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Entwurf der neuen ImmoWertV veröffentlicht

Gestern ist der Entwurf der neuen ImmoWertV zusammen mit dem Entwurf der sog. ImmoWertA veröffentlicht worden. Gleichzeitig beginnt mit dem heutigen Tag die erste Beteiligungsphase, in der Jedermann (also auch Sachverständige) bis einschließlich zum 21.08.2020 die Möglichkeit hat, eine Stellungnahme zu beiden Entwürfen einzureichen.

ImmoWertV

Entwurf ImmoWertV und ImmoWertA liegt vor

Anders als noch vor Jahren geplant, werden die in den letzten Jahren erarbeiteten und veröffentlichten Einzelrichtlinien nicht in einer gemeinsamen ImmoWertR zusammengefasst, sondern gehen im Zuge der ImmoWertV-Novellierung in diese (zumindest in Teilen) über.

Hintergrund ist der Wunsch nach bundesweit einheitlichen Grundsätzen für die Ableitung der für die Wertermittlung relevanten Daten sowie für die Ermittlung der Marktwerte. Zudem sollen die Inhalte der derzeit sechs Regelungswerke übersichtlich gestaltet und damit auch neu geordnet werden.

Aus WertR wird ImmoWertV und ImmoWertA

Damit soll es in Zukunft (geplant ist ab dem 1. Januar 2021) nur noch 2 Regelungswerke geben:

  1. Die ImmoWertV 2021 mit verbindlichen Regelungen.
  2. Die ImmoWertA (Muster-Anwendungshinweise zur ImmoWertV) mit weiteren Hinweisen ohne Regelungscharakter.

In einer ersten Beteiligungsphase, der sogenannten "Jedermann-Beteiligung", sind neben den Ländern und Verbänden auch Sie aufgerufen, die ausgearbeiteten Entwürfe der ImmoWertV und ImmoWertA durchzugehen und eine Stellungnahme zu beiden Entwürfen abzugeben. Diese werden - Ihr Einverständnis vorausgesetzt - auf der Internetseite des Bundesinnenministeriums mit den anderen Stellungnahmen veröffentlicht. Weitere Hinweise zur Beteiligung finden Sie hier.

In der darauffolgenden zweiten Beteiligungsphase werden die durch Anregung der ersten Beteiligungsphase geänderten Entwürfe den Ländern und Verbänden zur Stellungnahme übersandt.

Im Anschluss findet eine Abstimmung innerhalb der Bundesregierung statt, wonach die Verordnung vom Bundeskabinett beschlossen werden soll. Nach erfolgreicher Zustimmung durch den Bundesrat werden die ImmoWertA der Fachkommission Städtebau mit der Empfehlung der abschließenden Beratung und Beschlussfassung zugeleitet.

Referentenentwürfe ImmoWertV und ImmoWertA

Die Referentenentwürfe der ImmoWertV und ImmoWertA können hier als PDF-Datei herunter geladen werden:



Quelle: www.bmi.bund.de/ImmoWertV (Stand: 19.06.2020)


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Der Gutachterausschuss und die verbummelten Bodenrichtwerte 1

Der Gutachterausschuss und die verbummelten Bodenrichtwerte

Wie die Südwest Presse in ihrer Ausgabe vom 31.01.2019 berichtet, hat der Gutachterausschuss der Stadt Haigerloch seit mehr als sechs Jahren keine Bodenrichtwerte mehr veröffentlicht. Die letzten Bodenrichtwerte wurden dort zum Stichtag 31.12.2012 abgeleitet. Sechs Jahre lang gab es keine neuen Auswertungen. Die Bodenrichtwerte wurden als PDF-Datei veröffentlicht. Eine Definition der Bodenrichtwerte (GFZ, Grundstücksgröße etc.) fehlt.

Da die Geschäftsstelle des örtlichen Gutachterausschusses die Aktenberge (lt. SWR stapeln sich rd. 300 Grundstückskaufverträge) nicht bewältigen kann, soll nun ein externes Büro (die Fa. Koch Immobilienbewertung GmbH Esslingen) diese Aufgabe für rd. 40.000 Euro übernehmen. Diesen Beschluss fasste jetzt der Haigerlocher Gemeinderat.

Haigerloch ist eine kleine Gemeinde in Baden-Württemberg im Zollernalbkreis und hat rd. 11.000 Einwohner.

Das Baugesetzbuch (BauGB) verpflichtet in § 196 BauGB alle Gutachterausschüsse verbindlich zum 31.12. jeden zweiten Jahres entsprechende Bodenrichtwerte zu ermitteln. Gleichzeitig sind sog. „sonstige für die Wertermittlung erforderliche Daten“ vom Gutachterausschuss aus dem örtlichen Grundstücksmarkt abzuleiten und zu veröffentlichen. Dies sind insbesondere:

  • Kapitalisierungszinssätze (Liegenschaftszinssätze) für Mietwohngrundstücke, Geschäftsgrundstücke und gemischt genutzte Grundstücke,
  • Sachwertfaktoren, insbesondere für Ein- und Zweifamilienhausgrundstücke,
  • Umrechnungskoeffizienten und
  • Vergleichsfaktoren (Gebäudefaktoren) bzw. Ertragsfaktoren.

Die Bodenrichtwerte und vorgenannten Marktdaten sind nicht nur die Arbeitsgrundlage für Sachverständige, sie werden auch für die Finanzverwaltung zum Zwecke der steuerlichen Bewertung benötigt.

Baden-Württemberg ist übrigens das einzige Bundesland, wo die Gutachterausschüsse bei den Städten und Gemeinden angesiedelt sind. Zum Stand Dezember 2018 gab es in Baden-Württemberg rd. 900 solcher Gutachterausschüsse. In anderen Bundesländern sind die Gutachterausschüsse bei den Landkreisen und kreisfreien Städten angesiedelt. Einige Bundesländer haben auch zentrale Geschäftsstellen eingerichtet (bspw. Sachsen-Anhalt).

In Sachsen gibt es nur 13 örtliche Gutachterausschüsse und einen oberen Gutachterausschuss. Aber auch hier sind immer wieder Verzögerungen bei den Ableitungen festzustellen. Insbesondere werden auch in Sachsen häufig die Qualität der Bodenrichtwerte (fachgerechte Ermittlung, sachgerechte Zonenabgrenzung, detaillierte Beschreibung der Richtwertgrundstücke) von Sachverständigen und Finanzverwaltungen bemängelt. Zudem werden die so wichtigen „sonstigen für die Wertermittlung erforderliche Daten“ von den Gutachterausschüssen nicht häufig genug oder nicht in der entsprechenden Qualität und Breite abgeleitet.

Vielleicht ist das Vorgehen der Stadt Haigerloch mit der externen Vergabe der Aufgaben des Gutachterausschusses auch ein Modell für den Freistaat Sachsen?

Zum Worstcase wird es jedenfalls beim Inkrafttreten der neuen Grundsteuerreform kommen. Bis Ende 2019 soll hier endliche eine gesetzliche Neuregelung her. Die Bodenrichtwerte werden dort eine zentrale Rolle einnehmen, da sie als Grundlage für Millionen von Grundsteuerbescheiden tauglich sein müssen (man rechnet damit, dass in Deutschland 34 Mio. Grundstücke neu bewertet werden müssen).

Und dann kommt es ja vielleicht ganz dick: Sind die Bodenrichtwerte nicht in der erforderlichen rechtssicheren Qualität vorhanden, werden die Gemeinden keine Grundsteuer erheben können. Für die Kommunen ist die Grundsteuer mit 15 Prozent ihrer Einnahmen mittlerweile die drittwichtigste Finanzquelle nach der Einkommens- und Gewerbesteuer.

Aber das ist ja noch sooo weit weg und keiner scheint sich in den zuständigen Verwaltungen darüber Gedanken zu machen. Ich mahne hier seit Jahren Verbesserungen an, werde aber von den Verantwortlichen in den Geschäftsstellen und Landratsämtern leider nicht gehört.

In diesem Sinne wünsche ich Euch ein „geruhsames“ Wochenende

Euer

 

Lutz Schneider

PS: Wenn Sie in ihrer Stadt oder ihrem Gutachterausschuss Bodenrichtwerte oder Marktdaten benötigen, sprechen Sie mich ruhig an. Wir können auch solche Aufgaben in der erforderlichen Qualität erledigen.


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Sächsische Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Dresden

Seminar Immobilienbewertung

Einmal im Jahr darf ich ein 2-Tages-Seminar zum Thema „Marktgerechte Immobilienbewertung nach BauGB und ImmoWertV“ an der Sächsischen Wirtschafts- und Verwaltungsakademie Dresden im Kugelhaus am Hauptbahnhof Dresden halten. Ich freue mich auf 20 motivierte und wissenshungrige Seminarteilnehmer und habe rd. 350 Seiten Seminarmanuskript vorbereitet: Gesetzliche Grundlagen (BauGB, ImmoWertV etc.), Wertermittlungsverfahren wie Vergleichs-, Sachwert- und Ertragswertverfahren in Theorie und Praxis, Anforderungen an Gutachten und vieles mehr.

Auf geht es!

Viele Grüße, Lutz Schneider

PS: Mein nächstes Seminar „Immobilienbewertung“ wird am 18. und 19. September 2019 jeweils von 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr im Kugelhaus gegenüber des Hauptbahnhofes (D-01069 Dresden, Wiener Platz 10) statt finden. Eine Anmeldung kann direkt bei der Sächsischen Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie oder telefonisch bei Frau Gereke unter 0351/47045-17 erfolgen.