Grundsteuer Petition in Sachsen

Grundsteuer Petition in Sachsen

Grundsteuer Petition in Sachsen

Grundsteuer Petition in Sachsen

Torsten Küllig von den "Grundsteuerrebellen in Moritzburg" hat eine Grundsteuer Petition in Sachsen beim Petitionsausschuss im Sächsischen Landtag eingereicht.

Er findet es ungerecht, dass die Grundstückseigentümer bei falschen Grundsteuerbescheiden die Gutachterkosten tragen sollen.

Er sagt, dies sei eine ungerechtfertigte Abwälzung der Kosten auf den Bürger. Die Beweislast wird dabei zum Nachteil der Bürger umgedreht. 

Sollten bei der Berechnung der Grundsteuer Fehler entstehen, so hat der Gesetzgeber die Verpflichtung diese Fehler zu heilen.

Grundsteuer Petition in Sachsen

Je mehr diese Petition von Torsten Küllig und den "Grundsteuerrebellen" unterstützen - das heißt ebenfalls einreichen - umso besser.

Wie kann ich mich an der Petition zur Grundsteuer in Sachsen beteiligen?

Wie geht das konkret? 

  1. Rufen Sie die Webseite des Petitionsausschusses auf: Petitionsausschuss im Sächsischen Landtag.
  2. Geben Sie Ihre persönlichen Daten ein.
  3. Übernehmen Sie einfach die Textbausteine hier auf der Seite weiter unten. Sie können gerne auch einen anderen Text verfassen, beachten Sie allerdings die begrenzte Zeichenzahl und schicken es online ab.

Torsten Küllig empfiehlt: "Nutzen Sie am besten die vorgegebenen Textbausteine So besteht am ehesten die Möglichkeit, dass die Petition zu einer Massenpetition (ab 50 Einreicher) erklärt wird."

Hier nun die Textbausteine zur Grundsteuer Petition in Sachsen

Gutachterkostenübernahme durch Freistaat

Rücknahme der Kostenauferlegung für die Grundstückseigentümer bei der individuellen Neubewertung der Grundsteuer. Übernahme der zusätzlichen Bewertungskosten durch den Freistaat Sachsen
Über welche Entscheidung/welche Maßnahme/welchen Sachverhalt wollen Sie sich beschweren?
Die Kostenauferlegung für die Grundstückseigentümer bei der individuellen Neubewertung bei der Grundsteuer ist nicht rechtskonform und sollte zurückgenommen werden. Die Übernahme der zusätzlichen Bewertungskosten soll der Freistaat Sachsen übernehmen. Die vorgenommene pauschale Erhebungspraxis durch die Finanzämter beinhalten erheblich strukturelle Bewertungsfehler, bei denen viele Grundstücke deutlich überbewertet wurden. Die strukturelle Fehlbewertung führte zu zwei Beschlüssen des Bundesfinanzhofes vom 27. Mai 2024, II B 78/23 und II B 79/23 (https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202410095/), der den Betroffenen in der Regel ab 40 Prozent Überbewertung die Möglichkeit einräumt, wegen Verstoßes gegen das Übermaßverbot eine individuelle Neuberechnung des Grundstückswertes nachreichen zu dürfen. Der Erlass scheint daher ebenfalls gegen das Übermaßverbot zu verstoßen und könnte durch das Stattgeben der Petition geheilt werden.

Was möchten Sie mit Ihrer Bitte/Beschwerde erreichen (max. 1000 Zeichen)?
Korrektur des koordinierten Erlasses der obersten Finanzbehörden der Länder vom 24. Juni 2024 zum Ansatz eines niedrigeren gemeinen Werts bei der Bewertung des Grundvermögens für Zwecke der Grundsteuer ab 1. Januar 2025 Aussetzung der Vollziehung (§ 361 AO) von Bescheiden über die Feststellung des Grundsteuerwerts. Dieser sieht zwar in bestimmten Ausnahmefällen eine Aussetzung der Vollziehung von Bescheiden und eine individuelle Neuberechnung des Grundstückswertes vor, allerdings müssen gemäß Erlasslage derzeit die Kosten für einen zertifizierten Gutachter durch den Grundstückseigentümer getragen werden. Außerdem sollte zu den weniger drastischen Überbewertungen erreicht werden, dass der Freistaat eine gleiche Regelung wie in Niedersachsen schafft, in dem sämtliche Verfahren zu Einsprüchen gegen die Bewertungen ruhend gestellt werden, bis die Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuerreform rechtskräftig festgestellt wurde (Niedersächsisches Ministerialblatt Nr. 387 vom 04.09.2024).

Gegen wen, insbesondere welche Behörde/Institution richtet sich Ihre Beschwerde?
Staatsminister Vorjohann, Sächsisches Staatsministerium der Finanzen.

Bitte geben Sie eine kurze Begründung für Ihre Bitte/Beschwerde/Vorschlag für eine Gesetzesänderung?
Ein Erlass ist eine Anordnung der Exekutive an andere staatliche Stellen. Erlasse binden zwar die Verwaltung, allerdings nicht die Gerichte. Insbesondere, wenn ein Erlass ebenfalls gegen das Übermaßverbot verstößt, erwächst dem Gesetzgeber die Verpflichtung diesen Rechtsverstoß zu heilen und nicht die Gerichte mit massenhaften Klagen belastet. Die Petition dient somit dem Rechtsfrieden und soll das Sächsische Staatsministerium der Finanzen auffordern, vor Inkrafttreten der Grundsteuer für die betroffenen Grundstückseigentümer die Möglichkeit zu schaffen, bei der individuellen Neubewertung ihrer Grundstücke von den damit im Zusammenhang stehenden Kosten freigestellt zu werden. Im Allgemeinen gilt der Rechtsgrundsatz, wer behauptet, muss beweisen. Hier wird jedoch die Beweislast zum Nachteil der Bürger umgedreht. Aufgrund der Vielzahl von Einsprüchen (in Sachsen laut MDR-Umschau-Beitrag über 580.000 - Tendenz steigend). Hier droht eine gewaltige Prozesswelle auf die Gerichte zu zurollen.

Was kann ich noch in Sachen Grundsteuer in Sachsen tun?

Torsten Küllig und die Grundsteuerrebellen können Sie per Mail erreichen unter "grundsteuerrebellen@web.de"

Frau Cichy vom MDR hat Herrn Küllig um eine Abfrage der neuen Grundsteuerhebesätze für 2025 gebeten. Wenn Sie dies unterstützen möchten, senden Sie bitte eine Mail mit Angabe Ihrer Stadt/Gemeinde und dem alten und dem neuen Grundsteuerhebesatz an Frau Cichy.

Am Samstag den 21.12.2024 ab 16:00 Uhr werden die Grundsteuerrebellen wieder ein "Rebellen"-Lagerfeuer in Dresden am Elbufer (Feuerstelle an der Drachenschänke) veranstalten. Diesmal wird es nicht nur ein Lagerfeuer mit vielen Gesprächen geben, sondern es wird auch ein Grill aufgebaut. Kommen Sie doch einfach mal vorbei!

Grundsteuer Gutachten - Ich erstelle Ihnen qualifizierte und anerkannte Verkehrswertgutachten

Grundsteuer Petition in Sachsen 1

Lutz Schneider

Wenn Sie von den Neuregelungen bei der Grundsteuer betroffen sind und der Auffassung sind, dass das Finanzamt eine Überbewertung ihres Grundstückes vorgenommen hat (dies kommt nach unseren Erfahrungen der letzten Jahre sehr häufig vor), sollten Sie sich über den sogenannten "Nachweis des niedrigeren gemeines Werts" durch ein qualifiziertes Verkehrswertgutachten informieren. 

Haben Sie Fragen zur Erstellung eines Grundsteuer Gutachtens zum Nachweis den niedrigeren gemeinen Werts? Kontaktieren Sie mich einfach. Ich berate Sie gern. 

Immobilienbewertung Lutz Schneider ist seit mehr als 30 Jahren Ihr qualifizierter Ansprechpartner für die Immobilienbewertung. Ich stehe für ein hohes Maß an Kompetenz und aktuellem Fachwissen. Sie erhalten bei uns rechtsichere Grundsteuer Gutachten, die auch vor Gericht und dem Finanzamt stand halten.

Grundsteuer Gutachten - Sie haben Fragen zu Grundsteuer Gutachten in Sachsen und darüber hinaus? Schreiben Sie mir! Ich antworte Ihnen gern.

Haben Sie weitere Fragen zum Thema "Grundsteuer Gutachten", zum "Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts" bei der Grundsteuer 2025 gegenüber dem Finanzamt  oder möchten ein Kostenangebot für ein qualifiziertes Grundsteuer Gutachten für die Grundsteuer 2025 von uns erhalten? Dann füllen Sie bitte das nachfolgende Formular aus. Ich melde mich umgehend per Mail oder Telefon bei Ihnen.

Ihr Name

Ihre E-Mail-Adresse

Ihre Telefonnummer (nur erforderlich, wenn Sie einen Rückruf wünschen)

Bitte die zu bewertende Gebäudeart bzw. die zu bewertende Grundstücksart angeben

Bitte Grund für die Erstellung des Gutachtens angeben

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Aktuelle Schlagworte Grundsteuer Gutachten

Schlagworte: Grundsteuer Petition in Sachsen, Grundsteuer Gutachten, Grundsteuergutachten, Grundsteuer Gutachten 2025, Grundsteuergutachten 2025, Grundsteuer Gutachten Sachsen.

Hinweis

Ich habe die vorstehenden Informationen zu Grundsteuer Gutachten sorgfältig für Sie zusammengestellt und recherchiert. Jedoch erfolgt die Veröffentlichung ohne jegliche Gewähr. Alle Rechte vorbehalten © Lutz Schneider Immobilienbewertung Wilthen.

Grundsteuer-Wahnsinn in Mitteldeutschland

Grundsteuer-Wahnsinn in Mitteldeutschland

Grundsteuer-Wahnsinn in Mitteldeutschland und was Sie darüber wissen müssen: Die "MDR Umschau" (!) berichtet in einem Beitrag vom 04.09.2024 über den Grundsteuer-Wahnsinn in Mitteldeutschland.

Grundsteuer-Wahnsinn in Mitteldeutschland

In SachsenSachsen-Anhalt und Thüringen liegen bereits mehr als 929.000 Einsprüche gegen die neuen Grundsteuerbescheide vor, wie eine Abfrage der "MDR Umschau" bei den Finanzministerien der Länder ergab.

Kritiker der Grundsteuerreform halten die Berechnungen der Finanzämter für zu kompliziert und Teile der Grundsteuerreform sogar für verfassungswidrig

Christiane Cichy berichtet in in ihrem MDR-Filmbeitrag über Ungereimtheiten und Widersprüche bei Eigentümern und Vermietern in Moritzburg im Landkreis Meißen und der Stadt Chemnitz.

Grundsteuer-Wahnsinn-in Mitteldeutschalnd

Grundsteuer-Wahnsinn in Mitteldeutschland

Die "Grundsteuerrebellen" in Sachsen

Zu den Kritikern der aktuellen Grundsteuerreform, die sich jetzt zur Wehr setzen, gehören auch die "Moritzburger Grundsteuerrebellen", deren Sprecher Torsten Küllig ist. Zu den Grundsteuerrebellen - wie sie sich selbst nennen - gehören inzwischen mehr als 30 Grundstückseigentümer aus der Gegend um Dresden und Meißen. 

Was die sächsischen Grundstückseigentümer eint, die neuen Bewertungen der Finanzämter haben wenig mit dem tatsächlichen Verkehrswert ihrer Grundstücke zu tun.

Die sächsischen Finanzämter setzen häufig Gartenland, unbebaubare Hanggrundstücke, Schutzgebiete oder gar Forstflächen als Bauland an. Schuld daran sind häufig die zuständigen Gutachterausschüsse, die die Bodenrichtwertzonen falsch abgrenzt haben. Die Finanzämter übernehmen diese Daten dann ohne zusätzliche Prüfung oder Korrektur.

Torsten Küllig sein Grundstück liegt in zweiter Reihe, in unmittelbarer Nähe des Schlosses Moritzburg. Vor einigen Jahren hatte Torsten Küllig das 2.663 m² große Gartengrundstück für 33.000 Euro gekauft. 

Nach Auffassung des Finanzamtes Meißen soll sein Grundstück nun 851.900 Euro wert sein.

Bisher zahlte er rd. 40 Euro Grundsteuer im Jahr. Wenn der Hebesatz der Gemeinde so bleibt wie bisher, soll er ab 01.01.2025 dann das 60-fache an Grundsteuer bezahlen, nämlich 2.392,14 Euro im Jahr. Grundsteuer-Wahnsinn.

Vor einigen Jahren hatte man den Menschen im Land noch versprochen, die Grundsteuerreform werde "aufkommensneutral" sein. 2018 hatte der damalige Finanzminister und heutige Bundeskanzler Olaf Scholz bei einer Diskussion bei Haus & Grund tatsächlich gesagt: "Ich versichere Ihnen, dass es nicht zu einem höheren Steueraufkommen kommen wird." Heute sehen viele, was sein damaliges Versprechen wert war.

Steuerexperten halten das Bundesmodell für verfassungswidrig

Der Freistaat Sachsen wendet das sogenannte Bundesmodell (mit einigen Änderungen und Steuersatzerhöhungen um 100 % für Nichtwohngebäude wie Wohn- und Geschäftshäuser, Gewerbegrundstücke und sonstige bebaute Grundstücke (bspw. Datschen)) an. Für diese Grundstücksarten liegt die Steuermesszahl bei 0,72 Promille doppelt so hoch wie bei Wohngrundstücken (0,36 Promille).

Das "Bundesmodell" wurde vom heutigen Bundeskanzler und damaligen Finanzminister Olaf Scholz (SPD) im Jahr 2019 ersonnen. 

Das Bundesmodell gilt derzeit in elf Bundesländern, darunter eben auch in Mitteldeutschland (insbesondere Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt). 

Das Bundesmodell wurde schon früh von Steuerexperten wie bspw. Prof. Dr. Gregor Kirchhof, der an der Universität Augsburg den Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Finanzrecht und Steuerrecht inne hat, als besonders kompliziert kritisiert. Es seien für die Bewertung eine ganze Reihe von Parametern relevant, darunter die Wohnfläche, das Baujahr, Bewirtschaftungskosten, Liegenschaftszinssatz aber beispielsweise auch Restnutzungsdauer, Abzinsungsfaktor und Bodenwert.

Andere Bundesländer nutzen demgegenüber deutlich einfachere Modelle. Baden-Württemberg bspw. bezieht nur den Grund und Boden in die Steuer ein. Das Bundesmodell zieht demgegenüber auch die Bebauungen mit ein.

Näheres zum Bundesmodell und den neuesten Entwicklungen finden Sie übrigens in meinem Blog hier.

Bewertung bleibt für Steuerzahler sehr intransparent

Auch der Vorsitzende des Grundeigentümerverbandes Haus und Grund Dresden Christian Rietschel kennt sehr viele umstrittene Fälle. Gegenüber dem MDR kritisiert er, dass es für Steuerzahler sehr häufig nicht nachvollziehbar sei, wie die Bodenrichtwerte überhaupt zustande kommen. Denn die Arbeit der Gutachterausschüsse bleibt, laut Sächsischer Gutachterausschussverordnung (SächsGaVO), weitestgehend geheim. Auch würden die Mitglieder der Gutachterausschüsse nicht gewählt, sondern von der jeweils zuständigen Verwaltung (Landkreis bzw. Stadt) bestimmt.

Aus eigener Erfahrung und als jahrzehntelanges Mitglied (jetzt Ex-Mitglied) einiger Gutachterausschüsse kann ich berichten, dass es bei der Auswahl der ehrenamtlichen Mitglieder sehr intransparent zugeht. Es ist anzunehmen, dass es häufig bei der Bestellung nicht um Fachwissen oder Erfahrungen bei den ehrenamtlichen Mitgliedern geht, sondern um Mitläufertum und Opportunität gegenüber der Leitung. Kritiker, die auf eine vernünftige und ordentliche fachliche Arbeit der Gutachterausschüsse hinweisen bzw. drängen, werden in Sachsen häufig nicht mehr bestellt oder gehen freiwillig.

Und so sinkt die Qualität der Ergebnisse der Gutachterausschussarbeit immer weiter. Auch dazu werde ich demnächst noch einige Blogbeiträge hier veröffentlichen. Es wird bspw. dabei um die Qualität der von den Gutachterausschüsse vorgelegten statistischen Auswertungen gehen, insbesondere um die sog. "Regressionsanalyse" und das sog. "Bestimmtheitsmaß" entsprechender Datenauswertungen. 

Der Steuerzahler darf es gleich doppelt bezahlen. Einmal hat er die Kosten der Gutachterausschüsse zu tragen und ein weiteres Mal wird er mit häufig falschen Grundsteuerbeträgen "gesegnet". 

Bedingungen für Steuerzahler unzumutbar

Der Steuerexperte Prof. Gregor Kirchhof hält die genannten Bedingungen, um einen Gegenbeweis zu führen,  für nicht zumutbar:

"Es ist nicht an den Steuerzahlern, einen vergeblichen Versuch zu starten, ein verfassungswidriges Gesetz irgendwie in ein zumutbaren Maß zu bringen. Das wird sowieso nicht gelingen. Es ist am Gesetzgeber und nicht an den Menschen, das Gesetz zu korrigieren."

Ähnlich sieht es der Vorsitzende von Haus und Grund Dresden, Christian Rietschel:

"Die Finanzverwaltung legt Mondpreise fest und der Bürger soll auf eigene Kosten nachweisen, dass es Mondpreise sind. Das ist ein Unding. Wenn dann muss derjenige, der die Preise festlegt, beweisen, wie es dazu gekommen ist. "

Hier der vollständige Beitrag des MDR:

YouTube Video


Hinweis: Bitte klicken Sie im Video auf: "Auf Youtube ansehen". Der MDR hat leider die Rechte eingeschränkt.

Die Grundsteuerrebellen geben nicht auf

Gestern (09.10.2024) trafen sich die Moritzburger Grundsteuerrebellen in Dresden am Elbufer zu einem gemütlichen Lagerfeuer mit regem Gedankenaustausch.

Auch ein MDR-Team mit Christiane Cichy war mit der Kamera vor Ort. Einen Filmbericht wird es darüber voraussichtlich im Magazin "Plusminus" in der ARD am 23. Oktober 2024, 21:45 Uhr geben. Ich werde auch davon hier berichten.

Wer mit den Grundsteuerrebellen aus Moritzburg Kontakt aufnehmen will, schreibt bitte eine E-Mail an die Grundsteuerrebellen.

ARD Magazin Plusminus vom 23.10.24 berichtet über Grundsteuer-Wahnsinn

Das ARD Magazin Plusminus berichtet in einem Filmbeitrag über den Grundsteuer-Wahnsinn in Deutschland. Auch kommen die Grundsteuerrebellen aus Sachsen und Moritzburg und deren Sprecher Torsten Külling zu Wort. Sehen Sie den aktuellen Beitrag von Plusminus hier: 

Weitere Informationen zu Grundsteuer aus unserem Blog

Neuregelungen Grundsteuer

Allgemeine Informationen zu den Neuregelungen bei der Grundsteuer und die aktuellen Entscheide der Finanzgerichte finden Sie hier:

Grundsteuer 2025

Nachweis Grundsteuer per Gutachten

Welche Anforderungen an Gutachten und Gutachter zum Nachweis eines niedrigeren gemeinen Wertes für Zwecke der Grundsteuer bestehen, lesen Sie hier:  

Grundsteuer Gutachten Grundsteuergutachten


Die Quellen dieses Beitrages liegen hier beim MDR, der Sächsischen Zeitung hier sowie eigene Recherchen und Meinungen des Autors.

Aktuelle Schlagworte Grundsteuer-Wahnsinn in Mitteldeutschland

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