Bundesrat und Nutzungsdauergutachten

Bundesrat und Nutzungsdauergutachten

Bundesrat und Nutzungsdauergutachten: Positive Entwicklungen in der Immobilienbewertung: Keine neuen Einschränkungen bei Nutzungsdauergutachten – Chancen für Vermieter und Investoren

Bundesrat und Nutzungsdauergutachten: In der dynamischen Welt der Immobilienbewertung gibt es immer wieder Momente, die für Vermieter, Kapitalanleger und qualifizierte Sachverständige wie ein frischer Wind wirken.

Am 19. Dezember 2025 hat der Bundesrat eine Entscheidung getroffen, die genau solch eine positive Wende darstellt: Es werden keine zusätzlichen Einschränkungen bei der Erstellung und Anerkennung von Nutzungsdauergutachten eingeführt. 

Nutzungsdauergutachten und Restnutzungsdauergutachten bleiben weiterhin ein zulässiger Weg, um die tatsächliche Nutzungsdauer nachvollziehbar darzustellen – vorausgesetzt, das Gutachten ist belastbar, individuell und prüffähig.

Bundesrat und Nutzungsdauergutachten

Bundesrat und Nutzungsdauergutachten

Diese Entwicklung sorgt für Kontinuität und Planungssicherheit in der steuerlichen Bewertung von Immobilien. Bei Schneider Immobilienbewertung freuen wir uns besonders darüber, da sie unseren Kunden – von privaten Vermietern bis hin zu institutionellen Investoren – neue Möglichkeiten eröffnet, ihre Immobilieninvestitionen optimal zu gestalten.

In diesem ausführlichen Beitrag erklären wir Ihnen die Hintergründe, Vorteile und praktischen Tipps rund um die Nutzungsdauer von Immobilien und wie Sie als Vermieter oder Investor davon profitieren können.

Bundesrat und Nutzungsdauergutachten: Was bedeutet die Entscheidung des Bundesrats für die Immobilienbranche?

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 19. Dezember 2025 über geplante Änderungen in der Immobilienbewertung abgestimmt und sich klar gegen Verschärfungen positioniert. Ursprünglich gab es Überlegungen, strengere Vorgaben für Gutachten zur Nutzungsdauer einzuführen, die die steuerliche Abschreibung von Gebäuden betreffen. Solche Gutachten sind essenziell, um die wirtschaftliche Lebensdauer einer Immobilie zu bestimmen und damit die Höhe der Abschreibungen (AfA – Absetzung für Abnutzung) zu optimieren. Ohne diese Einschränkungen bleibt der Status quo erhalten: Qualifizierte Immobilienbewertungen und Gutachten werden weiterhin von Finanzbehörden anerkannt, solange sie auf fundierten Methoden basieren.

Diese Entscheidung ist ein klares Signal für Stabilität in einer Zeit, in der der Immobilienmarkt von Unsicherheiten geprägt ist – sei es durch steigende Zinsen, regulatorische Anpassungen oder wirtschaftliche Schwankungen. Für Vermieter bedeutet das: Sie können weiterhin auf bewährte Strategien setzen, um ihre Renditen zu maximieren. Kapitalanleger profitieren von einer zuverlässigen Basis für langfristige Planungen, und Sachverständige wie das Team von Schneider Immobilienbewertung können ihre Expertise ohne zusätzliche bürokratische Hürden einbringen. Stellen Sie sich vor, Ihre Immobilie als ein robustes Schiff auf dem Ozean der Steuergesetze: Mit dieser Entscheidung bleibt der Kurs stabil, ohne unnötige Riffe.

Die Vorteile für Vermieter und Kapitalanleger: Steueroptimierung durch präzise Nutzungsdauergutachten

Eine der zentralen Stärken der Immobilienbewertung liegt in der Möglichkeit, die Nutzungsdauer individuell zu ermitteln. Im Gegensatz zu pauschalen Abschreibungsregeln (z. B. 2,00 % pro Jahr für Wohngebäude) erlaubt ein qualifiziertes Gutachten eine Anpassung an den tatsächlichen Zustand der Immobilie. Faktoren wie Bauweise, Modernisierungen, Standort und Nutzungsart spielen hier eine entscheidende Rolle. Die Entscheidung des Bundesrats verhindert, dass neue Regeln diese Flexibilität einschränken würden – ein echter Gewinn für alle Beteiligten.

Nehmen wir ein konkretes Beispiel: Ein Vermieter mit einem älteren Mehrfamilienhaus in einer wachsenden Stadt könnte durch ein Gutachten eine kürzere Nutzungsdauer nachweisen und damit höhere jährliche Abschreibungen geltend machen. Das führt zu einer spürbaren Reduzierung der Steuerlast und erhöht die Nettorendite. Für Kapitalanleger, die in Portfolios investieren, bedeutet das eine bessere Kalkulierbarkeit: Projekte werden attraktiver, da die steuerlichen Vorteile erhalten bleiben. Bei Schneider Immobilienbewertung haben wir in den letzten Jahren zahlreiche Kunden dabei unterstützt, ihre steuerliche Abschreibung für Immobilien zu optimieren – und diese Erfolge werden nun durch die aktuelle Entwicklung weiter gestärkt.

Darüber hinaus fördert die Entscheidung Innovationen in der Branche. Moderne Bewertungsmethoden, die digitale Tools und Datenanalysen einbeziehen, können weiterhin genutzt werden, ohne dass zusätzliche Vorgaben den Prozess verlangsamen. Ob es um nachhaltige Sanierungen geht, die die Lebensdauer verlängern, oder um die Bewertung von Gewerbeimmobilien: Die Freiheit bei der Nutzungsdauer schafft Raum für kreative Lösungen, die den Wert Ihrer Immobilie langfristig steigern.

Bundesrat und Nutzungsdauergutachten: Warum Qualität in der Immobilienbewertung entscheidend ist – Tipps von qualifizierten Sachverständigen

In Zeiten, in denen der Markt mit Angeboten überschwemmt ist, ist es umso wichtiger, auf Qualität zu setzen. Ein Nutzungsdauergutachten muss nicht nur fachlich korrekt sein, sondern auch von Finanzämtern anerkannt werden. Hier kommen zertifizierte Sachverständige ins Spiel: Öffentlich bestellte und vereidigte Gutachter oder solche mit ISO 17024-Akkreditierung bieten die notwendige Glaubwürdigkeit. Bei Schneider Immobilienbewertung legen wir großen Wert darauf, dass jedes Gutachten auf einer gründlichen Vor-Ort-Besichtigung basiert. Warum? Weil nur so der reale Zustand der Immobilie – von der Bausubstanz über Modernisierungsmaßnahmen bis hin zu potenziellen Mängeln – erfasst werden kann.
Vermeiden Sie Fallen wie "Massengutachten", die ohne persönliche Inspektion erstellt werden. Solche pauschalen Bewertungen werden zunehmend von Finanzbehörden abgelehnt, was zu Nachzahlungen, Strafen oder langwierigen Rechtsstreitigkeiten führen kann. Stattdessen empfehlen wir: 

  • Wählen Sie einen lokalen Sachverständigen: Ein Sachverständiger mit Kenntnissen des regionalen Markts, wie unser Team in Deutschland, kann wertbeeinflussende Faktoren wie Infrastruktur oder Umweltbedingungen berücksichtigen.
  • Fordern Sie Transparenz: Ein gutes Gutachten sollte detailliert dokumentiert sein, inklusive Fotos, Messungen und Begründungen.
  • Denken Sie langfristig: Nutzen Sie unsere Gutachten für langfristige Steuerersparnisse.

Wir bei Schneider Immobilienbewertung bringen über Jahrzehnte Erfahrung mit und haben bereits Tausende von Immobilien bewertet. Wir kombinieren traditionelles Know-how mit modernen Technologien, um Ihnen maßgeschneiderte Lösungen zu bieten – immer mit dem Ziel, Ihre Investitionen zu schützen und zu mehren.

Bundesrat und Nutzungsdauergutachten: Risiken minimieren: Häufige Fehler bei der Bewertung von Nutzungsdauern vermeiden

Trotz der positiven Entscheidung lauern Risiken, wenn man nicht sorgfältig vorgeht. Viele Eigentümer unterschätzen die Komplexität der Immobilienbewertung und greifen auf günstige Online-Angebote zurück, die keine individuelle Analyse bieten. Das Ergebnis? Gutachten, die von Finanzämtern nicht anerkannt werden, und damit verbundene finanzielle Nachteile. Ein weiterer Fehler: Die Vernachlässigung von Aktualisierungen. Immobilien altern, und Modernisierungen können die Nutzungsdauer verlängern – ein frisches Gutachten ist daher essenziell.

Bei Schneider Immobilienbewertung warnen wir vor solchen Fallstricken und bieten Beratungen an, die über das reine Gutachten hinausgehen. Wir analysieren nicht nur die Nutzungsdauer, sondern geben auch Empfehlungen zu Wertsteigerungen, wie z. B. energieeffiziente Umbauten, die steuerliche Vorteile bringen. In einer Zeit, in der Nachhaltigkeit im Immobilienmarkt an Bedeutung gewinnt, helfen wir Ihnen, Ihre Objekte zukunftssicher zu machen.

Fazit: Nutzen Sie die Chancen – Kontaktieren Sie Schneider Immobilienbewertung

Die Entscheidung des Bundesrats ist ein Meilenstein für die Immobilienbewertung in Deutschland. Sie schafft Freiraum für Innovation, Sicherheit und Wachstum. Als Vermieter oder Investor sollten Sie diese Gelegenheit nutzen, um Ihre Portfolios zu überprüfen und optimierte Gutachten einzuholen. Bei Schneider Immobilienbewertung stehen wir Ihnen mit unserem Team aus zertifizierten Sachverständigen zur Seite. Ob für Wohn-, Gewerbe- oder Spezialimmobilien – wir bieten umfassende Dienstleistungen, die auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt sind.

Besuchen Sie unsere Webseite www.schneider-immobilienbewertung.de für weitere Infos oder kontaktieren Sie uns direkt für ein unverbindliches Beratungsgespräch. Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Immobilieninvestitionen auf das nächste Level heben – mit Expertise, die zählt!

Bundesrat und Nutzungsdauergutachten - Formular Anfrage Nutzungsdauergutachten

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Aktuelle Schlagworte: Bundesrat und Nutzungsdauergutachten

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Grundsteuer Petition in Sachsen

Grundsteuer Petition in Sachsen

Grundsteuer Petition in Sachsen

Grundsteuer Petition in Sachsen

Torsten Küllig von den "Grundsteuerrebellen in Moritzburg" hat eine Grundsteuer Petition in Sachsen beim Petitionsausschuss im Sächsischen Landtag eingereicht.

Er findet es ungerecht, dass die Grundstückseigentümer bei falschen Grundsteuerbescheiden die Gutachterkosten tragen sollen.

Er sagt, dies sei eine ungerechtfertigte Abwälzung der Kosten auf den Bürger. Die Beweislast wird dabei zum Nachteil der Bürger umgedreht. 

Sollten bei der Berechnung der Grundsteuer Fehler entstehen, so hat der Gesetzgeber die Verpflichtung diese Fehler zu heilen.

Grundsteuer Petition in Sachsen

Je mehr diese Petition von Torsten Küllig und den "Grundsteuerrebellen" unterstützen - das heißt ebenfalls einreichen - umso besser.

Wie kann ich mich an der Petition zur Grundsteuer in Sachsen beteiligen?

Wie geht das konkret? 

  1. Rufen Sie die Webseite des Petitionsausschusses auf: Petitionsausschuss im Sächsischen Landtag.
  2. Geben Sie Ihre persönlichen Daten ein.
  3. Übernehmen Sie einfach die Textbausteine hier auf der Seite weiter unten. Sie können gerne auch einen anderen Text verfassen, beachten Sie allerdings die begrenzte Zeichenzahl und schicken es online ab.

Torsten Küllig empfiehlt: "Nutzen Sie am besten die vorgegebenen Textbausteine So besteht am ehesten die Möglichkeit, dass die Petition zu einer Massenpetition (ab 50 Einreicher) erklärt wird."

Hier nun die Textbausteine zur Grundsteuer Petition in Sachsen

Gutachterkostenübernahme durch Freistaat

Rücknahme der Kostenauferlegung für die Grundstückseigentümer bei der individuellen Neubewertung der Grundsteuer. Übernahme der zusätzlichen Bewertungskosten durch den Freistaat Sachsen
Über welche Entscheidung/welche Maßnahme/welchen Sachverhalt wollen Sie sich beschweren?
Die Kostenauferlegung für die Grundstückseigentümer bei der individuellen Neubewertung bei der Grundsteuer ist nicht rechtskonform und sollte zurückgenommen werden. Die Übernahme der zusätzlichen Bewertungskosten soll der Freistaat Sachsen übernehmen. Die vorgenommene pauschale Erhebungspraxis durch die Finanzämter beinhalten erheblich strukturelle Bewertungsfehler, bei denen viele Grundstücke deutlich überbewertet wurden. Die strukturelle Fehlbewertung führte zu zwei Beschlüssen des Bundesfinanzhofes vom 27. Mai 2024, II B 78/23 und II B 79/23 (https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202410095/), der den Betroffenen in der Regel ab 40 Prozent Überbewertung die Möglichkeit einräumt, wegen Verstoßes gegen das Übermaßverbot eine individuelle Neuberechnung des Grundstückswertes nachreichen zu dürfen. Der Erlass scheint daher ebenfalls gegen das Übermaßverbot zu verstoßen und könnte durch das Stattgeben der Petition geheilt werden.

Was möchten Sie mit Ihrer Bitte/Beschwerde erreichen (max. 1000 Zeichen)?
Korrektur des koordinierten Erlasses der obersten Finanzbehörden der Länder vom 24. Juni 2024 zum Ansatz eines niedrigeren gemeinen Werts bei der Bewertung des Grundvermögens für Zwecke der Grundsteuer ab 1. Januar 2025 Aussetzung der Vollziehung (§ 361 AO) von Bescheiden über die Feststellung des Grundsteuerwerts. Dieser sieht zwar in bestimmten Ausnahmefällen eine Aussetzung der Vollziehung von Bescheiden und eine individuelle Neuberechnung des Grundstückswertes vor, allerdings müssen gemäß Erlasslage derzeit die Kosten für einen zertifizierten Gutachter durch den Grundstückseigentümer getragen werden. Außerdem sollte zu den weniger drastischen Überbewertungen erreicht werden, dass der Freistaat eine gleiche Regelung wie in Niedersachsen schafft, in dem sämtliche Verfahren zu Einsprüchen gegen die Bewertungen ruhend gestellt werden, bis die Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuerreform rechtskräftig festgestellt wurde (Niedersächsisches Ministerialblatt Nr. 387 vom 04.09.2024).

Gegen wen, insbesondere welche Behörde/Institution richtet sich Ihre Beschwerde?
Staatsminister Vorjohann, Sächsisches Staatsministerium der Finanzen.

Bitte geben Sie eine kurze Begründung für Ihre Bitte/Beschwerde/Vorschlag für eine Gesetzesänderung?
Ein Erlass ist eine Anordnung der Exekutive an andere staatliche Stellen. Erlasse binden zwar die Verwaltung, allerdings nicht die Gerichte. Insbesondere, wenn ein Erlass ebenfalls gegen das Übermaßverbot verstößt, erwächst dem Gesetzgeber die Verpflichtung diesen Rechtsverstoß zu heilen und nicht die Gerichte mit massenhaften Klagen belastet. Die Petition dient somit dem Rechtsfrieden und soll das Sächsische Staatsministerium der Finanzen auffordern, vor Inkrafttreten der Grundsteuer für die betroffenen Grundstückseigentümer die Möglichkeit zu schaffen, bei der individuellen Neubewertung ihrer Grundstücke von den damit im Zusammenhang stehenden Kosten freigestellt zu werden. Im Allgemeinen gilt der Rechtsgrundsatz, wer behauptet, muss beweisen. Hier wird jedoch die Beweislast zum Nachteil der Bürger umgedreht. Aufgrund der Vielzahl von Einsprüchen (in Sachsen laut MDR-Umschau-Beitrag über 580.000 - Tendenz steigend). Hier droht eine gewaltige Prozesswelle auf die Gerichte zu zurollen.

Was kann ich noch in Sachen Grundsteuer in Sachsen tun?

Torsten Küllig und die Grundsteuerrebellen können Sie per Mail erreichen unter "grundsteuerrebellen@web.de"

Frau Cichy vom MDR hat Herrn Küllig um eine Abfrage der neuen Grundsteuerhebesätze für 2025 gebeten. Wenn Sie dies unterstützen möchten, senden Sie bitte eine Mail mit Angabe Ihrer Stadt/Gemeinde und dem alten und dem neuen Grundsteuerhebesatz an Frau Cichy.

Am Samstag den 21.12.2024 ab 16:00 Uhr werden die Grundsteuerrebellen wieder ein "Rebellen"-Lagerfeuer in Dresden am Elbufer (Feuerstelle an der Drachenschänke) veranstalten. Diesmal wird es nicht nur ein Lagerfeuer mit vielen Gesprächen geben, sondern es wird auch ein Grill aufgebaut. Kommen Sie doch einfach mal vorbei!

Grundsteuer Gutachten - Ich erstelle Ihnen qualifizierte und anerkannte Verkehrswertgutachten

Grundsteuer Petition in Sachsen 1

Lutz Schneider

Wenn Sie von den Neuregelungen bei der Grundsteuer betroffen sind und der Auffassung sind, dass das Finanzamt eine Überbewertung ihres Grundstückes vorgenommen hat (dies kommt nach unseren Erfahrungen der letzten Jahre sehr häufig vor), sollten Sie sich über den sogenannten "Nachweis des niedrigeren gemeines Werts" durch ein qualifiziertes Verkehrswertgutachten informieren. 

Haben Sie Fragen zur Erstellung eines Grundsteuer Gutachtens zum Nachweis den niedrigeren gemeinen Werts? Kontaktieren Sie mich einfach. Ich berate Sie gern. 

Immobilienbewertung Lutz Schneider ist seit mehr als 30 Jahren Ihr qualifizierter Ansprechpartner für die Immobilienbewertung. Ich stehe für ein hohes Maß an Kompetenz und aktuellem Fachwissen. Sie erhalten bei uns rechtsichere Grundsteuer Gutachten, die auch vor Gericht und dem Finanzamt stand halten.

Grundsteuer Gutachten - Sie haben Fragen zu Grundsteuer Gutachten in Sachsen und darüber hinaus? Schreiben Sie mir! Ich antworte Ihnen gern.

Haben Sie weitere Fragen zum Thema "Grundsteuer Gutachten", zum "Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts" bei der Grundsteuer 2025 gegenüber dem Finanzamt  oder möchten ein Kostenangebot für ein qualifiziertes Grundsteuer Gutachten für die Grundsteuer 2025 von uns erhalten? Dann füllen Sie bitte das nachfolgende Formular aus. Ich melde mich umgehend per Mail oder Telefon bei Ihnen.

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Aktuelle Schlagworte Grundsteuer Gutachten

Schlagworte: Grundsteuer Petition in Sachsen, Grundsteuer Gutachten, Grundsteuergutachten, Grundsteuer Gutachten 2025, Grundsteuergutachten 2025, Grundsteuer Gutachten Sachsen.

Hinweis

Ich habe die vorstehenden Informationen zu Grundsteuer Gutachten sorgfältig für Sie zusammengestellt und recherchiert. Jedoch erfolgt die Veröffentlichung ohne jegliche Gewähr. Alle Rechte vorbehalten © Lutz Schneider Immobilienbewertung Wilthen.

Regressionsanalyse in der Immobilienbewertung

Regressionsanalyse in der Immobilienbewertung

Dieser Blogbeitrag widmet sich dem Thema Regressionsanalyse in der Immobilienbewertung.

Was ist eine Regressionsanalyse?

Bei der Regressionsanalyse handelt es sich um ein statistisches Analyseverfahren, das die Beziehung zwischen einer abhängigen und einer oder mehreren unabhängigen Variablen modelliert. Damit gehört sie zu den sogenannten multivariaten Analysemethoden.

Diese Technik wird in verschiedenen Feldern wie Wirtschaft, Biologie, Psychologie und vielen anderen verwendet, um Vorhersagen zu treffen oder die Wirkung von Variablen zu verstehen. 

Arten der Regressionsanalyse:

  • Einfache lineare Regression: Untersucht die lineare Beziehung zwischen zwei Variablen.
  • Multiple lineare Regression: Erweitert die einfache Regression auf mehrere unabhängige Variablen.
  • Nicht-lineare Regression: Wird verwendet, wenn die Beziehung zwischen den Variablen nicht linear ist.

Regressionsanalysen werden auch in der Immobilienbewertung benutzt, z. B. bei der Ableitung von sog. Sachwertfaktoren (für das Sachwertverfahren) oder Liegenschaftszinssätzen (für das Ertragswertverfahren). Dies sind Daten, die für eine marktgerechte Immobilienbewertung stets erforderlich sind.

Es ist die gesetzliche Aufgabe der örtlichen Gutachterausschüsse solche für die Wertermittlung benötigte Daten aus dem lokalen Grundstücksmarkt zutreffend abzuleiten (§ 193 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB)) und zu veröffentlichen.

Leider kommen viele Gutachterausschüsse in Sachsen dieser Vorschrift nicht oder nur in ungenügender Qualität nach.

Es reicht eben bspw. nicht einen Mittelwert oder Median aller Daten zu veröffentlichen, sondern es sollte ein Funktionsverlauf der Ergebnisse veröffentlicht werden, da die Daten in der Regel von einen oder mehreren Variablen abhängig sind.

Dazu nutzt man in der Regel die Regressionsanalyse. Dafür werden jedoch mathematische und statistische Grundkenntnisse bei den Anwendern benötigt.

Was ist ein Bestimmtheitsmaß?

Das Bestimmtheitsmaß bezeichnet mit R² (R-Quadrat), ist in der Statistik eine Kennzahl zur Beurteilung der Anpassungsgüte einer Regression.

Es reicht von 0 bis 1:

  • R² = 0: Das Modell erklärt keinerlei Varianz der abhängigen Variable.
  • R² = 1: Das Modell erklärt die gesamte Varianz, was bedeutet, dass die Vorhersagen perfekt sind.


Zur Interpretation von R²:

Regressionsanalyse in der Immobilienbewertung

Regressionsanalyse in der Immobilienbewertung

Ein hoher R²-Wert (z. B. 0,80) bedeutet, dass 80 % der Variabilität in der abhängigen Variable durch die unabhängigen Variablen im Modell erklärt werden kann. Das deutet auf ein gutes Modell hin, jedoch ist auch Vorsicht geboten:

  • Überanpassung (Overfitting): Ein sehr hoher R²-Wert könnte auf ein überangepasstes Modell hinweisen, das schlecht auf neuen Daten generalisiert.
  • Korrelation vs. Kausalität: Ein hoher R²-Wert zeigt eine starke Korrelation, aber nicht unbedingt eine kausale Beziehung.

Ein niedriger R²-Wert bedeutet, dass das Modell nicht viel der Varianz erklärt. Dies könnte auf fehlende wichtige Prädiktoren, nicht-lineare Beziehungen oder einfach auf viel Rauschen in den Daten hinweisen.

Fazit zur Regressionsanalyse und zum Bestimmtheitsmaß

Die Regressionsanalyse ist ein mächtiges Werkzeug zur Datenanalyse, doch ihre Effektivität hängt stark davon ab, wie gut das Modell die zugrunde liegenden Daten beschreibt. Das Bestimmtheitsmaß ist dabei ein nützlicher Indikator für die Anpassungsgüte des Modells, sollte aber immer im Kontext aller Modellannahmen und Modellvalidierungen betrachtet werden.

So viel zur "trockenen" Theorie.

Wie sieht es in der Praxis der Immobilienbewertung in Sachsen aus?

Beginnen möchte ich mit einem Beispiel aus der Praxis der Immobilienbewertung im Freistaat Sachsen:

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Mittelsachsen hat im Dezember 2023 den Grundstücksmarkbericht 2021/2022 zum Stichtag 31.12.2022 veröffentlicht.

Darin sind auch die sog. Sachwertfaktoren abgeleitet und veröffentlicht worden.

Es beginnt schon damit, dass der Gutachterausschuss eine veraltete Formel zur Ermittlung der Sachwertfaktoren verwendet. Er gibt in Abschnitt 6.3 die Formel mit:

Sachwertfaktor (SWF) = Kaufpreis / (vorläufiger) Sachwert

an. Die zutreffende Formel (dies ergibt sich übrigens auch sehr deutlich aus den Muster-Anwendungshinweisen zur Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertA) in Punkt 21..(3).2) ist jedoch

Sachwertfaktor (SWF) = Kaufpreis +/- boG / vorläufiger Sachwert

"boG" bedeutet darin "besondere objektspezifische Grundstückmerkmale". Dies sind gem. § 8 Abs. 3 ImmoWertV 2021:

(Zitat Anfang) "Besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale sind wertbeeinflussende Grundstücksmerkmale, die nach Art oder Umfang erheblich von dem auf dem jeweiligen Grundstücksmarkt Üblichen oder erheblich von den zugrunde gelegten Modellen oder Modellansätzen abweichen. Besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale können insbesondere vorliegen bei 

  1. besonderen Ertragsverhältnissen,
  2. Baumängeln und Bauschäden,
  3. baulichen Anlagen, die nicht mehr wirtschaftlich nutzbar sind (Liquidationsobjekte) und zur alsbaldigen Freilegung anstehen,
  4. Bodenverunreinigungen,
  5. Bodenschätzen sowie
  6. grundstücksbezogenen Rechten und Belastungen.

Die besonderen objektspezifischen Grundstücksmerkmale werden, wenn sie nicht bereits anderweitig berücksichtigt worden sind, erst bei der Ermittlung der Verfahrenswerte insbesondere durch marktübliche Zu- oder Abschläge berücksichtigt. Bei paralleler Durchführung mehrerer Wertermittlungsverfahren sind die besonderen objektspezifischen Grundstücksmerkmale, soweit möglich, in allen Verfahren identisch anzusetzen." (Zitat Ende)

In der Praxis bedeutet dies, dass bei älteren oder schadhaften Gebäuden die Kosten für erforderliche Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen zum Kaufpreis hinzuzurechnen sind.

Dies tun die meisten Gutachterausschüsse aber nicht, weil sie nicht wissen wie man sie in zutreffender Höhe bestimmt.

Übrigens entspricht diese Berechnungsweise auch den Verhältnissen auf dem Grundstücksmarkt. Denn jeder wirtschaftlich denkende Käufer wird die zusätzlich zum Kaufpreis erforderlichen Kosten für Sanierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen in seine Gesamtkalkulation (bspw. auch in seine Baufinanzierung) mit einbeziehen. 

Da die Kosten für diese "boG" eine erhebliche Größenordnung einnehmen können, hat dies eine erhebliche Auswirkung auf die Qualität der statistischen Auswertungen.  

Beispiel 1 - Grundstücksmarktbericht Landkreis Mittelsachsen

Und nun betrachten wir die Praxis im Landkreis Mittelsachsen. Nachfolgend ist das veröffentlichte Diagramm und der Funktionsverlauf der ermittelten Sachwertfaktoren abgedruckt. Bitte lassen Sie das Bild eine kleine Weile wirken:

Sachwertfaktoren Mittelsachsen

Quelle: Grundstücksmarktbericht 2023, Stichtag 31.12.2022, Gutachterausschuss zur Ermittlung von Grundstückswerten im Landkreis Mittelsachsen, Seite 34

Was fällt Ihnen zuerst auf? Das Bestimmtheitsmaß R² der Regressionsfunktion ist mit 0,0053 angegeben, d. h. es liegt nahe bei Null. Dies bedeutet hier: 99,47 % der verwendeten Daten erklären die Regressionsformel gerade nicht.

Was hatte ich oben geschrieben? Zitat: "Ein niedriger R²-Wert bedeutet, dass das Modell nicht viel der Varianz erklärt."

Üblich sind der Grundstücksbewertung Bestimmtheitsmaße zumindest von 0,30 bis 0,50. Alles was darunter liegt ist gelinde gesagt "Schrott". Alles was darüber liegt ist "Goldstandard".

Was fällt Ihnen noch auf? Die veröffentlichte Regressionsfunktion steigt mit steigendem vorläufigen Sachwert in Mittelsachsen an. Das ist nicht plausibel. Sachwertfaktoren fallen in der Praxis mit steigendem vorläufigen Sachwert.

Mit einer befreundeten Kollegin (Dr. Diana Steinbrecher) hatten wir schon im Jahr 2013 im Landkreis Bautzen Sachwertfaktoren abgeleitet. Diese sahen damals (2013) wie folgt aus:

Sachwertfaktoren 2013 Landkreis Bautzen

Sachwertfaktoren 2013 Landkreis Bautzen

Das Bestimmtheitsmaß unserer damaligen Auswertung lag übrigens bei rd. 0,70.

Beispiel 2 - Grundstücksmarktbericht Landkreis Bautzen

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Bautzen hat im Juli 2024 seinen Grundstücksmarktbericht Stand 01.01.2024 veröffentlicht (Beschlussfassung war der 30.07.2024). Der Grundstücksmarktbericht im Landkreis Bautzen wird kostenlos zum Download bereit gestellt.

Im Grundstücksmarktbericht sind ebenfalls Sachwertfaktoren für Ein- und Zweifamilienhausgrundstücke veröffentlicht. 

Das Gute zuerst: Der Gutachterausschuss im Landkreis Bautzen verwendet die richtige Ableitungsformel und berücksichtigt darin auch die sog. boG.

In der Erläuterung steht Folgendes: "nur Kaufpreise ohne besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale". In die Auswertung sind insgesamt 240 nachbewertete Kauffälle zwischen dem 01.01.2022 und 31.12.2023 eingeflossen. Insgesamt sind nach Angaben im Jahr 2022 775 und im Jahr 2023 592 Ein- und Zweifamilienhäuser verkauft worden.

Die Funktionskurve der Sachwertfaktoren stellt der Gutachterausschuss wie folgt dar:

Grundstücksmarktbericht  Landkreis Bautzen

Quelle: Grundstücksmarktbericht Landkreis Bautzen, Stand 01.01.2024, Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Bautzen, Seite 78

Das Bestimmtheitsmaß der Regressionfunktion gibt der Gutachterausschuss mit "mageren" 0,16 an.

In der Vergangenheit lag das Bestimmtheitsmaß der Auswertungen im Landkreis Bautzen deutlich höher. Die Qualität ist in den letzten Jahren bei den Auswertungen bspw. bei den Ein- und Zweifamilienhäusern immer weiter gesunken:

  • Jahr 2014: Bestimmtheitsmaß 0,70,
  • Jahr 2017: Bestimmtheitsmaß 0,43,
  • Jahr 2020: Bestimmtheitsmaß 0,32,
  • Jahr 2022: Bestimmtheitsmaß 0,24,
  • Jahr 2024: Bestimmtheitsmaß 0,16.

Man ist also in 2024 auf dem Tiefpunkt der Qualität bei der Datenauswertung angekommen.

Zudem ist eine lineare Regressionsfunktion verwendet worden. Aus vielen vergleichbaren Auswertung ist allgemein bekannt, dass Sachwertfaktoren eben gerade keinem linearen Funktionsverlauf folgen (siehe Beispiel oben aus 2013) sondern einem nichtlinearen Funktionsverlauf folgen. Warum hat man keine nichtlineare Regressionsanalyse durchgeführt? Fehlt es an entsprechender Software dafür?

Aufgrund des linearen Funktionsverlaufes ist zu befürchten, dass in den Randbereichen bei den Sachwertfaktoren in der Praxis erhebliche Abweichungen auftreten. Dies führt zu unsicheren/ungenauen Wertermittlungsergebnissen.  

Lt. Angaben des Gutachterausschusses im Grundstücksmarktbericht wurden auch alle  Kauffälle ausgeschlossen, die einen Sachwertfaktor unter 0,50 oder über 1,50 haben. Dies ist fachlich falsch, da gerade bei großen vorläufigen Sachwert und geringem Bodenwertniveau auch Sachwertfaktoren von unter 0,50 und bei sehr kleinen Objekten in Gebieten mit hohem Bodenwertniveau über 1,50 auftreten können (siehe Beispiel oben aus 2013).  

Fragen über Fragen...

Mich als Sachverständiger für Immobilienbewertung mit über 30 Jahren Berufserfahrung lassen diese Veröffentlichungen aus Mittelsachsen und Bautzen ratlos zurück. Ich glaube das Beitragsbild sagt es auch aus. 

Ich hatte bereits im Jahr 2018 in einem Blogbeitrag zum Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Mittelsachsen berichtet. Schon damals hatte ich ähnliche Kritik wie heute an der Veröffentlichung eines Grundstücksmarktberichtes geäußert. Ich hatte damals sogar eine Mail an die Geschäftsstelle geschrieben und meine Hilfe angeboten. Eine Antwort auf meine Mail bekam ich allerdings nie.

Hier sind meine weiteren Fragen dazu: 

  • Warum veröffentlicht der Gutachterausschuss in Mittelsachsen bzw. Bautzen solche Daten im Jahr 2023/2024?
  • Wie hoch ist die Qualifizierung der Mitarbeiter der Geschäftsstelle und der Mitglieder des Gutachterausschusses?
  • Geht die Digitalisierung (bzw. moderne Software) an den Gutachterausschüssen in Sachsen vorbei? 
  • Warum setzt sich der Obere Gutachterausschuss im Freistaat Sachsen nicht für eine hinreichende Qualität bzw. offensichtlich sehr notwendige Aus- und Weiterbildung bei den örtlichen Gutachterausschüssen ein?
  • Wie ist es um die Zuverlässigkeit der anderen vom Gutachterausschuss veröffentlichten Daten - bspw. den für die gerade laufende Grundsteuerreform so wichtigen Bodenrichtwerten - bestellt?
  • Warum funktioniert dies in anderen Bundesländern vollkommen reibungslos, bspw. in Rheinland-Pfalz, die einen erstklassigen Landesgrundstückmarktbericht mit fast 300 Seiten herausgeben? 
  • Entspricht das Handeln der Beteiligten wirklich dem vielgepriesenen Slogan "Folge der Wissenschaft"?  
  • Ist das die gewünschte Qualität unserer öffentlichen Verwaltung im Jahr 2024?
  • Können und wollen wir uns als Steuerzahler eine sehr teure öffentliche Verwaltung mit so schlechten Ergebnissen eigentlich "leisten"?

Beantworten Sie sich diese Fragen bitte selbst. Ich bin wirklich ratlos. 

Nach der politischen Wende 1990 hatten wir Ostdeutschen gehofft ,,alles würde im Laufe der Zeit besser". Aber dies scheint auch im Jahr 2024 eine unerfüllte Hoffnung zu bleiben. 

Bau der Eugal-Erdgasleitung hat in Sachsen begonnen 2

Bau der Eugal-Erdgasleitung hat in Sachsen begonnen

Der Bau der EUGAL-Ferngasleitung hat in Sachsen begonnen. Sie wird von der zukünftigen Nordstream 2 aus gespeist werden. 485 km Länge von Greifswald bis nach Deutschneudorf. 3 Mrd. Euro Gesamtkosten. Sie wird weitgehend parallel zur ca. 2008 gebauten Ferngasleitung OPAL verlegt. Fertigstellung EUGAL Strang 1 schon bis Ende 2019!

Rohrdurchmesser 1400 mm. Wandstärke 25 mm. Segment-Länge rd. 20 m. Gewicht ca. 20 t pro Segment.

Gestern in der Nähe von Freiberg (Halsbrücke) ist schon die Rohrbiegemaschine in Einsatz.

Ich hatte über die EUGAL-Ferngasleitung schon hier im Blog einmal berichtet.

IHK Gewerbemietspiegel Chemnitz 2018

IHK veröffentlicht Gewerbemietspiegel 2018 für den Kammerbezirk Chemnitz

Die IHK Chemnitz veröffentlicht nun zum zweiten Mal einen Gewerbemietspiegel für die kreisfreie Stadt Chemnitz sowie die Landkreise Mittelsachsen und Zwickau, den Erzgebirgskreis und den Vogtlandkreis. Für 71 Gemeinden sind nun Orientierungswerte für Gewerbemietpreisverhandlungen verfügbar.

Auf 104 Seiten werden in dem Gewerbemietspiegel Chemnitz 2018 für folgende Gemeinden Gewerbemieten ausgewiesen:

Adorf/Vogtland, Annaberg-Buchholz, Aue, Auerbach/Vogtland, Bad Elster, Brand-Erbisdorf, Burkhardtsdorf, Burgstädt, Chemnitz, Crimmitschau, Crottendorf, Döbeln, Eibenstock, Elsterberg, Eppendorf, Flöha, Frankenberg, Frauenstein, Fraureuth, Freiberg, Glauchau, Halsbrücke, Hartmannsdorf, Hohenstein-Ernstthal, Johanngeorgenstadt, Kirchberg, Langenbernsdorf, Lengenfeld, Leubsdorf, Lichtenstein, Lichtentanne, Limbach-Oberfrohna, Lößnitz, Markneukirchen, Marienberg, Meerane, Mittweida, Mulda, Netzschkau, Neukirchen/Erzgebirge, Neukirchen/Pleiße, Niederfrohna, Niederwiesa, Oberlungwitz, Oederan, Oelsnitz/Erzgebirge, Oelsnitz/Vogtland, Olbernhau, Pausa-Mühltroff, Penig, Plauen, Pockau-Lengefeld, Reichenbach im Vogtland, Rosenbach/Vogtland, Roßwein, Scheibenberg, Schneeberg, Schöneck, Schönheide, Schwarzenberg , St. Egidien, Stollberg, Thermalbad Wiesenbad, Treuen, Waldenburg, Weischlitz, Werdau, Wildenfels, Wilkau-Haßlau, Zwickau und Zwönitz.

Welche Datenbasis liegt dem Gewerbemietspiegel Chemnitz 2018 zugrunde?

Die IHK Chemnitz schreibt in den Erläuterungen zum Gewerbemietspiegel Chemnitz 2018:

„Grundlage für den Gewerbemietspiegel sind belastbare Angaben wie Vertragsabschlüsse regionaler Marktteilnehmer aus den Jahren 2016 und 2017. Damit wird dem Ziel Rechnung getragen, den Mietpreis ohne Beeinflussung durch Wunschmieten abzubilden.

Der Mietspiegel ist eine einfache Mietpreissammlung. Dadurch können alle vorliegenden Daten berücksichtigt und Orientierungswerte für eine größere Anzahl an Kommunen ausgewiesen werden. Der Umfang der Angaben variiert je Gemeinde.

Ergänzt werden die Mietpreisangaben u. a. durch standortbezogene Informationen und Checklisten zur Unterstützung bei der Wahl von Gewerberäumen.“

Die Ausgabe des IHK Gewerbemietspiegels für den Kammerbezirk Chemnitz steht leider nicht als Download und leider auch nicht kostenlos zu Verfügung. Der Gewerbemietspiegel Chemnitz 2018 kann hier als Druckexemplar für 20,00 Euro bestellt werden.

Die Datengrundlage des Gewerbemietspiegels der IHK Chemnitz ist regelmäßig sehr dünn (vor allem in kleinen Gemeinden sind nur einzelne Mietangaben Grundlage) und die Spannenangaben darin sind meistens sehr groß. Deshalb greifen wir bei uns im Büro auf zahlreiche weitere Gewerbemietsammlungen zurück und kaufen auch Daten bei Datendienstleistern wie Geoport, on-geo, Sprengnetter und IndustrielPort. Wenn Sie qualifizierte Gewerbemieten für Ihr Grundstück oder ein Gewerbemietwertgutachten benötigen, sprechen Sie uns einfach an.

Gutachterausschuss Mittelsachsen

Der Gutachterausschuss Mittelsachsen und die Sachwertfaktoren

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Mittelsachsen hat am 28. Februar 2018 den neuen „Bericht zum Grundstücksmarkt im Landkreis Mittelsachsen 2017“ veröffentlicht. Dieser Grundstücksmarktbericht trägt den Stichtag 31.12.2016 und untersucht den Grundstücksmarkt im Landkreis Mittelsachsen in den Jahren 2015 und 2016.

Für uns als Sachverständige sind solche Veröffentlichungen wichtige Bewertungsgrundlage. Für die Veröffentlichung solcher „für die Wertermittlung erforderlichen Daten“ gelten im übrigen auch gesetzliche Vorschriften. Diese finden sich insbesondere in § 193 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) sowie in der Sächsischen Gutachterausschussverordnung (SächsGAVO).

Da solche Veröffentlichungen durch die Gutachterausschüsse i. d. R. nur alle zwei Jahre erscheinen, sind wir als Sachverständige immer gespannt, welche neuen Erkenntnisse sich aus dem örtlichen Grundstücksmarkt (hier Landkreis Mittelsachsen) ableiten lassen. Ein Aspekt ist auch noch, dass die Ausgangsdaten (Kaufpreissammlung, Notarverträge), die nur den Gutachterausschüssen vorliegen, nicht Jedermann zur Verfügung stehen (Datenmonopol).

Vielfach  greifen auch Finanzämter für ihre Bewertungen (Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer, Grunderwerbsteuer, Entnahme aus dem Betriebsvermögen) auf die Daten und Grundstücksmarktberichte der Gutachterausschüsse zurück.

Die Datenqualität ist deshalb einigermaßen wichtig!

Mit Neugier und Begeisterung ging ich also an die Lektüre des neuen Grundstücksmarktberichtes für den Landkreis Mittelsachsen. Insbesondere die neuen Sachwertfaktoren für Einfamilienhäuser im Geschäftsbericht 2017 fanden mein besonderes Interesse. Dabei fielen mir einige Ungereimtheiten auf und so schrieb ich am 08.03.2018 den Vorsitzenden des Gutachterausschusses sowie die Geschäftsstelle mit einer wirklich freundlichen Mail an.

Leider bekam ich bis heute (10.07.2018) keine Antwort auf meine Mail und so stelle ich mein Schreiben hier nachfolgend noch einmal öffentlich in meinen Blog ein. Vielleicht erreicht es auf diese Art und Weise ja so doch noch seine Empfänger und bewegt die Damen und Herren vom Gutachterausschuss Mittelsachsen von Ihrem hohen Roß herabzusteigen und etwas mehr Kritikfähigkeit an den Tag zu legen.

Eine Änderung des Grundstücksmarktberichtes Mittelsachsen ist im übrigen bis heute auch nicht erfolgt.

Zitat meiner Mail vom 08.03.2018

Ihr Grundstücksmarktbericht 2017

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
sehr geehrte Damen und Herren!

Die Veröffentlichung Ihres neuen Grundstücksmarktberichtes 2017 für den Landkreis Mittelsachsen nehme ich zum Anlass, um Ihnen diese E-Mail zu senden.

Mein Name ist Lutz Schneider, ich bin zertifizierter Sachverständiger und Mitglied im Gutachterausschuss im LK Bautzen sowie Mitglied im Oberen Gutachterausschuss im Freistaat. Ich habe auch häufiger im Landkreis Mittelsachsen Verkehrswertgutachten zu erstellen.

Grundsätzlich finde ich es außerordentlich wichtig und deshalb auch sehr begrüßenswert, dass Sie als Gutachterausschuss erstmalig Sachwertfaktoren veröffentlicht haben!!!

Ich möchte Sie trotzdem auf einige Sachverhalte in Ihrer Veröffentlichung hinweisen und Sie bitten, diese zu überprüfen und ggf. zu korrigieren.

Bitte sehen Sie meine Zeilen hier nicht als Kritik an Ihrer Arbeit, sondern eher als kollegiale Unterstützung.

Ich befürchte, dass die von Ihnen ermittelten Sachwertfaktoren, insbesondere von den Finanzämtern in Erbschaft- und Schenkungsteuerangelegenheiten zur Anwendung kommen und wir als freie Sachverständige es schwer haben, dagegen zu argumentieren.

Sie geben auf Seite 29 Ihres Marktberichtes die Formel zur Ableitung des Sachwertfaktors mit:

SWF = Kaufpreis / (vorläufiger) Sachwert

an.

Dies entspricht gerade nicht der Intention der ImmoWertV, denn diese schreibt in § 8 Abs. 2 vor, dass zuerst die Marktanpassung zu erfolgen hat und erst danach die boG zu berücksichtigen sind.

Deshalb lautet die ImmoWertV-konforme Formel zur Ermittlung des Sachwertfaktors:

SWF = Kaufpreis +/- boG / (vorläufiger) Sachwert

Insofern macht es auch keinen Sinn eine Unterteilung in unsanierte, teilsanierte und sanierte Objekte vorzunehmen, weil zum Kaufpreis stets die erforderlichen boG (also alle Sanierungs- und Modernisierungskosten) hinzuzurechnen sind. Dies ist so auch marktkonform, denn ein Käufer würde aller erforderlichen Sanierungskosten zusätzlich zum Kaufpreis berücksichtigen. Letztlich ist dies sein Gesamtaufwand für das Objekt.

Deshalb ist der vorläufige Sachwert stets als „mängelfreier“ Sachwert zu verstehen und vorläufige Sachwerte von unter 100.000 Euro treten nur sehr selten auf (ihre Tabellen reichen bis auf 25.000 Euro hinab).

Weiterhin würde die nicht mehr notwendige Unterteilung in Sanierungsstufen dazu führen, dass Sie in den Auswertungen eine größere Anzahl von Kauffällen hätten, was die statistische Genauigkeit verbessert.

Sie geben auf Seite 30 das Bestimmtheitsmaß der Regression in dem Diagramm mit 0,154 an. Dies ist nicht sonderlich hoch. Wie hoch ist das Bestimmtheitsmaß in ihren anderen Auswertungen?

Weiterhin ist mir folgende sehr unplausible Situation aufgefallen:

Sie teilen auf Seite 34 Sachwertfaktoren für teilsanierte Einfamilienhäuser (freistehend) Baujahr 1950 bis 1974 mit:

In der Praxis würde die Anwendung ihrer Faktoren folgendes bedeuten:

In einer Gemeinde mit einem Bodenwert von 24 Euro/m² gilt folgendes:

Vorl. SW = 300.000 Euro x SWF 0,03 = Verkehrswert = 9.000 Euro.

In der Nachbargemeinde mit einem Bodenwert von 26 Euro/m² gilt dann aber:

Vorl. SW = 300.000 Euro x SWF 0,86 = Verkehrswert = 258.000 Euro.

Dies führt nicht zu marktgerechten Verkehrswerten und der riesige Unterschied ist nicht plausibel!

Deshalb noch einmal meine herzliche Bitte an Sie, eine entsprechende Korrektur vorzunehmen.

Wir wissen aus eigener Erfahrung, wie schwierig die Ableitung der Sachwertfaktoren ist, denn wir haben selbst schon Sachwertfaktoren abgeleitet (Auszug anbei). Dabei haben wir viele Erfahrungen gesammelt und sind auch gern zu einem kollegialen Austausch bereit.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Lutz Schneider
gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 auf deutscher gesetzlicher Grundlage (AkkStelleG) zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung, ZIS Sprengnetter Zert (S).

Wo ist der Grundstücksmarktbericht erhältlich?

Der Grundstücksmarktbericht kann bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses  kostenpflichtig bestellt werden.