Sächsische Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Dresden

Seminarankündigung Immobilienbewertung

Mein nächstes Seminar „Immobilienbewertung“ wird voraussichtlich am 16. und 17. September 2020 jeweils von 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr im Kugelhaus gegenüber des Hauptbahnhofes (D-01069 Dresden, Wiener Platz 10) statt finden. Eine Anmeldung kann direkt bei der Sächsischen Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie oder telefonisch bei Frau Gereke unter Telefon 0351/47045-17 oder Fax 0351/47045-40 erfolgen.

Zielgruppe

  • Mitarbeiter von kommunalen Liegenschaftsabteilungen
  • Immobilienabteilungen von Banken/Sparkassen und Versicherungen sowie
  • andere Beschäftigte in der Immobilienwirtschaft.

Inhalt

  • Teil 1: Grundlagen der Wertermittlung, Wertermittlungsverfahren, Bodenwertermittlung
  • Teil 2: Vergleichswertverfahren, Ertragswertverfahren, Sachwertverfahren
  • jeweils mit praktischen Übungen

 

immobilienbewertung know-how innovationen

Digitalisierung im Sachverständigenbüro und der Immobilienwirtschaft

Ich hatte ja in meinem letzten Artikel schon etwas zur Digitalisierung im Sachverständigenbereich geschrieben. Wer jetzt in seinem Sachverständigenbüro nicht den Grundstein in diesem Bereich legt, wird in den nächsten Jahren nicht mehr überlebensfähig sein. Davon bin ich überzeugt.

Aus gegebenen Anlass hier noch ein paar Gedanken zu dem Thema von mir:

Auch am Sachverständigenbüro (oder der Immobilienwirtschaft allgemein) geht die derzeit in aller Munde stehende „Digitalisierung“ nicht vorbei. Die Vorgänge werden komplexer, die Kunden fordern Transparenz und die Zusammenarbeit mit Kollegen will gemeistert werden. Wir werden deshalb im Büro eine neue CRM-Software (Customer-Relationship-Management – Kundenbeziehungsmanagement) einführen: „Gorilla.cc“. Ein Name der viel verspricht: „Unser CRM kann nur Eines – ALLES“.Digitalisierung im Sachverständigenbüro und der Immobilienwirtschaft 1

Ich durfte den Gründer und CEO des österreichischen Startups „Gorlilla.cc“ Dominik Sattler im April 2018 in Sofia (Bulgarien) persönlich kennen lernen und bin absolut überzeugt, dass die Einführung der Software auch in unserem Büro zum vollen Erfolg wird. Die Software erfüllt nicht nur alle unsere Anforderungen, sie bietet mit der Anbindung an unseren Klick-Tipp Enterprise-Server auch jede Menge Raffinessen.

Wer sich mehr für das Thema CRM, Gorilla.cc und Digitalisierung in kleinen und mittelständischen Unternehmen interessiert, dem empfehle ich ein Video-Interview, das Dominik der Plattform Digistore24 gegeben hat (welche wir übrigens auch seit vielen Jahren erfolgreich zum Verkauf unserer digitalen Produkte einsetzen).  40 Minuten Video, die sich lohnen – wie ich finde.

YouTube video

 

Jetzt steht erst einmal die Einführung von Gorilla bei uns bevor. Es wird sicher keine leichte Aufgabe, aber wir werden das mit Hilfe des Teams von Dominik meistern. Ich werde von der Einführung von Gorilla.cc und den erzielten Verbesserungen in meinem Sachverständigenbüro berichten. Es wird eine spannende Zeit!

Hier noch ein dazu passendes Zitat aus dem Film „Idiocracy“ von „Joe Bauers“:

„Wisst ihr, es gab eine Zeit in diesem Land, da galten kluge Leute als cool. Okay, vielleicht nicht cool, aber sie haben Sachen gemacht, wie Schiffe zu bauen, und Pyramiden, und sie flogen sogar zum Mond!“

Achso, wer sich weiter für „Gorilla-CRM“ interessiert, der findet hier ein Webinar, welches die unglaublichen Chancen zur smarten Digitalisierung im Mittelstand und den KMU durch das Gorilla-CRM beschreibt.

In diesem Sinne wünsche ich Euch ein schönes, erholsames Wochenende

Euer

 

Lutz Schneider

sachverständiger pflichtteil

Gerichte können nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige beauftragen

A recent decision by the Hechingen District Court states that certification, if it is carried out according to the DIN EN ISO/IEC 17024 standard, represents a proof of competence comparable to a public appointment and is to be equated with it (Hechingen Regional Court, decision of July 19, 2017, Az. 1 OH 19/15).

The applicant had requested that the expert be canceled and a new expert commissioned because the court-appointed expert was not publicly appointed and sworn in. After the application was rejected by the Hechingen Regional Court, the applicant lodged an immediate appeal against the decision with the Stuttgart Higher Regional Court. The Higher Regional Court of Stuttgart rejected the applicant’s complaint on the grounds that:

“With his appeal, the applicant is ultimately attacking the appointment of the court-appointed expert. However, this is a decision that is not contestable under Section 490 (2) sentence 2 ZPO, as this affects the order of evidence. On the other hand, there is no decision that would have affected the applicant’s right to select an expert. Because the person of the expert is determined by the court (§§ 492 Abs. 1, 404 ZPO)“.

This can also be an expert certified according to DIN EN ISO/IEC 17024.

The provision of Section 404 (3) ZPO (priority of the publicly appointed expert) is a mere regulatory provision. The court that commissions a certified expert is therefore not acting incorrectly, according to the Hechingen district court with reference to Zöller-Greger, ZPO, § 404 para. 2 and the judgment of the OLG Hamm of June 7th, 2010, Az . The Düsseldorf Higher Regional Court also decided accordingly in its judgment of December 4th, 2012, Az. I-23 U 181/11.

If an expert is certified but not publicly appointed, the lack of public appointment according to this decision does not justify a presumption of a lack of specialist knowledge. Rather, the expertise results from its certification.