Bundesrat und Nutzungsdauergutachten

Bundesrat und Nutzungsdauergutachten

Bundesrat und Nutzungsdauergutachten: Positive Entwicklungen in der Immobilienbewertung: Keine neuen Einschränkungen bei Nutzungsdauergutachten – Chancen für Vermieter und Investoren

Bundesrat und Nutzungsdauergutachten: In der dynamischen Welt der Immobilienbewertung gibt es immer wieder Momente, die für Vermieter, Kapitalanleger und qualifizierte Sachverständige wie ein frischer Wind wirken.

Am 19. Dezember 2025 hat der Bundesrat eine Entscheidung getroffen, die genau solch eine positive Wende darstellt: Es werden keine zusätzlichen Einschränkungen bei der Erstellung und Anerkennung von Nutzungsdauergutachten eingeführt. 

Nutzungsdauergutachten und Restnutzungsdauergutachten bleiben weiterhin ein zulässiger Weg, um die tatsächliche Nutzungsdauer nachvollziehbar darzustellen – vorausgesetzt, das Gutachten ist belastbar, individuell und prüffähig.

Bundesrat und Nutzungsdauergutachten

Bundesrat und Nutzungsdauergutachten

Diese Entwicklung sorgt für Kontinuität und Planungssicherheit in der steuerlichen Bewertung von Immobilien. Bei Schneider Immobilienbewertung freuen wir uns besonders darüber, da sie unseren Kunden – von privaten Vermietern bis hin zu institutionellen Investoren – neue Möglichkeiten eröffnet, ihre Immobilieninvestitionen optimal zu gestalten.

In diesem ausführlichen Beitrag erklären wir Ihnen die Hintergründe, Vorteile und praktischen Tipps rund um die Nutzungsdauer von Immobilien und wie Sie als Vermieter oder Investor davon profitieren können.

Bundesrat und Nutzungsdauergutachten: Was bedeutet die Entscheidung des Bundesrats für die Immobilienbranche?

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 19. Dezember 2025 über geplante Änderungen in der Immobilienbewertung abgestimmt und sich klar gegen Verschärfungen positioniert. Ursprünglich gab es Überlegungen, strengere Vorgaben für Gutachten zur Nutzungsdauer einzuführen, die die steuerliche Abschreibung von Gebäuden betreffen. Solche Gutachten sind essenziell, um die wirtschaftliche Lebensdauer einer Immobilie zu bestimmen und damit die Höhe der Abschreibungen (AfA – Absetzung für Abnutzung) zu optimieren. Ohne diese Einschränkungen bleibt der Status quo erhalten: Qualifizierte Immobilienbewertungen und Gutachten werden weiterhin von Finanzbehörden anerkannt, solange sie auf fundierten Methoden basieren.

Diese Entscheidung ist ein klares Signal für Stabilität in einer Zeit, in der der Immobilienmarkt von Unsicherheiten geprägt ist – sei es durch steigende Zinsen, regulatorische Anpassungen oder wirtschaftliche Schwankungen. Für Vermieter bedeutet das: Sie können weiterhin auf bewährte Strategien setzen, um ihre Renditen zu maximieren. Kapitalanleger profitieren von einer zuverlässigen Basis für langfristige Planungen, und Sachverständige wie das Team von Schneider Immobilienbewertung können ihre Expertise ohne zusätzliche bürokratische Hürden einbringen. Stellen Sie sich vor, Ihre Immobilie als ein robustes Schiff auf dem Ozean der Steuergesetze: Mit dieser Entscheidung bleibt der Kurs stabil, ohne unnötige Riffe.

Die Vorteile für Vermieter und Kapitalanleger: Steueroptimierung durch präzise Nutzungsdauergutachten

Eine der zentralen Stärken der Immobilienbewertung liegt in der Möglichkeit, die Nutzungsdauer individuell zu ermitteln. Im Gegensatz zu pauschalen Abschreibungsregeln (z. B. 2,00 % pro Jahr für Wohngebäude) erlaubt ein qualifiziertes Gutachten eine Anpassung an den tatsächlichen Zustand der Immobilie. Faktoren wie Bauweise, Modernisierungen, Standort und Nutzungsart spielen hier eine entscheidende Rolle. Die Entscheidung des Bundesrats verhindert, dass neue Regeln diese Flexibilität einschränken würden – ein echter Gewinn für alle Beteiligten.

Nehmen wir ein konkretes Beispiel: Ein Vermieter mit einem älteren Mehrfamilienhaus in einer wachsenden Stadt könnte durch ein Gutachten eine kürzere Nutzungsdauer nachweisen und damit höhere jährliche Abschreibungen geltend machen. Das führt zu einer spürbaren Reduzierung der Steuerlast und erhöht die Nettorendite. Für Kapitalanleger, die in Portfolios investieren, bedeutet das eine bessere Kalkulierbarkeit: Projekte werden attraktiver, da die steuerlichen Vorteile erhalten bleiben. Bei Schneider Immobilienbewertung haben wir in den letzten Jahren zahlreiche Kunden dabei unterstützt, ihre steuerliche Abschreibung für Immobilien zu optimieren – und diese Erfolge werden nun durch die aktuelle Entwicklung weiter gestärkt.

Darüber hinaus fördert die Entscheidung Innovationen in der Branche. Moderne Bewertungsmethoden, die digitale Tools und Datenanalysen einbeziehen, können weiterhin genutzt werden, ohne dass zusätzliche Vorgaben den Prozess verlangsamen. Ob es um nachhaltige Sanierungen geht, die die Lebensdauer verlängern, oder um die Bewertung von Gewerbeimmobilien: Die Freiheit bei der Nutzungsdauer schafft Raum für kreative Lösungen, die den Wert Ihrer Immobilie langfristig steigern.

Bundesrat und Nutzungsdauergutachten: Warum Qualität in der Immobilienbewertung entscheidend ist – Tipps von qualifizierten Sachverständigen

In Zeiten, in denen der Markt mit Angeboten überschwemmt ist, ist es umso wichtiger, auf Qualität zu setzen. Ein Nutzungsdauergutachten muss nicht nur fachlich korrekt sein, sondern auch von Finanzämtern anerkannt werden. Hier kommen zertifizierte Sachverständige ins Spiel: Öffentlich bestellte und vereidigte Gutachter oder solche mit ISO 17024-Akkreditierung bieten die notwendige Glaubwürdigkeit. Bei Schneider Immobilienbewertung legen wir großen Wert darauf, dass jedes Gutachten auf einer gründlichen Vor-Ort-Besichtigung basiert. Warum? Weil nur so der reale Zustand der Immobilie – von der Bausubstanz über Modernisierungsmaßnahmen bis hin zu potenziellen Mängeln – erfasst werden kann.
Vermeiden Sie Fallen wie "Massengutachten", die ohne persönliche Inspektion erstellt werden. Solche pauschalen Bewertungen werden zunehmend von Finanzbehörden abgelehnt, was zu Nachzahlungen, Strafen oder langwierigen Rechtsstreitigkeiten führen kann. Stattdessen empfehlen wir: 

  • Wählen Sie einen lokalen Sachverständigen: Ein Sachverständiger mit Kenntnissen des regionalen Markts, wie unser Team in Deutschland, kann wertbeeinflussende Faktoren wie Infrastruktur oder Umweltbedingungen berücksichtigen.
  • Fordern Sie Transparenz: Ein gutes Gutachten sollte detailliert dokumentiert sein, inklusive Fotos, Messungen und Begründungen.
  • Denken Sie langfristig: Nutzen Sie unsere Gutachten für langfristige Steuerersparnisse.

Wir bei Schneider Immobilienbewertung bringen über Jahrzehnte Erfahrung mit und haben bereits Tausende von Immobilien bewertet. Wir kombinieren traditionelles Know-how mit modernen Technologien, um Ihnen maßgeschneiderte Lösungen zu bieten – immer mit dem Ziel, Ihre Investitionen zu schützen und zu mehren.

Bundesrat und Nutzungsdauergutachten: Risiken minimieren: Häufige Fehler bei der Bewertung von Nutzungsdauern vermeiden

Trotz der positiven Entscheidung lauern Risiken, wenn man nicht sorgfältig vorgeht. Viele Eigentümer unterschätzen die Komplexität der Immobilienbewertung und greifen auf günstige Online-Angebote zurück, die keine individuelle Analyse bieten. Das Ergebnis? Gutachten, die von Finanzämtern nicht anerkannt werden, und damit verbundene finanzielle Nachteile. Ein weiterer Fehler: Die Vernachlässigung von Aktualisierungen. Immobilien altern, und Modernisierungen können die Nutzungsdauer verlängern – ein frisches Gutachten ist daher essenziell.

Bei Schneider Immobilienbewertung warnen wir vor solchen Fallstricken und bieten Beratungen an, die über das reine Gutachten hinausgehen. Wir analysieren nicht nur die Nutzungsdauer, sondern geben auch Empfehlungen zu Wertsteigerungen, wie z. B. energieeffiziente Umbauten, die steuerliche Vorteile bringen. In einer Zeit, in der Nachhaltigkeit im Immobilienmarkt an Bedeutung gewinnt, helfen wir Ihnen, Ihre Objekte zukunftssicher zu machen.

Fazit: Nutzen Sie die Chancen – Kontaktieren Sie Schneider Immobilienbewertung

Die Entscheidung des Bundesrats ist ein Meilenstein für die Immobilienbewertung in Deutschland. Sie schafft Freiraum für Innovation, Sicherheit und Wachstum. Als Vermieter oder Investor sollten Sie diese Gelegenheit nutzen, um Ihre Portfolios zu überprüfen und optimierte Gutachten einzuholen. Bei Schneider Immobilienbewertung stehen wir Ihnen mit unserem Team aus zertifizierten Sachverständigen zur Seite. Ob für Wohn-, Gewerbe- oder Spezialimmobilien – wir bieten umfassende Dienstleistungen, die auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt sind.

Besuchen Sie unsere Webseite www.schneider-immobilienbewertung.de für weitere Infos oder kontaktieren Sie uns direkt für ein unverbindliches Beratungsgespräch. Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Immobilieninvestitionen auf das nächste Level heben – mit Expertise, die zählt!

Bundesrat und Nutzungsdauergutachten - Formular Anfrage Nutzungsdauergutachten

Haben Sie weitere Fragen zum Thema Nutzungsdauergutachten oder möchten ein Kostenangebot für ein professionelles Nutzungsdauergutachten von uns erhalten? Dann füllen Sie bitte das nachfolgende Formular aus. Wir melden uns umgehend per Mail oder Telefon bei Ihnen.

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Aktuelle Schlagworte: Bundesrat und Nutzungsdauergutachten

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Grundsteuer Petition in Sachsen

Grundsteuer Petition in Sachsen

Grundsteuer Petition in Sachsen

Grundsteuer Petition in Sachsen

Torsten Küllig von den "Grundsteuerrebellen in Moritzburg" hat eine Grundsteuer Petition in Sachsen beim Petitionsausschuss im Sächsischen Landtag eingereicht.

Er findet es ungerecht, dass die Grundstückseigentümer bei falschen Grundsteuerbescheiden die Gutachterkosten tragen sollen.

Er sagt, dies sei eine ungerechtfertigte Abwälzung der Kosten auf den Bürger. Die Beweislast wird dabei zum Nachteil der Bürger umgedreht. 

Sollten bei der Berechnung der Grundsteuer Fehler entstehen, so hat der Gesetzgeber die Verpflichtung diese Fehler zu heilen.

Grundsteuer Petition in Sachsen

Je mehr diese Petition von Torsten Küllig und den "Grundsteuerrebellen" unterstützen - das heißt ebenfalls einreichen - umso besser.

Wie kann ich mich an der Petition zur Grundsteuer in Sachsen beteiligen?

Wie geht das konkret? 

  1. Rufen Sie die Webseite des Petitionsausschusses auf: Petitionsausschuss im Sächsischen Landtag.
  2. Geben Sie Ihre persönlichen Daten ein.
  3. Übernehmen Sie einfach die Textbausteine hier auf der Seite weiter unten. Sie können gerne auch einen anderen Text verfassen, beachten Sie allerdings die begrenzte Zeichenzahl und schicken es online ab.

Torsten Küllig empfiehlt: "Nutzen Sie am besten die vorgegebenen Textbausteine So besteht am ehesten die Möglichkeit, dass die Petition zu einer Massenpetition (ab 50 Einreicher) erklärt wird."

Hier nun die Textbausteine zur Grundsteuer Petition in Sachsen

Gutachterkostenübernahme durch Freistaat

Rücknahme der Kostenauferlegung für die Grundstückseigentümer bei der individuellen Neubewertung der Grundsteuer. Übernahme der zusätzlichen Bewertungskosten durch den Freistaat Sachsen
Über welche Entscheidung/welche Maßnahme/welchen Sachverhalt wollen Sie sich beschweren?
Die Kostenauferlegung für die Grundstückseigentümer bei der individuellen Neubewertung bei der Grundsteuer ist nicht rechtskonform und sollte zurückgenommen werden. Die Übernahme der zusätzlichen Bewertungskosten soll der Freistaat Sachsen übernehmen. Die vorgenommene pauschale Erhebungspraxis durch die Finanzämter beinhalten erheblich strukturelle Bewertungsfehler, bei denen viele Grundstücke deutlich überbewertet wurden. Die strukturelle Fehlbewertung führte zu zwei Beschlüssen des Bundesfinanzhofes vom 27. Mai 2024, II B 78/23 und II B 79/23 (https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202410095/), der den Betroffenen in der Regel ab 40 Prozent Überbewertung die Möglichkeit einräumt, wegen Verstoßes gegen das Übermaßverbot eine individuelle Neuberechnung des Grundstückswertes nachreichen zu dürfen. Der Erlass scheint daher ebenfalls gegen das Übermaßverbot zu verstoßen und könnte durch das Stattgeben der Petition geheilt werden.

Was möchten Sie mit Ihrer Bitte/Beschwerde erreichen (max. 1000 Zeichen)?
Korrektur des koordinierten Erlasses der obersten Finanzbehörden der Länder vom 24. Juni 2024 zum Ansatz eines niedrigeren gemeinen Werts bei der Bewertung des Grundvermögens für Zwecke der Grundsteuer ab 1. Januar 2025 Aussetzung der Vollziehung (§ 361 AO) von Bescheiden über die Feststellung des Grundsteuerwerts. Dieser sieht zwar in bestimmten Ausnahmefällen eine Aussetzung der Vollziehung von Bescheiden und eine individuelle Neuberechnung des Grundstückswertes vor, allerdings müssen gemäß Erlasslage derzeit die Kosten für einen zertifizierten Gutachter durch den Grundstückseigentümer getragen werden. Außerdem sollte zu den weniger drastischen Überbewertungen erreicht werden, dass der Freistaat eine gleiche Regelung wie in Niedersachsen schafft, in dem sämtliche Verfahren zu Einsprüchen gegen die Bewertungen ruhend gestellt werden, bis die Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuerreform rechtskräftig festgestellt wurde (Niedersächsisches Ministerialblatt Nr. 387 vom 04.09.2024).

Gegen wen, insbesondere welche Behörde/Institution richtet sich Ihre Beschwerde?
Staatsminister Vorjohann, Sächsisches Staatsministerium der Finanzen.

Bitte geben Sie eine kurze Begründung für Ihre Bitte/Beschwerde/Vorschlag für eine Gesetzesänderung?
Ein Erlass ist eine Anordnung der Exekutive an andere staatliche Stellen. Erlasse binden zwar die Verwaltung, allerdings nicht die Gerichte. Insbesondere, wenn ein Erlass ebenfalls gegen das Übermaßverbot verstößt, erwächst dem Gesetzgeber die Verpflichtung diesen Rechtsverstoß zu heilen und nicht die Gerichte mit massenhaften Klagen belastet. Die Petition dient somit dem Rechtsfrieden und soll das Sächsische Staatsministerium der Finanzen auffordern, vor Inkrafttreten der Grundsteuer für die betroffenen Grundstückseigentümer die Möglichkeit zu schaffen, bei der individuellen Neubewertung ihrer Grundstücke von den damit im Zusammenhang stehenden Kosten freigestellt zu werden. Im Allgemeinen gilt der Rechtsgrundsatz, wer behauptet, muss beweisen. Hier wird jedoch die Beweislast zum Nachteil der Bürger umgedreht. Aufgrund der Vielzahl von Einsprüchen (in Sachsen laut MDR-Umschau-Beitrag über 580.000 - Tendenz steigend). Hier droht eine gewaltige Prozesswelle auf die Gerichte zu zurollen.

Was kann ich noch in Sachen Grundsteuer in Sachsen tun?

Torsten Küllig und die Grundsteuerrebellen können Sie per Mail erreichen unter "grundsteuerrebellen@web.de"

Frau Cichy vom MDR hat Herrn Küllig um eine Abfrage der neuen Grundsteuerhebesätze für 2025 gebeten. Wenn Sie dies unterstützen möchten, senden Sie bitte eine Mail mit Angabe Ihrer Stadt/Gemeinde und dem alten und dem neuen Grundsteuerhebesatz an Frau Cichy.

Am Samstag den 21.12.2024 ab 16:00 Uhr werden die Grundsteuerrebellen wieder ein "Rebellen"-Lagerfeuer in Dresden am Elbufer (Feuerstelle an der Drachenschänke) veranstalten. Diesmal wird es nicht nur ein Lagerfeuer mit vielen Gesprächen geben, sondern es wird auch ein Grill aufgebaut. Kommen Sie doch einfach mal vorbei!

Grundsteuer Gutachten - Ich erstelle Ihnen qualifizierte und anerkannte Verkehrswertgutachten

Grundsteuer Petition in Sachsen 1

Lutz Schneider

Wenn Sie von den Neuregelungen bei der Grundsteuer betroffen sind und der Auffassung sind, dass das Finanzamt eine Überbewertung ihres Grundstückes vorgenommen hat (dies kommt nach unseren Erfahrungen der letzten Jahre sehr häufig vor), sollten Sie sich über den sogenannten "Nachweis des niedrigeren gemeines Werts" durch ein qualifiziertes Verkehrswertgutachten informieren. 

Haben Sie Fragen zur Erstellung eines Grundsteuer Gutachtens zum Nachweis den niedrigeren gemeinen Werts? Kontaktieren Sie mich einfach. Ich berate Sie gern. 

Immobilienbewertung Lutz Schneider ist seit mehr als 30 Jahren Ihr qualifizierter Ansprechpartner für die Immobilienbewertung. Ich stehe für ein hohes Maß an Kompetenz und aktuellem Fachwissen. Sie erhalten bei uns rechtsichere Grundsteuer Gutachten, die auch vor Gericht und dem Finanzamt stand halten.

Grundsteuer Gutachten - Sie haben Fragen zu Grundsteuer Gutachten in Sachsen und darüber hinaus? Schreiben Sie mir! Ich antworte Ihnen gern.

Haben Sie weitere Fragen zum Thema "Grundsteuer Gutachten", zum "Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts" bei der Grundsteuer 2025 gegenüber dem Finanzamt  oder möchten ein Kostenangebot für ein qualifiziertes Grundsteuer Gutachten für die Grundsteuer 2025 von uns erhalten? Dann füllen Sie bitte das nachfolgende Formular aus. Ich melde mich umgehend per Mail oder Telefon bei Ihnen.

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Aktuelle Schlagworte Grundsteuer Gutachten

Schlagworte: Grundsteuer Petition in Sachsen, Grundsteuer Gutachten, Grundsteuergutachten, Grundsteuer Gutachten 2025, Grundsteuergutachten 2025, Grundsteuer Gutachten Sachsen.

Hinweis

Ich habe die vorstehenden Informationen zu Grundsteuer Gutachten sorgfältig für Sie zusammengestellt und recherchiert. Jedoch erfolgt die Veröffentlichung ohne jegliche Gewähr. Alle Rechte vorbehalten © Lutz Schneider Immobilienbewertung Wilthen.