Immobilienbewertung
Immobilienbewertung - Sie suchen einen Gutachter für eine Immobilienbewertung in Sachsen, Brandenburg, Berlin, Thüringen, Sachsen-Anhalt und darüber hinaus?
Immobilienbewertung - Bei der Suche mit Google im Internet, dem Telefonbuch, den Gelben Seiten oder ähnlichen Verzeichnissen finden Sie unter "Immobilienbewertung" zahlreiche Gutachter, Sachverständige, Schätzer oder Bewerter.
Dabei sind anerkannte, verbandsgeprüfte, zertifizierte, freie oder öffentlich-bestellte und vereidigte Kollegen. Doch...
Sie sind auf der Seite meines Sachverständigenbüros für Immobilienbewertung gelandet.
Warum wohl? Ich denke, weil Sie für die Bewertung einer Immobilie oder eines Grundstücks einen kompetenten und erfahrenen Sachverständigen oder Gutachter suchen, der - sagen wir es ruhig so einfach - Sie versteht und Ihnen bei der Lösung Ihrer Probleme behilflich ist.
Na dann, auf eine gute und erfolgreiche Zusammenarbeit!
Gleich zu Beginn ein Vorschlag, der Sie nichts kostet, Ihnen aber eine Menge bringt:
Bestellen Sie doch einfach unser kostenfreies Infopaket "Wertgutachten". Sie erhalten darin viele wirklich wichtige Informationen zum Thema Immobilien, Verkehrswert, Gutachten und Immobilienbewertung unverbindlich und frei Haus.
Außerdem habe ich als Willkommensgruß für Sie eine kleine Extra-Überraschung. Neugierig?
Sie sehen, unsere Zusammenarbeit in Sachen Immobilienbewertung fängt schon gut an!
Viele Grüße aus Wilthen sendet Ihnen der Sachverständige für Immobilienbewertung
Ihr
Lutz Schneider
gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung, ZIS Sprengnetter Zert (S)
PS: Sie haben Fragen zu Immobilie & Grundstück, zur Immobilienbewertung, Grundstückswertermittlung oder zur Erstellung von Gutachten in Sachsen oder darüber hinaus? Greifen Sie doch einfach zu Telefon! Sie erreichen mich persönlich unter +49 (0) 3592 31908.
Immobilienbewertung - Worum geht es beim Thema Immobilienbewertung?
Immobilienbewertungen sind in vielen Bereichen des Wirtschafts- und Rechtslebens in Deutschland wichtig. Auf der Grundlage von Immobilienwertgutachten werden große Vermögensentscheidungen getroffen, beispielsweise beim Ankauf oder Verkauf von Grundstücken, bei unternehmerischen Investitionen in Immobilien, bei Enteignungen für öffentliche oder städtebauliche Zwecke, bei der Versicherung für Gebäude oder bei der Bestimmung von Beleihungswerten im Rahmen von Baufinanzierungen von Banken oder Kreditinstituten.
Aufgrund von Wertgutachten werden existenzielle Vermögensentscheidungen getroffen, beispielsweise bei Enteignungen für öffentliche Zwecke, beim Ankauf oder Verkauf von Grundstücken oder bei Investitionen in Immobilien.
Immobilienbewertung - Welche Begriffe und Definitionen gibt es in der Immobilienbewertung?
So verschieden die Wertermittlungsanlässe und der Verwendungszweck von Wertgutachten sind, so vielfältig sind auch die Wertbegriffe. Die wichtigsten Wertbegriffe der Immobilienbewertung in Deutschland sind:
- Marktwert bzw. Verkehrswert als Grundlage für private Vermögensdispositionen und als Wertbegriff im Städtebau (z. B. für Entschädigungen);
- gemeiner Wert, Einheitswert, Teilwert, Grundbesitzwert, Bedarfswert als Wertbegriffe aus dem Steuerrecht;
- Beleihungswert als Wertbegriff in der Kreditwirtschaft und
- Versicherungswert als Wertbegriff bei der Versicherung.
Die vorstehenden Wertbegriffe der Immobilienbewertung und die Verfahren zu ihrer Ermittlung sind (weitgehend gesetzlich) normiert. Die diesbezüglich vorgeschriebenen Ermittlungsverfahren führen grundsätzlich zu völlig unterschiedlichen Ergebnissen. Das bedeutet, dass sich der Wertgutachter vor jeder Wertermittlung darüber im Klaren sein muss, welchem Zweck die Wertermittlung dienen soll. Hiervon hängt es ab, welcher der vorgenannten Werte zu ermitteln ist.
Immobilienbewertung - Wie funktioniert eine Immobilienbewertung?
Für die Verkehrswertermittlung werden im Wesentlichen drei Verfahren angewendet. Dies ist in § 6 Abs. 1 Satz 2 Immobilienwertermittlungsverordnung 2021 (ImmoWertV 21) wie folgt geregelt: „Zur Wertermittlung sind
- das Vergleichswertverfahren (§ 24 - 26 ImmoWertV 21) einschließlich des Verfahrens zur Bodenwertermittlung (§ 40 - 45 ImmoWertV 21),
- das Ertragswertverfahren (§§ 27 – 34 ImmoWertV 21),
- das Sachwertverfahren (§§ 35 – 39 ImmoWertV 21)
oder mehrere dieser Verfahren heranzuziehen.“
Grundsätzlich sind für jeden Bewertungsfall alle drei Verfahren auch eigenständig anwendbar und können jeweils für sich marktkonforme Ergebnisse liefern.
Dennoch ist es üblich und sachgemäß, für bestimmte Grundstücksarten bestimmte Verfahren vorrangig anzuwenden. Dies insbesondere, weil die diesen Verfahren zugrunde liegende Betrachtungsweise bei der Kaufpreisbildung auf dem Grundstücksmarkt für bestimmte Objekte vorrangig ist.
So werden z. B. Bodenwerte und der Wert von Wohnungseigentum i. d. R. vorrangig mit dem Vergleichswertverfahren, der Wert von Renditeimmobilien (z. B. Mehrfamilienhausgrundstücke) vorrangig mit dem Ertragswertverfahren und der Wert üblicherweise eigengenutzter Immobilien (z. B. Einfamilienhausgrundstücke) vorrangig mit dem Sachwertverfahren ermittelt.
Neben den vorgenannten Marktgepflogenheiten erfolgt die Verfahrenswahl auch im Hinblick auf die zur Verfügung stehenden Daten.
Immobilienbewertung - Wo finden sich die gesetzlichen Grundlagen der Immobilienbewertung?
Das Baugesetzbuch (BauGB).
Die grundlegenden Regelungen zur Verkehrswertermittlung sind im Städtebaurecht verankert. Da beim Vollzug des im Baugesetzbuch (BauGB) geregelten Städtebaus vielfach marktgerechte Grundstückswerte benötigt werden, beispielsweise zur Bemessung von Ausgleichs- und Entschädigungsleistungen sowie Ausgleichsbeträgen, lag es nahe, die Grundlagen der Wertermittlung bundeseinheitlich zu regeln. Hierzu hat der Gesetzgeber in den §§ 192 – 199 BauGB einschlägige Regelungen getroffen. Insbesondere sollen diese 8 Paragrafen sicherstellen, dass in Deutschland eine
Die grundlegenden Regelungen zur Verkehrswertermittlung sind im Städtebaurecht verankert. Da beim Vollzug des im Baugesetzbuch (BauGB) geregelten Städtebaus vielfach marktgerechte Grundstückswerte benötigt werden, beispielsweise zur Bemessung von Ausgleichs- und Entschädigungsleistungen sowie Ausgleichsbeträgen, lag es nahe, die Grundlagen der Wertermittlung bundeseinheitlich zu regeln. Hierzu hat der Gesetzgeber in den §§ 192 – 199 BauGB einschlägige Regelungen getroffen. Insbesondere sollen diese 8 Paragrafen sicherstellen, dass in Deutschland eine
- einheitliche,
- marktkonforme und
- rechtssichere
Wertermittlung betrieben wird. Als zentrale Vorschrift ist dabei die in § 194 BauGB geregelte Verkehrswertdefinition anzusehen. Sie bildet die Grundlage für die Bemessung jeglicher Entschädigungs- und Ausgleichsleistungen sowie für Ausgleichsbeträge nach dem BauGB.
Die Immobilienwertermittlungsverordnung 2021 (ImmoWertV 21).
Um in Deutschland eine einheitliche Vorgehensweise für die Wertermittlung zu gewährleisten, wurde die Bundesregierung in § 199 Abs. 1 BauGB ermächtigt, die bundeseinheitlich geltende Immobilienwertermittlungsverordnung 2021 (ImmoWertV) zu erlassen. Die ImmoWertV 21 bestimmt differenziert, wie Verkehrswertermittlungen im Einzelnen durchzuführen sind. In der ImmoWertV 21 werden ihr Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen, die Ableitung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten sowie die klassischen drei deutschen Wertermittlungsverfahren geregelt. Bei Verkehrswertermittlungen sollten die Vorschriften der ImmoWertV 21 zwingend beachtet werden; die Rechtsprechung betrachtet sie als „allgemein anerkannte Grundsätze“.
Die Wertermittlungsrichtlinien.
Die Bundesregierung hat Richtlinien für die Ermittlung der Marktwerte von Grundstücken erlassen. Die Richtlinien geben Hinweise für die Ermittlung der Bodenrichtwerte (Bodenrichtwertrichtlinie), des Sachwerts (Sachwertrichtlinie), des Vergleichswerts und des Bodenwerts (Vergleichswertrichtlinie) sowie des Ertragswerts (Ertragswertrichtlinie).
An diese Richtlinien sind jedoch nur Bundesbehörden gebunden. Gutachterausschüsse (soweit landesrechtliche Vorschriften nicht etwas anderes vorsehen) und auch private Sachverständige sind grundsätzlich nicht an die Wertermittlungsrichtlinien gebunden.
Zu den Wertermittlungsrichtlinien muss kritisch angemerkt werden, dass diese – obwohl sie in den letzten Jahren schrittweise verbessert wurden – leider immer noch zu viele schematische und z. T. auch bewertungstheoretisch veraltete Hinweise enthalten. Wertermittlung ist aber nicht schematisch zu betreiben. Bei der Anwendung der Wertermittlungsrichtlinien ist deshalb Vorsicht geboten.
Was kostet eine Immobilienbewertung?
Jedes Grundstück ist ganz individuell. Die Anforderungen an ein Wertgutachten sind es - je nach Grund und Zweck der Wertermittlung - auch. Genau darauf haben wir uns mit einem vielfältigen Portfolio an qualifizierten Bewertungsdienstleistungen eingestellt.
Bitte nehmen Sie deshalb mit uns über das Formular, per Mail oder über das Telefon Kontakt auf.
Sie erläutern uns kurz die Bewertungsaufgabe und machen uns ein paar wenige Angaben zum Bewertungsgrundstück. Wir zeigen Ihnen auf, welchen Möglichkeiten der Bewertung bestehen, welche Gutachtenform für Sie am preiswertesten ist und am Besten für den Bewertungszweck geeignet ist. Damit haben Sie die Sicherheit, dass Sie kein Geld für unnötige Leistungen auszugeben.
Unser Kostenangebot ist für Sie dabei unverbindlich und immer kostenlos.
Alle unsere Gutachten erstellen wir zum Festpreis. So haben Sie kein Kostenrisiko.
Wie läuft eine Immobilienbewertung bei Schneider Immobilienbewertung ab?
1. Kontaktaufnahme
Sie nehmen mit uns über das Kontaktformular (unten), per E-Mail, per Telefon oder persönlich im Büro Kontakt auf und erläutern uns die Bewertungsaufgabe.
2. Kostenangebot
Wir beraten Sie individuell zur Bewertungsaufgabe und erstellen Ihnen für Ihren konkreten Bewertungsfall ein Kostenangebot (kostenlos).
3. Auftragserteilung
Sie erteilen uns den Auftrag und wir vereinbaren einen Besichtigungstermin. Gleichzeitig stimmen wir ab, welche Unterlagen noch erforderlich sind.
4. Ortstermin
Wir besichtigen das Bewertungsgrundstück und führen für alle Gebäude eine Innen- und Außenbesichtigung durch.
5. Bearbeitung
Wir werten die vorhandenen Informationen aus, beschaffen ggf. noch erforderliche Daten und fertigen das Wertgutachten an.
6. Versand
Nach Fertigstellung übersenden wir Ihnen das Gutachten per Post und sofern gewünscht auch per E-Mail.
Immobilienbewertung - Unser Portfolio an qualifizierten Immobilienbewertungen in Sachsen:
Immobilienbewertung - Die Vorteile von Lutz Schneider Immobilienbewertung
- 1. Erfolgsgarantie
- 2. Qualitätsgarantie
- 3. Vor-Ort-Service
- 4. Anerkannte Gutachtenqualität
- 5. Garantie für Datenschutz
- 6. Garantie für Unabhängigkeit
- 7. Individueller Service
Wir lösen Ihr Bewertungsproblem! Versprochen!
Sie haben ein schwieriges Bewertungsproblem? Erbbaurecht, Liquidation, Enteignung, Umlegung, Gemeinbedarf, Zugewinnermittlung, Wohnungsrecht, Nießbrauch, Sanierungsgebiet und Ausgleichsbetrag?
Das sind genau die Bewertungsaufgaben, denen wir uns mit Leidenschaft und Kompetenz widmen!
Aufgrund unserer umfassenden Aus- und Weiterbildung sowie unserer mehr als 25-jährigen Erfahrung lösen wir auch Ihr Problem im Bereich der Immobilienbewertung qualifiziert und sicher.
Einfach können wir natürlich auch!
In der gleichen hohen Qualität bewerten wir natürlich auch Ihr kleines Einfamilienhaus oder Ihre Eigentumswohnung.
Garantie für herausragende, überdurchschnittliche Qualität
Ich brenne seit 25 Jahren mit Leidenschaft für die marktgerechte Immobilienbewertung. Mein Anspruch an die für meine Kunden erstellten Gutachten ist eine herausragende, überdurchschnittliche Qualität.
Um Ihnen diese besonders hochwerte Qualität unserer Leistungen und Produkte zu bieten, investieren wir viel Zeit und Geld in die Weiterentwicklung, die Einhaltung der Standards und in die kontinuierliche Weiterbildung.
Angaben zu meiner Qualifikation finden Sie übrigens hier. Über meine stetigen Weiterbildungen informiere ich Sie hier.
Wir halten inhaltliche und formale Stadards bei der Gutachtenerstellung streng ein.
Wir prüfen jeden Auftrag vor Annahme, ob er in unser Fachgebiet fällt und ob wir dafür die fachlich notwendige Qualifikation besitzen, den Auftrag ordnungsgemäß zu bearbeiten. Sollte dies nicht der Fall sein, lehen wir die Auftragsannahme ab.
Jedes Bewertungsobjekt wird durch mich persönlich besichtigt.
Vorgelegte Unterlagen und Auskünfte werden auf Plausibilität überprüft.
Die Quellen von herangezogenen Daten werden offen gelegt.
Getroffene Annahmen werden nachvollziehbar belegt und ausführlich begründet.
Bei der Bewertung halten wir die gesetzlichen Regelungen aus Baugesetzbuch (BauGB), Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV), den nachgeschalteten Richtlinien (BRW-RL, VW-RL, SW-RL, EW-RL etc.) sowie die allgemein anerkannten Regeln der Bewertungslehre ein.
Zusätzliche Sicherheit für Sie
Unsere Leistungen sind zusätzlich durch eine Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden abgesichert.
Wir sind hier zu Hause!
Wir sind ein regionales Sachverständigenbüro aus Sachsen und wir haben unserer Hauptarbeitsgebiet im Freistaat Sachsen und den umliegenden Bundesländern Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen sowie der Hauptstadt Berlin und in Einzelfällen auch darüber hinaus.
Im Gegensatz zu zahlreichen unseriösen Mitbewerbern (bundesweite Portale, Leadverkäufer, Makler), die Ihnen nicht mit der fachgerechten Erstellung von Gutachten, sondern nur auf die kostenpflichtige Vermittlung von Aufträgen - sog. "Leads" - aus sind, betreibe ich ein "echtes" Sachverständigenbüro hier vor Ort in Sachsen.
Ich habe hier mehr als 25 Jahre Erfahrung auf dem örtlichen Immobilienmarkt.
In diesen 25 Jahren habe ich mehr als 3.000 Grundstücke bewertet. Ich kenne deshalb den örtlichen Immobilienmarkt aus dem Effeff und wir leiten in einem eigenen Marktdatenportal qualifizierte Marktdaten (bspw. Mieten) für Zwecke der Immobilienbewertung für den gesamten Freistaat Sachsen ab.
Damit haben Sie die Gewissheit, dass ich auch für Ihr Grundstück ein tadelloses Gutachten anfertige und darin einen marktgerechten Verkehrswert ermittle.
Angaben zu meiner Qualifikation finden Sie übrigens hier. Über meine stetigen Weiterbildungen informiere ich Sie hier.
Ich arbeite hier in regionalen Gremien der Immobilienbewertung mit.
Ich beteilige mich sehr aktiv in regionalen Ausschüssen und Gremien, in denen wir ehrenamtlich im Bereich der Grundstücksbewertung mitarbeiten (bspw. Oberer Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Freistaat Sachsen, Sprengnetter Expertengremium für Immobilienwerte in der Region Oberlausitz und Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Bautzen).
Unsere Verkehrswertgutachten sind anerkannt
Unsere Verkehrswertgutachten werden von Behörden, Finanzämtern und Gerichten in Deutschland anerkannt.
Eine nach DIN EN ISO/IEC 17024 abgeschlossene Zertifizierung ist ein Zeichen für höchste Kompetenz in der Immobilienbewertung. Die von Sprengnetter Zert im Bereich der Immobilienbewertung zertifizierten Sachverständigen verfügen über die erforderliche Fachkompetenz und Berufserfahrung. Dies haben sie in umfangreichen Prüfungs- und Zertifizierungsverfahren nachgewiesen.
Die Sprengnetter Zertifizierungsgesellschaft (Sprengnetter Zert) ist eine von fünf in Europa bei der Deutschen Akkreditierungsstelle DAkkS im Bereich “Sachverständige Immobilienbewertung” akkreditierten Stelle. Als international anerkanntes Qualitätssicherungssystem in der Immobilienbewertung setzt sich die Zertifizierung gegenüber den rein nationalen Qualifizierungen immer mehr durch.
In vielen deutschen Gesetzen und Verordnungen (bspw. Sächsische Verwaltungsvorschrift (VwV) Grundstücksverkauf vom 13.04.2017) wurde dem schon Rechnung getragen und dementsprechend zertifizierte Sachverständige sind den öffentlich bestellten Sachverständigen gleich gestellt.
Häufig besitzen nach Euronorm zertifizierte Sachverständige sogar eine höhere Qualifizierung und Qualitätssicherung, weil sie gegenüber öffentlich-bestellten Sachverständigen sich dem viel strengeren Zertifizierungssystem unterworfen haben. Dies verpflichtet nicht nur zu regelmäßigem jährlichen Weiterbildungsmaßnahmen und stichprobenhaften Gutachtenkontrollen, sondern es muss auch in regelmäßigen Abständen eine Wiederholungsprüfung (i. d. R alle 5 Jahre) absolviert werden.
In meiner letzten Rezertifizierungsprüfung im Jahr 2016 habe ich 98,2 von 100,0 möglichen Punkten erreicht. Damit will ich nicht angeben. Aber fragen Sie doch mal "Ihren" Sachverständigen, wann und mit welchem Ergebnis er seine letzte Prüfung absolviert hat.
Wir halten uns an Datenschutz! Ihre Daten sind bei uns absolut sicher. Wir verpflichten Mitarbeiter und Dienstleister vertraglich zu besonderer Sorgfalt und strengen Vertraulichkeit mit dem Umgang von auftrags- und personenbezogenen Informationen und Daten. Wir halten die gesetzlichen Datenschutzrichtlinien ein.
Informationen über Aufträge und andere Aktivitäten weder für eigene Zwecke noch im Interesse Dritter zu nutzen, zu verraten oder zu vermarkten.
Wir verpflichten uns, Gebühren, Konditionen und Abläufe im Rahmen der Gutachtenerstellung stets transparent offenzulegen und Auftraggebern sowie berechtigten Dritten bei Bedarf darüber Auskünfte zu erteilen.
Unsere Webseite entspricht dem aktuellen SSL-Standard und alle Daten werden sicher und verschlüsselt übertragen. Sie erkennen es in Ihrem Browser an dem kleinen, grünen Schloss in der linken oberen Ecke.
Garantie für Unabhängigkeit und Neutralität
Wir verpflichten uns bei der für die Gutachtenerstellung notwendigen Handlungen und Entscheidungen Unabhängigkeit und Neutralität zu wahren.
So unterhalten wir bspw. keine Geschäftsbeziehungen zu Maklern. Wir geben Ihre vertraulichen Informationen und sensiblen Daten - im Gegensatz zu zahlreichen Mitbewerbern - nicht an Makler oder Dritte weiter. Wir vermarkten Ihre Daten also nicht und wir Maklen als Sachverständige natürlich auch nicht selbst.
So werden nicht nur Ihre Daten sicher geschützt, es entstehen keine Abhängigkeiten oder Interessenskonflikte. Sie als Kunde sind Herr Ihrer Daten und bestimmen die Regeln selbst. Das schützt Sie vor Unannehmlichkeiten oder gar finanziellen Schäden.
Wir verpflichten uns, keine Vergünstigungen in Form von Geld-, Sachzuwendungen oder Dienstleistungen anzunehmen, wenn dadurch unsere Unabhängigkeit gefährdet wird oder eine Befangenheit entstehen könnte.
Individueller Service, Know-How und Innovationen
Unterstützung über die Gutachtenerstellung hinaus
Wir unterstützen Sie nicht nur durch die reine Gutachtenerstellung.
Sie können uns jederzeit kontaktieren, wenn Sie Fragen zur Bewertung Ihrer Immobilie oder Fragen zu Immobilienthemen darüber hinaus haben. Dieses Versprechen gilt auch über die eigentliche Auftragsdauer hinaus (also auch nach Fertigstellung des Gutachtens).
Rufen Sie mich einfach unter +49 (0) 3592 31908 an. Ich helfe Ihnen gern und unterstütze Sie in Sachen Immobilien & Immobilienbewertung persönlich, kompetent und mit der Erfahrung aus 25 Jahren Tätigkeit als Sachverständiger.
Wir leisten aber noch mehr für unsere Kunden. Sehen Sie mal hier auf unser umfangreiches Leistungsspektrum.
Immobilienbewertung - Häufig gestellte Fragen zur Beauftragung einer Immobilienbewertung
Wie läuft eine Immobilienbewertung ab?
1. Kontaktaufnahme
Sie nehmen mit uns über das Kontaktformular (unten), per E-Mail, per Telefon oder persönlich im Büro Kontakt auf und erläutern uns die Bewertungsaufgabe.
2. Kostenangebot
Wir beraten Sie individuell zur Bewertungsaufgabe und erstellen Ihnen für Ihren konkreten Bewertungsfall ein Kostenangebot (kostenlos).
3. Auftragserteilung
Sie erteilen uns den Auftrag und wir vereinbaren einen Besichtigungstermin. Gleichzeitig stimmen wir ab, welche Unterlagen noch erforderlich sind.
4. Ortstermin
Wir besichtigen das Bewertungsgrundstück und führen für alle Gebäude eine Innen- und Außenbesichtigung durch.
5. Bearbeitung
Wir werten die vorhandenen Informationen aus, beschaffen ggf. noch erforderliche Daten und fertigen das Wertgutachten an.
6. Versand
Nach Fertigstellung übersenden wir Ihnen das Gutachten per Post und sofern gewünscht auch per E-Mail.
Was kostet ein Wertgutachten für eine Immobilie?
Jedes Grundstück ist ganz individuell. Die Anforderungen an ein Wertgutachten sind es - je nach Grund und Zweck der Wertermittlung - auch. Genau darauf haben wir uns mit einem vielfältigen Portfolio an qualifizierten Bewertungsdienstleistungen eingestellt.
Bitte nehmen Sie deshalb mit uns über das Formular, per Mail oder über das Telefon Kontakt auf.
Sie erläutern uns kurz die Bewertungsaufgabe und machen uns ein paar wenige Angaben zum Bewertungsgrundstück. Wir zeigen Ihnen auf, welchen Möglichkeiten der Bewertung bestehen, welche Gutachtenform für Sie am preiswertesten ist und am Besten für den Bewertungszweck geeignet ist. Damit haben Sie die Sicherheit, dass Sie kein Geld für unnötige Leistungen auszugeben.
Unser Kostenangebot ist für Sie dabei unverbindlich und immer kostenlos.
Alle unsere Gutachten erstellen wir zum Festpreis. So haben Sie kein Kostenrisiko.
Wie sieht ein Wertgutachten bei Lutz Schneider Immobilienbewertung aus?
So häufig hat man als Grundstückseigentümer oder Käufer es ja nicht mit Wertgutachten zu tun. Vielleicht ein oder zwei Mal im ganzen Leben. Deshalb stellen Sie sich ja vielleicht auch die folgenden berechtigten Fragen:
- Wie sieht so ein Wertgutachten von Lutz Schneider Immobilienbewertung eigentlich aus?
- Was erhalte ich als Auftraggeber für mein Geld?
- Wie umfangreich ist eigentlich so ein Gutachten? Hat es nur 7 Seiten oder ist es 70 Seiten stark? Was steht da eigentlich alles drin?
- Werden die Gutachten auch wirklich ordentlich und gewissenhaft erstellt?
Soll ich Ihnen etwas sagen? Ich kann Sie wirklich gut verstehen! Ich kaufe auch nicht gern die Katze im Sack.
Wir stellen Ihnen deshalb hier kostenlos zwei Muster unserer Gutachten zur Verfügung. Es handelt sich dabei um einfache Bewertungsfälle. Sollten Sie Arbeitsproben von komplexeren Arbeitsaufgaben benötigen, so sprechen Sie uns bitte einfach an.
Tragen Sie bitte einfach Ihre Mailadresse ein und klicken Sie auf "Jetzt abrufen". Der Versand der Gutachten erfolgt vollautomatisch über unseren Sirius-Server, also auch um 3 Uhr Nachts und am Sonntag.
Abruf kostenloses Muster Kurzgutachten Einfamilienhaus
Oder scannen Sie einfach folgenden QR-Code mit dem Handy ein. Es wird automatisch eine Mail erzeugt. Diese bitte einfach mit den voreingestellten Daten absenden.
Abruf kostenloses Muster Vollgutachten Einfamilienhaus
Oder scannen Sie einfach folgenden QR-Code mit dem Handy ein. Es wird automatisch eine Mail erzeugt. Diese bitte einfach mit den voreingestellten Daten absenden.
Wir halten uns streng an Datenschutz und geben Ihre E-Mail-Adresse nicht weiter.
Warum kann mich ein "kostenloses" Internetgutachten richtig viel Geld kosten?
Im Internet finden Sie neuerdings unzählige Portale, die über Goggle-Adwords agressiv werben und Immobiliengutachten "kostenlos" anbieten. Sie nennen sich "Realbest", "Hausgold", "McMakler", "Homeday", "Immonetzwerk" oder auch "Planethome".
Was alle diese Portale gemeinsam haben:
Es sind überregionale Anbieter, die mit "kostenlosen" Schnellbewertungen werben. Diese Bewertungen sehen auf den ersten Blick für einen Laien schon ganz professionell aus - einer detaillierten Überprüfung durch einen Sachverständigen halten sie aber meist nicht stand.
Aber es geht den Portalen gar nicht um eine qualifizierte oder marktgerechte Bewertung des Grundstücks.
Nein, die Portale wollen nur Ihre Kontaktdaten, um diese dann an 2 bis 3 Makler für Beträge von jeweils mehreren tausend Euro zu verkaufen.
Sie als Kunde verlieren am Ende auf mehreren Ebenen:
Bei den „empfohlenen“ Maklern handelt es sich meist nicht um die Besten ihrer Zunft, sondern um die, die für Ihre Kontaktdaten am meisten Geld geboten haben, um bei Ihnen den Fuß in die Tür zu bekommen. In der Regel sind nur die zweit- und drittklassigen Makler bereit für derartige Kontakte Geld zu bezahlen.
Der in der Schnellbewertung ermittelte Wert ist überwiegend nicht der realistische, marktgerechte Verkehrswert. Ist er zu niedrig ermittelt, büßen Sie womöglich mehrere zehntausend Euro am Kaufpreis ein. Ist er zu hoch, wird ein Verkauf verzögert oder gar unmöglich gemacht.
Warum die Internetgutachten häufig gerade nicht zu einem realistischen Verkehrswert kommen, werde ich Ihnen in einem neuen Blogbeitrag demnächst hier ausführlich erläutern.
"Kostenlos" kann Sie dann ganz schnell viel Geld kosten.
Wie wähle ich einen geeigneten Immobiliensachverständigen aus?
Wie sucht man einen geeigneten Sachverständigen aus?
Der Sachverständigenmarkt ist für den Laien in Deutschland nahezu undurchschaubar.
Es gibt "anerkannte", "verbandsgeprüfte", "zertifizierte mit Akkreditierung", "zertifizierte ohne Akkreditierung ", "vereidigte", "freie", "gerichtlich bestellte" oder gar "öffentlich-bestellte" Sachverständige.
Welchen Sachverständigen sollen Sie nun beauftragen?
Der Nachweis einer professionelle Qualifikation, stetige Weiterbildung und tatsächliche Überwachung durch eine akkreditierte Institution sind die Basis für eine ordentliche Sachverständigentätigkeit.
Wir haben Ihnen eine Checkliste zusammen gestellt, mit der Ihnen die Auswahl eines Sachverständigen nicht schwer fällt. Sie können sie rechts kostenlos abrufen.
Abruf kostenlose Checkliste zur Sachverständigenauswahl
Wir senden Ihnen unsere Checkliste zur Sachverständigenauswahl gern kostenlos zu. Tragen Sie bitte einfach Ihre Mailadresse ein und klicken Sie auf "Jetzt abrufen". Der Versand erfolgt vollautomatisch.
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Wir halten uns streng an Datenschutz und geben Ihre E-Mail-Adresse nicht weiter.
Welche Unterlagen werden für eine Immobilienbewertung benötigt?
Für eine qualifizierte Wertermittlung werden eine ganze Reihe von amtlichen, baulichen und sonstigen Grundstücksunterlagen benötigt.
Rechts können Sie eine Checkliste herunter laden, welche Unterlagen wir für die Werterrmittlung in Kopie benötigen.
Aber keine Sorge. Wir wollen Sie nicht über Gebühr strapazieren.
Bitte sehen Sie in Ruhe in Ihren Unteragen nach, was darin vorhanden ist.
Sollten Sie nicht alle Unterlagen zur Verfügung haben, so besprechen wir beim Ortstermin die weiteren Schritte.
Bitte beachten Sie auch die Anwort auf die nächte Frage hier darunter.
Abruf Checkliste "Notwendige Unterlagen"
Wir senden Ihnen unsere Checkliste zu den für die Wertermittlung erfoderlichen Unterlagen gern zu. Tragen Sie bitte einfach Ihre Mailadresse ein und klicken Sie auf "Jetzt abrufen". Der Versand erfolgt vollautomatisch.
Oder scannen Sie einfach folgenden QR-Code mit dem Handy ein. Es wird automatisch eine Mail erzeugt. Diese bitte einfach mit den voreingestellten Daten absenden.
Wir halten uns streng an Datenschutz und geben Ihre E-Mail-Adresse nicht weiter.
Muss ich als Auftraggeber jetzt bei den Behörden die erforderlichen Unterlagen beschaffen?
Nein, dass müssen Sie natürlich nicht!
Bei uns wird SERVICE groß geschrieben. Wir sind Ihnen bei der Beschaffung der Unterlagen natürlich gern behilflich.
Wir kennen uns mit der Behördenstruktur in Sachsen aus und wissen genau, wo welche Unterlagen zu bekommen sind.
Wir fordern die Unterlagen bei den Ämtern in der Regel schriftlich ab. Für Sie entstehen dabei noch nicht einmal zusätzliche Kosten. Wir berechnen Ihnen nur die Kosten, die Sie auch beim Amt für die Unterlagen hätten bezahlen müssen.
Ich habe weitere Fragen zur Immobilienbewertung. Wer beantwortet mir diese Fragen?
Sie haben weitere Fragen zum Thema Immobilienbewertung in Ebersbach-Neugersdorf? Dann greifen Sie doch einfach zum Telefon!
Sie erreichen mich persönlich unter +49 (0) 3592 31908. Ich beantworte Ihnen gern und ausführlich alle Ihre Fragen zum Thema Immobilienbewertung in Ebersbach-Neugersdorf.
Wenn Sie uns lieber eine schriftliche Nachricht bzw. eine E-Mail senden wollen, dann füllen Sie bitte das Formular auf dieser Seite ganz unten aus. Vielen Dank! Wir melden uns umgehend bei Ihnen!
Immobilienbewertung - Wir erstellen qualifizierte und anerkannte Immobiliengutachten
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Haben Sie Fragen zur Immobilienbewertung? Kontaktieren Sie uns einfach per Telefon, Mail oder Kontaktformular. Wir beraten Sie gern.
Immobilienbewertung Lutz Schneider ist seit mehr als 30 Jahren Ihr qualifizierter Ansprechpartner für die Immobilienbewertung. Wir stehen für ein hohes Maß an Kompetenz und aktuellem Fachwissen. Sie erhalten bei uns rechtsichere Verkehrswertgutachten, die auch vor Gericht stand halten.
Immobilienbewertung - Formular Anfrage
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