In der Stadt Chemnitz gilt ab dem 01.01.2020 der angepasste qualifizierte Mietspiegel, in dem die in Chemnitz ortsüblichen Vergleichsmieten für Wohnraum festgelegt sind.
Die Stadt Chemnitz hat dem Mietspiegel für Wohnraum zum 01.01.2020 angepasst.
Der qualifizierte Mietspiegel wurde durch die Stadt Chemnitz, Amt für Informationsverarbeitung und einer vom Stadtrat der Stadt Chemnitz berufenen Arbeitsgruppe angepasst.
Die Anpassung erfolgte lediglich anhand der Entwicklung des Preisindexes der Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland (nunmehr: Verbraucherpreisindex für Deutschland). Eine Neuauswertung des tatsächlichen Chemnitzer Mietmarktes erfolgte nicht.
Diese Anpassung der Wohnungsmieten ist eine nach § 558d Abs. 2 BGB zwar zulässige Variante. Allerdings ist es mehr als fraglich, ob die Entwicklung der Wohnungsmieten in der Stadt Chemnitz nachweisbar der Entwicklung der Verbraucherpreise im Deutschlanddurchschnitt entspricht. Hier sollten die beteiligten "Experten" mal in sich gehen. Chemnitz hat ja sowohl demographische, wie auch wirtschaftliche Besonderheiten.
Der ab dem 01.01.2020 gültige Mietspiegel Chemnitz 2020 behält sein Qualifiziertheitsprädikat bis zum 31.12.2021. Eine nochmalige Anpassung als qualifizierter Mietspiegel ist danach nicht mehr möglich. Es muss dann eine komplette Neuerstellung auf der Grundlage von Vergleichsmieten erfolgen.
Der Chemnitzer Mietspiegel 2020 kann unter nachfolgenden Link kostenlos als PDF-Datei herunter geladen werden.
Zudem kann der Chemnitzer Mietspiegel 2020 über folgende Adresse bezogen werden:
Stadt Chemnitz
Dezernat 3
Wahlbehörde
09106 Chemnitz
Tel.: 0371 488-7473
Fax: 0371 488-1898
E-Mail: statistik@stadt-chemnitz.de
Weiterer Verkauf: Bürgerservicestellen der Stadt Chemnitz.
Der Preis in gedruckter Variante kostet 5,00 Euro (ggf. zuzüglich Versandkosten)