Immobilienbewertung bei Enteignung

Immobilienbewertung bei Enteignung

Immobilienbewertung bei Enteignung

Immobilienbewertung bei Enteignung

Enteignungen sind ein sensibles Thema, das sowohl Grundstückseigentümer als auch öffentliche Institutionen betrifft.

Wenn der Staat oder eine öffentliche Körperschaft wie ein Gewässerverband Grundstücke oder Rechte daran für öffentliche Projekte benötigt – etwa für den Bau eines Wasserbauwerks oder einer Straße – greift oft das Instrument der Enteignung.

Doch wie wird der Wert eines Grundstücks in solchen Fällen ermittelt, und welche Rolle spielen zertifizierte Sachverständige bei der Bestimmung der Enteignungsentschädigung? 

Immobilienbewertung bei Enteignung

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Dieser Artikel beleuchtet die Besonderheiten der Immobilienbewertung bei Enteignungen in Großstädten wie BerlinDresdenChemnitzLeipzig oder den Bundesländern SachsenBrandenburgThüringen oder Sachsen-Anhalt und erklärt, warum diese Aufgabe häufig „normale“ Sachverständige überfordert.

Überblick über die Immobilienbewertung bei Enteignung

Eine Enteignung ist der Eingriff in das Eigentum eines Grundstückseigentümers durch den Staat oder eine öffentliche Körperschaft, um ein öffentliches Interesse zu wahren. Beispiele sind Infrastrukturprojekte wie Straßenbau, Hochwasserschutzmaßnahmen oder der Ausbau öffentlicher Einrichtungen. 

Nach deutschem Recht, insbesondere dem Baugesetzbuch (BauGB), haben betroffene Eigentümer Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Diese Entschädigung umfasst sowohl den Verlust von Rechten (§ 95 Abs. 1 BauGB) als auch sonstige Vermögensnachteile (§ 96 Abs. 1 BauGB), die durch das Projekt entstehen. Die Ermittlung dieser Entschädigung erfordert eine präzise Immobilienbewertung, die weit über eine einfache Marktpreisanalyse hinausgeht.

Besonderheiten bei der Immobilienbewertung bei Enteignung

Die Bewertung eines Grundstücks im Rahmen einer Enteignung unterscheidet sich erheblich von einer herkömmlichen Verkehrswertermittlung, wie sie etwa bei einem Immobilienverkauf durchgeführt wird. Folgende Aspekte sind besonders zu beachten:

  • Rechtsgrundlagen und Methodik
    Die Bewertung basiert auf den Vorschriften des BauGB. Für den Rechtsverlust – etwa wenn eine Dienstbarkeit eingetragen oder ein Teil des Grundstücks dauerhaft entzogen wird – wird häufig die sogenannte Differenzwertmethode angewendet. Diese Methode vergleicht den Verkehrswert des Grundstücks vor und nach dem Eingriff, um den Wertverlust zu ermitteln. 

Zusätzlich werden sonstige Vermögensnachteile berücksichtigt, die durch temporäre Einschränkungen entstehen. Häufig führen monatelange Bauphasen zu Einschränkungen in der Nutzung des Restgrundstücks, wofür ebenfalls eine Entschädigung zu zahlen ist. Solche Berechnungen erfordern ein tiefes Verständnis der rechtlichen Grundlagen und Erfahrung in der Anwendung spezifischer Bewertungsmethoden.

  • Temporäre Nutzungseinschränkungen
    Ein zentraler Aspekt bei Enteignungen ist die Berücksichtigung von Beeinträchtigungen während der Bauphase. Dies kann insbesondere bei der Vermietung des Restgrundstückes vorkommen, was in dem Bauzeitraum zu Einnahmeausfällen führen kann. Die Bewertung solcher temporärer Nachteile erfordert eine detaillierte Analyse der Nutzungssituation und der wirtschaftlichen Auswirkungen.
  • Berücksichtigung privatrechtlicher und öffentlich-rechtlicher Belastungen
    Grundstücke sind oft mit Belastungen wie Vorkaufsrechten, Dienstbarkeiten oder öffentlich-rechtlichen Einschränkungen (z. B. Denkmalschutz) behaftet. Im Gutachten sind solche Belastungen zu identifizieren und entsprechend zu würdigen. Solche Faktoren beeinflussen den Verkehrswert und müssen präzise in die Bewertung einfließen.
  • Wertermittlungsstichtag und Qualitätsstichtag
    Ein einheitlicher Stichtag für die Bewertung ist entscheidend, da sich Marktwerte und Bedingungen ändern können. Häufig müssen Wertermittlungsstichtag und Qualitätsstichtag unterschiedlich gewählt werden. Dies gewährleistet eine konsistente Basis für die Bewertung.

Die Rolle zertifizierter Sachverständiger bei der Immobilienbewertung bei Enteignung 

Die Komplexität der Immobilienbewertung bei Enteignungen erfordert den Einsatz von zertifizierten Sachverständigen, wie im Beispiel Lutz Schneider, der gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert ist. Diese Zertifizierung stellt sicher, dass der Sachverständige über die notwendige Fachkompetenz, Methodenkenntnis und Erfahrung verfügt, um eine fundierte und rechtlich abgesicherte Bewertung durchzuführen.

Zertifizierte Sachverständige wie Schneider spielen eine zentrale Rolle aus mehreren Gründen:

  • Umfassende Analyse: Ein Gutachten zur Ermittlung der Enteignungsentschädigung umfasst häufig 100 und mehr Seiten plus zahlreiche Anlagen und behandelt alle relevanten Aspekte – von der Lagebeschreibung über die Bodenwertermittlung bis hin zu rechtlichen Belastungen. Diese Detailtiefe ist notwendig, um eine faire Entschädigung zu gewährleisten.
  • Rechtliche Expertise: Die Anwendung von Vorschriften wie § 95 und § 96 BauGB erfordert ein tiefes Verständnis der rechtlichen Rahmenbedingungen. Zertifizierte Sachverständige sind darauf spezialisiert, solche Vorschriften korrekt anzuwenden und die Bewertung gerichtsfest zu dokumentieren.
  • Interdisziplinäres Wissen: Enteignungsbewertungen erfordern Kenntnisse in Immobilienbewertung, Recht, Bauwesen und oft auch Umweltfragen (z. B. Altlasten oder Bodendenkmale). Zertifizierte Sachverständige sind für diese interdisziplinäre Arbeit qualifiziert.
  • Unabhängigkeit und Objektivität: Zertifizierte Sachverständige arbeiten unabhängig und gewährleisten eine objektive Bewertung, die sowohl den Interessen des Eigentümers als auch des Auftraggebers gerecht wird.

Warum „normale“ Sachverständige bei der Immobilienbewertung bei Enteignung oft überfordert sind

Erfahrung im Bereich Enteignung hat, durchaus in der Lage sein mag, den Verkehrswert einer Immobilie für einen Verkauf zu ermitteln, stößt er bei Enteignungsbewertungen schnell an seine Grenzen. Die Gründe dafür sind vielfältig:

  • Komplexität der rechtlichen Rahmenbedingungen: Enteignungen sind ein stark reguliertes Feld mit spezifischen gesetzlichen Anforderungen. Ohne tiefgehende Kenntnisse des BauGB und der einschlägigen Rechtsprechung können Fehler in der Bewertung entstehen, die rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
  • Spezifische Bewertungsmethoden: Methoden wie die Differenzwertmethode oder die Berücksichtigung temporärer Nutzungseinschränkungen sind auf Enteignungsfälle zugeschnitten und erfordern Erfahrung in deren Anwendung. Ein Sachverständiger, der diese Methoden nicht regelmäßig anwendet, kann Schwierigkeiten haben, sie korrekt umzusetzen.
  • Detailtiefe und Umfang: Die Bewertung bei einer Enteignung erfordert eine umfassende Analyse, die weit über eine einfache Marktpreisermittlung hinausgeht. Im Trebbiner Fall wurden Aspekte wie Bodendenkmale, privatrechtliche Belastungen und temporäre Nutzungseinschränkungen detailliert untersucht – ein Aufwand, der die Kapazitäten eines nicht spezialisierten Sachverständigen oft übersteigt.
  • Interdisziplinäre Anforderungen: Die Bewertung erfordert Kenntnisse in verschiedenen Fachbereichen, die ein „normaler“ Sachverständiger möglicherweise nicht in der nötigen Tiefe besitzt. Zertifizierte Sachverständige hingegen sind durch ihre Ausbildung und Erfahrung besser auf diese Anforderungen vorbereitet.

Fazit: Immobilienbewertung bei Enteignung

Die Immobilienbewertung bei Enteignungen ist ein komplexes und anspruchsvolles Feld, das spezifische Kenntnisse und Erfahrungen erfordert. Zertifizierte Sachverständige spielen dabei eine unverzichtbare Rolle, da sie die rechtlichen, methodischen und praktischen Anforderungen einer solchen Bewertung erfüllen können. Sie gewährleisten eine faire und nachvollziehbare Entschädigung, die sowohl den Eigentümern als auch den öffentlichen Auftraggebern gerecht wird.

Für Grundstückseigentümer, die von einer Enteignung betroffen sind, ist es daher ratsam, auf die Expertise eines zertifizierten Sachverständigen zu setzen.

Nur so kann sichergestellt werden, dass alle relevanten Aspekte – vom Rechtsverlust über temporäre Nutzungseinschränkungen bis hin zu privatrechtlichen Belastungen – korrekt berücksichtigt werden.

Ein „normaler“ Sachverständiger mag in anderen Kontexten kompetent sein, doch die Komplexität einer Enteignungsbewertung erfordert spezialisierte Fachkenntnisse, die über das übliche Maß hinausgehen.

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EUGAL-Ferngasleitung geht planmäßig in Betrieb 1

EUGAL-Ferngasleitung geht planmäßig in Betrieb

Der erste Strang der EUGAL ist „durchverbunden", liegt also vollständig verschweißt in der Erde. Alle Schweißnähte sind geprüft, die Wasserdruckproben sind abgeschlossen, der Rohrgraben verfüllt.

Die EUGAL-Ferngasleitung führt mit rd. 485 km Leitungslänge und 1400 mm Rohrdurchmesser (!) von Lubmin in Mecklenburg-Vorpommern bis nach Deutsch-Neudorf in Sachsen.

Sie ist eines der größten Investitionsprojekte (die Kosten werden auf ca. 3 bis 5 Mrd. Euro geschätzt) der letzten Jahre in Deutschland und wurde nach nur knapp einem Jahr Bauzeit planmäßig im Dezember 2019 fertig gestellt.

Die EUGAL-Baustelle

Hier ein paar Eindrücke des EUGAL-"Trassenreporters" Norman Baumgartner im Gespräch mit Martin Vogts direkt von der EUGAL-Baustelle:

YouTube Video

Ich bin sehr dankbar und stolz, dass mein Büro an diesem Mega-Projekt EUGAL in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Sachsen mitarbeiten durfte, auch wenn die Arbeit sehr anstrengend und stressig war. 

Ich wünsche allen meinen Kunden und Freunden eine schöne Vorweihnachtszeit!

Viele Grüße vom Sachverständigenschreibtisch
Euer


Lutz Schneider

Eugal

Eugal-Ferngas-Leitung vollständig genehmigt

Der Weg für die Bauarbeiten der Europäischen Ferngas-Anbindungsleitung EUGAL in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Sachsen ist frei. Der letzte erforderliche Planfeststellungsbeschluss ist rechtskräftig. Zuvor hatten die Bundesländer Brandenburg sowie in zwei Teilabschnitten der Freistaat Sachsen die erforderlichen Genehmigungen bzw. Planfeststellungsbeschlüsse erteilt.

Die Europäische Gas-Anbindungsleitung ist ein Gemeinschaftsprojekt der deutschen Fernleitungsnetzbetreiber GASCADE Gastransport GmbH, Fluxys Deutschland GmbH, Gasunie Deutschland Transport Services GmbH und ONTRAS Gastransport GmbH.

„Die Genehmigung der EUGAL ist ein wichtiger Schritt, um das deutsche und europäische Fernleitungsnetz langfristig sicherer und flexibler zu machen“, sagt Ludger Hümbs, EUGAL-Gesamtprojektleiter.

Die EUGAL ist eine rund 480 Kilometer lange Ferngasleitung, die von Lubmin am Greifswalder Bodden (Mecklenburg-Vorpommern) über Brandenburg bis zur deutsch-tschechischen Grenze in Sachsen bei Deutschneudorf verläuft. Sie wird über die russische Erdgasleitung Nord Stream 2 mit Erdgas versorgt.

Um den Flächenverbrauch zu minimieren, wurde die EUGAL überwiegend parallel zur bestehenden Ferngasfernleitung OPAL geplant. Die Leitung kann künftig jährlich bis zu 55 Milliarden Kubikmeter Erdgas transportieren. Mit dem Leitungsneubau reagiert GASCADE auf den steigenden europäischen Erdgas- und Transportbedarf.

Die Leitung besitzt einen Leitungsquerschnitt (Innendurchmesser) von 1,40 m (DN 1400) und der Bau der Leitung soll rd. 3 Mrd. Euro kosten. Der maximal zulässige Betriebsdruck beträgt 100 bar.

Das ambitionierte Vorhaben soll mit dem Bau des 1. Stranges schon bis Ende 2019 fertig gestellt sein. Der Bau des 2. Leitungsstranges wird ca. 1 Jahr später fertig sein.