Grundstücksbewertung Dresden

Grundstücksbewertung Dresden – Grundstücksmarktbericht Dresden 2021 veröffentlicht

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Landeshauptstadt Dresden hat seinen neuen Grundstücksmarktbericht 2021 (Stichtag 31.12.2020) zum Immobilienmarkt in der Landeshauptstadt Dresden veröffentlicht.

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Landeshauptstadt Dresden hat seinen neuen Grundstücksmarktbericht 2021 (Stichtag 31.12.2020) zum Immobilienmarkt in der Landeshauptstadt Dresden veröffentlicht.

Die Preise für Immobilien und Grundstücke in der Landeshauptstadt Dresden kennen weiter nur eine Richtung: nach oben. Daran ändert auch die Corona-Pandemie nichts.

Grundstücksbewertung Dresden

Nach Angaben des Gutachterausschusses ist der Immobilienumsatz in Dresden im Vergleich zu 2019 um 20 Prozent auf mehr als drei Milliarden Euro gestiegen.

Bei Baugrundstücken für Einfamilienhäuser fällt die Preissteigerung mit fünf Prozent noch moderat aus. Der Quadratmeter kostet 2020 im Durchschnitt 300 Euro. Je nach Lage ergibt sich eine Spanne von 140 bis 640 Euro.

Beim Kauf einer Eigentumswohnung (Neubau, Erstverkauf) müssen durchschnittlich 4.600 Euro pro Quadratmeter gezahlt werden. In der Hafencity liegen die Kaufpreise bei bis zu 7.600 Euro pro Quadratmeter. In der Innenstadt fallen sogar bis zu 8.700 Euro pro Quadratmeter an.

Bedeutung von Grundstücksmarktberichten

Nicht nur für Käufer, Verkäufer und Grundstückseigentümer sind Grundstücksmarktberichte eine wertvolle Informationsquelle, auch für Immobiliensachverständige sind qualifizierte Grundstücksmarktberichte Grundlage ihrer Arbeit. Grundstücksmarktberichte werden für die Erstellung von marktgerechten Verkehrswertermittlungen von Grundstücken zwingend benötigt. Leider ist die Qualität von Grundstücksmarktberichten in Deutschland nicht auf einem einheitlichen Niveau, obwohl das Baugesetzbuch, insbesondere der § 193 Abs. 5 BauGB (siehe Kasten rechts), dies fordert und vorschreibt.

Positiv an dem neuen Dresdener Grundstücksmarktbericht 2021 ist zu nennen:

Es liegen sachgerechte (aus dem Dresdener Grundstücksmarkt abgeleitete) Flächenumrechnungskoeffizienten für Grundstücke/Bodenrichtwerte sowie Umrechnungskoeffizienten zur Berücksichtigung abweichender wertrelevanter Geschossflächenzahlen beim Bodenwert von Mehrfamilienhausgrundstücken vor.

Der Grundstücksmarktbericht in der PDF-Version enthält sogar ein Umrechnungstool. Erläuterungen zu diesem Thema sind auch gesondert und kostenlos (auch mit Berechnungstool) erhältlich.

Es wurden Sachwertfaktoren und Liegenschaftszinssätze für viele Teilmärkte abgeleitet und veröffentlicht. Bei den Sachwertfaktoren wurde erstmals sogar ein Regressionsmodell veröffentlicht.

Verbesserungswürdig sind am neuen Dresdener Grundstücksmarktbericht meiner Meinung nach folgende Punkte:

Auszug Baugesetzbuch (BauGB)

§ 193 Aufgaben des Gutachterausschusse
s

...

(5) Der Gutachterausschuss führt eine Kaufpreissammlung, wertet sie aus und ermittelt Bodenrichtwerte und sonstige zur Wertermittlung erforderliche Daten. Zu den sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten gehören insbesondere

1. Kapitalisierungszinssätze, mit denen die Verkehrswerte von Grundstücken im Durchschnitt marktüblich verzinst werden (Liegenschaftszinssätze), für die verschiedenen Grundstücksarten, insbesondere Mietwohngrundstücke, Geschäftsgrundstücke und gemischt genutzte Grundstücke,

2. Faktoren zur Anpassung der Sachwerte an die jeweilige Lage auf dem Grundstücksmarkt (Sachwertfaktoren), insbesondere für die Grundstücksarten Ein- und Zweifamilienhäuser,

3. Umrechnungskoeffizienten für das Wertverhältnis von sonst gleichartigen Grundstücken, z. B. bei unterschiedlichem Maß der baulichen Nutzung und

4. Vergleichsfaktoren für bebaute Grundstücke, insbesondere bezogen auf eine Raum- oder Flächeneinheit der baulichen Anlage (Gebäudefaktor) oder auf den nachhaltig erzielbaren jährlichen Ertrag (Ertragsfaktor).

Die erforderlichen Daten im Sinne der Sätze 1 und 2 sind den zuständigen Finanzämtern für Zwecke der steuerlichen Bewertung mitzuteilen.

Die Sachwertfaktoren wurden jetzt erstmals mit Hilfe eines Regressionsmodells abgeleitet. Allerdings sind die Bestimmtheitsmaße mit 0,04 (freistehende Ein- und Zweifamilienhäuser) bzw. 0,07 (Doppelhaushälften und Reihenhäuser) mehr als dürftig. Hier sollten die Modelle und Daten hinterfragt und verbessert werden. Wünschenswert wären Bestimmtheitsmaße von größer 0,50.

Liegenschaftszinssätze werden nur als Median/Durchschnittswert und als Spanne angegeben. Eine Gliederung in Restnutzungsdauergruppen ist erfolgt. Da Liegenschaftszinssätze grundsätzlich sehr stark von der Restnutzungsdauer abhängig sind, sollten dazu unbedingt Regressionsanalysen durchgeführt und veröffentlicht werden. 

Grundstücksbewertung Dresden - Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Landeshauptstadt Dresden

Der Gutachterausschuss ist ein selbstständiges, unabhängiges, marktkundiges und an keinerlei Weisungen gebundenes Kollegialgremium mit dem gesetzlichen Auftrag, Transparenz und Verbraucherschutz auf dem Dresdner Grundstücks- und Immobilienmarkt zu schaffen. Rechtsgrundlage sind die §§ 192 ff Baugesetzbuch und die Sächsische Gutachterausschussverordnung.

In der Landeshauptstadt Dresden werden die Mitglieder vom Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften berufen und durch den Oberbürgermeister für die Dauer von fünf Jahren bestellt. Als Mitglieder können nur in der Wertermittlung erfahrene Personen mit besonderer Sachkunde berufen werden.Ferner sind zwei Bedienstete des Finanzamtes vertreten, die in der steuerlichen Bewertung erfahren sind.


Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Landeshauptstadt Dresden veröffentlicht jährlich einen Grundstücksmarktbericht mit Angaben zum Umsatz und Preisniveau in den Teilmärkten unbebaute Grundstücke, bebaute Grundstücke und Wohnungseigentum beziehungsweise Teileigentum.

Zu den sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten gehören insbesondere:

  • Kapitalisierungszinssätze (Liegenschaftszinssätze), 
  • Sachwertfaktoren (Marktanpassungsfaktoren),
  • Umrechnungskoeffizienten und
  • Vergleichsfaktoren bspw. Gebäudefaktoren oder Ertragsfaktoren.

Grundstücksbewertung Dresden - Grundstücksmarktbericht Dresden 2021

Der Grundstücksmarktbericht Dresden 2021 kann nur kostenpflichtig über die Mailadresse geoservice@dresden.de bestellt werden.
 
Der Dresdener Grundstücksmarktbericht erscheint jährlich. Das Baugesetzbuch schreibt vor, dass Grundstücksmarktberichte mindestens alle zwei Jahre zu veröffentlichen sind.

Weitere Informationen zum Grundstücksmarkt in der Landeshauptstadt Dresden bekommen Sie hier: 

Landeshauptstadt Dresden
Amt für Geodaten und Kataster
WTC
Ammonstraße 74
01067 Dresden

5. Etage / Zimmer 5802
Telefon: 0351 4884071
Fax: 0351 4883961
E-Mail: grundstückswertermittlung@dresden.de

Grundstücksbewertung Dresden - Aktuelle Bodenrichtwerte

Bodenrichtwert für Bauland

Die aktuellen Dresdener Bodenrichtwerte (Stichtag 31.12.2020) (und auch rückwirkende Bodenrichtwerte vergangener Jahre) für das Stadtgebiet der Landeshauptstadt Dresden können kostenfrei über den vorstehenden Link aus dem Themenstadtplan abgerufen werden. Zur Bedienung des Themenstadtplans bei Bodenrichtwerten steht ein Hilfevideo zu Verfügung.

Örtliche Umrechnungskoeffizienten

Erläuterungen zur Anpassung der Bodenrichtwerte an abweichende Grundstücksgrößen (Ein- und Zweifamilienhausgrundstücke) sowie zur Anpassung abweichender baulicher Grundstücksausnutzungen (wertrelevante Geschossflächenzahlen für Mehrfamilienhausgrundstücke) können kostenlos in einer Erläuterung mit Berechnungsfunktion als PDF-Datei herunter geladen werden.

Grundstücksbewertung Dresden – Grundstücksmarktbericht Dresden 2021 veröffentlicht 1

Bodenrichtwerte für Land- und Forstwirtschaft

Die aktuellen Bodenrichtwerte (Stichtag 31.12.2020) für landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Grundstücke  in der Landeshauptstadt Dresden können ebenfalls kostenfrei in einem Begleitheft als PDF-Datei heruntergeladen werden. 

Grundstücksbewertung Dresden – Grundstücksmarktbericht Dresden 2021 veröffentlicht 2

Was sind eigentlich Bodenrichtwerte?

Bodenrichtwerte sind gemäß § 196 Baugesetzbuch durchschnittliche Lagewerte für den Boden unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungszustandes (zum Beispiel Flächen der Land- und Forstwirtschaft, Bauerwartungsland, baureifes Land). Sie werden mindestens alle zwei Jahre ermittelt. Bodenrichtwerte werden in Euro pro Quadratmeter angegeben.

In bebauten Gebieten sind die Bodenrichtwerte mit dem Wert ermittelt, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre.

Bodenrichtwerte sind u.a. auch in der steuerlichen Bewertung bei Erbschaft- und Schenkungssteuer sowie künftig bei der Grundsteuer von Bedeutung.


Quelle: Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Landeshauptstadt Dresden


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Grundstücksbewertung - Preise für Wohnimmobilien

Grundstücksbewertung – Preisentwicklung von Wohnimmobilien in Deutschland

Grundstücksbewertung - Die Preise für Wohnimmobilien in Deutschland lagen gemäß aktuellem Häuserpreisindex des Statistischen Bundesamtes im 4. Quartal 2020 durchschnittlich 8,1 % höher als im Vorjahresquartal. Die Preise für Wohnungen, Ein- und Zweifamilienhäuser stiegen gegenüber dem 3. Quartal 2020 um durchschnittlich 2,6 %. Damit setzt sich der Trend steigender Wohnimmobilienpreise trotz der andauernden Corona-Pandemie wie bereits in den vergangenen Quartalen fort.

Grundstücksbewertung - Preisentwicklung Ein- und Zweifamilienhäuser

Grundstücksbewertung: Ein- und Zweifamilienhäuser verteuerten sich im 4. Quartal besonders deutlich gegenüber dem Vorjahresquartal. So stiegen die Häuserpreise sowohl in den sieben größten Metropolen (Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt, Stuttgart und Düsseldorf) als auch in den ländlichen Kreisen jeweils um rund 10 % und mehr (Metropolen: +12,1 %, dünn besiedelte ländliche Kreise: +11,0 %, dichter besiedelte ländliche Kreise: +9,8 %). In städtischen Kreisen erhöhten sich die Häuserpreise gegenüber dem Vorjahresquartal um 7,0 %.

Grundstücksbewertung - Preisentwicklung Eigentumswohnungen

Auch Eigentumswohnungen verteuerten sich in der Stadt und auf dem Land weiter, wenn auch etwas weniger deutlich als Häuser. Die stärkste Preissteigerung für Eigentumswohnungen wurde in dichter besiedelten ländlichen Kreisen beobachtet (+8,9 %), den geringsten Anstieg verzeichneten städtische Kreise mit 5,7 %. 

Grundstücksbewertung - Preisentwicklung Wohnimmobilien

Grundstücksbewertung - Preise für Wohnimmobilien

Mit der aktuellen Veröffentlichung wurde das Ergebnis des 3. Quartals 2020 für den bundesweiten Häuserpreisindex um 0,1 Prozentpunkte bezogen auf die Veränderungsrate zum Vorjahresquartal revidiert (vorläufiger Wert: +7,8 %, revidierter Wert: +7,9 %). In einzelnen Fällen, zum Beispiel für Häuser in Metropolen, lagen die Revisionsdifferenzen deutlich höher. Diese Revisionen werden regelmäßig durchgeführt, um nachträgliche Meldungen von Transaktionsdaten noch berücksichtigen zu können.

Quelle: Pressemitteilung Nr. 154 des Statistischen Bundesamtes (Destatis) vom 29.03.2021

Der Häuserpreisindex von Destatis

Der Häuserpreisindex (HPI) von Destatis bildet die Preisentwicklung von Einfamilienhäusern und Zweifamilienhäusern sowie von Eigentumswohnungen, die von privaten Haushalten erworben werden, ab. Der Häuserpreisindex (HPI) wird seit 2015 regelmäßig quartalsweise vom Statistischen Bundesamt veröffentlicht.

Datengrundlage für den Häuserpreisindex

Der Häuserpreisindex (HPI) von Destatis wird auf Grundlage von Transaktionsdaten der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Deutschland berechnet. In Deutschland sind Notare dazu verpflichtet, die Kaufverträge über den Erwerb/Verkauf einer Immobilie an den lokal zuständigen Gutachterausschuss zu übermitteln.

Die Gutachterausschüsse geben die in dem Vertrag enthaltenen Informationen in ihre Kaufpreissammlungen ein und erfragen soweit erforderlich zusätzlich weitere Informationen bei den Käufern, wie etwa das Alter der Immobilie. Diese Daten werden von den Gutachterausschüssen z. B. für lokale Marktberichte ausgewertet.

Alle zwei Jahre wird außerdem ein Immobilienmarktbericht für Deutschland erstellt. Die Gutachterausschüsse übermitteln quartalsweise die Daten über Käufe von Wohnimmobilien wie Preise und Eigenschaften der verkauften Immobilien online an das Statistische Bundesamt (Destatis).


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Grundstücksmarktbericht Leipzig 2020

Grundstücksbewertung Leipzig – Grundstücksmarktbericht Leipzig 2020 veröffentlicht

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Leipzig hat seinen neuen Grundstücksmarktbericht 2020 (Stichtag 31.12.2020) zum Immobilienmarkt in der Stadt Leipzig veröffentlicht.

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Leipzig hat seinen neuen Grundstücksmarktbericht 2020 (Stichtag 31.12.2020) zum Immobilienmarkt in der Stadt Leipzig veröffentlicht.

Der Gutachterausschuss ist ein selbstständiges und unabhängiges Gremium und analysiert, dokumentiert und veröffentlicht die Entwicklungen auf dem Leipziger Grundstücksmarkt.

Der Gutachterausschuss in der Stadt Leipzig ist eine unabhängige Behörde, deren Geschäftsstelle beim Amt für Geoinformation und Bodenordnung der Stadt Leipzig angesiedelt ist.

Der Grundstücksmarktbericht Leipzig 2020 enthält eine übersichtliche Zusammenfassung des gesamten Geschehens auf dem Leipziger Grundstücksmarkt bzw. Immobilienmarkt. Der Grundstücksmarktbericht richtet sich insbesondere an Makler, Banken und Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken. Hierin finden sich auch die erforderlichen Angaben für eine Grundstücksbewertung in Leipzig. Aber auch private Interessenten können dem Marktbericht wichtige Informationen entnehmen, insbesondere über:

Grundstücksmarktbericht Leipzig 2020
  • die Preisentwicklung am Grundstücksmarkt,
  • die Durchschnittspreise für Ein- und Zweifamiliengrundstücke,
  • die Durchschnittspreise von Eigentumswohnungen,
  • Umrechnungskoeffizienten  und
  • sonstige zur Wertermittlung erforderliche Daten.

Grundstücksbewertung Leipzig - Grundstücksmarktbericht Leipzig 2020

Der Grundstücksmarktbericht Leipzig 2020 kann kostenfrei über den vorstehenden Link als PDF-Datei herunter geladen werden.

Der Leipziger Stadtrat hatte im Oktober 2020 für eine kostenfreie Veröffentlichung des Grundstücksmarktberichtes votiert. Bisher wurde eine Schutzgebühr erhoben. Der Bericht wird auch künftig – in der Regel jeweils zu Beginn des jeweils zweiten Quartals – kostenfrei zum Download zur Verfügung gestellt.

Der Leipziger Grundstücksmarktbericht erscheint jährlich. Das Baugesetzbuch schreibt vor, dass Grundstücksmarktberichte mindestens alle zwei Jahre zu veröffentlichen sind.

Weitere Informationen zum Grundstücksmarkt in der Stadt Leipzig bekommen Sie hier: 

Stadt Leipzig
Geschäftsstelle Gutachterausschuss
Stadthaus
Burgplatz 1
04109 Leipzig
Tel.: 0341 123-5072
Fax: 0341 123-5015
E-Mail: gutachterausschuss@leipzig.de

Grundstücksbewertung Leipzig - Aktuelle Bodenrichtwerte

Der aktuellen Bodenrichtwerte (und auch rückwirkende Bodenrichtwerte vergangener Jahre) für das Stadtgebiet von Leipzig können ebenfalls kostenfrei über den vorstehenden Link abgerufen werden.

Quelle: Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Leipzig


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Schlaglicht Markt 2021 Chemnitz-Dresden-Leipzig

Schlaglicht Immobilienmarkt 2021 Chemnitz – Dresden – Leipzig veröffentlicht

Schlaglicht Immobilienmarkt - Der Obere Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Freistaat Sachsen hat einen neuen Immobilienmarktbericht "Schlaglicht Markt 2021 Chemnitz - Dresden - Leipzig" (Stichtag 31.12.2020) veröffentlicht.

Der Immobilienmarkt in den sächsischen Großstädten Chemnitz, Dresden und Leipzig

Schlaglicht Immobilienmarkt - Der Obere Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Freistaat Sachsen hat im März 2021 erstmalig in Zusammenarbeit mit den örtlichen Gutachterausschüssen in den kreisfreien sächsischen Großstädten Chemnitz, Dresden und Leipzig einen kurzen, hochaktuellen Überblick zur Immobilienmarktentwicklung im Jahr 2020 veröffentlicht.

Das "Schlaglicht Markt 2021 Chemnitz - Dresden - Leipzig" stellt eine zeitnahe Momentaufnahme mit ausgewählten Eckdaten der drei kreisfreien Städte Chemnitz, Dresden und Leipzig zum Jahresbeginn 2021 als Vorschau und Ergänzung zu dem später erscheinenden Grundstücksmarktbericht Freistaat Sachsen und den Berichten der dreizehn örtlichen Gutachterausschüsse im Freistaat Sachsen dar.

Der Obere Gutachterausschuss berichtet in dem Marktbericht über aktuelle Tendenzen der Immobilienmarktentwicklung (Transaktionen und Preise) in den sächsischen Großstädten Chemnitz, Dresden und Leipzig.

Schlaglicht Markt 2021 Chemnitz-Dresden-Leipzig

Seit März 2020 hat die Corona-Pandemie das Leben in Deutschland an vielen Stellen verändert. Welche Auswirkungen es auf den Immobilienmarkt im Freistaat Sachsen auf den einzelnen Teilmärkten kurz und langfristig geben wird, ist auch von den lokalen Gegebenheiten und überregionale Rahmenbedingungen abhängig. Trotz der Corona-Pandemie sind die Preise in den Großstädten Chemnitz, Dresden und Leipzig im Berichtsjahr 2020 weiter gestiegen.

Pandemiebedingte Einbußen am Grundstücksmarkt sind in den drei sächsischen Großstädten Chemnitz, Dresden und Leipzig bisher nicht feststellbar, es wird hier weiterhin stark in Immobilien investiert. Die Gesamtumsatzzahlen überschritten in den Kreisfreien Städten zwar selten das Niveau des Jahres 2019, aber es zeichnet sich in den Teilmärkten, insbesondere bei Baugrundstücken, im individuellen Wohnungsbau sowie dem Wohnungs- und Teileigentum, ein steigendes Preisniveau ab.

Schlaglicht Immobilienmarkt 2021 Chemnitz - Dresden - Leipzig

Das "Schlaglicht Markt 2021 Chemnitz - Dresden - Leipzig" kann kostenfrei als PDF-Datei über den vorstehenden Link beim Oberen Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Freistaat Sachsen heruntergeladen werden werden.

Eine Pressemitteilung (Medieninformation) des Freistaates Sachsen liefert weitere Informationen. Diese Medieninformation steht auch als PDF-Datei "Schlaglicht Markt 2021 - Der Immobilienmarkt in den Großstädten Chemnitz, Dresden und Leipzig" zu Verfügung.

Die Gutachterausschüsse im Freistaat Sachsen

Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte sind selbstständige, unabhängige und nicht an Weisungen gebundene Kollegialgremien. Im Freistaat Sachsen werden die ehrenamtlich tätigen Gutachter der dreizehn örtlichen Gutachterausschüsse von den jeweils zuständigen Landräten bzw. Oberbürgermeistern für die Dauer von fünf Jahren bestellt. Der Obere Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Freistaat Sachsen ist ein mit öffentlichen Aufgaben betrautes Kollegialorgan unabhängiger Gutachter, das seiner Tätigkeit unparteiisch und aus freier Überzeugung nachkommt. Die Geschäftsstelle ist bei der oberen Vermessungsbehörde, im Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen ansässig.

Quelle: Oberer Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Freistaat Sachsen


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Grundstücksmarktbericht Chemnitz 2021

Grundstücksbewertung Chemnitz – Grundstücksmarktbericht Chemnitz 2021 und neue Bodenrichtwerte veröffentlicht

Grundstücksbewertung Chemnitz - Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Chemnitz hat seinen neuen Grundstücksmarktbericht 2021 (Stichtag 31.12.2020) zum Immobilienmarkt sowie neue Bodenrichtwerte 2021 (Stichtag 31.12.2020) veröffentlicht.

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Chemnitz hat seinen neuen Grundstücksmarktbericht 2021 (Stichtag 31.12.2020) zum Immobilienmarkt sowie neue Bodenrichtwerte 2021 (Stichtag 31.12.2020) veröffentlicht.

Der Gutachterausschuss ist ein selbstständiges und unabhängiges Gremium und analysiert, dokumentiert und veröffentlicht seit 1992 die Entwicklung des Chemnitzer Grundstücksmarktes.

Zur Vorbereitung und Durchführung seiner Tätigkeit bedient sich der Gutachterausschuss einer Geschäftsstelle, die dem städtischen Vermessungsamt der Stadtverwaltung Chemnitz angegliedert ist.

Der Gutachterausschuss erfüllt folgende Aufgaben:

Grundstücksmarktbericht Chemnitz 2021
  • Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung,
  • Ermittlung und Veröffentlichung von Bodenrichtwerten,
  • Ermittlung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten (u. a. Liegenschaftszinssätze, Indexreihen, Ertragsfaktoren, Gebäudefaktoren etc.),
  • Ermittlung von besonderen Richtwerten (Bodenanfangswerte in städtebaulichen Sanierungsgebieten, Marktrichtwerte),
  • Erstellung des Grundstücksmarktberichts.

  • Mit der vorliegenden Veröffentlichung des Grundstücksmarktberichtes 2021 berichtet der Gutachterausschuss der Stadt Chemnitz zum 29. Male über den Grundstücksmarkt bzw. Immobilienmarkt in der kreisfreien Stadt Chemnitz. Die Daten (notarielle Grundstückskaufverträge) des Jahres 2020 sind Grundlage dieser Publikation.

    Die Bodenrichtwerte sind zum Ende des Berichtsjahres 2020 durch den Gutachterausschuss ermittelt worden.

    Der Gutachterausschuss der Stadt Chemnitz erfüllt schon seit Jahren die erhöhten Anforderungen der am 1. Juli 2010 in Kraft getretenen Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) an die „Sonstigen zur Wertermittlung erforderlichen Daten“.

    Inhaltlich wird der Grundstücksmarktbericht immer weiter den neuen Erfordernissen angepasst. Auch in diesem Jahr werden die Übersichten, die Grundlage der Datenauswertungen für den Immobilienmarktbericht Deutschland, herausgegeben durch den Arbeitskreis der Oberen Gutachterausschüsse in der Bundesrepublik, wieder mit dargestellt.

    Der Grundstücksmarktbericht 2021 und die weiteren Veröffentlichungen wurden abschließend am 3. Februar 2021 vom Gutachterausschuss beraten und beschlossen.

    Grundstücksmarktberichte werden regelmäßig durch Sachverständige für die Grundstücksbewertung in Chemnitz benötigt.

    Grundstücksbewertung Chemnitz - Grundstücksmarktbericht Chemnitz 2021

    Der Grundstücksmarktbericht Chemnitz 2021 sowie die Marktrichtwertkarte können nur kostenpflichtig über die Geschäftsstelle des Chemnitz Gutachterausschusses angefordert werden.

    Sie sind als Papierexemplar oder als elektronische PDF-Datei lieferbar. Die Kosten richten sich nach der aktuellen Gebührenordnung der Stadt Chemnitz.

    Bestellungen und weitere Informationen bekommen Sie hier: 

    Stadt Chemnitz
    Städtisches Vermessungsamt
    Geschäftsstelle Gutachterausschuss
    Technisches Rathaus
    Friedensplatz 1
    09111 Chemnitz
    Tel.: 0371 488-6203
    Fax: 0371 488-6299
    E-Mail: gutachterausschuss@stadt-chemnitz.de

    Grundstücksbewertung Chemnitz - Bodenrichtwerte Chemnitz 2021

    Aktuellen Bodenrichtwerte Chemnitz 2021 (Stichtag 31.12.2020) können entweder in der Bodenrichtwertkarte der Stadt Chemnitz oder in der Bodenrichtwertkarte des Oberen Gutachterausschusses im Freistaat Sachsen kostenlos eingesehen werden.

    Quelle: Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Chemnitz


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    Grundstücksmarktbericht Chemnitz 2020 und neue Bodenrichtwerte veröffentlicht 3

    Grundstücksmarktbericht Chemnitz 2020 und neue Bodenrichtwerte veröffentlicht

    Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Chemnitz hat seinen neuen Grundstücksmarktbericht 2020 (Stichtag 31.12.2019) sowie neue Bodenrichtwerte 2020 (Stichtag 31.12.2019) veröffentlicht.

    Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Chemnitz hat seinen neuen Grundstücksmarktbericht 2020 (Stichtag 31.12.2019) sowie neue Bodenrichtwerte 2020 (Stichtag 31.12.2019) veröffentlicht.

    Der Gutachterausschuss ist ein selbstständiges und unabhängiges Gremium und analysiert, dokumentiert und veröffentlicht seit 1992 die Entwicklung des Chemnitzer Grundstücksmarktes.

    Zur Vorbereitung und Durchführung seiner Tätigkeit bedient sich der Gutachterausschuss einer Geschäftsstelle, die dem städtischen Vermessungsamt der Stadtverwaltung Chemnitz angegliedert ist.

    Der Gutachterausschuss erfüllt folgende Aufgaben:

    Grundstücksmarktbericht Chemnitz 2020 und neue Bodenrichtwerte veröffentlicht 4
  • Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung,
  • Ermittlung und Veröffentlichung von Bodenrichtwerten,
  • Ermittlung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten (u. a. Liegenschaftszinssätze, Indexreihen, Ertragsfaktoren, Gebäudefaktoren),
  • Ermittlung von besonderen Richtwerten (Bodenanfangswerte in städtebaulichen Sanierungsgebieten, Marktrichtwerte),
  • Erstellung des Grundstücksmarktberichts.
  • Grundstücksmarktbericht Chemnitz 2020

    Der Grundstücksmarktbericht Chemnitz 2020 sowie die Marktrichtwertkarte können nur kostenpflichtig über die Geschäftsstelle des Chemnitz Gutachterausschusses angefordert werden.

    Sie sind als Papierexemplar oder als elektronische PDF-Datei lieferbar. Die Kosten richten sich nach der aktuellen Gebührenordnung der Stadt Chemnitz.

    Bestellungen und weitere Informationen bekommen Sie hier: 

    Stadt Chemnitz
    Städtisches Vermessungsamt
    Geschäftsstelle Gutachterausschuss
    Technisches Rathaus
    Friedensplatz 1
    09111 Chemnitz
    Tel.: 0371 488-6203
    Fax: 0371 488-6299
    E-Mail: gutachterausschuss@stadt-chemnitz.de

    Bodenrichtwerte Chemnitz 2020

    Aktuellen Bodenrichtwerte Chemnitz 2020 (Stichtag 31.12.2019) können entweder in der Bodenrichtwertkarte der Stadt Chemnitz oder in der Bodenrichtwertkarte des Oberen Gutachterausschusses im Freistaat Sachsen kostenlos eingesehen werden.


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    Treffen der Vorsitzenden der Sprengnetter Expertengremien 5

    Treffen der Vorsitzenden der Sprengnetter Expertengremien

    Gestern, am 22.08.2018, trafen sich in Berlin-Mitte im Sprengnetter Schulungszentrum Mohrenstraße 22 / Gendarmenmarkt die Vorsitzenden der Sprengnetter Expertengremien aus ganz Deutschland. Als Vorsitzender des Expertengremiums in der Region Oberlausitz nahm ich gern an dem Treffen teil.Treffen der Vorsitzenden der Sprengnetter Expertengremien 6

    Dr.-Ing. Jürgen Gante von der Marktforschungsabteilung der Sprengnetter GmbH informierte die anwesenden Vorsitzenden über die Neuerungen und Entwicklungen auf dem deutschen Immobilienmarkt. Wertvolle Informationen für Sachverständige, die die marktgerechte Immobilienbewertung ernst nehmen.

    70 Sprengnetter Expertengremien in Deutschland

    Rund 500 qualifizierte Bewertungssachverständige sind bundesweit flächendeckend in rund 70 Expertengremien organisiert. Gemeinsames Ziel der Bewertungssachverständigen und Sprengnetter-Immobilienbewertung ist, die eigene Marktkompetenz systematisch weiter auszubauen und in einem Netzwerk marktkonforme Daten für die Bewertung von Immobilien abzuleiten.

    Sie würdigen die veröffentlichten Daten und Informationen kritisch und werten realisierte Kaufpreise von Objekten, die durch Sachverständige von innen und außen besichtigt und unter Berücksichtigung gegebener Besonderheiten (Rechte, Belastungen, Bodenwertanpassungen etc.) bewertet wurden (sog. 1a-Daten), aus.

    Auf der Grundlage dieser Ergebnisse bzw. der abgeleiteten (gerichtlich geeigneten) Daten werden Immobilienbewertungen noch aktueller, genauer und sicherer.

    Da alle Auswertungen bundesweit in einem Modell erfolgen, sind zudem überregionale Vergleiche möglich. Somit tragen die Daten der Expertengremien als optimale Ergänzung zu den sonstigen veröffentlichten Marktdaten (z. B. der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte) wesentlich zur Transparenz auf den deutschen Immobilienmärkten bei.

    Hohe Anforderungen an die Zuverlässigkeit der Mitglieder

    Alle Mitglieder verpflichten sich zur Einhaltung ethischer Standards. Damit sind insbesondere die Gewissenhaftigkeit und Objektivität der Mitglieder garantiert.

     

    grundstücksmarktbericht brandenburg

    Oberer Gutachterausschuss in Brandenburg stellt Grundstücksmarktbericht 2017 vor

    Der Obere Gutachterausschuss für Grundstückswerte hat am 12.06.2018 den neuen Grundstücksmarktbericht 2017 für das Land Brandenburg beschlossen.

    Der Obere Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Land Brandenburg informiert mit diesem jährlich erscheinenden Bericht über das Geschehen am Immobilienmarkt im Land Brandenburg und liefert eine zusammenfassende Ergänzung zu den Marktberichten der 16 regionalen Gutachterausschüsse für Grundstückswerte. Ziel ist die Stärkung der Markttransparenz für alle Interessenten des Grundstücksmarktes. Datengrundlage dieses Berichtes sind die bei den regionalen Gutachterausschüssen für den Berichtszeitraum 2017 bis zum 15. Februar 2018 registrierten Kaufverträge und die vergleichend herangezogene Auswertung der Altverträge der vorherigen Jahre. Aus der zentralen Kaufpreissammlung, die die Geschäftsstelle des Oberen Gutachterausschusses als Duplikat der regionalen Kaufpreissammlungen führt, werden Umsätze, Preisniveaus, Preisentwicklungen und sonstige für die Wertermittlung erforderliche Daten abgeleitet und in diesem Bericht präsentiert.

    In Anbetracht der variablen Interessenlage der Nutzer des Marktberichtes wird allgemein über die Aufgaben des Oberen Gutachterausschusses informiert und aufgezeigt, welches Datenmaterial den Betrachtungen zu Grunde liegt und zur Beantwortung spezieller Fragestellungen nutzbar gemacht werden kann.

    Für uns Sachverständige, die im Land Brandenburg bewerten, sind die Einzeluntersuchungen des Oberen Gutachterausschusses zu Liegenschaftszinssätzen, Ufergrundstücken sowie den Flächen für erneuerbare Energien besonders interessant.

    Fazit

    Der neue Grundstücksmarktbericht 2017 ist ein „Muss“ für alle auf dem Immobilienmarkt in Brandenburg tätigen Akteure.  Der Bericht ist wie in jedem Jahr gut strukturiert, bietet jede Menge Informationen zum Brandenburger Immobilienmarkt und ich bin der Meinung die 45,00 € sind gut investiert.

    Verfügbarkeit und Bestellmöglichkeit

    Der Grundstücksmarktbericht 2017 ist über „Geobroker – Der Internetshop des LGB“ ab sofort für 45,00 € online zu bestellen.

     

    Gutachterausschuss Mittelsachsen

    Der Gutachterausschuss Mittelsachsen und die Sachwertfaktoren

    Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Mittelsachsen hat am 28. Februar 2018 den neuen „Bericht zum Grundstücksmarkt im Landkreis Mittelsachsen 2017“ veröffentlicht. Dieser Grundstücksmarktbericht trägt den Stichtag 31.12.2016 und untersucht den Grundstücksmarkt im Landkreis Mittelsachsen in den Jahren 2015 und 2016.

    Für uns als Sachverständige sind solche Veröffentlichungen wichtige Bewertungsgrundlage. Für die Veröffentlichung solcher „für die Wertermittlung erforderlichen Daten“ gelten im übrigen auch gesetzliche Vorschriften. Diese finden sich insbesondere in § 193 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) sowie in der Sächsischen Gutachterausschussverordnung (SächsGAVO).

    Da solche Veröffentlichungen durch die Gutachterausschüsse i. d. R. nur alle zwei Jahre erscheinen, sind wir als Sachverständige immer gespannt, welche neuen Erkenntnisse sich aus dem örtlichen Grundstücksmarkt (hier Landkreis Mittelsachsen) ableiten lassen. Ein Aspekt ist auch noch, dass die Ausgangsdaten (Kaufpreissammlung, Notarverträge), die nur den Gutachterausschüssen vorliegen, nicht Jedermann zur Verfügung stehen (Datenmonopol).

    Vielfach  greifen auch Finanzämter für ihre Bewertungen (Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer, Grunderwerbsteuer, Entnahme aus dem Betriebsvermögen) auf die Daten und Grundstücksmarktberichte der Gutachterausschüsse zurück.

    Die Datenqualität ist deshalb einigermaßen wichtig!

    Mit Neugier und Begeisterung ging ich also an die Lektüre des neuen Grundstücksmarktberichtes für den Landkreis Mittelsachsen. Insbesondere die neuen Sachwertfaktoren für Einfamilienhäuser im Geschäftsbericht 2017 fanden mein besonderes Interesse. Dabei fielen mir einige Ungereimtheiten auf und so schrieb ich am 08.03.2018 den Vorsitzenden des Gutachterausschusses sowie die Geschäftsstelle mit einer wirklich freundlichen Mail an.

    Leider bekam ich bis heute (10.07.2018) keine Antwort auf meine Mail und so stelle ich mein Schreiben hier nachfolgend noch einmal öffentlich in meinen Blog ein. Vielleicht erreicht es auf diese Art und Weise ja so doch noch seine Empfänger und bewegt die Damen und Herren vom Gutachterausschuss Mittelsachsen von Ihrem hohen Roß herabzusteigen und etwas mehr Kritikfähigkeit an den Tag zu legen.

    Eine Änderung des Grundstücksmarktberichtes Mittelsachsen ist im übrigen bis heute auch nicht erfolgt.

    Zitat meiner Mail vom 08.03.2018

    Ihr Grundstücksmarktbericht 2017

    Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
    sehr geehrte Damen und Herren!

    Die Veröffentlichung Ihres neuen Grundstücksmarktberichtes 2017 für den Landkreis Mittelsachsen nehme ich zum Anlass, um Ihnen diese E-Mail zu senden.

    Mein Name ist Lutz Schneider, ich bin zertifizierter Sachverständiger und Mitglied im Gutachterausschuss im LK Bautzen sowie Mitglied im Oberen Gutachterausschuss im Freistaat. Ich habe auch häufiger im Landkreis Mittelsachsen Verkehrswertgutachten zu erstellen.

    Grundsätzlich finde ich es außerordentlich wichtig und deshalb auch sehr begrüßenswert, dass Sie als Gutachterausschuss erstmalig Sachwertfaktoren veröffentlicht haben!!!

    Ich möchte Sie trotzdem auf einige Sachverhalte in Ihrer Veröffentlichung hinweisen und Sie bitten, diese zu überprüfen und ggf. zu korrigieren.

    Bitte sehen Sie meine Zeilen hier nicht als Kritik an Ihrer Arbeit, sondern eher als kollegiale Unterstützung.

    Ich befürchte, dass die von Ihnen ermittelten Sachwertfaktoren, insbesondere von den Finanzämtern in Erbschaft- und Schenkungsteuerangelegenheiten zur Anwendung kommen und wir als freie Sachverständige es schwer haben, dagegen zu argumentieren.

    Sie geben auf Seite 29 Ihres Marktberichtes die Formel zur Ableitung des Sachwertfaktors mit:

    SWF = Kaufpreis / (vorläufiger) Sachwert

    an.

    Dies entspricht gerade nicht der Intention der ImmoWertV, denn diese schreibt in § 8 Abs. 2 vor, dass zuerst die Marktanpassung zu erfolgen hat und erst danach die boG zu berücksichtigen sind.

    Deshalb lautet die ImmoWertV-konforme Formel zur Ermittlung des Sachwertfaktors:

    SWF = Kaufpreis +/- boG / (vorläufiger) Sachwert

    Insofern macht es auch keinen Sinn eine Unterteilung in unsanierte, teilsanierte und sanierte Objekte vorzunehmen, weil zum Kaufpreis stets die erforderlichen boG (also alle Sanierungs- und Modernisierungskosten) hinzuzurechnen sind. Dies ist so auch marktkonform, denn ein Käufer würde aller erforderlichen Sanierungskosten zusätzlich zum Kaufpreis berücksichtigen. Letztlich ist dies sein Gesamtaufwand für das Objekt.

    Deshalb ist der vorläufige Sachwert stets als „mängelfreier“ Sachwert zu verstehen und vorläufige Sachwerte von unter 100.000 Euro treten nur sehr selten auf (ihre Tabellen reichen bis auf 25.000 Euro hinab).

    Weiterhin würde die nicht mehr notwendige Unterteilung in Sanierungsstufen dazu führen, dass Sie in den Auswertungen eine größere Anzahl von Kauffällen hätten, was die statistische Genauigkeit verbessert.

    Sie geben auf Seite 30 das Bestimmtheitsmaß der Regression in dem Diagramm mit 0,154 an. Dies ist nicht sonderlich hoch. Wie hoch ist das Bestimmtheitsmaß in ihren anderen Auswertungen?

    Weiterhin ist mir folgende sehr unplausible Situation aufgefallen:

    Sie teilen auf Seite 34 Sachwertfaktoren für teilsanierte Einfamilienhäuser (freistehend) Baujahr 1950 bis 1974 mit:

    In der Praxis würde die Anwendung ihrer Faktoren folgendes bedeuten:

    In einer Gemeinde mit einem Bodenwert von 24 Euro/m² gilt folgendes:

    Vorl. SW = 300.000 Euro x SWF 0,03 = Verkehrswert = 9.000 Euro.

    In der Nachbargemeinde mit einem Bodenwert von 26 Euro/m² gilt dann aber:

    Vorl. SW = 300.000 Euro x SWF 0,86 = Verkehrswert = 258.000 Euro.

    Dies führt nicht zu marktgerechten Verkehrswerten und der riesige Unterschied ist nicht plausibel!

    Deshalb noch einmal meine herzliche Bitte an Sie, eine entsprechende Korrektur vorzunehmen.

    Wir wissen aus eigener Erfahrung, wie schwierig die Ableitung der Sachwertfaktoren ist, denn wir haben selbst schon Sachwertfaktoren abgeleitet (Auszug anbei). Dabei haben wir viele Erfahrungen gesammelt und sind auch gern zu einem kollegialen Austausch bereit.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr

    Lutz Schneider
    gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 auf deutscher gesetzlicher Grundlage (AkkStelleG) zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung, ZIS Sprengnetter Zert (S).

    Wo ist der Grundstücksmarktbericht erhältlich?

    Der Grundstücksmarktbericht kann bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses  kostenpflichtig bestellt werden.