verkehrswertgutachten

Verkehrswertgutachten

Verkehrswertgutachten - Das vollumfängliche (gerichtsfeste und finanzamtfeste) Verkehrswertgutachten

Verkehrswertgutachten - Das Verkehrswertgutachten ist unsere umfangreichste und vollumfänglichste Gutachtenform. Es ist gerichtsfest (sämtlichen gesetzlichen Vorgaben entsprechend). Im Verkehrswertgutachten wird der Verkehrswert i. S. d. § 194 Baugesetzbuch (BauGB) mit Berücksichtigung sämtlicher objektspezifischer und rechtlichen Gegebenheiten ermittelt. 

Ein Verkehrswertgutachten kann für sämtliche Objektarten (auch mit rechtlichen oder wirtschaftlichen Besonderheiten) angefertigt werden.

Der Leistungsumfang beträgt dabei insbesondere:

  • Beschaffung und Abfrage sämtlicher notwendiger Unterlagen (Grundbuch, Kataster, ggf. Bauarchiv) sowie wertbestimmender Faktoren (Erschließung – Straßenausbau, Versorgungsleitungen, Grenzverhältnisse, Planungsrecht, Baulasten, Altlasten, Denkmalschutz, städtebauliche Maßnahmen, öffentlich-rechtliche Festsetzungen – Landschafts-, Natur- und Gewässerschutz -, Beitrags- und Abgabensituation etc.) bei den zuständigen Behörden
  • detaillierte Beschreibung des Objektes (Grundstück und Gebäude) und der rechtlichen Gegebenheiten

  • Darstellung der wertermittlungstheoretischen Vorschriften und Gegebenheiten

  • detaillierte Begründung der Verfahrenswahl

  • ausführliche Ertrags-, Sach- und/oder Vergleichswertermittlung (Durchführung von mindestens 2 Wertermittlungsverfahren) 

  • detaillierte Erläuterung der sämtlicher Wertermittlungsansätze und Erläuterung aller Datenquellen (mit Nennung aller Quellenangaben) 

  • detaillierte Berücksichtigung von Rechten und Belastungen (detaillierte Berechnungen und Erläuterungen) 

  • Ableitung des Verkehrswerts aus den Verfahrensergebnissen

  • ausführliche Lagedokumentation (Karten, Lageplan, Unterlagen etc.)

  • mindestens 10 aussagekräftige Außen- und Innenfotos

  • Gesamtumfang des Gutachtens i. d. R. 50 - 80 Seiten

Immobilienbewertung Verkehrswertgutachten Sterne

Verkehrswertgutachten

Ein solches Verkehrswertgutachten kann uneingeschränkt (auch zu gerichtlichen Auseinandersetzungen, Ehescheidungen etc.) verwendet und auch zur Vorlage von Banken oder Kreditinstituten genutzt werden.

Allerdings wird darauf hingewiesen, dass Banken oder Kreditinstitute ggf. eigene Beleihungsvorschriften besitzen und tlw. bankinterne Gutachter beauftragen und/oder vom Kreditnehmer vorgelegte Gutachten nach § 16 BelWertV nicht akzeptieren. Bitte erfragen Sie deshalb frühzeitig die Bedingungen Ihrer finanzierenden Bank.

Verkehrswertgutachten  - Was ist der Verkehrswert eines Grundstücks?

Der Verkehrswert wird gemäß § 194 Baugesetzbuch «durch den Preis bestimmt, der im Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.»

Umgangssprachlich ist dies «der Wert für Jedermann» oder auch «der wahrscheinlichste Kaufpreis im nächsten Kauffall».

Der Verkehrswert nach Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) wird sorgfältig ermittelt. Dazu sind in jedem Fall eine gründliche Ortsbesichtigung erforderlich und darüber hinaus umfangreiche Erhebungen des Sachverständigen hinsichtlich der rechtlichen Gegebenheiten des Grundstücks, des Entwicklungspotentials und des örtlichen Marktes.

verkehrswertermittlung

Verkehrswertgutachten - Sie möchten gern ein Muster eines Verkehrswertgutachtens einsehen?

Dann tragen Sie einfach Ihre E-Mail-Adresse in das nachfolgende Feld ein und drücken Sie den Button "Jetzt Muster Vollgutachten abrufen". Der Versand des Mustergutachtens erfolgt vollautomatisch.

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Verkehrswertgutachten vs. Kurzwertgutachten Produktvergleich mit Gegenüberstellung

Was ist der Unterschied zwischen Verkehrswertgutachten, Kurzwertgutachten und Wertexpertise?

Welche Unterschiede zwischen den Gutachtenfomrmen bestehen?

Was sind die Vor- und Nachteile der verschiedenen Gutachtenformen? 

Sind die Produkte alle gleichermaßen genau?

Sind die Gutachtenformen für alle Anwendungsfälle genauso gut geeignet?

Wir geben Ihnen auf die vorstehenden Fragen auf einer gesonderten Übersichtsseite ausführlich Antwort. Sie  finden den Vergleich unserer Produkte mit einer detaillierten Gegenüberstellung hier.

Verkehrswertgutachtachten

Verkehrswertgutachten

Kurzwertgutachtachten

Kurzgutachten

Wertexpertise

Wertexpertise

Immobilienbewertung - Welche Begriffe und Definitionen gibt es in der Immobilienbewertung?

So verschieden die Wertermittlungsanlässe und der Verwendungszweck von Wertgutachten sind, so vielfältig sind auch die Wertbegriffe. Die wichtigsten Wertbegriffe der Immobilienbewertung in Deutschland sind:

  • Marktwert bzw. Verkehrswert als Grundlage für private Vermögensdispositionen und als Wertbegriff im Städtebau (z. B. für Entschädigungen); 
  • gemeiner Wert, Einheitswert, Teilwert, Grundbesitzwert, Bedarfswert als Wertbegriffe aus dem Steuerrecht;
  • Beleihungswert als Wertbegriff in der Kreditwirtschaft und
  • Versicherungswert als Wertbegriff bei der Versicherung.

Die vorstehenden Wertbegriffe der Immobilienbewertung und die Verfahren zu ihrer Ermittlung sind (weitgehend gesetzlich) normiert. Die diesbezüglich vorgeschriebenen Ermittlungsverfahren führen grundsätzlich zu völlig unterschiedlichen Ergebnissen. Das bedeutet, dass sich der Wertgutachter vor jeder Wertermittlung darüber im Klaren sein muss, welchem Zweck die Wertermittlung dienen soll. Hiervon hängt es ab, welcher der vorgenannten Werte zu ermitteln ist.

Immobilienbewertung - Wie funktioniert eine Immobilienbewertung?

Für die Verkehrswertermittlung werden im Wesentlichen drei Verfahren angewendet. Dies ist in § 8 Abs. 1 Satz 1 Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) wie folgt geregelt: „Zur Wertermittlung sind

  • das Vergleichswertverfahren (§ 15 ImmoWertV) einschließlich des Verfahrens zur Bodenwertermittlung (§ 16 ImmoWertV),
  • das Ertragswertverfahren (§§ 17 – 20 ImmoWertV), 
  • das Sachwertverfahren (§§ 21 – 23 ImmoWertV)

oder mehrere dieser Verfahren heranzuziehen.“

Grundsätzlich sind für jeden Bewertungsfall alle drei Verfahren auch eigenständig anwendbar und können jeweils für sich marktkonforme Ergebnisse liefern.

Dennoch ist es üblich und sachgemäß, für bestimmte Grundstücksarten bestimmte Verfahren vorrangig anzuwenden. Dies insbesondere, weil die diesen Verfahren zugrunde liegende Betrachtungsweise bei der Kaufpreisbildung auf dem Grundstücksmarkt für bestimmte Objekte vorrangig ist.

So werden z. B. Bodenwerte und der Wert von Wohnungseigentum i. d. R. vorrangig mit dem Vergleichswertverfahren, der Wert von Renditeimmobilien (z. B. Mehrfamilienhausgrundstücke) vorrangig mit dem Ertragswertverfahren und der Wert üblicherweise eigengenutzter Immobilien (z. B. Einfamilienhausgrundstücke) vorrangig mit dem Sachwertverfahren ermittelt.

Neben den vorgenannten Marktgepflogenheiten erfolgt die Verfahrenswahl auch im Hinblick auf die zur Verfügung stehenden Daten.

Immobilienbewertung - Wo finden sich die gesetzlichen Grundlagen der Immobilienbewertung?

Das Baugesetzbuch (BauGB).

Die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV).

Die Wertermittlungsrichtlinien.

Verkehrswertgutachten - Immobilienbewertung in höchster Qualität!

Schlagworte: Verkehrswertgutachten Dresden, Verkehrswertgutachten Chemnitz, Verkehrswertgutachten Leipzig, Verkehrswertgutachten Sachsen, Verkehrswertgutachten Brandenburg, Verkehrswertgutachten Berlin, Verkehrswertgutachten Haus, Verkehrswertgutachten Wohnung, Verkehrswertgutachten Grundstück, Verkehrswertgutachten Immobilie.

Haben Sie Fragen zur Immobilienbewertung bzw. zu einem Verkehrswertgutachten? Kontaktieren Sie uns einfach. Wir beraten Sie gern. 

Immobilienbewertung Lutz Schneider ist seit mehr als 30 Jahren Ihr qualifizierter Ansprechpartner für die Immobilienbewertung - auch zur Immobilienbewertung im Rahmen von Verkehrswertgutachten. Wir stehen für ein hohes Maß an Kompetenz und aktuellem Fachwissen. Sie erhalten bei uns rechtsichere Verkehrswertgutachten, die auch vor Gericht stand halten.

Sie haben Fragen zum Verkehrswertgutachten? Schreiben Sie uns! Wir antworten Ihnen gern. 

Haben Sie weitere Fragen zum Thema Immobilienbewertung oder möchten ein Kostenangebot für ein Verkehrswertgutachten von uns erhalten? Dann füllen Sie bitte das nachfolgende Formular aus. Wir melden uns umgehend per Mail oder Telefon bei Ihnen.

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Bitte beantworten Sie uns kurz diese Frage. Wir würden gern auf Kundenwünsche besser eingehen. Vielen Dank!

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Verkehrswertgutachten 1

Verkehrswertgutachten

Verkehrswertgutachten - Das vollumfängliche (gerichtsfeste und finanzamtfeste) Verkehrswertgutachten

Verkehrswertgutachten - Das Verkehrswertgutachten ist unsere umfangreichste und vollumfänglichste Gutachtenform. Es ist gerichtsfest (sämtlichen gesetzlichen Vorgaben entsprechend). Im Verkehrswertgutachten wird der Verkehrswert i. S. d. § 194 Baugesetzbuch (BauGB) mit Berücksichtigung sämtlicher objektspezifischer und rechtlichen Gegebenheiten ermittelt. 

Ein Verkehrswertgutachten kann für sämtliche Objektarten (auch mit rechtlichen oder wirtschaftlichen Besonderheiten) angefertigt werden.

Der Leistungsumfang beträgt dabei insbesondere:

  • Beschaffung und Abfrage sämtlicher notwendiger Unterlagen (Grundbuch, Kataster, ggf. Bauarchiv) sowie wertbestimmender Faktoren (Erschließung – Straßenausbau, Versorgungsleitungen, Grenzverhältnisse, Planungsrecht, Baulasten, Altlasten, Denkmalschutz, städtebauliche Maßnahmen, öffentlich-rechtliche Festsetzungen – Landschafts-, Natur- und Gewässerschutz -, Beitrags- und Abgabensituation etc.) bei den zuständigen Behörden
  • detaillierte Beschreibung des Objektes (Grundstück und Gebäude) und der rechtlichen Gegebenheiten

  • Darstellung der wertermittlungstheoretischen Vorschriften und Gegebenheiten

  • detaillierte Begründung der Verfahrenswahl

  • ausführliche Ertrags-, Sach- und/oder Vergleichswertermittlung (Durchführung von mindestens 2 Wertermittlungsverfahren) 

  • detaillierte Erläuterung der sämtlicher Wertermittlungsansätze und Erläuterung aller Datenquellen (mit Nennung aller Quellenangaben) 

  • detaillierte Berücksichtigung von Rechten und Belastungen (detaillierte Berechnungen und Erläuterungen) 

  • Ableitung des Verkehrswerts aus den Verfahrensergebnissen

  • ausführliche Lagedokumentation (Karten, Lageplan, Unterlagen etc.)

  • mindestens 10 aussagekräftige Außen- und Innenfotos

  • Gesamtumfang des Gutachtens i. d. R. 50 - 80 Seiten

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Ein solches Verkehrswertgutachten kann uneingeschränkt (auch zu gerichtlichen Auseinandersetzungen, Ehescheidungen etc.) verwendet und auch zur Vorlage von Banken oder Kreditinstituten genutzt werden.

Allerdings wird darauf hingewiesen, dass Banken oder Kreditinstitute ggf. eigene Beleihungsvorschriften besitzen und tlw. bankinterne Gutachter beauftragen und/oder vom Kreditnehmer vorgelegte Gutachten nach § 16 BelWertV nicht akzeptieren. Bitte erfragen Sie deshalb frühzeitig die Bedingungen Ihrer finanzierenden Bank.

Verkehrswertgutachten  - Was ist der Verkehrswert eines Grundstücks?

Der Verkehrswert wird gemäß § 194 Baugesetzbuch «durch den Preis bestimmt, der im Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.»

Umgangssprachlich ist dies «der Wert für Jedermann» oder auch «der wahrscheinlichste Kaufpreis im nächsten Kauffall».

Der Verkehrswert nach Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) wird sorgfältig ermittelt. Dazu sind in jedem Fall eine gründliche Ortsbesichtigung erforderlich und darüber hinaus umfangreiche Erhebungen des Sachverständigen hinsichtlich der rechtlichen Gegebenheiten des Grundstücks, des Entwicklungspotentials und des örtlichen Marktes.

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Was sind die Vor- und Nachteile der verschiedenen Gutachtenformen? 

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Sind die Gutachtenformen für alle Anwendungsfälle genauso gut geeignet?

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Immobilienbewertung - Welche Begriffe und Definitionen gibt es in der Immobilienbewertung?

So verschieden die Wertermittlungsanlässe und der Verwendungszweck von Wertgutachten sind, so vielfältig sind auch die Wertbegriffe. Die wichtigsten Wertbegriffe der Immobilienbewertung in Deutschland sind:

  • Marktwert bzw. Verkehrswert als Grundlage für private Vermögensdispositionen und als Wertbegriff im Städtebau (z. B. für Entschädigungen); 
  • gemeiner Wert, Einheitswert, Teilwert, Grundbesitzwert, Bedarfswert als Wertbegriffe aus dem Steuerrecht;
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  • Versicherungswert als Wertbegriff bei der Versicherung.

Die vorstehenden Wertbegriffe der Immobilienbewertung und die Verfahren zu ihrer Ermittlung sind (weitgehend gesetzlich) normiert. Die diesbezüglich vorgeschriebenen Ermittlungsverfahren führen grundsätzlich zu völlig unterschiedlichen Ergebnissen. Das bedeutet, dass sich der Wertgutachter vor jeder Wertermittlung darüber im Klaren sein muss, welchem Zweck die Wertermittlung dienen soll. Hiervon hängt es ab, welcher der vorgenannten Werte zu ermitteln ist.

Immobilienbewertung - Wie funktioniert eine Immobilienbewertung?

Für die Verkehrswertermittlung werden im Wesentlichen drei Verfahren angewendet. Dies ist in § 8 Abs. 1 Satz 1 Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) wie folgt geregelt: „Zur Wertermittlung sind

  • das Vergleichswertverfahren (§ 15 ImmoWertV) einschließlich des Verfahrens zur Bodenwertermittlung (§ 16 ImmoWertV),
  • das Ertragswertverfahren (§§ 17 – 20 ImmoWertV), 
  • das Sachwertverfahren (§§ 21 – 23 ImmoWertV)

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Grundsätzlich sind für jeden Bewertungsfall alle drei Verfahren auch eigenständig anwendbar und können jeweils für sich marktkonforme Ergebnisse liefern.

Dennoch ist es üblich und sachgemäß, für bestimmte Grundstücksarten bestimmte Verfahren vorrangig anzuwenden. Dies insbesondere, weil die diesen Verfahren zugrunde liegende Betrachtungsweise bei der Kaufpreisbildung auf dem Grundstücksmarkt für bestimmte Objekte vorrangig ist.

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Immobilienbewertung Lutz Schneider ist seit mehr als 30 Jahren Ihr qualifizierter Ansprechpartner für die Immobilienbewertung - auch zur Immobilienbewertung im Rahmen von Verkehrswertgutachten. Wir stehen für ein hohes Maß an Kompetenz und aktuellem Fachwissen. Sie erhalten bei uns rechtsichere Verkehrswertgutachten, die auch vor Gericht stand halten.

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Immobilienbewertung Sachsen

Immobilienbewertung Sachsen - Sie suchen einen Gutachter für eine Immobilienbewertung in Sachsen?

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Immobilienbewertung Sachsen - Bei der Suche mit Google im Internet, dem Telefonbuch, den Gelben Seiten oder ähnlichen Verzeichnissen finden Sie unter "Immobilienbewertung Sachsen" zahlreiche Gutachter, Sachverständige, Schätzer oder Bewerter.

Dabei sind anerkannte, verbandsgeprüfte, öffentlich-bestellte und vereidigte, zertifizierte, freie oder gerichtlich bestellte Sachverständigenkollegen. Doch...

Sie sind auf der Seite meines Sachverständigenbüros für Immobilienbewertung gelandet.

Warum wohl? Ich denke, weil Sie für die Bewertung einer Immobilie oder eines Grundstücks einen kompetenten und erfahrenen Sachverständigen oder Gutachter suchen, der - sagen wir es ruhig so einfach - Sie versteht und Ihnen bei der Lösung Ihrer Probleme behilflich ist.

Na dann, auf eine gute und erfolgreiche Zusammenarbeit!

Gleich zu Beginn ein Vorschlag, der Sie nichts kostet, Ihnen aber eine Menge bringt:

Bestellen Sie doch einfach unser kostenfreies Infopaket "Wertgutachten". Sie erhalten darin viele wirklich wichtige Informationen zum Thema Immobilien, Verkehrswert, Gutachten und Immobilienbewertung unverbindlich und frei Haus.

Außerdem habe ich als Willkommensgruß für Sie eine kleine Extra-Überraschung. Neugierig?

Sie sehen, unsere Zusammenarbeit in Sachen Immobilienbewertung fängt schon gut an!

Viele Grüße sendet Ihnen der Gutachter & Sachverständige für Immobilienbewertung in Sachsen

Ihr

   Lutz Schneider

gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung, ZIS Sprengnetter Zert (S)


PS: Sie haben Fragen zu Immobilie & Grundstück, zur Immobilienbewertung, Grundstückswertermittlung oder zur Erstellung von Gutachten in Sachsen oder darüber hinaus? Greifen Sie doch einfach zum Telefon! Sie erreichen mich persönlich unter +49 (0) 3592 31908.


Unser Portfolio an qualifizierten Immobilienbewertungen in Sachsen:

Verkehrswertgutachten

Immobilienbewertung Verkehrswertermittlung Sterne
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Kurzwertgutachten

Immobilienbewertung Kurzwertgutachten Sterne
Immobilienbewertung Sachsen 3

Wertexpertisen

Immobilienbewertung Wertexpertise Sterne
Immobilienbewertung Sachsen 4

Für Sie zusammengestellt: Immobilienbewertung in Sachsen

  • Der Freistaat Sachsen
  • Der Immobilienmarkt in Sachsen
  • Marktgerechte Immobilienbewertung in Sachsen

Der Freistaat Sachsen

immobilienbewertung sachsen


Immobilienbewertung Sachsen

Der Freistaat Sachsen liegt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland östlich und grenzt an die Tschechische Republik und die Republik Polen (Dreiländereck).

Er gliedert sich in 10 Landkreise (Görlitz, Bautzen, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Meißen, Nordsachsen, Landkreis Leipzig, Mittelsachsen, Erzgebirgskreis, Zwickau und Vogtlandkreis) und die drei kreisfreien Städte Dresden, Leipzig und Chemnitz.

Landschaftlich geprägt wird er von der Oberlausitz, dem Vogtland, dem Erzgebirge mit seinem Elbsandsteingebirge und dem Lausitzer Bergland.

Beim Wirtschaftswachstum als auch bei der Produktivitätsentwicklung liegt Sachsen in der Spitzengruppe der Neuen Bundesländer.

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Immobilienbewertung Sachsen: 7 Vorteile von Lutz Schneider Immobilienbewertung

  • 1. Erfolgsgarantie
  • 2. Qualitätsgarantie
  • 3. Vor-Ort-Service
  • 4. Anerkannte Gutachtenqualität
  • 5. Garantie für Datenschutz
  • 6. Garantie für Unabhängigkeit
  • 7. Individueller Service
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Wir lösen Ihr Bewertungsproblem! Versprochen! 

Sie haben ein schwieriges Bewertungsproblem? Erbbaurecht, Liquidation, Enteignung, Umlegung, Gemeinbedarf, Zugewinnermittlung, Wohnungsrecht, Nießbrauch, Sanierungsgebiet und Ausgleichsbetrag? 

Das sind genau die Bewertungsaufgaben, denen wir uns mit Leidenschaft und Kompetenz widmen!

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Aufgrund unserer umfassenden Aus- und Weiterbildung sowie unserer mehr als 25-jährigen Erfahrung lösen wir auch Ihr Problem im Bereich der Immobilienbewertung qualifiziert und sicher.

Einfach können wir natürlich auch!

In der gleichen hohen Qualität bewerten wir natürlich auch Ihr kleines Einfamilienhaus oder Ihre Eigentumswohnung.


Häufig gestellte Fragen zur Beauftragung einer Immobilienbewertung in Sachsen

Wie läuft eine Immobilienbewertung ab?

Was kostet ein Wertgutachten für eine Immobilie?

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Welche Unterlagen werden für eine Immobilienbewertung benötigt?

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Immobilienbewertung Sachsen - ich erstelle qualifizierte und anerkannte Immobiliengutachten in Sachsen

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Lutz Schneider

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Wenn Sie mir lieber eine schriftliche Nachricht bzw. eine E-Mail senden wollen, dann füllen Sie bitte das Formular auf dieser Seite ganz unten aus. Ich melde mich umgehend bei Ihnen!

Immobilienbewertung Lutz Schneider ist seit mehr als 30 Jahren Ihr qualifizierter Ansprechpartner für die Immobilienbewertung in Sachsen. Ich stehe für ein hohes Maß an Kompetenz und aktuellem Fachwissen. Sie erhalten bei mir rechtsichere Verkehrswertgutachten, die auch vor Gericht oder dem Finanzamt stand halten.

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