Immobilienbewertung von Gewerbegrundstücken in Berlin 1

Immobilienbewertung von Gewerbegrundstücken in Berlin

Immobilienbewertung von Gewerbegrundstücken in Berlin

Immobilienbewertung von Gewerbegrundstücken in Berlin - Die Bewertung von Gewerbegrundstücken in Berlin erfordert spezifisches Fachwissen und eine genaue Kenntnis des lokalen Marktes.

Die Beauftragung eines nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen gewährleistet, dass die Bewertung objektiv, zuverlässig und anerkannt ist.

Ob für den Verkauf, Erbschaftsangelegenheiten, Betriebsentnahmen oder die anstehende Grundsteuerreform – eine professionelle Bewertung ist unerlässlich, um fundierte Entscheidungen zu treffen und steuerliche Vorteile zu nutzen.

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Immobilienbewertung von Gewerbegrundstücken in Berlin

Was gilt es bei der Immobilienbewertung von Gewerbegrundstücken in Berlin zu beachten?

Gewerbegrundstücke sind Immobilien, die primär für geschäftliche oder kommerzielle Nutzung gedacht sind. Sie umfassen verschiedene Unterkategorien wie Büro-, Einzelhandels-, Logistik- oder Industriegrundstücke, die alle für gewerbliche Zwecke genutzt werden.

Beschreibung:

  • Nutzung: Gewerbegrundstücke dienen der Ausübung eines Gewerbes, z. B. Büros, Produktionsstätten, Lagerhallen oder Verkaufsflächen.
  • Merkmale: Sie sind oft funktional gestaltet, mit Fokus auf Nutzfläche, Erreichbarkeit (z. B. Verkehrsanbindung) und Infrastruktur. Die Bauweise variiert je nach Nutzung – von modernen Glasfassaden bei Bürogebäuden bis hin zu robusten Stahlkonstruktionen bei Lagerhallen.
  • Lage: Häufig in Gewerbegebieten, Stadtzentren oder Randlagen, je nach Nutzung. Beispielsweise liegen Einzelhandelsflächen oft in zentralen Lagen, während Logistikflächen eher in stadtnahen Gewerbegebieten zu finden sind.
  • Beispiel: Ein gemischt genutztes Gebäude in Berlin mit Büros im Obergeschoss und Einzelhandelsflächen im Erdgeschoss.

Zwecke der Bewertung von Gewerbegrundstücken in Berlin

Die Immobilienbewertung von Gewerbegrundstücken in Berlin dient sehr häufig verschiedenen Zwecken, die jeweils spezifische Anforderungen an Genauigkeit und Rechtssicherheit stellen:

  • Verkauf: Eine genaue Bewertung stellt sicher, dass die Immobilie zu einem fairen Marktpreis angeboten wird, was potenzielle Käufer anzieht und eine faire Transaktion ermöglicht. Ein zertifiziertes Gutachten erhöht die Glaubwürdigkeit und Vertrauen in den Verkaufsprozess.
  • Erbe/Erbschaftssteuer: Für Erbschaftszwecke muss der Wert der Immobilie ermittelt werden, um die Erbschaftssteuer zu berechnen. Eine zertifizierte Bewertung ist oft erforderlich, um die Genauigkeit und Konformität mit den Vorschriften sicherzustellen, insbesondere bei Streitigkeiten mit dem Finanzamt.
  • Betriebsentnahme: Bei der Entnahme von Vermögenswerten aus einem Unternehmen, beispielsweise wenn ein Unternehmer eine Immobilie für den persönlichen Gebrauch entnimmt, ist eine Bewertung notwendig, um steuerliche Auswirkungen zu bestimmen. Dies gewährleistet, dass die Bewertung fair und steuerlich korrekt ist.
  • Grundsteuerreform 2025: Ab 2025 wird in Deutschland die Grundsteuer auf Basis des Immobilienwerts berechnet. Immobilieneigentümer benötigen möglicherweise Bewertungen, um ihre Steuerlast zu verstehen oder Einspruch gegen Bewertungen einzulegen, die sie für überhöht halten. Eine zertifizierte Bewertung kann hier entscheidend sein, um steuerliche Vorteile zu nutzen.
  • Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts: In steuerlichen Angelegenheiten kann es vorkommen, dass das Finanzamt einen höheren Wert für eine Immobilie annimmt, als er tatsächlich ist. Eigentümer können mit einem Gutachten eines zertifizierten Sachverständigen den "niedrigeren gemeinen Wert" nachweisen, um ihre Steuerlast zu reduzieren. Dies ist besonders relevant bei Erbschaftssteuer oder Grundsteuer, um steuerliche Vorteile zu erzielen.

Was gibt es für Gewerbegrundstücke?

Immobilienbewertung Bürogrundstücke Berlin

Definition: Bürogrundstücke sind Gewerbeimmobilien, die speziell für Büroarbeit und administrative Tätigkeiten genutzt werden.

Beschreibung:

  • Nutzung: Sie dienen Unternehmen, Kanzleien, Agenturen oder Behörden als Arbeitsplatz für Büroangestellte.
  • Merkmale: Moderne Bürogrundstücke bieten offene Raumkonzepte, viel Tageslicht, Klimaanlagen, schnelle Internetanbindungen und Gemeinschaftsbereiche wie Konferenzräume. Ältere Gebäude können kleinere, abgetrennte Räume haben.
  • Lage: Oft in zentralen Stadtteilen oder Businessparks, da Erreichbarkeit für Mitarbeiter und Kunden wichtig ist. In Berlin könnten solche Gebäude in der Innenstadt oder in Stadtteilen wie Köpenick liegen.
  • Beispiel: Ein mehrstöckiges Bürogebäude in Berlin Zehlendorf mit Glasfassade, offenen Arbeitsbereichen und Dachterrasse.
Immobilienbewertung Bürogrundstücke Berlin

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Immobilienbewertung Hotelgrundstücke Berlin

Definition: Hotelgrundstücke sind Gewerbeimmobilien, die für die Beherbergung von Gästen konzipiert sind und dem Hotelgewerbe dienen.

Beschreibung:

  • Nutzung: Sie bieten Übernachtungsmöglichkeiten, oft kombiniert mit Dienstleistungen wie Restaurants, Wellnessbereichen oder Konferenzräumen.
  • Merkmale: Typische Merkmale sind Gästezimmer mit eigenem Bad, Rezeption, Lobby, Gastronomiebereiche und Parkmöglichkeiten. Luxushotels bieten zusätzliche Annehmlichkeiten wie Pools oder Spas, während Budgethotels funktionaler gestaltet sind.
  • Lage: Häufig in touristisch attraktiven Gegenden, z. B. im Zentrum von Berlin nahe des Gendarmenmarktes oder in der Nähe von Verkehrsknotenpunkten wie Bahnhöfen und dem Flughafen BER.
  • Beispiel: Ein historisches Hotel in Berlin mit klassischer Fassade, 50 Zimmern, einem Restaurant und einem kleinen Wellnessbereich.
Immobilienbewertung Hotelgrundstücke Berlin

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Immobilienbewertung Gastronomiegrundstücke Berlin

Definition: Gastronomiegrundstücke sind Gewerbeimmobilien, die für den Betrieb von Restaurants, Cafés, Bars oder anderen gastronomischen Einrichtungen genutzt werden.

Beschreibung:

  • Nutzung: Sie dienen der Zubereitung und dem Verkauf von Speisen und Getränken, oft mit Fokus auf Gästebewirtung vor Ort.
  • Merkmale: Ausgestattet mit Küchenbereichen (inkl. Lüftungssystemen), Gastraum, Theke, Sanitäranlagen und oft Außenbereichen wie Terrassen. Die Ausstattung variiert je nach Konzept – von einfachen Imbissen bis hin zu gehobenen Restaurants.
  • Lage: Zentrale Lagen mit hoher Fußgängerfrequenz (z. B. Innenstadt Berlin) oder in Stadtteilen mit hohem Freizeitwert bspw. in Berlin-Friedrichshain sind bevorzugt. Die Lage beeinflusst stark die Miete und Nachfrage.
  • Beispiel: Ein Café in Berlin-Mitte mit gemütlicher Einrichtung, Außenbewirtschaftung und einer modernen Küche für kleine Speisen.
Immobilienbewertung Gastronomiegrundstücke Berlin

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Immobilienbewertung Einzelhandelsgrundstücke Berlin

Definition: Einzelhandelsgrundstücke sind Gewerbeimmobilien, die für den Verkauf von Waren an Endkunden genutzt werden, z. B. in Geschäften oder Einkaufszentren.

Beschreibung:

  • Nutzung: Sie dienen dem Verkauf von Produkten wie Kleidung, Elektronik oder Lebensmitteln direkt an Konsumenten.
  • Merkmale: Große Schaufenster, offene Verkaufsflächen, Lagerbereiche im hinteren Teil und oft barrierefreier Zugang. In Einkaufszentren sind sie Teil eines größeren Komplexes mit Gemeinschaftsflächen.
  • Lage: Bevorzugt in zentralen Lagen mit hoher Kundenfrequenz, z. B. in der Innenstadt von Berlin, oder in Einkaufszentren. Randlagen sind für größere Fachmärkte typisch.
  • Beispiel: Ein Bekleidungsgeschäft in einem Einkaufszentrum in Berlin-Charlottenburg mit großer Glasfront und moderner Innenarchitektur.
Immobilienbewertung Einzelhandelsgrundstücke Berlin

Immobilienbewertung Einzelhandelsgrundstücke Berlin

Immobilienbewertung Discountergrundstücke Berlin

Definition: Discountergrundstücke sind spezialisierte Einzelhandelsimmobilien, die für den Betrieb von Discountern wie Aldi, Lidl oder Netto genutzt werden.

Beschreibung:

  • Nutzung: Sie dienen dem Verkauf von preisgünstigen Lebensmitteln und Alltagsprodukten in einem schlanken, effizienten Verkaufskonzept.
  • Merkmale: Funktionale Bauweise mit großen Verkaufsflächen, minimaler Dekoration, breiten Gängen für Einkaufswagen, ausreichend Parkplätzen und oft einem Backshop-Bereich. Die Gestaltung ist auf Effizienz und niedrige Betriebskosten ausgelegt.
  • Lage: Häufig in Wohngebieten oder an gut erreichbaren Stadtrandlagen mit ausreichend Parkmöglichkeiten, z. B. in Berlin in Stadtteilen wie Marzahn-Hellersdorf.
  • Beispiel: Ein Lidl-Markt in Berlin mit großer Parkfläche, funktionaler Bauweise und einem klar strukturierten Innenraum.
Immobilienbewertung Discountergrundstücke Berlin

Immobilienbewertung Discountergrundstücke Berlin

Immobilienbewertung Logistikgrundstücke Berlin

Definition: Logistikgrundstücke sind Gewerbeimmobilien, die für die Lagerung, den Umschlag und die Distribution von Waren genutzt werden.

Beschreibung:

  • Nutzung: Sie dienen der Lagerung (z. B. Hochregallager) und dem Transport von Gütern, oft im Rahmen von Lieferketten großer Unternehmen.
  • Merkmale: Große Hallen mit hohen Decken (oft 10 m oder mehr), Ladezonen mit Rampen, weiten Zufahrten für LKW, und oft automatisierte Systeme wie Förderbänder. Moderne Logistikimmobilien sind energieeffizient und bieten Büroflächen für die Verwaltung.
  • Lage: Bevorzugt in Randlagen mit guter Verkehrsanbindung, z. B. nahe Autobahnen oder Flughäfen, wie in Berlin in der Nähe des Flughafens BER.
  • Beispiel: Ein Logistikzentrum in Berlin mit 20.000 m² Fläche, Ladezonen für 50 LKW und moderner Technik für den Warenumschlag.
Immobilienbewertung Logistikgrundstücke Berlin

Immobilienbewertung Logistikgrundstücke Berlin

Immobilienbewertung Industriegrundstücke Berlin

Definition: Industriegrundstücke sind Gewerbeimmobilien, die für die Produktion, Fertigung oder industrielle Verarbeitung genutzt werden.

Beschreibung:

  • Nutzung: Sie dienen der Herstellung von Produkten, z. B. in Fabriken, Werkstätten oder Produktionshallen.
  • Merkmale: Große Hallen mit robusten Böden (für schwere Maschinen), hohen Decken, Starkstromanschlüssen, und oft separaten Büro- und Sozialräumen. Die Bauweise ist auf Funktionalität ausgelegt, mit Fokus auf Belüftung und Sicherheit.
  • Lage: Meist in Gewerbe- oder Industriegebieten, z. B. in Berlin in der Nähe von Großinvestoren wie Volkswagen. Die Nähe zu Verkehrswegen ist wichtig für den Rohstoff- und Produkttransport.
  • Beispiel: Eine Produktionshalle der Industrie in Berlin für den Maschinen- und Anlagenbau mit 5.000 m² Fläche, Krananlagen und angrenzenden Büroräumen.
Immobilienbewertung Industriegrundstücke Berlin

Immobilienbewertung Industriegrundstücke Berlin

Zusammenfassung für die Bewertung von Gewerbegrundstücken in Berlin

Die genannten Immobilienarten unterscheiden sich in ihrer Nutzung, Ausstattung und Lage:

  • Gewerbegrundstücke sind der Oberbegriff und umfassen alle kommerziell genutzten Immobilien.
  • Bürogrundstücke fokussieren auf administrative Tätigkeiten, Hotelgrundstücke auf Beherbergung, und Gastronomiegrundstücke auf Bewirtung.
  • Einzelhandelsgrundstücke und Discountergrundstücke dienen dem Verkauf, wobei Discounter ein spezialisierter, kosteneffizienter Subtyp sind.
  • Logistikgrundstücke und Industriegrundstücke sind auf Warenbewegung bzw. Produktion spezialisiert, mit Fokus auf Funktionalität und Verkehrsanbindung.


Jede Grundstücksart erfüllt spezifische Anforderungen ihres Nutzungszwecks und ist stark von der Lage abhängig, die maßgeblich den Marktwert beeinflusst. Weitere Informationen finden Sie für Berlin.

Bewertungsmethoden für die Immobilienbewertung von Gewerbegrundstücken in Berlin

In Deutschland werden hauptsächlich drei Bewertungsmethoden für Gewerbegrundstücke in Berlin angewendet, die je nach Art der Immobilie und Marktsituation angepasst werden:

  • Ertragswertverfahren: Diese Methode ist besonders für renditeorientierte Immobilien wie Bürogebäude, Einkaufszentren und Lagerhallen von Bedeutung. Sie basiert auf der Diskontierung zukünftiger Einnahmen und Ausgaben, um den Barwert der Immobilie zu bestimmen. Wesentliche Einflussfaktoren sind Mieterlöse, Betriebskosten und die Kapitalisierungsrate. Ein tiefes Verständnis der Markttrends und präzise Prognosen zukünftiger Einnahmen sind unerlässlich.
  • Vergleichswertverfahren: Häufig bei der Bewertung von Gewerbegrundstücken und standardisierten Gewerbeimmobilien eingesetzt, vergleicht es die zu bewertende Immobilie mit ähnlichen, kürzlich verkauften Objekten. Es erfordert genaue Kenntnis regionaler Marktpreise und Trends, wobei die Herausforderung in der Identifikation vergleichbarer Transaktionen und der Anpassung an Unterschiede liegt.
  • Sachwertverfahren: Diese Methode wird bei spezialisierten Gewerbeimmobilien angewendet, deren Marktwert schwer durch Vergleich oder Einnahmen zu bestimmen ist. Sie berechnet den Wert basierend auf den Kosten für den Ersatz der Immobilie abzüglich der Abschreibung, wobei detaillierte Kenntnisse der Baukosten und technischen Eigenschaften erforderlich sind.

Wichtigkeit zertifizierter Sachverständiger in Berlin

Die Beauftragung eines nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen ist von großer Bedeutung, da diese Zertifizierung internationale Standards für Kompetenz und Zuverlässigkeit setzt.

Die Norm, die 2003 als Europäische Norm und kurz darauf als Deutsche Norm festgeschrieben wurde, gewährleistet, dass die Bewertungen objektiv und transparent sind. Zertifizierte Sachverständige unterliegen regelmäßiger Überwachung und müssen ihre Sachkunde nachweisen, was Vertrauen in ihre Gutachten schafft.

In Deutschland sind sie in Gesetzen wie dem Bewertungsgesetz (BewG) und der Erbschaftssteuerrichtlinie (ErbStR) anerkannt, was ihre Akzeptanz bei Gerichten und Finanzämtern unterstreicht.

Immobilienbewertung Gewerbegrundstücken in Berlin - Formular Anfrage Immobilienbewertung Berlin

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Aktuelle Schlagworte: Immobilienbewertung von Gewerbegrundstücken in Berlin

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Immobilienbewertung für Erbschaftsteuer in Berlin

Immobilienbewertung für Erbschaftsteuer in Berlin

Immobilienbewertung für Erbschaftsteuer in Berlin

Immobilienbewertung für Erbschaftsteuer in Berlin - Die Erbschaftsteuer wird in Deutschland auf Vermögen erhoben, das durch Erbschaft oder Schenkung erworben wird.

Der Steuersatz hängt vom Verwandtschaftsgrad ab, mit Freibeträgen von 500.000 Euro für Ehepartner und 400.000 Euro für Kinder. Das Finanzamt bewertet Immobilien nach einem eigenen Schema, um die Steuer zu berechnen, was oft zu Streitigkeiten mit dem Finanzamt führt, besonders bei hohen Werten.

Deshalb ist die Beauftragung eines nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen so wichtig, da die Bewertung durch ihn objektiv, zuverlässig und beim Finanzamt anerkannt ist. Nutzen Sie die steuerlichen Vorteile!

Immobilienbewertung für Erbschaftsteuer in Berlin

Immobilienbewertung für Erbschaftsteuer in Berlin

Erbschaftsteuer und Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts in Berlin

Kurze Einführung zur Immobilienbewertung für Erbschaftsteuer in Berlin: 

  • Die Erbschaftsteuer basiert auf dem Wert des geerbten Vermögens, einschließlich Immobilien, mit Freibeträgen je nach Verwandtschaft.
  • Der Wert wird vom Finanzamt festgelegt durch einen Bescheid nach einem eigenen Verfahren ermittelt, aber Erben können einen niedrigeren Wert mit einem Verkehrswertgutachten nachweisen, was die Steuerlast deutlich senken kann.
  • Nachweis erfolgt durch Sachverständigengutachten eines zertifizierten Sachverständigen oder Verkaufspreis innerhalb eines Jahres, mit Einspruch innerhalb eines Monats.
  • Lokale Marktbedingungen in Berlin und Brandenburg beeinflussen Bewertungen, mit sehr unterschiedlichen Immobilienpreisen.

Wie kann man einen niedrigeren gemeinen Wert in Berlin nachweisen?

Erben können Einspruch einlegen, wenn sie der Bewertung des Finanzamts widersprechen. Der Nachweis erfolgt durch ein Gutachten von zertifizierten Sachverständigen oder durch den Verkaufspreis, wenn die Immobilie innerhalb eines Jahres vor oder nach dem Erbfall verkauft wird. Der Einspruch muss innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids erfolgen.

Besonderheiten in Berlin:

Die Kosten für Häuser und Wohnungen in Berlin variieren stark je nach Stadtbezirk. Hier sind die aktuellen Durchschnittspreise (Stand Mai 2025) basierend auf verfügbaren Informationen:

  • Häuser (allgemein): Der durchschnittliche Quadratmeterpreis für Häuser in Berlin liegt bei etwa 4.373 € bis 4.919 €, je nach Quelle. Die Spanne reicht von etwa 2.553 € für günstigere Objekte bis hin zu 14.600 € für hochpreisige Immobilien, insbesondere in zentralen oder beliebten Bezirken.
  • Wohnungen (allgemein): Wohnungen kosten im Durchschnitt zwischen 3.962 € (2023) und 4.786 € (2022) pro Quadratmeter, wobei die Preise 2025 leicht gestiegen sein könnten (Trend: +1,55% im Vergleich zum Vorjahr). Die günstigsten Wohnungen beginnen bei etwa 2.553 €/m², während Neubauten in Top-Lagen bis zu 14.600 €/m² erreichen können.

Die Erbschaftsteuer in Berlin und Brandenburg

Die Erbschaftsteuer ist eine Steuer, die auf den Erwerb von Vermögen durch Erbschaft oder Schenkung erhoben wird, und wird vom Erben oder Beschenkten gezahlt. Sie richtet sich nach dem Wert des erworbenen Vermögens und dem Verwandtschaftsgrad zum Erblasser oder Schenker. Das Steueraufkommen steht den Bundesländern zu und ist im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) geregelt. Im Jahr 2023 betrug der Gesamtwert der steuerlich erfassten Vermögensübertragungen rund 122 Milliarden Euro, mit einer festgesetzten Steuer von etwa 11,8 Milliarden Euro .

Es gibt drei Steuerklassen, die sich nach dem Verwandtschaftsgrad richten:

  • Steuerklasse I: Ehepartner, Kinder, Enkel, Eltern und Großeltern, mit einem Freibetrag von bis zu 500.000 Euro für Ehepartner und 400.000 Euro für Kinder.
  • Steuerklasse II: Geschwister, Nichten, Neffen, Stiefeltern, Schwiegerkinder, Schwiegereltern und geschiedene Ehepartner, mit einem Freibetrag von 20.000 bis 75.000 Euro.
  • Steuerklasse III: Alle übrigen Erben, einschließlich nicht verwandter Personen, mit einem Freibetrag von 20.000 Euro.

Die Steuersätze reichen von 7% bis 50%, abhängig vom Wert des steuerpflichtigen Vermögens und der Steuerklasse. Bestimmte Vermögensarten, wie selbst genutztes Wohneigentum, können unter bestimmten Bedingungen steuerfrei sein oder Begünstigungen genießen.

Immobilienbewertung für Erbschaftsteuer in Berlin

Bei der Erbschaftsteuer ist der gemeine Wert (Verkehrswert) der Immobilie maßgeblich, der den Preis widerspiegelt, den ein bereitwilliger Käufer einem bereitwilligen Verkäufer zahlen würde.

Die Bewertung erfolgt durch das Finanzamt basierend auf dem Bewertungsgesetz (BewG). Es gibt drei Hauptmethoden zur Bewertung:

  • Vergleichswertverfahren: Wird für Wohneigentum wie Eigentumswohnungen, Ein- und Zweifamilienhäuser angewendet. Es basiert auf den Verkaufspreisen vergleichbarer Immobilien in der Umgebung, berücksichtigt Lage, Größe, Baujahr und Ausstattung .
  • Ertragswertverfahren: Wird für vermietete Immobilien, Gewerbeimmobilien und gemischt genutzte Grundstücke verwendet. Der Wert wird auf Basis der erzielbaren Mieteinnahmen berechnet, abzüglich Bewirtschaftungskosten und mit einem Kapitalisierungszins.
  • Sachwertverfahren: Wird angewendet, wenn die anderen Verfahren nicht geeignet sind, z.B. bei besonderen oder einzigartigen Immobilien wie denkmalgeschützten Gebäuden. Es berechnet den Wert auf Basis der Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen, einschließlich Bodenwert und Gebäudesachwert
  • Die Bewertung durch den zertifizierten Sachverständigen erfolgt auf der Basis des § 194 Baugesetzbuches (BauGB) zum Verkehrswert. Dieser Verkehrswert kann aufgrund abweichender Bewertungsregeln erheblich von dem vom Finanzamt ermittelten Wert abweichen. 

Änderungen der gesetzlichen Grundlagen bei der Erbschaftsteuer im Jahr 2023

Seit 2023 wurden Änderungen im Bewertungsgesetz vorgenommen, insbesondere im Ertragswert- und Sachwertverfahren, die zu deutlich höheren Bewertungen führen können. Zum Beispiel wurde der Sachwertfaktor erhöht und die Altersminderung gesenkt, was besonders in gefragten Lagen wie Ballungsgebieten zu höheren Werten führt .

Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts

Wenn der Erbe der Meinung ist, dass die Bewertung des Finanzamts zu hoch ist, kann er einen niedrigeren gemeinen Wert nachweisen, basierend auf der Öffnungsklausel im BewG. Dies ist besonders relevant, wenn die typisierte Bewertung über den tatsächlichen Marktwert hinausgeht.

Der Nachweis kann erbracht werden durch:

  • Sachverständigengutachten: Ein Gutachten von einem zertifizierten Sachverständigen oder dem örtlichen Gutachterausschuss, das alle wertbeeinflussenden Umstände am Bewertungsstichtag berücksichtigt .
  • Tatsächlicher Verkaufspreis: Wenn die Immobilie innerhalb eines Jahres vor oder nach dem Erbfall zwischen fremden Dritten verkauft wird, kann der Verkaufspreis als Beweis dienen .

Um den niedrigeren Wert geltend zu machen, muss der Erbe Einspruch gegen den Feststellungsbescheid des Grundbesitzwerts einlegen, innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheids. Der Einspruch muss begründet sein und das Gutachten oder den Verkaufspreis belegen. Das Finanzamt prüft dann die Beweise und kann den Wert anpassen.

Stadtspezifische Überlegungen für Berlin

Die Immobilienmärkte in den Stadtbezirken in Berlin unterscheiden sich erheblich, was sich auf die Bewertungen auswirkt.

Stadtbezirkspezifische Preise:

  • Mitte: Wohnungen kosten hier im Bestand etwa 8.040 €/m², Neubauten erreichen bis zu 14.600 €/m². Mitte ist eine der teuersten Lagen aufgrund seiner zentralen und internationalen Bedeutung.
  • Friedrichshain-Kreuzberg: Wohnungen kosten zwischen 5.630 €/m² in Friedrichshain und 6.910 €/m² in Kreuzberg. Dieser Bezirk gehört zu den teureren, auch wegen hoher Mietpreise.
  • Pankow (Ost-Berlin): Der Quadratmeterpreis liegt bei etwa 4.511 €/m², was Pankow im Mittelfeld einordnet.
  • Lichtenberg (Ost-Berlin): Hier liegt der Preis bei etwa 4.097 €/m², ebenfalls im Mittelfeld.
  • Steglitz (West-Berlin): Steglitz befindet sich preislich im Mittelfeld, genaue Zahlen variieren, aber es ist tendenziell günstiger als zentrale Bezirke wie Mitte.
  • Randlagen (z. B. Reinickendorf, Treptow-Köpenick): Baugrund in guten Randlagen kostet mindestens 660 €/m², Wohnungen und Häuser sind hier günstiger, oft ab 2.553 €/m² für Wohnungen.

Entwicklung und Trends:

  • Die Preise für Häuser und Wohnungen sind in den letzten Jahren leicht gesunken (z. B. Wohnungen von 4.786 €/m² in 2022 auf 3.962 €/m² in 2023), aber 2025 zeigt einen leichten Anstieg (+1,55%). In einigen Bezirken sanken die Preise um bis zu 6%, besonders außerhalb des S-Bahn-Rings.
  • Zentrale Bezirke wie Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg und Charlottenburg-Wilmersdorf bleiben die teuersten, während Bezirke wie Lichtenberg oder Randlagen günstiger sind.

Die Preise hängen stark von Lage, Zustand und Nachfrage ab. Für genauere Werte empfiehlt sich eine detaillierte Bewertung durch einen zertifizierten Sachverständigen. 

Lokale Marktkenntnisse sind entscheidend, da Faktoren wie Nachfrage, Lage und wirtschaftliche Entwicklung die Immobilienwerte beeinflussen. Ein zertifizierter Sachverständiger mit Erfahrung im jeweiligen Stadtgebiet kann wertmindernde Faktoren wie Leerstand oder spezifische städtische Entwicklungen besser berücksichtigen, was bei der Bewertung hilfreich ist.

Weitere Informationen finden Sie zu Berlin

Immobilienbewertung bei Erbschaftsteuer in Berlin

Die Erbschaftsteuer auf Immobilien in Berlin und Brandenburg hängt vom gemeinen Wert ab, der durch das Finanzamt festgestellt wird.

Erben können einen niedrigeren Wert nachweisen, um die Steuerlast zu senken, durch Gutachten oder Verkaufspreis, mit Einspruch innerhalb eines Monats.

In Berlin (auch innerhalb der Stadtbezirke) sowie Brandenburg variieren die Preise sehr stark, was lokale Marktkenntnisse wichtig macht.

Es wird empfohlen, professionellen Rat von Steuerberatern oder spezialisierten Anwälten einzuholen, um die bestmögliche steuerliche Behandlung zu gewährleisten.

Wichtigkeit zertifizierter Sachverständiger in Berlin

Die Beauftragung eines nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen ist von großer Bedeutung, da diese Zertifizierung internationale Standards für Kompetenz und Zuverlässigkeit setzt.

Die Norm, die 2003 als Europäische Norm und kurz darauf als Deutsche Norm festgeschrieben wurde, gewährleistet, dass die Bewertungen objektiv und transparent sind. Zertifizierte Sachverständige unterliegen regelmäßiger Überwachung und müssen ihre Sachkunde nachweisen, was Vertrauen in ihre Gutachten schafft.

In Deutschland sind sie in Gesetzen wie dem Bewertungsgesetz (BewG) und der Erbschaftssteuerrichtlinie (ErbStR) anerkannt, was ihre Akzeptanz bei Gerichten und Finanzämtern unterstreicht.

Immobilienbewertung für Erbschaftsteuer in Berlin - Formular Anfrage Immobilienbewertung für Erbschaftsteuer in Berlin

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Aktuelle Schlagworte: Immobilienbewertung für Erbschaftsteuer in Berlin

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Gibt es baureifes Land im Aussenbereich

Gibt es baureifes Land im Aussenbereich?

Gibt es baureifes Land im Aussenbereich? 

Gibt es baureifes Land im Aussenbereich? - Diese Frage wird mir in der letzten Zeit immer häufiger - auch in Verbindung mit der Grundsteuer 2025 - gestellt.

Um es kurz zu machen. 

NEIN

Im Außenbereich gibt es kein baureifes Land. Es kann dort auch keine Bodenrichtwerte für baureifes Land geben, weil es im Aussenbereich keine durch jedermann (neu) zu bebauende Grundstücke gibt.

Immer häufiger sehe ich in Bodenrichtwertkarten baureifes Land im Außenbereich. Dies ist fachlich schlicht weg falsch.

Nachfolgend will ich ausführlich aufzeigen warum dies so ist.

Gibt es baureifes Land im Aussenbereich

Gibt es baureifes Land im Aussenbereich?

Was ist baureifes Land?

Die Definition für den Begriff baureifes Land findet sich in § 3 Abs. 4 Immobilienwertermittlungsverordnung 2021 (ImmoWertV 21):

Das steht schwarz auf weiß:

"Baureifes Land sind Flächen, die nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften und nach den tatsächlichen Gegebenheiten baulich nutzbar sind."

Dies bedeutet, ein Grundstück muss rechtlich und physisch für den Bau geeignet sein.

Was ist der Aussenbereich?

Der Aussenbereich ist ein zentraler Begriff im deutschen Bauplanungsrecht und wird durch § 35 Baugesetzbuch (BauGB) geregelt.

Der Aussenbereich umfasst alle Grundstücke, die weder im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans (§ 30 Abs. 1 BauGB) liegen noch zu einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil gehören, wie in § 34 BauGB beschrieben. Dies schließt große, von Bebauung umgebene Freiflächen ein, die den Bebauungszusammenhang unterbrechen und nicht als Baulücken gelten. Die Regelung zielt darauf ab, Landschaftszersiedelung zu verhindern und die Natur zu schützen, weshalb die Bebauung im Aussenbereich grundsätzlich stark eingeschränkt ist.

Dabei ist zu beachten, dass der Aussenbereich grundsätzlich von Bebauung freigehalten werden soll (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27.10.1964 – 1 B 35.63, BRS 15 Nr. 31).

Im Aussenbereich ist eine Bebauung also grundsätzlich verboten, es sei denn, es handelt sich um privilegierte Vorhaben gemäß § 35 Abs. 1 BauGB. Diese umfassen:

  • Vorhaben, die einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnehmen (§ 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB).
  • Vorhaben der öffentlichen Versorgung mit Elektrizität, Gas, Telekommunikationsdienstleistungen, Wärme, Wasser und Abwasserwirtschaft (§ 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB).
  • Vorhaben, die aufgrund besonderer Anforderungen an die Umgebung oder ihrer Zweckbestimmung nur im Außenbereich ausgeführt werden können, wie Wind- oder Wasserenergieanlagen (§ 35 Abs. 1 Nr. 4 und § 249 BauGB).
Diese Vorhaben sind nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen (bspw. Darstellung im Flächennutzungsplan) und die ausreichende Erschließung gesichert ist.

Was ist ein "im Zusammenhang bebauter Ortsteil"?

Ein im Zusammenhang bebauter Ortsteil (i. S. d. § 34 Abs. 1 BauGB) ist jeder Bebauungskomplex innerhalb des Gebiets einer Gemeinde, der durch Anzahl der vorhandenen Gebäude ein gewisses Gewicht und eine organische Siedlungsstruktur aufweist. Dazu zählt jede aufeinanderfolgende Bebauung, die trotz vorhandener Baulücken den Eindruck der Geschlossenheit vermittelt (BVerwG, Urteil vom 19.09.1986-IV C 15.84; NJW 1987, 1656).

§ 34 BauGB regelt: „Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.“

Insbesondere durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) sind Regeln für die Abgrenzung des unbeplanten Innenbereichs entwickelt worden:

  • Bei der Abgrenzung des Innenbereichs vom Aussenbereich ist den Grundstücks- und Flurstücksgrenzen keine entscheidende Bedeutung beizumessen. Ein Grundstück ist, selbst wenn es bebaut ist, nicht in seiner vollen Ausdehnung dem Bebauungszusammenhang zuzuordnen  (BVerwG, Urteil vom 06.11.1968 – IV C 47.88; Urteil vom 03.03.1972 – IV C 4.69.
  • Ein Bauvorhaben, welches im Anschluss an die bebaute Ortslage ausgeführt werden soll, gehört grundsätzlich nicht mehr zum Innen- sondern zum Aussenbereich, weil mit ihm eine ungeordnete Ausuferung der vorhandenen Bebauung eingeleitet wird (BVerwG, Urteil vom 13.02.1976-IV C 72.74; BauR 19, 76).
  • Hieraus folgt, dass grundsätzlich nach der Putzkante des letzten Vorhabens auf der jeweiligen Straßenseite der Innenbereich endet und der Aussenbereich beginnt.
  • Eine solche Beeinträchtigung liegt zunächst nur vor, wenn sich die Gefahr der Ausuferung auch konkret hinreichend belegen lässt, d. h. wenn hinter der letzten Bebauung lediglich noch ein oder zwei Baugrundstücke potentiell möglich sind, so können diese Grundstücke noch als den Innenbereich zuzuordnend angesehen und entsprechend der Umgebungsbebauung bebaut werden.
  • Der Eindruck eines geschlossenen Bebauungszusammenhanges wird grundsätzlich auch nicht durch das Vorhandensein einer Baulücke gestört. Ist die Fläche einer bebaubaren Baulücke jedoch so groß, dass sie in den Möglichkeiten ihrer Bebauung von der bereits vorhandenen Bebauung nicht mehr geprägt wird, so ist ein Innenbereich i. S. d. § 34 BauGB nicht mehr gegeben (BVerwG, Urteil vom 01.12.1972 - IV C 6.71; BBauBl. 1974, 351). Es handelt sich dann um einen sogenannten „Aussenbereich im Innenbereich“.

Zum Begriff der "Baulücke"

Von einer Baulücke spricht man, wenn es sich um Flächen handelt, die vom jeweiligen Bebauungszusammenhang miterfasst werden. Das bedeutet: Es handelt sich um solche unbebauten Flächen, die am Bebauungszusammenhang teilnehmen und deren Bebaubarkeit sich nach der umgebenden Bebauung richten.

Feste Zahlenwerte für die maximale Ausdehnung einer Baulücke können nicht angegeben werden. Dies bedeutet: geographisch/mathematische Maßstäbe sind für die Beurteilung ungeeignet. Auch die Anzahl der unbebauten Grundstücke ist nicht maßgebend. Entscheidend ist die Frage, inwieweit die umgebende Bebauung das zu beurteilende Grundstück prägt, sodass eine Zulässigkeitsbeurteilung nach § 34 Abs. 1 BauGB möglich ist.

Vorliegende Rechtsprechung zur Größe von Baulücken

Baulücke

60 m

im Wohngebiet, bei aufgelockerter Bauweise bis 90 m (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 08.07.86 – 8 S 2815/85 – BauR 1987, 59: Beschluss vom 04.10.1991 – 3 S 2087/91 -, BauR 1992, 45

90 m

VGH BW Baurecht 1987, 59 = BRS 46 Nr. 81

130 m

BVerwG, Urteil vom 15.11.1991 – 4 C 1.91

keine Baulücke

120 m

Schleswig-Holsteinisches OVG Baurecht 2001, 374

130 m

BayVGH, Urteil vom 04.08.88 – 2 W 86.3043, BauR 1989,309

150 m

OVG Bremen, Urt. v. 12.03.1985 – 1 BA 92/84, BauR 1985, 535

170 m

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22.06.1987 – 8 S 658/87

Fazit: Gibt es baureifes Land im Aussenbereich?

Auch wenn dies einige sächsische Gutachterausschüsse in Ihren Bodenrichtwertkarten fälschlicherweise immer mal wieder behaupten:

Im Aussenbereich gibt es kein baureifes Land (Definition in § 3 Abs. 4 ImmoWertV). Baureifes Land gem. § 3 Abs. 4 ImmoWertV 21 sind Flächen die nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften und nach den tatsächlichen Gegebenheiten baulich nutzbar sind. Dies trifft im Außenbereich gerade nicht zu.

Der Aussenbereich soll prinzipiell von einer Bebauung freigehalten werden. Allgemein zulässig sind im Aussenbereich nur

  • privilegierte Vorhaben (§ 35 Abs. 1 BauGB),
  • begünstigte sonstige (teilprivilegierte) Vorhaben (§ 35 Abs. 4 BauGB) sowie
  • im Ausnahmefall sonstige Vorhaben (§ 35 Abs. 2 BauGB).

Vorhandene Bebauungen im Aussenbereich besitzen ggf. einen Bestandsschutz, aber eine zusätzliche Bebauung ist im Aussenbereich nicht möglich.

Zudem ist der § 15 Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 21) einschlägig. Demnach sind die Bodenrichtwertzonen durch die zuständigen Gutachterausschüsse so abzugrenzen, dass Wertunterschiede innerhalb einer Bodenrichtwertzone max. 30,00 % betragen dürfen.

Falls die Unterschiede zwischen bebauten und unbebauten Flächen signifikant sind (z. B. ein bebauter Bereich für Wohnnutzung und ein unbebautes Ackerland), muss das Grundstück in zwei oder mehr Bodenrichtwertzonen aufgeteilt werden. Die Grenze zwischen diesen Zonen müssen entlang der Nutzungs- oder Wertunterschiede verlaufen. Dies erfordert eine detaillierte Kartierung durch die Gutachterausschüsse, um sicherzustellen, dass jede Zone homogen bleibt. Auch wenn diese eine kleinteiligere Abgrenzung häufig ablehnen, weil es ihnen schlicht zu viel Arbeit aufbürdet.

Die Wertigkeit von bebauten Grundstücken im Aussenbereich lassen sich nicht durch Bodenrichte oder Bodenrichtwertzonen festlegen. Es ist jeweils eine Einzelfallbetrachtung erforderlich. Der Bodenwert bebauter Grundstücke im Aussenbereich muss deshalb unter Berücksichtigung

  • der schlechteren Erschließungssituation,
  • der Entfernung zum Baugebiet und der besonderen Lage sowie
  • der eingeschränkten/erschwerten Nutzungsänderung bzw. -erweiterung

individuell abgeleitet werden. Zusätzlich sind ggf. Anpassungen an Grundstücksgröße und die bauliche Ausnutzbarkeit zu berücksichtigen. 

Beispiele für die fehlerhafte Darstellung/Abgrenzung/Definition von Bodenrichtwerten im Aussenbereich

falscher Bodenrichtwert im Außenbereich

falscher Bodenrichtwert im Außenbereich

falsche Definition Bodenrichtwert

falsche Definition Bodenrichtwert

Die beiden Bilder zeigen ein Grundstück welches zweifelsfrei im Aussenbereich (§ 35 BauGB) liegt. Der Bodenrichtwert ist mit 119,00 €/m² festgelegt. Der Entwicklungszustand ist als "baureifes Land" festgesetzt, was es wie ausführlich dargelegt im Aussenbereich nicht gibt. Die unbebaute Fläche des Grundstücks ist nicht baulich nutzbar, da es keine zusätzliche bauliche Nutzung im Außenbereich gibt.

Was sagen die Gutachterausschüsse der Bundesländer dazu?

Rheinland-Pfalz

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Westpfalz (Rheinland-Pfalz) schreibt in einem Dokument dazu völlig zutreffend:

"Im Aussenbereich kann es in der Regel keine Bodenrichtwerte für baureifes Land geben. Denn im Aussenbereich ist die planungsadäquate Nutzung in der Regel eine land- und forstwirtschaftliche Nutzung, da im Aussenbereich grundsätzlich Bauverbot gilt."

Thüringen

Im Freistaat Thüringen hat man eine eigene Berechnungsweise für die Bodenwerte im Aussenbereich geschaffen. In Abhängigkeit vom Preisniveau von Flächen im Innenbereich (benachbartes Dorfgebiet) und den landwirtschaftlichen Bodenwerten (vorwiegend Ackerland, bzw. Grünland,  wenn kein Ackerwert vorhanden ist) hat man Umrechnungskoeffizienten für die einzelnen Städte und Landkreise ermittelt.

Diese Umrechnungskoeffizienten betragen zwischen dem 2,5-fachen (Landkreis Altenburger Land) und dem 50,8-fachen (Landeshauptstadt Erfurt). Diese sind dann mit dem Bodenwert für Landwirtschaftsflächen zu multiplizieren.

Bei einem angenommenen Bodenwert von 1,00 €/m² Landwirtschaftsfläche ergeben sich so Bodenwerte für Aussenbereichsflächen mit 2,50 €/m² (Landkreis Altenburger Land) und 50,80 €/m² (Landeshauptstadt Erfurt).

Diese Berechnungsweise gilt nur für die Ermittlung der Grundsteuerwerte. Sie gilt nicht für die "normale" Immobilienbewertung.

Hessen

Das Hessische Grundsteuergesetz (HGrStG) regelt in § 7 einen Faktor. Demnach gilt für die Grundsteuer in Hessen für bebaute und bebaubare (???) Grundstücke im Außenbereich zehn Prozent des durchschnittlichen Bodenrichtwertes in der jeweiligen Gemeinde (§ 7 Abs. 3 HGrStG). Die für alle Gemeinden berechneten durchschnittlichen Bodenrichtwerte werden im Staatsanzeiger für das Land Hessen veröffentlicht.

Die durchschnittlichen Bodenrichtwerte liegen demnach in ländlichen Gemeinden bei ca. 20,00 €/m² bis 30,00 €/m², in Großstädten bis zu 800,00 €/m² bis 925,00 €/m² (Darmstadt, Wiesbaden) und bei 1.873,00 €/m² (Frankfurt am Main). 

Daraus ergeben sich die Bodenwerte im Aussenbereich mit 2,00 €/m² bis 3,00 €/m² (ländliche Gemeinden), 80,00 €/m² bis 92,50 €/m² (Großstädte wie Darmstadt und Wiesbaden) sowie bei 187,30 €/m² (Frankfurt am Main). 

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Aktuelle Schlagworte: Gibt es baureifes Land im Aussenbereich? 

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Immobilienbewertung von Gewerbeimmobilien in Berlin

Immobilienbewertung von Gewerbeimmobilien in Berlin

Immobilienbewertung von Gewerbeimmobilien in Berlin

Immobilienbewertung von Gewerbeimmobilien in Berlin - Die Bewertung von Gewerbeimmobilien in Berlin erfordert spezifisches Fachwissen und eine genaue Kenntnis des lokalen Marktes.

Die Beauftragung eines nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen gewährleistet, dass die Bewertung objektiv, zuverlässig und anerkannt ist.

Ob für den Verkauf, Erbschaftsangelegenheiten, Betriebsentnahmen oder die anstehende Grundsteuerreform – eine professionelle Bewertung ist unerlässlich, um fundierte Entscheidungen zu treffen und steuerliche Vorteile zu nutzen.

Immobilienbewertung von Gewerbeimmobilien in Berlin

Immobilienbewertung von Gewerbeimmobilien in Berlin

Was gilt es bei der Immobilienbewertung von Gewerbeimmobilien in Berlin zu beachten?

Gewerbeimmobilien sind Immobilien, die primär für geschäftliche oder kommerzielle Nutzung gedacht sind. Sie umfassen verschiedene Unterkategorien wie Büro-, Einzelhandels-, Logistik- oder Industrieimmobilien, die alle für gewerbliche Zwecke genutzt werden.

Beschreibung:

  • Nutzung: Gewerbeimmobilien dienen der Ausübung eines Gewerbes, z. B. Büros, Produktionsstätten, Lagerhallen oder Verkaufsflächen.
  • Merkmale: Sie sind oft funktional gestaltet, mit Fokus auf Nutzfläche, Erreichbarkeit (z. B. Verkehrsanbindung) und Infrastruktur. Die Bauweise variiert je nach Nutzung – von modernen Glasfassaden bei Bürogebäuden bis hin zu robusten Stahlkonstruktionen bei Lagerhallen.
  • Lage: Häufig in Gewerbegebieten, Stadtzentren oder Randlagen, je nach Nutzung. Beispielsweise liegen Einzelhandelsflächen oft in zentralen Lagen, während Logistikflächen eher in stadtnahen Gewerbegebieten zu finden sind.
  • Beispiel: Ein gemischt genutztes Gebäude in Berlin mit Büros im Obergeschoss und Einzelhandelsflächen im Erdgeschoss.

Zwecke der Bewertung von Gewerbeimmobilien in Berlin

Die Immobilienbewertung von Gewerbeimmobilien in Berlin dient sehr häufig verschiedenen Zwecken, die jeweils spezifische Anforderungen an Genauigkeit und Rechtssicherheit stellen:

  • Verkauf: Eine genaue Bewertung stellt sicher, dass die Immobilie zu einem fairen Marktpreis angeboten wird, was potenzielle Käufer anzieht und eine faire Transaktion ermöglicht. Ein zertifiziertes Gutachten erhöht die Glaubwürdigkeit und Vertrauen in den Verkaufsprozess.
  • Erbe/Erbschaftssteuer: Für Erbschaftszwecke muss der Wert der Immobilie ermittelt werden, um die Erbschaftssteuer zu berechnen. Eine zertifizierte Bewertung ist oft erforderlich, um die Genauigkeit und Konformität mit den Vorschriften sicherzustellen, insbesondere bei Streitigkeiten mit dem Finanzamt.
  • Betriebsentnahme: Bei der Entnahme von Vermögenswerten aus einem Unternehmen, beispielsweise wenn ein Unternehmer eine Immobilie für den persönlichen Gebrauch entnimmt, ist eine Bewertung notwendig, um steuerliche Auswirkungen zu bestimmen. Dies gewährleistet, dass die Bewertung fair und steuerlich korrekt ist.
  • Grundsteuerreform 2025: Ab 2025 wird in Deutschland die Grundsteuer auf Basis des Immobilienwerts berechnet. Immobilieneigentümer benötigen möglicherweise Bewertungen, um ihre Steuerlast zu verstehen oder Einspruch gegen Bewertungen einzulegen, die sie für überhöht halten. Eine zertifizierte Bewertung kann hier entscheidend sein, um steuerliche Vorteile zu nutzen.
  • Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts: In steuerlichen Angelegenheiten kann es vorkommen, dass das Finanzamt einen höheren Wert für eine Immobilie annimmt, als er tatsächlich ist. Eigentümer können mit einem Gutachten eines zertifizierten Sachverständigen den "niedrigeren gemeinen Wert" nachweisen, um ihre Steuerlast zu reduzieren. Dies ist besonders relevant bei Erbschaftssteuer oder Grundsteuer, um steuerliche Vorteile zu erzielen.

Was gibt es für Gewerbeimmobilien?

Immobilienbewertung Büroimmobilien Berlin

Definition: Büroimmobilien sind Gewerbeimmobilien, die speziell für Büroarbeit und administrative Tätigkeiten genutzt werden.

Beschreibung:

  • Nutzung: Sie dienen Unternehmen, Kanzleien, Agenturen oder Behörden als Arbeitsplatz für Büroangestellte.
  • Merkmale: Moderne Büroimmobilien bieten offene Raumkonzepte, viel Tageslicht, Klimaanlagen, schnelle Internetanbindungen und Gemeinschaftsbereiche wie Konferenzräume. Ältere Gebäude können kleinere, abgetrennte Räume haben.
  • Lage: Oft in zentralen Stadtteilen oder Businessparks, da Erreichbarkeit für Mitarbeiter und Kunden wichtig ist. In Berlin könnten solche Gebäude in der Innenstadt oder in Stadtteilen wie Köpenick liegen.
  • Beispiel: Ein mehrstöckiges Bürogebäude in Berlin Zehlendorf mit Glasfassade, offenen Arbeitsbereichen und Dachterrasse.
Immobilienbewertung Büroimmobilie Berlin

Immobilienbewertung Büroimmobilie Berlin

Immobilienbewertung Hotelimmobilien Berlin

Definition: Hotelimmobilien sind Gewerbeimmobilien, die für die Beherbergung von Gästen konzipiert sind und dem Hotelgewerbe dienen.

Beschreibung:

  • Nutzung: Sie bieten Übernachtungsmöglichkeiten, oft kombiniert mit Dienstleistungen wie Restaurants, Wellnessbereichen oder Konferenzräumen.
  • Merkmale: Typische Merkmale sind Gästezimmer mit eigenem Bad, Rezeption, Lobby, Gastronomiebereiche und Parkmöglichkeiten. Luxushotels bieten zusätzliche Annehmlichkeiten wie Pools oder Spas, während Budgethotels funktionaler gestaltet sind.
  • Lage: Häufig in touristisch attraktiven Gegenden, z. B. im Zentrum von Berlin nahe des Gendarmenmarktes oder in der Nähe von Verkehrsknotenpunkten wie Bahnhöfen und dem Flughafen BER.
  • Beispiel: Ein historisches Hotel in Berlin mit klassischer Fassade, 50 Zimmern, einem Restaurant und einem kleinen Wellnessbereich.
Immobilienbewertung Hotelimmobilie Berlin

Immobilienbewertung Hotelimmobilie Berlin

Immobilienbewertung Gastronomieimmobilien Berlin

Definition: Gastronomieimmobilien sind Gewerbeimmobilien, die für den Betrieb von Restaurants, Cafés, Bars oder anderen gastronomischen Einrichtungen genutzt werden.

Beschreibung:

  • Nutzung: Sie dienen der Zubereitung und dem Verkauf von Speisen und Getränken, oft mit Fokus auf Gästebewirtung vor Ort.
  • Merkmale: Ausgestattet mit Küchenbereichen (inkl. Lüftungssystemen), Gastraum, Theke, Sanitäranlagen und oft Außenbereichen wie Terrassen. Die Ausstattung variiert je nach Konzept – von einfachen Imbissen bis hin zu gehobenen Restaurants.
  • Lage: Zentrale Lagen mit hoher Fußgängerfrequenz (z. B. Innenstadt Berlin) oder in Stadtteilen mit hohem Freizeitwert bspw. in Berlin-Friedrichshain sind bevorzugt. Die Lage beeinflusst stark die Miete und Nachfrage.
  • Beispiel: Ein Café in Berlin-Mitte mit gemütlicher Einrichtung, Außenbewirtschaftung und einer modernen Küche für kleine Speisen.
Immobilienbewertung Gastronomieimmobilie Berlin

Immobilienbewertung Gastronomieimmobilie Berlin

Immobilienbewertung Einzelhandelsimmobilien Berlin

Definition: Einzelhandelsimmobilien sind Gewerbeimmobilien, die für den Verkauf von Waren an Endkunden genutzt werden, z. B. in Geschäften oder Einkaufszentren.

Beschreibung:

  • Nutzung: Sie dienen dem Verkauf von Produkten wie Kleidung, Elektronik oder Lebensmitteln direkt an Konsumenten.
  • Merkmale: Große Schaufenster, offene Verkaufsflächen, Lagerbereiche im hinteren Teil und oft barrierefreier Zugang. In Einkaufszentren sind sie Teil eines größeren Komplexes mit Gemeinschaftsflächen.
  • Lage: Bevorzugt in zentralen Lagen mit hoher Kundenfrequenz, z. B. in der Innenstadt von Berlin, oder in Einkaufszentren. Randlagen sind für größere Fachmärkte typisch.
  • Beispiel: Ein Bekleidungsgeschäft in einem Einkaufszentrum in Berlin-Charlottenburg mit großer Glasfront und moderner Innenarchitektur.
Immobilienbewertung Einzelhandelsimmobilie Berlin

Immobilienbewertung Einzelhandelsimmobilie Berlin

Immobilienbewertung Discounterimmobilien Berlin

Definition: Discounterimmobilien sind spezialisierte Einzelhandelsimmobilien, die für den Betrieb von Discountern wie Aldi, Lidl oder Netto genutzt werden.

Beschreibung:

  • Nutzung: Sie dienen dem Verkauf von preisgünstigen Lebensmitteln und Alltagsprodukten in einem schlanken, effizienten Verkaufskonzept.
  • Merkmale: Funktionale Bauweise mit großen Verkaufsflächen, minimaler Dekoration, breiten Gängen für Einkaufswagen, ausreichend Parkplätzen und oft einem Backshop-Bereich. Die Gestaltung ist auf Effizienz und niedrige Betriebskosten ausgelegt.
  • Lage: Häufig in Wohngebieten oder an gut erreichbaren Stadtrandlagen mit ausreichend Parkmöglichkeiten, z. B. in Berlin in Stadtteilen wie Marzahn-Hellersdorf.
  • Beispiel: Ein Lidl-Markt in Berlin mit großer Parkfläche, funktionaler Bauweise und einem klar strukturierten Innenraum.
Immobilienbewertung Discounterimmobilie Berlin

Immobilienbewertung Discounterimmobilie Berlin

Immobilienbewertung Logistikimmobilien Berlin

Definition: Logistikimmobilien sind Gewerbeimmobilien, die für die Lagerung, den Umschlag und die Distribution von Waren genutzt werden.

Beschreibung:

  • Nutzung: Sie dienen der Lagerung (z. B. Hochregallager) und dem Transport von Gütern, oft im Rahmen von Lieferketten großer Unternehmen.
  • Merkmale: Große Hallen mit hohen Decken (oft 10 m oder mehr), Ladezonen mit Rampen, weiten Zufahrten für LKW, und oft automatisierte Systeme wie Förderbänder. Moderne Logistikimmobilien sind energieeffizient und bieten Büroflächen für die Verwaltung.
  • Lage: Bevorzugt in Randlagen mit guter Verkehrsanbindung, z. B. nahe Autobahnen oder Flughäfen, wie in Berlin in der Nähe des Flughafens BER.
  • Beispiel: Ein Logistikzentrum in Berlin mit 20.000 m² Fläche, Ladezonen für 50 LKW und moderner Technik für den Warenumschlag.
Immobilienbewertung Logistikimmobilie Berlin

Immobilienbewertung Logistikimmobilie Berlin

Immobilienbewertung Industrieimmobilien Berlin

Definition: Industrieimmobilien sind Gewerbeimmobilien, die für die Produktion, Fertigung oder industrielle Verarbeitung genutzt werden.

Beschreibung:

  • Nutzung: Sie dienen der Herstellung von Produkten, z. B. in Fabriken, Werkstätten oder Produktionshallen.
  • Merkmale: Große Hallen mit robusten Böden (für schwere Maschinen), hohen Decken, Starkstromanschlüssen, und oft separaten Büro- und Sozialräumen. Die Bauweise ist auf Funktionalität ausgelegt, mit Fokus auf Belüftung und Sicherheit.
  • Lage: Meist in Gewerbe- oder Industriegebieten, z. B. in Berlin in der Nähe von Großinvestoren wie Volkswagen. Die Nähe zu Verkehrswegen ist wichtig für den Rohstoff- und Produkttransport.
  • Beispiel: Eine Produktionshalle der Industrie in Berlin für den Maschinen- und Anlagenbau mit 5.000 m² Fläche, Krananlagen und angrenzenden Büroräumen.
Immobilienbewertung Industrieimmobilie Berlin

Immobilienbewertung Industrieimmobilie Berlin

Zusammenfassung für die Bewertung von Gewerbeimmobilien in Berlin

Die genannten Immobilienarten unterscheiden sich in ihrer Nutzung, Ausstattung und Lage:

  • Gewerbeimmobilien sind der Oberbegriff und umfassen alle kommerziell genutzten Immobilien.
  • Büroimmobilien fokussieren auf administrative Tätigkeiten, Hotelimmobilien auf Beherbergung, und Gastronomieimmobilien auf Bewirtung.
  • Einzelhandelsimmobilien und Discounterimmobilien dienen dem Verkauf, wobei Discounter ein spezialisierter, kosteneffizienter Subtyp sind.
  • Logistikimmobilien und Industrieimmobilien sind auf Warenbewegung bzw. Produktion spezialisiert, mit Fokus auf Funktionalität und Verkehrsanbindung.

Jede Immobilienart erfüllt spezifische Anforderungen ihres Nutzungszwecks und ist stark von der Lage abhängig, die maßgeblich den Marktwert beeinflusst. Weitere Informationen finden Sie für Berlin.

Bewertungsmethoden für die Immobilienbewertung von Gewerbeimmobilien in Berlin

In Deutschland werden hauptsächlich drei Bewertungsmethoden für Gewerbeimmobilien in Berlin angewendet, die je nach Art der Immobilie und Marktsituation angepasst werden:

  • Ertragswertverfahren: Diese Methode ist besonders für renditeorientierte Immobilien wie Bürogebäude, Einkaufszentren und Lagerhallen von Bedeutung. Sie basiert auf der Diskontierung zukünftiger Einnahmen und Ausgaben, um den Barwert der Immobilie zu bestimmen. Wesentliche Einflussfaktoren sind Mieterlöse, Betriebskosten und die Kapitalisierungsrate. Ein tiefes Verständnis der Markttrends und präzise Prognosen zukünftiger Einnahmen sind unerlässlich.
  • Vergleichswertverfahren: Häufig bei der Bewertung von Gewerbegrundstücken und standardisierten Gewerbeimmobilien eingesetzt, vergleicht es die zu bewertende Immobilie mit ähnlichen, kürzlich verkauften Objekten. Es erfordert genaue Kenntnis regionaler Marktpreise und Trends, wobei die Herausforderung in der Identifikation vergleichbarer Transaktionen und der Anpassung an Unterschiede liegt.
  • Sachwertverfahren: Diese Methode wird bei spezialisierten Gewerbeimmobilien angewendet, deren Marktwert schwer durch Vergleich oder Einnahmen zu bestimmen ist. Sie berechnet den Wert basierend auf den Kosten für den Ersatz der Immobilie abzüglich der Abschreibung, wobei detaillierte Kenntnisse der Baukosten und technischen Eigenschaften erforderlich sind.

Wichtigkeit zertifizierter Sachverständiger in Berlin

Die Beauftragung eines nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen ist von großer Bedeutung, da diese Zertifizierung internationale Standards für Kompetenz und Zuverlässigkeit setzt.

Die Norm, die 2003 als Europäische Norm und kurz darauf als Deutsche Norm festgeschrieben wurde, gewährleistet, dass die Bewertungen objektiv und transparent sind. Zertifizierte Sachverständige unterliegen regelmäßiger Überwachung und müssen ihre Sachkunde nachweisen, was Vertrauen in ihre Gutachten schafft.

In Deutschland sind sie in Gesetzen wie dem Bewertungsgesetz (BewG) und der Erbschaftssteuerrichtlinie (ErbStR) anerkannt, was ihre Akzeptanz bei Gerichten und Finanzämtern unterstreicht.

Immobilienbewertung Gewerbeimmobilien in Berlin - Formular Anfrage Immobilienbewertung Berlin

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