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Wissensportal Immobilienbewertung

Worum geht es beim Thema Immobilienbewertung?

Immobilienbewertungen sind in vielen Bereichen des Wirtschafts- und Rechtslebens in Deutschland wichtig. Auf der Grundlage von Immobilienwertgutachten werden große Vermögensentscheidungen getroffen, beispielsweise beim Ankauf oder Verkauf von Grundstücken, bei unternehmerischen Investitionen in Immobilien, bei Enteignungen für öffentliche oder städtebauliche Zwecke, bei der Versicherung für Gebäude oder bei der Bestimmung von Beleihungswerten im Rahmen von Baufinanzierungen von Banken oder Kreditinstituten.

Immobilienbewertung


Immobilienbewertung

Aufgrund von Wertgutachten werden existenzielle Vermögensentscheidungen getroffen, beispielsweise bei Enteignungen für öffentliche Zwecke, beim Ankauf oder Verkauf von Grundstücken oder bei Investitionen in Immobilien.

Aus welchen Gründen werden Immobilien bewertet?

Ankäufe und Verkäufe

Erbauseinandersetzungen

Ehescheidungen

Betreuungsangelegenheiten

Steuerliche Zwecke

Rechte und Belastungen

Zwangsversteigerungen

Enteignungen

Städtebauliche Sanierung und Entwicklung, Bodenordnung

Finanzierungen

Versicherungen

Welche Begriffe und Definitionen gibt es in der Immobilienbewertung?

So verschieden die Wertermittlungsanlässe und der Verwendungszweck von Wertgutachten sind, so vielfältig sind auch die Wertbegriffe. Die wichtigsten Wertbegriffe in Deutschland sind:

  • Marktwert bzw. Verkehrswert als Grundlage für private Vermögensdispositionen und als Wertbegriff im Städtebau (z. B. für Entschädigungen); 
  • gemeiner Wert, Einheitswert, Teilwert, Grundbesitzwert, Bedarfswert als Wertbegriffe aus dem Steuerrecht;
  • Beleihungswert als Wertbegriff in der Kreditwirtschaft und
  • Versicherungswert als Wertbegriff bei der Versicherung.

Die vorstehenden Wertbegriffe und die Verfahren zu ihrer Ermittlung sind (weitgehend gesetzlich) normiert. Die diesbezüglich vorgeschriebenen Ermittlungsverfahren führen grundsätzlich zu völlig unterschiedlichen Ergebnissen. Das bedeutet, dass sich der Wertgutachter vor jeder Wertermittlung darüber im Klaren sein muss, welchem Zweck die Wertermittlung dienen soll. Hiervon hängt es ab, welcher der vorgenannten Werte zu ermitteln ist.

Wie funktioniert eine Immobilienbewertung?

Für die Verkehrswertermittlung werden im Wesentlichen drei Verfahren angewendet. Dies ist in § 8 Abs. 1 Satz 1 Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) wie folgt geregelt: „Zur Wertermittlung sind

  • das Vergleichswertverfahren (§ 15 ImmoWertV) einschließlich des Verfahrens zur Bodenwertermittlung (§ 16 ImmoWertV),
  • das Ertragswertverfahren (§§ 17 – 20 ImmoWertV), 
  • das Sachwertverfahren (§§ 21 – 23 ImmoWertV)

oder mehrere dieser Verfahren heranzuziehen.“

Grundsätzlich sind für jeden Bewertungsfall alle drei Verfahren auch eigenständig anwendbar und können jeweils für sich marktkonforme Ergebnisse liefern.

Dennoch ist es üblich und sachgemäß, für bestimmte Grundstücksarten bestimmte Verfahren vorrangig anzuwenden. Dies insbesondere, weil die diesen Verfahren zugrunde liegende Betrachtungsweise bei der Kaufpreisbildung auf dem Grundstücksmarkt für bestimmte Objekte vorrangig ist.

So werden z. B. Bodenwerte und der Wert von Wohnungseigentum i. d. R. vorrangig mit dem Vergleichswertverfahren, der Wert von Renditeimmobilien (z. B. Mehrfamilienhausgrundstücke) vorrangig mit dem Ertragswertverfahren und der Wert üblicherweise eigengenutzter Immobilien (z. B. Einfamilienhausgrundstücke) vorrangig mit dem Sachwertverfahren ermittelt.

Neben den vorgenannten Marktgepflogenheiten erfolgt die Verfahrenswahl auch im Hinblick auf die zur Verfügung stehenden Daten.

Wer führt Immobilienbewertungen durch?

Die dort erforderlichen Immobilienwertermittlungen werden häufig von hauptberuflichen Sachverständigen, vorrangig institutionszugehörigen angestellten Sachverständigen (z. B. bankangestellten Beleihungswertermittlern, beamteten oder angestellten Sachverständigen der Finanzverwaltung), in vielen Fällen aber auch von freiberuflich tätigen Sachverständigen (z. B. geprüften, zertifizierten oder öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen) durchgeführt.

Außer den hauptberuflichen Immobilienbewertungs-Sachverständigen gibt es weitere Berufsgruppen, deren Hauptarbeitsfeld die Immobilien darstellen. In vielen Fällen sind dabei auch Wertermittlungskenntnisse erforderlich:

  • Umlegungsstellen (oftmals bei den Kataster- und Vermessungsämtern),
  • Liegenschaftsverwaltungen bei Privatinstitutionen und Behörden,
  • Architekten, Bauingenieure und Vermessungsingenieure,
  • Bankangestellte im Realkreditbereich und Finanzierungsberater,
  • Finanzbeamte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer,
  • Immobilienmakler und Hausverwalter.

Wie wähle ich einen geeigneten Immobiliensachverständigen aus?

Wie sucht man einen geeigneten Sachverständigen aus?

Der Sachverständigenmarkt ist für den Laien in Deutschland nahezu undurchschaubar.

Es gibt "anerkannte", "verbandsgeprüfte", "zertifizierte mit Akkreditierung", "zertifizierte ohne Akkreditierung ", "vereidigte", "freie", "gerichtlich bestellte" oder gar "öffentlich-bestellte" Sachverständige.

Welchen Sachverständigen sollen Sie nun beauftragen?

Der Nachweis einer professionelle Qualifikation, stetige Weiterbildung und tatsächliche Überwachung durch eine akkreditierte Institution sind die Basis für eine ordentliche Sachverständigentätigkeit.

Wir haben Ihnen eine Checkliste zusammen gestellt, mit der Ihnen die Auswahl eines Sachverständigen nicht schwer fällt. Sie können sie rechts kostenlos abrufen.

Abruf kostenlose Checkliste zur Sachverständigenauswahl

Wir senden Ihnen unsere Checkliste zur Sachverständigenauswahl gern kostenlos zu. Tragen Sie bitte einfach Ihre Mailadresse ein und klicken Sie auf "Jetzt abrufen". Der Versand erfolgt vollautomatisch.

Oder scannen Sie einfach folgenden QR-Code mit dem Handy ein. Es wird automatisch eine Mail erzeugt. Diese bitte einfach mit den voreingestellten Daten absenden.

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Wir halten uns streng an Datenschutz und geben Ihre E-Mail-Adresse nicht weiter.

Wo finden sich die gesetzlichen Grundlagen der Immobilienbewertung?

Das Baugesetzbuch (BauGB).

Die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV).

Die Wertermittlungsrichtlinien.

Was kostet eine Immobilienbewertung?

Jedes Grundstück ist ganz individuell. Die Anforderungen an ein Wertgutachten sind es - je nach Grund und Zweck der Wertermittlung - auch. Genau darauf haben wir uns mit einem vielfältigen Portfolio an qualifizierten Bewertungsdienstleistungen eingestellt.

Bitte nehmen Sie deshalb mit uns über das Formular, per Mail oder über das Telefon Kontakt auf.

Sie erläutern uns kurz die Bewertungsaufgabe und machen uns ein paar wenige Angaben zum Bewertungsgrundstück. Wir zeigen Ihnen auf, welchen Möglichkeiten der Bewertung bestehen, welche Gutachtenform für Sie am preiswertesten ist und am Besten für den Bewertungszweck geeignet ist. Damit haben Sie die Sicherheit, dass Sie kein Geld für unnötige Leistungen auszugeben. 

Unser Kostenangebot ist für Sie dabei unverbindlich und immer kostenlos.

Alle unsere Gutachten erstellen wir zum Festpreis. So haben Sie kein Kostenrisiko.

Welche Unterlagen werden für eine Immobilienbewertung benötigt?

Für eine qualifizierte Wertermittlung werden eine ganze Reihe von amtlichen, baulichen und sonstigen Grundstücksunterlagen benötigt.

Rechts können Sie eine Checkliste herunter laden, welche Unterlagen wir für die Wertermittlung in Kopie benötigen.

Aber keine Sorge. Wir wollen Sie nicht über Gebühr strapazieren.

Bitte sehen Sie in Ruhe in Ihren Unterlagen nach, was darin vorhanden ist.

Sollten Sie nicht alle Unterlagen zur Verfügung haben, so besprechen wir beim Ortstermin die weiteren Schritte.


Abruf Checkliste "Notwendige Unterlagen"

Wir senden Ihnen unsere Checkliste zu den für die Wertermittlung erfoderlichen Unterlagen gern zu. Tragen Sie bitte einfach Ihre Mailadresse ein und klicken Sie auf "Jetzt abrufen". Der Versand erfolgt vollautomatisch.

Oder scannen Sie einfach folgenden QR-Code mit dem Handy ein. Es wird automatisch eine Mail erzeugt. Diese bitte einfach mit den voreingestellten Daten absenden.

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Wie läuft eine Immobilienbewertung ab?

1. Kontaktaufnahme

Sie nehmen mit uns über das Kontaktformular (unten), per E-Mail, per Telefon oder persönlich im Büro Kontakt auf und erläutern uns die Bewertungsaufgabe.

2. Kostenangebot

Wir beraten Sie individuell zur Bewertungsaufgabe und erstellen Ihnen für Ihren konkreten Bewertungsfall ein Kostenangebot (kostenlos). 

3. Auftragserteilung

Sie erteilen uns den Auftrag und wir vereinbaren einen Besichtigungstermin. Gleichzeitig stimmen wir ab, welche Unterlagen noch erforderlich sind.

4. Ortstermin

Wir besichtigen das Bewertungsgrundstück und führen für alle Gebäude eine Innen- und Außenbesichtigung durch.

5. Bearbeitung

Wir werten die vorhandenen Informationen aus, beschaffen ggf. noch erforderliche Daten und fertigen das Wertgutachten an.

6. Versand

Nach Fertigstellung übersenden wir Ihnen das Gutachten per Post und sofern gewünscht auch per E-Mail.

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Wer ist Ihr richtiger Ansprechpartner im Bereich der Immobilienbewertung?

Haben Sie weitere Fragen zum Thema Immobilienbewertung oder möchten ein Kostenangebot für ein Verkehrswertgutachten von uns erhalten? Dann füllen Sie bitte das nachfolgende Formular aus. Wir melden uns umgehend per Mail oder Telefon bei Ihnen.

Ihr Name

Ihre E-Mail-Adresse

Ihre Telefonnummer (nur erforderlich, wenn Sie einen Rückruf wünschen)

Bitte die zu bewertende Gebäudeart bzw. die zu bewertende Grundstücksart angeben

Bitte Grund für die Erstellung des Gutachtens angeben

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Bitte beantworten Sie uns kurz diese Frage. Wir würden gern auf Kundenwünsche besser eingehen. Vielen Dank!

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