Erfolgreiche Rezertifizierung Lutz Schneider 1

Erfolgreiche Rezertifizierung Lutz Schneider

Erfolgreiche Rezertifizierung Lutz Schneider

Wir freuen uns mitteilen zu können, dass Lutz Schneider von der Sprengnetter Zertifizierung GmbH nach erfolgter Rezertifizierungsprüfung für erneute 5 Jahre den Titel "Zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung, ZIS Sprengnetter Zert (S)" führen darf.

Lutz Schneider hat die Rezertifizierungsprüfung mit einer erreichten Prozentzahl von 90,9 % von 100 % absolviert. Die geforderte Mindestprozentzahl betrug bei der Rezertifizierungsprüfung 70 %.

Wir freuen uns sehr, dass wir Ihnen damit 5 weitere Jahre (bis zum 26.10.2026) unsere qualifizierten und qualitätsgesicherten Gutachterleistungen als "gemäß ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger" erbringen können.

Wie steht es mit der Qualifikation eines zertifizierten Sachverständigen?

Der zertifizierte Sachverständige muss gegenüber der nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Zertifizierungsstelle seine fachliche und persönliche Kompetenz nachweisen. Dies geschieht meist über Ausbildungsnachweise, Zeugnisse oder Arbeitsproben, die der Antragsteller der Zertifizierungsstelle vorlegen muss. Nach Erfüllung der Eingangsvoraussetzungen muss sich der Sachverständige einer oder mehrerer Prüfungen stellen, um auch dort sein Fachwissen nachzuweisen. Nach der Zertifizierung überwacht die Zertifizierungsstelle den Kandidaten durch Arbeitsproben, Weiterbildungsnachweise oder andere Maßnahmen. Nach 5 Jahren ist regelmäßig eine Rezertifizierungsprüfung zu absolvieren, da die Zertifizierung befristet ist. Dies garantiert, dass der gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige von seinem Niveau und von der Aktualität seines Fachwissens höchsten Ansprüchen genügt.

Bewertungsgesetz zugunsten der zertifizierten Sachverständigen geändert

Gleichstellung der zertifizierten Sachverständigen mit den öffentlich bestellten Sachverständigen

Zertifizierung Lutz Schneider

Die hohen Anforderungen der DIN EN ISO/IEC 17024 garantieren einen kompetenten und fachlich hoch qualifizierten Sachverständigen. Gerichte und Auftraggeber können deshalb mit gutem Gewissen einen von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen beauftragen, denn hinter dieser geschützten Bezeichnung steht ein hohes Maß an Kompetenz und aktuellem Fachwissen.

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