Grundsteuer Petition in Sachsen

Grundsteuer Petition in Sachsen

Grundsteuer Petition in Sachsen

Grundsteuer Petition in Sachsen

Torsten Küllig von den "Grundsteuerrebellen in Moritzburg" hat eine Grundsteuer Petition in Sachsen beim Petitionsausschuss im Sächsischen Landtag eingereicht.

Er findet es ungerecht, dass die Grundstückseigentümer bei falschen Grundsteuerbescheiden die Gutachterkosten tragen sollen.

Er sagt, dies sei eine ungerechtfertigte Abwälzung der Kosten auf den Bürger. Die Beweislast wird dabei zum Nachteil der Bürger umgedreht. 

Sollten bei der Berechnung der Grundsteuer Fehler entstehen, so hat der Gesetzgeber die Verpflichtung diese Fehler zu heilen.

Grundsteuer Petition in Sachsen

Je mehr diese Petition von Torsten Küllig und den "Grundsteuerrebellen" unterstützen - das heißt ebenfalls einreichen - umso besser.

Wie kann ich mich an der Petition zur Grundsteuer in Sachsen beteiligen?

Wie geht das konkret? 

  1. Rufen Sie die Webseite des Petitionsausschusses auf: Petitionsausschuss im Sächsischen Landtag.
  2. Geben Sie Ihre persönlichen Daten ein.
  3. Übernehmen Sie einfach die Textbausteine hier auf der Seite weiter unten. Sie können gerne auch einen anderen Text verfassen, beachten Sie allerdings die begrenzte Zeichenzahl und schicken es online ab.

Torsten Küllig empfiehlt: "Nutzen Sie am besten die vorgegebenen Textbausteine So besteht am ehesten die Möglichkeit, dass die Petition zu einer Massenpetition (ab 50 Einreicher) erklärt wird."

Hier nun die Textbausteine zur Grundsteuer Petition in Sachsen

Gutachterkostenübernahme durch Freistaat

Rücknahme der Kostenauferlegung für die Grundstückseigentümer bei der individuellen Neubewertung der Grundsteuer. Übernahme der zusätzlichen Bewertungskosten durch den Freistaat Sachsen
Über welche Entscheidung/welche Maßnahme/welchen Sachverhalt wollen Sie sich beschweren?
Die Kostenauferlegung für die Grundstückseigentümer bei der individuellen Neubewertung bei der Grundsteuer ist nicht rechtskonform und sollte zurückgenommen werden. Die Übernahme der zusätzlichen Bewertungskosten soll der Freistaat Sachsen übernehmen. Die vorgenommene pauschale Erhebungspraxis durch die Finanzämter beinhalten erheblich strukturelle Bewertungsfehler, bei denen viele Grundstücke deutlich überbewertet wurden. Die strukturelle Fehlbewertung führte zu zwei Beschlüssen des Bundesfinanzhofes vom 27. Mai 2024, II B 78/23 und II B 79/23 (https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202410095/), der den Betroffenen in der Regel ab 40 Prozent Überbewertung die Möglichkeit einräumt, wegen Verstoßes gegen das Übermaßverbot eine individuelle Neuberechnung des Grundstückswertes nachreichen zu dürfen. Der Erlass scheint daher ebenfalls gegen das Übermaßverbot zu verstoßen und könnte durch das Stattgeben der Petition geheilt werden.

Was möchten Sie mit Ihrer Bitte/Beschwerde erreichen (max. 1000 Zeichen)?
Korrektur des koordinierten Erlasses der obersten Finanzbehörden der Länder vom 24. Juni 2024 zum Ansatz eines niedrigeren gemeinen Werts bei der Bewertung des Grundvermögens für Zwecke der Grundsteuer ab 1. Januar 2025 Aussetzung der Vollziehung (§ 361 AO) von Bescheiden über die Feststellung des Grundsteuerwerts. Dieser sieht zwar in bestimmten Ausnahmefällen eine Aussetzung der Vollziehung von Bescheiden und eine individuelle Neuberechnung des Grundstückswertes vor, allerdings müssen gemäß Erlasslage derzeit die Kosten für einen zertifizierten Gutachter durch den Grundstückseigentümer getragen werden. Außerdem sollte zu den weniger drastischen Überbewertungen erreicht werden, dass der Freistaat eine gleiche Regelung wie in Niedersachsen schafft, in dem sämtliche Verfahren zu Einsprüchen gegen die Bewertungen ruhend gestellt werden, bis die Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuerreform rechtskräftig festgestellt wurde (Niedersächsisches Ministerialblatt Nr. 387 vom 04.09.2024).

Gegen wen, insbesondere welche Behörde/Institution richtet sich Ihre Beschwerde?
Staatsminister Vorjohann, Sächsisches Staatsministerium der Finanzen.

Bitte geben Sie eine kurze Begründung für Ihre Bitte/Beschwerde/Vorschlag für eine Gesetzesänderung?
Ein Erlass ist eine Anordnung der Exekutive an andere staatliche Stellen. Erlasse binden zwar die Verwaltung, allerdings nicht die Gerichte. Insbesondere, wenn ein Erlass ebenfalls gegen das Übermaßverbot verstößt, erwächst dem Gesetzgeber die Verpflichtung diesen Rechtsverstoß zu heilen und nicht die Gerichte mit massenhaften Klagen belastet. Die Petition dient somit dem Rechtsfrieden und soll das Sächsische Staatsministerium der Finanzen auffordern, vor Inkrafttreten der Grundsteuer für die betroffenen Grundstückseigentümer die Möglichkeit zu schaffen, bei der individuellen Neubewertung ihrer Grundstücke von den damit im Zusammenhang stehenden Kosten freigestellt zu werden. Im Allgemeinen gilt der Rechtsgrundsatz, wer behauptet, muss beweisen. Hier wird jedoch die Beweislast zum Nachteil der Bürger umgedreht. Aufgrund der Vielzahl von Einsprüchen (in Sachsen laut MDR-Umschau-Beitrag über 580.000 - Tendenz steigend). Hier droht eine gewaltige Prozesswelle auf die Gerichte zu zurollen.

Was kann ich noch in Sachen Grundsteuer in Sachsen tun?

Torsten Küllig und die Grundsteuerrebellen können Sie per Mail erreichen unter "grundsteuerrebellen@web.de"

Frau Cichy vom MDR hat Herrn Küllig um eine Abfrage der neuen Grundsteuerhebesätze für 2025 gebeten. Wenn Sie dies unterstützen möchten, senden Sie bitte eine Mail mit Angabe Ihrer Stadt/Gemeinde und dem alten und dem neuen Grundsteuerhebesatz an Frau Cichy.

Am Samstag den 21.12.2024 ab 16:00 Uhr werden die Grundsteuerrebellen wieder ein "Rebellen"-Lagerfeuer in Dresden am Elbufer (Feuerstelle an der Drachenschänke) veranstalten. Diesmal wird es nicht nur ein Lagerfeuer mit vielen Gesprächen geben, sondern es wird auch ein Grill aufgebaut. Kommen Sie doch einfach mal vorbei!

Grundsteuer Gutachten - Ich erstelle Ihnen qualifizierte und anerkannte Verkehrswertgutachten

Grundsteuer Petition in Sachsen 1

Lutz Schneider

Wenn Sie von den Neuregelungen bei der Grundsteuer betroffen sind und der Auffassung sind, dass das Finanzamt eine Überbewertung ihres Grundstückes vorgenommen hat (dies kommt nach unseren Erfahrungen der letzten Jahre sehr häufig vor), sollten Sie sich über den sogenannten "Nachweis des niedrigeren gemeines Werts" durch ein qualifiziertes Verkehrswertgutachten informieren. 

Haben Sie Fragen zur Erstellung eines Grundsteuer Gutachtens zum Nachweis den niedrigeren gemeinen Werts? Kontaktieren Sie mich einfach. Ich berate Sie gern. 

Immobilienbewertung Lutz Schneider ist seit mehr als 30 Jahren Ihr qualifizierter Ansprechpartner für die Immobilienbewertung. Ich stehe für ein hohes Maß an Kompetenz und aktuellem Fachwissen. Sie erhalten bei uns rechtsichere Grundsteuer Gutachten, die auch vor Gericht und dem Finanzamt stand halten.

Grundsteuer Gutachten - Sie haben Fragen zu Grundsteuer Gutachten in Sachsen und darüber hinaus? Schreiben Sie mir! Ich antworte Ihnen gern.

Haben Sie weitere Fragen zum Thema "Grundsteuer Gutachten", zum "Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts" bei der Grundsteuer 2025 gegenüber dem Finanzamt  oder möchten ein Kostenangebot für ein qualifiziertes Grundsteuer Gutachten für die Grundsteuer 2025 von uns erhalten? Dann füllen Sie bitte das nachfolgende Formular aus. Ich melde mich umgehend per Mail oder Telefon bei Ihnen.

Ihr Name

Ihre E-Mail-Adresse

Ihre Telefonnummer (nur erforderlich, wenn Sie einen Rückruf wünschen)

Bitte die zu bewertende Gebäudeart bzw. die zu bewertende Grundstücksart angeben

Bitte Grund für die Erstellung des Gutachtens angeben

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Aktuelle Schlagworte Grundsteuer Gutachten

Schlagworte: Grundsteuer Petition in Sachsen, Grundsteuer Gutachten, Grundsteuergutachten, Grundsteuer Gutachten 2025, Grundsteuergutachten 2025, Grundsteuer Gutachten Sachsen.

Hinweis

Ich habe die vorstehenden Informationen zu Grundsteuer Gutachten sorgfältig für Sie zusammengestellt und recherchiert. Jedoch erfolgt die Veröffentlichung ohne jegliche Gewähr. Alle Rechte vorbehalten © Lutz Schneider Immobilienbewertung Wilthen.

Grundstücksmarktbericht Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Grundstücksmarkt im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 2024

Grundstücksmarktbericht Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Grundstücksmarktbericht Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Immobilienbewertung Lutz Schneider wird häufig gefragt, wie sich der Grundstücksmarkt im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 2024 sich entwickelt hat.

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge hat im Juli 2024 den neuen Grundstücksmarktbericht 2024 veröffentlicht.

Der neue Grundstücksmarktbericht 2024 ist auf der Webseite des Gutachterausschusses kostenlos zu downloaden

Lutz Schneider Immobilienbewertung hat den Marktbericht nachfolgend für Sie analysiert und ausgewertet.

Der Grundstücksmarkt im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Der Grundstücksmarkt im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge zeigte im Jahr 2023 dynamische Entwicklungen, die durch verschiedene wirtschaftliche und regionale Faktoren beeinflusst wurden. Der Markt stand im Zeichen steigender Baukosten und Zinsen, was die Nachfrage nach Bauland und Immobilien dämpfte. Dennoch konnte in zentralen und gut angebundenen Lagen eine stabile oder sogar wachsende Nachfrage verzeichnet werden. Besonders die Nähe zu Dresden und die Attraktivität der Region als Wohnstandort beeinflussten die Preisentwicklung positiv. In ländlicheren Bereichen zeigten sich hingegen geringere Preissteigerungen oder sogar Rückgänge.

Entwicklung der Kauffälle

Die Zahl der Kauffälle sank leicht im Vergleich zu den Vorjahren, was vor allem auf die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zurückzuführen ist. Steigende Zinsen und Inflation führten dazu, dass viele potenzielle Käufer zögerlicher wurden, insbesondere bei Baugrundstücken, die für Eigenheime vorgesehen waren. Während in den Jahren 2020 und 2021 noch eine hohe Nachfrage nach Baugrundstücken in ländlichen Gebieten bestand, ging diese in 2023 spürbar zurück. Dennoch bleibt die Region aufgrund ihrer attraktiven Lage im Umland von Dresden und ihrer landschaftlichen Reize weiterhin interessant für Immobilieninvestoren und private Käufer.

Preisentwicklung nach Lage

Der Preisanstieg für Baugrundstücke in städtischen und zentrumsnahen Gebieten setzte sich auch 2023 fort. In Städten wie Pirna und Heidenau, die eine gute Verkehrsanbindung an die sächsische Landeshauptstadt Dresden haben, blieben die Preise stabil hoch. Baugrundstücke in diesen Bereichen sind nach wie vor stark nachgefragt, was die Preisentwicklung stützt. Käufer sind bereit, höhere Summen für gut gelegene Grundstücke zu zahlen, insbesondere wenn diese über eine gute Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel und die städtische Infrastruktur verfügen.

In den ländlichen Bereichen des Landkreises, die weiter von den städtischen Zentren entfernt liegen, fiel der Preisanstieg moderater aus. Hier sind die Preise im Vergleich zu den Vorjahren relativ stabil geblieben oder haben sogar leicht nachgegeben. Diese Entwicklung zeigt sich besonders in Gebieten, die weniger infrastrukturell erschlossen sind oder keine unmittelbare Nähe zu größeren Städten aufweisen. Für Käufer, die auf der Suche nach günstigeren Grundstücken sind, bieten diese Regionen jedoch nach wie vor interessante Investitionsmöglichkeiten.

Nachfrage nach Gewerbeflächen

Auch der Markt für Gewerbeflächen war von den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen beeinflusst. Trotz der Herausforderungen durch Inflation und steigende Kosten konnte in einigen Bereichen des Landkreises eine solide Nachfrage nach Gewerbeimmobilien beobachtet werden. Besonders gut gelegene Gewerbegebiete, die über eine gute Verkehrsanbindung an die Autobahn A17 verfügen, blieben gefragt. Investoren zeigten besonderes Interesse an Flächen, die sich für Logistik und Produktion eignen. In weniger zentralen Bereichen stagnierten die Preise jedoch, da die Nachfrage hier schwächer ausfiel.

Landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Flächen

Ein weiterer wichtiger Aspekt des Grundstücksmarktes im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge betrifft die landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Flächen. Auch in diesem Segment gab es nur geringfügige Preisbewegungen, die jedoch je nach Lage und Bodengüte variierten. Landwirtschaftliche Flächen sind nach wie vor gefragt, insbesondere bei Investoren, die in Boden als langfristige Anlageform investieren. In Gebieten mit hoher Bodengüte blieben die Preise stabil oder stiegen leicht an. Forstwirtschaftliche Flächen blieben ebenfalls von Interesse, besonders im Hinblick auf nachhaltige Forstwirtschaftskonzepte.

Prognose und Ausblick für 2024

Für das Jahr 2024 wird erwartet, dass der Markt weiterhin von Unsicherheiten geprägt bleibt. Die Zinsentwicklung und die allgemeinen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen werden auch in Zukunft entscheidende Faktoren für die Entwicklung des Grundstücksmarktes sein. Dennoch bleibt der Landkreis aufgrund seiner attraktiven Lage und seiner Nähe zu Dresden ein interessanter Markt für Investoren und private Käufer. Insbesondere in städtischen und infrastrukturell gut erschlossenen Lagen wird auch in den kommenden Jahren eine stabile Nachfrage nach Bau- und Gewerbeflächen erwartet.

In ländlicheren Gebieten könnte es hingegen zu weiteren Preisstagnationen oder leichten Rückgängen kommen, falls die Nachfrage weiterhin schwach bleibt. Für Investoren, die langfristig orientiert sind, könnten diese Regionen jedoch interessante Chancen bieten, insbesondere wenn es um größere Flächen oder landwirtschaftliche Nutzung geht.

Zusammenfassend bleibt der Grundstücksmarkt im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge auch in schwierigen wirtschaftlichen Zeiten stabil, wenn auch mit regional unterschiedlichen Tendenzen. Käufer und Investoren sollten bei ihren Entscheidungen besonders auf die Lage und die Infrastruktur achten, um langfristig von den Entwicklungen des Marktes profitieren zu können.

IHK veröffentlicht Gewerbemietspiegel 2018 für den Kammerbezirk Dresden 2

IHK veröffentlicht Gewerbemietspiegel 2018 für den Kammerbezirk Dresden

Die IHK Dresden informiert alle zwei Jahre in einem Gewerbemietspiegel über die Gewerbemieten im Kammerbezirk Dresden (Mietspiegel für Gewerbemieten). Grundlagen waren Immobilienberichte, Auskünfte von Sachverständigen sowie Befragungen von Städten und Gemeinden mit über 5.000 Einwohnern.

Die IHK Dresden schreibt in den Erläuterungen zum Gewerbemietspiegel Dresden 2018:

„Die Angaben verstehen sich als unverbindliche Orientierungshilfe, sie sind keine rechtliche Grundlage für die Nutzer. Insbesondere leitet sich kein rechtlicher Anspruch zur Durchsetzung der angegebenen Mietpreise ab. Üblicherweise werden gewerbliche Mietpreise durch Angebot und Nachfrage am Markt gebildet.

Die angegebenen Mietpreise erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Nicht auszuschließen ist, dass die ausgewiesenen Angaben zu Lage, Größe und Mietpreis nur auf einzelnen Vermietungsfällen basieren und dementsprechend mit statistischen Unsicherheiten verbunden sind. 

Ausgewiesen sind generell Nettokaltmieten in Euro je m² je Monat. Wenn nicht anders vermerkt, existiert kein Gewerbemietspiegel in den Kommunen.“

Die Ausgabe des IHK Gewerbemietspiegels für den Kammerbezirk Dresden steht als Download-Version zur Verfügung und ist kostenlos.

Die Datengrundlage des Gewerbemietspiegels der IHK Dresden ist regelmäßig sehr dünn und die Spannenangaben darin sind meistens sehr groß. Deshalb greifen wir bei uns im Büro auf zahlreiche weitere Gewerbemietsammlungen zurück und kaufen auch Daten bei Datendienstleistern wie Geoport, on-geo, Sprengnetter und IndustrielPort. Wenn Sie qualifizierte Gewerbemieten für Ihr Grundstück oder ein Gewerbemietwertgutachten benötigen, sprechen Sie uns einfach an.

 


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