Letztes Rohr der Nord Stream 2 Pipeline verschweißt - Damit kann demnächst auch die EUGAL Pipeline in Deutschland (von Lubmin an der Ostsee bis an die deutsch-tschechische Grenze in Deutschneudorf) in den vollen Betrieb gehen.
Am 6. September 2021 haben Spezialisten auf dem Verlegeschiff Fortuna das letzte Rohr der beiden Stränge der Nord Stream 2 Pipeline verschweißt. Das Rohr mit der Nummer 200.858 wurde anschließend in deutschen Gewässern auf den Meeresboden herabgelassen. Als nächstes wird der von der deutschen Küste kommende Abschnitt der Pipeline mit dem aus den dänischen Gewässern kommenden Abschnitt durch eine so genannte Überwasserschweißnaht verbunden.
Anschließend werden die erforderlichen Aktivitäten vor der Inbetriebnahme durchgeführt. Das Ziel ist, die Pipeline noch in diesem Jahr in Betrieb nehmen zu können. Nord Stream 2 wird dazu beitragen, den langfristigen Bedarf des europäischen Energiemarktes an Erdgasimporten zu decken, die Versorgungssicherheit und -zuverlässigkeit zu verbessern und Gas zu fairen wirtschaftlichen Konditionen bereitzustellen.
Über Nord Stream 2
Nord Stream 2 ist eine Pipeline, die Erdgas aus Russland direkt zu den europäischen Verbrauchern transportieren wird. Die rund 1.230 Kilometer lange Route durch die Ostsee stellt die effizienteste Verbindung zu den großen russischen Erdgasvorkommen dar. Nord Stream 2 knüpft an die positiven Erfahrungen und das technische Konzept der bestehenden Nord Stream-Pipeline an und folgt großenteils der Route dieser Pipeline. Die neue Pipeline wird eine jährliche Kapazität von 55 Milliarden Kubikmetern haben – genug um 26 Millionen Haushalte zu versorgen. Nord Stream 2 wird zuverlässig Erdgas liefern, das beispielsweise bei der Stromerzeugung weniger Kohlenstoffdioxid freisetzt als Kohle. Dies trägt dazu bei, das europäische Ziel eines umweltfreundlicheren Energiemixes zu er-reichen und die schwankende Versorgung mit erneuerbaren Quellen wie Wind- oder Solarenergie flexibel zu ergänzen.
www.nord-stream2.com
Quelle: Nord Stream 2 AG
Entschädigungswertermittlung für Grundstücke und Immobilien
Wir als Immobilienbewertung Lutz Schneider sind sehr dankbar und stolz, dass unser Büro an diesem Mega-Projekt EUGAL in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Sachsen bei der Entschädigungswertermittlung mitarbeiten durfte.
Eigentümer, dem eine dinglich gesicherte Eigentumsbeschränkung in Form einer Dienstbarkeit auferlegt wird, hat Anspruch darauf, dass ihm ein Wertausgleich - die Entschädigung - für das ihm abverlangte Vermögensopfer gewährt wird.
Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen (Art. 14 Abs. 3 GG). Die Enteignungsentschädigung ist kein Schadenersatz. Sie dient vielmehr (nur) dazu, die durch die Enteignung herbeigeführten Vermögensverschiebungen auszugleichen.
Ihm ist die durch die Beschränkung eingetretene Wertminderung seines Grundeigentums zu ersetzen soweit sie auf einer Einbuße an eigentumsmäßig geschützter Rechtsposition beruht. Die Höhe dieser Wertminderung bestimmt sich danach, welchen Wert der gesunde Grundstücksverkehr dem betroffenen Gelände mit einer solchen Dienstbarkeit im Gegensatz zu demselben Grundbesitz ohne Belastung beimisst.