Immobilienbewertung

Immobilienbewertung - Sie suchen einen Gutachter für eine Immobilienbewertung in Sachsen, Brandenburg, Berlin, Thüringen, Sachsen-Anhalt und darüber hinaus?

Immobilienbewertung in Sachsen, Brandenburg, Berlin, Thüringen, Sachsen-Anhalt und darüber hinaus 1

Immobilienbewertung - Bei der Suche mit Google im Internet, dem Telefonbuch, den Gelben Seiten oder ähnlichen Verzeichnissen finden Sie unter "Immobilienbewertung" zahlreiche Gutachter, Sachverständige,  Schätzer oder Bewerter.

Dabei sind anerkannte, verbandsgeprüfte, zertifizierte, freie oder öffentlich-bestellte und vereidigte Kollegen. Doch...

Sie sind auf der Seite meines Sachverständigenbüros für Immobilienbewertung gelandet.

Warum wohl? Ich denke, weil Sie für die Bewertung einer Immobilie oder eines Grundstücks einen kompetenten und erfahrenen Sachverständigen oder Gutachter suchen, der - sagen wir es ruhig so einfach - Sie versteht und Ihnen bei der Lösung Ihrer Probleme behilflich ist.

Na dann, auf eine gute und erfolgreiche Zusammenarbeit!  

Gleich zu Beginn ein Vorschlag, der Sie nichts kostet, Ihnen aber eine Menge bringt:

Bestellen Sie doch einfach unser kostenfreies Infopaket "Wertgutachten". Sie erhalten darin viele wirklich wichtige Informationen zum Thema Immobilien, Verkehrswert, Gutachten und Immobilienbewertung unverbindlich und frei Haus.

Außerdem habe ich als Willkommensgruß für Sie eine kleine Extra-Überraschung. Neugierig

Sie sehen, unsere Zusammenarbeit in Sachen Immobilienbewertung fängt schon gut an!

Viele Grüße aus Wilthen sendet Ihnen der Sachverständige für Immobilienbewertung

Ihr

   Lutz Schneider

gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung, ZIS Sprengnetter Zert (S)

PS: Sie haben Fragen zu Immobilie & Grundstück, zur Immobilienbewertung, Grundstückswertermittlung oder zur Erstellung von Gutachten in Sachsen oder darüber hinaus? Greifen Sie doch einfach zu Telefon! Sie erreichen mich persönlich unter +49 (0) 3592 31908.


Immobilienbewertung - Worum geht es beim Thema Immobilienbewertung?

Immobilienbewertungen sind in vielen Bereichen des Wirtschafts- und Rechtslebens in Deutschland wichtig. Auf der Grundlage von Immobilienwertgutachten werden große Vermögensentscheidungen getroffen, beispielsweise beim Ankauf oder Verkauf von Grundstücken, bei unternehmerischen Investitionen in Immobilien, bei Enteignungen für öffentliche oder städtebauliche Zwecke, bei der Versicherung für Gebäude oder bei der Bestimmung von Beleihungswerten im Rahmen von Baufinanzierungen von Banken oder Kreditinstituten.

Immobilienbewertung


Immobilienbewertung

Aufgrund von Wertgutachten werden existenzielle Vermögensentscheidungen getroffen, beispielsweise bei Enteignungen für öffentliche Zwecke, beim Ankauf oder Verkauf von Grundstücken oder bei Investitionen in Immobilien.

Immobilienbewertung - Welche Begriffe und Definitionen gibt es in der Immobilienbewertung?

So verschieden die Wertermittlungsanlässe und der Verwendungszweck von Wertgutachten sind, so vielfältig sind auch die Wertbegriffe. Die wichtigsten Wertbegriffe der Immobilienbewertung in Deutschland sind:

  • Marktwert bzw. Verkehrswert als Grundlage für private Vermögensdispositionen und als Wertbegriff im Städtebau (z. B. für Entschädigungen); 
  • gemeiner Wert, Einheitswert, Teilwert, Grundbesitzwert, Bedarfswert als Wertbegriffe aus dem Steuerrecht;
  • Beleihungswert als Wertbegriff in der Kreditwirtschaft und
  • Versicherungswert als Wertbegriff bei der Versicherung.

Die vorstehenden Wertbegriffe der Immobilienbewertung und die Verfahren zu ihrer Ermittlung sind (weitgehend gesetzlich) normiert. Die diesbezüglich vorgeschriebenen Ermittlungsverfahren führen grundsätzlich zu völlig unterschiedlichen Ergebnissen. Das bedeutet, dass sich der Wertgutachter vor jeder Wertermittlung darüber im Klaren sein muss, welchem Zweck die Wertermittlung dienen soll. Hiervon hängt es ab, welcher der vorgenannten Werte zu ermitteln ist.

Immobilienbewertung - Wie funktioniert eine Immobilienbewertung?

Für die Verkehrswertermittlung werden im Wesentlichen drei Verfahren angewendet. Dies ist in § 6 Abs. 1 Satz 2 Immobilienwertermittlungsverordnung 2021 (ImmoWertV 21) wie folgt geregelt: „Zur Wertermittlung sind

  • das Vergleichswertverfahren (§ 24 - 26 ImmoWertV 21) einschließlich des Verfahrens zur Bodenwertermittlung (§ 40 - 45 ImmoWertV 21),
  • das Ertragswertverfahren (§§ 27 – 34 ImmoWertV 21), 
  • das Sachwertverfahren (§§ 35 – 39 ImmoWertV 21)

oder mehrere dieser Verfahren heranzuziehen.“

Grundsätzlich sind für jeden Bewertungsfall alle drei Verfahren auch eigenständig anwendbar und können jeweils für sich marktkonforme Ergebnisse liefern.

Dennoch ist es üblich und sachgemäß, für bestimmte Grundstücksarten bestimmte Verfahren vorrangig anzuwenden. Dies insbesondere, weil die diesen Verfahren zugrunde liegende Betrachtungsweise bei der Kaufpreisbildung auf dem Grundstücksmarkt für bestimmte Objekte vorrangig ist.

So werden z. B. Bodenwerte und der Wert von Wohnungseigentum i. d. R. vorrangig mit dem Vergleichswertverfahren, der Wert von Renditeimmobilien (z. B. Mehrfamilienhausgrundstücke) vorrangig mit dem Ertragswertverfahren und der Wert üblicherweise eigengenutzter Immobilien (z. B. Einfamilienhausgrundstücke) vorrangig mit dem Sachwertverfahren ermittelt.

Neben den vorgenannten Marktgepflogenheiten erfolgt die Verfahrenswahl auch im Hinblick auf die zur Verfügung stehenden Daten.


Immobilienbewertung - Wo finden sich die gesetzlichen Grundlagen der Immobilienbewertung?

Das Baugesetzbuch (BauGB).

Die Immobilienwertermittlungsverordnung 2021 (ImmoWertV 21).

Die Wertermittlungsrichtlinien.


Was kostet eine Immobilienbewertung?

Jedes Grundstück ist ganz individuell. Die Anforderungen an ein Wertgutachten sind es - je nach Grund und Zweck der Wertermittlung - auch. Genau darauf haben wir uns mit einem vielfältigen Portfolio an qualifizierten Bewertungsdienstleistungen eingestellt.

Bitte nehmen Sie deshalb mit uns über das Formular, per Mail oder über das Telefon Kontakt auf.

Sie erläutern uns kurz die Bewertungsaufgabe und machen uns ein paar wenige Angaben zum Bewertungsgrundstück. Wir zeigen Ihnen auf, welchen Möglichkeiten der Bewertung bestehen, welche Gutachtenform für Sie am preiswertesten ist und am Besten für den Bewertungszweck geeignet ist. Damit haben Sie die Sicherheit, dass Sie kein Geld für unnötige Leistungen auszugeben. 

Unser Kostenangebot ist für Sie dabei unverbindlich und immer kostenlos.

Alle unsere Gutachten erstellen wir zum Festpreis. So haben Sie kein Kostenrisiko.


Wie läuft eine Immobilienbewertung bei Schneider Immobilienbewertung ab?

1. Kontaktaufnahme

Sie nehmen mit uns über das Kontaktformular (unten), per E-Mail, per Telefon oder persönlich im Büro Kontakt auf und erläutern uns die Bewertungsaufgabe.

2. Kostenangebot

Wir beraten Sie individuell zur Bewertungsaufgabe und erstellen Ihnen für Ihren konkreten Bewertungsfall ein Kostenangebot (kostenlos). 

3. Auftragserteilung

Sie erteilen uns den Auftrag und wir vereinbaren einen Besichtigungstermin. Gleichzeitig stimmen wir ab, welche Unterlagen noch erforderlich sind.

4. Ortstermin

Wir besichtigen das Bewertungsgrundstück und führen für alle Gebäude eine Innen- und Außenbesichtigung durch.

5. Bearbeitung

Wir werten die vorhandenen Informationen aus, beschaffen ggf. noch erforderliche Daten und fertigen das Wertgutachten an.

6. Versand

Nach Fertigstellung übersenden wir Ihnen das Gutachten per Post und sofern gewünscht auch per E-Mail.


Immobilienbewertung - Unser Portfolio an qualifizierten Immobilienbewertungen in Sachsen:
Verkehrswertgutachten
Immobilienbewertung Verkehrswertermittlung Sterne
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Kurzwertgutachten
Immobilienbewertung Kurzwertgutachten Sterne
Immobilienbewertung in Sachsen, Brandenburg, Berlin, Thüringen, Sachsen-Anhalt und darüber hinaus 3
Wertexpertisen
Immobilienbewertung Wertexpertise Sterne
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Immobilienbewertung - Die Vorteile von Lutz Schneider Immobilienbewertung
  • 1. Erfolgsgarantie
  • 2. Qualitätsgarantie
  • 3. Vor-Ort-Service
  • 4. Anerkannte Gutachtenqualität
  • 5. Garantie für Datenschutz
  • 6. Garantie für Unabhängigkeit
  • 7. Individueller Service
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Wir lösen Ihr Bewertungsproblem! Versprochen! 

Sie haben ein schwieriges Bewertungsproblem? Erbbaurecht, Liquidation, Enteignung, Umlegung, Gemeinbedarf, Zugewinnermittlung, Wohnungsrecht, Nießbrauch, Sanierungsgebiet und Ausgleichsbetrag? 

Das sind genau die Bewertungsaufgaben, denen wir uns mit Leidenschaft und Kompetenz widmen!

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Aufgrund unserer umfassenden Aus- und Weiterbildung sowie unserer mehr als 25-jährigen Erfahrung lösen wir auch Ihr Problem im Bereich der Immobilienbewertung qualifiziert und sicher.

Einfach können wir natürlich auch!

In der gleichen hohen Qualität bewerten wir natürlich auch Ihr kleines Einfamilienhaus oder Ihre Eigentumswohnung.

© Immobilienbewertung


Immobilienbewertung - Häufig gestellte Fragen zur Beauftragung einer Immobilienbewertung

Wie läuft eine Immobilienbewertung ab?

Was kostet ein Wertgutachten für eine Immobilie?

Wie sieht ein Wertgutachten bei Lutz Schneider Immobilienbewertung aus?

Warum kann mich ein "kostenloses" Internetgutachten richtig viel Geld kosten?

Wie wähle ich einen geeigneten Immobiliensachverständigen aus?

Welche Unterlagen werden für eine Immobilienbewertung benötigt?

Muss ich als Auftraggeber jetzt bei den Behörden die erforderlichen Unterlagen beschaffen?

Ich habe weitere Fragen zur Immobilienbewertung. Wer beantwortet mir diese Fragen?


Immobilienbewertung - Wir erstellen qualifizierte und anerkannte Immobiliengutachten

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Haben Sie Fragen zur Immobilienbewertung? Kontaktieren Sie uns einfach per Telefon, Mail oder Kontaktformular. Wir beraten Sie gern. 

Immobilienbewertung Lutz Schneider ist seit mehr als 30 Jahren Ihr qualifizierter Ansprechpartner für die Immobilienbewertung. Wir stehen für ein hohes Maß an Kompetenz und aktuellem Fachwissen. Sie erhalten bei uns rechtsichere Verkehrswertgutachten, die auch vor Gericht stand halten.


Immobilienbewertung - Formular Anfrage

Haben Sie weitere Fragen zum Thema Immobilienbewertung oder möchten ein Kostenangebot für eine Bewertungsdienstleistung von uns erhalten? Dann füllen Sie bitte das nachfolgende Formular aus. Wir melden uns umgehend per Mail oder Telefon bei Ihnen.

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Ihre Telefonnummer (nur erforderlich, wenn Sie einen Rückruf wünschen)

Bitte die zu bewertende Gebäudeart bzw. die zu bewertende Grundstücksart angeben

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