen" unterstützen - das heißt ebenfalls einreichen - umso besser.
Wie kann ich mich an der Petition zur Grundsteuer in Sachsen beteiligen?
Wie geht das konkret?
- Rufen Sie die Webseite des Petitionsausschusses auf: Petitionsausschuss im Sächsischen Landtag.
- Geben Sie Ihre persönlichen Daten ein.
- Übernehmen Sie einfach die Textbausteine hier auf der Seite weiter unten. Sie können gerne auch einen anderen Text verfassen, beachten Sie allerdings die begrenzte Zeichenzahl und schicken es online ab.
Torsten Küllig empfiehlt: "Nutzen Sie am besten die vorgegebenen Textbausteine So besteht am ehesten die Möglichkeit, dass die Petition zu einer Massenpetition (ab 50 Einreicher) erklärt wird."
Hier nun die Textbausteine zur Grundsteuer Petition in Sachsen
Gutachterkostenübernahme durch Freistaat
Rücknahme der Kostenauferlegung für die Grundstückseigentümer bei der individuellen Neubewertung der Grundsteuer. Übernahme der zusätzlichen Bewertungskosten durch den Freistaat Sachsen
Über welche Entscheidung/welche Maßnahme/welchen Sachverhalt wollen Sie sich beschweren?
Die Kostenauferlegung für die Grundstückseigentümer bei der individuellen Neubewertung bei der Grundsteuer ist nicht rechtskonform und sollte zurückgenommen werden. Die Übernahme der zusätzlichen Bewertungskosten soll der Freistaat Sachsen übernehmen. Die vorgenommene pauschale Erhebungspraxis durch die Finanzämter beinhalten erheblich strukturelle Bewertungsfehler, bei denen viele Grundstücke deutlich überbewertet wurden. Die strukturelle Fehlbewertung führte zu zwei Beschlüssen des Bundesfinanzhofes vom 27. Mai 2024, II B 78/23 und II B 79/23 (https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202410095/), der den Betroffenen in der Regel ab 40 Prozent Überbewertung die Möglichkeit einräumt, wegen Verstoßes gegen das Übermaßverbot eine individuelle Neuberechnung des Grundstückswertes nachreichen zu dürfen. Der Erlass scheint daher ebenfalls gegen das Übermaßverbot zu verstoßen und könnte durch das Stattgeben der Petition geheilt werden.
Was möchten Sie mit Ihrer Bitte/Beschwerde erreichen (max. 1000 Zeichen)?
Korrektur des koordinierten Erlasses der obersten Finanzbehörden der Länder vom 24. Juni 2024 zum Ansatz eines niedrigeren gemeinen Werts bei der Bewertung des Grundvermögens für Zwecke der Grundsteuer ab 1. Januar 2025 Aussetzung der Vollziehung (§ 361 AO) von Bescheiden über die Feststellung des Grundsteuerwerts. Dieser sieht zwar in bestimmten Ausnahmefällen eine Aussetzung der Vollziehung von Bescheiden und eine individuelle Neuberechnung des Grundstückswertes vor, allerdings müssen gemäß Erlasslage derzeit die Kosten für einen zertifizierten Gutachter durch den Grundstückseigentümer getragen werden. Außerdem sollte zu den weniger drastischen Überbewertungen erreicht werden, dass der Freistaat eine gleiche Regelung wie in Niedersachsen schafft, in dem sämtliche Verfahren zu Einsprüchen gegen die Bewertungen ruhend gestellt werden, bis die Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuerreform rechtskräftig festgestellt wurde (Niedersächsisches Ministerialblatt Nr. 387 vom 04.09.2024).
Gegen wen, insbesondere welche Behörde/Institution richtet sich Ihre Beschwerde?
Staatsminister Vorjohann, Sächsisches Staatsministerium der Finanzen.
Bitte geben Sie eine kurze Begründung für Ihre Bitte/Beschwerde/Vorschlag für eine Gesetzesänderung?
Ein Erlass ist eine Anordnung der Exekutive an andere staatliche Stellen. Erlasse binden zwar die Verwaltung, allerdings nicht die Gerichte. Insbesondere, wenn ein Erlass ebenfalls gegen das Übermaßverbot verstößt, erwächst dem Gesetzgeber die Verpflichtung diesen Rechtsverstoß zu heilen und nicht die Gerichte mit massenhaften Klagen belastet. Die Petition dient somit dem Rechtsfrieden und soll das Sächsische Staatsministerium der Finanzen auffordern, vor Inkrafttreten der Grundsteuer für die betroffenen Grundstückseigentümer die Möglichkeit zu schaffen, bei der individuellen Neubewertung ihrer Grundstücke von den damit im Zusammenhang stehenden Kosten freigestellt zu werden. Im Allgemeinen gilt der Rechtsgrundsatz, wer behauptet, muss beweisen. Hier wird jedoch die Beweislast zum Nachteil der Bürger umgedreht. Aufgrund der Vielzahl von Einsprüchen (in Sachsen laut MDR-Umschau-Beitrag über 580.000 - Tendenz steigend). Hier droht eine gewaltige Prozesswelle auf die Gerichte zu zurollen.
Was kann ich noch in Sachen Grundsteuer in Sachsen tun?
Torsten Küllig und die Grundsteuerrebellen können Sie per Mail erreichen unter "grundsteuerrebellen@web.de"
Frau Cichy vom MDR hat Herrn Küllig um eine Abfrage der neuen Grundsteuerhebesätze für 2025 gebeten. Wenn Sie dies unterstützen möchten, senden Sie bitte eine Mail mit Angabe Ihrer Stadt/Gemeinde und dem alten und dem neuen Grundsteuerhebesatz an Frau Cichy.
Am Samstag den 21.12.2024 ab 16:00 Uhr werden die Grundsteuerrebellen wieder ein "Rebellen"-Lagerfeuer in Dresden am Elbufer (Feuerstelle an der Drachenschänke) veranstalten. Diesmal wird es nicht nur ein Lagerfeuer mit vielen Gesprächen geben, sondern es wird auch ein Grill aufgebaut. Kommen Sie doch einfach mal vorbei!
Grundsteuer Gutachten - Ich erstelle Ihnen qualifizierte und anerkannte Verkehrswertgutachten
Wenn Sie von den Neuregelungen bei der Grundsteuer betroffen sind und der Auffassung sind, dass das Finanzamt eine Überbewertung ihres Grundstückes vorgenommen hat (dies kommt nach unseren Erfahrungen der letzten Jahre sehr häufig vor), sollten Sie sich über den sogenannten "Nachweis des niedrigeren gemeines Werts" durch ein qualifiziertes Verkehrswertgutachten informieren.
Haben Sie Fragen zur Erstellung eines Grundsteuer Gutachtens zum Nachweis den niedrigeren gemeinen Werts? Kontaktieren Sie mich einfach. Ich berate Sie gern.
Immobilienbewertung Lutz Schneider ist seit mehr als 30 Jahren Ihr qualifizierter Ansprechpartner für die Immobilienbewertung. Ich stehe für ein hohes Maß an Kompetenz und aktuellem Fachwissen. Sie erhalten bei uns rechtsichere Grundsteuer Gutachten, die auch vor Gericht und dem Finanzamt stand halten.
Grundsteuer Gutachten - Sie haben Fragen zu Grundsteuer Gutachten in Sachsen und darüber hinaus? Schreiben Sie mir! Ich antworte Ihnen gern.
Haben Sie weitere Fragen zum Thema "Grundsteuer Gutachten", zum "Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts" bei der Grundsteuer 2025 gegenüber dem Finanzamt oder möchten ein Kostenangebot für ein qualifiziertes Grundsteuer Gutachten für die Grundsteuer 2025 von uns erhalten? Dann füllen Sie bitte das nachfolgende Formular aus. Ich melde mich umgehend per Mail oder Telefon bei Ihnen.
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