erbschaftssteuer immobilien

Erbschaftssteuer Immobilien 2021 neu

Erbschaftssteuer Immobilien - Der Streit um den Immobilienwert in der Erbschaftssteuer oder Schenkungssteuer

Erbschaftssteuer Immobilien: Bereits vor einigen Jahren hat der BGH das alte Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz als verfassungswidrig eingestuft.

Im Jahr 2008 einigte sich die damalige große Koalition auf entsprechende gesetzliche Neuregelungen, die am 01.01.2009 in Kraft traten. Zum 01.01.2010 wurden die Regelungen dann tlw. noch einmal geändert.

Da die Ausführungsbestimmungen erst sehr viel später veröffentlicht wurden, verzögerte sich die Bearbeitung der Erbschafts- und Schenkungssteuerangelegenheiten bei vielen Finanzämtern.

Aufgrund dieser gesetzlichen Änderungen nehmen die Finanzämter jetzt Bewertungen nach dem aktuellen Bewertungsgesetz vor, die in vielen Fällen bei der Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer zu massiven Überbewertungen führen.

Entsprechend groß ist die Verunsicherung bei Erben und Beschenkten.

Nachweis durch qualifiziertes Wertgutachten in der Erbschaftssteuer oder Schenkungssteuer

Im Jahr 2013 hatte ich einen Anruf eines besorgen Erben, Herrn Rainer K. aus Chemnitz:

„Herr Schneider, stellen Sie sich vor, das Finanzamt hat die kleine, stark modernisierungsbedürftige Doppelhaushälfte aus dem Jahr 1936 (Ursprungszustand aus dem Jahr 1936, rd. 80 m² Wohnfläche) meiner Nachbarin mit rd. 106.000 Euro (!) bewertet.

Wir haben die Nachbarin die letzten Jahre mit meiner Frau zusammen gepflegt und weil Sie selbst keine Kinder hatte, hat sie uns das Haus vererbt.

Für diesen Preis kann ich es doch niemals verkaufen! Und jetzt soll ich bis Ende des Monats auch noch fast 23.000 Euro Erbschaftsteuer an das Finanzamt überweisen. Herr Schneider, können Sie mir das bitte mal erklären?“

Ich habe geantwortet:

„Natürlich, Herr K., dies kann ich sehr gern. Weil ich jeden Tag Fragen von besorgten Erben bekomme, habe ich die vielen Fragen zu dem Thema gesammelt und daraus zeitgemäß ein kleines Lexikon gemacht.“

Wenn es Ihnen wie Hern Rainer K. geht und Sie lauter Fragezeichen im Kopf haben, dann finden Sie in meinem neuen E-Book Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Erbschaft-und Schenkungsteuer und zum Grundstückswert. Tragen Sie einfach Ihren Namen und Ihre E-Mailadresse in das vorgesehene Feld (weiter unten) ein und Sie erhalten das E-Book umgehend kostenlos zugesandt.

Sollten Sie darüber hinaus weitere Informationen benötigen, so rufen Sie mich unter +49 (0) 3592 31908 an oder schreiben Sie mir eine E-Mail an info@schneider-immobilienbewertung.de. Ich helfe Ihnen wirklich gern.

So, nun wünsche ich Ihnen viel Spaß bei der Lektüre des E-Books!

Mit freundlichen Grüßen aus Wilthen

Ihr

   Lutz Schneider

gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung, ZIS Sprengnetter Zert (S)

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Bewertungsobjekt zum Zeitpunkt des Erbfalls

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Bewertungsobjekt zum Zeitpunkt des Erbfalls

Erbschaftssteuer Immobilien - Unser neues E-Book "Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer" 

Erbschaftssteuer Immobilien - Das Thema Bedarfsbewertung von Immobilien in Erbschafts- und Schenkungssteuerangelegenheiten liegt mir am Herzen. Deshalb habe ich für Sie zu den gesetzlichen Neuregelungen bei der der Immobilienbewertung in der Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer einen kleinen Praxisratgeber (E-Book) erstellt, welchen Sie unten kostenlos abrufen können.

Mein neues E-Book zur Immobilienbewertung bei "Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer" ist nun endlich fertig gestellt! Darin  informiere ich Sie über alle wichtigen Fragen zu diesem Themenbereich:  

  • Wer profitiert von der Reform der Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer?
  • Wer sind die Verlierer bei der Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer?
  • Welche Freibeträge gelten bei der Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer?
  • Welche Steuerklassen und Steuersätze gibt es bei der Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer?
  • Wie wird die Bewertung von Grundstücken bzw. die Immobilienbewertung bei der Erbschaftssteuer und der Schenkungssteuer neu geregelt?
  • Was unternehme ich, wenn das Finanzamt einen zu hohen Grundstückswert oder Immobilienwert bei der Erbschaftssteuer oder Schenkungssteuer errechnet?
  • u. v. a. m.

Sie erhalten mit unserem 21-seitigen E-Book einen echten Zusatznutzen, der Ihnen in Sachen Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer wirklich weiter hilft.

Um unser E-Book jetzt sofort kostenlos zu bekommen, tragen Sie einfach Ihren Namen und Ihre E-Mailadresse hier ein.

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Erbschaftssteuer Immobilien: Nachtrag Happyend" durch unsere vom Finanzamt anerkannte Immobilienbewertung 

Ich habe die Familie K. vor einigen Wochen noch einmal besucht. Das zuständige Finanzamt hat mein mängelfreies Gutachten, daß einen realistischen und marktgerechten Verkehrswert von lediglich rd. 31.000 € für die stark modernisierungsbedürftige Immobilie ausgewiesen hat, anstandslos akzeptiert. 

So hat sich die Steuerlast der Familie K. um rd. 20.000 € verringert!

In der Zwischenzeit haben die Kinder der Eheleute K. das Haus übernommen und ein echtes Schmuckstück aus dem Haus gemacht. Ein moderner Anbau hat das Haus in Chemnitz deutlich vergrößert. Die Enkelkinder können jetzt im schönen Garten spielen und das große Grundstück in der Nähe von Oma und Opa nutzen. 

Die Beauftragung des Gutachtens hat sich für die Familie K. also wirklich gelohnt! 

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Bewertungsobjekt im Jahr 2017

Erbschaftssteuer Immobilien - Wir erstellen qualifizierte und anerkannte

Die neuen Regelungen gelten bundesweit, auch in den Bundesländern Sachsen, Brandenburg sowie den Großstädten Dresden, Chemnitz, Leipzig und Berlin.
 
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Haben Sie Fragen zur Immobilienbewertung bei Erbschaftssteuer Immobilien? Kontaktieren Sie uns einfach. Wir beraten Sie gern. 

Immobilienbewertung Lutz Schneider ist seit mehr als 30 Jahren Ihr qualifizierter Ansprechpartner für die Immobilienbewertung. Wir stehen für ein hohes Maß an Kompetenz und aktuellem Fachwissen. Sie erhalten bei uns rechtsichere Verkehrswertgutachten, die auch vor Gericht und Finanzamt stand halten.

Sie haben Fragen zur Erbschaftssteuer oder Schenkungssteuer? Schreiben Sie uns! Wir antworten Ihnen gern.

Erbschaftssteuer Immobilien - Haben Sie weitere Fragen zum Thema "Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer" oder möchten ein Kostenangebot für ein Gutachten von uns erhalten? Dann füllen Sie bitte das nachfolgende Formular aus. Wir melden uns umgehend per Mail oder Telefon bei Ihnen.

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