Immobilienbewertung Gemeinbedarfsflächen

Immobilienbewertung Gemeinbedarfsflächen

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Die Bewertung von Immobilien ist ein komplexes Feld, das je nach Art des Objekts unterschiedliche Ansätze und Methoden erfordert.

Besonders herausfordernd ist die Wertermittlung von künftigen, bleibenden oder abgehenden Gemeinbedarfsflächen vgl. § 44 Immobilienwertermittlungsverordnung 2021 (ImmoWertV 21). 

Gemeinbedarfsflächen, die für öffentliche Zwecke wie Wasserwerke, Schulen oder Verkehrsflächen genutzt werden, unterliegen spezifischen rechtlichen und methodischen Rahmenbedingungen, die eine fundierte Expertise erfordern. 

Immobilienbewertung Gemeinbedarfsflächen

Immobilienbewertung Gemeinbedarfsflächen

In diesem Artikel beleuchten wir die rechtlichen Besonderheiten der Immobilienbewertung von Gemeinbedarfsflächen in Großstädten wie Berlin, Dresden, Chemnitz, Leipzig oder den Bundesländern Sachsen, Brandenburg, Thüringen oder Sachsen-Anhalt, die Herausforderungen, die sich dabei, und die entscheidende Rolle zertifizierter Sachverständiger in diesem Prozess.

Überblick über die Immobilienbewertung von Gemeinbedarfsflächen

Gemeinbedarfsflächen sind Grundstücke, die einer dauerhaften öffentlichen Zweckbindung unterliegen und somit dem privaten Gewinnstreben entzogen sind.

Sie dienen der Allgemeinheit und umfassen Flächen wie Wasserwerke, Schulen, Krankenhäuser, Verkehrsflächen oder Grünanlagen. Gemeinbedarfsflächen haben regelmäßig keinen klassischen Marktwert im Sinne eines Verkehrswerts.

Das Beispiel eines Wasserwerks beispielsweise zeigt, dass solche Flächen oft von öffentlichen Bedarfsträgern wie den örtlichen Wasserbetrieben genutzt werden und eine spezifische Funktion erfüllen, die nicht ohne Weiteres geändert werden kann. Die Bewertung erfolgt dann unter der Prämisse einer „bleibenden Gemeinbedarfsnutzung“, da das Wasserwerk weiterhin für die örtliche Trinkwasserversorgung wird.

Rechtliche Besonderheiten der Bewertung von Gemeinbedarfsflächen

Die Bewertung von Gemeinbedarfsflächen ist durch eine Vielzahl rechtlicher Vorgaben und Besonderheiten geprägt, die im Gutachten detailliert beschrieben werden:

  • Abgrenzung vom klassischen Verkehrswert
    Da Gemeinbedarfsflächen dem allgemeinen Grundstücksmarkt entzogen sind, kann ihr Wert nicht wie bei privatwirtschaftlich nutzbaren Grundstücken über den Marktpreis ermittelt werden. Stattdessen wird ein bedarfsträgerspezifischer Wert ermittelt, der die Interessen des öffentlichen Trägers berücksichtigt.
  • Historisches Beschaffungswertprinzip
    Häufig wird der Wert einer Gemeinbedarfsfläche nach dem historischen Beschaffungswertprinzip ermittelt, das in § 44 ImmoWertV 21 für bleibende Gemeinbedarfsflächen vorgesehen ist. Dieses Prinzip berücksichtigt die historischen Anschaffungskosten und passt sie an den Zustand zum Bewertungsstichtag an.
  • Klassifikation und Nutzung
    Die ImmoWertV 2021 unterscheidet zwischen bleibenden, abgehenden und künftigen Gemeinbedarfsflächen. Das o. g. Beispiel Wasserwerk fällt in die Kategorie der bleibenden Gemeinbedarfsflächen, da die Nutzung als Wasserwerk fortgeführt wird. Im Falle eines Wechsels des Bedarfsträgers (z. B. von einer öffentlichen Einrichtung zu einer anderen) eine unentgeltliche Übertragung möglich ist, da solche Flächen in der Regel keinen Ertrag abwerfen, sondern Kosten verursachen.
  • Rechtliche Rahmenbedingungen
    Die Bewertung von Gemeinbedarfsflächen stützt sich auf Vorschriften wie die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2021), die Wertermittlungsrichtlinien (WertR 2006) und das Baugesetzbuch (BauGB). 
  • Besonderheiten bei der Wertermittlung
    Bei der Bewertung von Gemeinbedarfsflächen besteht häufig die Besonderheit, dass klassische Bewertungsmethoden wie die Vergleichswert- oder Ertragswertmethode bei Gemeinbedarfsflächen nicht anwendbar sind. Stattdessen kommen „Hilfskonstruktionen“ wie das historische Beschaffungswertprinzip oder das Ersatzbeschaffungsprinzip zum Einsatz. Ansätze wie die Bewertung nach Umgebungsbebauung oder pauschalierte Prozentsätze werden als ungeeignet abgelehnt, da sie zu sachlich nicht vertretbaren Ergebnissen führen würden.

Herausforderungen bei der Immobilienbewertung von Gemeinbedarfsflächen

Die Immobilienbewertung von Gemeinbedarfsflächen ist aus mehreren Gründen äußerst komplex:

  • Eingeschränkte Datenbasis: Da Gemeinbedarfsflächen nicht auf dem freien Markt gehandelt werden, fehlen vergleichbare Transaktionsdaten, die bei der Bewertung herangezogen werden könnten. Das Gutachten zeigt, dass der Sachverständige auf Informationen des Auftraggebers angewiesen ist, da eine Besichtigung der Innenräume des Wasserwerks aus Sicherheitsgründen nicht möglich war.
  • Spezifische Nutzung: Die dauerhafte Zweckbindung schränkt die Nutzungsmöglichkeiten ein. Im Fall des angeführten Wasserwerks ist eine Umnutzung (z. B. zu Wohnzwecken) nicht vorgesehen, was die Bewertung zusätzlich erschwert.
  • Rechtliche Komplexität: Die Vielzahl an Vorschriften und die Notwendigkeit, historische Werte zu berücksichtigen, erfordern ein tiefes Verständnis der rechtlichen Rahmenbedingungen. Zudem müssen Sachverständige die spezifischen Anforderungen des Bewertungsstichtags einhalten. 

Die Rolle zertifizierter Sachverständiger bei der Immobilienbewertung von Gemeinbedarfsflächen

Die Bewertung von Gemeinbedarfsflächen erfordert ein hohes Maß an Fachkenntnis, das nur zertifizierte Sachverständige mitbringen. Zertifizierte Sachverständige zeichnen sich durch folgende Qualifikationen aus:

  • Umfassende Ausbildung: Die Zertifizierung umfasst Kenntnisse in wirtschaftlichen, rechtlichen, bautechnischen und mathematischen Aspekten der Immobilienbewertung. 
  • Spezialisierung auf komplexe Bewertungen: Zertifizierte Sachverständige sind darauf spezialisiert, auch ungewöhnliche Objekte wie Gemeinbedarfsflächen zu bewerten. Sie kennen die spezifischen rechtlichen Vorgaben und können die erforderlichen Hilfskonstruktionen anwenden.
  • Qualitätssicherung: Durch die Zertifizierung wird sichergestellt, dass der Sachverständige regelmäßig an Weiterbildungen teilnimmt und seine Kompetenzen auf dem neuesten Stand hält. Dies ist besonders wichtig, da sich die rechtlichen Rahmenbedingungen (z. B. ImmoWertV) ständig weiterentwickeln.

Warum „normale“ Sachverständige bei der Immobilienbewertung von Gemeinbedarfsflächen oft überfordert sind

„Normale“ Sachverständige, die nicht über eine spezifische Zertifizierung oder Erfahrung in der Bewertung von Gemeinbedarfsflächen verfügen, stoßen bei solchen Aufgaben schnell an ihre Grenzen:

  • Fehlendes Fachwissen: Die Bewertung von Gemeinbedarfsflächen erfordert ein tiefes Verständnis von spezifischen Vorschriften wie der ImmoWertV, dem BauGB und der Rechtsprechung. Ohne dieses Wissen können falsche Bewertungsmethoden angewendet werden, was zu ungenauen Ergebnissen führt.
  • Erkennen der Gemeinbedarfseigenschaft: "Normale" Sachverständige erkennen häufig bei der Immobilienbewertung von Gemeinbedarfsflächen noch nicht einmal, dass es sich um ein Gemeinbedarfsgrundstück handelt. Fehlbewertungen sind dann die Konsequenz. 
  • Komplexität der Methodik: Die Anwendung von Hilfskonstruktionen wie dem historischen Beschaffungswertprinzip ist komplex und erfordert Erfahrung. Ein Sachverständiger ohne entsprechende Schulung könnte beispielsweise ungeeignete Ansätze wie die Bewertung nach Umgebungsbebauung wählen, was im Gutachten ausdrücklich als unzulässig bezeichnet wird.
  • Mangelnde Ressourcen: Zertifizierte Sachverständige arbeiten oft mit einem Team, das bei der Beschaffung von Unterlagen, der Erstellung von Aufmaßen und der Datenanalyse unterstützt. Ein „normaler“ Sachverständiger hat oft nicht die Kapazitäten, solche umfangreichen Gutachten von mehr als 100 Seiten mit zahlreichen Anlagen zu erstellen.
  • Haftungsrisiken: Fehler in der Bewertung können erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen haben, insbesondere bei öffentlichen Auftraggebern. Zertifizierte Sachverständige sind besser darauf vorbereitet, solche Risiken zu minimieren.

Fazit: Immobilienbewertung von Gemeinbedarfsflächen

Die Bewertung von Gemeinbedarfsflächen ist ein hochkomplexes Feld, das spezifisches Fachwissen, rechtliche Expertise und methodische Präzision erfordert.

Zertifizierte Sachverständige spielen dabei eine zentrale Rolle, da sie über die notwendige Ausbildung, Erfahrung und Ressourcen verfügen, um den besonderen Anforderungen gerecht zu werden.

Für öffentliche Bedarfsträger und andere Auftraggeber ist die Beauftragung eines zertifizierten Sachverständigen daher unerlässlich, um eine rechtlich fundierte und präzise Wertermittlung sicherzustellen. „Normale“ Sachverständige sind mit der Komplexität solcher Aufgaben häufig überfordert, was die Bedeutung von Zertifizierungen und Spezialisierungen in diesem Bereich unterstreicht.

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Immobilienbewertung bei Enteignung

Immobilienbewertung bei Enteignung

Immobilienbewertung bei Enteignung

Immobilienbewertung bei Enteignung

Enteignungen sind ein sensibles Thema, das sowohl Grundstückseigentümer als auch öffentliche Institutionen betrifft.

Wenn der Staat oder eine öffentliche Körperschaft wie ein Gewässerverband Grundstücke oder Rechte daran für öffentliche Projekte benötigt – etwa für den Bau eines Wasserbauwerks oder einer Straße – greift oft das Instrument der Enteignung.

Doch wie wird der Wert eines Grundstücks in solchen Fällen ermittelt, und welche Rolle spielen zertifizierte Sachverständige bei der Bestimmung der Enteignungsentschädigung? 

Immobilienbewertung bei Enteignung

Immobilienbewertung bei Enteignung

Dieser Artikel beleuchtet die Besonderheiten der Immobilienbewertung bei Enteignungen in Großstädten wie BerlinDresdenChemnitzLeipzig oder den Bundesländern SachsenBrandenburgThüringen oder Sachsen-Anhalt und erklärt, warum diese Aufgabe häufig „normale“ Sachverständige überfordert.

Überblick über die Immobilienbewertung bei Enteignung

Eine Enteignung ist der Eingriff in das Eigentum eines Grundstückseigentümers durch den Staat oder eine öffentliche Körperschaft, um ein öffentliches Interesse zu wahren. Beispiele sind Infrastrukturprojekte wie Straßenbau, Hochwasserschutzmaßnahmen oder der Ausbau öffentlicher Einrichtungen. 

Nach deutschem Recht, insbesondere dem Baugesetzbuch (BauGB), haben betroffene Eigentümer Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Diese Entschädigung umfasst sowohl den Verlust von Rechten (§ 95 Abs. 1 BauGB) als auch sonstige Vermögensnachteile (§ 96 Abs. 1 BauGB), die durch das Projekt entstehen. Die Ermittlung dieser Entschädigung erfordert eine präzise Immobilienbewertung, die weit über eine einfache Marktpreisanalyse hinausgeht.

Besonderheiten bei der Immobilienbewertung bei Enteignung

Die Bewertung eines Grundstücks im Rahmen einer Enteignung unterscheidet sich erheblich von einer herkömmlichen Verkehrswertermittlung, wie sie etwa bei einem Immobilienverkauf durchgeführt wird. Folgende Aspekte sind besonders zu beachten:

  • Rechtsgrundlagen und Methodik
    Die Bewertung basiert auf den Vorschriften des BauGB. Für den Rechtsverlust – etwa wenn eine Dienstbarkeit eingetragen oder ein Teil des Grundstücks dauerhaft entzogen wird – wird häufig die sogenannte Differenzwertmethode angewendet. Diese Methode vergleicht den Verkehrswert des Grundstücks vor und nach dem Eingriff, um den Wertverlust zu ermitteln. 

Zusätzlich werden sonstige Vermögensnachteile berücksichtigt, die durch temporäre Einschränkungen entstehen. Häufig führen monatelange Bauphasen zu Einschränkungen in der Nutzung des Restgrundstücks, wofür ebenfalls eine Entschädigung zu zahlen ist. Solche Berechnungen erfordern ein tiefes Verständnis der rechtlichen Grundlagen und Erfahrung in der Anwendung spezifischer Bewertungsmethoden.

  • Temporäre Nutzungseinschränkungen
    Ein zentraler Aspekt bei Enteignungen ist die Berücksichtigung von Beeinträchtigungen während der Bauphase. Dies kann insbesondere bei der Vermietung des Restgrundstückes vorkommen, was in dem Bauzeitraum zu Einnahmeausfällen führen kann. Die Bewertung solcher temporärer Nachteile erfordert eine detaillierte Analyse der Nutzungssituation und der wirtschaftlichen Auswirkungen.
  • Berücksichtigung privatrechtlicher und öffentlich-rechtlicher Belastungen
    Grundstücke sind oft mit Belastungen wie Vorkaufsrechten, Dienstbarkeiten oder öffentlich-rechtlichen Einschränkungen (z. B. Denkmalschutz) behaftet. Im Gutachten sind solche Belastungen zu identifizieren und entsprechend zu würdigen. Solche Faktoren beeinflussen den Verkehrswert und müssen präzise in die Bewertung einfließen.
  • Wertermittlungsstichtag und Qualitätsstichtag
    Ein einheitlicher Stichtag für die Bewertung ist entscheidend, da sich Marktwerte und Bedingungen ändern können. Häufig müssen Wertermittlungsstichtag und Qualitätsstichtag unterschiedlich gewählt werden. Dies gewährleistet eine konsistente Basis für die Bewertung.

Die Rolle zertifizierter Sachverständiger bei der Immobilienbewertung bei Enteignung 

Die Komplexität der Immobilienbewertung bei Enteignungen erfordert den Einsatz von zertifizierten Sachverständigen, wie im Beispiel Lutz Schneider, der gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert ist. Diese Zertifizierung stellt sicher, dass der Sachverständige über die notwendige Fachkompetenz, Methodenkenntnis und Erfahrung verfügt, um eine fundierte und rechtlich abgesicherte Bewertung durchzuführen.

Zertifizierte Sachverständige wie Schneider spielen eine zentrale Rolle aus mehreren Gründen:

  • Umfassende Analyse: Ein Gutachten zur Ermittlung der Enteignungsentschädigung umfasst häufig 100 und mehr Seiten plus zahlreiche Anlagen und behandelt alle relevanten Aspekte – von der Lagebeschreibung über die Bodenwertermittlung bis hin zu rechtlichen Belastungen. Diese Detailtiefe ist notwendig, um eine faire Entschädigung zu gewährleisten.
  • Rechtliche Expertise: Die Anwendung von Vorschriften wie § 95 und § 96 BauGB erfordert ein tiefes Verständnis der rechtlichen Rahmenbedingungen. Zertifizierte Sachverständige sind darauf spezialisiert, solche Vorschriften korrekt anzuwenden und die Bewertung gerichtsfest zu dokumentieren.
  • Interdisziplinäres Wissen: Enteignungsbewertungen erfordern Kenntnisse in Immobilienbewertung, Recht, Bauwesen und oft auch Umweltfragen (z. B. Altlasten oder Bodendenkmale). Zertifizierte Sachverständige sind für diese interdisziplinäre Arbeit qualifiziert.
  • Unabhängigkeit und Objektivität: Zertifizierte Sachverständige arbeiten unabhängig und gewährleisten eine objektive Bewertung, die sowohl den Interessen des Eigentümers als auch des Auftraggebers gerecht wird.

Warum „normale“ Sachverständige bei der Immobilienbewertung bei Enteignung oft überfordert sind

Erfahrung im Bereich Enteignung hat, durchaus in der Lage sein mag, den Verkehrswert einer Immobilie für einen Verkauf zu ermitteln, stößt er bei Enteignungsbewertungen schnell an seine Grenzen. Die Gründe dafür sind vielfältig:

  • Komplexität der rechtlichen Rahmenbedingungen: Enteignungen sind ein stark reguliertes Feld mit spezifischen gesetzlichen Anforderungen. Ohne tiefgehende Kenntnisse des BauGB und der einschlägigen Rechtsprechung können Fehler in der Bewertung entstehen, die rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
  • Spezifische Bewertungsmethoden: Methoden wie die Differenzwertmethode oder die Berücksichtigung temporärer Nutzungseinschränkungen sind auf Enteignungsfälle zugeschnitten und erfordern Erfahrung in deren Anwendung. Ein Sachverständiger, der diese Methoden nicht regelmäßig anwendet, kann Schwierigkeiten haben, sie korrekt umzusetzen.
  • Detailtiefe und Umfang: Die Bewertung bei einer Enteignung erfordert eine umfassende Analyse, die weit über eine einfache Marktpreisermittlung hinausgeht. Im Trebbiner Fall wurden Aspekte wie Bodendenkmale, privatrechtliche Belastungen und temporäre Nutzungseinschränkungen detailliert untersucht – ein Aufwand, der die Kapazitäten eines nicht spezialisierten Sachverständigen oft übersteigt.
  • Interdisziplinäre Anforderungen: Die Bewertung erfordert Kenntnisse in verschiedenen Fachbereichen, die ein „normaler“ Sachverständiger möglicherweise nicht in der nötigen Tiefe besitzt. Zertifizierte Sachverständige hingegen sind durch ihre Ausbildung und Erfahrung besser auf diese Anforderungen vorbereitet.

Fazit: Immobilienbewertung bei Enteignung

Die Immobilienbewertung bei Enteignungen ist ein komplexes und anspruchsvolles Feld, das spezifische Kenntnisse und Erfahrungen erfordert. Zertifizierte Sachverständige spielen dabei eine unverzichtbare Rolle, da sie die rechtlichen, methodischen und praktischen Anforderungen einer solchen Bewertung erfüllen können. Sie gewährleisten eine faire und nachvollziehbare Entschädigung, die sowohl den Eigentümern als auch den öffentlichen Auftraggebern gerecht wird.

Für Grundstückseigentümer, die von einer Enteignung betroffen sind, ist es daher ratsam, auf die Expertise eines zertifizierten Sachverständigen zu setzen.

Nur so kann sichergestellt werden, dass alle relevanten Aspekte – vom Rechtsverlust über temporäre Nutzungseinschränkungen bis hin zu privatrechtlichen Belastungen – korrekt berücksichtigt werden.

Ein „normaler“ Sachverständiger mag in anderen Kontexten kompetent sein, doch die Komplexität einer Enteignungsbewertung erfordert spezialisierte Fachkenntnisse, die über das übliche Maß hinausgehen.

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Immobilienbewertung von Erbbaurechten

Immobilienbewertung von Erbbaurechten

Immobilienbewertung von Erbbaurechten

Immobilienbewertung von Erbbaurechten

Das Erbbaurecht ermöglicht es, auf fremdem Land zu bauen, ohne es zu besitzen. Die gesetzlichen Grundlagen sind im Erbbaurechtsgesetz (ErbbauRG) geregelt. Es ist vererbbar und übertragbar, oft von öffentlichen Einrichtungen und Kirchen genutzt, um Einnahmen zu erzielen, während der Eigentümer das Land behält.

Die Immobilienbewertung von Erbbaurechten unterscheidet sich, da Land und Recht separat bewertet werden. Wichtige Faktoren sind die verbleibende Laufzeit, der Erbbauzins und die Entschädigung am Ende, was standardisierte Methoden wie den Vergleichswertansatz erschwert.

Immobilienbewertung von Erbbaurechten

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Dieser Artikel beleuchtet die relevanten Aspekte der Immobilienbewertung von Erbbaurechten in Großstädten wie Berlin, Dresden, Chemnitz, Leipzig oder den Bundesländern Sachsen, Brandenburg, Thüringen oder Sachsen-Anhalt, ergänzt durch praxisnahe Beispiele, und unterstreicht die Bedeutung zertifizierter Sachverständiger.

Überblick über die Bewertung von Erbbaurechten

Das Erbbaurecht, geregelt im Erbbaurechtsgesetz (ErbbauRG), ist ein vererb- und übertragbares Recht, das dem Halter erlaubt, auf fremdem Land ein Bauwerk zu errichten oder zu unterhalten, meist gegen Zahlung eines regelmäßigen Erbbauzinses.

Es wird häufig von Kommunen, Kirchen, Stiftungen und privaten Eigentümern genutzt, um das Land zu behalten und dennoch Einnahmen zu generieren, während der Erbbauberechtigte Immobilien nutzen kann, ohne das Grundstück zu kaufen. Die Laufzeit beträgt typischerweise 50 bis 99 Jahre und wird im Grundbuch eingetragen, was es vergleichbar mit Grundbesitz macht.

Rechtliche Grundlagen und rechtliche Aspekte der Immobilienbewertung von Erbbaurechten

  • Definition und Einrichtung: Das Erbbaurecht ist ein dingliches Recht, das durch Vereinbarung und Eintragung im Grundbuch (Abteilung II) eingerichtet wird (§ 1 Abs. 1, § 11 Abs. 1 ErbbauRG). Es muss ranghöchstes Recht sein (§ 10 Abs. 1 ErbbauRG) und kann unbefristet oder befristet sein, mit einem separaten Erbbaugrundbuch (§ 14 ErbbauRG).
  • Beendigung und Heimfall: Das Recht endet durch Ablauf der Frist (§ 27 ErbbauRG) oder durch beiderseitige Vereinbarung (§ 26 ErbbauRG). Beim Ablauf fällt das Bauwerk an den Grundstückseigentümer zurück, mit einer Entschädigung für den Erbbauberechtigten, mindestens zwei Drittel des Marktwerts bei sozialem Wohnungsbau (§ 27 Abs. 2 ErbbauRG). Heimfall tritt bei Pflichtverletzungen ein, mit möglicher Weiterveräußerung des Rechts (§ 2 Ziff. 4, §32 ErbbauRG).
  • Erbbauzins: Der Erbbauzins, typischerweise 2-8% des Bodenwerts, wird regelmäßig gezahlt und kann durch Wertsicherungsklauseln angepasst werden, oft unter Berücksichtigung des Preisangaben- und Preisklauselgesetzes (§ 9a ErbbauRG).

Besonderheiten bei der Immobilienbewertung

Die Bewertung von Erbbaurechten ist komplex, da sie zwei wirtschaftliche Einheiten berücksichtigt: das Recht selbst und das belastete Grundstück. Schlüsselfaktoren sind:

  • Restlaufzeit: Die verbleibende Laufzeit, z. B. 20 Jahre bei einer Immobilie, beeinflusst den Wert stark; kürzere Zeiträume reduzieren ihn.
  • Erbbauzins: Die Höhe des regelmäßig angepassten Erbbauzinses ist ausschlaggebend, was die laufenden Kosten erhöht und den Wert senkt.
  • Entschädigung: Am Ende der Laufzeit muss der Grundstückseigentümer einen Prozentsatz des Gebäudewerts entschädigen, was die Bewertung stark beeinflusst.
  • Anpassungsklauseln: Sieht ein Vertrag bspw. die Anpassung des Erbbauzinses an den Verbraucherpreisindex vor, so beeinflusst dies die zukünftigen Kosten erheblich.

Die Bewertungsmethoden wie das Vergleichswertverfahren sind oft unpraktisch wegen fehlender Vergleichsdaten. Zur Anwendung kommen deshalb häufig speziell auf das Erbbaurecht angepasste Verfahren der Ertrags- und der Sachwertermittlung.  

Rolle der zertifizierten Sachverständigen

Zertifizierte Sachverständige sind für die Bewertung von Erbbaurechten entscheidend. Sie haben die Qualifikationen, um:

  • Komplexe Methoden wie die finanzmathematische Berechnung anzuwenden, z. B. Barwertberechnungen und Ertragsfaktoren.
  • Rechtliche Details zu berücksichtigen, wie Vertragsbedingungen und Entschädigungsregelungen, gemäß ImmoWertV und BewG.
  • Glaubwürdige Gutachten zu liefern, die von Gerichten, Finanzämtern und Banken anerkannt werden, z. B. für Erbschaftsteuer oder Finanzierung.

Ihr kontinuierliches Weiterbildungsprogramm und die Einhaltung wissenschaftlicher Standards erhöhen die Zuverlässigkeit.

Warum "normale" Sachverständige häufig mit dem Thema Erbbaurecht überfordert sind

Reguläre Sachverständige ohne Spezialisierung auf Erbbaurechte stoßen auf Herausforderungen:

  • Methodische Komplexität: Finanzmathematische Berechnungen, wie im Niesky-Beispiel, erfordern tiefes finanzielles Wissen, das über Standardbewertungen hinausgeht.
  • Vertragliche Details: Das Verständnis von spezifischen Klauseln, wie der Anpassung des Erbbauzinses in Niesky, verlangt juristisches Fachwissen, das oft fehlt.
  • Markttransparenz: Wenige vergleichbare Transaktionen erschweren den Vergleichswertansatz, wie im Gutachten festgestellt.
  • Regulatorisches Wissen: Kenntnis aktueller Gesetze, z. B. BewG-Änderungen 2023, ist notwendig, was bei Generalisten oft unzureichend ist.

Diese Komplexitäten führen zu Risiken wie fehlerhaften Bewertungen, die finanzielle Verluste oder rechtliche Streitigkeiten verursachen können.

Praktische Überlegungen

Beim Umgang mit Erbbaurechten sollten Eigentümer und Käufer:

  • Den Vertrag gründlich prüfen, z. B. Laufzeit, Erbbauzins und Entschädigung, wie im Niesky-Beispiel.
  • Finanzierungsmöglichkeiten klären, da Banken restriktiver sein können, da das Grundstück keine Sicherheit ist.
  • Die Wertentwicklung berücksichtigen, insbesondere gegen Ende der Laufzeit.
  • Eine professionelle Bewertung durch zertifizierte Sachverständige in Anspruch nehmen, um Risiken zu minimieren.

Fazit: Immobilienbewertung von Erbbaurechten

Das Erbbaurecht bietet Flexibilität, aber seine Bewertung ist anspruchsvoll. Zertifizierte Sachverständige sind unerlässlich, um die Komplexitäten zu bewältigen, während reguläre Experten oft überfordert sind. Für fundierte Entscheidungen ist eine professionelle Bewertung durch einen zertifizierten Sachverständigen essenziell.

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Der Grundsteuer Gutachter MDR-Umschau zu Gast

Der Grundsteuer-Gutachter-MDR-Umschau zu Gast

Der Grundsteuer-Gutachter-MDR-Umschau zu Gast

Der Grundsteuer-Gutachter-MDR-Umschau zu Gast - Der zertifizierte Grundsteuer-Gutachter Lutz Schneider berichtet in dem Filmbeitrag vom 18.02.2025 der MDR-Umschau über seine Erfahrungen mit der Grundsteuer und der Erstellung von Gutachten zum Nachweise des niedrigen gemeinen Werts in Sachsen, Brandenburg, Thüringen, Sachsen Anhalt und Berlin.

Die MDR-Umschau berichtet in ihrem Filmbeitrag zum wiederholten Mal über krasse Ungereimtheiten und unzählige Widersprüche bei Eigentümern, insbesondere in den größeren Städten Sachsens wie Dresden, Leipzig und Chemnitz.

Der Grundsteuer Gutachter MDR-Umschau zu Gast

Der Grundsteuer Gutachter MDR-Umschau zu Gast

Die Grundsteuer sollte auch in Sachsen fair und flächendeckend akzeptiert sein – doch viele Grundstückseigentümer fühlen sich bei der Grundsteuer 2025 benachteiligt. Nun sind die finalen Bescheide der Gemeinden überwiegend da, oft mit drastischen Erhöhungen. Der MDR-Umschau-Beitrag zeigt, was das für Betroffene bedeutet.

Grundsteuer-Frust: Warum viele Eigentümer jetzt mehr zahlen müssen

YouTube Video


Hinweis: Bitte klicken Sie im Video zuerst auf den "PLAY"-Button und dann auf: "Auf Youtube ansehen". Der MDR hat leider die Rechte am Video eingeschränkt.

Kurz und bündig: Grundsteuer und Grundsteuerrebellen in Moritzburg/Sachsen

  • Die Grundsteuer ist eine Steuer auf Grundbesitz in Deutschland, wichtig für Kommunen.

  • In Moritzburg führt eine Reform zu höheren Steuern, was zu Protesten führt.

  • Die Grundsteuerrebellen kämpfen gegen überhöhte Bewertungen, z. B. Torsten Küllig, dessen Steuer von 40 auf 2.500 Euro jährlich steigt.

  • Überraschend: Ein Gartengrundstück wird teurer besteuert als das Schloss Moritzburg.

Die Grundsteuerrebellen von Moritzburg

In Moritzburg protestieren Grundeigentümer, die sich "Grundsteuerrebellen" nennen, gegen erhebliche Erhöhungen. Sie argumentieren, dass ihre Grundstücke überbewertet werden, z. B. Hochwassergebiete oder Wiesen wie Bauland behandelt werden. Torsten Küllig, Sprecher der Gruppe, sieht seine Steuer von 40 auf 2.500 Euro steigen und kämpft mit Petitionen und Einsprüchen. Über 930.000 Eigentümer in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen haben ähnliche Proteste angestrengt.

Die Situation in Moritzburg: Entstehung der Grundsteuerrebellen

In Moritzburg, einer Gemeinde im Landkreis Meißen, etwa 13 Kilometer nordwestlich von Dresden, hat die Reform zu erheblichen Protesten geführt, wie auf Wikipedia Moritzburg beschrieben. Hier bildete sich eine Gruppe von Grundeigentümern, die sich selbst "Grundsteuerrebellen" nennen, um gegen die neuen, oft drastisch erhöhten Steuerbeträge zu kämpfen. Besonders betroffen sind Eigentümer von Gartengrundstücken, Hochwassergebieten und Grünland, die teilweise wie Bauland bewertet werden, was zu unverhältnismäßigen Steuererhöhungen führt, wie im MDR-Bericht vom September 2024 festgestellt (MDR Grundsteuerkritik).

Ein prominentes Beispiel ist Torsten Küllig, Sprecher der Gruppe, dessen 2.600 Quadratmeter großes Gartengrundstück in der Schlossallee von einer bisherigen Grundsteuer von 40 Euro jährlich auf fast 2.500 Euro steigen soll, wie in einem Artikel der Sächsischen Zeitung vom Juli 2024 berichtet (Sächsische Grundsteuer abschaffen). Küllig argumentiert, dass die Bewertung seiner Grundstücke nicht der Realität entspricht, da sie im Außenbereich (zweite Reihe) liegt und nicht mit dem nahegelegenen Schloss Moritzburg (bewertet mit 65 Euro pro Quadratmeter) vergleichbar ist, wie im MDR-Magazin "Umschau" vom September 2024 hervorgehoben (MDR Umschau Grundsteuer).

Aktivitäten und Forderungen der Grundsteuerrebellen

Die Finanzämter und das sächsische Raumordnungsministerium halten die Bewertungen für korrekt und basierend auf aktuellen Marktwerten, wie im Februar 2024 berichtet. Sie sehen keine Planungsfehler, und die Hoffnung der Rebellen ruht auf dem Ministerpräsidenten, wie auf Sächsische Ministerpräsident erwähnt. Die Gemeinde Moritzburg appelliert weiterhin an Eigentümer, ihre Erklärungen abzugeben, und betont die Bedeutung der Grundsteuer für lokale Finanzen, wie in ihrer Bekanntmachung für 2023 angegeben.

Die Situation ist weiterhin ungelöst, mit laufenden Musterverfahren vor dem Verfassungsgericht, um das Gesetz für verfassungswidrig zu erklären, wie im September 2024 im MDR-Bericht hervorgehoben. Kritiker, wie Professor Georg Kirchhof, sehen Verstöße gegen den Gleichheitssatz, was die Debatte verstärkt.

Grundsteuerrebellen Analyse und Perspektive

Die Proteste in Moritzburg sind Teil einer breiteren Bewegung in Deutschland, wo über 900.000 Einsprüche allein in Mitteldeutschland eingereicht wurden, wie im MDR-Bericht dokumentiert. Die Reform, obwohl darauf ausgelegt, Fairness zu schaffen, hat zu regionalen Spannungen geführt, insbesondere in ländlichen Gebieten wie Moritzburg, wo Gartengrundstücke unverhältnismäßig stark belastet werden. Die Grundsteuerrebellen fordern eine Neubewertung, die die tatsächlichen Nutzungsbedingungen berücksichtigt, und ihre Bemühungen zeigen die Herausforderungen bei der Umsetzung solcher Reformen.

Weitere Blogbeiträge des Grundsteuer-Gutachters Lutz Schneider


Grundsteuer Petition in Sachsen

Torsten Küllig von den "Grundsteuerrebellen" hat eine Grundsteuer Petition in Sachsen beim Petitionsausschuss im Sächsischen Landtag eingereicht.

Grundsteuer Petition in Sachsen


Nachweis Grundsteuer per Gutachten

Welche Anforderungen an Gutachten und Gutachter zum Nachweis eines niedrigeren gemeinen Wertes für Zwecke der Grundsteuer bestehen, lesen Sie hier:  

Grundsteuer Gutachten Grundsteuergutachten

Neuregelungen Grundsteuer

Allgemeine Informationen zu den Neuregelungen bei der Grundsteuer und die aktuellen Entscheide der Finanzgerichte finden Sie hier:

Grundsteuer 2025

Grundsteuer-Wahnsinn in Mitteldeutschland

Grundsteuer-Wahnsinn in Mitteldeutschland: Die "MDR Umschau" berichtet in einem Beitrag vom 04.09.2024 über den Grundsteuer-Wahnsinn in Mitteldeutschland:

Grundsteuer-Wahnsinn in Mitteldeutschland

Aktuelle Schlagworte: Der Grundsteuer-Gutachter-MDR-Umschau zu Gast

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Grundsteuer Gutachten Grundsteuergutachten

Grundsteuer Gutachten

Grundsteuer Gutachten Grundsteuergutachten

Grundsteuer Gutachten Grundsteuergutachten

Das Jahr 2024 neigt sich dem Ende zu und das Thema Grundsteuer und Gutachten bzw. Grundsteuergutachten rückt immer mehr in das Bewusstsein der Steuerzahler. Aber auch Mieter werden von den Neuregelungen bei der Grundsteuer betroffen sein.

Die ersten Kommunen haben bereits die neuen Hebesätze veröffentlicht und die ersten Gemeinden verschicken die neuen Grundsteuerbescheide.

Jetzt wird man erstmals konkret sehen können, ob man im Jahr 2025 mehr oder weniger Grundsteuer zu zahlen hat.

Lutz Schneider Immobilienbewertung hatte bereits zwei Blogbeiträge zur neuen Grundsteuer veröffentlicht. Einmal zu den Neuregelungen bei dem jetzt zulässigen Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts für Zwecke der Grundsteuer ab dem 01.01.2025 sowie zu den zahlreichen Einsprüchen gegen die neue Grundsteuer und den Grundsteuerrebellen in Sachsen.

Grundsteuer Gutachten - Die Grundlagen

Wann sollte gegen die Festsetzung der neuen Grundsteuer Einspruch eingelegt werden?

Ist der vom Finanzamt festgestellte Grundsteuerwert vermeintlich zu hoch (also über dem aktuellen Verkehrswert/Marktwert des Grundstücks), dann sollten Sie innerhalb einer Frist von 4 Wochen Einspruch gegen den Wertfestsetzungsbescheid einlegen. Dies kann formlos und vorerst ohne Begründung geschehen. Ihnen entstehen daraus keine Nachteile.

Wichtig: Den Einspruch per Einschreiben/Rückschein versenden. Damit Sie einen Nachweis haben, wann der Einspruch beim Finanzamt eingegangen ist.

Grundsätzlich sollten Sie sowieso Einspruch gegen die neue Grundsteuer (gegen den Wertfestsetzungsbescheid) einlegen, da zum heutigen Zeitpunkt nicht absehbar ist, wie es mit der Grundsteuer überhaupt weiter geht. 

Es laufen derzeit mehrere Gerichtsverfahren, die das neue Grundsteuermodell (Bundesmodell) für verfassungswidrig halten. Geklagt haben u. a. der "Bund der Steuerzahler" sowie "Haus und Grund".

Welche formalen Anforderungen an Grundsteuer Gutachten bestehen? 

Seit Juli 2024 besteht in den Bundesländern bzw. Stadtstaaten Nordrhein-Westfalen, Berlin, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Hollstein, Thüringen, Brandenburg und Rheinland-Pfalz die Möglichkeit per qualifizierten Gutachten eines zertifizierten Sachverständigen nachzuweisen, dass der vom Finanzamt ermittelte Grundsteuerwert zu hoch ist. Dies sind alle Bundesländer, die das sog. Bundesmodell anwenden. Wir hatten in unserem Blogbeitrag bereits hier ausführlich darüber berichtet. In anderen Bundesländern bestehen ggf. davon abweichende Regelungen.

Die Finanzämter nennen diesen Vorgang amtlich "Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts für Zwecke der Grundsteuer".

Welche Anforderungen an Grundsteuer Gutachten bzw. Grundsteuergutachten bestehen?

Beispielhaft hat das Ministerium der Finanzen und für Europa des Landes Brandenburg in Potsdam ein Merkblatt dazu herausgegeben:

Grundsteuer Gutachten Anforderungen

Grundsteuer Gutachten Anforderungen

Grundsteuer Gutachten Anforderungen

Grundsteuer Gutachten Anforderungen

Grundsteuer Gutachten Anforderungen

Grundsteuer Gutachten Anforderungen

Grundsteuer Gutachten Anforderungen

Grundsteuer Gutachten Anforderungen

Das Merkblatt kann als PDF-Datei beim Ministerium der Finanzen und für Europa des Landes Brandenburg kostenlos gedownloadet werden.

Es ist davon auszugehen, dass in den anderen Bundesländern vergleichbare Regelungen gelten. 

Als Nachweis des niedrigen gemeinen Werts können regelmäßig Verkehrswertgutachten

  • der zuständigen Gutachterausschüsse im Sinne der §§ 192 ff. BauGB (dies sind übrigens die Verantwortlichen für tlw. falsch ermittelte Bodenrichtwerte bzw. falsch abgegrenzte Bodenrichtwertzonen),
  • von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken oder
  • von Sachverständigen, die von einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle als Sachverständiger zertifiziert sind. 

Hinweis zu einer "nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle:

Auch nicht akkreditierte sowie nicht nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Zertifizierungsstellen können Sachverständigen ein Zertifikat nach DIN EN ISO/IEC 17024 ausstellen. Diese Zertifikate erfüllen jedoch nicht die geforderte Qualifikation.

Lutz Schneider ist bei SprengnetterZert nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert. SprengnetterZert ist bei der Deutschen Akkreditierungssstelle (DAkkS) akkreditiert. Lutz Schneider erfüllt also diese Anforderung vollumfänglich.

Welche sonstigen Anforderungen an Grundsteuer Gutachten bestehen? 

Nach den erfolgten Neuregelungen in den o. g. Bundesländern mit dem Grundsteuermodell "Bundesmodell" ist ein nachgewiesener niedrigerer gemeiner Wert aber nur anzusetzen, wenn der pauschaliert ermittelte Grundsteuerwert den nachgewiesenen gemeinen Verkehrswert um mindestens 40 Prozent übersteigt.

Nach einer ersten sachverständigen Einschätzung lohnt sich die Anfertigung eines Gutachtens zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts besonders in folgenden Fällen:

  • bei älteren und schadhaften Gebäuden,
  • bei Vorliegen von "besonderen objektspezifischen Grundstücksmerkmalen",
  • bei bestehenden Belastungen und Rechten (Wohnungsrechte, Nießbrauch etc.),
  • bei Liquidationsobjekten (Abrissobjekten),
  • bei erheblichen Lagewertunterschieden innerhalb einer Bodenrichtwertzone (bspw. Lage in zweiter Reihe, keine gesicherte Erschließung vorhanden etc.) und 
  • bei durch die örtlichen Gutachterausschüsse falsch bestimmten oder falsch abgegrenzten Bodenrichtwerten.

Wir würden diesen Sachverhalt im Einzelfall für Ihr Grundstück prüfen. Dazu benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen, die Sie uns bitte per Mail zusenden:

  • Grundbuchauszug (aktuell),
  • Angaben zum Objekt (Anschrift, Flurstücke etc.),
  • Anschrift Auftraggeber,
  • Bauunterlagen (Grundriss, Schnitt) sofern vorhanden,
  • einige Objektfotos (sofern vorhanden), 
  • Objektangaben (Objektart, Anzahl Wohnungen oder Gewerbeeinheiten, Wohnfläche/Nutzfläche),
  • Angaben Baujahr und Unterhaltungszustand (unsaniert, tlw. saniert/modernisiert oder voll modernisiert),
  • Modernisierungsmaßnahmen der letzten 10 bis 20 Jahre
  • Bescheid über Grundsteuerwert und Bescheid über Grundsteuermessbetrag.

Wenn Sie uns diese Unterlagen vollständig zusenden, können wir vorab im Einzelfall prüfen, ob eine Chance besteht, dass die vorgeschriebene Abweichung zwischen ermittelten Grundsteuerwert und aktuellem Verkehrswert von 40 Prozent erreicht werden könnte. Für diese aufwendige Prüfung berechnen wir Ihnen 149,00 € zzgl. 19,00 % Mehrwertsteuer (177,31 € incl. MwSt.).

Gleichzeitig können wir Ihnen ein Kostenangebot für ein Verkehrswertgutachten zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts zum Zwecke der Grundsteuer erstellen. Die Kosten für die Vorprüfung rechnen wir Ihnen auf die Kosten des Gutachtens an. 

Bitte beachten Sie weiterhin, dass wir wegen der Entfernungen derzeit nur Anfragen aus den Bundesländern Sachsen, Brandenburg, Berlin, Sachsen-Anhalt und Thüringen bearbeiten können. In Einzelfällen auch darüber hinaus. Dies muss aber im Vorfeld geklärt werden.

Wann rechnet sich ein Grundsteuer Gutachten bzw. Grundsteuergutachten?

Für diese Prüfung müssen Sie den neuen Grundsteuerhebesatz ihrer Gemeinde kennen. Viele Gemeinden haben diese bis zum heutigen Tag aber noch nicht veröffentlicht.

Sollte ihr Hebesatz schon vorliegen, können Sie vorerst die alte jährliche Grundsteuer mit der neuen jährlichen Grundsteuer vergleichen.  

Sollte Ihnen noch kein neuer Grundsteuerbescheid zum 01.01.2025 vorliegen, gilt für die neue Grundsteuer folgende Formel:

Grundsteuer 2025 = Grundsteuerwert x Grundsteuermesszahl x Hebesatz Gemeinde

Ziehen Sie hilfsweise (den neuen Verkehrswert und die dafür geltende Grundsteuer kennen Sie ja noch nicht) von der neuen Grundsteuer die alte Grundsteuer ab. Der Differenzbetrag wäre hilfsweise die jährliche "Ersparnis".

Multiplizieren Sie diesen Betrag mit der Zahl 7, denn die Grundsteuer gilt bis zum neuen Feststellungszeitpunkt 01.01.2029. Sie zahlen die Grundsteuer also in gleicher Höhe für 7 Jahre. Dann wird neu berechnet.

Von dem entsprechenden Betrag ziehen Sie die Kosten für ein Verkehrswertgutachten zum Nachweis des niedrigen gemeine Werts zum Zwecke der Grundsteuer ab. Sollte der verbliebene Betrag positiv sein, so lohnt sich formal ein entsprechendes Grundsteuer Gutachten.

Sollte der neue Hebesatz noch nicht bekannt sein, so können Sie hilfsweise den alten Hebesatz anwenden.

Aber Sie sehen, da sind zum heutigen Zeitpunkt noch zahlreiche Unsicherheiten eingebaut. Ein Verkehrswertgutachten zum Nachweis den niedrigeren gemeinen Werts für Zwecke der Grundsteuer wird sich nur bei sehr hohen Abweichungen rechnen.   

Was kostet ein Grundsteuer Gutachten bzw. Grundsteuergutachten?

Die Anforderungen an Grundsteuer Gutachten bzw. Grundsteuergutachten sind extrem hoch. Deshalb ist die Anfertigung eines Grundsteuer Gutachtens wirklich arbeitszeitintensiv und aufwendig. Wir müssen ja auch alle Anforderungen der Finanzämter erfüllen. Und schließlich soll das Gutachten ja auch vom Finanzamt anerkannt werden.

Wir erstellen Ihnen bei Übersendung der o. g. Unterlagen und Informationen gern ein entsprechende Kostenangebot zum Festpreis (für Sie bis auf die Kosten der Vorprüfung kostenlos und unverbindlich).

Sie sollten aber unverbindlich mindestens mit Kosten von 2.500,00 € zzgl. MwSt. (2.975,00 € inkl. MwSt.) zzgl. Nebenkosten und Auslagen rechnen. Bei weiten Entfernungen, großen Objekten (bspw. Gewerbeobjekte, Industrieobjekte etc.) sowie beim Vorliegen von Objektbesonderheiten (Rechte, Belastungen etc.) können deutlich höhere Honorare anfallen.

Grundsteuer Gutachten - Ich erstelle Ihnen qualifizierte und anerkannte Verkehrswertgutachten

Grundsteuer Gutachten 1

Lutz Schneider

Wenn Sie von den Neuregelungen bei der Grundsteuer betroffen sind und der Auffassung sind, dass das Finanzamt eine Überbewertung ihres Grundstückes vorgenommen hat (dies kommt nach unseren Erfahrungen der letzten Jahre sehr häufig vor), sollten Sie sich über den sogenannten "Nachweis des niedrigeren gemeines Werts" durch ein qualifiziertes Verkehrswertgutachten informieren. 

Haben Sie Fragen zur Erstellung eines Grundsteuer Gutachtens zum Nachweis den niedrigeren gemeinen Werts? Kontaktieren Sie mich einfach. Ich berate Sie gern. 

Immobilienbewertung Lutz Schneider ist seit mehr als 30 Jahren Ihr qualifizierter Ansprechpartner für die Immobilienbewertung. Ich stehe für ein hohes Maß an Kompetenz und aktuellem Fachwissen. Sie erhalten bei uns rechtsichere Grundsteuer Gutachten, die auch vor Gericht und dem Finanzamt stand halten.

Grundsteuer Gutachten - Sie haben Fragen zu Grundsteuer Gutachten in Sachsen und darüber hinaus? Schreiben Sie mir! Ich antworte Ihnen gern.

Haben Sie weitere Fragen zum Thema "Grundsteuer Gutachten", zum "Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts" bei der Grundsteuer 2025 gegenüber dem Finanzamt  oder möchten ein Kostenangebot für ein qualifiziertes Grundsteuer Gutachten für die Grundsteuer 2025 von uns erhalten? Dann füllen Sie bitte das nachfolgende Formular aus. Ich melde mich umgehend per Mail oder Telefon bei Ihnen.

Ihr Name

Ihre E-Mail-Adresse

Ihre Telefonnummer (nur erforderlich, wenn Sie einen Rückruf wünschen)

Bitte die zu bewertende Gebäudeart bzw. die zu bewertende Grundstücksart angeben

Bitte Grund für die Erstellung des Gutachtens angeben

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Hinweis

Ich habe die vorstehenden Informationen zu Grundsteuer Gutachten sorgfältig für Sie zusammengestellt und recherchiert. Jedoch erfolgt die Veröffentlichung ohne jegliche Gewähr. Alle Rechte vorbehalten © Lutz Schneider Immobilienbewertung Wilthen.

Grundstücksmarkt in Thüringen 2024

Grundstücksmarkt in Thüringen 2024

Grundstücksmarkt in Thüringen 2024

Grundstücksmarkt in Thüringen 2024

Immobilienbewertung Lutz Schneider wird häufig gefragt, wie sich der Grundstücksmarkt in Thüringen 2024 entwickelt hat.

Wir haben die interaktive Webseite zum Immobilienmarkt Thüringen der Zentralen Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte des Freistaates Thüringen in den Wochen ausführlich für Sie analysiert und ausgewertet.

Lutz Schneider Immobilienbewertung gibt Ihnen heute hier eine überregionale Zusammenfassung über den Grundstücksmarkt in Thüringen 2024. Sollten Sie Fragen zum thüringischen Grundstückmarkt haben, können Sie uns gern kontaktieren.

Der Grundstücksmarkt in Thüringen 2024

Grundstücksmarkt Thüringen 2023: Allgemeine Entwicklung 

Der Grundstücksmarkt in Thüringen 2023 war von deutlichen Veränderungen geprägt. Der Markt erlebte nach einem Hoch in den Vorjahren einen Rückgang bei den Transaktionen und Geldumsätzen, was vor allem auf die steigenden Zinsen und die unsichere wirtschaftliche Lage zurückzuführen ist. Der Fokus lag insbesondere auf den großen Städten wie Erfurt, Jena und Weimar, aber auch in ländlichen Gebieten gab es signifikante Veränderungen.

Grundstücksmarkt Thüringen: Unbebaute Grundstücke

Im Jahr 2023 zeigte der Markt für unbebaute Grundstücke in Thüringen eine heterogene Entwicklung. Während die Nachfrage nach Baugrundstücken in städtischen Gebieten wie Erfurt, Weimar und Jena weiterhin hoch war, stagnierte sie in ländlicheren Regionen oder nahm sogar ab.

  • Bauland für den individuellen Wohnungsbau: In städtischen Gebieten blieben die Preise für Baugrundstücke relativ stabil, vor allem im Umland von Erfurt. In ländlicheren Gebieten gingen die Transaktionen jedoch zurück, was auf den geringen Zuzug und eine alternde Bevölkerung hinweist.
  • Gewerbeflächen: Auch der Markt für gewerbliche Bauflächen war von Unsicherheiten geprägt, da viele Unternehmen aufgrund der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen Investitionen aufgeschoben haben.

Grundstücksmarkt Thüringen: Bebaute Grundstücke

Ein- und Zweifamilienhäuser:

Ein- und Zweifamilienhäuser sind in Thüringen weiterhin sehr gefragt, insbesondere in den Ballungsräumen um Erfurt und Jena. Der Kaufpreis pro Quadratmeter für Einfamilienhäuser stieg in städtischen Regionen, insbesondere aufgrund der hohen Nachfrage bei gleichzeitig begrenztem Angebot. In ländlichen Regionen war die Preisentwicklung jedoch weniger dynamisch, und es gab vereinzelt Rückgänge bei den Transaktionen.

Reihenhäuser und Doppelhaushälften:

Dieses Segment zeigt ebenfalls einen stabilen Trend in den Städten, insbesondere dort, wo das Platzangebot für Einfamilienhäuser begrenzt ist. In den ländlichen Gebieten konnten jedoch keine signifikanten Preisanstiege verzeichnet werden. Die Nachfrage nach dieser Wohnform hängt stark von der Nähe zu städtischen Ballungszentren ab.

Mehrfamilienhäuser:

Mehrfamilienhäuser in den Großstädten Thüringens erlebten ebenfalls eine hohe Nachfrage, insbesondere als Anlageobjekte. Der Rückgang der Transaktionen in diesem Bereich war jedoch auf die allgemeinen Unsicherheiten auf den Finanzmärkten zurückzuführen. Es gab einen Rückgang der Investitionstätigkeiten, da steigende Zinsen und die unsichere Wirtschaftslage viele Investoren vorsichtiger agieren ließen.

Wohn- und Geschäftshäuser:

Der Markt für Wohn- und Geschäftshäuser zeigte eine ähnliche Entwicklung wie der Markt für Mehrfamilienhäuser. In Erfurt und Jena blieb die Nachfrage relativ hoch, während kleinere Städte und ländliche Regionen weniger Interesse verzeichneten. Der Geldumsatz in diesem Segment war stark abhängig von der wirtschaftlichen Situation der Region.

Gewerbeimmobilien:

Gewerbeimmobilien waren ebenfalls stark von der wirtschaftlichen Unsicherheit betroffen. Viele Unternehmen hielten sich mit Investitionen zurück, was zu einem Rückgang bei den Transaktionen und dem Umsatz führte. Besonders betroffen waren ländliche Regionen, in denen die Nachfrage nach Gewerbeflächen ohnehin geringer ist.

Wohnungseigentum:

Der Markt für Wohnungseigentum entwickelte sich je nach Region unterschiedlich. In Städten wie Erfurt und Jena stieg die Nachfrage nach Eigentumswohnungen weiter an, getrieben durch die Urbanisierung und die Zuwanderung in diese Wachstumszentren. In anderen Regionen stagnierte der Markt jedoch, und die Preise blieben auf einem moderaten Niveau.

  • Neubauprojekte: Trotz der gestiegenen Baukosten bleibt das Interesse an Neubauten hoch, insbesondere in städtischen Lagen. Die Preise für Neubauwohnungen stiegen vor allem in Erfurt und Jena aufgrund des knappen Angebots weiter an.
  • Bestandswohnungen: Der Markt für Bestandswohnungen zeigte ebenfalls eine positive Entwicklung, besonders in den Städten. Hier wurde eine Zunahme an Kaufverträgen registriert, obwohl die Preisanstiege moderater ausfielen.

Regionale Unterschiede

Der Grundstücksmarkt in Thüringen 2024 zeigt deutliche regionale Unterschiede. Während in den städtischen Gebieten wie Erfurt, Jena und Weimar die Preise aufgrund der hohen Nachfrage weiter steigen, stagnieren oder sinken sie in ländlichen Gebieten wie im Altenburger Land oder im Eichsfeld. Die Landkreise in der Peripherie verzeichnen teilweise sinkende Transaktionszahlen und geringere Preisanstiege.

Grundstücksmarkt in Thüringen: Aussichten 2024

Für 2024 ist zu erwarten, dass sich die Trends des Jahres 2023 fortsetzen. Die Nachfrage nach Wohnimmobilien in den städtischen Regionen wird weiterhin stark bleiben, insbesondere in den Ballungszentren. In ländlichen Regionen wird die Nachfrage hingegen weiter sinken, insbesondere wenn die Zinsen weiter steigen und der Zuzug in diese Gebiete ausbleibt.

  • Wachstumsstädte: Städte wie Erfurt und Jena werden auch 2024 die Haupttreiber des Immobilienmarktes in Thüringen sein. Die Preise für Wohnimmobilien dürften hier weiter steigen, während Gewerbeimmobilien unter der wirtschaftlichen Unsicherheit leiden könnten.
  • Ländliche Gebiete: In ländlichen Regionen wird es auch 2024 kaum Impulse für den Immobilienmarkt geben. Hier könnten fallende Preise und geringe Transaktionszahlen den Markt weiter belasten.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Grundstücksmarkt in Thüringen 2024 stark von der regionalen Lage abhängt. Während die Städte von Zuzug und wachsender Nachfrage profitieren, haben ländliche Regionen mit Abwanderung und sinkender Nachfrage zu kämpfen.

Grundsteuer-Wahnsinn in Mitteldeutschland

Grundsteuer-Wahnsinn in Mitteldeutschland

Grundsteuer-Wahnsinn in Mitteldeutschland und was Sie darüber wissen müssen: Die "MDR Umschau" (!) berichtet in einem Beitrag vom 04.09.2024 über den Grundsteuer-Wahnsinn in Mitteldeutschland.

Grundsteuer-Wahnsinn in Mitteldeutschland

In SachsenSachsen-Anhalt und Thüringen liegen bereits mehr als 929.000 Einsprüche gegen die neuen Grundsteuerbescheide vor, wie eine Abfrage der "MDR Umschau" bei den Finanzministerien der Länder ergab.

Kritiker der Grundsteuerreform halten die Berechnungen der Finanzämter für zu kompliziert und Teile der Grundsteuerreform sogar für verfassungswidrig

Christiane Cichy berichtet in in ihrem MDR-Filmbeitrag über Ungereimtheiten und Widersprüche bei Eigentümern und Vermietern in Moritzburg im Landkreis Meißen und der Stadt Chemnitz.

Grundsteuer-Wahnsinn-in Mitteldeutschalnd

Grundsteuer-Wahnsinn in Mitteldeutschland

Die "Grundsteuerrebellen" in Sachsen

Zu den Kritikern der aktuellen Grundsteuerreform, die sich jetzt zur Wehr setzen, gehören auch die "Moritzburger Grundsteuerrebellen", deren Sprecher Torsten Küllig ist. Zu den Grundsteuerrebellen - wie sie sich selbst nennen - gehören inzwischen mehr als 30 Grundstückseigentümer aus der Gegend um Dresden und Meißen. 

Was die sächsischen Grundstückseigentümer eint, die neuen Bewertungen der Finanzämter haben wenig mit dem tatsächlichen Verkehrswert ihrer Grundstücke zu tun.

Die sächsischen Finanzämter setzen häufig Gartenland, unbebaubare Hanggrundstücke, Schutzgebiete oder gar Forstflächen als Bauland an. Schuld daran sind häufig die zuständigen Gutachterausschüsse, die die Bodenrichtwertzonen falsch abgrenzt haben. Die Finanzämter übernehmen diese Daten dann ohne zusätzliche Prüfung oder Korrektur.

Torsten Küllig sein Grundstück liegt in zweiter Reihe, in unmittelbarer Nähe des Schlosses Moritzburg. Vor einigen Jahren hatte Torsten Küllig das 2.663 m² große Gartengrundstück für 33.000 Euro gekauft. 

Nach Auffassung des Finanzamtes Meißen soll sein Grundstück nun 851.900 Euro wert sein.

Bisher zahlte er rd. 40 Euro Grundsteuer im Jahr. Wenn der Hebesatz der Gemeinde so bleibt wie bisher, soll er ab 01.01.2025 dann das 60-fache an Grundsteuer bezahlen, nämlich 2.392,14 Euro im Jahr. Grundsteuer-Wahnsinn.

Vor einigen Jahren hatte man den Menschen im Land noch versprochen, die Grundsteuerreform werde "aufkommensneutral" sein. 2018 hatte der damalige Finanzminister und heutige Bundeskanzler Olaf Scholz bei einer Diskussion bei Haus & Grund tatsächlich gesagt: "Ich versichere Ihnen, dass es nicht zu einem höheren Steueraufkommen kommen wird." Heute sehen viele, was sein damaliges Versprechen wert war.

Steuerexperten halten das Bundesmodell für verfassungswidrig

Der Freistaat Sachsen wendet das sogenannte Bundesmodell (mit einigen Änderungen und Steuersatzerhöhungen um 100 % für Nichtwohngebäude wie Wohn- und Geschäftshäuser, Gewerbegrundstücke und sonstige bebaute Grundstücke (bspw. Datschen)) an. Für diese Grundstücksarten liegt die Steuermesszahl bei 0,72 Promille doppelt so hoch wie bei Wohngrundstücken (0,36 Promille).

Das "Bundesmodell" wurde vom heutigen Bundeskanzler und damaligen Finanzminister Olaf Scholz (SPD) im Jahr 2019 ersonnen. 

Das Bundesmodell gilt derzeit in elf Bundesländern, darunter eben auch in Mitteldeutschland (insbesondere Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt). 

Das Bundesmodell wurde schon früh von Steuerexperten wie bspw. Prof. Dr. Gregor Kirchhof, der an der Universität Augsburg den Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Finanzrecht und Steuerrecht inne hat, als besonders kompliziert kritisiert. Es seien für die Bewertung eine ganze Reihe von Parametern relevant, darunter die Wohnfläche, das Baujahr, Bewirtschaftungskosten, Liegenschaftszinssatz aber beispielsweise auch Restnutzungsdauer, Abzinsungsfaktor und Bodenwert.

Andere Bundesländer nutzen demgegenüber deutlich einfachere Modelle. Baden-Württemberg bspw. bezieht nur den Grund und Boden in die Steuer ein. Das Bundesmodell zieht demgegenüber auch die Bebauungen mit ein.

Näheres zum Bundesmodell und den neuesten Entwicklungen finden Sie übrigens in meinem Blog hier.

Bewertung bleibt für Steuerzahler sehr intransparent

Auch der Vorsitzende des Grundeigentümerverbandes Haus und Grund Dresden Christian Rietschel kennt sehr viele umstrittene Fälle. Gegenüber dem MDR kritisiert er, dass es für Steuerzahler sehr häufig nicht nachvollziehbar sei, wie die Bodenrichtwerte überhaupt zustande kommen. Denn die Arbeit der Gutachterausschüsse bleibt, laut Sächsischer Gutachterausschussverordnung (SächsGaVO), weitestgehend geheim. Auch würden die Mitglieder der Gutachterausschüsse nicht gewählt, sondern von der jeweils zuständigen Verwaltung (Landkreis bzw. Stadt) bestimmt.

Aus eigener Erfahrung und als jahrzehntelanges Mitglied (jetzt Ex-Mitglied) einiger Gutachterausschüsse kann ich berichten, dass es bei der Auswahl der ehrenamtlichen Mitglieder sehr intransparent zugeht. Es ist anzunehmen, dass es häufig bei der Bestellung nicht um Fachwissen oder Erfahrungen bei den ehrenamtlichen Mitgliedern geht, sondern um Mitläufertum und Opportunität gegenüber der Leitung. Kritiker, die auf eine vernünftige und ordentliche fachliche Arbeit der Gutachterausschüsse hinweisen bzw. drängen, werden in Sachsen häufig nicht mehr bestellt oder gehen freiwillig.

Und so sinkt die Qualität der Ergebnisse der Gutachterausschussarbeit immer weiter. Auch dazu werde ich demnächst noch einige Blogbeiträge hier veröffentlichen. Es wird bspw. dabei um die Qualität der von den Gutachterausschüsse vorgelegten statistischen Auswertungen gehen, insbesondere um die sog. "Regressionsanalyse" und das sog. "Bestimmtheitsmaß" entsprechender Datenauswertungen. 

Der Steuerzahler darf es gleich doppelt bezahlen. Einmal hat er die Kosten der Gutachterausschüsse zu tragen und ein weiteres Mal wird er mit häufig falschen Grundsteuerbeträgen "gesegnet". 

Bedingungen für Steuerzahler unzumutbar

Der Steuerexperte Prof. Gregor Kirchhof hält die genannten Bedingungen, um einen Gegenbeweis zu führen,  für nicht zumutbar:

"Es ist nicht an den Steuerzahlern, einen vergeblichen Versuch zu starten, ein verfassungswidriges Gesetz irgendwie in ein zumutbaren Maß zu bringen. Das wird sowieso nicht gelingen. Es ist am Gesetzgeber und nicht an den Menschen, das Gesetz zu korrigieren."

Ähnlich sieht es der Vorsitzende von Haus und Grund Dresden, Christian Rietschel:

"Die Finanzverwaltung legt Mondpreise fest und der Bürger soll auf eigene Kosten nachweisen, dass es Mondpreise sind. Das ist ein Unding. Wenn dann muss derjenige, der die Preise festlegt, beweisen, wie es dazu gekommen ist. "

Hier der vollständige Beitrag des MDR:

YouTube Video


Hinweis: Bitte klicken Sie im Video auf: "Auf Youtube ansehen". Der MDR hat leider die Rechte eingeschränkt.

Die Grundsteuerrebellen geben nicht auf

Gestern (09.10.2024) trafen sich die Moritzburger Grundsteuerrebellen in Dresden am Elbufer zu einem gemütlichen Lagerfeuer mit regem Gedankenaustausch.

Auch ein MDR-Team mit Christiane Cichy war mit der Kamera vor Ort. Einen Filmbericht wird es darüber voraussichtlich im Magazin "Plusminus" in der ARD am 23. Oktober 2024, 21:45 Uhr geben. Ich werde auch davon hier berichten.

Wer mit den Grundsteuerrebellen aus Moritzburg Kontakt aufnehmen will, schreibt bitte eine E-Mail an die Grundsteuerrebellen.

ARD Magazin Plusminus vom 23.10.24 berichtet über Grundsteuer-Wahnsinn

Das ARD Magazin Plusminus berichtet in einem Filmbeitrag über den Grundsteuer-Wahnsinn in Deutschland. Auch kommen die Grundsteuerrebellen aus Sachsen und Moritzburg und deren Sprecher Torsten Külling zu Wort. Sehen Sie den aktuellen Beitrag von Plusminus hier: 

Weitere Informationen zu Grundsteuer aus unserem Blog

Neuregelungen Grundsteuer

Allgemeine Informationen zu den Neuregelungen bei der Grundsteuer und die aktuellen Entscheide der Finanzgerichte finden Sie hier:

Grundsteuer 2025

Nachweis Grundsteuer per Gutachten

Welche Anforderungen an Gutachten und Gutachter zum Nachweis eines niedrigeren gemeinen Wertes für Zwecke der Grundsteuer bestehen, lesen Sie hier:  

Grundsteuer Gutachten Grundsteuergutachten


Die Quellen dieses Beitrages liegen hier beim MDR, der Sächsischen Zeitung hier sowie eigene Recherchen und Meinungen des Autors.

Aktuelle Schlagworte Grundsteuer-Wahnsinn in Mitteldeutschland

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Grundsteuer 2025

Grundsteuer 2025 – Nachweis niedriger Wert durch Gutachten

Grundsteuer 2025 - Das ist eine kleine Sensation! Weitgehend unbeachtet von den Mainstreammedien haben sich in den letzten Tagen spektakuläre Dinge ereignet. Nach zwei wegweisenden Beschlüssen des BFH und koordinierten Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder wird es nun doch bei der Grundsteuer möglich sein, per Gutachten gegenüber dem Finanzamt einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen.

Die Grundsteuer 2025 hat im vergangenen Jahr die meisten von uns beschäftigt. Grundsteuererklärungen wurden mühsam erstellt, beim zuständigen Finanzamt eingereicht und die meisten Finanzämter haben inzwischen die Grundsteuerwertbescheide und Grundsteuermessbescheide verschickt. Viele von der Grundsteuer 2025 Betroffenen haben auch Einspruch gegen diese Bescheide eingelegt. Doch wie ist der aktuelle Stand?

Bislang galt die eiserne Regel: Der Ansatz eines nachgewiesenen niedrigeren gemeinen Werts war gesetzlich nicht vorgesehen.

Neu ist: Elf Bundesländer die das sogenannte Bundesmodell benutzten lenken nach heftiger Kritik endlich ein. Es wird zukünftig also ein Nachweis niedrigerer Verkehrswerte durch ein umfassendes Verkehrswertgutachten eines qualifizierten bzw. zertifizierten Sachverständigen möglich sein.
Grundsteuer 2025

Grundsteuer 2025 - Nachweis niedrigerer gemeiner Wert gegenüber dem Finanzamt

Grundsteuer 2025 - Die aktuellen Entscheidungen der Finanzgerichte zur Grundsteuer

Grundlage der neuerlichen Veränderungen waren die beiden BFH-Beschlüsse vom 27.5.2024, II B 78/23 (AdV) und II B 79/23 (AdV).

Im Rahmen zweier Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass Steuerpflichtige im Einzelfall und unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit haben müssen, einen unter dem festgestellten Grundsteuerwert liegenden Verkehrswert ihres Grundstücks nachzuweisen.

Mit verfassungsrechtlichen Zweifeln bezüglich der zugrundeliegenden Bewertungsregeln hat sich der BFH allerdings noch nicht befasst.

Grundsteuer 2025 - Koordinierte Erlasse der Obersten Finanzbehörden und der Länder

Nach den beiden vorgenannten Urteilen des BFH haben sich die betroffenen Bundesländer nun darauf verständigt, den Nachweis eines niedrigeren Grundsteuerwerts zu akzeptieren. Um Missverständnisse auszuschließen: Es ging in den BFH-Verfahren nur um die Fälle des so genannten Bundesmodells.

Hier die koordinierten Erlasse der obersten Finanzbehörden der Bundesländer im Originaltext:

Grundsteuer 2025 koordinierte Erlasse

© Lutz Schneider Immobilienbewertung Wilthen

Grundsteuer 2025 Nachweis niedriger gemeiner Wert

© Lutz Schneider Immobilienbewertung Wilthen

Grundsteuer 2025 - In welchen Bundesländern gelten die neuen Regelungen?

Die neuen Regelungen zur Grundsteuer 2025 gelten nur in Bundesländern, die das sogenannte Bundesmodell anwenden.

Die neuen Regelungen zur Grundsteuer 2025 gelten deshalb nur in den folgenden elf Bundesländern bzw. Stadtstaaten: 
  • Nordrhein-Westfalen,
  • Berlin,
  • Bremen,
  • Mecklenburg-Vorpommern,
  • Saarland,
  • Sachsen,
  • Sachsen-Anhalt,
  • Schleswig-Hollstein,
  • Thüringen,
  • Brandenburg und
  • Rheinland-Pfalz.
Nur diese 11 Bundesländer haben sich an den koordinierten Erlassen beteiligt (siehe oben).

Die neuen Regelungen zur Grundsteuer 2025 gelten NICHT in den folgenden fünf Bundesländern bzw. Stadtstaaten:

  • Bayern,
  • Baden-Württemberg,
  • Niedersachsen,
  • Hamburg und 
  • Hessen.
Wobei anzumerken ist, dass auch das Bundesland Baden-Württemberg eine eigene Öffnungsklausel hat. Das Landesgrundsteuergesetz in BW ermöglicht durch eine Öffnungsklausel in § 38 Abs. 4 LGrStG BW ein qualifiziertes Gutachten unter der Bedingung einzureichen, dass der „tatsächliche Wert des Grund und Bodens“ des Grundstücks um mehr als 30% von dem durch das Finanzamt ermittelten Grundsteuerwert abweicht. Eine ggf. vorhandene Bebauung bleibt in Baden-Württemberg grundsätzlich unberücksichtigt. Für die Ermittlung des Grundsteuerwerts in Baden-Württemberg werden lediglich die Grundstücksfläche und der Bodenrichtwert miteinander multipliziert.

Grundsteuer 2025 - Welche Voraussetzungen gelten? 

Der Ansatz des nachgewiesenen "niedrigeren gemeinen Werts" ist ansonsten gesetzlich nicht vorgesehen.

Nach den erfolgten Neuregelungen ist ein nachgewiesener niedrigerer gemeiner Wert aber nun anzusetzen, wenn der pauschaliert ermittelte Grundsteuerwert den nachgewiesenen gemeinen Verkehrswert um mindestens 40 Prozent übersteigt.

Den Steuerpflichtigen trifft die Nachweislast für einen "niedrigeren gemeinen Wert" und nicht eine bloße Darlegungslast.

Als Nachweis kann regelmäßig ein Gutachten des zuständigen Gutachterausschusses im Sinne der §§ 192 ff. des Baugesetzbuchs oder von Personen, die von einer staatlichen, staatlich anerkannten oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle als Sachverständige oder Gutachter für die Wertermittlung von Grundstücken bestellt oder zertifiziert worden sind, dienen.

Als Nachweis des "niedrigeren gemeinen Werts" kann bei der Grundsteuer 2025 darüber hinaus der Kaufpreis dienen, wenn das entsprechende Grundstück innerhalb eines Jahres vor oder nach dem Hauptfeststellungszeitpunkt veräußert worden ist. Der Kaufvertrag muss aber „im gewöhnlichen Geschäftsverkehr" abgeschlossen worden sein.

Ab sofort ist auch Anträgen auf Aussetzung der Vollziehung von Bescheiden über die Feststellung des Grundsteuerwerts 2025 zu entsprechen, wenn und soweit schlüssig dargelegt wird, dass der Grundsteuerwert den Verkehrswert um mindestens 40 Prozent übersteigt. Bei der Gewährung der Aussetzung der Vollziehung bei der Grundsteuer 2025 ist die Vorlage eines Verkehrswertgutachtens noch nicht erforderlich.

Grundsteuer 2025 - Wann ist die Erstellung eines Gutachtens sinnvoll? 

Nach einer ersten sachverständigen Einschätzung lohnt sich die Anfertigung eines Gutachtens zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts besonders in folgenden Fällen:

  • bei älteren und schadhaften Gebäuden,
  • bei Vorliegen von "besonderen objektspezifischen Grundstücksmerkmalen",
  • bei bestehenden Belastungen und Rechten (Wohnungsrechte, Nießbrauch etc.),
  • bei Liquidationsobjekten (Abrissobjekten),
  • bei erheblichen Lagewertunterschieden innerhalb einer Bodenrichtwertzone (bspw. Lage in zweiter Reihe, keine gesicherte Erschließung vorhanden etc.) und 
  • bei durch die örtlichen Gutachterausschüsse falsch bestimmten oder falsch abgegrenzten Bodenrichtwerten.

Der letztgenannte Punkt trifft nach meiner Einschätzung in sehr vielen Fällen zu, da die örtlichen Gutachterausschüsse in Sachsen für die Grundsteuer 2025 eine unglaublich schlechte Arbeit abgeliefert haben. Bodenrichtwertzonen sind falsch abgegrenzt. Bodenrichtwerte falsch abgeleitet. Im Außenbereich (§ 35 BauGB) werden die Bodenwerte als "baureifes Land" dargestellt, obwohl es im Außenbereich kein durch jedermann bebaubares Land gibt. 

Zudem ist die Grundsteuerbelastung im Freistaat Sachsen besonders hoch, da hier die Steuermesszahlen durch die Sächsische Landesregierung des Herrn MP Kretschmer, besonders hoch und abweichend vom Bundesmodell festgelegt worden sind.

Die Steuermesszahl liegt in Sachsen für unbebaute Grundstücke sowie bebaute Grundstücke (Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke und Wohnungseigentum) bei 0,36 Promille (Bundesdurchschnitt unbebaute Grundstücke 0,31 Promille, Bundesdurchschnitt bebaute Grundstücke 0,34 Promille).  

Bei bebauten Grundstücken wie Teileigentum, Geschäftsgrundstücken (bspw. Gewerbeimmobilien, Industrieimmobilien, Hotel- und Gastronomieimmobilien, Logistikimmobilien etc.), gemischt genutzten Grundstücken (bspw. Wohn- und Geschäftshäuser etc.) und sonstige bebaute Grundstücke (bspw. Wochenendhäuser, Garagen etc.) liegt die Steuermesszahl bei 0,72 Promille (Bundesdurchschnitt bebaute Grundstücke 0,34 Promille), was glatt zu einer mehr als doppelten Höhe der Grundsteuer in Sachsen führt.

Bitte beachten Sie, dass das Gutachten für die Feststellung eines anderen Grundsteuerwerts für das Finanzamt nicht bindend ist, es unterliegt der Beweiswürdigung durch das Finanzamt. Eine Gewährleistung für die Anerkennung der Gutachten in der Immobilienbewertung kann deshalb nicht übernommen werden.

Grundsteuer 2025 - Wie viel muss ich zahlen?

Die neue Grundsteuer 2025 müssen Sie erst ab dem 01.01.2025 zahlen. Ungewiss ist heute noch, in welcher Höhe Grundsteuerzahlungen auf Sie zukommen.

Das liegt daran, dass die überwiegende Zahl der Gemeinden die Grundsteuer-Hebesätze in Deutschland noch nicht festgelegt hat.

Vom Finanzamt werden in der Regel zwei Bescheide versendet: der Grundsteuerwertbescheid und der Grundsteuermessbescheid. Letzterer enthält die Grundsteuermesszahl. Erst durch Multiplikation des pro Gemeinde individuell festgelegten Grundsteuer-Hebesatzes mit dem Grundsteuerwert und der Grundsteuermesszahl ergibt sich die zu zahlende Grundsteuer. Es gilt folgende Formel:

Grundsteuer 2025 = Grundsteuerwert x Grundsteuermesszahl x Hebesatz Gemeinde

Solange die Gemeinden noch keine Hebesätze veröffentlicht haben, ist also nicht sicher, wie hoch die zu zahlende Grundsteuer ist.

Eine erste Prognose der Hebesätze der Gemeinden hat gerade der Freistaat Sachsen veröffentlicht. Dort können Sie für die Gemeinden in Sachsen eine unverbindliche Prognose der Hebesätze einsehen. 

Grundsteuer 2025 - Ist die neue Grundsteuer verfassungswidrig?

Ich bin kein Jurist. Als Sachverständiger für Immobilienbewertung halte ich die Neuregelungen zur Grundsteuer 2025 für verfassungswidrig

Wie kann es sein, dass in einem Bundesland (bspw. Baden-Württemberg) nur der Grund und Boden in die Steuer einbezogen wird, in anderen Bundesländern werden zusätzlich auch die Gebäude mit besteuert? Diese wurden von den Eigentümern mit bereits versteuertem Einkommen gekauft, errichtet oder auch modernisiert. Dies halte ich für eine Doppelbesteuerung. Warum ist die Grundsteuer in den Bundesländern so unterschiedlich hoch?    

Der Verfassungsrechtler Prof. Dr. Gregor Kirchhof, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Finanzrecht und Steuerrecht an der Universität Augsburg, hält das Grundsteuergesetz des Bundes ebenfalls für verfassungswidrig. Kirchhoff riet Eigentümern in einem Interview mit dem "Focus", sich gegen die Grundsteuer zu wehren.

Die Eigentümerschutzgemeinschaft Haus & Grund und der Bund der Steuerzahler (BdSt) haben zahlreiche Musterklagen bei den Finanzgerichten und dem Bundesverfassungsgericht gegen die neue Grundsteuer eingereicht. Mit ihren Musterklagen lassen Haus & Grund und der BdSt prüfen, ob die Neubewertung der Grundstücke nach dem Bundesmodell verfassungswidrig ist.

Übrigens hat einzig die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag die Abschaffung der Grundsteuer gefordert.

Grundsteuer 2025 - Ich erstelle Ihnen qualifizierte und anerkannte Verkehrswertgutachten

Grundsteuer 2025 – Nachweis niedriger Wert durch Gutachten 2

Lutz Schneider

Wenn Sie von den Neuregelungen bei der Grundsteuer betroffen sind und der Auffassung sind, dass das Finanzamt eine Überbewertung ihres Grundstückes vorgenommen hat (dies kommt nach unseren Erfahrungen der letzten Jahre sehr häufig vor), sollten Sie sich über den sogenannten "Nachweis des niedrigeren gemeines Werts" durch ein qualifiziertes Verkehrswertgutachten informieren. 

Ich prüfe Ihren individuellen Fall vorher sehr genau und berechne, ob ein Verkehrswertgutachten Ihre Steuerlast bei der Grundsteuer 2025 senken kann. 

Haben Sie Fragen zur Immobilienbewertung in Verbindung mit der Grundsteuer bei Immobilien? Kontaktieren Sie mich einfach. Ich berate Sie gern. 

Immobilienbewertung Lutz Schneider ist seit mehr als 30 Jahren Ihr qualifizierter Ansprechpartner für die Immobilienbewertung. Ich stehe für ein hohes Maß an Kompetenz und aktuellem Fachwissen. Sie erhalten bei uns rechtsichere Verkehrswertgutachten, die auch vor Gericht und dem Finanzamt zur Grundsteuer 2025 stand halten.

Grundsteuer 2025 - Sie haben Fragen zur Grundsteuer 2025 in Sachsen und darüber hinaus? Schreiben Sie mir! Ich antworte Ihnen gern.

Haben Sie weitere Fragen zum Thema "Grundsteuer 2025", zum "Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts" bei der Grundsteuer 2025 gegenüber dem Finanzamt  oder möchten ein Kostenangebot für ein qualifiziertes Gutachten für die Grundsteuer 2025 von uns erhalten? Dann füllen Sie bitte das nachfolgende Formular aus. Ich melde mich umgehend per Mail oder Telefon bei Ihnen.

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Aktuelle Schlagworte Grundsteuer 2025

Schlagworte: Grundsteuer, Grundsteuer 2025, Grundsteuer Immobilienbewertung, Grundsteuer 2025 Immobilienbewertung, Grundsteuer 2025 Berlin, Grundsteuer 2025 Brandenburg, Grundsteuer 2025 Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts, Grundsteuer 2025 Nachweis niedriger gemeiner Wert, Grundsteuer 2025 Nachweis niedrigerer gemeiner Wert, Grundsteuer 2025 Sachsen, Grundsteuer 2025 Thüringen, Grundsteuer Nachweis durch Gutachten, Grundsteuer Nachweis durch Sachverständigengutachten, Grundsteuer Nachweis niedriger gemeiner Wert, Grundsteuer Nachweis niedriger Wert, Grundsteuer Nachweis niedrigerer gemeiner Wert, Grundsteuer verfassungswidrig.

Hinweis

Ich habe die vorstehenden Informationen zur Grundsteuer 2025 sorgfältig für Sie zusammengestellt und recherchiert. Jedoch erfolgt die Veröffentlichung ohne jegliche Gewähr. Alle Rechte vorbehalten © Lutz Schneider Immobilienbewertung Wilthen.

Schenkungsteuer 2023

Schenkungsteuer 2023 – Für Beschenkte wird es richtig teuer

Schenkungsteuer 2023 - Bei Immobilienschenkungen wird es ab dem Jahr 2023 richtig teuer

In Deutschland werden jährlich etwa 400 Milliarden Euro vererbt und verschenkt, fast die Hälfte davon in Form von Immobilien. Ab 2023 fallen für Immobilien deutlich höhere Schenkungsteuern an. Warum?

Am 02.12.2022 hat der Bundestag den Entwurf des Finanzausschusses des Jahressteuergesetzes 2022 beschlossen. Am 16.12.2022 hat der Bundesrat dem Jahressteuergesetz 2022 zugestimmt. Am 20.12.2022 wurde das Jahressteuergesetz im Bundesgesetzblatt verkündet. Es tritt zum 01.01.2023 in Kraft.
Schenkungsteuer 2023

Schenkungsteuer 2023 - Für Immobilienschenker wird es 2023 richtig teuer

Was ist das Jahressteuergesetz 2022?

Das Jahressteuergesetz 2022 ist ein typisches "Artikelgesetz". Mit mehr als 100 Einzelregelungen quer durch das Steuerrecht ändert es eine Vielzahl von Gesetzen in Deutschland.

So erfolgen durch das Jahressteuergesetz 2022 auch wichtige Änderungen im sogenannten Bewertungsgesetz (BewG), welches maßgeblich zur Grundbesitzbewertung für Zwecke der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer sowie Grunderwerbsteuer angewendet wird.

Mit dem Bewertungsgesetz werden insbesondere das Ertrags- und Sachwertverfahren zur Bewertung bebauter Grundstücke sowie die Verfahren zur Bewertung in Erbbaurechtsfällen und Fällen mit Gebäuden auf fremdem Grund und Boden an die geänderte Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) vom 14. Juli 2021 (BGBl. I S. 2805) angepasst.

Insbesondere werden dabei die Liegenschaftszinssätze (§ 188 Abs. 2 Satz 2 BewG) und die Wertzahlen für das Sachwertverfahren (§ 191 Satz 2 BewG i. V. m. Anlage 25 zum BewG) an das aktuelle Marktniveau angepasst. Diese gelten für alle Bewertungsstichtage nach dem 31.12.2022.

Weitere Informationen zum Jahressteuergesetz 2022 finden Sie bspw. bei haufe.de

Schenkungsteuer 2023 - Welche Änderungen ergeben sich?

Ich will Ihnen hier einmal die alten und die neuen Liegenschaftszinssätze sowie die Wertzahlen für das Sachwertverfahren (wir Immobiliensachverständige sagen Sachwertfaktoren bzw. Marktanpassungsfaktoren dazu) gegenüber stellen:

Schenkungsteuer 2023 - Neue Liegenschaftszinssätze

Liegenschaftszinssätze bis zum 31.12.2022

Mietwohngrundstücke 5,00 %

gem. genutzte Grundstücke 5,50 % (gew. Anteil bis 50 %)

gem. genutzte Grundstücke 6,00 % (gew. Anteil >50 %)

Geschäftsgrundstücke 6,50 % 

© Lutz Schneider Immobilienbewertung Wilthen

Liegenschaftszinssätze nach dem 31.12.2022

Mietwohngrundstücke 3,50 %

gem. genutzte Grundstücke 4,50 % (gew. Anteil bis 50 %)

gem. genutzte Grundstücke 5,00 % (gew. Anteil >50 %)

Geschäftsgrundstücke 6,00 % 

© Lutz Schneider Immobilienbewertung Wilthen

Diese Liegenschaftszinssätze werden zur Bewertung im Ertragswertverfahren für Renditeobjekte herangezogen, sofern die örtlichen Gutachterausschüsse keine geeigneten (aus dem örtlichen Markt abgeleiteten) Liegenschaftszinssätze veröffentlichen.

Was fällt bei den geänderten Liegenschaftszinssätzen auf? Die Liegenschaftszinssätze im BewG wurden deutlich abgesenkt. Dies führt (weil sie umgekehrt proportional wirken) jedoch zu deutlich höheren Ertragswerten

Schenkungsteuer 2023 - Neue Wertzahlen

Wertzahlen Sachwertverfahren bis zum 31.12.2022 für Ein- und Zweifamilienhäuser und Wohnungseigentum (hier beispielhaft)

Schenkungsteuer 2023

© Lutz Schneider Immobilienbewertung Wilthen

Wertzahlen Sachwertverfahren nach dem 31.12.2022 für Ein- und Zweifamilienhäuser und Wohnungseigentum (hier beispielhaft)

Schenkungsteuer 2023

© Lutz Schneider Immobilienbewertung Wilthen

Diese Wertfaktoren werden zur Bewertung im Sachwertverfahren für Eigennutzungsobjekte herangezogen, sofern die örtlichen Gutachterausschüsse keine geeigneten (aus dem örtlichen Markt abgeleiteten) Wertfaktoren veröffentlichen.

Was fällt bei den geänderten Wertfaktoren auf? Die Wertfaktoren im BewG wurden zunächst nach anderen Bodenrichtwertklassen gegliedert. Damit wird den gestiegenen Bodenwerten in den letzten Jahren Rechnung getragen.

Grundsätzlich jedoch hat man die Wertfaktoren deutlich angehoben. Die führt zu deutlich höheren Sachwerten.

Massive Steuererhöhungen durch die Schenkungsteuer 2023?

Zunächst ergeben sich aus den vorgenannten Änderungen erheblich höhere Immobilienwerte, wenn das Finanzamt anhand des typisierten Bewertungsverfahrens nach BewG bewertet.

Ich habe zahlreiche Vergleichsrechnungen in meinem Büro durchgeführt. Man kann sagen, dass sich durchschnittlich 30 % bis 50 % höhere Immobilienwerte ergeben. Dies ist schon eine erhebliche Anpassung.

Man muss dabei aber auch beachten, dass gerade in den größeren Städten sich die Immobilienwerte in dieser Größenordnung verändert haben. Es erfolgt also tatsächlich eine Anpassung an die Marktsituation.

Gleichzeitig muss aber auch beachten, dass die Freibeträge in der Schenkungsteuer seit 2009 nicht mehr angehoben wurden.

Deshalb kann sich im Einzelfall eine erheblich höhere Schenkungsteuer für die Eigentümer ergeben.

Schenkungsteuer 2023 - Ich habe nachgerechnet

Ich habe eine grobe Beispielrechnung für die neue Schenkungsteuer 2023 angefertigt. Das Ergebnis ist wirklich erschreckend. Die Schenkungsteuer ist in dem Beispiel fast sechs mal so hoch, wie nach dem Modell 2022.

Beispiel: freistehendes Einfamilienhaus, Baujahr 2004, 220 m² Bruttogrundfläche, 700 m² Grundstücksfläche, Bodenrichtwert 500 €/m²
Schenkungsteuer 2023

© Lutz Schneider Immobilienbewertung Wilthen

Schenkungsteuer 2023 - Warum die Politik keine Anhebung der Freibeträge vornehmen will

Die Freibeträge in der Schenkungsteuer wurden seit 2009 nicht mehr angepasst. Sie betragen bspw. für einen Ehepartner 500.000 €, für Kinder noch 400.000 €, für Enkelkinder noch 200.000 €.

Die Baupreise für Wohngebäude sind in dem Zeitraum von 2009 bis Ende 2022 um fast 70,00 % angestiegen (Quelle: Baupreisindex des Statistischen Bundesamtes). Die Immobilienwerte sind insbesondere in begehrten Lagen im mindestens gleichen Verhältnis angestiegen. Der sog. Hauspreisindex des Statistischen Bundesamtes ist im Zeitraum von 2015 bis 2022 um rd. 66,00 % angestiegen.

Es ist deshalb vollkommen unverständlich, warum die Politik in Berlin und den Bundesländern sich gegen eine vernünftige Anhebung der Freibeträge in einem gerechten (der Preisentwicklung entsprechendem) Verhältnis sperrt. 

Lindner will "großzügige" Erhöhung der Freibeträge um 25 %

Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hatte im Dezember 2022 noch eine Anhebung um 25 Prozent für angebracht gehalten. Allerdings betonte er, dass dies die Bundesländer bestimmen müssten. Sie sind die alleinigen Empfänger der Schenkungsteuer.
 
Einen Antrag von Bayern zur Anhebung der Freibeträge hat der Bundesrat jedoch mehrheitlich abgelehnt. Lediglich die Bundesländer Sachsen und Hessen stimmten zusammen mit den Bayern dafür. Damit bleibt es bei den bisherigen Freibeträgen. Ein wirklich mieses Spiel unserer Politikgrößen in Berlin und den Bundesländern. Bayern will nun vor dem Bundesverfassungsgericht klagen.   

Schenkungsteuer - Wir erstellen qualifizierte und anerkannte Verkehrswertgutachten

Wenn Sie von den Neuregelungen betroffen sind und der Auffassung sind, dass das Finanzamt eine Überbewertung ihres Grundstückes vorgenommen hat (dies kommt nach unseren Erfahrungen der letzten Jahre sehr häufig vor), sollten Sie sich über den sog. "Nachweis des niedrigeren gemeines Werts" durch ein qualifiziertes Verkehrswertgutachten informieren. Auf meiner Webseite hatte ich hier schon einmal davon berichtet.

Wir prüfen Ihren individuellen Fall vorher sehr genau und berechnen, ob ein Verkehrswertgutachten Ihre Steuerlast bei der Schenkungsteuer senken kann. Zudem sind die Gutachtenkosten tlw. steuerlich absetzbar. Auch dazu informieren wir sie im konkreten Einzelfall. 

Haben Sie Fragen zur Immobilienbewertung in Verbindung mit der Schenkungsteuer bei Immobilien? Kontaktieren Sie uns einfach. Wir beraten Sie gern. 

Immobilienbewertung Lutz Schneider ist seit mehr als 30 Jahren Ihr qualifizierter Ansprechpartner für die Immobilienbewertung. Wir stehen für ein hohes Maß an Kompetenz und aktuellem Fachwissen. Sie erhalten bei uns rechtsichere Verkehrswertgutachten, die auch vor Gericht und Finanzamt stand halten.

Sie haben zur Schenkungsteuer in Sachsen und darüber hinaus? Schreiben Sie uns! Wir antworten Ihnen gern.

Schenkungsteuer in Sachsen - Haben Sie weitere Fragen zum Thema "Schenkungsteuer 2023" oder möchten ein Kostenangebot für ein Gutachten für die Schenkungsteuer von uns erhalten? Dann füllen Sie bitte das nachfolgende Formular aus. Wir melden uns umgehend per Mail oder Telefon bei Ihnen.

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Aktuelle Schlagworte Schenkungsteuer 2023

Schlagworte: Schenkungsteuer, Schenkungsteuer 2023, Schenkungsteuer 2023 Sachsen, Schenkungsteuer 2023 Brandenburg, Schenkungsteuer 2023 Thüringen, Schenkungsteuer 2023 Berlin, Schenkungsteuer 2023 Sachsen-Anhalt, Schenkungsteuer 2023 Deutschland, Schenkungsteuer 2023 Verkehrswertgutachten, Schenkungsteuer 2023 Wertgutachten, Schenkungsteuer 2023 Gutachten, Schenkungsteuer 2023 Immobilienbewertung, Schenkungsteuer 2023 Dresden, Schenkungsteuer 2023 Chemnitz, Schenkungsteuer 2023 Leipzig, Immobilienschenkung 2023.

Erbschaftsteuer 2023

Erbschaftsteuer 2023 – Für Immobilienerben wird es teuer

Erbschaftsteuer 2023 - Für Immobilienerben wird es ab dem Jahr 2023 richtig teuer

In Deutschland werden jährlich etwa 400 Milliarden Euro vererbt, fast die Hälfte davon in Form von Immobilien. Ab 2023 fallen für Immobilien deutlich höhere Erbschaftsteuern an. Warum?

Am 02.12.2022 hat der Bundestag den Entwurf des Finanzausschusses des Jahressteuergesetzes 2022 beschlossen. Am 16.12.2022 hat der Bundesrat dem Jahressteuergesetz 2022 zugestimmt. Am 20.12.2022 wurde das Jahressteuergesetz im Bundesgesetzblatt verkündet. Es tritt zum 01.01.2023 in Kraft.
Erbschaftsteuer 2023

Erbschaftsteuer 2023 - Für Immobilienerben wird es 2023 richtig teuer

Was ist das Jahressteuergesetz 2022?

Das Jahressteuergesetz ist ein typisches "Artikelgesetz". Mit mehr als 100 Einzelregelungen quer durch das Steuerrecht ändert es eine Vielzahl von Gesetzen in Deutschland.

So erfolgen durch das Jahressteuergesetz 2022 auch wichtige Änderungen im sogenannten Bewertungsgesetz (BewG), welches maßgeblich zur Grundbesitzbewertung für Zwecke der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer sowie Grunderwerbsteuer angewendet wird.

Mit dem Bewertungsgesetz werden insbesondere das Ertrags- und Sachwertverfahren zur Bewertung bebauter Grundstücke sowie die Verfahren zur Bewertung in Erbbaurechtsfällen und Fällen mit Gebäuden auf fremdem Grund und Boden an die geänderte Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) vom 14. Juli 2021 (BGBl. I S. 2805) angepasst.

Insbesondere werden dabei die Liegenschaftszinssätze (§ 188 Abs. 2 Satz 2 BewG) und die Wertzahlen für das Sachwertverfahren (§ 191 Satz 2 BewG i. V. m. Anlage 25 zum BewG) an das aktuelle Marktniveau angepasst. Diese gelten für alle Bewertungsstichtage nach dem 31.12.2022.

Weitere Informationen zum Jahressteuergesetz 2022 finden Sie bspw. bei haufe.de

Erbschaftsteuer 2023 - Welche Änderungen ergeben sich?

Ich will Ihnen hier einmal die alten und die neuen Liegenschaftszinssätze sowie die Wertzahlen für das Sachwertverfahren (wir Immobiliensachverständige sagen Sachwertfaktoren bzw. Marktanpassungsfaktoren dazu) gegenüber stellen:

Erbschaftsteuer 2023 - Neue Liegenschaftszinssätze

Liegenschaftszinssätze bis zum 31.12.2022

Mietwohngrundstücke 5,00 %

gem. genutzte Grundstücke 5,50 % (gew. Anteil bis 50 %)

gem. genutzte Grundstücke 6,00 % (gew. Anteil >50 %)

Geschäftsgrundstücke 6,50 % 

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Liegenschaftszinssätze nach dem 31.12.2022

Mietwohngrundstücke 3,50 %

gem. genutzte Grundstücke 4,50 % (gew. Anteil bis 50 %)

gem. genutzte Grundstücke 5,00 % (gew. Anteil >50 %)

Geschäftsgrundstücke 6,00 % 

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Diese Liegenschaftszinssätze werden zur Bewertung im Ertragswertverfahren für Renditeobjekte herangezogen, sofern die örtlichen Gutachterausschüsse keine geeigneten (aus dem örtlichen Markt abgeleiteten) Liegenschaftszinssätze veröffentlichen.

Was fällt bei den geänderten Liegenschaftszinssätzen auf? Die Liegenschaftszinssätze im BewG wurden deutlich abgesenkt. Dies führt (weil sie umgekehrt proportional wirken) jedoch zu deutlich höheren Ertragswerten

Erbschaftsteuer 2023 - Neue Wertzahlen

Wertzahlen Sachwertverfahren bis zum 31.12.2022 für Ein- und Zweifamilienhäuser und Wohnungseigentum (hier beispielhaft)

Erbschaftsteuer 2023 – Für Immobilienerben wird es teuer 3

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Wertzahlen Sachwertverfahren nach dem 31.12.2022 für Ein- und Zweifamilienhäuser und Wohnungseigentum (hier beispielhaft)

Erbschaftsteuer 2023 – Für Immobilienerben wird es teuer 4

© Lutz Schneider Immobilienbewertung Wilthen

Diese Wertfaktoren werden zur Bewertung im Sachwertverfahren für Eigennutzungsobjekte herangezogen, sofern die örtlichen Gutachterausschüsse keine geeigneten (aus dem örtlichen Markt abgeleiteten) Wertfaktoren veröffentlichen.

Was fällt bei den geänderten Wertfaktoren auf? Die Wertfaktoren im BewG wurden zunächst nach anderen Bodenrichtwertklassen gegliedert. Damit wird den gestiegenen Bodenwerten in den letzten Jahren Rechnung getragen.

Grundsätzlich jedoch hat man die Wertfaktoren deutlich angehoben. Die führt zu deutlich höheren Sachwerten.

Massive Steuererhöhungen durch die Erbschaftsteuer 2023?

Zunächst ergeben sich aus den vorgenannten Änderungen erheblich höhere Immobilienwerte, wenn das Finanzamt anhand des typisierten Bewertungsverfahrens nach BewG bewertet.

Ich habe zahlreiche Vergleichsrechnungen in meinem Büro durchgeführt. Man kann sagen, dass sich durchschnittlich 30 % bis 50 % höhere Immobilienwerte ergeben. Dies ist schon eine erhebliche Anpassung.

Man muss dabei aber auch beachten, dass gerade in den größeren Städten sich die Immobilienwerte in dieser Größenordnung verändert haben. Es erfolgt also tatsächlich eine Anpassung an die Marktsituation.

Gleichzeitig muss aber auch beachten, dass die Freibeträge in der Erbschaftsteuer seit 2009 nicht mehr angehoben wurden.

Deshalb kann sich im Einzelfall eine erheblich höhere Erbschaftsteuer für die Erben ergeben.

Erbschaftsteuer 2023 - Ich habe nachgerechnet

Ich habe eine grobe Beispielrechnung für die neue Erbschaftsteuer 2023 angefertigt. Das Ergebnis ist wirklich erschreckend. Die Erbschaftsteuer ist in dem Beispiel fast sechs mal so hoch, wie nach dem Modell 2022.

Beispiel: freistehendes Einfamilienhaus, Baujahr 2004, 220 m² Bruttogrundfläche, 700 m² Grundstücksfläche, Bodenrichtwert 500 €/m²
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Erbschaftsteuer 2023 - Warum die Politik keine Anhebung der Freibeträge vornehmen will

Die Freibeträge in der Erbschaftsteuer wurden seit 2009 nicht mehr angepasst. Sie betragen bswp. für einen Ehepartner 500.000 €, für Kinder noch 400.000 €, für Enkelkinder noch 200.000 €.

Die Baupreise für Wohngebäude sind in dem Zeitraum von 2009 bis Ende 2022 um fast 70,00 % angestiegen (Quelle: Baupreisindex des Statistischen Bundesamtes). Die Immobilienwerte sind insbesondere in begehrten Lagen im mindestens gleichen Verhältnis angestiegen. Der sog. Hauspreisindex des Statistischen Bundesamtes ist im Zeitraum von 2015 bis 2022 um rd. 66,00 % angestiegen.

Es ist deshalb vollkommen unverständlich, warum die Politik in Berlin und den Bundesländern sich gegen eine vernünftige Anhebung der Freibeträge in einem gerechten (der Preisentwicklung entsprechendem) Verhältnis sperrt. 

Lindner will "großzügige" Erhöhung der Freibeträge um 25 %

Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hatte im Dezember 2022 noch eine Anhebung um 25 Prozent für angebracht gehalten. Allerdings betonte er, dass dies die Bundesländer bestimmen müssten. Sie sind die alleinigen Empfänger der Erbschaftsteuer.
 
Einen Antrag von Bayern zur Anhebung der Freibeträge hat der Bundesrat jedoch mehrheitlich abgelehnt. Lediglich die Bundesländer Sachsen und Hessen stimmten zusammen mit den Bayern dafür. Damit bleibt es bei den bisherigen Freibeträgen. Ein wirklich mieses Spiel unserer Politikgrößen in Berlin und den Bundesländern. Bayern will nun vor dem Bundesverfassungsgericht klagen.   

Erbschaftsteuer - Wir erstellen qualifizierte und anerkannte Verkehrswertgutachten

Wenn Sie von den Neuregelungen betroffen sind und der Auffassung sind, dass das Finanzamt eine Überbewertung ihres Grundstückes vorgenommen hat (dies kommt nach unseren Erfahrungen der letzten Jahre sehr häufig vor), sollten Sie sich über den sog. "Nachweis des niedrigeren gemeines Werts" durch ein qualifiziertes Verkehrswertgutachten informieren. Auf meiner Webseite hatte ich hier schon einmal davon berichtet.

Wir prüfen Ihren individuellen Fall vorher sehr genau und berechnen, ob ein Verkehrswertgutachten Ihre Steuerlast bei der Erbschaftsteuer senken kann. Zudem sind die Gutachtenkosten tlw. steuerlich absetzbar. Auch dazu informieren wir sie im konkreten Einzelfall. 

Haben Sie Fragen zur Immobilienbewertung in Verbindung mit der Erbschaftsteuer bei Immobilien? Kontaktieren Sie uns einfach. Wir beraten Sie gern. 

Immobilienbewertung Lutz Schneider ist seit mehr als 30 Jahren Ihr qualifizierter Ansprechpartner für die Immobilienbewertung. Wir stehen für ein hohes Maß an Kompetenz und aktuellem Fachwissen. Sie erhalten bei uns rechtsichere Verkehrswertgutachten, die auch vor Gericht und Finanzamt stand halten.

Sie haben zur Erbschaftsteuer in Sachsen und darüber hinaus? Schreiben Sie uns! Wir antworten Ihnen gern.

Erbschaftsteuer in Sachsen - Haben Sie weitere Fragen zum Thema "Erbschaftsteuer 2023" oder möchten ein Kostenangebot für ein Gutachten für die Erbschaftsteuer von uns erhalten? Dann füllen Sie bitte das nachfolgende Formular aus. Wir melden uns umgehend per Mail oder Telefon bei Ihnen.

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Bitte die zu bewertende Gebäudeart bzw. die zu bewertende Grundstücksart angeben

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Aktuelle Schlagworte Erbschaftsteuer 2023

Schlagworte: Erbschaftsteuer, Erbschaftsteuer 2023, Erbschaftsteuer 2023 Sachsen, Erbschaftsteuer 2023 Brandenburg, Erbschaftsteuer Sachsen-Anhalt, Erbschaftsteuer 2023 Thüringen, Erbschaftsteuer 2023 Berlin, Erbschaftsteuer 2023 Deutschland, Erbschaftsteuer 2023 Verkehrswertgutachten, Erbschaftsteuer 2023 Wertgutachten, Erbschaftsteuer 2023 Gutachten, Erbschaftsteuer 2023 Immobilienbewertung, Erbschaftsteuer 2023 Dresden, Erbschaftsteuer 2023 Chemnitz, Erbschaftsteuer 2023 Leipzig.