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Entwurf der neuen ImmoWertV veröffentlicht

Gestern ist der Entwurf der neuen ImmoWertV zusammen mit dem Entwurf der sog. ImmoWertA veröffentlicht worden. Gleichzeitig beginnt mit dem heutigen Tag die erste Beteiligungsphase, in der Jedermann (also auch Sachverständige) bis einschließlich zum 21.08.2020 die Möglichkeit hat, eine Stellungnahme zu beiden Entwürfen einzureichen.

ImmoWertV

Entwurf ImmoWertV und ImmoWertA liegt vor

Anders als noch vor Jahren geplant, werden die in den letzten Jahren erarbeiteten und veröffentlichten Einzelrichtlinien nicht in einer gemeinsamen ImmoWertR zusammengefasst, sondern gehen im Zuge der ImmoWertV-Novellierung in diese (zumindest in Teilen) über.

Hintergrund ist der Wunsch nach bundesweit einheitlichen Grundsätzen für die Ableitung der für die Wertermittlung relevanten Daten sowie für die Ermittlung der Marktwerte. Zudem sollen die Inhalte der derzeit sechs Regelungswerke übersichtlich gestaltet und damit auch neu geordnet werden.

Aus WertR wird ImmoWertV und ImmoWertA

Damit soll es in Zukunft (geplant ist ab dem 1. Januar 2021) nur noch 2 Regelungswerke geben:

  1. Die ImmoWertV 2021 mit verbindlichen Regelungen.
  2. Die ImmoWertA (Muster-Anwendungshinweise zur ImmoWertV) mit weiteren Hinweisen ohne Regelungscharakter.

In einer ersten Beteiligungsphase, der sogenannten "Jedermann-Beteiligung", sind neben den Ländern und Verbänden auch Sie aufgerufen, die ausgearbeiteten Entwürfe der ImmoWertV und ImmoWertA durchzugehen und eine Stellungnahme zu beiden Entwürfen abzugeben. Diese werden - Ihr Einverständnis vorausgesetzt - auf der Internetseite des Bundesinnenministeriums mit den anderen Stellungnahmen veröffentlicht. Weitere Hinweise zur Beteiligung finden Sie hier.

In der darauffolgenden zweiten Beteiligungsphase werden die durch Anregung der ersten Beteiligungsphase geänderten Entwürfe den Ländern und Verbänden zur Stellungnahme übersandt.

Im Anschluss findet eine Abstimmung innerhalb der Bundesregierung statt, wonach die Verordnung vom Bundeskabinett beschlossen werden soll. Nach erfolgreicher Zustimmung durch den Bundesrat werden die ImmoWertA der Fachkommission Städtebau mit der Empfehlung der abschließenden Beratung und Beschlussfassung zugeleitet.

Referentenentwürfe ImmoWertV und ImmoWertA

Die Referentenentwürfe der ImmoWertV und ImmoWertA können hier als PDF-Datei herunter geladen werden:



Quelle: www.bmi.bund.de/ImmoWertV (Stand: 19.06.2020)


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