Lutz Schneider Immobilienbewertung

Vorschriften zur Einheitsbewertung der Grundsteuer verfassungswidrig

Die Regelungen des Bewertungsgesetzes zur Einheitsbewertung von Grundvermögen in den „alten“ Bundesländern sind jedenfalls seit dem Beginn des Jahres 2002 mit dem allgemeinen Gleichheitssatz unvereinbar. Das Festhalten des Gesetzgebers an dem Hauptfeststellungszeitpunkt von 1964 führt zu gravierenden und umfassenden Ungleichbehandlungen bei der Bewertung von Grundvermögen, für die es keine ausreichende Rechtfertigung gibt.

Mit dieser Begründung hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts die Vorschriften mit Urteil vom 10. April 2018 für verfassungswidrig erklärt. Der Gesetzgeber ist aufgefordert, spätestens bis zum 31. Dezember 2019 eine Neuregelung zu treffen.

Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen die verfassungswidrigen Regeln weiter angewandt werden. Nach Verkündung einer Neuregelung dürfen sie für weitere fünf Jahre ab der Verkündung, längstens aber bis zum 31. Dezember 2024 angewandt werden.

Hintergrund

Einheitswerte für Grundbesitz werden nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes in den „alten“ Bundesländern noch heute auf der Grundlage der Wertverhältnisse zum 1. Januar 1964 ermittelt und bilden die Grundlage für die Bemessung der Grundsteuer. Der Entscheidung liegen fünf Verfahren, drei Richtervorlagen des Bundesfinanzhofs und zwei Verfassungsbeschwerden, zugrunde.
Die Klägerinnen und Kläger der Ausgangsverfahren beziehungsweise Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer sind Eigentümer von bebauten Grundstücken in verschiedenen „alten“ Bundesländern, die jeweils vor den Finanzgerichten gegen die Festsetzung des Einheitswertes ihrer Grundstücke vorgegangen sind. In drei Revisionsverfahren hat der Bundesfinanzhof die Verfahren ausgesetzt und dem Bundesverfassungsgericht die Frage vorgelegt, ob die einschlägigen Vorschriften des Bewertungsgesetzes wegen Verstoßes gegen den allgemeinen Gleichheitssatz verfassungswidrig sind. Mit den Verfassungsbeschwerden wird im Wesentlichen ebenfalls eine Verletzung des allgemeinen Gleichheitssatzes gerügt.

Die Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichtes finden Sie hier.

Auswirkungen

In Deutschland werden für alle Grundstücke (ca. 35 Millionen) neue Einheitswerte ermittelt werden. Diese Aufgabe soll von den Finanzämtern übernommen werden. Allerdings steht heute noch nicht fest, nach welchem Modell dies erfolgen soll. Darüber wird gegenwärtig noch heftig gestritten.

3 Kommentare

  • Benutzerbild von Lutz Schneider
    Lutz Schneider

    Update 04.12.2018:

    Bundesfinanzminister Olaf Scholz hat am 29. November 2018 seine Überlegungen für die Grundsteuerreform vorgestellt (vgl. unten: Mitteilung „Neuregelung der Grundsteuer“, BMF (12/2018)). Demnach möchte er eine verfassungsfeste Lösung, die das aktuelle Aufkommen für die Kommunen sichert, die Steuerzahlungen fair verteilt (sozial gerecht) und das Recht der Kommunen beachtet, die kommunalen Hebesätze selbstständig zu bestimmen. Bei den beiden vorgestellten Modellen handelt es sich einmal um ein wertunabhängiges Modell, dass an der Fläche der Grundstücke und der vorhandenen Gebäude ansetzt (Flächenmodell) und um ein wertabhängiges Modell, das am tatsächlichen Wert der Immobilie ansetzt. Das Ziel, die Veränderungen aufgrund der Grundsteuerreform sozial gerecht zu verteilen, lässt sich aus Sicht des BMF besser mit dem wertabhängigen Modell erreichen, bei dem zudem keine Verfassungsänderung notwendig sei.

    Insgesamt könne das bundesweite Gesamtaufkommen der Grundsteuer – mit einer korrigierten Steuermesszahl – weitgehend konstant bleiben, trotz der gestiegenen Grundsteuer- bzw. Grundstückswerte. Die Kommunen können dann noch durch Anpassung ihrer Hebesätze die Aufkommensneutralität in ihren Gemeinden sicherstellen.

    Das Modell für die Ableitung des Mietwerts und des anzuwendenden Ertragswertverfahrens ist momentan noch nicht final dargelegt.

  • Benutzerbild von Gustav Sucher
    Gustav Sucher

    Hallo, die Gesetze entwickeln sich einfach enorm schnell. Man kann kaum fassen, dass Gesetze, die nicht einmal 100 Jahre alt sind, schon wieder nicht mehr einzuhalten sind. Bei der DSGVO mehrt man auch, dass die neuen Gesetze nicht alle so durchdacht sind. Danke für den tollen Blog Beitrag!

    • Benutzerbild von Lutz Schneider
      Lutz Schneider

      Ja, man hat den Eindruck einige Dinge sind in Deutschland eine „never ending Story“. Danke für Ihren Beitrag!

  • Einen Kommentar schreiben

    Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert