Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Landeshauptstadt Dresden hat seinen neuen Grundstücksmarktbericht 2021 (Stichtag 31.12.2020) zum Immobilienmarkt in der Landeshauptstadt Dresden veröffentlicht.
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Landeshauptstadt Dresden hat seinen neuen Grundstücksmarktbericht 2021 (Stichtag 31.12.2020) zum Immobilienmarkt in der Landeshauptstadt Dresden veröffentlicht.
Die Preise für Immobilien und Grundstücke in der Landeshauptstadt Dresden kennen weiter nur eine Richtung: nach oben. Daran ändert auch die Corona-Pandemie nichts.
Nach Angaben des Gutachterausschusses ist der Immobilienumsatz in Dresden im Vergleich zu 2019 um 20 Prozent auf mehr als drei Milliarden Euro gestiegen.
Bei Baugrundstücken für Einfamilienhäuser fällt die Preissteigerung mit fünf Prozent noch moderat aus. Der Quadratmeter kostet 2020 im Durchschnitt 300 Euro. Je nach Lage ergibt sich eine Spanne von 140 bis 640 Euro.
Beim Kauf einer Eigentumswohnung (Neubau, Erstverkauf) müssen durchschnittlich 4.600 Euro pro Quadratmeter gezahlt werden. In der Hafencity liegen die Kaufpreise bei bis zu 7.600 Euro pro Quadratmeter. In der Innenstadt fallen sogar bis zu 8.700 Euro pro Quadratmeter an.
Bedeutung von Grundstücksmarktberichten
Nicht nur für Käufer, Verkäufer und Grundstückseigentümer sind Grundstücksmarktberichte eine wertvolle Informationsquelle, auch für Immobiliensachverständige sind qualifizierte Grundstücksmarktberichte Grundlage ihrer Arbeit. Grundstücksmarktberichte werden für die Erstellung von marktgerechten Verkehrswertermittlungen von Grundstücken zwingend benötigt. Leider ist die Qualität von Grundstücksmarktberichten in Deutschland nicht auf einem einheitlichen Niveau, obwohl das Baugesetzbuch, insbesondere der § 193 Abs. 5 BauGB (siehe Kasten rechts), dies fordert und vorschreibt.
Positiv an dem neuen Dresdener Grundstücksmarktbericht 2021 ist zu nennen:
Es liegen sachgerechte (aus dem Dresdener Grundstücksmarkt abgeleitete) Flächenumrechnungskoeffizienten für Grundstücke/Bodenrichtwerte sowie Umrechnungskoeffizienten zur Berücksichtigung abweichender wertrelevanter Geschossflächenzahlen beim Bodenwert von Mehrfamilienhausgrundstücken vor.
Der Grundstücksmarktbericht in der PDF-Version enthält sogar ein Umrechnungstool. Erläuterungen zu diesem Thema sind auch gesondert und kostenlos (auch mit Berechnungstool) erhältlich.
Es wurden Sachwertfaktoren und Liegenschaftszinssätze für viele Teilmärkte abgeleitet und veröffentlicht. Bei den Sachwertfaktoren wurde erstmals sogar ein Regressionsmodell veröffentlicht.
Verbesserungswürdig sind am neuen Dresdener Grundstücksmarktbericht meiner Meinung nach folgende Punkte:
Auszug Baugesetzbuch (BauGB)
§ 193 Aufgaben des Gutachterausschusses
...
(5) Der Gutachterausschuss führt eine Kaufpreissammlung, wertet sie aus und ermittelt Bodenrichtwerte und sonstige zur Wertermittlung erforderliche Daten. Zu den sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten gehören insbesondere
1. Kapitalisierungszinssätze, mit denen die Verkehrswerte von Grundstücken im Durchschnitt marktüblich verzinst werden (Liegenschaftszinssätze), für die verschiedenen Grundstücksarten, insbesondere Mietwohngrundstücke, Geschäftsgrundstücke und gemischt genutzte Grundstücke,
2. Faktoren zur Anpassung der Sachwerte an die jeweilige Lage auf dem Grundstücksmarkt (Sachwertfaktoren), insbesondere für die Grundstücksarten Ein- und Zweifamilienhäuser,
3. Umrechnungskoeffizienten für das Wertverhältnis von sonst gleichartigen Grundstücken, z. B. bei unterschiedlichem Maß der baulichen Nutzung und
4. Vergleichsfaktoren für bebaute Grundstücke, insbesondere bezogen auf eine Raum- oder Flächeneinheit der baulichen Anlage (Gebäudefaktor) oder auf den nachhaltig erzielbaren jährlichen Ertrag (Ertragsfaktor).
Die erforderlichen Daten im Sinne der Sätze 1 und 2 sind den zuständigen Finanzämtern für Zwecke der steuerlichen Bewertung mitzuteilen.
Die Sachwertfaktoren wurden jetzt erstmals mit Hilfe eines Regressionsmodells abgeleitet. Allerdings sind die Bestimmtheitsmaße mit 0,04 (freistehende Ein- und Zweifamilienhäuser) bzw. 0,07 (Doppelhaushälften und Reihenhäuser) mehr als dürftig. Hier sollten die Modelle und Daten hinterfragt und verbessert werden. Wünschenswert wären Bestimmtheitsmaße von größer 0,50.
Liegenschaftszinssätze werden nur als Median/Durchschnittswert und als Spanne angegeben. Eine Gliederung in Restnutzungsdauergruppen ist erfolgt. Da Liegenschaftszinssätze grundsätzlich sehr stark von der Restnutzungsdauer abhängig sind, sollten dazu unbedingt Regressionsanalysen durchgeführt und veröffentlicht werden.
Grundstücksbewertung Dresden - Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Landeshauptstadt Dresden
Der Gutachterausschuss ist ein selbstständiges, unabhängiges, marktkundiges und an keinerlei Weisungen gebundenes Kollegialgremium mit dem gesetzlichen Auftrag, Transparenz und Verbraucherschutz auf dem Dresdner Grundstücks- und Immobilienmarkt zu schaffen. Rechtsgrundlage sind die §§ 192 ff Baugesetzbuch und die Sächsische Gutachterausschussverordnung.
In der Landeshauptstadt Dresden werden die Mitglieder vom Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften berufen und durch den Oberbürgermeister für die Dauer von fünf Jahren bestellt. Als Mitglieder können nur in der Wertermittlung erfahrene Personen mit besonderer Sachkunde berufen werden.Ferner sind zwei Bedienstete des Finanzamtes vertreten, die in der steuerlichen Bewertung erfahren sind.
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Landeshauptstadt Dresden veröffentlicht jährlich einen Grundstücksmarktbericht mit Angaben zum Umsatz und Preisniveau in den Teilmärkten unbebaute Grundstücke, bebaute Grundstücke und Wohnungseigentum beziehungsweise Teileigentum.
Zu den sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten gehören insbesondere:
- Kapitalisierungszinssätze (Liegenschaftszinssätze),
- Sachwertfaktoren (Marktanpassungsfaktoren),
- Umrechnungskoeffizienten und
- Vergleichsfaktoren bspw. Gebäudefaktoren oder Ertragsfaktoren.
Grundstücksbewertung Dresden - Grundstücksmarktbericht Dresden 2021
Der Grundstücksmarktbericht Dresden 2021 kann nur kostenpflichtig über die Mailadresse geoservice@dresden.de bestellt werden.
Der Dresdener Grundstücksmarktbericht erscheint jährlich. Das Baugesetzbuch schreibt vor, dass Grundstücksmarktberichte mindestens alle zwei Jahre zu veröffentlichen sind.
Weitere Informationen zum Grundstücksmarkt in der Landeshauptstadt Dresden bekommen Sie hier:
Landeshauptstadt Dresden
Amt für Geodaten und Kataster
WTC
Ammonstraße 74
01067 Dresden
5. Etage / Zimmer 5802
Telefon: 0351 4884071
Fax: 0351 4883961
E-Mail: grundstückswertermittlung@dresden.de
Grundstücksbewertung Dresden - Aktuelle Bodenrichtwerte
Bodenrichtwert für Bauland
Die aktuellen Dresdener Bodenrichtwerte (Stichtag 31.12.2020) (und auch rückwirkende Bodenrichtwerte vergangener Jahre) für das Stadtgebiet der Landeshauptstadt Dresden können kostenfrei über den vorstehenden Link aus dem Themenstadtplan abgerufen werden. Zur Bedienung des Themenstadtplans bei Bodenrichtwerten steht ein Hilfevideo zu Verfügung.
Örtliche Umrechnungskoeffizienten
Erläuterungen zur Anpassung der Bodenrichtwerte an abweichende Grundstücksgrößen (Ein- und Zweifamilienhausgrundstücke) sowie zur Anpassung abweichender baulicher Grundstücksausnutzungen (wertrelevante Geschossflächenzahlen für Mehrfamilienhausgrundstücke) können kostenlos in einer Erläuterung mit Berechnungsfunktion als PDF-Datei herunter geladen werden.
Bodenrichtwerte für Land- und Forstwirtschaft
Die aktuellen Bodenrichtwerte (Stichtag 31.12.2020) für landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Grundstücke in der Landeshauptstadt Dresden können ebenfalls kostenfrei in einem Begleitheft als PDF-Datei heruntergeladen werden.
Was sind eigentlich Bodenrichtwerte?
Bodenrichtwerte sind gemäß § 196 Baugesetzbuch durchschnittliche Lagewerte für den Boden unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungszustandes (zum Beispiel Flächen der Land- und Forstwirtschaft, Bauerwartungsland, baureifes Land). Sie werden mindestens alle zwei Jahre ermittelt. Bodenrichtwerte werden in Euro pro Quadratmeter angegeben.
In bebauten Gebieten sind die Bodenrichtwerte mit dem Wert ermittelt, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre.
Bodenrichtwerte sind u.a. auch in der steuerlichen Bewertung bei Erbschaft- und Schenkungssteuer sowie künftig bei der Grundsteuer von Bedeutung.
Quelle: Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Landeshauptstadt Dresden