Sachsen erhöht Grunderwerbsteuer

Sachsen erhöht die Grunderwerbsteuer

Sachsen erhöht die Grunderwerbsteuer


Sachsen erhöht die Grunderwerbsteuer von bisher 3,50 % auf 5,50 %. Dies entspricht einer Erhöhung von 57 % und ist ein Schlag ins Gesicht für Immobilienkäufer und vor allem junge Familien, die Eigentum erwerben wollen.

Auf seiner zweitägigen Klausurtagung am 14. und 15. Juni 2022 in Radebeul hat die Sächsische Regierung unter Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) mit seiner Koalition aus SPD und Grünen beschlossen, die Grunderwerbsteuer in Sachsen drastisch zu erhöhen. Die neue Grunderwerbsteuer soll voraussichtlich ab 01.01.2023 gelten.

Die Sächsische Staatsregierung informiert über die geplante Erhöhung der Grunderwerbsteuer in Sachsen auf ihrer Homepage übrigens darüber hier.
Sachsen erhöht Grunderwerbsteuer

Sachsen erhöht Grunderwerbsteuer

Grunderwerbsteuer - Sachsen plant drastische Erhöhung

Die Grunderwerbsteuer (GrESt) ist eine Steuer, die beim Erwerb einer Immobile oder eines Baugrundstücks anfällt.

Sie wird auf Grundlage des Grunderwerbsteuergesetzes erhoben und ist eine Ländersteuer, die diese an die Kommunen weiterreichen können. Je nach Bundesland beträgt der Steuersatz zwischen 3,50 % (Bayern und Sachsen (alte Regelung)) und 6,50 % (Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Brandenburg und Thüringen) der Bemessungsgrundlage.

Grunderwerbsteuer zählt zu den Nebenkosten beim Grundstückskauf.

Nun will der Freistaat Sachsen die Grunderwerbsteuer drastisch auf 5,50 % erhöhen. Vielerorts erhebt sich heftige Kritik an der Erhöhung der Grunderwerbsteuer.

Grunderwerbsteuererhöhung verteuert das Bauen in Sachsen weiter

Die Erhöhung der Grunderwerbsteuer in Sachsen wird sich erheblich auf die Bautätigkeit in Sachsen auswirken und damit das Bauhandwerk, das gerade durch Corona und Materialknappheit und die stark gestiegenen Energiepreise ohnehin stark unter Druck steht, erheblich treffen. Dies gilt vor allem für junge Familien, denen es - zusätzlich zu den rapide steigenden Baupreisen, den stark gestiegenen Bodenwerten und in den letzten Wochen (wegen der EZB-Entscheidungen) stark ansteigenden Zinsen - noch schwieriger gemacht wird, Grundeigentum oder Immobilieneigentum zu erwerben.

Grunderwerbsteueraufkommen in Deutschland

Die Grunderwerbsteuer steht in Deutschland den Bundesländern zu. Sie ist zurzeit die wichtigste unabhängige Steuereinnahme der Bundesländer und die einzige Steuer, bei der die Länder den Steuersatz selbst festlegen können. Das Aufkommen der Grunderwerbsteuer brachte den Ländern im Jahr 2021 insgesamt in Deutschland rd. 18,30 Mrd. Euro ein. 

Grunderwerbsteuer - Wir erstellen qualifizierte und anerkannte Verkehrswertgutachten

In Sonderfällen kann es vorkommen, dass auch für die Grunderwerbsteuer ein qualifiziertes Verkehrswertgutachten benötigt wird. 
 
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Immobilienbewertung Lutz Schneider ist seit mehr als 30 Jahren Ihr qualifizierter Ansprechpartner für die Immobilienbewertung. Wir stehen für ein hohes Maß an Kompetenz und aktuellem Fachwissen. Sie erhalten bei uns rechtsichere Verkehrswertgutachten, die auch vor Gericht und Finanzamt stand halten.

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gebäude afa abschreibung wertgutachten

Höhere Abschreibung durch Wertgutachten

Höhere Abschreibung durch Wertgutachten durch Nachweis geringerer Restnutzungsdauer

Höhere Abschreibung durch Wertgutachten - Vermietete Immobilien können in der Regel über 50 Jahre zu zwei Prozent jährlich steuerlich abgeschrieben werden. Für einen höheren AfA-Satz müssen Eigentümer eine kürzere Nutzungsdauer nachweisen. Dafür reicht laut einem Urteil ein normales Wertgutachten.

Von vermieteten oder gewerblich genutzten Immobilien können Eigentümer steuerlich profitieren, indem sie Gebäude über die Nutzungsdauer hinweg abschreiben – im Normalfall mit einer linearen Abschreibung von zwei Prozent pro Jahr laut Einkommenssteuergesetz (EstG). Nach 50 Jahren wäre ein Objekt so vollständig abgeschrieben. Bei jedem Eigentümerwechsel werden Abschreibungshöhe und die Abschreibungsdauer neu ermittelt.
höhere-abschreibung-durch-wertgutachten

Gebäude AfA: Wertgutachten reicht für höhere Abschreibung

Kürzere Restnutzungsdauer - Höhere Abschreibung

Vermieter, die eine kürzere Restnutzungsdauer (RND) nachweisen können, profitieren steuerlich von höheren Absetzungen für Abnutzung (AfA).

Ein Wertgutachten reicht als Grundlage zur Ermittlung des AfA-Satzes, hat das Finanzgericht Münster entschieden (Urteil vom 27.1.2022, Az. 1 K 1741/18 E).

Die Entscheidung des FG Münster basiert auf einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 28.7.2021 (Az. IX R 25/19), das die Verkürzung der Nutzungsdauer erleichtert hatte. Es kann sich "jeder Darlegungsmethode bedient werden, die im Einzelfall geeignet erscheint", so der BFH.

Bis dahin verlangten Finanzämter teils die Vorlage eines kostspieligen Bausubstanzgutachtens. Nun reicht zum Nachweis auch ein normales Wertgutachten.

Höhere Abschreibung durch Wertgutachten - Höherer AfA-Satz bei nachgewiesener kürzerer Restnutzungsdauer

In dem vorliegenden Fall hatte ein Vermieter ein Grundstück gekauft, für das ein Sachverständigengutachten auf Grundlage der Regelungen der zum Stichtag gültigen Immobilienwertermittlungsverordnung vorlag.

Demnach wies das Gebäude eine Restnutzungsdauer von 30 Jahren aus. Der Eigentümer setzte daraufhin in seinen Einkommensteuererklärungen eine jährliche Abschreibung des Gebäudes von 3,33 Prozent statt der üblichen zwei Prozent als Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung an.

Das zuständige Finanzamt berücksichtigte aber nur den kleineren Abschreibungssatz. Grundsätzlich sei ein Gebäude zwar nach festen AfA-Sätzen (hier zwei Prozent pro Jahr) abzuschreiben, bei einer tatsächlich kürzeren Nutzungsdauer als 50 Jahre könne, meint auch das Finanzgericht Münster, aber nach Wahl der steuerpflichtigen Person von höheren Sätzen ausgegangen werden.

Dieses Urteil bestätige die BFH-Entscheidung nicht nur, sondern erleichtere die Verkürzung, da nach der Gerichtsentscheidung auch ein normales Wertgutachten zum Nachweis der geringeren Restnutzungsdauer genügt.

Vermieter von Renditeimmobilien sollten daher gerade bei einem Neukauf prüfen, ob ein Wertgutachten eine kürzere Restnutzungsdauer (RND) bescheinigt. Vermieter, die eine kürzere Restnutzungsdauer (RND) nachweisen können, profitieren steuerlich von höheren Absetzungen für Abnutzung (AfA).

Höhere Abschreibung durch Wertgutachten - Wir erstellen qualifizierte und anerkannte Wertgutachten

Die vorgenannten Urteile zum AFA-Satz und der höheren Abschreibung gelten bundesweit, auch in den Bundesländern Sachsen, Brandenburg sowie den Großstädten Dresden, Chemnitz, Leipzig und Berlin.
 
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Update 19.12.2022 - Restnutzungsdauergutachten auch in 2023


Wir haben noch vor Weihnachten 2022 eine wirklich gute Nachricht für alle Eigentümer, die bei Renditeobjekten durch ein Restnutzungsdauergutachten Steuern sparen möchten:

Es wird auch nach dem 31.12.2022 möglich sein, bei den Finanzämtern Gutachten zur (geringeren) Restnutzungsdauer einzureichen und dadurch eine höhere Abschreibung zu erreichen.  

Hier der Versuch, den durchaus komplexen rechtlichen Hintergrund "einfach" zu erläutern:

Der BFH hatte mit Urteil (AZ IX R 21/19) vom 28.07.2021 den Weg frei gemacht für den Nachweis einer kürzeren Restnutzungsdauer bei vermieteten Renditeimmobilien. Daraus ergibt sich ein höherer Abschreibungssatz in der Einkommensteuer. Die höhere Abschreibung führt zu Steuersenkungen beim Eigentümer.

Im Kern geht es um § 7 Abs. 4 Satz 2 Einkommensteuergesetz (EStG):
 

"Beträgt die tatsächliche Nutzungsdauer eines Gebäudes in den Fällen des Satzes 1 Nummer 1 weniger als 33 Jahre, in den Fällen des Satzes 1 Nummer 2 Buchstabe a weniger als 50 Jahre, in den Fällen des Satzes 1 Nummer 2 Buchstabe b weniger als 40 Jahre, so können anstelle der Absetzungen nach Satz 1 die der tatsächlichen Nutzungsdauer entsprechenden Absetzungen für Abnutzung vorgenommen werden."

Nun zum Jahressteuergesetz 2022 (voraussichtlich gültig ab 01.01.2023):

Der Entwurf des Jahressteuergesetzes 2022 der Bundesregierung vom 14.09.2022 sah die kpl. Streichung des § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG vor. Damit wäre ein Nachweis einer kürzeren Restnutzungsdauer ab 01.01.2023 nicht mehr möglich gewesen.

Am 02.12.2022 hat der Bundestag jedoch den Entwurf des Finanzausschusses des Jahressteuergesetzes 2022 beschlossen. Dieser Entwurf enthält die Streichung des § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG nicht mehr. Damit ist auch im Jahr 2023 der Nachweis einer kürzeren RND möglich.

Am 16.12.2022 hat der Bundesrat dem vorgenannten Jahressteuergesetz 2022 zugestimmt. Am 20.12.2022 wurde das Jahressteuergesetz im Bundesgesetzblatt verkündet. Damit tritt es am 01.01.2023 in Kraft.

Weitere Informationen zum Jahressteuergesetz 2020 finden Sie auf haufe.de


Fazit: Auch im Jahr 2023 können weiter Restnutzungsdauergutachten bei den Finanzämtern eingereicht werden. 

Sie wollen eine höhere Abschreibung durch Wertgutachten erreichen und Steuern sparen? Dann sprechen Sie uns ruhig an. Wir helfen Ihnen gern. 

Sie haben Fragen zur Afa, höheren Restnutzungsdauer durch Wertgutachten oder Restnutzungsdauer? Schreiben Sie uns! Wir antworten Ihnen gern.

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sachverständiger zugewinn

Sachverständiger Zugewinn – BGH entscheidet Grundsatzfrage bei Zugewinnausgleich

Sachverständiger Zugewinn - BGH entscheidet Grundsatzfrage zum Zugewinnausgleich - BGH Urteil vom 21.10.2014 - XI ZR 210/13

Um welche Ansprüche beim Zugewinnausgleich geht es? 

Karlsruhe - Nach einem Urteil des BGH vom 21.10.2014 - XI ZR 210/13 - ist die Zahlung eines Zugewinnausgleichs kein unentgeltlicher Vermögenserwerb. Der Zugewinnausgleich dient der Teilhabe an dem während der Ehe gemeinsam erwirtschafteten Vermögen.

Zugewinnausgleich: BGH entscheidet Grundsatzfrage

Der Fall ist zwar außergewöhnlich – und doch hat der BGH mit seiner neuen Entscheidung zum Zugewinnausgleich eine grundsätzliche Frage geklärt. Es geht darum, wann der Zugewinnausgleich eine entgeltliche und wann eine unentgeltliche Zuwendung ist.

Zugewinnausgleich: Entgeltliche oder unentgeltliche Zuwendung?

Der Fall: Die Klägerin, ein Kreditinstitut, nimmt den Beklagten aus einer Rückzahlungsvereinbarung in Anspruch.

Darin verpflichtete sich der Beklagte, einen bestimmten Betrag an die Klägerin zu zahlen – zuzüglich eines Anteils an einer eventuellen Einkommenserhöhung, aber auch zuzüglich der Hälfte ihm unentgeltlich zufließender Vermögenswerte. Beispielhaft genannt sind Lottogewinn, Schenkung und Erbschaft.
 
Nach der Scheidung seiner Ehe erhielt der Beklagte von seiner Ehefrau insgesamt 140.642 € als Zugewinnausgleich. Die Parteien streiten darüber, ob dieser Vermögenszufluss unentgeltlich erfolgt ist und eine Zahlungspflicht gemäß der Vereinbarung begründet.

Zugewinnausgleich als unentgeltlicher Vermögenserwerb?

Das vorinstanzliche OLG hat die Entgeltlichkeit eines Zugewinnausgleichsanspruchs damit begründet, dass in der Beendigung des Güterstands und dem damit verbundenen Ausschluss von der weiteren Teilhabe an einem Vermögenszuwachs des Ehegatten die ausgleichende Gegenleistung in Form einer gesetzlich vorgegebenen Bedingung liege.

Dementsprechend sei nach der Rechtsprechung des BFH die Zahlung eines vorzeitigen Zugewinns ohne Beendigung des Güterstands als Schenkung und damit als unentgeltliche Zuwendung zu betrachten.

Definition des Begriffs "unentgeltlicher Vermögenserwerb"

Der BGH in Karlsruhe sieht das anders und stellt folgende Vorüberlegung an: Eine Leistung ist unentgeltlich, wenn ihr keine Gegenleistung gegenübersteht. Mit anderen Worten: Der Leistende gibt einen Vermögenswert auf – ihm fließt aber keine Gegenleistung zu, die diesem Vermögenswert entspricht.

Entgeltlich ist eine Zuwendung aber dann, wenn sie zur Erfüllung einer rechtswirksamen Verbindlichkeit erfolgt. Denn die dadurch bewirkte Befreiung von der Verbindlichkeit stellt einen Vermögensvorteil für den Leistenden dar. Der durch die Leistung erfüllte Anspruch des Empfängers erlischt.

Zweck und Funktion des Zugewinnausgleichs

Daran gemessen ist die Zahlung des Zugewinnausgleichs, die der Beklagte von seiner geschiedenen Ehefrau erhalten hat, kein unentgeltlicher Vermögenserwerb. Denn durch diese Zahlung ist seine Ausgleichsforderung gem. § 1378 Abs. 1 BGB erfüllt worden.

Zudem dient der Zugewinnausgleich nach seinem Grundgedanken der Teilhabe an dem während der Ehe gemeinsam erwirtschafteten Vermögen. Die jeweiligen Leistungen, die die Ehegatten im Rahmen ihrer innerfamiliären Arbeitsteilung erbringen, sind grundsätzlich als gleichwertig anzusehen.

Steuerrechtliche Konsequenzen für den Zugewinnausgleich

Entsprechend der zivilrechtlichen Einordnung des Zugewinnausgleichs nach der Scheidung einer Ehe als entgeltliche Zuwendung unterliegt die Ausgleichsforderung gem. § 1378 Abs. 1 BGB in Fällen, in denen der Güterstand der Zugewinngemeinschaft in anderer Weise als durch den Tod eines Ehegatten beendet wird, gem. § 5 Abs. 2 ErbStG nicht der Erbschafts- oder Schenkungssteuer.

Sachverständiger Zugewinn - Immobilienbewertung für Zugewinn bzw. Zugewinnausgleich - Wir erstellen qualifizierte Gutachten für die Ehescheidung

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Haben Sie Fragen zur Immobilienbewertung einer Scheidung mit Zugewinn/Zugewinnausgleich? Kontaktieren Sie uns einfach. Wir beraten Sie gern. 

Immobilienbewertung Lutz Schneider ist seit mehr als 30 Jahren Ihr qualifizierter Ansprechpartner für die Immobilienbewertung - auch zur Immobilienbewertung im Rahmen von Ehescheidungen mit Zugewinn/Zugewinnausgleich. Wir stehen für ein hohes Maß an Kompetenz und aktuellem Fachwissen. Sie erhalten bei uns rechtsichere Verkehrswertgutachten für die Ermittlung des Zugewinns bzw. Zugewinnausgleichs, die auch vor Gericht stand halten.

Quelle: DPA


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Sachverständiger Pflichtteil – Pflichtteilsberechtigte haben Anspruch auf Wertermittlung des Grundstücks

Sachverständiger Pflichtteil - Pflichtteilsberechtigte haben Anspruch auf Wertermittlung des Grundstücks - BGH stärkt Rechte von Pflichtteilsberechtigten - BGH Urteil vom 29.09.2021 - IV ZR 328/20

Sachverständiger Pflichtteil - Um welche Ansprüche geht es? Erben müssen Pflichtteilsberechtigten Auskunft über den Wert der Nachlassgegenstände - also auch über den Wert der Immobilien und Grundstücke geben. Unter Umständen auch, wenn die Immobilien/Grundstücke bereits verkauft wurden.

Karlsruhe - Nach einem Urteil des BGH vom 29.09.2021 - IV ZR 328/20 - können Pflichtteilsberechtigte verlangen, dass Erben ihnen Auskunft über den Bestand des Nachlasses geben. Dabei muss der Wert der Nachlassgegenstände ermittelt werden.

Das gilt auch dann, wenn ein Nachlassgegenstand wie eine Immobilie oder ein Grundstück vom Erben nach dem Erbfall bereits veräußert wurde, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am 29.09.2021 veröffentlichten Urteil (Az.: IV ZR 328/20).

Andernfalls haben Pflichtteilsberechtigte keine Möglichkeit nachzuweisen, dass eine Immobilie unter Wert verkauft wurde und der Pflichtteil damit ggf. zu gering ausfiel.

Die Immobile wurde von den Erben bereits verkauft

In dem vor dem BGH verhandelten Fall hatte der Erblasser ein Grundstück an mehrere Erben vererbt. Für das Grundstück gab es verschiedene Wertgutachten, die erheblich zwischen 58.000 € und 245.000 € schwankten. Die Erben veräußerten das Grundstück schließlich für 65.000 €.

Die Tochter des Erblassers bekam als Pflichtteil rund 33.400 €. Dennoch wollte die Pflichtteilsberechtigte unabhängig von der Veräußerung den Verkehrswert des Grundstückes zum Zeitpunkt des Erbfalles ermitteln lassen. Die Erben lehnten das ab.

Sachverständiger Pflichtteil - Pflichtteilsberechtigte hat schutzwürdiges Interesse

Das Urteil des BGH: Der Klägerin und Pflichtteilsberechtigten steht ein Anspruch auf Wertermittlung zu, befand der BGH. 

Ein Pflichtteilsberechtigter hat an einer derartigen Wertermittlung ein schutzwürdiges Interesse. Und zwar, wenn die vom Erben vorgelegten Unterlagen und Auskünfte nicht ausreichen, um sich ein Bild über den Wert des Nachlassgegenstandes zu machen.

Die in diesem Fall eingeholten Sachverständigengutachten und auch der Verkaufspreis variieren in ihren Werten deutlich.

Dass das Grundstück bereits verkauft wurde, ändert an dem Anspruch nichts. Denn andernfalls könne ein Pflichtteilsberechtigter nicht nachweisen, dass der Veräußerungserlös nicht dem Verkehrswert entspricht.

Sachverständiger Pflichtteil - Es besteht kein Anspruch auf ein Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen

Der BGH stellt aber auch deutlich klar: Der Klägerin steht kein Anspruch auf Ermittlung des Wertes der Immobilie durch Vorlage eine Wertgutachtens eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen zu.

Die Qualifikation des Sachverständigen ist in § 2314 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2 BGB nicht geregelt.

Maßgebend ist alleine, dass der Wert des Nachlassgegenstandes - hier der Wert der Immobilie bzw. des Grundstücks -  durch einen unparteiischen Sachverständigen ermittelt wird, unabhängig davon, ob er öffentlich bestellt und vereidigt ist oder nicht (vgl. Senatsurteil vom 30.10.1974 - IV ZR 41/75).

Öffentlich bestellte und vereidigte Gutachter berechnen regelmäßig exorbitante Honorare - bis zu 140,00 € pro Stunde (incl. MwSt.) und sind häufig auch nicht auf dem aktuellen fachlichen Stand. Bei uns erhalten Sie Gutachten zum Festpreis mit der Garantie der Rechtsicherheit. 

Sachverständiger Pflichtteil - Immobilienbewertung Pflichtteil - Wir erstellen qualifizierte Gutachten für die Pflichtteilsberechnung

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Haben Sie Fragen zu Pflichtteilsansprüchen oder zur Immobilienbewertung des Pflichtteils? Kontaktieren Sie uns einfach. Wir beraten Sie gern. 

Immobilienbewertung Lutz Schneider ist seit mehr als 30 Jahren Ihr qualifizierter Ansprechpartner für die Immobilienbewertung - auch zur Immobilienbewertung des Pflichtteils. Wir stehen für ein hohes Maß an Kompetenz und aktuellem Fachwissen. Sie erhalten bei uns rechtsichere Verkehrswertgutachten für die Pflichtteilsbemessung, die auch vor Gericht stand halten.


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erbschaftssteuer immobilien

Erbschaftssteuer Immobilien 2021 neu

Erbschaftssteuer Immobilien - Der Streit um den Immobilienwert in der Erbschaftssteuer oder Schenkungssteuer

Erbschaftssteuer Immobilien: Bereits vor einigen Jahren hat der BGH das alte Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz als verfassungswidrig eingestuft.

Im Jahr 2008 einigte sich die damalige große Koalition auf entsprechende gesetzliche Neuregelungen, die am 01.01.2009 in Kraft traten. Zum 01.01.2010 wurden die Regelungen dann tlw. noch einmal geändert.

Da die Ausführungsbestimmungen erst sehr viel später veröffentlicht wurden, verzögerte sich die Bearbeitung der Erbschafts- und Schenkungssteuerangelegenheiten bei vielen Finanzämtern.

Aufgrund dieser gesetzlichen Änderungen nehmen die Finanzämter jetzt Bewertungen nach dem aktuellen Bewertungsgesetz vor, die in vielen Fällen bei der Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer zu massiven Überbewertungen führen.

Entsprechend groß ist die Verunsicherung bei Erben und Beschenkten.

Nachweis durch qualifiziertes Wertgutachten in der Erbschaftssteuer oder Schenkungssteuer

Im Jahr 2013 hatte ich einen Anruf eines besorgen Erben, Herrn Rainer K. aus Chemnitz:

„Herr Schneider, stellen Sie sich vor, das Finanzamt hat die kleine, stark modernisierungsbedürftige Doppelhaushälfte aus dem Jahr 1936 (Ursprungszustand aus dem Jahr 1936, rd. 80 m² Wohnfläche) meiner Nachbarin mit rd. 106.000 Euro (!) bewertet.

Wir haben die Nachbarin die letzten Jahre mit meiner Frau zusammen gepflegt und weil Sie selbst keine Kinder hatte, hat sie uns das Haus vererbt.

Für diesen Preis kann ich es doch niemals verkaufen! Und jetzt soll ich bis Ende des Monats auch noch fast 23.000 Euro Erbschaftsteuer an das Finanzamt überweisen. Herr Schneider, können Sie mir das bitte mal erklären?“

Ich habe geantwortet:

„Natürlich, Herr K., dies kann ich sehr gern. Weil ich jeden Tag Fragen von besorgten Erben bekomme, habe ich die vielen Fragen zu dem Thema gesammelt und daraus zeitgemäß ein kleines Lexikon gemacht.“

Wenn es Ihnen wie Hern Rainer K. geht und Sie lauter Fragezeichen im Kopf haben, dann finden Sie in meinem neuen E-Book Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Erbschaft-und Schenkungsteuer und zum Grundstückswert. Tragen Sie einfach Ihren Namen und Ihre E-Mailadresse in das vorgesehene Feld (weiter unten) ein und Sie erhalten das E-Book umgehend kostenlos zugesandt.

Sollten Sie darüber hinaus weitere Informationen benötigen, so rufen Sie mich unter +49 (0) 3592 31908 an oder schreiben Sie mir eine E-Mail an info@schneider-immobilienbewertung.de. Ich helfe Ihnen wirklich gern.

So, nun wünsche ich Ihnen viel Spaß bei der Lektüre des E-Books!

Mit freundlichen Grüßen aus Wilthen

Ihr

   Lutz Schneider

gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung, ZIS Sprengnetter Zert (S)

erbschaftssteuer immobilien

Bewertungsobjekt zum Zeitpunkt des Erbfalls

erbschaftssteuer immobilien

Bewertungsobjekt zum Zeitpunkt des Erbfalls

Erbschaftssteuer Immobilien - Unser neues E-Book "Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer" 

Erbschaftssteuer Immobilien - Das Thema Bedarfsbewertung von Immobilien in Erbschafts- und Schenkungssteuerangelegenheiten liegt mir am Herzen. Deshalb habe ich für Sie zu den gesetzlichen Neuregelungen bei der der Immobilienbewertung in der Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer einen kleinen Praxisratgeber (E-Book) erstellt, welchen Sie unten kostenlos abrufen können.

Mein neues E-Book zur Immobilienbewertung bei "Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer" ist nun endlich fertig gestellt! Darin  informiere ich Sie über alle wichtigen Fragen zu diesem Themenbereich:  

  • Wer profitiert von der Reform der Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer?
  • Wer sind die Verlierer bei der Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer?
  • Welche Freibeträge gelten bei der Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer?
  • Welche Steuerklassen und Steuersätze gibt es bei der Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer?
  • Wie wird die Bewertung von Grundstücken bzw. die Immobilienbewertung bei der Erbschaftssteuer und der Schenkungssteuer neu geregelt?
  • Was unternehme ich, wenn das Finanzamt einen zu hohen Grundstückswert oder Immobilienwert bei der Erbschaftssteuer oder Schenkungssteuer errechnet?
  • u. v. a. m.

Sie erhalten mit unserem 21-seitigen E-Book einen echten Zusatznutzen, der Ihnen in Sachen Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer wirklich weiter hilft.

Um unser E-Book jetzt sofort kostenlos zu bekommen, tragen Sie einfach Ihren Namen und Ihre E-Mailadresse hier ein.

Erbschaftssteuer Immobilien 2021 neu 1

Erbschaftssteuer Immobilien: Nachtrag Happyend" durch unsere vom Finanzamt anerkannte Immobilienbewertung 

Ich habe die Familie K. vor einigen Wochen noch einmal besucht. Das zuständige Finanzamt hat mein mängelfreies Gutachten, daß einen realistischen und marktgerechten Verkehrswert von lediglich rd. 31.000 € für die stark modernisierungsbedürftige Immobilie ausgewiesen hat, anstandslos akzeptiert. 

So hat sich die Steuerlast der Familie K. um rd. 20.000 € verringert!

In der Zwischenzeit haben die Kinder der Eheleute K. das Haus übernommen und ein echtes Schmuckstück aus dem Haus gemacht. Ein moderner Anbau hat das Haus in Chemnitz deutlich vergrößert. Die Enkelkinder können jetzt im schönen Garten spielen und das große Grundstück in der Nähe von Oma und Opa nutzen. 

Die Beauftragung des Gutachtens hat sich für die Familie K. also wirklich gelohnt! 

Erbschaftssteuer Immobilien 2021 neu 2

Bewertungsobjekt im Jahr 2017

Erbschaftssteuer Immobilien - Wir erstellen qualifizierte und anerkannte

Die neuen Regelungen gelten bundesweit, auch in den Bundesländern Sachsen, Brandenburg sowie den Großstädten Dresden, Chemnitz, Leipzig und Berlin.
 
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corona immobilienmarkt

Immobilienkrise wegen Corona? Corona und Immobilienmarkt

Corona Immobilienmarkt - Was Sie jetzt in der Corona-Krise über die Entwicklungen am Immobilienmarkt in Ostdeutschland wissen müssen.

Corona Immobilienmarkt - Die Corona-Krise hat den Immobilienmarkt in Ostdeutschland nicht wirklich erreicht – die Preise steigen anders als erwartet in unvermindertem Tempo weiter. Die Nachfrage ist unverändert hoch. In einigen Teilbereichen gibt es einen regelrechten Boom. Dies betrifft insbesondere den Neubau von Einfamilienhäusern und Ferienhäusern bzw. Ferienwohnungen. 

Corona Immobilienmarkt - Das Wichtigste in Kürze

  • Der rasante Preisanstieg am Immobilienmarkt in Sachsen, Brandenburg und Berlin hat sich 2021 ungebremst fortgesetzt – trotz der Corona-Pandemie.
  • Die Nachfrage nach Gebrauchtimmobilien ist unverändert hoch, aber die Menschen weichen mit Neubauten auch ins Umland der Großstädte wie Dresden, Leipzig, Chemnitz und Berlin aus. Dies sorgt im Umland für steigende Bodenpreise insbesondere für Einfamilienhausgrundstücke.
  • Der ländliche Raum wird als Wohnstandort wieder attraktiver. Die Corona-Pandemie verstärkt diesen Trend, weil sich Home-Office immer mehr etabliert und von vielen angenommen wird.
  • Die Baukosten für Neubauten sind in den letzten beiden Jahren tlw. um 35 % gestiegen. In vielen Bereichen (Holz, Dämmstoffe, Stahl) sind Materialengpässe entstanden. Es kommt immer häufiger zu Lieferschwierigkeiten und Terminverschiebungen. 
corona immobilienmarkt

Corona Immobilienmarkt - Welche Auswirkung hat die Corona-Krise auf den Immobilienmarkt in Ostdeutschland?

In den letzten 15 Jahren waren die Immobilienpreise für Einfamilienhäuser, Eigentumswohnungen und Mehrfamilienhäuser - auch in den sächsischen Großstädten Dresden, Chemnitz und Leipzig eher moderat. In den letzten 5 Jahren ziehen die Preise auch hier an. In Berlin steigen die Preise sogar sehr stark.

Immer wieder spekulieren Insider darüber, ob sich auch in Ostdeutschland eine Immobilien-Blase entwickelt. Vor allem Immobilieneigentümer fragen sich, welchen Einfluss eine solche Blase aufgrund der Corona-Pandemie auf den Wert ihrer Immobilie haben könnte - und wie sich der Immobilienmarkt verändert.

Corona Immobilienmarkt - Veröffentlichungen des Oberen Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Freistaat Sachsen

Der Obere Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Freistaat Sachsen hat in seinem "Schlaglicht Markt 2021 - Immobilienmarkt in Großstädten Sachsens" insbesondere folgende Entwicklungen festgestellt:

  • Die durchschnittlichen Kaufpreise für Baugrundstücke für den individuellen Wohnungsbau lagen im Jahr 2020 bei 300 €/m² in Dresden, bei 275 €/m² in Leipzig und bei 100 €/m² in Chemnitz.
  • Die durchschnittlichen Kaufpreise für Baugrundstücke für Geschosswohnungsbau sind stark gestiegen. Sie lagen 2020 bei 900 €/m² in Dresden, bei 800 €/m² in Leipzig und bei 200 €/m² in Chemnitz.
  • Die durchschnittlichen Kaufpreise €/m² Wohnfläche für freistehende Einfamilienhäuser lagen im Jahr 2020 bei 3.200 €/m² in Dresden, bei 3.400 €/m² in Leipzig und bei 1.750 €/m² in Chemnitz.
  • Die durchschnittlichen Gesamtkaufpreise freistehende Einfamilienhäuser lagen im Jahr 2020 bei 390.000 € in Dresden, bei 490.000 € in Leipzig und bei 250.000 € in Chemnitz.
  • Die durchschnittlichen Kaufpreise €/m² Wohnfläche für Eigentumswohnungen (Weiterverkauf) lagen im Jahr 2020 bei 2.200 €/m² in Dresden, bei 2.300 €/m² in Leipzig und bei 1.000 €/m² in Chemnitz. Für Erstverkäufe musste deutlich mehr Geld ausgegeben werden. So lagen die durchschnittlichen Kaufpreise 2020 bei 4.750 €/m² in Dresden, bei 5.000 €/m² in Leipzig und bei 3.000 €/m² in Chemnitz.

Corona Immobilienmarkt - Aktuelle Entwicklungen auf dem Immobilienmarkt

Gewohnt wird immer auch während Corona – so könnte das Fazit der Insider zur Corona-Pandemie Stand heute lauten. Während die Gesamtwirtschaft sich nur langsam erholt und die Inflation stark anzieht, bleibt der Preisanstieg auf dem Immobilienmarkt stabil. Dabei geht der Trend eher zu kleineren Immobilien. Man kauft eine "Nummer kleiner".

Aufgrund der stark angestiegenen Preise in den Großstädten ziehen die Menschen verstärkt ins Umland der Großstädte wie Dresden, Chemnitz, Leipzig und Berlin, weil sie dort wegen der niedrigeren Preise keine solch großen Abstriche an ihren Wohnwünschen vornehmen müssen. Aber auch hier sind die Preise gestiegen.

Diese Entwicklung ist überraschend: galt doch jahrelang, dass die Ballungsräume wachsen und sich verteuern, während der ländliche Raum mit Abwanderung, Leerstand und sinkenden Preisen zu kämpfen hat.

Doch mittlerweile ist selbst der Wohnraum in den sogenannten Speckgürteln knapp. Neben den günstigeren Preisen, die auf dem Land locken, ziehen vor allem der Platz, die Freiräume und die Nähe zur Natur immer mehr Menschen an – eine Entwicklung, die durch die Pandemie nochmal deutlich an Schwung gewonnen hat.

Wo kann ich noch eine preiswerte Immobilie finden?

Wegen der großen Veränderungen fragen sich derzeit viele: Was ist eine Immobilie wert? Ist der in der Anzeige angegebene Wert realistisch? Die Wertermittlung gestaltet sich oft nicht einfach. Sie können andere Immobilienanzeigen in Ihrer Region heranziehen. Dieser Vergleich ist aber oft sehr ungenau.

Auch Eigentümer von Eigenheimen wissen nicht genau, wie sich der Wert der eigenen Immobilie entwickelt. Jedes Haus und jede Wohnung hat unterschiedliche Merkmale. Manchmal gibt es schon große Preisunterschiede bei Immobilien in der gleichen Gegend. Eine professionelle Immobilienbewertung wiederum ist mit Kosten verbunden und ein längerer Prozess.

Wir sorgen für Transparenz auf dem Immobilienmarkt. Sogar kostenlos:

Corona Immobilienmarkt - Wir erstellen qualifizierte und marktgerechte Gutachten auch in der Corona-Krise

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Haben Sie Fragen zur Immobilienbewertung während der Corona-Krise? Kontaktieren Sie uns einfach. Wir beraten Sie gern. 

Immobilienbewertung Lutz Schneider ist seit mehr als 30 Jahren Ihr qualifizierter Ansprechpartner für die Immobilienbewertung. Wir stehen für ein hohes Maß an Kompetenz und aktuellem Fachwissen. Sie erhalten bei uns rechtsichere Verkehrswertgutachten in Zeiten der Corona-Krise, die auch vor Gericht stand halten.

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Verkehrswertgutachten

Verkehrswertgutachten - Das vollumfängliche (gerichtsfeste und finanzamtfeste) Verkehrswertgutachten

Verkehrswertgutachten - Das Verkehrswertgutachten ist unsere umfangreichste und vollumfänglichste Gutachtenform. Es ist gerichtsfest (sämtlichen gesetzlichen Vorgaben entsprechend). Im Verkehrswertgutachten wird der Verkehrswert i. S. d. § 194 Baugesetzbuch (BauGB) mit Berücksichtigung sämtlicher objektspezifischer und rechtlichen Gegebenheiten ermittelt. 

Ein Verkehrswertgutachten kann für sämtliche Objektarten (auch mit rechtlichen oder wirtschaftlichen Besonderheiten) angefertigt werden.

Der Leistungsumfang beträgt dabei insbesondere:

  • Beschaffung und Abfrage sämtlicher notwendiger Unterlagen (Grundbuch, Kataster, ggf. Bauarchiv) sowie wertbestimmender Faktoren (Erschließung – Straßenausbau, Versorgungsleitungen, Grenzverhältnisse, Planungsrecht, Baulasten, Altlasten, Denkmalschutz, städtebauliche Maßnahmen, öffentlich-rechtliche Festsetzungen – Landschafts-, Natur- und Gewässerschutz -, Beitrags- und Abgabensituation etc.) bei den zuständigen Behörden
  • detaillierte Beschreibung des Objektes (Grundstück und Gebäude) und der rechtlichen Gegebenheiten

  • Darstellung der wertermittlungstheoretischen Vorschriften und Gegebenheiten

  • detaillierte Begründung der Verfahrenswahl

  • ausführliche Ertrags-, Sach- und/oder Vergleichswertermittlung (Durchführung von mindestens 2 Wertermittlungsverfahren) 

  • detaillierte Erläuterung der sämtlicher Wertermittlungsansätze und Erläuterung aller Datenquellen (mit Nennung aller Quellenangaben) 

  • detaillierte Berücksichtigung von Rechten und Belastungen (detaillierte Berechnungen und Erläuterungen) 

  • Ableitung des Verkehrswerts aus den Verfahrensergebnissen

  • ausführliche Lagedokumentation (Karten, Lageplan, Unterlagen etc.)

  • mindestens 10 aussagekräftige Außen- und Innenfotos

  • Gesamtumfang des Gutachtens i. d. R. 50 - 80 Seiten

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Verkehrswertgutachten

Ein solches Verkehrswertgutachten kann uneingeschränkt (auch zu gerichtlichen Auseinandersetzungen, Ehescheidungen etc.) verwendet und auch zur Vorlage von Banken oder Kreditinstituten genutzt werden.

Allerdings wird darauf hingewiesen, dass Banken oder Kreditinstitute ggf. eigene Beleihungsvorschriften besitzen und tlw. bankinterne Gutachter beauftragen und/oder vom Kreditnehmer vorgelegte Gutachten nach § 16 BelWertV nicht akzeptieren. Bitte erfragen Sie deshalb frühzeitig die Bedingungen Ihrer finanzierenden Bank.

Verkehrswertgutachten  - Was ist der Verkehrswert eines Grundstücks?

Der Verkehrswert wird gemäß § 194 Baugesetzbuch «durch den Preis bestimmt, der im Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.»

Umgangssprachlich ist dies «der Wert für Jedermann» oder auch «der wahrscheinlichste Kaufpreis im nächsten Kauffall».

Der Verkehrswert nach Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) wird sorgfältig ermittelt. Dazu sind in jedem Fall eine gründliche Ortsbesichtigung erforderlich und darüber hinaus umfangreiche Erhebungen des Sachverständigen hinsichtlich der rechtlichen Gegebenheiten des Grundstücks, des Entwicklungspotentials und des örtlichen Marktes.

verkehrswertermittlung

Verkehrswertgutachten - Sie möchten gern ein Muster eines Verkehrswertgutachtens einsehen?

Dann tragen Sie einfach Ihre E-Mail-Adresse in das nachfolgende Feld ein und drücken Sie den Button "Jetzt Muster Vollgutachten abrufen". Der Versand des Mustergutachtens erfolgt vollautomatisch.

Wir geben Ihre Daten niemals an Dritte weiter. Sie können Ihre E-Mail-Adresse jederzeit mit nur einem Mausklick aus unserem System löschen. Bitte lesen Sie vor Ihrer Anmeldung diese wichtigen Informationen zum Datenschutz.

Oder scannen Sie einfach folgenden QR-Code mit dem Handy ein. Es wird automatisch eine Mail erzeugt. Diese bitte einfach mit den voreingestellten Daten absenden.

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Verkehrswertgutachten vs. Kurzwertgutachten Produktvergleich mit Gegenüberstellung

Was ist der Unterschied zwischen Verkehrswertgutachten, Kurzwertgutachten und Wertexpertise?

Welche Unterschiede zwischen den Gutachtenfomrmen bestehen?

Was sind die Vor- und Nachteile der verschiedenen Gutachtenformen? 

Sind die Produkte alle gleichermaßen genau?

Sind die Gutachtenformen für alle Anwendungsfälle genauso gut geeignet?

Wir geben Ihnen auf die vorstehenden Fragen auf einer gesonderten Übersichtsseite ausführlich Antwort. Sie  finden den Vergleich unserer Produkte mit einer detaillierten Gegenüberstellung hier.

Verkehrswertgutachtachten

Verkehrswertgutachten

Kurzwertgutachtachten

Kurzgutachten

Wertexpertise

Wertexpertise

Immobilienbewertung - Welche Begriffe und Definitionen gibt es in der Immobilienbewertung?

So verschieden die Wertermittlungsanlässe und der Verwendungszweck von Wertgutachten sind, so vielfältig sind auch die Wertbegriffe. Die wichtigsten Wertbegriffe der Immobilienbewertung in Deutschland sind:

  • Marktwert bzw. Verkehrswert als Grundlage für private Vermögensdispositionen und als Wertbegriff im Städtebau (z. B. für Entschädigungen); 
  • gemeiner Wert, Einheitswert, Teilwert, Grundbesitzwert, Bedarfswert als Wertbegriffe aus dem Steuerrecht;
  • Beleihungswert als Wertbegriff in der Kreditwirtschaft und
  • Versicherungswert als Wertbegriff bei der Versicherung.

Die vorstehenden Wertbegriffe der Immobilienbewertung und die Verfahren zu ihrer Ermittlung sind (weitgehend gesetzlich) normiert. Die diesbezüglich vorgeschriebenen Ermittlungsverfahren führen grundsätzlich zu völlig unterschiedlichen Ergebnissen. Das bedeutet, dass sich der Wertgutachter vor jeder Wertermittlung darüber im Klaren sein muss, welchem Zweck die Wertermittlung dienen soll. Hiervon hängt es ab, welcher der vorgenannten Werte zu ermitteln ist.

Immobilienbewertung - Wie funktioniert eine Immobilienbewertung?

Für die Verkehrswertermittlung werden im Wesentlichen drei Verfahren angewendet. Dies ist in § 8 Abs. 1 Satz 1 Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) wie folgt geregelt: „Zur Wertermittlung sind

  • das Vergleichswertverfahren (§ 15 ImmoWertV) einschließlich des Verfahrens zur Bodenwertermittlung (§ 16 ImmoWertV),
  • das Ertragswertverfahren (§§ 17 – 20 ImmoWertV), 
  • das Sachwertverfahren (§§ 21 – 23 ImmoWertV)

oder mehrere dieser Verfahren heranzuziehen.“

Grundsätzlich sind für jeden Bewertungsfall alle drei Verfahren auch eigenständig anwendbar und können jeweils für sich marktkonforme Ergebnisse liefern.

Dennoch ist es üblich und sachgemäß, für bestimmte Grundstücksarten bestimmte Verfahren vorrangig anzuwenden. Dies insbesondere, weil die diesen Verfahren zugrunde liegende Betrachtungsweise bei der Kaufpreisbildung auf dem Grundstücksmarkt für bestimmte Objekte vorrangig ist.

So werden z. B. Bodenwerte und der Wert von Wohnungseigentum i. d. R. vorrangig mit dem Vergleichswertverfahren, der Wert von Renditeimmobilien (z. B. Mehrfamilienhausgrundstücke) vorrangig mit dem Ertragswertverfahren und der Wert üblicherweise eigengenutzter Immobilien (z. B. Einfamilienhausgrundstücke) vorrangig mit dem Sachwertverfahren ermittelt.

Neben den vorgenannten Marktgepflogenheiten erfolgt die Verfahrenswahl auch im Hinblick auf die zur Verfügung stehenden Daten.

Immobilienbewertung - Wo finden sich die gesetzlichen Grundlagen der Immobilienbewertung?

Das Baugesetzbuch (BauGB).

Die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV).

Die Wertermittlungsrichtlinien.

Verkehrswertgutachten - Immobilienbewertung in höchster Qualität!

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Haben Sie Fragen zur Immobilienbewertung bzw. zu einem Verkehrswertgutachten? Kontaktieren Sie uns einfach. Wir beraten Sie gern. 

Immobilienbewertung Lutz Schneider ist seit mehr als 30 Jahren Ihr qualifizierter Ansprechpartner für die Immobilienbewertung - auch zur Immobilienbewertung im Rahmen von Verkehrswertgutachten. Wir stehen für ein hohes Maß an Kompetenz und aktuellem Fachwissen. Sie erhalten bei uns rechtsichere Verkehrswertgutachten, die auch vor Gericht stand halten.

Sie haben Fragen zum Verkehrswertgutachten? Schreiben Sie uns! Wir antworten Ihnen gern. 

Haben Sie weitere Fragen zum Thema Immobilienbewertung oder möchten ein Kostenangebot für ein Verkehrswertgutachten von uns erhalten? Dann füllen Sie bitte das nachfolgende Formular aus. Wir melden uns umgehend per Mail oder Telefon bei Ihnen.

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Bitte die zu bewertende Gebäudeart bzw. die zu bewertende Grundstücksart angeben

Bitte Grund für die Erstellung des Gutachtens angeben

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Bitte beantworten Sie uns kurz diese Frage. Wir würden gern auf Kundenwünsche besser eingehen. Vielen Dank!

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Kurzgutachten

Kurzgutachten - Die schnelle und preiswerte Wertgutachtenform 

Das Kurzgutachten bzw. Kurzwertgutachten dient zur Unterstützung des Marktgefühls bzw. als Hilfe zur Entwicklung einer objektiven Preisvorstellung beim Kunden (Beispiele Anlässe: Kauf, Verkauf, Vermögensübersicht).

Ein Kurzgutachten bzw. Kurzwertgutachten mit der Ausweisung des Verkaufswerts ist ausschließlich für private Auftraggeber geeignet, die sich im eigenen Interesse über den Wert eines Grundstückes informieren möchten.

Leistungsumfang des Kurzgutachtens:

  • Beschaffung und Abfrage nur der wesentlichsten Unterlagen sowie wertbestimmender Faktoren bei den zuständigen Behörden 
  • Objektkurzbeschreibung (Grundstück und Gebäude) und der rechtlichen Gegebenheiten
  • Kurzbegründung der Verfahrenswahl

  • Ertrags-, Sach- und/oder Vergleichswertermittlung (Durchführung von mindestens 2 Wertermittlungsverfahren)

  • Kurzerläuterung der Wertermittlungsverfahren und Kurzerläuterung der Wertermittlungsansätze (keine Nennung von Quellenangaben)

  • pauschale Berücksichtigung von Rechten und Belastungen (keine detaillierten Berechnungen und Erläuterungen)
  • Ableitung des Verkehrswertes aus den Verfahrensergebnissen

  • Lagedokumentation (Karten, Lagepläne etc.)

  • mindestens 4 aussagefähige Fotos

  • Gesamtumfang des Kurzwertgutachtens i. d. R. 30 - 50 Seiten

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Kurzgutachten Kurzwertgutachten

Für ein Kurzgutachten wird ein vereinfachtes Bewertungsverfahren angewendet. Aufgrund des eingeschränkten Umfanges ist das Kurzwertgutachten zur Verwendung in gerichtlichen Verfahren oder Auseinandersetzungen (Ehescheidung, Erbauseinandersetzung etc.), zum Nachweis des geringeren gemeinen Werts gegenüber dem Finanzamt (§ 198 BewG) sowie zur Vorlage bei Banken oder Kreditinstituten als Grundlage einer Beleihung nicht geeignet.

Mit diesem vereinfachten Verfahren können auch keine Objekte mit rechtlichen oder wirtschaftlichen Besonderheiten (bspw. beim Vorliegen von besonderen Schwierigkeiten, wie z. B. Wohnungsrecht, Reallasten, Nießbrauch, Erbbaurecht, Altlasten sowie Bewertungen zu zurückliegenden bzw. mehreren Stichtagen etc.) bewertet werden.

Der Leistungsumfang eine Kurzgutachtens bzw. Kurzwertgutachtens ersetzt kein umfassendes Verkehrswertgutachten i. S. d. § 194 Baugesetzbuch (BauGB).

Kurzgutachten - Was ist der Verkehrswert eines Grundstücks?

Der Verkehrswert wird gemäß § 194 Baugesetzbuch «durch den Preis bestimmt, der im Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.»

Umgangssprachlich ist dies «der Wert für Jedermann» oder auch «der wahrscheinlichste Kaufpreis im nächsten Kauffall».

Der Verkehrswert nach Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) wird sorgfältig ermittelt. Dazu sind in jedem Fall eine gründliche Ortsbesichtigung erforderlich und darüber hinaus umfangreiche Erhebungen des Sachverständigen hinsichtlich der rechtlichen Gegebenheiten des Grundstücks, des Entwicklungspotentials und des örtlichen Marktes.

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Kurzgutachten - Sie möchten gern ein Muster eines Kurzgutachten einsehen?

Sie möchten gern ein Muster eines Kurzgutachtens erhalten? Dann tragen Sie einfach Ihre E-Mail-Adresse in das nachfolgende Feld ein und drücken Sie den Button "Jetzt Muster Kurzwertgutachten abrufen". Der Versand des Mustergutachtens erfolgt vollautomatisch.

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Kurzgutachten vs. Verkehrswertgutachten - Produktvergleich mit Gegenüberstellung

Was ist der Unterschied zwischen Verkehrswertgutachten, Kurzgutachten und Wertexpertise?

Welche Unterschiede zwischen den Gutachtenfomrmen bestehen?

Was sind die Vor- und Nachteile der verschiedenen Gutachtenformen? 

Sind die Produkte alle gleichermaßen genau?

Sind die Gutachtenformen für alle Anwendungsfälle genauso gut geeignet?

Wir geben Ihnen auf die vorstehenden Fragen auf einer gesonderten Übersichtsseite ausführlich Antwort. Sie  finden den Vergleich unserer Produkte mit einer detaillierten Gegenüberstellung hier.

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Wertexpertise

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Immobilienbewertung - Wie funktioniert eine Immobilienbewertung?

Für die Verkehrswertermittlung werden im Wesentlichen drei Verfahren angewendet. Dies ist in § 8 Abs. 1 Satz 1 Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) wie folgt geregelt: „Zur Wertermittlung sind

  • das Vergleichswertverfahren (§ 15 ImmoWertV) einschließlich des Verfahrens zur Bodenwertermittlung (§ 16 ImmoWertV),
  • das Ertragswertverfahren (§§ 17 – 20 ImmoWertV), 
  • das Sachwertverfahren (§§ 21 – 23 ImmoWertV)

oder mehrere dieser Verfahren heranzuziehen.“

Grundsätzlich sind für jeden Bewertungsfall alle drei Verfahren auch eigenständig anwendbar und können jeweils für sich marktkonforme Ergebnisse liefern.

Dennoch ist es üblich und sachgemäß, für bestimmte Grundstücksarten bestimmte Verfahren vorrangig anzuwenden. Dies insbesondere, weil die diesen Verfahren zugrunde liegende Betrachtungsweise bei der Kaufpreisbildung auf dem Grundstücksmarkt für bestimmte Objekte vorrangig ist.

So werden z. B. Bodenwerte und der Wert von Wohnungseigentum i. d. R. vorrangig mit dem Vergleichswertverfahren, der Wert von Renditeimmobilien (z. B. Mehrfamilienhausgrundstücke) vorrangig mit dem Ertragswertverfahren und der Wert üblicherweise eigengenutzter Immobilien (z. B. Einfamilienhausgrundstücke) vorrangig mit dem Sachwertverfahren ermittelt.

Neben den vorgenannten Marktgepflogenheiten erfolgt die Verfahrenswahl auch im Hinblick auf die zur Verfügung stehenden Daten.

Immobilienbewertung - Wo finden sich die gesetzlichen Grundlagen der Immobilienbewertung?

Das Baugesetzbuch (BauGB).

Die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV).

Die Wertermittlungsrichtlinien.

Was kostet eine Immobilienbewertung?

Jedes Grundstück ist ganz individuell. Die Anforderungen an ein Wertgutachten sind es - je nach Grund und Zweck der Wertermittlung - auch. Genau darauf haben wir uns mit einem vielfältigen Portfolio an qualifizierten Bewertungsdienstleistungen eingestellt.

Bitte nehmen Sie deshalb mit uns über das Formular, per Mail oder über das Telefon Kontakt auf.

Sie erläutern uns kurz die Bewertungsaufgabe und machen uns ein paar wenige Angaben zum Bewertungsgrundstück. Wir zeigen Ihnen auf, welchen Möglichkeiten der Bewertung bestehen, welche Gutachtenform für Sie am preiswertesten ist und am Besten für den Bewertungszweck geeignet ist. Damit haben Sie die Sicherheit, dass Sie kein Geld für unnötige Leistungen auszugeben. 

Unser Kostenangebot ist für Sie dabei unverbindlich und immer kostenlos.

Alle unsere Gutachten erstellen wir zum Festpreis. So haben Sie kein Kostenrisiko.

Wie läuft eine Immobilienbewertung ab?

1. Kontaktaufnahme

Sie nehmen mit uns über das Kontaktformular (unten), per E-Mail, per Telefon oder persönlich im Büro Kontakt auf und erläutern uns die Bewertungsaufgabe.

2. Kostenangebot

Wir beraten Sie individuell zur Bewertungsaufgabe und erstellen Ihnen für Ihren konkreten Bewertungsfall ein Kostenangebot (kostenlos). 

3. Auftragserteilung

Sie erteilen uns den Auftrag und wir vereinbaren einen Besichtigungstermin. Gleichzeitig stimmen wir ab, welche Unterlagen noch erforderlich sind.

4. Ortstermin

Wir besichtigen das Bewertungsgrundstück und führen für alle Gebäude eine Innen- und Außenbesichtigung durch.

5. Bearbeitung

Wir werten die vorhandenen Informationen aus, beschaffen ggf. noch erforderliche Daten und fertigen das Wertgutachten an.

6. Versand

Nach Fertigstellung übersenden wir Ihnen das Gutachten per Post und sofern gewünscht auch per E-Mail.

Kurzgutachten - Immobilienbewertung in Kurzform - Wir erstellen qualifizierte Kurzgutachten

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Haben Sie Fragen zur Immobilienbewertung mit einem Kurzgutachten? Kontaktieren Sie uns einfach. Wir beraten Sie gern. 

Immobilienbewertung Lutz Schneider ist seit mehr als 30 Jahren Ihr qualifizierter Ansprechpartner für die Immobilienbewertung - auch zur Immobilienbewertung in Form von Kurzgutachten. Wir stehen für ein hohes Maß an Kompetenz und aktuellem Fachwissen. Sie erhalten bei uns rechtsichere Wertgutachten.

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Sachverständiger Scheidung – BGH zur Frist nach der Ehescheidung zur Wohnungsüberlassung

Sachverständiger Scheidung - BGH zur Frist zur Wohnungsüberlassung nach der Scheidung - BGH Urteil vom 10.03.2021 - XII ZB 243/20

Um welche Ansprüche geht es? Ehepartner, die nach der Scheidung in der gemeinsamen Wohnung verbleiben wollen, müssen innerhalb eines Jahres beantragen, stärker als der Ex auf die Räumlichkeiten angewiesen zu sein - auch wenn dem die Wohnung allein gehört.

Karlsruhe - Nach einem Urteil des BGH vom 10.03.2021 - XII 243/20 - müssen Ex-Partner innerhalb eines Jahres einen Antrag auf Überlassung der Wohnung gerichtlich geltend machen.

BGH zur Frist nach Scheidung - Ex-Frau muss Ex-Mann dessen Wohnung überlassen

Wer nach einer Scheidung von seinem Ex-Partner die einst gemeinsame Wohnung überlassen haben will, hat für einen solchen Antrag maximal ein Jahr Zeit. Werden die Ansprüche bis dahin nicht gerichtlich geltend gemacht, erlöschen sie, wie der Bundesgerichtshof (BGH) am 10.03.2021 beschloss und mitteilte.

Die Entscheidung bezieht sich auf den Fall, dass der frühere Lebensgefährte der alleinige Eigentümer der Wohnung ist.

Dem zugrunde lag eine Konstellation aus Nordrhein-Westfalen. Das sich streitende Paar hatte sich 2014 getrennt und ist seit Dezember 2015 rechtskräftig geschieden. Seither wohnt die Frau allein in der Wohnung, die ihrem Ex-Mann gehört, ohne ihm etwas dafür zu zahlen. Formal hatte sie die Überlassung nie beantragt. Eine eigene Wohnung, die sie im selben Haus besaß, hatte sie 2016 einem Sohn übertragen. Auf Zahlungsaufforderungen ging sie nicht ein – bis der Mann beim Amtsgericht (AG) Lemgo erfolgreich die Räumung beantragte.

Überlassung der Wohnung muss ein Jahr nach Scheidung beantragt werden

Dagegen wehrte sich die Frau erst beim Oberlandesgericht (OLG) Hamm und jetzt beim BGH - vergeblich. Ausgangspunkt für die rechtliche Auseinandersetzung ist dabei § 1568a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Grundsätzlich kann der Ehegatte danach die Überlassung der gemeinsamen Wohnung verlangen, wenn er darauf stärker angewiesen ist. Gehört die Wohnung dem Anderen allein, gilt das nur, wenn dies notwendig ist, um eine unbillige Härte zu vermeiden. Dogmatisch sperrt die Vorschrift beispielsweise ein Herausgabeanspruch aus § 985 BGB.

Diese Sperrwirkung ist aber gem. § 1568a Abs. 6 BGB zeitlich begrenzt. So erlischt der Anspruch auf Überlassung ein Jahr nach der rechtskräftigen Scheidung. Ausdrücklich geregelt hat dies der Gesetzgeber aber nur für den "Eintritt in ein Mietverhältnis", also bei einer Mietwohnung. Nach der Auffassung des unter anderem für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat spricht aber alles dafür, dass bei der Überlassung der Wohnung, also der Eigentumswohnung des Ex-Partners, dieselbe Frist gelten muss.

Denn der Gesetzgeber, so der BGH, sei davon ausgegangen, dass die Ehewohnung im Normalfall anschließend an den Ex-Partner vermietet werde. Würden unterschiedliche Fristen gelten, hätte der Wohnungseigentümer aber keine Chance mehr, den Abschluss eines Mietvertrags durchzusetzen.

Die Frau, die mit ihrem Ex-Mann auch keine andere Vereinbarung geschlossen hatte, muss die Wohnung damit herausgeben.

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Sachverständiger Scheidung - Immobilienbewertung Scheidung - Wir erstellen qualifizierte Gutachten für die Ehescheidung

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Haben Sie Fragen zur Immobilienbewertung einer Scheidung bzw. Ehescheidung? Kontaktieren Sie uns einfach. Wir beraten Sie gern. 

Immobilienbewertung Lutz Schneider ist seit mehr als 30 Jahren Ihr qualifizierter Ansprechpartner für die Immobilienbewertung - auch zur Immobilienbewertung im Rahmen von Ehescheidungen. Wir stehen für ein hohes Maß an Kompetenz und aktuellem Fachwissen. Sie erhalten bei uns rechtsichere Verkehrswertgutachten für die Scheidung, die auch vor Gericht stand halten.

Quelle: DPA


Unsere qualifizierten Produkte der Immobilienbewertung

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Sachverständiger Erbstreit – Wer hilft beim Streit ums Erbe? 3

Sachverständiger Erbstreit – Wer hilft beim Streit ums Erbe?

Sachverständiger Erbstreit - Was kann man bei Streitigkeiten rund um das Erbe tun? Was gibt es zu bedenken?

Erbstreit - was nun?

Wenn es ans Erben geht, kommt es - auch in Sachsen, Brandenburg und Berlin - leider häufig zu Streitigkeiten zwischen den Erben. Meist fühlt sich jemand beim Erbe übergangen oder empfindet den Pflichtteil beim Erbe als zu niedrig.

Erbstreitigkeiten rund um gemeinsame Immobilien wie Häuser oder Grundstücke, Kunst oder anderen Vermögenswerten führen häufig zu Streitigkeiten unter den Hinterbliebenen. Die Gründe für einen Erbstreit sind vielfältig.

Doch wie kann man einen Erbstreit vorbeugen bzw. wie ist die beste Vorgehensweise mitten in einem Erbstreit?

Ich will Ihnen in meinem nachfolgenden Beitrag einige Antworten geben. Wir begleiten Sie in einem Erbstreit als qualifizierte Immobiliengutachter. 

Ursachen für einen  Erbstreit

Für einen Erbstreit kann es vielfältige Gründe geben. Leider ist es meist sehr schwierig, Erbstreitigkeiten wieder beizulegen, wenn sie erst einmal entstanden sind.

Die Gründe für Streitigkeiten um das Erbe umfassend aufzuzählen, ist kaum möglich – bei jeder Erbschaft herrschen so individuelle Gegebenheiten, dass der Herd für Erbstreitigkeiten immer woanders liegt.

Die häufigsten Gründe für einen Erbstreit sind:

  • Erbstreit weil kein Testament vorhanden ist,
  • Erbstreit durch Testament mit Formfehlern,
  • Erbstreit durch Uneinigkeiten in der Erbengemeinschaft,
  • Erbstreit wegen Pflichtteilsansprüchen und Pflichtteilsergänzungsansprüchen,
  • Erbstreit wegen Immobilien innerhalb der Erbengemeinschaft.

Wir unterstützen Sie bei der Ermittlung eines objektiven und marktgerechten Immobilienwertes.

Gründe für einen Streit um das Erbe sind schnell vorprogrammiert

Stirbt ein Erblasser oder eine Erblasserin, muss zunächst einmal geklärt werden, wer überhaupt erbt. Nach dem Erbrecht in Deutschland sind hier verschiedene Erbenstellungen möglich. Je nach Erbenstellung und Höhe des Nachlasses ist ein Streit ums Erbe wahrscheinlich. Besonders häufig kommt es zum Erbstreit unter Geschwistern und zu Erbstreitigkeiten um die Immobilie, das Haus oder das Grundstück.

Erbstreit in der Erbengemeinschaft mit Immobilienbesitz

Der Erbstreit in einer Erbengemeinschaft mit Immobilienbesitz ist besonders häufig. Weil die Miterben einer Erbengemeinschaft den Nachlass gemeinsam verwalten müssen, bis es zu Erbauseinandersetzung kommt, sind Erbstreitigkeiten vorprogrammiert. Weil oftmals zahlreiche Erben Mitglied der Erbengemeinschaft sind, herrscht großes Konfliktpotenzial.

Streit um vererbte Immobilien

Neben Geldbeträgen werden am häufigsten Immobilien wie Häuser und Grundstücke vererbt. Weil oftmals alle Erben mit den jeweiligen Immobilien Erinnerungen verbinden und Immobilien allgemein einen erheblichen Wert haben können, kommt es hier häufig zu Erbstreitigkeiten.

Weil Immobilien wie Häuser und Grundstücke nicht einfach teilbar sind und jeder seine eigenen Ansprüche anmelden möchte, ist ein Erbstreit über Immobilien oft nicht weit.

Wenn sich die Erben nicht einig werden können, landen solche Streitigkeiten häufig vor Gericht. Nicht selten werden Immobilien sogar zwangsversteigert.

Häufig kommt es auch zum Erbstreit, weil sich die Erben nicht einig werden können, wer die Immobilie bewohnen oder wie hoch die Abfindung für den jeweils anderen Erben ausfallen soll. Wenn es zum Erbstreit über Immobilien kommt, ist es immer am besten, wenn die Erben miteinander im Gespräch bleiben.

sachverständiger erbstreit

Erbstreit unter Geschwistern

Beim Erbstreit unter Geschwistern ist häufig die Behandlung der Eltern zu Lebzeiten der Grund einer Auseinandersetzung. Wenn ein Kind zu Lebzeiten der Eltern mehr finanzielle Zuwendung erhalten hat als die anderen, fühlen sich diese beim Erben schnell benachteiligt. Häufig fordert auch ein Kind, das die Eltern im Alter gepflegt hat, einen höheren Anteil am Vermögen der Eltern.

Wenn die anderen das anders sehen, ist ein Erbstreit unter Geschwistern vorprogrammiert. Ein qualifizierter Sachverständiger kann hier bei der Wertfindung für die Immobilie helfen.

Miterbe möchte sich seinen Erbteil auszahlen lassen

Innerhalb einer Erbengemeinschaft kommt es häufig vor, dass sich einer der Erben seinen Erbteil ausbezahlen lassen möchte. Dies ist häufig nicht so einfach wie gedacht. Weil in einer Erbengemeinschaft alle Miterben zusammen mit der Verwaltung des Nachlasses beauftragt sind, hat ein einzelner Erbe keinen Anspruch auf eine Auszahlung seines Erbanteiles. Häufig muss die Immobilie, das Haus oder das Grundstück veräußert werden.

Sachverständiger Erbstreit - Immobilienbewertung für eine Erbauseinandersetzung - Wir erstellen qualifizierte Immobiliengutachten im Erbstreit oder in der Erbauseinandersetzung

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Haben Sie Fragen zur Immobilienbewertung im Rahmen einer Erbauseinandersetzung? Kontaktieren Sie uns einfach. Wir beraten Sie gern. 

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